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Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) vertritt die allgemeinen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Kraftfahrzeuggewerbes. Er vertritt diese Interessen gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit, den Marktteilnehmern sowie gegenüber allen öffentlichen und sonstigen Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene. Insbesondere werden zu diesem Zweck Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und der obersten Bundesbehörden sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Ziel ist es dabei, den Beteiligten die möglichen Auswirkungen für Autohäuser und Werkstätten vor Augen zu führen, die sich sowohl aus bestehenden Gesetzen und Verordnungen als auch aus deren Entwürfen ergeben. Vor allem sollen die Sicht der Praxis in den Kfz-Unternehmen vermittelt und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage im Kfz-Gewerbe angestoßen werden. Hierzu fertigt der ZDK zu allen das Kraftfahrzeuggewerbe betreffenden Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren auch Stellungnahmen und Gutachten samt Änderungsvorschlägen und übermittelt diese an die genannten Stellen. Ebenso werden in diesem Zusammenhang direkte Anschreiben und Positionspapiere verschickt. Im Zuge dessen werden im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen insbesondere der Berliner Automobildialog und der ZDK-Neujahrsgipfel durchgeführt, zu denen auch Bundestagsabgeordnete und Ministeriumsvertreter eingeladen werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist ein Erfahrungsaustausch zwischen den Verbandsmitgliedern und externen Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik zugunsten der individuellen Mobilität. Die Interessenvertretung betrifft dabei eine Vielzahl von Themenfeldern. Dabei geht es unter anderem um die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Autohäuser und Werkstätten durch die Förderung der individuellen Mobilität, der technischen Fahrzeugüberwachung, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Berufsausbildung, der Fachkräftesicherung und des Bürokratieabbaus. Spiegelbildlich wird auch die Öffentlichkeit und der Berufsstand über Belange des Kfz-Gewerbes sowie über Maßnahmen der Politik und der Verwaltung und deren Auswirkungen unterrichtet. Ebenso wird für ein Austausch von Informationen und Erfahrungen mit Bezug zum Kfz-Gewerbe unter den berufsständischen Unternehmen gefördert. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Zivilrecht; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Energie"; Wettbewerbsrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Straßenverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Politisches Leben, Parteien; Verkehrspolitik; Fossile Energien; Energienetze; Immissionsschutz; Digitalisierung; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Hochschulbildung; Öffentliches Recht; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Güterverkehr; Parlamentarisches Verfahren; Automobilwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; EU-Gesetzgebung; Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen; Erneuerbare Energien; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Kommunikations- und Informationstechnik; Handwerk Regelungsvorhaben: - Bürokratieentlastungsgesetz: Bürokratieabbau für mittelständisches Kfz-Gewerbe - StVZO-Novelle: Umfassende Neufassung der StVZO - Batterie Anpassungs Gesetz: Batterierückgabe von Fahrzeugbatterien über den Automobilhandel - Justizstandort-Stärkungsgesetz: Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das Justizstandort-Stärkungsgesetz und dessen richtige Zielsetzung nicht durch eine sachfremde und ordnungspolitisch verfehlte Einschränkung des AGB-Rechts zu beschädigen. - GEIG Tankstellen: Tankstellen müssen Ladeinfrastruktur bereitstellen - wir halten dies für übermäßige Bürokratie - Delegated Act on Access to Vehicle OBD and RMI: Der ZDK begrüßt die Bestrebungen der Europäischen Kommission, den Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen (RMI) in der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 neu und rechtssicher zu regeln. Der ZDK spricht sich für eine Ausweitung des SERMI-Schemas aus, um cybersicheren Zugang zu RMI zu ermöglichen. - Zukunftsfinanzierungsgesetz: Es ist sowohl im Sinne der Verbraucher als auch im Sinne der von uns vertretenen Autohäuser, die Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu streichen oder zumindest zu entschärfen. Deshalb bitten wir ausdrücklich darum, diese Forderung im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum BEG IV zu berücksichtigen. Zumindest aber das beschriebene doppelte kostenintensive Umsetzungschaos im Autohandel könnte verhindert werden, in dem der Gesetzgeber im Rahmen des BEG IV den Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend lang nach hinten verschiebt. Im Rahmen der bis November 2025 abzuschließenden Umsetzung der CCD bestünde dann die Möglichkeit, die Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten. - Änderung der 36. BImSchV: Der ZDK fordert eine schnelle Umsetzung der ambitionierten RED-Vorgaben auf nationaler Ebene für mehr Planungssicherheit - Investitionsanreize für Unternehmen bzw. einheitliches Konzept für alternative Kraftstoffe - die Klärung einer Zertifizierung von Biokraftstoffen (zur Vermeidung falsch deklarierten Biodiesels aus z.B. Asien) - im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sollte der THG-Quoten-Erhöhungsmechanismus auf langfristige Planungssicherheit für Investoren abzielen - Hochlauf des Absatzes von Elektrofahrzeugen in Deutschland: Der ZDK fordert die Bundesregierung auf, Ladeinfrastruktur massiv auszubauen, Ladestrom zu vergünstigen, Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge zu ermöglichen, Spreizung der Dienstwagensteuer nach Antriebsarten fortzuführen Förderpakete für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur aufzulegen - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Dieses Gesetz dient der Umsetzung mehrerer Aufträge aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Diese umfassen die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere sowie auch Beiträge des Straßenverkehrsrechts zur Umsetzung übergreifender Aufträge. Diese Beiträge dienen der Digitalisierung der Verwaltung, dem Bürokratieabbau durch Vereinfachung von Abläufen und Regeln, der Schaffung von zeitgemäßen digitalen Leistungen und Zugang zu Daten in der Verwaltung und dem Innovationsstandort für autonomes Fahren - Sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und Ressourcen auf EU-Ebene: Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist bisher nicht grundlegend geregelt, um fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerb im Sinne bezahlbarer Mobilität sicherzustellen. Der Data Act ist nicht ausreichend, es bedarf einer Regelung speziell für Fahrzeuge. - Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO: Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Versicherungsvermittlung im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus. - Einführung der E-Rechnung: Aufforderung zur Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung, um zu erwartende Praxisprobleme der Kfz-Betriebe zu veranschaulichen - Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung: Stellungnahme zum Entwurf einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV) - Emissionshandelsgesetz (TEHG): Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassung 2024) - Verordnung zur Änderung der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 3. Verordnung zur Änderung der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes des BMUV - Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz): Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 Maßnahmen zur Förderung der Techno-logieoffenheit bei der Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor beschlossen. Dazu gehören Sonderab-schreibungen und eine steuerliche Gleichstellung von vollelektrischen Fahrzeugen und Verbrennern, die aus-schließlich mit E-Fuels betrieben werden. Diese Vorhaben werden zum Teil im vorliegenden Entwurf eines Ge-setzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) adressiert, zu dem wir im Folgenden gerne Stellung beziehen möchten. - Erneuerbare Kraftstoffe: Erneuerbare Kraftstoffe - Reform des Nachrichtendienstrechts: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts

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