Protokoll der 976. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 976. Sitzung des Bundesrates
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 976
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
976. Sitzung
Berlin, Freitag, den 12. April 2019
I n h a l t :
Begrüßung einer Delegation des Ständerates
und des Nationalrates der Schweizerischen
Eidgenossenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
1. Erstes Gesetz zur Änderung des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(Drucksache 124/19, zu Drucksache 124/19) . . . . . 133
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG - Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
2. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Marktorganisationsgesetzes (Drucksache 125/19) . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87
Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 161*
3. Gesetz zur Einführung einer
Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten
sowie im Bundesfreiwilligendienst für
Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
(Drucksache 126/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161*
4. Gesetz zur zielgenauen Stärkung von
Familien und ihren Kindern durch die
Neugestaltung des Kinderzuschlags und die
Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
(Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)
(Drucksache 127/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 123
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Karoline Linnert (Bremen) . . . . . . . . . 125
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 126
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Christian Görke (Brandenburg) . . . . . 161*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
5. Gesetz für schnellere Termine und bessere
Versorgung (Terminservice- und
Versorgungsgesetz – TSVG) (Drucksache 128/19,
zu Drucksache 128/19) . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
6. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/943 zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb
sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
(Drucksache 129/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161*
7. Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum
Recht“ (Forum-Recht-Gesetz – ForumRG)
(Drucksache 130/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . 134
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
8. Gesetz zur Änderung
beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
(Drucksache 131/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 162*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 i.V.m. Absatz 1 und 2 GG . . . . . 161*
9. Entschließung des Bundesrates:
„Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und
Paketboten sichern;
Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der
Zustellbranche ausweiten“ – Antrag der Länder
Niedersachsen und Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Thüringen – (Drucksache
92/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Dr. Carsten Sieling (Bremen) . . . . . . . 128
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 129
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 132
10. Entschließung des Bundesrates –
Neuregelung des Elternunterhaltes bei
Pflegebedürftigkeit – Antrag des Landes Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 135/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
11. Entschließung des Bundesrates –
Anwendungsregelungen Glyphosat – Antrag der
Länder Thüringen und Bremen – Antrag des
Freistaats Thüringen gemäß § 23 Absatz 3
i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache
740/17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 142
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
12. Entschließung des Bundesrates:
„Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in
Verarbeitungsbetrieben für Tierische
Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren“
– Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 93/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 143
13. Entschließung des Bundesrates zur
Änderung der Verbeitragung von
Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der
Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge –
Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache
645/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 164*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 144
14. Entschließung des Bundesrates zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung –
Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Bremen,
Schleswig-Holstein – (Drucksache 106/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
15. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Berufsausbildungsbeihilfe und des
Ausbildungsgeldes (Drucksache 120/19) . . . . . . . 134
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161*
16. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Agrarstatistikgesetzes
(Drucksache 96/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
17. Entwurf eines Gesetzes gegen illegale
Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
- gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG -
(Drucksache 97/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Christian Görke (Brandenburg) . . . . . 148
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 164*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
18. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
Psychotherapeutenausbildung (Drucksache
98/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
19. Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des
Integrationsgesetzes - gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG - (Drucksache 99/19) . . 149
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
20. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des
Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 –
ZensG 2021) - gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG - (Drucksache 100/19) . . . . . . . . 149
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
21. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Betreuer- und Vormündervergütung -
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG -
(Drucksache 101/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 150
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 151
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 165*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
22. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im
Rahmen von Freiheitsentziehungen
(Drucksache 134/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
23. Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen
Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft
der Bundeswehr (Bundeswehr-
Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatz-
BerStG) (Drucksache 102/19) . . . . . . . . . . . 134
Christian Görke (Brandenburg) . . . . . . 162*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über Energiedienstleistungen und
andere Energieeffizienzmaßnahmen
(Drucksache 121/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
25. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum
Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005
zur Verhütung des Terrorismus
(Drucksache 103/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161*
26. Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung
vom 10. Oktober 2018 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Polen über
Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische
Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden
Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-
Polnischen Vereinbarung über
Umweltprüfungen) (Drucksache 104/19) . . . . . . . . 153
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 153
27. Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen
vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008,
11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des
Weltpostvereins (Drucksache 105/19) . . . . 134
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161*
28. Reflexionspapier der Kommission: Auf dem
Weg zu einem nachhaltigen Europa bis
2030
COM(2019) 22 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 63/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 153
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 165*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 155
29. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Festlegung des Mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
COM(2018) 322 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 167/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . 155
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 156
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 157
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 168*
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 159
31. Erste Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Geräteverordnung (Drucksache
75/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162*
32. Verordnung zur Änderung von
Rechtsvorschriften zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 81/19) . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162*
33. Verordnung über das Bewachungsgewerbe
(Bewachungsverordnung – BewachV)
(Drucksache 90/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 162*
34. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Verwaltungsrates der
Filmförderungsanstalt – gemäß § 6 Absatz 4 FFG –
(Drucksache 109/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 109/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . 162*
35. Personelle Veränderung im Beirat für
Ausbildungsförderung beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 2
Nummer 2 BeiratsV – (Drucksache 110/19) . 134
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 110/1/19 . . . . . . . . . . 162*
36. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 112/19, zu Drucksache
112/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 162*
37. Gesetz zur Beschleunigung des
Energieleitungsausbaus (Drucksache 150/19, zu
Drucksache 150/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 136
Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137, 163*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG - Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
38. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes zur
Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im
Analogleistungsbezug – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg,
Bremen, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 151/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Dr. Melanie Leonhard (Hamburg) . . . . 138
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
39. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Bundesnaturschutzgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
140/19)
b) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Bundesnaturschutzgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 162/19)
c) Entschließung des Bundesrates zur
Unterstützung von Weidetierhaltern – Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 141/19)
d) Entschließung des Bundesrates zu einer
jährlichen Überprüfung des
Erhaltungszustandes der Wolfspopulation – Antrag der
Länder Sachsen und Brandenburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
163/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Lorenz Caffier (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 170*
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 171*
Mitteilung zu a) bis d): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 159
40. Entschließung des Bundesrates:
Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher
Betriebe im Rahmen der anstehenden
Novellierung der Düngeverordnung – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 148/19) . . . . . . . . . . 144
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 144
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
41. Entschließung des Bundesrates – Akzeptanz
und Wertschätzung statt Pathologisierung und
Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen
Orientierung und geschlechtlichen Identität
stärken – „Konversionstherapien“
verbieten – Antrag der Länder Hessen, Berlin,
Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein und
Brandenburg, Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 161/19) . . . 145
Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . 145
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
42. Entschließung des Bundesrates zur
Änderung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
144/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 172*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
43. Entschließung des Bundesrates zur effektiven
Bekämpfung von sogenannten „Gaffern“
– Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
142/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 173*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
44. Entschließung des Bundesrates: Fertigung
von Batteriezellen als Speichermedium zur
Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und
Klimaschutz in Deutschland – Antrag der Länder
Niedersachsen und Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
143/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 132
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
45. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Beschäftigungsverordnung (Drucksache
149/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162*
46. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Rheinland-
Pfalz, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 167/19) . . . . . . . . . . . . . 139
Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz) . . . . . 139
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
47. Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes –
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung
der Cyberkriminalität – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
168/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 140
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 141
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
48. Entschließung des Bundesrates zur
steuerlichen Entlastung verbilligter
Wohnraumüberlassungen – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 169/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 146
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
49. Nationales Reformprogramm 2019 –
Geschäftsordnungsantrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 171/19) . . . . 134
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 162*
50. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds
des Verwaltungsrates der Bundesagentur für
Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2
und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 172/19) . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 172/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 162*
51. Erstes Gesetz zur Änderung des
Tabakerzeugnisgesetzes – Geschäftsordnungsantrag
des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 26/19)
in Verbindung mit
30. Dritte Verordnung zur Änderung der
Tabakerzeugnisverordnung (Drucksache
349/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Dorothee Bär, Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . 174*
Beschluss zu 51 und 30: Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 160
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 160
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg –
zeitweise –
Amtierender Präsident D r . P e t e r T s c h e n t -
s c h e r , Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für
Kultur und Europa
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Christian Görke, Minister der Finanzen
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa
und Verbraucherschutz
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft
und Energie
B r e m e n :
Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit,
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und
Entwicklungszusammenarbeit
Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin, Präses der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde
für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Kai Klose, Minister für Soziales und Integration
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Herbert Mertin, Minister der Justiz
Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen,
Jugend, Integration und Verbraucherschutz
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Heike Taubert, Finanzministerin
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Dorothee Bär, Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt
Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
976. Sitzung
Berlin, den 12. April 2019
Beginn: 9.32 Uhr
Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 976. Sitzung des Bundesrates.
Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die
Ehrentribüne lenken. Dort hat eine Delegation bestehend
aus Mitgliedern des Ständerates und des Nationalrates
der Schweizerischen Eidgenossenschaft Platz
genommen.
Verehrte Gäste, die Partnerschaft zwischen unseren
beiden Ländern – mitten im Herzen Europas – trägt
wesentlich zum Funktionieren der friedlichen
europäischen Ordnung insgesamt bei. Gerade in Zeiten großer
Herausforderungen ist es von herausragender Bedeutung,
dass wir als unmittelbare Nachbarn eng und
vertrauensvoll zusammenstehen. Unsere vielfältigen Verbindungen
politischer, wirtschaftlicher, aber auch kultureller Art
können deshalb gar nicht hoch genug geschätzt werden.
Ich hoffe, Sie fühlen sich im Bundesrat gut
aufgenommen, und ich wünsche Ihnen im Namen des
gesamten Hauses einen angenehmen Aufenthalt bei uns in
Deutschland.
(Beifall)
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 51 Punkten vor.
TOP 14 wird abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 4, 9 und 44 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Nach TOP 7 werden die Punkte 37, 38, 46 und 47 – in
dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 13 werden die
Punkte 40, 41 und 48 – in dieser Reihenfolge –
behandelt. TOP 51 wird mit TOP 30 verbunden. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung?
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 4:
TOP 4
Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und
ihren Kindern durch die Neugestaltung des
Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für
Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz –
StaFamG) (Drucksache 127/19)
Dazu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat Frau
Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz das
Wort. Guten Morgen!
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, Herr
Präsident, und liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Der
Schutz von Kindern und Familien vor Armut ist mir und
uns allen, glaube ich, ein sehr wichtiges Anliegen und
eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben.
Alle Kinder in unserem reichen Land sollen frei von
finanziellen Nöten und Sorgen aufwachsen, und zwar
ganz unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen
Status oder auch dem Einkommen der Familie.
Die Rahmenbedingungen, unter denen viele junge
Menschen in Deutschland aufwachsen, sind jedoch bei
weitem nicht zufriedenstellend:
Nach wie vor entscheidet der soziale Status der Eltern
maßgeblich über den Bildungserfolg von Kindern.
Nach wie vor sind Kinder und Jugendliche in
alleinerziehenden Familien besonders häufig von Armut
betroffen.
Das Gleiche gilt für Familien mit drei oder mehr
Kindern und Familien mit Migrationshintergrund.
Auch die sozialen, gesundheitlichen und psychischen
Folgen mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe für Kinder
und Jugendliche sind uns allen bekannt.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir einen
wichtigen und auch einen dringend notwendigen Schritt
in die richtige Richtung. Das Gesetz bringt deutliche
Erleichterungen durch die Erhöhung des Kinderzuschlags
und die Verbesserung der Bildungs- und
Teilhabechancen.
Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien
mit kleinen Einkommen wesentlich gestärkt und Chancen
auf gesellschaftliche Teilhabe der Kinder geschaffen.
Neben Leistungserhöhungen steht auch die
Verringerung bürokratischen Aufwands im Mittelpunkt dieses
Gesetzes. Damit wird Kindern aus
einkommensschwachen Familien der Zugang zu den Leistungen endlich
ermöglicht.
Ich freue mich außerordentlich darüber, dass nach
diesem Gesetz erstmals auch Alleinerziehenden, die
Unterhalt für ihre Kinder bekommen oder Unterhaltsvorschuss
beziehen, der Kinderzuschlag ermöglicht wird. Das ist
ein echter Fortschritt.
Wir dürfen auch sagen: Endlich ist es so weit, dass
circa 2 Millionen Kinder in unserem Land tatsächlich aus
armutsgefährdeten Situationen herausgeholt werden.
Darüber freue ich mich sehr. Ich glaube, es ist überfällig,
dass wir diesen Schritt gehen.
Ich danke deshalb der Bundesfamilienministerin
Franziska Giffey sehr herzlich für ihr großes Engagement
und dafür, dass sie so zügig und so konsequent diesen
Weg gegangen ist. Ich bedanke mich auch, dass
Anregungen des Bundesrates ganz konkret aufgenommen
worden sind; das freut den Bundesrat immer. Zwei Dinge
möchte ich besonders hervorheben:
Beim Bildungs- und Teilhabepaket ist die Pauschale
für die soziale und kulturelle Teilhabe, zum Beispiel für
Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Gebühren für
die Musikschule und Ähnliches, von bisher 10 auf
15 Euro erhöht worden. Das begrüßen wir
außerordentlich.
Wir freuen uns auch darüber, dass die ursprünglich
vorgesehene Obergrenze von 100 Euro bei der
Anrechnung des Kindeseinkommens ersatzlos aus dem Gesetz
gestrichen worden ist. Das war ebenfalls eine Anregung
des Bundesrates. Von dieser Verbesserung können
insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern profitieren,
und das ist gut so. Vielen Dank dafür, dass die
Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungsfraktionen das
unterstützt hat!
Wenn der Bundesrat heute – ich vermute, mit breiter
Mehrheit – dem Starke-Familien-Gesetz zustimmen wird,
dann verbessern wir ganz konkret die Situation unserer
Familien im Land. Ich bin fest davon überzeugt, dass es
niemand wollen kann, dass wir in einem reichen Land,
wie es Deutschland ist, immer noch Kinder haben, die in
Armut leben. Es ist unsere Verpflichtung, das
abzustellen. Das Starke-Familien-Gesetz ist dazu ein ganz
wesentlicher Eckpfeiler. Ich freue mich, sagen zu dürfen,
dass 2 Millionen Kinder in Zukunft davon profitieren
dürfen und dass vor allem die Alleinerziehenden endlich
von Fortschritten in diesem Gesetz profitieren können.
Herzlichen Dank dafür!
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau
Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-
Vorpommern das Wort.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich kann nahtlos an unsere geschätzte Kollegin
Malu Dreyer anschließen.
Heute ist wirklich ein guter Tag für die Familien im
Land. Denn mit dem Starke-Familien-Gesetz schließen
wir an viele Beschlüsse an, die wir schon in den letzten
Jahren im Bundesrat gemeinsam gefasst haben, um vor
allem Eltern zu unterstützen, die jeden Tag hart arbeiten,
aber deren Einkommen nicht reicht, sich und die Kinder
gut über die Runden zu bringen. Davon gibt es nicht
wenige in unserem Land.
Ziel guter und moderner Familienpolitik muss es sein,
Familien in einem Dreiklang von Zeit, Infrastruktur und
Geld zu unterstützen:
Mit dem Elterngeld und ElterngeldPlus haben wir, wie
wir gerade in den aktuellen Statistiken sehen können, viel
dafür getan, dass Mütter und Väter Zeit für Familie
haben.
Mit dem Gute-Kita-Gesetz, liebe Bundesministerin,
das vor kurzem auf den Weg gebracht worden ist, sorgen
wir dafür, dass Infrastruktur weiter ausgebaut und
qualitativ verbessert wird sowie Gebühren abgesenkt und
abgeschafft werden.
Heute geht es um die materielle Unterstützung, also
darum, Familien neben Zeit und Infrastruktur mit Geld zu
unterstützen.
Alle drei Dinge gehören zusammen.
Es geht darum, gerade diejenigen zu unterstützen, die
jeden Tag arbeiten. Das ist aus der Sicht des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig; denn wir haben
viele Familien, die über kleine Einkommen verfügen. Um
die Familien zu entlasten, schaffen wir nicht nur die Kita-
Gebühren ab, sondern mit dem Starke-Familien-Gesetz
wollen wir besonders diese Familien unterstützen.
Es war schon Bundesarbeitsminister Franz
M ü n t e f e r i n g , der den Kinderzuschlag eingeführt
hat. „Kinderzuschlag“ ist ein sehr technischer Begriff,
aber mit hoher politischer und emotionaler Bedeutung.
Die Bedeutung liegt nämlich darin, dass Eltern, die
arbeiten, mit Lohn und Kindergeld – obwohl wir es erhöht
haben – nicht auf Sozialleistungen kommen. Es kann in
einem Land, in dem es heißt, Arbeit muss sich lohnen,
nicht Realität bleiben, dass man arbeitet und Kindergeld
bekommt, aber am Ende genauso auf Sozialleistungen
angewiesen ist, wie wenn man nicht arbeiten gehen
würde. Deshalb ist es richtig, dass Franz Müntefering damals
den Kinderzuschlag von 140 Euro eingeführt hat. Wir
haben ihn hier gemeinsam auf 170 Euro angehoben. Ich
bin sehr froh darüber, dass er jetzt aus dem
Koalitionsvertrag heraus weiter auf 185 Euro angehoben wird.
