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Protokoll der 976. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 12.04.2019 · WP 19 · 976 · Original ↗

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Protokoll der 976. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 976 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 976. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. April 2019 I n h a l t : Begrüßung einer Delegation des Ständerates und des Nationalrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 1. Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Drucksache 124/19, zu Drucksache 124/19) . . . . . 133 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG - Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 2. Fünftes Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes (Drucksache 125/19) . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 161* 3. Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres (Drucksache 126/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161* 4. Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) (Drucksache 127/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 123 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Karoline Linnert (Bremen) . . . . . . . . . 125 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 126 Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Christian Görke (Brandenburg) . . . . . 161* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 5. Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) (Drucksache 128/19, zu Drucksache 128/19) . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 6. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Drucksache 129/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161* 7. Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Gesetz – ForumRG) (Drucksache 130/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . 134 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 8. Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (Drucksache 131/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 162* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 i.V.m. Absatz 1 und 2 GG . . . . . 161* 9. Entschließung des Bundesrates: „Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern; Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen – (Drucksache 92/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Dr. Carsten Sieling (Bremen) . . . . . . . 128 Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 129 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 132 10. Entschließung des Bundesrates – Neuregelung des Elternunterhaltes bei Pflegebedürftigkeit – Antrag des Landes Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 11. Entschließung des Bundesrates – Anwendungsregelungen Glyphosat – Antrag der Länder Thüringen und Bremen – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 740/17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 142 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 12. Entschließung des Bundesrates: „Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren“ – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 93/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 143 13. Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 645/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 164* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 164* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 144 14. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein – (Drucksache 106/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 15. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (Drucksache 120/19) . . . . . . . 134 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161* 16. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 96/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 17. Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch - gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG - (Drucksache 97/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Christian Görke (Brandenburg) . . . . . 148 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 164* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 18. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Drucksache 98/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 19. Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes - gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG - (Drucksache 99/19) . . 149 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 20. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 – ZensG 2021) - gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG - (Drucksache 100/19) . . . . . . . . 149 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 21. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung - gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG - (Drucksache 101/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 150 Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 151 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 165* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 22. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (Drucksache 134/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 23. Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr- Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatz- BerStG) (Drucksache 102/19) . . . . . . . . . . . 134 Christian Görke (Brandenburg) . . . . . . 162* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 163* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (Drucksache 121/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 25. Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus (Drucksache 103/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161* 26. Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch- Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen) (Drucksache 104/19) . . . . . . . . 153 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 153 27. Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins (Drucksache 105/19) . . . . 134 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 161* 28. Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030 COM(2019) 22 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 63/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 153 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 165* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 155 29. