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DEUVET Bundesverband Oldtimer Youngtimer e.V.

lobbyregister / register_entry 09.03.2023 · Original ↗

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DEUVET Bundesverband Oldtimer Youngtimer e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der DEUVET Bundesverband Oldtimer - Youngtimer e. V. wird durch den Präsidenten (Mitglied des Vorstands) vertreten. Der DEUVET ist die Interessenvertretung der deutschen Besitzer historischer Fahrzeuge (Oldtimer und Youngtimer), der deutschen Oldtimer- und Youngtimerclubs und Vereine, der Wirtschaftsbetriebe in diesem Bereich und der Oldtimermuseen. Der DEUVET ist nicht parteigebunden. Der DEUVET setzt sich ein für politische Rahmenbedingungen, welche die nachhaltige Versorgung mit (regenerativen) Kraftstoffen sowie die Ersatzteilversorgung nach Auslaufen der OEM-Bevorratung sicherstellen. Der DEUVET fordert politische Maßnahmen zur Steigerung des Interesses junger Menschen an Technik (zur Minderung der Nachwuchssorgen bei Clubs und Gewerbe). Der DEUVET setzt sich ein für Ausnahmeregelungen bei Materialverboten, sofern sich in der historischen Mobilität keine technischen Alternativen finden. Der DEUVET reagiert mit faktenbasierten Stellungnahmen auf politische und gesellschaftliche Initiativen, die die individuelle Mobilität ausschließlich oder überwiegend ideologisch begründet negativ darstellen. Der DEUVET reagiert kurzfristig mit konkreten Verbesserungsansätzen auf politische und gesellschaftliche Initiativen mit Bezug zur historischen Mobilität. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der fallweise zuständigen Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der oben genannten Themenfelder geführt. Überdies nimmt der DEUVET am Parlamentskreis Automobiles Kulturgut teil, der durch Mitglieder des Deutschen Bundestages geleitet wird. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Straßenverkehr; Verkehrspolitik Regelungsvorhaben: - Änderung der für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftstoffsorten: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Zulassung und Sicherstellung der breitflächigen Verfügbarkeit von zumindest je 1 weitgehend klimaneutralen bestandskompatiblen Otto- und Diesel-Kraftstoff für den Straßenverkehr, die zumindest weitgehend den DIN EN 228 E5 bzw. DIN EN 590 B7 entsprechen, auch deutlich über 2035 hinaus, insbesondere über 2045 hinaus. - Beibehaltung Zulassungsrecht §23 StZVO: Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung zu H-Kennzeichen und 07er-Kennzeichen, fallweise kleine Optimierungen je nach Problemfällen in der Praxis. - Anpassung Materialverbote gemäß EU REACH-Liste: Einführung neuer rechtlicher Regelungen: Fallweise Entscheidung zu Ausnahmeregelungen bei Materialverboten für historische Fahrzeuge. Individuelle Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen je nach Gefährdungspotenzial und Verfügbarkeit alternativer werkstofflicher oder technischer Lösungen mit dem Ziel des Erhalts der Betriebsfähigkeit historischer Fahrzeuge. - Änderung und Neufassung geplante EU-Altfahrzeugverordnung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Mit der neuen EU-Altautoverordnung und deren nachfolgender Übernahme in nationales Recht wird der Umgang mit klassischen Fahrzeugen, die aktuell nicht zulassungsfähig sind (Projekt- und Schlachtfahrzeuge) erschwert. Überdies ist geplant, den Handel mit gebrauchten Ersatzteilen auf geprüfte Teile und Verkauf mit Garantie zu begrenzen. Diese Ansätze gefährden massiv die betriebsfähige Erhaltung und Wiederherstellung klassischer Fahrzeuge, insbesondere vor Erreichen der Anerkennung als automobilhistorisches Kulturgut. Ziel ist, Ausnahmeregelungen für klassische Fahrzeuge zu erreichen, ohne den Kernansatz des Gesetzes (Export von schrottreifen Fahrzeugen, ordnungsgemäße Entsorgung von End-of-Life-Fahrzeugen) zu verwässern.

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