Aber besonders froh bin ich darüber, dass es unserer
Bundesfamilienministerin gelungen ist, die sogenannte
Abbruchkante – ein weiterer technischer Begriff –
abzuschaffen; denn wir wollen mehr Kinder erreichen. Damit
ist es zukünftig möglich, dass 2 Millionen Kinder von
diesem Gesetz profitieren. „Starke Familien“ heißt, dass
Familien wirklich von der Politik unterstützt werden.
Ganz besonders freuen wir uns im Land darüber, dass
zukünftig der 1 Euro beim Mittagessen übernommen
wird. Aus Sicht vieler Außenstehender würde man
vielleicht sagen: Was ist schon 1 Euro für ein Mittagessen!
Aber für viele Familien, insbesondere solche, die auf
Sozialleistungen angewiesen sind und mit ihren Kindern
vom Regelsatz leben müssen, ist dieser 1 Euro nicht
unerheblich.
Vor allem hat die Bürokratie vor Ort dazu geführt,
dass Familien den Zuschuss zum Mittagessen, den wir
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ja längst haben,
teilweise nicht abgerufen haben. Das Land Mecklenburg-
Vorpommern übernimmt schon seit vielen Jahren diesen
1 Euro in den Kitas, weil wir gesagt haben: Es geht nicht,
dass Kinder am Mittagessen teilnehmen, weil die Eltern
es bezahlen oder diesen Antrag gestellt haben, andere
Kinder aber nicht, weil die Eltern diesen Antrag vielleicht
nicht stellen oder den 1 Euro nicht aufbringen. Es geht
nicht, dass Kinder gemeinsam in einer Kita sind und
einige nicht am Mittagessen teilhaben können.
Deswegen übernehmen wir als Land MV das schon
viele Jahre. Ich freue mich sehr, dass das zukünftig
bundesweit möglich ist, und zwar nicht nur in der Kita,
sondern auch beim Schulessen.
Diejenigen von uns, die schon dabei waren, als wir das
Bildungs- und Teilhabepaket mit der damaligen
Bundesregierung verhandelt haben – das ist viele Jahre her –,
erinnern sich, dass gerade der Bundesrat, die Länder,
immer wieder darauf hingewiesen hat: Wir müssen dafür
sorgen, dass alle Kinder, unabhängig vom Status ihrer
Eltern, unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen
beziehen oder nicht, teilhaben können an Bildung, an Freizeit,
am gesunden warmen Mittagessen in Kita und Schule, an
Klassenfahrten und Kita-Fahrten. In diesem Geist haben
wir damals das Bildungs- und Teilhabepaket geschnürt.
Wir haben aber in der Realität vor Ort gesehen, dass es
oft viel zu bürokratisch war. Deshalb danke ich dem
Bundesarbeitsminister und unserer
Bundesfamilienministerin sehr dafür, dass sie mit dem Paket des Starke-
Familien-Gesetzes hier auch viele bürokratische Hürden
abbauen. Unsere Kollegin Malu Dreyer ist darauf schon
gut eingegangen.
Deshalb ist in meinen Augen heute wirklich ein guter
Tag. Das ist eine gute gemeinschaftliche Arbeit zwischen
Bund und Ländern, um Familien zu helfen. Ich freue
mich, wenn wir es hier mit großer, breiter Mehrheit
unterstützen.
Liebe Franziska Giffey, vielen Dank für dieses zügige
Auf-den-Weg-Bringen! Wir haben ja lange gebraucht,
ehe die Bundesregierung stand, und diese Dinge lange
verhandelt. Umso besser, dass es jetzt in der Regierung
zügig umgesetzt wird und schnell bei den Kindern
ankommt! Uns allen liegt wohl gemeinsam am Herzen,
dass wir Familien und vor allem Kinder besser
unterstützen. Und das ist mit diesem Gesetz möglich. Das ist eine
gute Nachricht für die Familien im Land.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau
Bürgermeisterin Linnert aus Bremen das Wort.
Karoline Linnert (Bremen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute im
zweiten Durchgang das „Gesetz zur zielgenauen
Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die
Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der
Leistungen für Bildung und Teilhabe“, das sogenannte
Starke-Familien-Gesetz.
Dieses Gesetz wird heute eine breite Mehrheit im
Bundesrat bekommen. Auch Bremen wird zustimmen,
weil damit mehr Geld insbesondere für Familien mit
kleinen Einkommen zur Verfügung gestellt wird.
Es ist gut und wichtig, dass der Kinderzuschlag von
150 auf bis zu 185 Euro im Monat angehoben, die
sogenannte harte Abbruchkante abgeschafft und der
Bewilligungszeitraum auf sechs Monate erhöht wird.
Die Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes bringt
für Kinder im Grundleistungsbezug ebenfalls
Verbesserungen: durch die Erhöhung des Schulstarterpakets von
100 auf 150 Euro, durch den Wegfall des Eigenanteils für
das Mittagessen in Kita und Schule, durch die
Möglichkeit einer kostenlosen Schülerbeförderung und durch den
Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer
Versetzungsgefährdung.
In der am 15. Februar 2019 beschlossenen
umfangreichen Stellungnahme hat der Bundesrat dennoch deutliche
Verbesserungen an den beabsichtigten Regelungen zum
Kinderzuschlag und zu den Bildungs- und
Teilhabeleistungen gefordert. Im nun vorliegenden Gesetz wurde ein
Teil der Forderungen aus der Stellungnahme des
Bundesrates aufgegriffen.
Die aus meiner Sicht wichtigste Änderung betrifft die
ursprünglich geplante Obergrenze von 100 Euro bei der
Anrechnung des Kindeseinkommens auf den
Kinderzuschlag, die nun entfallen ist. Nach dem ursprünglichen
Gesetzentwurf hätten die Unterhaltszahlungen den
Kinderzuschlag künftig um 45 statt um 100 Prozent
gemindert, wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem
Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben. Das hätte
insbesondere für Alleinerziehende mit älteren Kindern
keinerlei Verbesserung bedeutet. Denn älteren Kindern
stehen relativ hohe Unterhalts- beziehungsweise
Unterhaltsvorschussbeträge zu, die in erheblichem Umfang auf
den Kinderzuschlag angerechnet worden wären.
Kompliziert ist es überdies noch!
Auch die Anhebung der monatlichen Unterstützung
zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von 10
auf 15 Euro ist positiv hervorzuheben. Denn die
monatlichen Gebühren für viele soziokulturelle Aktivitäten
liegen deutlich oberhalb von 10 Euro.
Weitere wichtige Forderungen wurden von der
Bundesregierung nicht berücksichtigt.
Bei allen Verbesserungen, die das Starke-Familien-
Gesetz bringen wird, ist es ein erster, aber wichtiger
Schritt in die richtige Richtung.
Für Kinder im Grundsicherungsbezug bringt nur die
Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes
Verbesserungen. Und auch hier werden weiterhin bei weitem nicht
alle Kinder erreicht werden, die einen Anspruch auf die
entsprechenden Leistungen haben, weil das Bildungs-
und Teilhabepaket insgesamt in der Praxis zu
bürokratisch bleibt. Dies ist umso bedenklicher, als es sich hier
um Bedarf handelt, der Teil des soziokulturellen
Existenzminimums ist, das jedem Kind zwingend zu
gewähren ist.
Zur Bekämpfung von Kinderarmut sind für Kinder im
Grundsicherungsbezug sofort weitere Verbesserungen
erforderlich. Es bedarf einer zeitnahen Überprüfung der
Regelbedarfssätze, damit sichergestellt wird, dass jedes
Kind tatsächlich das bekommt, was es für ein gesundes
Aufwachsen benötigt. Dabei sollte auch geprüft werden,
ob und welche Teile der Leistungen für Bildung und
Teilhabe innerhalb auskömmlicher Regelsätze
berücksichtigt werden können.
Den Kinderzuschlag werden nach Einschätzung der
Bundesregierung nach Inkrafttreten des Gesetzes nur
etwa 35 Prozent der Berechtigten – also 5 Prozent mehr
als bisher – tatsächlich in Anspruch nehmen. Wenn 14
Jahre nach Einführung des Kinderzuschlags nur knapp
ein Drittel der Berechtigten diese Leistung in Anspruch
nimmt, so zeigt das sehr deutlich, dass wir da noch besser
werden können.
Um verdeckte Armut in unserem Land wirklich zu
bekämpfen, muss der Bezug des Kinderzuschlags
genauso einfach sein wie die Günstigerprüfung bei der
Steuererklärung.
Das Starke-Familien-Gesetz ist ein Schritt in die
richtige Richtung, aber eben nur ein Schritt auf dem Weg zur
Bekämpfung von Kinderarmut, weil die ärmsten Kinder,
nämlich diejenigen im Grundsicherungsbezug, wie schon
bei der Kindergelderhöhung auch beim Kinderzuschlag
komplett ausgeschlossen bleiben.
Davon sind wir in Bremen in besonderer Weise
betroffen. In Bremen gab es 2016 mehr als 9.500
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften im SGB-II-Bezug. Die
Zahl der Regelleistungsberechtigten nach SGB II und
SGB III in diesen Bedarfsgemeinschaften lag bei fast
25.000 Menschen.
Für die Kindergelderhöhung und für das
Baukindergeld hat die Bundesregierung 6 Milliarden Euro zur
Verfügung gestellt. Für die Reform des Kinderzuschlags und
des Bildungs- und Teilhabepaketes werden für die
nächsten drei Jahre knapp 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung
gestellt. Diese Mittel stärken nicht die ärmsten Familien
in unserem Land.
Um die Armut von Kindern wirklich zu bekämpfen, ist
eine Kindergrundsicherung notwendig, die den
Mindestbedarf von Kindern deckt, jedenfalls eine Integration der
Leistung, die wir jetzt haben, und vor allem eine
Verbesserung der Übersichtlichkeit. Wir brauchen weniger,
dafür unbürokratische Regeln, die auch die
Selbstbestimmung der Familien, die in Armut leben, stärken.
Kinderarmut – da sind wir uns hier einig – behindert
die Entwicklung. Sie macht klein und nagt am
Selbstbewusstsein der Kinder. Es ist unsere Aufgabe, diese
Gruppe besonders zu beachten und besonders zu unterstützen.
Deshalb wird Bremen sich konstruktiv an weiteren
Reformschritten beteiligen.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr
Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen das Wort.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das
Spannungsverhältnis in der Diskussion zu dem Starke-
Familien-Gesetz ist durch die drei Vorrednerinnen
deutlich gemacht worden. Ich glaube, an allem ist etwas dran.
Ich bin Kollegin Schwesig und Kollegin Dreyer sehr
dankbar, dass sie noch einmal deutlich gemacht haben,
was der grundsätzliche Impetus dieses Gesetzes ist: Dass
es darum geht, Familien zu stärken, dass es darum geht,
die Situation von Kindern und Jugendlichen in unserem
Land, die in Armut leben, zu verbessern, und dass wir
insbesondere die Situation von Alleinerziehenden
tatsächlich verbessern. Das braucht man nicht in Frage zu
stellen; das ist objektiv so.
Insofern danke ich auch der Bundesministerin für das
Engagement, das sie bei diesem Gesetz an den Tag gelegt
hat. Aus diesem Grunde findet das Gesetz auch die
Zustimmung des Freistaats Thüringen.
Trotzdem ist es so, dass wir in der Diskussion im
Bundesrat auch Verbesserungsvorschläge gemacht haben.
Darauf ist dankenswerterweise der Bundestag in
relevanter Form eingegangen. Das ist nicht immer so. Insofern
muss man sich als Bundesrat nicht dafür bedanken, aber
wir können uns freuen, dass es so ist, weil das wichtig ist.
Gleichzeitig muss man festhalten: Nichts ist so gut,
dass man es nicht noch besser machen kann. Insofern ist
auch Kollegin Linnert zuzustimmen, die hier deutlich
gemacht hat, dass dieses Gesetz – und das wissen wir ja
alle –die Probleme, die wir in unserem Land bei der
Armut von Kindern und Jugendlichen haben, nicht
endgültig löst, sondern ein Schritt der Verbesserung ist.
Es ist aber auch bekannt, dass der Freistaat Thüringen,
insbesondere Ministerpräsident Bodo Ramelow, seit
geraumer Zeit schon sagt, dass das strukturelle Problem
– das auch durch dieses Gesetz nicht überwunden wird –
darin besteht, dass wir aus unserer Thüringer Sicht, aus
der Sicht des Ministerpräsidenten den Schritt zu einer
Kindergrundsicherung gehen müssen. Vieles von dem,
was auch von der Kollegin aus Bremen hier diskutiert
worden ist, liegt ja genau in dem Nebeneinander
bestehender Systeme, in den unterschiedlichen Förderhöhen.
Die Frage, wie wir damit umgehen, beantworten wir
unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen
Kindergrundsicherung. Wir haben in der ersten Beratung dieses
Gesetzes hier schon deutlich gemacht, dass wir in diese
Richtung gehen wollen.
Das war in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht zu
erledigen. Es ist aber die Aufgabe, vor der aus meiner
Sicht Bund und Länder stehen. Die Arbeits- und
Sozialministerkonferenz der Länder hat eine entsprechende
Arbeitsgruppe eingerichtet – nicht unter dem
Gesichtspunkt „Wenn du nicht mehr weiterweißt, dann gründe
einen Arbeitskreis“, sondern –, weil sie ernsthaft ein
Konzept erarbeiten will, das auch in die Umsetzung geht.
Ich will den Redebeitrag in der Hoffnung schließen,
dass wir – auch unter Ihrer Ägide, liebe Frau Giffey – als
ein nächstes Gesetz, quasi aufbauend auf dem Starke-
Familien-Gesetz, ein Gesetz über die einheitliche
Kindergrundsicherung in Deutschland bekommen. Ich
glaube, das ist der nächste logische Schritt aus diesem Gesetz.
– Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau
Bundesministerin Dr. Giffey für das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Wort.
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir
heute auch im Bundesrat ein klares Signal gegen
Kinderarmut, für starke Familien, für mehr
Chancengerechtigkeit und vor allen Dingen für gesellschaftliche Teilhabe
setzen können.
Wir haben gehört, dass 2 Millionen Kinder davon
profitieren. Ich will es noch ausbauen: 2 Millionen Kinder
profitieren vom Kinderzuschlag, weil sie in Familien mit
geringen Einkommen leben, die trotz Arbeit diese
Leistung bekommen. Aber das Bildungs- und Teilhabepaket
geht darüber hinaus. Davon profitieren nämlich auch
Kinder, die im Sozialleistungsbezug sind. Wenn wir sie
zusammenzählen, dann sind es 4 Millionen Kinder, die
von diesem Gesetz profitieren können. Bei 13 Millionen
Kindern in Deutschland insgesamt – Gott sei Dank geht
es den 9 Millionen Kindern, die nicht von dem Gesetz
erfasst sind, so gut, dass sie das nicht brauchen – erfassen
wir wirklich alle 4 Millionen, denen es an Unterstützung
fehlt oder die bisher nicht genug davon bekommen. Und
das ist gut so.
Wir wollen ein Zeichen setzen, dass Arbeit sich lohnt.
Menschen, die ein geringes Einkommen haben und trotz
Arbeit am Ende des Monats mit dem, was sie haben,
nicht hinkommen, bekommen Unterstützung. Auch wenn
sie ein wenig mehr arbeiten, stehen sie nicht vor der
Situation: Ich verdiene etwas mehr, der gesamte
Kinderzuschlag fällt weg, und ich habe weniger als vorher.
Menschen fragen sich: Lohnt es sich für mich überhaupt,
arbeiten zu gehen? Wenn diese Frage mit Nein
beantwortet wird, dann ist etwas falsch im System. Deshalb ist es
gut, dass wir das ändern. Wir schaffen die Abbruchkante
ab. Der Kinderzuschlag wird für Alleinerziehende
geöffnet und erhöht. Er wird 1,2 Millionen Kindern mehr als
bisher zur Verfügung stehen.
Natürlich wollen wir, dass mehr Menschen von ihrem
Anspruch wissen und die Leistung beantragen. Wenn ich
in der Praxis unterwegs bin, berichten mir die
Elternbegleiter in den Familienzentren immer wieder, dass viele
gar nicht wissen, dass es den Kinderzuschlag gibt.
Deshalb wird es unsere gemeinsame Aufgabe sein – wenn
das Starke-Familien-Gesetz heute auch von Ihnen
mitgetragen wird, in die Unterzeichnung durch die
Bundeskanzlerin, die zuständigen Fachminister und den
Bundespräsidenten geht und dann zum 1. Juli 2019 in Kraft
tritt –, gemeinsam dafür zu arbeiten, diese Leistung
bekannter zu machen, den Menschen zu sagen: Ihr habt
Anspruch! Schaut doch mal hin, ob ihr Anspruch habt!