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2018) 322 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 167/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . 155 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 156 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 157 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 168* Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 159 31. Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung (Drucksache 75/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162* 32. Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 81/19) . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162* 33. Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung – BewachV) (Drucksache 90/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 162* 34. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt – gemäß § 6 Absatz 4 FFG – (Drucksache 109/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 109/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . 162* 35. Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 2 Nummer 2 BeiratsV – (Drucksache 110/19) . 134 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 110/1/19 . . . . . . . . . . 162* 36. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 112/19, zu Drucksache 112/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 162* 37. Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (Drucksache 150/19, zu Drucksache 150/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 136 Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137, 163* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 163* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG - Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 38. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 151/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Dr. Melanie Leonhard (Hamburg) . . . . 138 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 39. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 140/19) b) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 162/19) c) Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 141/19) d) Entschließung des Bundesrates zu einer jährlichen Überprüfung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation – Antrag der Länder Sachsen und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 163/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Lorenz Caffier (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 170* Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 171* Mitteilung zu a) bis d): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 159 40. Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 148/19) . . . . . . . . . . 144 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 144 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 41. Entschließung des Bundesrates – Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken – „Konversionstherapien“ verbieten – Antrag der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 161/19) . . . 145 Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . 145 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 42. Entschließung des Bundesrates zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 144/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 172* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 43. Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten „Gaffern“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 142/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 173* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 44. Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland – Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 143/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 132 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 45. Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (Drucksache 149/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162* 46. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Rheinland- Pfalz, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 167/19) . . . . . . . . . . . . . 139 Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz) . . . . . 139 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 47. Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 168/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 140 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 141 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 48. Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassungen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 169/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 146 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 49. Nationales Reformprogramm 2019 – Geschäftsordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 171/19) . . . . 134 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 162* 50. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 172/19) . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 172/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 162* 51. Erstes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 26/19) in Verbindung mit 30. Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (Drucksache 349/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Dorothee Bär, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . 174* Beschluss zu 51 und 30: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 160 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 160 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . P e t e r T s c h e n t - s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Hermann, Minister für Verkehr B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Christian Görke, Minister der Finanzen Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft und Energie B r e m e n : Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Kai Klose, Minister für Soziales und Integration M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Herbert Mertin, Minister der Justiz Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Heike Taubert, Finanzministerin Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dorothee Bär, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 976. Sitzung Berlin, den 12. April 2019 Beginn: 9.32 Uhr Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 976. Sitzung des Bundesrates. Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Dort hat eine Delegation bestehend aus Mitgliedern des Ständerates und des Nationalrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft Platz genommen. Verehrte Gäste, die Partnerschaft zwischen unseren beiden Ländern – mitten im Herzen Europas – trägt wesentlich zum Funktionieren der friedlichen europäischen Ordnung insgesamt bei. