Initiative Herzklappe e.V.
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Initiative Herzklappe e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Herzklappenerkrankungen sind bei über 65-Jährigen weit verbreitet. Da die Symptome dieser Erkrankung unspezifisch sein können, werden viele Betroffene nie diagnostiziert. Rund 50 Prozent der Patienten mit einer schwerwiegenden Herzklappenerkrankung wie der Aortenklappenstenose sterben jedoch innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, falls die Erkrankung unbehandelt bleibt. Dabei wissen in Deutschland lediglich 0,9 Prozent der über 65-Jährigen was eine Aortenklappenstenose, die am häufigsten auftretende Herzklappenerkrankung, ist.
Wir sehen daher unmittelbaren Handlungsbedarf, ein größeres Bewusstsein für Herzklappenerkrankungen und speziell für deren Diagnose in der Bevölkerung zu schaffen. Um dies zu erreichen, haben wir uns als Patienten zur Initiative Herzklappe zusammengeschlossen. Wir wollen insbesondere ältere Menschen, ihre Angehörigen und auch Ärzte erreichen, um die frühzeitige Erkennung von Herzklappenerkrankungen zu verbessern.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt,
für ein höheres Bewusstsein in der Gesellschaft, insbesondere bei den über 65-Jährigen, über die Symptome und Folgen von Herzerkrankungen zu sorgen,
dazu beizutragen, dass der Anteil der bei regulären Untersuchungen erkannten Herzklappenerkrankungen weiter zunimmt,
dass die Untersuchung auf Herzklappenerkrankungen fester Bestandteil der jährlichen Gesundheits-Checks für über 65-Jährige wird.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit Fokus auf Herzklappenerkrankungen nach Vorbild des Gesunde-Herz-Gesetzes.: Verbesserung der Früherkennung von HKE mit u.a. Herzklappenerkrankungen und Komorbiditäten. Ziel sind systematische Vorsorgeuntersuchungen, um Erkrankungen früher zu erkennen und Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern und Patientenorgas auch außerhalb der Selbstverwaltung in gesundheitspolitische Entscheidungen einzubinden. Das Vorhaben knüpft an das in der letzten Legislaturperiode nicht verabschiedete „GHG“ an. Vorgesehen sind ein bundesweites Screening-Programm, klare Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte, die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen sowie Aufklärungskampagnen für Risikogruppen. Durch frühzeitige Diagnose sollen Krankheitsverläufe abgemildert, Versorgung verbessert, Sterblichkeit gesenkt und langfristig erhebliche Kosten für das Gesundheitssystem eingespart werden.
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