Wir haben ganz klar vor, diese Kommunikation
aufzunehmen. Das können wir nur mit Ihnen gemeinsam gut
schaffen.
Immer wieder ist ein Thema: Wie sehen eigentlich die
Anträge aus? Ich habe mir die Anträge angesehen. Wir
haben uns entschieden, dass wir es einfacher machen
werden, dass wir die Sprache und die Schriftgröße
verändern und das, was nötig ist, abfragen, aber das, was nicht
unbedingt nötig ist, eindampfen. Wir haben gestern das
neue Antragsformular an die Familienkasse gegeben,
damit sie es für die IT fertig macht, damit am 1. Juli auch
alles funktioniert.
Ich kann Ihnen sagen: Unsere ersten Praxischecks mit
Leuten, die jeden Tag andere beraten und das Formular
immer ausfüllen, zeigen, mit dem neuen Formular
können sie die Ausfüllzeit halbieren. Und das ist gut so. Das
ist ein erster Schritt.
Wir bereiten dazu vor, dass ab dem Jahr 2020 der
Kinderzuschlag wie das Elterngeld Digital online
beantragt werden kann, damit es leichter wird und Hürden
abgebaut werden. Das wird vielen helfen.
Wir haben geregelt, dass diejenigen, die den
Kinderzuschlag bekommen, auch vom Bildungs- und
Teilhabepaket profitieren. Wir haben gesagt: Wir machen das mit
Hubertus H e i l zusammen. Denn beide Regelungen
gehören zusammen.
Wir werden, wie schon angesprochen worden ist,
endlich diesen unsäglichen 1 Euro für das Mittagessen
abschaffen, den Eigenanteil zur Schülerfahrkarte
abschaffen, die Lernförderung nicht erst dann geben, wenn das
Kind schon in den Brunnen gefallen – sprich:
versetzungsgefährdet – ist, und auch beim Beitrag zu
Musikschule oder Sportverein und beim Schulstarterpaket
deutlich draufpacken. Das hilft vielen Kindern.
Ich hoffe sehr, dass wir damit einen Unterschied
machen und Familien spürbar stärken können. Es geht
eben nicht nur darum, dass wir Geld in die Familien
geben, sondern immer um zweierlei: Es geht um
finanzielle Unterstützung, und es geht um institutionelle
Förderung. Deshalb greifen unsere beiden Gesetze, das Starke-
Familien-Gesetz und das Gute-Kita-Gesetz, ineinander.
Künftig werden all diejenigen, die den Kinderzuschlag
und das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, überall
in Deutschland von den Kita-Gebühren befreit sein. Das
wird für sehr viele Menschen einen Unterschied machen,
und es wird ein deutliches Zeichen setzen und eine
spürbare Veränderung bringen in der Frage: Können wir
gegen Kinderarmut wirklich etwas tun?
Wir werden mit all diesen Leistungen eine wesentliche
Forderung erfüllen, die immer wieder auch im
Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung kommt: Wir
werden damit das Existenzminimum und den
Existenzbedarf eines jeden Kindes sichern. Das ist ein ganz
wichtiger Schritt.
Natürlich ist die Weiterentwicklung der
Familienleistungen für uns ein wesentlicher Punkt. Auch für uns im
Familienministerium ist die Perspektive eine
Kindergrundsicherung. Aber wir machen Schritt für Schritt.
Das, was wir in diesem Jahr mit dem Starke-Familien-
Gesetz tun können, ist eine ganz wesentliche Grundlage
dafür, dass wir unsere familienpolitischen Leistungen in
Deutschland perspektivisch hin zu einer
Kindergrundsicherung entwickeln können.
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und
für die Impulse, die wir noch einmal aus dem Bundesrat
bekommen haben, herzlich bedanken. Ich wünsche uns
allen eine gute Zusammenarbeit, wenn es darum geht,
dass wir das Gesetz nach draußen tragen und den Leuten
sagen: Schaut nach, ob ihr einen Anspruch habt – wir
helfen euch dabei, wir vereinfachen den Weg! Wir
wollen, dass viele Kinder und Familien auch wirklich ihr
Recht in Anspruch nehmen. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Ich weise darauf hin,
dass Herr Minister Görke (Brandenburg) eine
Erklärung zu Protokoll1 abgegeben hat.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
Familie und Senioren empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist erkennbar die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates:
„Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern;
Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der
Zustellbranche ausweiten“ – Antrag der Länder
Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 92/19)
Dem Antrag sind auch die Länder Berlin,
Brandenburg, Hamburg und Thüringen beigetreten.
Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr
Bürgermeister Dr. Sieling aus Bremen.
Dr. Carsten Sieling (Bremen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist an der Zeit,
dass wir gegen die Missstände in der hart umkämpften
Paketbranche vorgehen.
Die Bedingungen, unter denen die Arbeitnehmer in
Teilen der Paketbranche derzeitig arbeiten müssen, kann
man durchaus als Skandal bezeichnen. Gefälschte Pässe,
Stundenlöhne von 4,50 Euro und 16-Stunden-Dienste
sind nur einige der Vorwürfe, die inzwischen immer
häufiger in der Paketzustellbranche die Runde machen.
Diese Missstände sind möglich, da einige
Unternehmen verstärkt Firmen engagieren, die wiederum andere
Firmen beauftragen, die dann Menschen, vorrangig aus
Osteuropa, für Billiglöhne und zu beschämenden
Arbeitsbedingungen in die Lieferfahrzeuge setzen. Wir
müssen dafür sorgen, dass diese Praxis ein Ende findet.
Um auch in der Paketzustellbranche zu den
erforderlichen Verbesserungen zu kommen, muss sichergestellt
werden, dass nicht einzelne Subunternehmen gegen gel-
1 Anlage 1
tendes Recht verstoßen, etwa durch Nichtentrichtung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung oder mit
Löhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.
Es muss verhindert werden, dass über die vertraglich
vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit
entweder nicht dokumentiert oder aber bar ausgezahlt wird
oder etwa Be- und Entladezeiten der Fahrzeuge nicht
bezahlt werden.
Heute versuchen Unternehmen am Beginn der
Lieferkette durch die Vertragsgestaltung und die Abforderung
von Rechtstreueerklärungen der Subunternehmen,
Verstöße zu verhindern. Damit delegieren sie aber die
Verantwortung letztlich nur an das nächste Glied in der Kette
weiter. Die von den Versandhandelsunternehmen direkt
beauftragten Logistikunternehmen ziehen sich beim
Bekanntwerden von solchen Rechtsverstößen dann durch
Kündigung des Subunternehmens häufig aus der
Verantwortung. Ein solches Vorgehen ist zu verhindern. Dieser
Teufelskreis muss endlich durchbrochen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag
des Landes Niedersachsen mit Unterstützung von
Bremen und anderen Ländern schlägt nun vor, dass eine
Nachunternehmerhaftung analog den Maßnahmen beim
Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft
eingeführt wird. „Nachunternehmerhaftung“ meint in
diesem Zusammenhang, dass das beauftragende
Unternehmen bei der Auswahl des Subunternehmens darauf zu
achten hat, dass dieses die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ordnungsgemäß anmeldet und die
anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Das ist
eine Umkehr der Verantwortung. Es stellt die Situation
vom Kopf auf die Füße. Das ist notwendig.
In der Konsequenz bedeutet das, dass der eigentliche
Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei
allen Subunternehmern verantwortlich ist. In Zukunft
müssten die großen Zustelldienste bei Verstößen ihrer
Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht
also selber einstehen und die Beiträge zahlen. Das ist
nicht nur richtig, sondern in einigen Branchen wie
beispielsweise in der Fleischwirtschaft oder auch der
Baubranche bereits geübte Praxis.
Wir sollten daher nicht länger die Augen verschließen,
sondern die Arbeitnehmerrechte der Paketbotinnen und
Paketboten umgehend stärken. Hierzu bedarf es einer
angemessenen Entlohnung und sozialen Absicherung
sowie einer umfassenderen Dokumentierung der
Arbeitszeit. Die Bundesregierung muss hierfür die notwendigen
rechtlichen Voraussetzungen schaffen. – Ich danke Ihnen
für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau
Ministerin Dr. Reimann aus Niedersachsen das Wort.
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem
boomenden Onlinehandel steigt die Zahl der
Paketsendungen rapide.
Im Jahr 2017 lag die Zahl bei 3,35 Milliarden
Sendungen – ein Plus von 6,1 Prozent zum Vorjahr. Zum
Vergleich: 2009 waren es noch 2,81 Milliarden Sendungen.
Bis zum Jahr 2022 erwartet man ein
überdurchschnittliches Wachstum und geht von 4,3 Milliarden Sendungen
im Jahr aus, also noch einmal 1 Milliarde jährlich mehr.
Dabei liegt der Anteil der Sendungen vom Handel an den
privaten Kunden, an Sie und mich also, bei 61 Prozent.
Das sind zunächst einmal unvorstellbar hohe Zahlen.
Gleichzeitig sind es gute wirtschaftliche Zahlen, die sich
sehen lassen können.
Doch wo so viel Licht ist, ist auch Schatten. Dieser
Schatten zeigt sich leider bei den Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten in den Logistikunternehmen, die mit ihrem
Einsatz einen wesentlichen Beitrag zu dem
wirtschaftlichen Erfolg leisten. Der boomende Onlinehandel führt
für die Paketbotinnen und -boten nicht nur zu
belastenden, sondern oft auch inakzeptablen Arbeitsbedingungen.
Das bestätigen auch Prüfungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit in Niedersachsen und anderen
Bundesländern.
Gegen den Mindestlohn wird in Deutschland
regelmäßig verstoßen. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht
ordnungsgemäß abgeführt. Und bei den Beratungsstellen
für mobile Beschäftigte in unserem Bundesland berichten
immer mehr Beschäftigte von Subunternehmen von
arbeitsrechtlichen Verstößen.
Mit unserer Initiative nehmen wir diese inakzeptablen
Arbeitsbedingungen in den Blick. Wir schlagen deshalb
Regelungen vor wie die Nachunternehmerhaftung, um
Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von
Mindestlöhnen zu verhindern. Diese Regelung folgt dem
Prinzip „Wer Arbeit auslagert, bleibt weiter
verantwortlich“ und orientiert sich an den Maßnahmen, die wir im
Bereich Missbrauch von Werkverträgen in der
Fleischindustrie schon haben. Insofern orientieren sich die in
unserem Antrag vorliegenden Vorschläge in erster Linie an
den in diesem Feld bestehenden Regelungen. Deshalb
haben wir das mit den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen
in einem Plenarantrag noch konkretisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Stärkung des
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes ist auch
eine Erweiterung der Dokumentationspflicht erforderlich,
damit der Zoll wirksam kontrollieren kann. Eine
ausführliche und ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann auch im Bereich
der Paketbranche zur Aufzeichnung von
Arbeitsaufnahme, Arbeitsende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der
Beschäftigten.
Ich freue mich, dass dieses Thema mittlerweile auch
auf der Bundesebene angekommen ist. Die
Nachunternehmerhaftung wird in den Regierungsfraktionen
diskutiert. Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, sich
der Thematik anzunehmen. Das ist wichtig und richtig;
denn die beschriebenen Zustände sind leider in ganz
Deutschland in der Paketbranche anzutreffen und die
rechtliche Zuständigkeit für eine Einführung der
Nachunternehmerhaftung und auch eine Erweiterung der
Dokumentationspflichten liegt auf der Bundesebene.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss in
diesem harten Job eine faire Entlohnung und eine soziale
Absicherung geben, und die Arbeitszeit muss
umfassender dokumentiert werden. Ich bitte Sie daher, dass wir
uns gemeinsam für die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen für die Paketbotinnen und -boten und für die
Zustellbranche einsetzen. Ich bitte Sie um Unterstützung
unserer Initiative.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr
Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen das Wort.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Zuerst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass für uns
in Nordrhein-Westfalen faire Arbeit und fairer
Wettbewerb schlicht und ergreifend zusammengehören.
In Nordrhein-Westfalen, aber auch bundesweit haben
wir viele gute Unternehmen, in denen unter Einhaltung
der Mitbestimmung mit den Arbeitnehmern verlässliche
Vereinbarungen getroffen werden, von denen dann alle
im Unternehmen profitieren.
( V o r s i t z : Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke)
Wenn sich ein Unternehmen – am besten auch noch
tariflich – verpflichtet, faire, gute und auskömmliche
Arbeitsbedingungen sicherzustellen, dann muss aber auch
klar sein, dass das nicht zu einem Wettbewerbsnachteil
werden darf. Die Formel ist im Grunde ganz einfach:
Fairer Wettbewerb gleich faire Arbeit!
Im Kern geht es bei unserer Debatte heute genau um
diesen Punkt: faire Wettbewerbsbedingungen für
Unternehmen zu schaffen und Wildwuchs von
Arbeitsverhältnissen, die dem Gedanken der sozialen Marktwirtschaft
widersprechen, einzudämmen.
Dass wir etwas tun müssen, beweisen auch die
Ergebnisse der nordrhein-westfälischen Überwachungsaktion
„Fairer Versandhandel“, die wir Ende 2018 durchgeführt
haben. Unsere nordrhein-westfälische
Arbeitsschutzverwaltung prüfte 228 Fahrer bei Paket-, Logistik- und
Kurierdiensten auf die Einhaltung der
Arbeitsschutzvorschriften. Bei 208 Fahrern, also 91 Prozent, wurden
Mängel festgestellt.
Knapp 20 Prozent der überprüften Fahrzeuge hatten
eine zulässige Gesamtmasse unter 2,8 Tonnen und
müssen keine Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem
Fahrpersonalrecht durchführen. Eine Arbeitszeitkontrolle des
Fahrpersonals für diese Fahrzeuge ist faktisch unmöglich.
Dieser Anteil hat sich gegenüber der
Überwachungsaktion der Paketdienste in Nordrhein-Westfalen aus dem
Jahre 2014 wesentlich erhöht und wird sicherlich weiter
zunehmen. Auch hier sehe ich Handlungsbedarf.
Nur mit der verpflichtenden Einführung vollständiger
Arbeitszeitaufzeichnungen aller Fahrer von Paketdiensten
kann hier eine Verbesserung eintreten: Wird die
geleistete Arbeit erfasst und vergütet, kommen wir zu einem
fairen Wettbewerb. Wir schützen die Sozialsysteme, da
es weniger Aufstocker geben wird. Wir schützen die
Fahrer und verbessern auch noch die Verkehrssicherheit
auf unseren Straßen. Denn laut Mikrozensus ist die
Branche von überlangen Arbeitszeiten, die auch noch zu
einem Großteil am Wochenende, abends und in der Nacht
erbracht werden, gekennzeichnet.
Auch andere relevante Indikatoren beweisen, dass in
der Paketbranche Handlungsbedarf besteht:
Erst vor kurzem hat die Bundesregierung in einer
Antwort auf eine Kleine Anfrage unterstrichen, dass viele
Beschäftigungsverhältnisse in der Kerngruppe Post-,
Kurier- und Expressdienste befristet sind. Immerhin
55 Prozent aller Arbeitsverträge sind befristet.
Außerdem sind 29 Prozent aller Beschäftigten
geringfügig beschäftigt. Im Schnitt der Branchen in
Deutschland sind es 13 Prozent.
Auch die Teilzeitquote ist mit 42 Prozent
überdurchschnittlich hoch. Zum Vergleich: Im Schnitt der
Branchen in Deutschland sind es 28 Prozent.
Diese Zahlen bedeuten nicht, dass es keine
ordentlichen Unternehmer in diesem Bereich gibt. Sie bedeuten
aber, dass wir Unternehmen und Beschäftigten helfen
sollten, fair miteinander umzugehen.
Die Nachunternehmerhaftung für
Sozialversicherungsbeiträge und die verstärkte Dokumentationspflicht
sind ein Schritt in die richtige Richtung. Natürlich ist
klar, dass wir nicht über Nacht die Bedingungen in der
ganzen Branche ändern werden. Aber wir setzen mit
dieser Debatte und mit der heutigen Entscheidung, wie
ich finde, ein wichtiges Zeichen an den Deutschen
Bundestag, aber auch an die Branche.
Wir sind der Ansicht, dass die Regelungen des
Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der
Fleischwirtschaft bereits seit einiger Zeit erprobt sind und
sich in einem vergleichbar schwierigen Arbeitsumfeld für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewährt haben.
Wir sprechen uns daher dafür aus, diese Regelungen 1:1
auf die Paketbranche zu übertragen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem
Änderungsantrag, den wir gemeinsam mit Bremen und
Niedersachsen eingebracht haben. – Schönen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Das Wort hat
Herr Staatsminister Dulig aus Sachsen.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon seit
geraumer Zeit werden die Arbeitsbedingungen in der
Zustellbranche kritisiert und zum Thema in der
Öffentlichkeit. Regelmäßig sorgt die Branche – gerade in der
Vorweihnachtszeit – im Zusammenhang mit der
Zustellung von Paketen und Waren nicht zuletzt aus dem
zunehmenden Online-Handel für Negativschlagzeilen.