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen ist es von herausragender Bedeutung, dass wir als unmittelbare Nachbarn eng und vertrauensvoll zusammenstehen. Unsere vielfältigen Verbindungen politischer, wirtschaftlicher, aber auch kultureller Art können deshalb gar nicht hoch genug geschätzt werden. Ich hoffe, Sie fühlen sich im Bundesrat gut aufgenommen, und ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses einen angenehmen Aufenthalt bei uns in Deutschland. (Beifall) Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 51 Punkten vor. TOP 14 wird abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 4, 9 und 44 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 7 werden die Punkte 37, 38, 46 und 47 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 13 werden die Punkte 40, 41 und 48 – in dieser Reihenfolge – behandelt. TOP 51 wird mit TOP 30 verbunden. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 4: TOP 4 Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) (Drucksache 127/19) Dazu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz das Wort. Guten Morgen! Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, Herr Präsident, und liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Der Schutz von Kindern und Familien vor Armut ist mir und uns allen, glaube ich, ein sehr wichtiges Anliegen und eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben. Alle Kinder in unserem reichen Land sollen frei von finanziellen Nöten und Sorgen aufwachsen, und zwar ganz unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status oder auch dem Einkommen der Familie. Die Rahmenbedingungen, unter denen viele junge Menschen in Deutschland aufwachsen, sind jedoch bei weitem nicht zufriedenstellend: Nach wie vor entscheidet der soziale Status der Eltern maßgeblich über den Bildungserfolg von Kindern. Nach wie vor sind Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Familien besonders häufig von Armut betroffen. Das Gleiche gilt für Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit Migrationshintergrund. Auch die sozialen, gesundheitlichen und psychischen Folgen mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe für Kinder und Jugendliche sind uns allen bekannt. Mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir einen wichtigen und auch einen dringend notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz bringt deutliche Erleichterungen durch die Erhöhung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen. Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinen Einkommen wesentlich gestärkt und Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe der Kinder geschaffen. Neben Leistungserhöhungen steht auch die Verringerung bürokratischen Aufwands im Mittelpunkt dieses Gesetzes. Damit wird Kindern aus einkommensschwachen Familien der Zugang zu den Leistungen endlich ermöglicht. Ich freue mich außerordentlich darüber, dass nach diesem Gesetz erstmals auch Alleinerziehenden, die Unterhalt für ihre Kinder bekommen oder Unterhaltsvorschuss beziehen, der Kinderzuschlag ermöglicht wird. Das ist ein echter Fortschritt. Wir dürfen auch sagen: Endlich ist es so weit, dass circa 2 Millionen Kinder in unserem Land tatsächlich aus armutsgefährdeten Situationen herausgeholt werden. Darüber freue ich mich sehr. Ich glaube, es ist überfällig, dass wir diesen Schritt gehen. Ich danke deshalb der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sehr herzlich für ihr großes Engagement und dafür, dass sie so zügig und so konsequent diesen Weg gegangen ist. Ich bedanke mich auch, dass Anregungen des Bundesrates ganz konkret aufgenommen worden sind; das freut den Bundesrat immer. Zwei Dinge möchte ich besonders hervorheben: Beim Bildungs- und Teilhabepaket ist die Pauschale für die soziale und kulturelle Teilhabe, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Gebühren für die Musikschule und Ähnliches, von bisher 10 auf 15 Euro erhöht worden. Das begrüßen wir außerordentlich. Wir freuen uns auch darüber, dass die ursprünglich vorgesehene Obergrenze von 100 Euro bei der Anrechnung des Kindeseinkommens ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen worden ist. Das war ebenfalls eine Anregung des Bundesrates. Von dieser Verbesserung können insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern profitieren, und das ist gut so. Vielen Dank dafür, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungsfraktionen das unterstützt hat! Wenn der Bundesrat heute – ich vermute, mit breiter Mehrheit – dem Starke-Familien-Gesetz zustimmen wird, dann verbessern wir ganz konkret die Situation unserer Familien im Land. Ich bin fest davon überzeugt, dass es niemand wollen kann, dass wir in einem reichen Land, wie es Deutschland ist, immer noch Kinder haben, die in Armut leben. Es ist unsere Verpflichtung, das abzustellen. Das Starke-Familien-Gesetz ist dazu ein ganz wesentlicher Eckpfeiler. Ich freue mich, sagen zu dürfen, dass 2 Millionen Kinder in Zukunft davon profitieren dürfen und dass vor allem die Alleinerziehenden endlich von Fortschritten in diesem Gesetz profitieren können. Herzlichen Dank dafür! Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg- Vorpommern das Wort. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an unsere geschätzte Kollegin Malu Dreyer anschließen. Heute ist wirklich ein guter Tag für die Familien im Land. Denn mit dem Starke-Familien-Gesetz schließen wir an viele Beschlüsse an, die wir schon in den letzten Jahren im Bundesrat gemeinsam gefasst haben, um vor allem Eltern zu unterstützen, die jeden Tag hart arbeiten, aber deren Einkommen nicht reicht, sich und die Kinder gut über die Runden zu bringen. Davon gibt es nicht wenige in unserem Land. Ziel guter und moderner Familienpolitik muss es sein, Familien in einem Dreiklang von Zeit, Infrastruktur und Geld zu unterstützen: Mit dem Elterngeld und ElterngeldPlus haben wir, wie wir gerade in den aktuellen Statistiken sehen können, viel dafür getan, dass Mütter und Väter Zeit für Familie haben. Mit dem Gute-Kita-Gesetz, liebe Bundesministerin, das vor kurzem auf den Weg gebracht worden ist, sorgen wir dafür, dass Infrastruktur weiter ausgebaut und qualitativ verbessert wird sowie Gebühren abgesenkt und abgeschafft werden. Heute geht es um die materielle Unterstützung, also darum, Familien neben Zeit und Infrastruktur mit