RPP Deutschland GmbH
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RPP Deutschland GmbH
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
RPP Deutschland ist ein privates Beratungsunternehmen im Bereich der Public und Governmental Affairs mit nationalen und internationalen Kunden, die u.a. aus dem Gesundheits-, Sport- und Technologiesektor stammen und dabei ganz individuelle Schwerpunkte und Bedürfnisse aufweisen. Um eine Navigation durch diese teils hochkomplexen Politikfelder zu ermöglichen und dabei stets das Erarbeiten maßgeschneiderter Lösungen zu gewährleisten, fördert RPP den Dialog zwischen den diversen Akteuren der jeweiligen Politikfelder. Es werden Aufgaben organisatorischer Art übernommen, Strategien und Konzepte erarbeitet, unterschiedliche Publikationen verfasst sowie Formate wie Gesprächsrunden und Veranstaltungen geplant und umgesetzt. Das Ziel ist es dabei stets, individuelle Lösungsansätze mit der Generierung von gesellschaftlichem Mehrwert zu verknüpfen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Urheberrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Massenmedien; Arzneimittel; Werbung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Profisport; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Gesundheitsversorgung; Digitalisierung; Internetpolitik
Regelungsvorhaben:
- Weiterentwicklung des AMNOG mit stärkerem Fokus auf die Besonderheiten bei Orphan Drugs und anderen besonderen Therapiesituationen: Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Durch die Zunahme an Orphan Drugs, Gen- und Zelltherapien und dem Trend zur Präzisionsmedizin stoßen die klassischen Pfade der Evidenzgenerierung häufiger an ihre Grenzen. Für solche Therapien braucht es ein offeneres und flexibleres AMNOG.
- Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess: Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.
- Abschaffung der AMNOG-Leitplanken: Die Leitplanken im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die Vorgaben für die Höhe von Erstattungsbeträgen von Arzneimitteln machen und im Rahmen des GKV-FinStG eingeführt wurden, sollten abgeschafft werden.
- Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission zum Schutz von Live-Rechten im Digitale Dienste Gesetz: Im Rahmen des Digitale Dienste Gesetzes sollen die Empfehlungen der EU-Kommission zum Schutz von Live-Rechten Berücksichtigung finden. Live-Sportveranstaltungen generieren ihren Wert in erster Linie bei der Live-Übertragung. Entsprechend müssen diese Live-Rechte vor Online-Piraterie besonders geschützt werden.
- Inkludierung von gezielten Früherkennungsmaßnahmen bei Strukturellen Herzerkrankungen in das Gesundes-Herz-Gesetz: Einsatz für die Inkludierung von gezielten Früherkennungsmaßnahmen bei Strukturellen Herzerkrankungen wie einen Herz-Check für Patienten ab 65 Jahren in das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“. Die Prävalenz an einer Strukturellen Herzerkrankung (v.a. Herzklappenerkrankungen) zu erkranken, steigt ab 65 Jahren signifikant an. Strukturelle Herzerkrankungen können in den meisten Fällen nicht durch Primärprävention verhindert werden.
- Stärkung der Aufmerksamkeit für Früherkennung von Strukturellen Herzerkrankungen durch das BIPAM: Stärkung der Aufmerksamkeit für Früherkennung, zum Beispiel durch mediale Kampagnen und Aufklärung in Hausarztpraxen zum Patientenpfad (initiiert und durchgeführt durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bzw. das sich in der Errichtung befindliche BIPAM).
Relationen
Keine Relationen.