Weihnachtszeit ist nicht für alle eine besinnliche Zeit.
Manchmal fällt uns als Empfängern von
Paketsendungen dies dadurch auf, dass Pakete einfach vor der Tür
abgestellt werden oder die Bewohner in der vierten Etage
einen Zettel im Briefkasten im Hauseingang finden, dass
die Zustellung nicht möglich war, weil man den
Empfänger nicht angetroffen hat, obwohl man zum eingetragenen
Zeitpunkt zu Hause war.
Der Grund für solche Erlebnisse ist allerdings weniger
in der Bequemlichkeit der Zusteller zu suchen, sondern in
dem geradezu unmenschlichen Zeitdruck, unter dem die
Zusteller ihre Arbeit erledigen müssen. Reallöhne, die oft
weit unter dem Mindestlohn liegen, mangelhafte soziale
Absicherung, überzogener Leistungsdruck, das prägt den
Arbeitsalltag vieler, die es uns jeden Tag ermöglichen,
unsere Wünsche und Bedürfnisse bequem von zu Hause
aus erfüllen zu lassen.
Darf man der Auswertung einer Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Zustellbranche
glauben, so ist das mittlere Bruttomonatsentgelt von
Kernbeschäftigten zwischen 2007 und 2017 um
13,3 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum ist das
mittlere Bruttomonatsentgelt in der Gesamtwirtschaft
hingegen um 23,7 Prozent angestiegen. Dabei ist die
zunehmende Zahl ausländischer Subunternehmer unter
den Paketdienstleistern von den vorliegenden Statistiken
nicht erfasst. In der Realität könnte die Situation in der
Branche noch düsterer aussehen. Ein hoher Anteil der
Zusteller arbeitet in einem befristeten Arbeitsverhältnis,
viele zudem in Teilzeit oder auf Minijob-Basis.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, diese
Zustände zu ändern. Daher findet die Bundesratsinitiative aus
Niedersachsen, die Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen
und -boten zu sichern und die Nachunternehmerhaftung
für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die
Unternehmen der Zustellbranche auszuweiten, meine
volle Unterstützung.
Mit Besorgnis blicke ich auf die aktuelle Entwicklung
der Arbeitsbedingungen, mit denen viele der mehr als
490.000 Zustellerinnen und Zusteller in diesem Land
tagtäglich konfrontiert sind. Die Initiative von
Niedersachsen ist richtig und erforderlich, um die Missstände in
dieser Branche einzudämmen. Die Forderungen und
Vorschläge in der Begründung zur Entschließung sollen
und werden hoffentlich helfen, die Arbeitsbedingungen
für Beschäftigte von Zustellfirmen zu verbessern und ihre
Rechte zu stärken.
Mit der Initiative wird die Bundesregierung gebeten,
umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche zu
schaffen. Zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte sind dabei
insbesondere die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge zu sichern und die Dokumentationspflichten zur
Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu erweitern.
Logistik-Unternehmen sollen für die Erfüllung der
Zahlungspflicht zur Sozialversicherung ihrer
Subunternehmer wie ein selbstschuldnerischer Bürge haften. Auch
Subunternehmerketten werden von dieser Haftung
umfasst. Bislang können sich die Paketdienste immer darauf
zurückziehen, dass sie die Einhaltung der Vorschriften
von ihren Subunternehmern verlangen. Faktisch
kontrollieren die wenigsten, ob sich die beauftragten
Subunternehmer tatsächlich daran halten.
Die am 8. Februar 2019 durchgeführte bundesweite
Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Zolls bei über 12.000 in- und ausländischen Fahrern
hat massive Verstöße zutage gefördert. Allein das
Hauptzollamt Dresden kontrollierte im Rahmen dieser Prüfung
74 Kurier-, Express- und Paketdienstleister auf
Schwarzarbeit sowie Mindestlohnverstöße und befragte 524
Personen. Die Ergebnisse zeigen den ernsten Hintergrund
der Kontrollen: In 39 Fällen sind weitere Prüfungen der
angetroffenen Unternehmen erforderlich. Zwölfmal
wurden Mindestlohnverstöße festgestellt, und 20 Mal wurden
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen. In sechs Fällen
arbeiteten die befragten Personen komplett schwarz, was
eine Straftat darstellt.
Es gilt aber auch festzustellen, dass nicht in allen
Unternehmen der Zustellbranche solche Zustände
herrschen. Wie die meisten von Ihnen wissen, wird die
Branche in Deutschland durch fünf große Paketdienste
bestimmt. Zwei der fünf großen Paketdienste in
Deutschland arbeiten zumindest überwiegend mit eigenen
Zustellerinnen und Zustellern. Wenn Sie eine Zustellerin oder
einen Zusteller dieser beiden Firmen vor Ihrer Türe
stehen haben, besteht zumindest die Chance, dass sie
oder er über einen Arbeitsvertrag und einen Tariflohn
verfügt.
Drei Paketdienste arbeiten ausschließlich mit
Subunternehmern, deren Geschäftsgebaren oftmals nur äußerst
unzulänglich kontrolliert wird.
Wenn der Eindruck entsteht, dass in einer Branche
derart massiv Subunternehmen eingesetzt werden, um
Kosten zu drücken, und es zu Verstößen bei den
Arbeitsbedingungen und gegen gesetzliche Regelungen kommt,
dann haben wir ein systemisches Problem. Hier reicht
Kontrolle alleine nicht mehr aus; hier muss der Staat, hier
muss der Gesetzgeber handeln.
In diesem Zusammenhang begrüße ich es sehr, dass
auch der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, gegen die
Ausbeutung von Paketboten vorgehen will und einen
Gesetzentwurf gegen die schlechten Arbeitsbedingungen
in der Paketbranche vorbereitet.
Der Boom des Onlinehandels hat viele Arbeitsplätze
in der Logistik geschaffen, oftmals allerdings zu
miserablen Konditionen. Nur 30 Prozent der Beschäftigten in
Zustelldiensten haben eine Ausbildung; 70 Prozent sind
Hilfskräfte und arbeiten zum Großteil in Teilzeit oder als
Minijobber. Mehr als die Hälfte der Aushilfen bleibt
unterhalb der Niedriglohnschwelle, erhält also weniger
als 10,50 Euro pro Stunde. Bei Kontrollen der
Arbeitsschutzverwaltung werden regelmäßig Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz festgestellt.
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen auch die Zahlen
zum Krankenstand. Wie die Techniker Krankenkasse
festgestellt hat, sind Post- und Paketzusteller deutlich
mehr krankgeschrieben als der Durchschnitt. Statistisch
gesehen sind Brief- und Paketboten 25,2 Tage im Jahr
krankgeschrieben, die Berufstätigen insgesamt dagegen
mit 15,2 Tagen durchschnittlich zehn Tage weniger.
Nach den Erkenntnissen der zuständigen
Gewerkschaft Verdi arbeiten Menschen aus der Ukraine,
Moldawien oder Weißrussland – häufig mit falschen Pässen –
als Zusteller für 4,50 bis 6 Euro pro Stunde und bis zu 16
Stunden pro Tag. Teilweise schliefen die Fahrer und
Fahrerinnen sogar in ihren eigenen Fahrzeugen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind
Arbeitsbedingungen, die wir nicht akzeptieren wollen,
nicht akzeptieren können und dürfen. Redliche
Unternehmen sollen vor Wettbewerbsnachteilen und bei ihnen
Beschäftigte vor prekären Arbeitsbedingungen geschützt
werden.
Eine Nachunternehmerhaftung, verbunden mit einer
wirksamen Kontrolle durch die zuständigen Behörden,
leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Zustellbranche in Deutschland. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs
und eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes unterstütze
ich daher die Zielstellung des Entschließungsantrags. –
Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Staatsminister Dulig!
Wir kommen damit zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen und einen Landesantrag.
Ich rufe zunächst den Landesantrag auf. Wer stimmt
zu? – Das ist die Mehrheit.
Dann frage ich: Wer stimmt der Entschließung in der
soeben geänderten Fassung zu? – Auch das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44:
TOP 44
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von
Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von
Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in
Deutschland – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 143/19)
Dem Antrag ist Schleswig-Holstein beigetreten.
Es gibt eine Wortmeldung: Herr Ministerpräsident
Weil.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es führt leider kein Weg
um die Feststellung herum: Beim Klimaschutz hinkt
Deutschland den selbst gesetzten und international
zugesagten Zielen weit hinterher.
Zweitens. Es ist unbestreitbar, dass der Klimawandel
voranschreitet. Das spüren wir ja durchaus in unserem
eigenen Land, wenn wir zum Beispiel an den letzten
Sommer denken.
Drittens schließlich ist nicht zu bestreiten – leider –,
dass der Verkehrssektor unter dem Strich seit 1990 den
CO2-Ausstoß nicht hat reduzieren können. Natürlich sind
die Motoren seitdem wesentlich effizienter geworden;
aber die Zahl der Fahrzeuge hat sich deutlich erhöht und
die einzelnen Fahrzeuge sind allemal leistungsstärker
geworden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Ziele
beim Klimaschutz nicht erreichen können, ohne dass
auch der Verkehr seinen Beitrag dazu leistet. Aber wenn
wir uns daranmachen, dann geht es gleichzeitig um den
Kern der deutschen Automobilindustrie, der deutschen
Leitindustrie schlechthin. Etwa 850.000 Arbeitsplätze
sind bei den Herstellern und bei den Zulieferern
vorhanden. Es handelt sich zumeist um gute, qualifizierte und
übrigens auch tarifgebundene Arbeitsplätze. Wenn wir
einmal die indirekten Wirkungen hinzurechnen, dann
dürften es mehr als anderthalb Millionen Menschen in
unserem Land sein, deren Existenz von der
Automobilproduktion abhängt.
Wir haben es also an dieser Stelle mit dem klassischen
Konflikt von Arbeit und Umwelt zu tun.
Die Europäische Union hat – übrigens unter
Mitwirkung der Bundesregierung – bei den CO2-Flottenzielen
vor wenigen Monaten eine Reduktion um 37,5 Prozent
bis zum Jahre 2030 vorgegeben. Das ist Fakt. Ob alle
Beteiligten wussten, welche Konsequenzen sie damit
auslösen, wage ich allerdings zu bezweifeln. Diese
Vorgabe wird nach Schätzungen der IG Metall zum Verlust
von etwa 150.000 Arbeitsplätzen in Deutschland führen.
Elektroautos benötigen nun einmal deutlich weniger
Beschäftigung als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Wir machen in Niedersachsen gerade die Probe aufs
Exempel. An zwei Produktionsstandorten, die künftig
elektrifiziert werden, werden in den nächsten zehn Jahren
circa 7.000 Arbeitsplätze entfallen.
Es ist müßig, die geschilderte Vorgabe nachträglich in
Frage zu stellen. Umso wichtiger ist es, endlich einen
Umsetzungsplan zu entwickeln, der klugerweise schon
vor der Beschlussfassung hätte aufgestellt sein sollen.
Und vor allem: Unter den gegebenen Bedingungen
müssen wir alle Chancen nutzen, für wegfallende
Arbeitsplätze neue Beschäftigung bereitzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit bin ich bei der
Batteriezellfertigung. Die Batterie ist künftig beim
Elektroauto die wichtigste Komponente. Sie ist die
Komponente mit der deutlich höchsten Wertschöpfung. Sie ist so
etwas wie das Herzstück der Elektrofahrzeuge. Bislang
haben wir in Deutschland vor allen Dingen auf
vollständige Wertschöpfungsketten im Bereich der
Automobilproduktion setzen können. Das ist ein entscheidender
Vorzug unserer Industrie. Wenn wir diese
Wertschöpfungsketten auch in Zukunft erhalten wollen, dann ist die
Batteriezellfertigung am Standort Deutschland ganz und
gar unverzichtbar.
Der große Bedarf für solche Produkte steht fest. Fest
steht auch, dass damit viele tausend Arbeitsplätze
geschaffen werden können.
Es steht aber nicht fest, wo die Produktionsstandorte
künftig sein werden: in Asien, in den USA oder vor allem
in Osteuropa? Unsere osteuropäischen Nachbarn locken
Investoren mit niedrigen Löhnen, niedrigen
Energiekosten und obendrein hohen Subventionen. Das ist die
Situation, der wir realistischerweise ins Auge blicken müssen.
Wir brauchen auch in Deutschland für die
Batteriezellfertigung attraktive Standortbedingungen. Es ist ganz
sicher richtig, dass die deutsche Automobilindustrie die
Bedeutung von Batterieforschung und -produktion zu
spät erkannt hat. In dieser Hinsicht gibt es jetzt große
Anstrengungen. Ohne gute Standortbedingungen wird es
dennoch keine Produktion in Deutschland geben.
Genau darum geht es bei dem Antrag des Landes
Niedersachsen zur Batteriezellproduktion. Wir brauchen
ein klares Bekenntnis zur Herstellung von Batteriezellen
in Deutschland. Die Bundespolitik muss sich diese
Aufgabe zu eigen machen.
Dabei geht es um Energiekosten: Die Absenkung von
Stromnebenkosten, wie Netzentgelte und Stromsteuer, ist
ebenso notwendig wie eine vollständige oder teilweise
Befreiung von der EEG-Umlage für diese sehr
energieintensive Produktionsform. Wenn wir es ernst meinen mit
dem Klimaschutz, dann muss die Batteriezellproduktion
in enger Abstimmung mit der weiteren Energiewende
vorangetrieben werden. Vor allen Dingen brauchen wir
derartige Produktionsstätten in räumlicher Nähe zu den
Produktionsstätten der erneuerbaren Energien. Das
ermöglicht dann eine effiziente Energienutzung.
Wir benötigen Fördermittel für die industrielle
Fertigung mobiler oder stationärer Energiespeicher. Wir
müssen die stationäre Zweitnutzung von Batterien
vorantreiben und Vorhaben für ein Batterierecycling
beschleunigen. Wir müssen insgesamt das Tempo der Umstellung
von den Verbrennungsmotoren auf die Elektromotoren
beschleunigen.
Auch wegen des Damoklesschwerts hoher
Bußgeldzahlungen beim Verfehlen der CO2-Einsparvorgaben gibt
es für die Automobilindustrie nur noch den einen Weg,
den der beschleunigten Anpassung.
Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann zwar
Unternehmen Vorgaben machen, sie kann aber nicht
Kunden zwingen, entsprechende Produkte auch zu
kaufen. Dafür wird ein umfassendes System von Anreizen
notwendig sein.
Es geht – um es abschließend zu sagen – um die
Verbindung von Arbeit und Umwelt. Klimaschutz braucht
mehr als Ziele. Und Klimaschutz braucht
gesellschaftliche Akzeptanz. Wir müssen auch vor diesem Hintergrund
alle Chancen energisch nutzen, dass auch künftig viele
hunderttausend Menschen in unserem Land gute und
sichere Arbeitsplätze in der Automobilindustrie finden
können. Dafür brauchen sie unsere Unterstützung, die der
Politik. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Kollege Weil!
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Kulturausschuss, dem Umweltausschuss und dem
Verkehrsausschuss zu.
Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (Drucksache 124/19, zu
Drucksache 124/19)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über die empfohlene
Entschließung zu befinden. Ich rufe auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2
der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck
3/20191 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf.
Es sind dies die Tagesordnungspunkte:
2, 3, 6, 8, 15, 23, 25, 27, 31 bis 36, 45, 49 und 50.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Damit ist so beschlossen.
Je eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu
Punkt 8 Herr Staatsminister Dulig (Sachsen), zu
Punkt 23 Herr Minister Görke (Brandenburg) und Herr
Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Wir kommen zu Punkt 5:
TOP 5
Gesetz für schnellere Termine und bessere
Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz –
TSVG) (Drucksache 128/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Anträge oder Empfehlungen auf Einberufung
des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung abzustimmen.
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für die Buchstaben e
und f! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für die Ziffer 2 im Übrigen!
– Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
1 Anlage 2
2 Anlagen 3 bis 5
Wir kommen zu Punkt 7:
TOP 7
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum
Recht“ (Forum-Recht-Gesetz – ForumRG)
(Drucksache 130/19)
Dazu gibt es eine Wortmeldung von Herrn
Staatsminister Gemkow aus Sachsen. Herr Staatsminister, Sie
haben das Wort.
Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der
Rechtsstaat wird häufig zitiert, aber selten erklärt. Das wird sich
mit der Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ ändern.
Wir alle profitieren täglich von einem
funktionierenden Rechtsstaat, zumeist ohne dass wir es überhaupt
merken. Das Forum Recht setzt genau hier an. Es soll
zum einen Zusammenhänge im Rechtsstaat erklären.
Zum anderen sollen Menschen den Rechtsstaat
gewissermaßen selber „aufspüren“: Was bedeutet der
Rechtsstaat für mich ganz persönlich?
Denn nur wenn die Vorteile des Rechtsstaats für jeden
Einzelnen greifbar werden, setzen sich auch zukünftig
Menschen für den Rechtsstaat und unsere Demokratie
ein.
Nur wenn die Mechanismen des Rechtsstaats
verstanden werden, treffen sie auf Akzeptanz in der
Bevölkerung.
Nur wenn Wirken und Handeln der Justiz erklärt
werden, sind sie für jeden Einzelnen nachvollziehbar.
Wir leben in Zeiten, in denen der Rechtsstaat auf die
Probe gestellt wird, ja sogar Entscheidungen der Justiz
öffentlich angezweifelt werden. Das Forum Recht wird
als Informations-, Dokumentations- und
Begegnungszentrum zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit
dem Prinzip des Rechtsstaates anregen und für dessen
Bewahrung werben. Denn ohne Einhaltung der
rechtsstaatlichen Prinzipien wäre unser freiheitliches und
friedliches Zusammenleben nicht möglich. Deshalb ist die
Entscheidung des Bundestages, ein Forum Recht
einzurichten, nicht hoch genug einzuschätzen.
Zwei Standorte werden dem Forum Recht Raum
geben: Karlsruhe und Leipzig. Beide Standorte stehen für
Rechtsentwicklung in Deutschland bis in unsere Zeit –
Rechtsentwicklungen verbunden mit allen Höhen und
Tiefen der deutschen Geschichte, mit zeitlichem
Gleichlauf, aber auch unterschiedlichen Entwicklungen, die
zuletzt auch Unterschiede der Rezeption und
Wahrnehmung unseres Rechtsstaates verursacht haben. Deswegen
ist es richtig, das gesamtdeutsche „Forum Recht“ in
Karlsruhe und Leipzig anzusiedeln.
Mein besonderer Dank gilt den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, die sich für das Projekt „Forum
Recht“ starkgemacht haben. Jetzt muss das Vorhaben
bestmöglich und schnell umgesetzt werden. Das wird nur
mit einer auskömmlichen Finanzierung beider Standorte
durch den Bund zu gewährleisten sein. Deswegen bitte
ich die Abgeordneten des Bundestages, die Finanzierung
dieses so wichtigen Projektes so bald wie möglich
sicherzustellen.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Staatsminister Gemkow!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des
Vermittlungsausschuss liegen nicht vor.
Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beschließen.
Wir kommen zu Punkt 37:
TOP 37
Gesetz zur Beschleunigung des
Energieleitungsausbaus (Drucksache 150/19, zu Drucksache
150/19)
Es gibt mehrere Wortmeldungen. Herr Minister
Professor Dr. Pinkwart für Nordrhein-Westfalen beginnt.
Bitte sehr.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute
Verbesserungen beim Energieleitungsausbau beraten, dann geht es
im Kern darum, wie Deutschland seine Klimaschutzziele
von Paris zuverlässig erreichen kann, ohne
Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie in Frage zu
stellen.
Wir geben damit auch jenen Menschen im Land
wichtige Antworten, die wie Tausende von Schülern in Sorge
sind, dass wir nicht schnell genug handeln, um dem
Klimawandel wirksam zu begegnen.
Denn in Sachen Beschleunigung des
Energieleitungsausbaus erreichen wir heute einen neuen Meilenstein –
und dies nach dem
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 2006, dem Energieleitungsausbaugesetz
2009, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2011, dem
Bundesbedarfsplangesetz 2013 und der Fortschreibung
desselben mit mehr Erdkabeln 2015. Angesichts des
damit sechsten Beschleunigungsgesetzes innerhalb von
13 Jahren möchte man meinen, es sei schon viel
beschleunigt und viel dazu gesagt. Und dennoch haben
wir heute eine neue Lage, die neue Maßnahmen erfordert.
Aus meiner Sicht sind hier drei wichtige Punkte
besonders hervorzuheben:
Erstens. Wir haben verschiedene neue
Rahmenbedingungen.
Zweitens. Wir brauchen diese Nachjustierung fachlich
dringend.
Drittens. Wir müssen diesen Geist der Beschleunigung
endlich annehmen und leben.
Erstens zu den neuen Rahmenbedingungen! Meines
Erachtens ist der Ernst der Lage noch nicht von allen
Akteuren erkannt worden. Wir stehen vor der doppelten
Herausforderung des mit neuen Regeln zur Energieunion
zusammenwachsenden Europas und des gleichzeitigen
Umbaus unserer Energieversorgung nach den
Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung“.
Die Energieunion bringt uns neue Regeln für den
Energiebinnenmarkt, die uns in Deutschland mit der
zentralen Lage in Europa besonders betreffen. Die neue
Vorgabe zur Öffnung von Interkonnektoren für den
europäischen Handel zu 70 Prozent, die ab dem nächsten Jahr
schrittweise zu greifen beginnt, bewirkt, dass
Deutschland seine internen Netzengpässe nicht mehr an die
Grenzen verlagern darf. Wir müssen unsere internen
Netzengpässe beheben oder die deutsche Strompreiszone
entlang struktureller Engpässe aufteilen. Dafür gelten nun
Fristen. Wenn wir den Netzausbau in den nächsten Jahren
nicht schaffen, kann letztlich die EU über die deutsche
Strompreiszone entscheiden. Die Verwerfungen für
unseren Industriestandort bei einer Fragmentierung des
Standorts Deutschland in unterschiedliche
Strompreiszonen möchte ich hier nicht ausmalen. Ich werbe daher
dafür, dass uns diese Kulisse ein gemeinsamer Ansporn
ist, beim Netzausbau endlich unsere Hausaufgaben zu
machen.
Parallel haben wir mit den Empfehlungen der WSB-
Kommission nun einen Umbauplan für die
Energieversorgung mit einem Kohleausstieg innerhalb der nächsten
20 Jahre vor uns. Dies verschärft die aktuelle
Herausforderung. Denn hierdurch fallen erneut, wie schon beim
Atomausstieg, Verbrauchszentren und Schwerpunkte der
Energieerzeugung weiter auseinander.
Hinzu kommt der angestrebte Ausbau der
Erneuerbaren von 50 auf 65 Prozent bis 2030 – so die Ziele der
Bundesregierung. Nach dem Verfahrensrecht wird daher
auch über weiteren Netzausbau zu entscheiden sein. Die
nächste Runde Netzausbau setzt darauf auf, dass wir den
schon beschlossenen Netzausbau endlich hinbekommen.
Das ist eine zentrale Gelingensbedingung für den Umbau
unseres Energieversorgungssystems. Von den bisher
geplanten 7.700 Kilometern Netze sind bislang aber
gerade einmal 14 Prozent fertiggestellt worden.
Zweitens. Der Gesetzentwurf setzt an einer Vielzahl
von Baustellen an, die in der Praxis der letzten Jahre als
Probleme identifiziert wurden. Man sollte diese fachlich
erforderlichen Nachjustierungen, die unterschiedliche
Ausprägungen haben, nicht als „Klein-Klein“ abtun, wie
es von einer Fraktion im Deutschen Bundestag zu lesen
war. Beschleunigung beginnt mit der Verhinderung
weiterer Verzögerung. Dazu sind die vorgesehenen
Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren
wichtig.
Ich will Ihnen ein praktisches Beispiel nennen: Für das
Vorhaben EnLAG Nr. 5 vom Emsland an den
Niederrhein wird der nördliche Netzknoten von „Diele“ in
„Dörpen“ geändert, nachdem im letzten Herbst das
Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Wahl des
anderen Umspannwerks in der Praxis zu einem neuen
Vorhaben führt. Es bestand die Wahl, vier laufende
Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen grundlegend unter Wegfall der
Teilverkabelungsmöglichkeit umzuarbeiten oder den Netzknoten im
Gesetz an denjenigen in der Praxis anzupassen. Letzteres
erfolgt mit diesem Gesetz und erspart uns mehrere Jahre
Verzögerung.
Drittens. Wir müssen den Geist der Beschleunigung
auch annehmen und leben. So freut es mich einerseits,
dass eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht
im Raume steht. Andererseits ist es schon ein wenig
befremdlich, wenn Einzelne hier dafür kämpfen,
weiterhin nach Sankt-Florians-Prinzip Trassenalternativen
durch andere Länder ohne Abstimmung mit diesen
vorschlagen zu können. Wer auf Nachbars Garten als
besseren Baugrund verweist, ohne sich mit dem Nachbarn
abzustimmen, braucht sich über schlechte Nachbarschaft
nicht zu beschweren. Wenn an die Stelle fachlicher
Kriterien der Wunsch nach Belastung der jeweils anderen tritt
und vorgeschlagene neue Varianten über neue
umfängliche Prüfungen den Netzausbau verzögern, steigt die
Stromrechnung über Systemkosten aus Abregelung und
Redispatch weiter, und die Klimavorteile der
Erneuerbaren bleiben ungenutzt. So wird bessere gesellschaftliche
Akzeptanz weder für den Netzausbau noch für die
Energiewende insgesamt gewonnen.
In diesem Zusammenhang ist mir ein weiterer Punkt
wichtig: Es ist sinnvoll, in bestimmten
Erzeugungssituationen Strom aus erneuerbaren Energien in Wasserstoff
umzuwandeln. Das hat auch die WSB-K festgestellt und
die Sektorenkopplung für den Strukturwandel der
Kohleregionen für wichtig erklärt.
Die Standorte solcher Elektrolyseanlagen sollten sich
dabei am Ort der Erzeugung von erneuerbarem Strom, an
der notwendigen Anbindung an die Gasinfrastruktur,
einschließlich Speicher, sowie an den Standorten der
industriellen Verbraucher orientieren. Das ist auch
notwendige Voraussetzung dafür, dass die Projekte den von
der WSB-K beabsichtigten Beitrag zum Strukturwandel
leisten können. Unser Entschließungsantrag aus
Nordrhein-Westfalen dient diesen fachlichen Kriterien. Dafür
bitte ich um Ihre Zustimmung.
In diesem Geiste möchte ich hier für ein faires
Miteinander zwischen uns Ländern werben. Dass wir den Geist
der Beschleunigung heute und auch nach dem heutigen
Tage in der Praxis leben, ist maßgeblich dafür, dass die
Beschleunigung des Netzausbaus und damit das schnelle
Erreichen der Klimaziele auch real eintritt. Das geht nur
miteinander. Daher werbe ich für den Zusammenhalt der
Länder. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Professor Pinkwart!
Es folgt Herr Minister Dr. Buchholz für Schleswig-
Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
will ausdrücklich unterstreichen, dass auch Schleswig-
Holstein in den Grundlinien das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz unterstützt.
Wir im Norden machen bekanntermaßen Wind, viel
Wind. Wir sind nicht nur in der Lage, Wind zu machen,
sondern ihn auch in Energie umzusetzen, meistens in
elektrische Energie. Um die Energiewende wirklich
voranzubringen, ist es notwendig, dass wir den Netz-, den
Leitungsausbau endlich hinbekommen. Die Peilung ist
allerdings 2027; bis dahin wird es dauern, dass wir die im
Norden entstehende Energie an die Stellen im Süden
bringen können, wo sie tatsächlich gebraucht wird. Also:
Das Gesetz hat unsere volle Zustimmung.
Allerdings hat die Bundesregierung in der letzten
Woche an einer bestimmten Stelle für nicht unerhebliche
Irritation gesorgt, indem sie in § 118 des Gesetzes die
Umwandlung von grünem Strom in Wasserstoff plötzlich
mit Netzentgelten belegen wollte, was bisher durch das
Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen war.
Herr Weil hat vorhin über das Thema Notwendigkeit
und Wichtigkeit von Batteriezellen gesprochen. Ich
spreche jetzt davon, dass Technologieoffenheit bei der
Energiewende auch bedeutet, dass wir auf molekulare
Energieträger als Speichermedien setzen müssen und deshalb
der Wasserstoffwirtschaft keinen Tort antun dürfen.
Diese Form der Energiespeicherung soll sich in Deutschland
insgesamt nicht nur durchsetzen, sondern auch
wirtschaftlich sinnvoll machbar sein.
Was war kurzfristig anders? Ich habe in den letzten
Tagen gehört, dass die Bundesregierung die im Gesetz
vorgesehene Änderung der materiellen Rechtslage,
nämlich Netzentgelte auf die Umwandlung in Wasserstoff
vorzusehen, rückgängig machen wird, und zwar als
Anhang zu dem Gesetz über Energiedienstleistungen und
andere Energieeffizienzmaßnahmen, dessen Entwurf sich
heute bei uns in der Beratung befindet. Ich erwarte, dass
die Bundesregierung heute eine entsprechende
Protokollerklärung abgibt.
Meine Damen und Herren, das finden wir so
erfreulich, dass wir unseren Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses und unseren Entschließungsantrag
zurückziehen – allerdings mit der klaren Anmerkung,
dass die Bundesregierung mit der entsprechenden
Regelung ernst macht und wir bei den „Power to X“-
Technologien zu Regelungen kommen, die dafür sorgen,
dass wir in Deutschland industriepolitisch nicht eine
Entwicklung verpassen, die es uns gleichzeitig mit der
Energiewende ermöglicht, in diese neuen Technologien
zu investieren, also keine neuen Hürden aufgebaut
werden, wie es mit der Regelung in diesem Gesetz
vorgesehen war. Ich gehe davon aus, Herr Staatssekretär, dass
Sie jetzt eine entsprechende Protokollerklärung abgeben
werden. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Minister Dr. Buchholz!
Es folgt Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wittke
für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Herr Wittke, Sie haben das Wort.
Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Vielen Dank, Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des
Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie
beraten heute über das Gesetz zur Beschleunigung des
Energieleitungsausbaus.
Mit diesem Gesetz wollen wir den Netzausbau
voranbringen, indem wir die Genehmigungsverfahren
vereinfachen und vor allem beschleunigen.
Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir
dringend leistungsfähige Stromnetze. Daher hat Minister
A l t m a i e r den Netzausbau nicht nur zur
„Chefsache“ gemacht, sondern auch einen Aktionsplan
Stromnetze vorgelegt und mehrere Netzausbaureisen in die
betroffenen Bundesländer und Regionen unternommen. Es
wäre ein starkes und gutes Signal für den Netzausbau,
wenn heute auch die NABEG-Novelle beschlossen
würde.
Für die konstruktive Zusammenarbeit mit den
Bundesländern – ausdrücklich auch mit Schleswig-Holstein –
bedanke ich mich im Namen von Minister Altmaier ganz,
ganz herzlich.
Auf die Kritik des Bundesrates an der Regelung
betreffend Netzentgelte bei der Nutzung von Strom für
Wasserstoffelektrolyse möchte ich gesondert eingehen:
Das Bundeswirtschaftsministerium teilt die
Einschätzung Schleswig-Holsteins, dass synthetischer Wasserstoff
eine bedeutende Rolle im Rahmen der Energiewende
einnehmen kann, einnehmen muss und einnehmen wird.
Es besteht die Besorgnis, dass die Regelung im Rahmen
der NABEG-Novelle ein Hemmnis für die Nutzung von
synthetischem Wasserstoff darstellen kann. Vor diesem
Hintergrund beabsichtigt das
Bundeswirtschaftsministerium, die Änderung des § 118 Absatz 6 Satz 7 EnWG
schnellstmöglich zurückzunehmen.
Als Trägergesetz könnte das Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen dienen. Nach Beratung mit den
Stakeholdern wollen wir einen Vorschlag unterbreiten,
wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von „Power
to X“ insgesamt gestaltet werden können. Hierzu werde
ich für die Bundesregierung noch eine entsprechende
Protokollerklärung abgegeben; ich glaube, sie ist im
Sekretariat des Bundesrates mittlerweile eingegangen.
Auch wir wollen, dass „Power to X“-Anlagen und
Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine
ökonomisch tragfähige Perspektive haben.
Ich bitte Sie daher, auf die Anrufung des
Vermittlungsausschusses zu verzichten – Herr Buchholz, ich
denke, aus Ihren Worten ist deutlich geworden, dass das
nicht mehr beabsichtigt ist – und damit eine Verzögerung
der Verabschiedung der NABEG-Novelle zu verhindern.
Die schnelle Verabschiedung des Gesetzes liegt in unser
aller Interesse, sicherlich auch im Interesse der Länder.
Wir brauchen die zügige Verabschiedung dieses
Gesetz nicht nur, um den dringend erforderlichen
Netzausbau voranzutreiben. Auch für das vom Bundesrat
geforderte nationale Offshore-Testfeld muss die
NABEG-Novelle schnellstmöglich in Kraft treten.
Insgesamt bietet das Gesetz in vielen Bereichen große
Vorteile und setzt ein wichtiges Zeichen für die
Energiewende. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und
bedanke mich noch einmal ausdrücklich für die
konstruktiven Gespräche, die wir – man kann fast sagen: in den
letzten Stunden – geführt haben. Herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Wittke
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) gibt dazu eine
Erklärung zu Protokoll1 ab. Herzlichen Dank!
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Antrag Nordrhein-Westfalens vor. Die
Anträge Schleswig-Holsteins wurden zurückgezogen.
Es liegen damit weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschuss
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt abzustimmen über die von den Ausschüssen
empfohlene Entschließung sowie die beantragte
Entschließung von Nordrhein-Westfalen.
1 Anlage 6
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe
auf:
Ziffer 2! – Das ist eine Minderheit.
Für diesen Fall gibt Herr Minister Professor Dr. Hoff
(Thüringen) eine Erklärung zu Protokoll1 ab.
Wir kommen zu Ziffer 3. Ich bitte um Ihr
Handzeichen. – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 8.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 10, und zwar zunächst
Buchstabe a. Wer stimmt zu? – Das ist die deutliche Mehrheit.
Dann rufe ich den Antrag von Nordrhein-Westfalen
auf. – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 10 Buchstabe b.
Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst.
Ich danke Ihnen für die intensive Mitarbeit.
Wir kommen zu Punkt 38:
TOP 38
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der
Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug
– Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 151/19)
Dem Antrag ist das Land Rheinland-Pfalz
beigetreten.
Es gibt eine Wortmeldung: Frau Senatorin Dr.
Leonhard für Hamburg. Bitte sehr.
Dr. Melanie Leonhard (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer eine
Ausbildung beginnt, geht leer aus. Wer das nicht tut,
bekommt Sozialleistungen.
Das klingt absurd, und das ist es auch. Allerdings geht
es zahlreichen Leistungsbeziehern nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz so. Wenn sie nach 15 Monaten
Aufenthalt in Deutschland in den sogenannten
Analogleistungsbezug kommen und dann eine dem Grunde nach
1 Anlage 7
förderfähige Ausbildung beginnen oder fortführen, kann
es passieren, dass sie einen Einstellungsbescheid
vorfinden; denn sie haben keinen Anspruch mehr auf
Sozialleistungen und zum Teil auch keinen Anspruch auf
andere Unterstützungsleistungen.
Ihre Ausbildungsvergütung – das wissen viele von
Ihnen – reicht allerdings häufig nicht aus, das
Existenzminimum zu sichern. So sind viele darauf angewiesen,
unter dem Existenzminimum zu leben. Das führt leider
nicht selten dazu, dass bereits aufgenommene
Ausbildungen abgebrochen werden oder Menschen für sich
entscheiden, gar nicht erst eine Ausbildung zu beginnen.
Das gilt übrigens auch für studierwillige Geflüchtete
im Analogleistungsbezug. Ihre Lage ist schlechter als die
derjenigen, die sich entscheiden, im Sozialleistungsbezug
zu bleiben.
Das ist eine Ungerechtigkeit, die so eigentlich nicht
weiter bestehen kann. Denn die Folgen von
Ausbildungsoder Studienabbruch liegen auf der Hand: geringe
Integrationschancen in den Arbeitsmarkt und damit auch in die
Gesellschaft und dauerhafte Abhängigkeit von
Sozialleistungsbezug.
Das, meine Damen und Herren, widerspricht nicht nur
arbeitsmarktpolitischen Erwägungen – wir alle wissen,
durch gute, qualifizierte Ausbildung leisten auch
Menschen, die im Asylverfahren sind, einen Beitrag zum
Schließen der Fachkräftelücke –, sondern das führt auch
zu Rechts- und Planungsunsicherheit von
Ausbildungsbetrieben, Berufsfachschulen und Hochschulen.
Der Grund ist eine Regelungslücke, die sogenannte
BAföG-Falle. Durch das Zusammenspiel verschiedener
Normen, insbesondere durch die analoge Anwendung
von § 22 SGB XII, besteht für gewisse Fallgruppen keine
Förderung mehr, wenn sie eine Ausbildung aufnehmen.
Das trifft auf die Gruppe der Gestatteten zu, die noch im
Verfahren sind, für die also theoretisch nach
Ausländerrecht noch eine positive Bleibeperspektive besteht. Sie
stehen leistungsrechtlich schlechter da als zum Beispiel
Geduldete – das ist schon ein bemerkenswerter Vorgang
–, und das, obwohl die ausländerrechtlichen Vorschriften
ihnen teilweise schon nach drei, überwiegend jedenfalls
nach sechs Monaten die Aufnahme einer Arbeit und
damit auch einer Berufsausbildung ausdrücklich
zubilligen.
Doch nicht nur hier laufen die ausländerrechtliche
Intention und die Realität des Leistungsrechts stark
auseinander, sondern auch bei der 2016 dankenswerterweise
eingeführten Ausbildungsduldung, der sogenannten 3+2-
Regelung. Durch diese Regelung wird Geflüchteten für
die Dauer ihrer Ausbildung und anschließend noch für
zwei Jahre ein Aufenthaltsrecht ermöglicht. Diese
Möglichkeit ist enorm wichtig für die Fachkräftegewinnung in
unserem Land. Sie ist auch wichtig für die
Planungssicherheit von Unternehmen überall in Deutschland. Doch
auch hier ist es so, dass die leistungsrechtliche Seite der
ausländerrechtlichen Seite noch vollständig
entgegenläuft. Das kann eigentlich nicht so bleiben. Denn die
Entscheidung für eine Ausbildung bedeutet auch hier
zumeist die Entscheidung, unter dem Existenzminimum
zu leben.
Mit dem Gesetzentwurf, den Hamburg gemeinsam mit
Nordrhein-Westfalen, mit Bremen und nun auch mit
Rheinland-Pfalz hier vorgelegt hat, möchte ich um
Zustimmung werben, diese Regelungsungerechtigkeit
auszuräumen. Unser Vorschlag zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes bezweckt, dass Personen mit
einer Aufenthaltsgestattung oder im Besitz einer
bestimmten Duldung auch noch über die ersten 15
Monate hinaus der Lebensunterhalt gesichert wird, wenn sie
eine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung
beginnen.
Der Bundesgesetzgeber hat diesen
Leistungsausschluss übrigens im SGB II bereits aufgehoben, so dass
es diese Ungerechtigkeit nur noch im
Asylbewerberleistungsgesetz gibt.
Zugleich tragen wir dem grundsätzlichen arbeitsmarkt-
und sozialpolitischen Interesse Rechnung, möglichst
vielen Menschen in Deutschland einen
Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Denn wir wissen: Unser
Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig – davon profitieren wir
alle –, allerdings für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer; im Helferbereich ist die Situation sehr viel
schlechter.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt
dabei in Fortführung der vorhandenen Regelungen,
beispielsweise zur Ausbildungsduldung, dass Personen aus
sicheren Herkunftsstaaten von dieser Regelung
ausgenommen sein sollen. Es geht uns darum, die
ausländerrechtliche Seite, die ja eine Perspektive auf ein
Aufenthaltsrecht einräumt, mit der leistungsrechtlichen Seite im
Asylbewerberleistungsgesetz endlich in Einklang zu
bringen. Deswegen werbe ich an dieser Stelle für Ihre
Unterstützung. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Senatorin Dr. Leonhard!
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
– federführend – sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten
und dem Ausschuss für Kulturfragen.
Wir kommen zu Punkt 46:
TOP 46
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 167/19)
Es gibt eine Wortmeldung: Frau Staatsministerin
Spiegel aus Rheinland-Pfalz. Bitte sehr, Sie haben das
Wort.
Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es
gibt ein Thema, das sowohl die Integrationspolitik als
auch die Familienpolitik umtreibt: die Regelungen zum
Familiennachzug.
Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf vermeiden
wir humanitäre Härten. Es gibt leider sehr viele Fälle, die
zeigen, dass der Familiennachzug zu jungen Flüchtlingen
nicht nur ein bedeutendes Thema ist, sondern vor allem
dramatische Folgen für die Betroffenen haben kann.
Auf den Tag genau heute vor einem Jahr, am 12. April
2018, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass
der vereinfachte Nachzug von Eltern auch dann möglich
zu machen ist, wenn unbegleitete minderjährige
Ausländerinnen und Ausländer während des Asylverfahrens
volljährig werden und dann die Flüchtlingseigenschaft
oder Asyl zuerkannt wird. Bislang ist dieses Urteil jedoch
von Deutschland nicht umgesetzt worden.
Die derzeitige Rechtslage entspricht dem EuGH-Urteil
nicht; denn das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht einen
vereinfachten Nachzug der Eltern nur bis zur
Volljährigkeit vor. Danach kommt ein Nachzug nur in
außergewöhnlichen Härtefällen in Betracht. Zudem muss der
Lebensunterhalt gesichert sein und Wohnraum zur
Verfügung stehen. Diese Voraussetzungen können von den
hier lebenden jungen, gerade volljährig gewordenen
Betroffenen nachvollziehbarerweise so gut wie nie erfüllt
werden.
Auch ein Jahr nach der Entscheidung des EuGH sind
seitens der Bundesregierung keinerlei Schritte
unternommen worden, das Aufenthaltsrecht in diesem
wichtigen Punkt europarechtskonform zu gestalten. Und das
liegt mit Sicherheit nicht daran, dass im
Bundesinnenministerium die Erfahrung fehlt, Gesetzesvorhaben zügig
vorzulegen und durch die Gremien zu bringen.
Aber auch in den Fällen, in denen der Elternnachzug
möglich ist, kommt es zu einer meines Erachtens
unbedingt zu vermeidenden humanitären Härte: Die Eltern
müssen oftmals entscheiden, ob sie ihre häufig noch
minderjährigen Kinder im Ausland zurücklassen und zu
ihrem minderjährigen Kind nach Deutschland ziehen –
ein moralisches Dilemma. Es ist offensichtlich, dass
durch die aktuelle Regelung die Integration der hier
lebenden jungen Menschen kaum gelingen kann.
Mit unserer Gesetzesinitiative erhalten unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge das Recht auf den
vereinfachten Nachzug der Eltern, auch wenn sie während des
Verfahrens volljährig werden. Das bedeutet, die Eltern
können einreisen, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht
selbst bestreiten können. Wenn es minderjährige
Geschwisterkinder gibt, gilt dieses Recht auch für die
Kinder. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir ein hohes
familienpolitisches Gut um: die Einheit und der
besondere Schutz der Familie, der von unserem Grundgesetz
ausdrücklich garantiert ist.
Eine gute Aufenthaltspolitik muss nicht nur die
fortbestehenden humanitären Nöte der Menschen, sondern auch
die Notwendigkeit einer effektiven Gefahrenabwehr im
Blick haben. Das betrifft den dritten als wichtig
erachteten Änderungsbedarf im Aufenthaltsgesetz: die
Verbesserung der Gefahrenabwehr.
Dies geht zurück auf die Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister, die einen Antrag aus
Rheinland-Pfalz angenommen haben, damit die
Strafverfolgungsbehörden die Ausländerbehörden künftig
umfassender über laufende Strafverfahren informieren. Das ist
insbesondere im Hinblick auf die Ausweisung von
Straftäterinnen und Straftätern sowie Gefährderinnen und
Gefährdern wichtig. Deshalb ist uns an einer zügigen
Umsetzung dieses Beschlusses der JuMiKo und der
Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die
Ausweitung dieser Informationsweitergabe gelegen.
Der vorliegende Gesetzesantrag ist ein Beispiel für
eine ausgewogene Flüchtlingspolitik, die humanitäre,
aber auch sicherheitspolitische Aspekte in den Blick
nimmt. Er schließt Lücken im Aufenthaltsrecht. Ich
bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung dieses
Vorhabens.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank!
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Innenausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für
Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss
für Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Familie
und Senioren, dem Finanzausschuss und dem
Rechtsausschuss zu.
Damit darf ich den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 47:
TOP 47
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz
zur Verbesserung der Bekämpfung der
Cyberkriminalität – Antrag des Freistaates Bayern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 168/19)
Es gibt zwei Wortmeldungen. Herr Staatsminister
Eisenreich aus Bayern hat als Erster das Wort. Bitte sehr.
Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Welt wird immer
digitaler. Es ist die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen,
dass diese digitale Welt sicher ist und dass sich die
Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen.
Dazu ist die effektive Bekämpfung von Cybercrime
ein zentrales Thema. Die jüngsten Datenleaks, aber auch
die Hackerangriffe auf große Unternehmen zeigen uns,
wie verwundbar unsere Gesellschaft in diesem Bereich
geworden ist. Viele unterschätzen noch immer die
Brisanz dieses Themas.
Cyberattacken haben das Potenzial, die Grundlagen
von Demokratie, Staat und Wirtschaft zu gefährden. Das
aktuelle Strafrecht wird den Herausforderungen durch die
immer tiefgreifendere Digitalisierung nicht mehr gerecht.
Zuletzt haben sich die Justizminister auf ihrer
Herbstkonferenz 2018 mit der „Digitalen Agenda für das Straf-
und Strafprozessrecht“ befasst und das BMJV zu einer
Modernisierung des Cybercrime-Strafrechts aufgefordert.
Wir halten dieses Thema für dringlich und haben
deswegen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Handlungsbedarf gibt es nach unserer Überzeugung in dreierlei
Hinsicht:
Erstens. Die Gerichte müssen auf schwerwiegende
Fälle mit schärferen Sanktionen reagieren können. Dazu
sollen die Strafrahmen der Grundtatbestände der
Datendelikte angehoben und an die Straftatbestände in der
analogen Welt angepasst werden. Es gibt hier
Unterschiede, die angesichts der Bedeutung der digitalen Daten
nicht mehr zu rechtfertigen sind. Nur einige Beispiele:
Der Diebstahl von Daten, die Hehlerei mit Daten oder
der Einbruch in den Computer können nach §§ 202a und
202d StGB mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe
geahndet werden, dagegen der Diebstahl und die Hehlerei
von Sachen mit bis zu fünf Jahren, der Einbruch in eine
Wohnung sogar mit bis zu 10 Jahren. Daran erkennt man
die Unterschiede zwischen den Straftatbeständen in der
analogen Welt und in der digitalen Welt.
Zudem enthält der Entwurf Strafzumessungsregeln mit
erhöhten Strafdrohungen für besonders schwere Fälle und
Qualifikationstatbestände, zum Beispiel für
gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Taten, Angriffe auf
kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser,
Stromversorgung oder Wasserversorgung, dann bei großen
Mengen an Daten oder bei einer großen Anzahl von
betroffenen Personen oder wenn die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet wird.
Jeder versteht den Unterschied, ob normale, harmlose
Daten ausgespäht werden oder zum Beispiel Daten von
Krankenhäusern. Deshalb sehen wir hier
Handlungsbedarf.
Der zweite Punkt betrifft die Versuchsstrafbarkeit. Wir
wollen für gewisse Delikte eine Versuchsstrafbarkeit
einführen. Der Versuch des Diebstahls einer Sache ist
bereits strafbar, nicht aber der Versuch eines
„Datendiebstahls“. Wir sind der Meinung: Es kann nicht jemand
straflos davonkommen, nur weil er zum Beispiel an guten
Sicherheitsvorkehrungen scheitert.
Der dritte und letzte Punkt ist unserer
Strafverfolgungspraxis ein wichtiges Anliegen: Bei Delikten in der
digitalen Welt brauchen die Strafverfolgungsbehörden
ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. Die beste
materielle Rechtslage nutzt gar nichts ohne gute
Ermittlungsbefugnisse. Die Strafbarkeit läuft ins Leere, wenn
wir die Täter nicht finden oder die Taten nicht
nachweisen können. Der Entwurf erweitert daher den
Anwendungsbereich der Telekommunikationsüberwachung, der
Online-Durchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechtsstaat muss
auch in der digitalen Welt angemessen handeln können.
Dazu müssen wir das Cyberstrafrecht modernisieren und
fit machen für die digitale Welt. Wir haben dazu
Vorschläge vorgelegt. Ich freue mich auf die Beratungen.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Staatsminister!
Wir kommen zum nächsten Redner: Herr Minister
Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen. Bitte sehr.
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Digitalisierung eröffnet Chancen für technische Innovationen,
wirtschaftlichen Fortschritt und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Digitalisierung bietet jedoch zugleich
Kriminellen neue Betätigungsfelder. Hierauf müssen wir
auch und gerade als Gesetzgeber reagieren.
Einen wichtigen Baustein haben wir mit dem
Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Betreiber illegaler
Handelsplattformen im Darknet in der vergangenen Sitzung
beschlossen. Ebenso wichtig ist es, die vorhandenen
Computer- und Datendelikte sowie die den
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehenden
Ermittlungsmöglichkeiten kritisch in den Blick zu nehmen und den
Anforderungen an eine effektive und zugleich
angemessene Strafverfolgung anzupassen.
Deshalb begrüßt es Nordrhein-Westfalen ausdrücklich,
dass mein verehrter Kollege Georg Eisenreich sich dieser
Fragen angenommen und einen Gesetzesantrag
eingebracht hat.
In dem Ziel sind wir uns einig. Die genaue Gestaltung
und Umsetzung des Vorhabens bedarf jedoch an einigen
Stellen vertiefender Gespräche. Hierzu heute nur einige
erste Gedanken:
Die Strafverfolgung im Cyberraum soll an die in der
realen Welt angeglichen werden.
Dies darf indes nicht in einer 1:1-Übertragung der
Wertungen geschehen, wenn sich die Straftaten und die
Tatbegehung in wesentlichen Punkten unterscheiden. Die
Idee, Cybercrime besser bekämpfen zu wollen, darf nicht
dazu führen, aus vornehmlich präventiven Erwägungen
bestehende Unterschiede zwischen der analogen und der
digitalen Welt einzuebnen. So dürfte – und das sind dann
sicherlich spannende Debatten – die Hemmschwelle für
die Begehung von Cyberdelikten „vom Wohnzimmer
aus“ trotz immenser Folgen der Handlungen vielfach
geringer sein als für Taten in der realen, analogen Welt,
bei denen der Täter dem Opfer unmittelbar
gegenübertritt. Die kriminelle Energie der Täter ist nach unserer
Auffassung nicht vergleichbar. Für die Beurteilung der
Schuld und damit auch das gesetzliche Strafmaß ist dies
ein wichtiger Aspekt, der Bedenken gegen die Anhebung
der Strafrahmen der Datendelikte aufwirft.
Wenn Strafverfolgung in der Cyberwelt der in der
analogen Welt angeglichen werden soll, dann überzeugt
mich im Augenblick im Gegenzug ferner noch nicht,
warum Datendelikte zum Nachteil des
höchstpersönlichen Lebensbereichs als besonders schwerwiegend
eingestuft werden sollen, während die Delikte aus der
analogen Welt eine solche Wertung nicht kennen. Der
Diebstahl eines Tagebuchs in Papierform lässt sich
beispielsweise regelmäßig nur als Diebstahl geringwertiger
Sachen einordnen. Für eine solche „analoge“ Tat, die den
höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers gravierend
betrifft, ist die Annahme eines besonders schweren Falls
ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein weiteres Beispiel für den – ich gehe davon aus:
spannenden – Gesprächsbedarf ist die Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen. Nach § 201a des Strafgesetzbuches ist sie nur mit
maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
Demgegenüber sollen Datendelikte, die den höchstpersönlichen
Lebensbereich betreffen, nun regelmäßig mit bis zu fünf
Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch dazu ein
Beispiel: Soll etwa die unerlaubte Kopie eines intimen
Fotos aus dem Cloudspeicher des Opfers wirklich
strenger bestraft werden als die mit erheblichem Aufwand
verbundene heimliche Fotoaufnahme in der
Umkleidekabine des Schwimmbades? Hier erschließt sich mir die
erstrebte Angleichung der digitalen Welt an die reale
bisher noch nicht.
Sie merken: Diskussionspunkte haben wir genug.
Meine Damen und Herren, wenn wir die
Strafverfolgung verbessern wollen, müssen die neuen
Straftatbestände auch verfassungsrechtlichen Anforderungen
genügen. Dazu gehört ganz maßgeblich das
Bestimmtheitsgebot. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die
Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist. Auch unter diesem
Aspekt sind die vorgeschlagenen Regelungen zu erörtern,
etwa zu dem Bereich Größe des Datenvolumens als
maßgebendes Kriterium. Hier müssen wir noch konkreter
überlegen, wie wir diese definieren können.
Zum Schluss möchte ich für eine erste Bewertung der
Vorschläge zu den Änderungen der Strafprozessordnung
betonen, dass wir auch hier den Ansatz Bayerns durchaus
teilen. Es genügt nicht, Straftatbestände zu schaffen.
Ermittlerinnen und Ermittler brauchen auch geeignete
Instrumente für eine effektive Strafverfolgung. Im
Bereich des Cybercrime findet in der Regel nicht nur die
Straftat im Internet statt, sondern auch die zugehörige
Kommunikation, so dass hier auch in der Wirklichkeit
vielfach zielführende Ermittlungen nicht möglich sind.
Allerdings muss das staatliche
Strafverfolgungsinteresse stets mit den von den einzelnen
Ermittlungsmaßnahmen betroffenen Grundrechten in Ausgleich gebracht
werden. Die Aufnahme von Delikten in die jeweiligen
Straftatenkataloge für
Telekommunikationsüberwachungen, Online-Durchsuchungen und
Verkehrsdatenerhebungen bedarf deshalb einer sorgfältigen Abwägung. Ich
erinnere gerne an unsere Debatte über den Gesetzentwurf
zur Strafbarkeit der Betreiber illegaler
Handelsplattformen im Darknet, wo wir das gerade nicht geschafft
haben. Auch hier werden wir also deutlich Gesprächsbedarf
haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen die
bayerische Initiative ausdrücklich und werden den
vorgeschlagenen Gesetzentwurf deshalb gern intensiv im
Ausschuss mit bearbeiten. Ein gemeinsames Ziel muss es
sein, eine Grundlage für eine Reform der Cyberdelikte
und der zugehörigen Strafverfolgungsmaßnahmen zu
erarbeiten, die sowohl dem rechtsstaatlichen
Strafverfolgungsanspruch als auch den Bedürfnissen der Praxis und
den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger
gleichermaßen gerecht wird.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Minister Biesenbach!
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend –, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten
sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates – Neuregelung des
Elternunterhaltes bei Pflegebedürftigkeit – Antrag
des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 135/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
– federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss und
dem Gesundheitsausschuss.
Ich beende damit den Tagesordnungspunkt 10.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates –
Anwendungsregelungen Glyphosat – Antrag der Länder Thüringen
und Bremen – Antrag des Freistaats Thüringen
gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 740/17)
Es gibt eine Wortmeldung: Frau Ministerin
Siegesmund aus Thüringen. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es
geht um ein Thema, das auch im Bundesrat in der
Schweiz öfter diskutiert wurde: Glyphosat. Es handelt
sich dabei um das weltweit am häufigsten eingesetzte
Totalherbizid, und das seit knapp 50 Jahren.
Wir reden über ein Milliardengeschäft, sehr geehrte
Damen und Herren, mit unkalkulierbarem Risiko für die
Gesundheit von Mensch und Tier. Wir reden über
millionenschwere Gerichtsverfahren in den Vereinigten
Staaten. Wir reden übrigens auch über ein beispielloses
Artensterben in der Agrarlandschaft.
Im Dezember 2017 haben wir aus Thüringen
gemeinsam mit Bremen einen Entschließungsantrag in den
Bundesrat eingebracht. Er baut eine Brücke, indem er die
Bundesregierung auffordert, spezielle
Anwendungsregelungen für den Einsatz von Glyphosat zu verabschieden,
um den dringend notwendigen Schutz der Biodiversität
zu gewährleisten.
Er fordert zudem, dass Glyphosat in folgenden
Bereichen nicht mehr verwendet werden darf: zum Ersten im
Haus- und Kleingartenbereich, zum Zweiten an
öffentlichen Verkehrsflächen, zum Dritten in öffentlichen
Einrichtungen, beispielsweise Kindergärten, zum Vierten bei
der Vorerntebehandlung.
Nach der sehr umstrittenen Beschlussfassung auf EU-
Ebene zur Verlängerung der Wirkstoffzulassung von
Glyphosat haben wir die Bundesregierung mit dem
Antrag aufgefordert, klare Anwendungsregelungen zum
Schutz der Biodiversität zu erarbeiten. Jetzt will ich
Ihnen sagen, was wir gesehen haben: Gesehen haben wir
im Frühjahr 2018 einen Koalitionsvertrag der neuen
Bundesregierung, der uns Folgendes versprochen hat
– ich zitiere –:
Wir werden das Insektensterben umfassend
bekämpfen. Mit einem „Aktionsprogramm
Insektenschutz“ wollen wir die
Lebensbedingungen für Insekten verbessern.
Zitat drei Seiten weiter im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung:
Wir werden mit einer systematischen
Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen
Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit
dem Ziel, die Anwendung so schnell wie
möglich grundsätzlich zu beenden.
Februar 2018!
Angesichts dieser Worte hat der federführende
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz nach
Zustimmung des Gesundheitsausschusses und des
Umweltausschusses den Entschließungsantrag ruhend
gestellt. Heute, nach 14 Monaten, fragen wir: Was ist
seitdem passiert?
Eine Ministerin K l ö c k n e r , die im April 2018
auf einer Pressekonferenz ihr „Eckpunktepapier zu einer
Minderungsstrategie Glyphosat“ wortreich vorstellte!
Das Eckpunktepapier selbst gibt es als Text weder für
Journalisten noch für die Fachressorts zum
Herunterladen.
Es wurde eine Ackerbaustrategie des Bundes
angekündigt, die die Minderungsstrategie Glyphosat in sich
aufnehmen sollte. Allein: Eine solche liegt, meine sehr
geehrten Damen und Herren, bis heute nicht vor, nicht
einmal im Entwurf.
Gleiches gilt für die angekündigte Rechtsnorm: die
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Auch hier gibt es keinen Entwurf zu diskutieren.
Deswegen haben wir unseren Antrag heute erneut in
die parlamentarische Befassung des Bundesrates erhoben.
Wir wollen erneut deutlich machen, dass es Zeit wird.
Unser Antrag sagt:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
spezielle Anwendungsregelungen einzuführen,
die den notwendigen Schutz der Biodiversität
gewährleisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist 1:1 der
Text aus dem Koalitionsvertrag.
Weil es keinen belastbaren Fahrplan zum Ausstieg
gibt und weil wir nach wie vor vor Herausforderungen
stehen – Stichwort stummer Frühling, Zurückgehen der
Insektenbiomasse, Stichwort Agrarlandschaft und
Dürresommer 2018 –, wir aber den Eindruck haben, dass sich
nichts tut, müssen wir diese Debatte führen. Ja, wir
müssen sie auch hier im Bundesrat führen.
Ich will Ihnen zum Schluss für die Rückfahrt in Ihre
Bundesländer ein Bild aus Erfurt mit auf den Weg geben.
Vor den Toren Erfurts, angrenzend an den Ortsteil
Töttleben, sind im Umkreis von 1.500 Metern die Felder seit
Anfang März gelb, aber nicht weil der Raps besonders
früh in Blüte geraten ist. Sie sind gelb, weil die
Ausfallkörner mit einsetzender Feuchte dann doch irgendwann
aufgegangen sind und nun eben statt im Herbst im
Frühjahr vor der Bestellung der Sommerung weggespritzt
werden. Die dort schon brütenden Lerchen oder andere
Vögel, Kleintiere und Insekten sind verschwunden.
Lassen Sie mich zusammenfassen! Ich bin mir sicher:
Auch Sie alle bekommen aus Ihren Bundesländern
entsprechende Briefe. Ich sage: Wir brauchen eine politische
Lösung. Sie ist bundespolitisch sogar gewollt, sie muss
jetzt nur kommen. Das Umweltbundesamt gibt einen
ziemlich klaren Pfad vor; man muss ihm eigentlich nur
folgen.
Wir brauchen ein Verbot der Anwendung
glyphosathaltiger Mittel auf öffentlichen Flächen, im Haus- und im
Kleingartenbereich und bei der Vorerntebehandlung. Das
ist das Mindeste.
Und wir brauchen endlich einen ambitionierten
Aktionsplan zur Reduzierung des Einsatzes von Glyphosat in
der Bundesrepublik, und zwar rechtsverbindlich. – Vielen
Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Ministerin Siegesmund!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Ausschussberatungen zu dieser Vorlage sind noch
nicht abgeschlossen. Thüringen hat jedoch beantragt,
bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist für die
sofortige Sachentscheidung? Ich bitte um das
Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Dann werden die Ausschussberatungen zu der
Vorlage fortgesetzt.
Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates: „Betretungsrechte
für Tierschutzkontrollen in
Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und
Rückverfolgbarkeit von Falltieren“ – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 93/19)
Dazu liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu
fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen.
– Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der
Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV
zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen
Altersvorsorge – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 645/18)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Professor Dr. Hoff
(Thüringen) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für die Ziffer 1. – Das ist
die Mehrheit.
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) gibt eine
Erklärung zu Protokoll2.
Wer die Entschließung nach dieser Maßgabe fassen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist
die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung, wie
soeben beschlossen, gefasst.
Ich danke Ihnen und beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40:
TOP 40
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung
der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im
Rahmen der anstehenden Novellierung der
Düngeverordnung – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 148/19)
Es gibt eine Wortmeldung: Frau Staatsministerin
Höfken für das Land Rheinland-Pfalz. Frau Höfken, Sie
haben das Wort.
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dieses Thema hört
sich nicht so fürchterlich attraktiv an. Aber es berührt
sehr wichtige umweltpolitische und agrarpolitische
Belange, nämlich Wasser und die Möglichkeit und
Unterstützung guter Landwirtschaft.
Die Verschmutzung unserer Gewässer und unseres
Lebensmittels Nummer 1 – das Trinkwasser – mit Nitrat
ist in Deutschland ein großes Problem. Wirksame
Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur Reduzierung
von Nährstoffeinträgen sind zwingend notwendig. Und
das nicht erst seit dem Vertragsverletzungsverfahren
durch die EU-Kommission und dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs!
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Dr. Peter Tschentscher)
1 Anlage 8
2 Anlage 9
Die Nitratrichtlinie wurde 1991 erlassen – also schon
vor vielen Jahren –, die Wasserrahmenrichtlinie im Jahr
2000. Was hat sich seitdem für den Schutz der Gewässer
und des Grundwassers getan?
Bundesweit werden bei etwa einem Drittel aller
Grundwassermessstellen in der Nähe landwirtschaftlicher
Nutzflächen erhöhte Nitratwerte festgestellt und die
Grenzwerte überschritten. Besonders betroffen sind
Gebiete mit hohem Tierbesatz und Gebiete mit Wein-
und Gemüsebau, in denen vor allem mineralisch gedüngt
wird.
Mit der Änderung der Düngeverordnung im Jahr 2017,
die nach langen Diskussionen zustande kam, wurden
erste Maßnahmen eingeleitet, aber, wie die EU-
Kommission an die Bundesregierung schreibt, nicht
ambitioniert genug, um die Gewässer in einen „guten
ökologischen Zustand“ zu überführen und die Belastung
der Grundwasserkörper wirksam zu verringern.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Strafzahldrohung
von etwa 1 Million Euro am Tag wird die
Bundesregierung doch einigermaßen panisch. Nun werden mit der
Düngeverordnung 2017 noch neue Änderungen
verknüpft, die aber gerade die landwirtschaftlichen Betriebe
in Mithaftung nehmen, die bisher umwelt- und
gewässerschonend gearbeitet haben. Das betrifft insbesondere die
ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Mineraldünger
– sogenannte Kunstdünger – sind in der deutschen
Umsetzung der Nitratrichtlinie nicht direkt limitiert. Die
Begrenzung von maximal 170 Kilo N pro Hektar und
Jahr gilt für alle Wirtschaftsdünger, auch beispielsweise
organischen, pflanzlichen Ursprungs. Das stellt besonders
für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe eine enorme
wirtschaftliche Hürde dar.
Unser Vorschlag ist, dass sich die Begrenzung gemäß
der EU-Nitratrichtlinie und gleichlautend der Öko-
Verordnung ausschließlich auf „Wirtschaftsdünger
tierischer Herkunft (Dung)“ – so schreibt es die EU –
beziehen soll. Dies ist eine grundlegende Forderung der
Bundesratsinitiative, die wir einbringen.
Des Weiteren stellt die pauschalierte Reduktion des
Stickstoffdüngebedarfs in den besonders belasteten
Gebieten, den sogenannten Roten Grundwasserkörpern,
um 20 Prozent in Verbindung mit einer schlagbezogenen
Begrenzung auf maximal 170 Kilo N pro Hektar und Jahr
aus allen organischen Düngemitteln ohne kultur- oder
betriebsbezogene Ausgleichsmöglichkeiten für die
Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen eine für das
Wirtschaften nicht ausreichend differenzierte Beschränkung
dar. Eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung ist damit
nicht mehr gewährleistet. Für Öko-Gemüsebetriebe
würde diese Regelung das wirtschaftliche Aus bedeuten, da
in der Folge viele Kulturen – zum Beispiel Blumenkohl,
Brokkoli oder Spinat – nicht mehr angebaut werden
können. Das trifft natürlich auch konventionelle Betriebe.
Und so sagen wir: Aus Sicht des Wasserschutzes wird
hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Wasserschonende Wirtschaftsmaßnahmen werden regelrecht
gehemmt. Das ist im Übrigen auch nicht im Sinne der
EU-Kommission, mit der wir explizit darüber gesprochen
haben.
Ich möchte die Bedeutung des ökologischen Landbaus
für den Gewässer- und für den Grundwasserschutz noch
einmal herausstellen:
Es gibt eine neue Studie des
Bundeslandwirtschaftsministeriums, des Thünen-Instituts. Dieses hat
nachgewiesen, dass die ökologische Landwirtschaft ein sehr
hohes Potenzial zum Schutz von Grund- und
Oberflächenwasser hat, nachweislich für den Eintrag von Nitrat
und Pflanzenschutzmitteln. Die Studie stellt heraus, dass
eine ökologische Bewirtschaftung in den ausgewerteten
Untersuchungen die Stoffeinträge an Nitrat um bis zu 28
Prozent vermindert. Insofern kommt die Studie zu dem
Schluss, dass der ökologische Landbau auch zur
Bewirtschaftung von Wasserschutzgebieten empfohlen werden
kann.
Viele Wassererzeuger fördern heute schon ökologisch
wirtschaftende Betriebe in ihren Wassereinzugsgebieten.
Aus diesem Grunde ist es auch notwendig, dass
ökologisch wirtschaftende Betriebe – in Klammern: wie auch
konventionelle Betriebe – mit Agrarumweltmaßnahmen,
die dem Gewässerschutz dienen, von den Anforderungen
nach § 13 Düngeverordnung in den Roten
Grundwasserkörpern auf Antrag freigestellt werden.
Das alles hört sich sehr speziell an, heißt aber nichts
anderes, als dass es nicht sein kann, dass mit den neuen
Vorschlägen der Bundesregierung – des
Bundeslandwirtschaftsministeriums – nun ausgerechnet die
gewässerschonenden Wirtschaftsformen gehemmt werden und alle
anderen stattdessen weiterwirtschaften können. Das
Prinzip der Verursachung ist dabei außer Acht gelassen und
auch, wie ich finde, eine angemessene fachliche Praxis.
Die Ampelkoalition unseres Landes ist gerne bereit, in
den Verhandlungen fachliche und realpolitisch
zielführende Vorschläge zum besseren Schutz der
Grundwasserkörper und der Oberflächengewässer zu machen. Die
Länder haben dies der Bundesregierung angeboten.
Leider sind wir bisher nur unzureichend einbezogen
worden.
Ich hoffe auf eine deutlich verbesserte
Düngeverordnung im Sinne der Ziele des Gewässerschutzes, aber auch
einer guten Landwirtschaft. Dazu gehören weitere
agrarpolitische Umsteuerungsmaßnahmen, zum Beispiel in
Bezug auf die Flächenbindung der Tierhaltung, aber auch
in Bezug auf Gülleregister und
Verbringungsverordnungen bundesweit. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – und dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41:
TOP 41
Entschließung des Bundesrates – Akzeptanz und
Wertschätzung statt Pathologisierung und
Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung
und geschlechtlichen Identität stärken –
„Konversionstherapien“ verbieten – Antrag der Länder
Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 161/19)
Dem Antrag sind die Länder Brandenburg und
Rheinland-Pfalz beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Staatsminister Klose (Hessen).
Kai Klose (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.
So heißt es in der UN-Menschenrechtserklärung.
Und bei uns in Deutschland heißt das unter anderem,
dass alle Menschen das Recht auf die freie Entfaltung
ihrer Persönlichkeit haben. Dazu gehören auch sexuelle
Orientierung und geschlechtliche Identität als
Wesensmerkmale jedes Menschen. Sie sind untrennbar mit ihm
verbunden – weder eine Erkrankung noch eine Störung
und deshalb auch in keiner Weise
„behandlungsbedürftig“.
Dennoch gibt es weiterhin Ärzte, sogenannte
Therapeuten und Verbände, die die Auffassung vertreten, es
handle sich bei Homo-, Bi- oder Transsexualität um
psychische Störungen oder Krankheitsbilder, die mit
entsprechenden Interventionen „geheilt“ oder gezielt
„verändert“ werden könnten. Offen oder auch verdeckt
werden von fragwürdigen Einrichtungen in medizinischen
wie religiösen Kontexten sogenannte Konversions- oder
Reparativtherapien beworben und angeboten. Ihnen allen
gemeinsam ist eine ausgeprägte Homo-und
Transsexualitätsfeindlichkeit.
Diese Angebote richten sich vor allem an Menschen
aus konservativ-religiösen Lebensumfeldern, die
aufgrund von Diskriminierungs- und
Ausgrenzungserfahrungen mit ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität
in Konflikt geraten und deshalb besonders verletzlich und
empfänglich für solche scheinbaren Hilfsangebote sind.
Daran problematisch ist vor allem, dass Menschen
überhaupt auf die Idee kommen, sie müssten ihre Identität
ändern, weil sie glauben, „nicht normal“ oder sogar
„krank“ zu sein.
Deshalb wollen wir, die Länder Hessen, Berlin,
Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, solchen
fragwürdigen „Therapieangeboten“ die Grundlage entziehen
und fordern die Bundesregierung dazu auf, diesen
menschengefährdenden Angeboten ein Ende zu setzen.
Untrennbar damit verknüpft ist die Notwendigkeit,
Akzeptanz und Wertschätzung für die Vielfalt sexueller
Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten zu
fördern und gesellschaftlicher Stigmatisierung und
Pathologisierung entgegenzuwirken. Gesellschaftliche
Ausgrenzung, Abwertung und Diskriminierung werden
wesentlich dadurch erhalten und verstärkt, dass die sehr
zweifelhafte sogenannte „Heilung“, „Umpolung“ oder
„Hetero- beziehungsweise Asexualisierung homo- und
bisexuellen Verhaltens“ propagiert und ausgeübt werden dürfen.
Dabei gibt es hierfür keinerlei wissenschaftliche
Grundlage. Längst ist Homosexualität aus dem Katalog der
psychischen Erkrankungen gestrichen.
Die Anbieterinnen und Anbieter von
Konversionstherapien verschleiern heute ihre Absichten, indem sie auf
medizinische Diagnosen wie die sogenannte ichdystone
Sexualorientierung zurückgreifen. Sie entfernen sich
dabei weit von der Position aller einschlägigen
Fachverbände, der Bundesärztekammer und des Weltärztebundes,
die sich klar von jeder Pathologisierung von Homo- und
Transsexualität distanzieren.
Anbieterinnen und Anbieter solcher „Therapien“
erzeugen viel persönliches Leid. Wissenschaftlich ist
eindeutig belegt, dass solche Therapieversuche häufig
schwerwiegende psychische Belastungen wie
Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes
Suizidalitätsrisiko nach sich ziehen. Das gilt insbesondere für Kinder
und Jugendliche.
Meine Damen und Herren, „ohne Angst verschieden
sein zu können“ – das stammt von Theodor A d o r n o – ,
das ist ein wichtiges Ziel nicht zuletzt für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Diese
Initiative ist ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Ich hoffe, dass sie auch im weiteren Geschäftsgang auf
Ihre breite Unterstützung trifft. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank, Herr Staatsminister!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Ausschuss für Frauen und Jugend, dem Ausschuss für
Kulturfragen und dem Rechtsausschuss –
mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 48:
TOP 48
Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen
Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassungen
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 169/19)
Es liegt die Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann aus Bayern vor.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vergangenen
Sonntag haben allein in Berlin über 10.000 Menschen für
bezahlbares Wohnen demonstriert. In Berlin ist das
Volksbegehren gestartet, das Wohnungsgesellschaften
mit mehr als 3.000 Wohnungen enteignen will. Das
Problem ist offensichtlich und in allen größeren Städten
gleich.
Das Fazit lautet: Die Politik muss die Sorgen und
Ängste der Menschen ernst nehmen.
Ich warne aber: Politik darf keine unüberlegten
Vorschläge bringen, die nur neue Ängste und Hysterie
auslösen. Wer das Eigentum nicht mehr respektiert, verändert
unsere Gesellschaft von Grund auf.
Für Bayern gilt deshalb: Enteignungen sind keine
Option. Durch Enteignungen entsteht keine einzige neue
Wohnung. Im Gegenteil, durch die dann notwendigen
Entschädigungszahlungen werden öffentliche Mittel
gebunden, die dann nicht mehr für wohnungspolitische
Instrumente zur Verfügung stehen. Das würde heißen, der
Staat hat noch weniger Mittel für neue Wohnungen zur
Verfügung.
Die sinnvolle Antwort und langfristige Perspektive
kann daher nur heißen: bauen. Wir brauchen eine
Ausweitung des Wohnungsangebots. Voraussetzung hierfür
ist ein bedarfsgerechter Wohnungsbau.
Zusätzlich müssen die Faktoren beseitigt werden, die
die Mietpreisspirale anheizen. Das bedeutet also:
Wohnen muss bezahlbar sein, gerade auch in den
Ballungsräumen.
Wir, die Bayerische Staatsregierung, wollen mit
unserem Entschließungsantrag attraktivere steuerliche
Rahmenbedingungen für die Überlassung preisgünstiger
Wohnungen schaffen. Was heißt das konkret?
Arbeitgeber, die Wohnungen an ihre Arbeitnehmer
vermieten, werden bis jetzt aus steuerlichen Gründen
angehalten, die Miete regelmäßig der ortsüblichen
Vergleichsmiete anzupassen. Das wollen wir ändern.
Und wir wollen Anreize setzen, dass Unternehmen
mehr in den Werkswohnungsbau investieren.
Unser Weg lautet: Nicht jedes Unterschreiten der
ortsüblichen Vergleichsmiete soll zu einem lohnsteuer- und
sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil führen.
Unsere Lösungsansätze im Einzelnen möchte ich kurz
vorstellen:
Wir wollen erstens die Einführung einer gesetzlichen
Nichtaufgriffsgrenze. Derzeit führen nämlich
Wohnraumüberlassungen durch den Arbeitgeber unterhalb der
ortsüblichen Miete für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer grundsätzlich zu einem geldwerten Vorteil, für
den Lohnsteuer zu zahlen ist und
Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Der Arbeitgeber muss zudem die
Höhe des steuerpflichtigen Vorteils der verbilligten
Wohnraumüberlassung ermitteln und überwachen. Also:
Aufwand!
Deshalb fordert die Staatsregierung die Einführung
einer gesetzlichen Nichtaufgriffsgrenze. Unterschreitet
die tatsächliche Miete die fremdübliche Miete um
weniger als 35 Prozent, soll es keine Versteuerung und
Verbeitragung eines geldwerten Vorteils geben. Über der
Nichtaufgriffsgrenze soll die Möglichkeit einer
Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber mit 25 Prozent
geschaffen werden.
Der Vorteil aus der verbilligten Vermietung verbliebe
dann vollständig beim Arbeitnehmer.
Der Vorteil für den Arbeitgeber: Rechtssicherheit und
deutlich weniger bürokratischer Aufwand.
Um zu verhindern, dass auch Spitzenverdiener hiervon
profitieren, soll das nur bis zu einer bestimmten
Einkommensgrenze gelten.
Unsere Botschaft lautet also: Wenn Arbeitgeber sich
für ihre Mitarbeiter und Auszubildenden engagieren und
günstige Mitarbeiterwohnungen anbieten, wollen wir
dieses Engagement nicht erschweren. Das ist auch ein
Beitrag, die Mietspirale nach oben einzudämmen. Denn
die Notwendigkeit, Mieterhöhungspotentiale aus
Steuergründen stets voll ausschöpfen zu müssen, hätte sich
damit erledigt.
Wir wollen zweitens die Beseitigung von Nachteilen
für private Vermieter, die bezahlbaren Wohnraum zur
Verfügung stellen, indem sie Mieterhöhungspotentiale
über Jahre hinweg nicht ausschöpfen. Der jetzige Zustand
ist wie folgt:
Es gibt auch auf dem freien Wohnungsmarkt
Mietverhältnisse, bei denen die tatsächliche Miete die
Marktmiete deutlich unterschreitet. Eine beträchtliche Anzahl
privater Vermieter schöpft Mieterhöhungspotenziale
unter anderem aus sozialen Gründen nicht aus. Nach den
Ergebnissen der Vermieterbefragung 2018 von Haus &
Grund laufen 23,9 Prozent der erfassten Mietverhältnisse
seit mehr als zehn Jahren ohne eine Mieterhöhung.
Unterschreitet die tatsächliche Miete 66 Prozent der
ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Vermieter seine
Aufwendungen – das heißt Schuldzinsen,
Abschreibungen et cetera – aber nur noch anteilig geltend machen.
Das bedeutet: Sehr günstige Mietverhältnisse werden bis
jetzt steuerlich auch noch bestraft.
Unser Vorschlag: Angesichts des regional teils rapiden
Mietenanstiegs erscheint mehr Flexibilität angezeigt.
Deshalb sollte die Teilentgeltlichkeitsgrenze auf 50
Prozent abgesenkt werden.
Unsere Vorschläge sind aus bayerischer Sicht ein
sinnvoller Baustein in einem Gesamtkonzept für mehr
bezahlbaren Wohnraum. Ich bitte daher um
wohlwollende Prüfung und Unterstützung im Rahmen der
anstehenden Ausschussberatungen. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank, Herr Staatsminister!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend –
dem Rechtsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und
dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 96/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wir kommen zu Ziffer 1, und zwar zunächst nur zu
den Buchstaben a und b. Wer möchte diese beschließen?
– Das ist eine Minderheit.
Jetzt die Buchstaben c und d! – Auch das ist eine
Minderheit.
Wir kommen zu Ziffer 2. Wer möchte diese
beschließen? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir schließen den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen sodann zu Punkt 17:
TOP 17
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale
Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Drucksache
97/19)
Es liegt die Wortmeldung von Herrn Minister Görke
aus Brandenburg vor.
Christian Görke (Brandenburg): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel dieses
Gesetzentwurfs ist es, wirksame Maßnahmen gegen
illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu ergreifen.
Das begrüße ich.
Der Staat ist in der Pflicht, Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer davor zu schützen, dass sie unterhalb des
Mindestlohns bezahlt werden.
Er ist auch in der Pflicht, sie davor zu schützen, dass
ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und
ihnen damit ihre soziale Absicherung vorenthalten wird.
Der Staat ist in der Pflicht, bereits bei der Anbahnung
illegaler Beschäftigung anzusetzen.
Das ist der richtige Weg. Und zu einem solchen Weg
gehören nicht nur Kompetenzen, sondern auch
ausreichend Kontrollpersonal, das ihn beschreitet.
Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs wird die
Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs sein.
Darunter sollen auch Änderungen beim
Kindergeldbezug fallen. Dies überrascht zunächst, handelt es sich beim
Kindergeld doch nicht um eine Sozialleistung. Das
Kindergeld wird unabhängig von Bedürftigkeit gewährt,
schließlich handelt sich dabei um eine
einkommensteuerrechtliche Geldleistung zum Lastenausgleich. Finanzielle
Belastungen von Eltern können beispielsweise dadurch
entstehen, dass sie die Betreuung des Kindes organisieren
müssen, weil sie arbeiten gehen oder auf Arbeitsuche
sind.
Solche Belastungen entstehen auch Bürgerinnen und
Bürgern von EU-Staaten, die sich in Deutschland
niederlassen, um hier nach Arbeit zu suchen. Denn
bekanntermaßen sind die Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt
höher, wenn man vor Ort ist, flexibel auf Terminangebote
reagieren kann und nicht bloß aus der Ferne Briefe
schreibt.
Doch der Gesetzentwurf will EU-Bürgerinnen und
-Bürger, die von ihrem Recht Gebrauch machen, sich zur
Arbeitsuche in einem anderen Land niederzulassen,
jedenfalls für die ersten drei Monate vom Kindergeld
ausschließen. In Fällen, in denen in dieser Zeit von
„Missbrauch“ wohl überhaupt nicht die Rede sein kann,
wird hier also angesetzt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern in dieser
schwierigen Situation das Kindergeld vorzuenthalten, macht
ihnen die Suche nach einer Arbeitsstelle in Deutschland
nicht einfacher. Dieser Ausschluss wurde bereits im
Ausschussverfahren durch meine Kabinettskollegin Susanna
Karawanskij und meinen Kabinettskollegen Stefan
Ludwig im Lichte europarechtlicher
Diskriminierungsfragen kritisch beleuchtet. Obwohl wir heute über keine
Empfehlung zu diesem Aspekt abstimmen, wird uns das
im nächsten Durchgang durchaus beschäftigen.
Diese Debatte fällt in eine Zeit, in der quer durch die
Staaten der Europäischen Union politische Kräfte eher
auf Abgrenzung, Ressentiments, Rückbesinnung auf den
Nationalstaat eintreten. Sie fällt in eine Zeit, in der
europäische Errungenschaften gegen Abschottungstendenzen
verteidigt werden müssen. Sie fällt in eine Zeit, in der wir
uns die prekäre Lebensrealität vieler Menschen
anschauen müssen. Wir brauchen mehr soziales Europa. In dieser
Zeit müssen wir uns entscheiden, ob wir ein Symbol der
Abgrenzung nach Europa senden oder ob wir ein Europa
der Offenheit bleiben. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank, Herr Minister Görke!
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe
ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderhe
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 KOM(2018) 322 endg.; Ratsd
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))