Geld zu unterstützen. Alle drei Dinge gehören zusammen. Es geht darum, gerade diejenigen zu unterstützen, die jeden Tag arbeiten. Das ist aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig; denn wir haben viele Familien, die über kleine Einkommen verfügen. Um die Familien zu entlasten, schaffen wir nicht nur die Kita- Gebühren ab, sondern mit dem Starke-Familien-Gesetz wollen wir besonders diese Familien unterstützen. Es war schon Bundesarbeitsminister Franz M ü n t e f e r i n g , der den Kinderzuschlag eingeführt hat. „Kinderzuschlag“ ist ein sehr technischer Begriff, aber mit hoher politischer und emotionaler Bedeutung. Die Bedeutung liegt nämlich darin, dass Eltern, die arbeiten, mit Lohn und Kindergeld – obwohl wir es erhöht haben – nicht auf Sozialleistungen kommen. Es kann in einem Land, in dem es heißt, Arbeit muss sich lohnen, nicht Realität bleiben, dass man arbeitet und Kindergeld bekommt, aber am Ende genauso auf Sozialleistungen angewiesen ist, wie wenn man nicht arbeiten gehen würde. Deshalb ist es richtig, dass Franz Müntefering damals den Kinderzuschlag von 140 Euro eingeführt hat. Wir haben ihn hier gemeinsam auf 170 Euro angehoben. Ich bin sehr froh darüber, dass er jetzt aus dem Koalitionsvertrag heraus weiter auf 185 Euro angehoben wird. Aber besonders froh bin ich darüber, dass es unserer Bundesfamilienministerin gelungen ist, die sogenannte Abbruchkante – ein weiterer technischer Begriff – abzuschaffen; denn wir wollen mehr Kinder erreichen. Damit ist es zukünftig möglich, dass 2 Millionen Kinder von diesem Gesetz profitieren. „Starke Familien“ heißt, dass Familien wirklich von der Politik unterstützt werden. Ganz besonders freuen wir uns im Land darüber, dass zukünftig der 1 Euro beim Mittagessen übernommen wird. Aus Sicht vieler Außenstehender würde man vielleicht sagen: Was ist schon 1 Euro für ein Mittagessen! Aber für viele Familien, insbesondere solche, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und mit ihren Kindern vom Regelsatz leben müssen, ist dieser 1 Euro nicht unerheblich. Vor allem hat die Bürokratie vor Ort dazu geführt, dass Familien den Zuschuss zum Mittagessen, den wir aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ja längst haben, teilweise nicht abgerufen haben. Das Land Mecklenburg- Vorpommern übernimmt schon seit vielen Jahren diesen 1 Euro in den Kitas, weil wir gesagt haben: Es geht nicht, dass Kinder am Mittagessen teilnehmen, weil die Eltern es bezahlen oder diesen Antrag gestellt haben, andere Kinder aber nicht, weil die Eltern diesen Antrag vielleicht nicht stellen oder den 1 Euro nicht aufbringen. Es geht nicht, dass Kinder gemeinsam in einer Kita sind und einige nicht am Mittagessen teilhaben können. Deswegen übernehmen wir als Land MV das schon viele Jahre. Ich freue mich sehr, dass das zukünftig bundesweit möglich ist, und zwar nicht nur in der Kita, sondern auch beim Schulessen. Diejenigen von uns, die schon dabei waren, als wir das Bildungs- und Teilhabepaket mit der damaligen Bundesregierung verhandelt haben – das ist viele Jahre her –, erinnern sich, dass gerade der Bundesrat, die Länder, immer wieder darauf hingewiesen hat: Wir müssen dafür sorgen, dass alle Kinder, unabhängig vom Status ihrer Eltern, unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen beziehen oder nicht, teilhaben können an Bildung, an Freizeit, am gesunden warmen Mittagessen in Kita und Schule, an Klassenfahrten und Kita-Fahrten. In diesem Geist haben wir damals das Bildungs- und Teilhabepaket geschnürt. Wir haben aber in der Realität vor Ort gesehen, dass es oft viel zu bürokratisch war. Deshalb danke ich dem Bundesarbeitsminister und unserer Bundesfamilienministerin sehr dafür, dass sie mit dem Paket des Starke- Familien-Gesetzes hier auch viele bürokratische Hürden abbauen. Unsere Kollegin Malu Dreyer ist darauf schon gut eingegangen. Deshalb ist in meinen Augen heute wirklich ein guter Tag. Das ist eine gute gemeinschaftliche Arbeit zwischen Bund und Ländern, um Familien zu helfen. Ich freue mich, wenn wir es hier mit großer, breiter Mehrheit unterstützen. Liebe Franziska Giffey, vielen Dank für dieses zügige Auf-den-Weg-Bringen! Wir haben ja lange gebraucht, ehe die Bundesregierung stand, und diese Dinge lange verhandelt. Umso besser, dass es jetzt in der Regierung zügig umgesetzt wird und schnell bei den Kindern ankommt! Uns allen liegt wohl gemeinsam am Herzen, dass wir Familien und vor allem Kinder besser unterstützen. Und das ist mit diesem Gesetz möglich. Das ist eine gute Nachricht für die Familien im Land. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Bürgermeisterin Linnert aus Bremen das Wort. Karoline Linnert (Bremen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute im zweiten Durchgang das „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“, das sogenannte Starke-Familien-Gesetz. Dieses Gesetz wird heute eine breite Mehrheit im Bundesrat bekommen. Auch Bremen wird zustimmen, weil damit mehr Geld insbesondere für Familien mit kleinen Einkommen zur Verfügung gestellt wird. Es ist gut und wichtig, dass der Kinderzuschlag von 150 auf bis zu 185 Euro im Monat angehoben, die sogenannte harte Abbruchkante abgeschafft und der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate erhöht wird. Die Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes bringt für Kinder im Grundleistungsbezug ebenfalls Verbesserungen: durch die Erhöhung des Schulstarterpakets von 100 auf 150 Euro, durch den Wegfall des Eigenanteils für das Mittagessen in Kita und Schule, durch die Möglichkeit einer kostenlosen Schülerbeförderung und durch den Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. In der am 15. Februar 2019 beschlossenen umfangreichen Stellungnahme hat der Bundesrat dennoch deutliche Verbesserungen an den beabsichtigten Regelungen zum Kinderzuschlag und zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen gefordert. Im nun vorliegenden Gesetz wurde ein Teil der Forderungen aus der Stellungnahme des Bundesrates aufgegriffen. Die aus meiner Sicht wichtigste Änderung betrifft die ursprünglich geplante Obergrenze von 100 Euro bei der Anrechnung des Kindeseinkommens auf den Kinderzuschlag, die nun entfallen ist. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten die Unterhaltszahlungen den Kinderzuschlag künftig um 45 statt um 100 Prozent gemindert, wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben. Das hätte insbesondere für Alleinerziehende mit älteren Kindern keinerlei Verbesserung bedeutet. Denn älteren Kindern stehen relativ hohe Unterhalts- beziehungsweise Unterhaltsvorschussbeträge zu, die in erheblichem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet worden wären. Kompliziert ist es überdies noch! Auch die Anhebung der monatlichen Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von 10 auf 15 Euro ist positiv hervorzuheben. Denn die monatlichen Gebühren für viele soziokulturelle Aktivitäten liegen deutlich oberhalb von 10 Euro. Weitere wichtige Forderungen wurden von der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Bei allen Verbesserungen, die das Starke-Familien- Gesetz bringen wird, ist es ein erster, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für Kinder im Grundsicherungsbezug bringt nur die Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes Verbesserungen. Und auch hier werden weiterhin bei weitem nicht alle Kinder erreicht werden, die einen Anspruch auf die entsprechenden Leistungen haben, weil das Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt in der Praxis zu bürokratisch bleibt. Dies ist umso bedenklicher, als es sich hier um Bedarf handelt, der Teil des soziokulturellen Existenzminimums ist, das jedem Kind zwingend zu gewähren ist. Zur Bekämpfung von Kinderarmut sind für Kinder im Grundsicherungsbezug sofort weitere Verbesserungen erforderlich. Es bedarf einer zeitnahen Überprüfung der Regelbedarfssätze, damit sichergestellt wird, dass jedes Kind tatsächlich das bekommt, was es für ein gesundes Aufwachsen benötigt. Dabei sollte auch geprüft werden, ob und welche Teile der Leistungen für Bildung und Teilhabe innerhalb auskömmlicher Regelsätze berücksichtigt werden können. Den Kinderzuschlag werden nach Einschätzung der Bundesregierung nach Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 35 Prozent der Berechtigten – also 5 Prozent mehr als bisher – tatsächlich in Anspruch nehmen. Wenn 14 Jahre nach Einführung des Kinderzuschlags nur knapp ein Drittel der Berechtigten diese Leistung in Anspruch nimmt, so zeigt das sehr deutlich, dass wir da noch besser werden können. Um verdeckte Armut in unserem Land wirklich zu bekämpfen, muss der Bezug des Kinderzuschlags genauso einfach sein wie die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung. Das Starke-Familien-Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben nur ein Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung von Kinderarmut, weil die ärmsten Kinder, nämlich diejenigen im Grundsicherungsbezug, wie schon bei der Kindergelderhöhung auch beim Kinderzuschlag komplett ausgeschlossen bleiben. Davon sind wir in Bremen in besonderer Weise betroffen. In Bremen gab es 2016 mehr als 9.500 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften im SGB-II-Bezug. Die Zahl der Regelleistungsberechtigten nach SGB II und SGB III in diesen Bedarfsgemeinschaften lag bei fast 25.000 Menschen. Für die Kindergelderhöhung und für das Baukindergeld hat die Bundesregierung 6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für die Reform des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes werden für die nächsten drei Jahre knapp 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stärken nicht die ärmsten Familien in unserem Land. Um die Armut von Kindern wirklich zu bekämpfen, ist eine Kindergrundsicherung notwendig, die den Mindestbedarf von Kindern deckt, jedenfalls eine Integration der Leistung, die wir jetzt haben, und vor allem eine Verbesserung der Übersichtlichkeit. Wir brauchen weniger, dafür unbürokratische Regeln, die auch die Selbstbestimmung der Familien, die in Armut leben, stärken. Kinderarmut – da sind wir uns hier einig – behindert die Entwicklung. Sie macht klein und nagt am Selbstbewusstsein der Kinder. Es ist unsere Aufgabe, diese Gruppe besonders zu beachten und besonders zu unterstützen. Deshalb wird Bremen sich konstruktiv an weiteren Reformschritten beteiligen. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen das Wort. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Spannungsverhältnis in der Diskussion zu dem Starke- Familien-Gesetz ist durch die drei Vorrednerinnen deutlich gemacht worden. Ich glaube, an allem ist etwas dran. Ich bin Kollegin Schwesig und Kollegin Dreyer sehr dankbar, dass sie noch einmal deutlich gemacht haben, was der grundsätzliche Impetus dieses Gesetzes ist: Dass es darum geht, Familien zu stärken, dass es darum geht, die Situation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land, die in Armut leben, zu verbessern, und dass wir insbesondere die Situation von Alleinerziehenden tatsächlich verbessern. Das braucht man nicht in Frage zu stellen; das ist objektiv so. Insofern danke ich auch der Bundesministerin für das Engagement, das sie bei diesem Gesetz an den Tag gelegt hat. Aus diesem Grunde findet das Gesetz auch die Zustimmung des Freistaats Thüringen. Trotzdem ist es so, dass wir in der Diskussion im Bundesrat auch Verbesserungsvorschläge gemacht haben. Darauf ist dankenswerterweise der Bundestag in relevanter Form eingegangen. Das ist nicht immer so. Insofern muss man sich als Bundesrat nicht dafür bedanken, aber wir können uns freuen, dass es so ist, weil das wichtig ist. Gleichzeitig muss man festhalten: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Insofern ist auch Kollegin Linnert zuzustimmen, die hier deutlich gemacht hat, dass dieses Gesetz – und das wissen wir ja alle –die Probleme, die wir in unserem Land bei der Armut von Kindern und Jugendlichen haben, nicht endgültig löst, sondern ein Schritt der Verbesserung ist. Es ist aber auch bekannt, dass der Freistaat Thüringen, insbesondere Ministerpräsident Bodo Ramelow, seit geraumer Zeit schon sagt, dass das strukturelle Problem – das auch durch dieses Gesetz nicht überwunden wird – darin besteht, dass wir aus unserer Thüringer Sicht, aus der Sicht des Ministerpräsidenten den Schritt zu einer Kindergrundsicherung gehen müssen. Vieles von dem, was auch von der Kollegin aus Bremen hier diskutiert worden ist, liegt ja genau in dem Nebeneinander bestehender Systeme, in den unterschiedlichen Förderhöhen. Die Frage, wie wir damit umgehen, beantworten wir unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen Kindergrundsicherung. Wir haben in der ersten Beratung dieses Gesetzes hier schon deutlich gemacht, dass wir in diese Richtung gehen wollen. Das war in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht zu erledigen. Es ist aber die Aufgabe, vor der aus meiner Sicht Bund und Länder stehen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet – nicht unter dem Gesichtspunkt „Wenn du nicht mehr weiterweißt, dann gründe einen Arbeitskreis“, sondern –, weil sie ernsthaft ein Konzept erarbeiten will, das auch in die Umsetzung geht. Ich will den Redebeitrag in der Hoffnung schließen, dass wir – auch unter Ihrer Ägide, liebe Frau Giffey – als ein nächstes Gesetz, quasi aufbauend auf dem Starke- Familien-Gesetz, ein Gesetz über die einheitliche Kindergrundsicherung in Deutschland bekommen. Ich glaube, das ist der nächste logische Schritt aus diesem Gesetz. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Bundesministerin Dr. Giffey für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Wort. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute auch im Bundesrat ein klares Signal gegen Kinderarmut, für starke Familien, für mehr Chancengerechtigkeit und vor allen Dingen für gesellschaftliche Teilhabe setzen können. Wir haben gehört, dass 2 Millionen Kinder davon profitieren. Ich will es noch ausbauen: 2 Millionen Kinder profitieren vom Kinderzuschlag, weil sie in Familien mit geringen Einkommen leben, die trotz Arbeit diese Leistung bekommen. Aber das Bildungs- und Teilhabepaket geht darüber hinaus. Davon profitieren nämlich auch Kinder, die im Sozialleistungsbezug sind. Wenn wir sie zusammenzählen, dann sind es 4 Millionen Kinder, die von diesem Gesetz profitieren können. Bei 13 Millionen Kindern in Deutschland insgesamt – Gott sei Dank geht es den 9 Millionen Kindern, die nicht von dem Gesetz erfasst sind, so gut, dass sie das nicht brauchen – erfassen wir wirklich alle 4 Millionen, denen es an Unterstützung fehlt oder die bisher nicht genug davon bekommen. Und das ist gut so. Wir wollen ein Zeichen setzen, dass Arbeit sich lohnt. Menschen, die ein geringes Einkommen haben und trotz Arbeit am Ende des Monats mit dem, was sie haben, nicht hinkommen, bekommen Unterstützung. Auch wenn sie ein wenig mehr arbeiten, stehen sie nicht vor der Situation: Ich verdiene etwas mehr, der gesamte Kinderzuschlag fällt weg, und ich habe weniger als vorher. Menschen fragen sich: Lohnt es sich für mich überhaupt, arbeiten zu gehen? Wenn diese Frage mit Nein beantwortet wird, dann ist etwas falsch im System. Deshalb ist es gut, dass wir das ändern. Wir schaffen die Abbruchkante ab. Der Kinderzuschlag wird für Alleinerziehende geöffnet und erhöht. Er wird 1,2 Millionen Kindern mehr als bisher zur Verfügung stehen. Natürlich wollen wir, dass mehr Menschen von ihrem Anspruch wissen und die Leistung beantragen. Wenn ich in der Praxis unterwegs bin, berichten mir die Elternbegleiter in den Familienzentren immer wieder, dass viele gar nicht wissen, dass es den Kinderzuschlag gibt. Deshalb wird es unsere gemeinsame Aufgabe sein – wenn das Starke-Familien-Gesetz heute auch von Ihnen mitgetragen wird, in die Unterzeichnung durch die Bundeskanzlerin, die zuständigen Fachminister und den Bundespräsidenten geht und dann zum 1. Juli 2019 in Kraft tritt –, gemeinsam dafür zu arbeiten, diese Leistung bekannter zu machen, den Menschen zu sagen: Ihr habt Anspruch! Schaut doch mal hin, ob ihr Anspruch habt! Wir haben ganz klar vor, diese Kommunikation aufzunehmen. Das können wir nur mit Ihnen gemeinsam gut schaffen. Immer wieder ist ein Thema: Wie sehen eigentlich die Anträge aus? Ich habe mir die Anträge angesehen. Wir haben uns entschieden, dass wir es einfacher machen werden, dass wir die Sprache und die Schriftgröße verändern und das, was nötig ist, abfragen, aber das, was nicht unbedingt nötig ist, eindampfen. Wir haben gestern das neue Antragsformular an die Familienkasse gegeben, damit sie es für die IT fertig macht, damit am 1. Juli auch alles funktioniert. Ich kann Ihnen sagen: Unsere ersten Praxischecks mit Leuten, die jeden Tag andere beraten und das Formular immer ausfüllen, zeigen, mit dem neuen Formular können sie die Ausfüllzeit halbieren. Und das ist gut so. Das ist ein erster Schritt. Wir bereiten dazu vor, dass ab dem Jahr 2020 der Kinderzuschlag wie das Elterngeld Digital online beantragt werden kann, damit es leichter wird und Hürden abgebaut werden. Das wird vielen helfen. Wir haben geregelt, dass diejenigen, die den Kinderzuschlag bekommen, auch vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Wir haben gesagt: Wir machen das mit Hubertus H e i l zusammen. Denn beide Regelungen gehören zusammen. Wir werden, wie schon angesprochen worden ist, endlich diesen unsäglichen 1 Euro für das Mittagessen abschaffen, den Eigenanteil zur Schülerfahrkarte abschaffen, die Lernförderung nicht erst dann geben, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen – sprich: versetzungsgefährdet – ist, und auch beim Beitrag zu Musikschule oder Sportverein und beim Schulstarterpaket deutlich draufpacken. Das hilft vielen Kindern. Ich hoffe sehr, dass wir damit einen Unterschied machen und Familien spürbar stärken können. Es geht eben nicht nur darum, dass wir Geld in die Familien geben, sondern immer um zweierlei: Es geht um finanzielle Unterstützung, und es geht um institutionelle Förderung. Deshalb greifen unsere beiden Gesetze, das Starke- Familien-Gesetz und das Gute-Kita-Gesetz, ineinander. Künftig werden all diejenigen, die den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, überall in Deutschland von den Kita-Gebühren befreit sein. Das wird für sehr viele Menschen einen Unterschied machen, und es wird ein deutliches Zeichen setzen und eine spürbare Veränderung bringen in der Frage: Können wir gegen Kinderarmut wirklich etwas tun? Wir werden mit all diesen Leistungen eine wesentliche Forderung erfüllen, die immer wieder auch im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung kommt: Wir werden damit das Existenzminimum und den Existenzbedarf eines jeden Kindes sichern. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Natürlich ist die Weiterentwicklung der Familienleistungen für uns ein wesentlicher Punkt. Auch für uns im Familienministerium ist die Perspektive eine Kindergrundsicherung. Aber wir machen Schritt für Schritt. Das, was wir in diesem Jahr mit dem Starke-Familien- Gesetz tun können, ist eine ganz wesentliche Grundlage dafür, dass wir unsere familienpolitischen Leistungen in Deutschland perspektivisch hin zu einer Kindergrundsicherung entwickeln können. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und für die Impulse, die wir noch einmal aus dem Bundesrat bekommen haben, herzlich bedanken. Ich wünsche uns allen eine gute Zusammenarbeit, wenn es darum geht, dass wir das Gesetz nach draußen tragen und den Leuten sagen: Schaut nach, ob ihr einen Anspruch habt – wir helfen euch dabei, wir vereinfachen den Weg! Wir wollen, dass viele Kinder und Familien auch wirklich ihr Recht in Anspruch nehmen. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Ich weise darauf hin, dass Herr Minister Görke (Brandenburg) eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben hat. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist erkennbar die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates: „Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern; Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 92/19) Dem Antrag sind auch die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen beigetreten. Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr Bürgermeister Dr. Sieling aus Bremen. Dr. Carsten Sieling (Bremen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist an der Zeit, dass wir gegen die Missstände in der hart umkämpften Paketbranche vorgehen. Die Bedingungen, unter denen die Arbeitnehmer in Teilen der Paketbranche derzeitig arbeiten müssen, kann man durchaus als Skandal bezeichnen. Gefälschte Pässe, Stundenlöhne von 4,50 Euro und 16-Stunden-Dienste sind nur einige der Vorwürfe, die inzwischen immer häufiger in der Paketzustellbranche die Runde machen. Diese Missstände sind möglich, da einige Unternehmen verstärkt Firmen engagieren, die wiederum andere Firmen beauftragen, die dann Menschen, vorrangig aus Osteuropa, für Billiglöhne und zu beschämenden Arbeitsbedingungen in die Lieferfahrzeuge setzen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Praxis ein Ende findet. Um auch in der Paketzustellbranche zu den erforderlichen Verbesserungen zu kommen, muss sichergestellt werden, dass nicht einzelne Subunternehmen gegen gel- 1 Anlage 1 tendes Recht verstoßen, etwa durch Nichtentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung oder mit Löhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Es muss verhindert werden, dass über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit entweder nicht dokumentiert oder aber bar ausgezahlt wird oder etwa Be- und Entladezeiten der Fahrzeuge nicht bezahlt werden. Heute versuchen Unternehmen am Beginn der Lieferkette durch die Vertragsgestaltung und die Abforderung von Rechtstreueerklärungen der Subunternehmen, Verstöße zu verhindern. Damit delegieren sie aber die Verantwortung letztlich nur an das nächste Glied in der Kette weiter. Die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistikunternehmen ziehen sich beim Bekanntwerden von solchen Rechtsverstößen dann durch Kündigung des Subunternehmens häufig aus der Verantwortung. Ein solches Vorgehen ist zu verhindern. Dieser Teufelskreis muss endlich durchbrochen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag des Landes Niedersachsen mit Unterstützung von Bremen und anderen Ländern schlägt nun vor, dass eine Nachunternehmerhaftung analog den Maßnahmen beim Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft eingeführt wird. „Nachunternehmerhaftung“ meint in diesem Zusammenhang, dass das beauftragende Unternehmen bei der Auswahl des Subunternehmens darauf zu achten hat, dass dieses die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgemäß anmeldet und die anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Das ist eine Umkehr der Verantwortung. Es stellt die Situation vom Kopf auf die Füße. Das ist notwendig. In der Konsequenz bedeutet das, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. In Zukunft müssten die großen Zustelldienste bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht also selber einstehen und die Beiträge zahlen. Das ist nicht nur richtig, sondern in einigen Branchen wie beispielsweise in der Fleischwirtschaft oder auch der Baubranche bereits geübte Praxis. Wir sollten daher nicht länger die Augen verschließen, sondern die Arbeitnehmerrechte der Paketbotinnen und Paketboten umgehend stärken. Hierzu bedarf es einer angemessenen Entlohnung und sozialen Absicherung sowie einer umfassenderen Dokumentierung der Arbeitszeit. Die Bundesregierung muss hierfür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Ministerin Dr. Reimann aus Niedersachsen das Wort. Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem boomenden Onlinehandel steigt die Zahl der Paketsendungen rapide. Im Jahr 2017 lag die Zahl bei 3,35 Milliarden Sendungen – ein Plus von 6,1 Prozent zum Vorjahr. Zum Vergleich: 2009 waren es noch 2,81 Milliarden Sendungen. Bis zum Jahr 2022 erwartet man ein überdurchschnittliches Wachstum und geht von 4,3 Milliarden Sendungen im Jahr aus, also noch einmal 1 Milliarde jährlich mehr. Dabei liegt der Anteil der Sendungen vom Handel an den privaten Kunden, an Sie und mich also, bei 61 Prozent. Das sind zunächst einmal unvorstellbar hohe Zahlen. Gleichzeitig sind es gute wirtschaftliche Zahlen, die sich sehen lassen können. Doch wo so viel Licht ist, ist auch Schatten. Dieser Schatten zeigt sich leider bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Logistikunternehmen, die mit ihrem Einsatz einen wesentlichen Beitrag zu dem wirtschaftlichen Erfolg leisten. Der boomende Onlinehandel führt für die Paketbotinnen und -boten nicht nur zu belastenden, sondern oft auch inakzeptablen Arbeitsbedingungen. Das bestätigen auch Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Niedersachsen und anderen Bundesländern. Gegen den Mindestlohn wird in Deutschland regelmäßig verstoßen. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht ordnungsgemäß abgeführt. Und bei den Beratungsstellen für mobile Beschäftigte in unserem Bundesland berichten immer mehr Beschäftigte von Subunternehmen von arbeitsrechtlichen Verstößen. Mit unserer Initiative nehmen wir diese inakzeptablen Arbeitsbedingungen in den Blick. Wir schlagen deshalb Regelungen vor wie die Nachunternehmerhaftung, um Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen zu verhindern. Diese Regelung folgt dem Prinzip „Wer Arbeit auslagert, bleibt weiter verantwortlich“ und orientiert sich an den Maßnahmen, die wir im Bereich Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischindustrie schon haben. Insofern orientieren sich die in unserem Antrag vorliegenden Vorschläge in erster Linie an den in diesem Feld bestehenden Regelungen. Deshalb haben wir das mit den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen in einem Plenarantrag noch konkretisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Stärkung des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes ist auch eine Erweiterung der Dokumentationspflicht erforderlich, damit der Zoll wirksam kontrollieren kann. Eine ausführliche und ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann auch im Bereich der Paketbranche zur Aufzeichnung von Arbeitsaufnahme, Arbeitsende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beschäftigten. Ich freue mich, dass dieses Thema mittlerweile auch auf der Bundesebene angekommen ist. Die Nachunternehmerhaftung wird in den Regierungsfraktionen diskutiert. Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, sich der Thematik anzunehmen. Das ist wichtig und richtig; denn die beschriebenen Zustände sind leider in ganz Deutschland in der Paketbranche anzutreffen und die rechtliche Zuständigkeit für eine Einführung der Nachunternehmerhaftung und auch eine Erweiterung der Dokumentationspflichten liegt auf der Bundesebene. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss in diesem harten Job eine faire Entlohnung und eine soziale Absicherung geben, und die Arbeitszeit muss umfassender dokumentiert werden. Ich bitte Sie daher, dass wir uns gemeinsam für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Paketbotinnen und -boten und für die Zustellbranche einsetzen. Ich bitte Sie um Unterstützung unserer Initiative. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen das Wort. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass für uns in Nordrhein-Westfalen faire Arbeit und fairer Wettbewerb schlicht und ergreifend zusammengehören. In Nordrhein-Westfalen, aber auch bundesweit haben wir viele gute Unternehmen, in denen unter Einhaltung der Mitbestimmung mit den Arbeitnehmern verlässliche Vereinbarungen getroffen werden, von denen dann alle im Unternehmen profitieren. ( V o r s i t z : Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke) Wenn sich ein Unternehmen – am besten auch noch tariflich – verpflichtet, faire, gute und auskömmliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen, dann muss aber auch klar sein, dass das nicht zu einem Wettbewerbsnachteil werden darf. Die Formel ist im Grunde ganz einfach: Fairer Wettbewerb gleich faire Arbeit! Im Kern geht es bei unserer Debatte heute genau um diesen Punkt: faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen und Wildwuchs von Arbeitsverhältnissen, die dem Gedanken der sozialen Marktwirtschaft widersprechen, einzudämmen. Dass wir etwas tun müssen, beweisen auch die Ergebnisse der nordrhein-westfälischen Überwachungsaktion „Fairer Versandhandel“, die wir Ende 2018 durchgeführt haben. Unsere nordrhein-westfälische Arbeitsschutzverwaltung prüfte 228 Fahrer bei Paket-, Logistik- und Kurierdiensten auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Bei 208 Fahrern, also 91 Prozent, wurden Mängel festgestellt. Knapp 20 Prozent der überprüften Fahrzeuge hatten eine zulässige Gesamtmasse unter 2,8 Tonnen und müssen keine Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht durchführen. Eine Arbeitszeitkontrolle des Fahrpersonals für diese Fahrzeuge ist faktisch unmöglich. Dieser Anteil hat sich gegenüber der Überwachungsaktion der Paketdienste in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2014 wesentlich erhöht und wird sicherlich weiter zunehmen. Auch hier sehe ich Handlungsbedarf. Nur mit der verpflichtenden Einführung vollständiger Arbeitszeitaufzeichnungen aller Fahrer von Paketdiensten kann hier eine Verbesserung eintreten: Wird die geleistete Arbeit erfasst und vergütet, kommen wir zu einem fairen Wettbewerb. Wir schützen die Sozialsysteme, da es weniger Aufstocker geben wird. Wir schützen die Fahrer und verbessern auch noch die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Denn laut Mikrozensus ist die Branche von überlangen Arbeitszeiten, die auch noch zu einem Großteil am Wochenende, abends und in der Nacht erbracht werden, gekennzeichnet. Auch andere relevante Indikatoren beweisen, dass in der Paketbranche Handlungsbedarf besteht: Erst vor kurzem hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage unterstrichen, dass viele Beschäftigungsverhältnisse in der Kerngruppe Post-, Kurier- und Expressdienste befristet sind. Immerhin 55 Prozent aller Arbeitsverträge sind befristet. Außerdem sind 29 Prozent aller Beschäftigten geringfügig beschäftigt. Im Schnitt der Branchen in Deutschland sind es 13 Prozent. Auch die Teilzeitquote ist mit 42 Prozent überdurchschnittlich hoch. Zum Vergleich: Im Schnitt der Branchen in Deutschland sind es 28 Prozent. Diese Zahlen bedeuten nicht, dass es keine ordentlichen Unternehmer in diesem Bereich gibt. Sie bedeuten aber, dass wir Unternehmen und Beschäftigten helfen sollten, fair miteinander umzugehen. Die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge und die verstärkte Dokumentationspflicht sind ein Schritt in die richtige Richtung. Natürlich ist klar, dass wir nicht über Nacht die Bedingungen in der ganzen Branche ändern werden. Aber wir setzen mit dieser Debatte und mit der heutigen Entscheidung, wie ich finde, ein wichtiges Zeichen an den Deutschen Bundestag, aber auch an die Branche. Wir sind der Ansicht, dass die Regelungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft bereits seit einiger Zeit erprobt sind und sich in einem vergleichbar schwierigen Arbeitsumfeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewährt haben. Wir sprechen uns daher dafür aus, diese Regelungen 1:1 auf die Paketbranche zu übertragen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, den wir gemeinsam mit Bremen und Niedersachsen eingebracht haben. – Schönen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Das Wort hat Herr Staatsminister Dulig aus Sachsen. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon seit geraumer Zeit werden die Arbeitsbedingungen in der Zustellbranche kritisiert und zum Thema in der Öffentlichkeit. Regelmäßig sorgt die Branche – gerade in der Vorweihnachtszeit – im Zusammenhang mit der Zustellung von Paketen und Waren nicht zuletzt aus dem zunehmenden Online-Handel für Negativschlagzeilen. Weihnachtszeit ist nicht für alle eine besinnliche Zeit. Manchmal fällt uns als Empfängern von Paketsendungen dies dadurch auf, dass Pakete einfach vor der Tür abgestellt werden oder die Bewohner in der vierten Etage einen Zettel im Briefkasten im Hauseingang finden, dass die Zustellung nicht möglich war, weil man den Empfänger nicht angetroffen hat, obwohl man zum eingetragenen Zeitpunkt zu Hause war. Der Grund für solche Erlebnisse ist allerdings weniger in der Bequemlichkeit der Zusteller zu suchen, sondern in dem geradezu unmenschlichen Zeitdruck, unter dem die Zusteller ihre Arbeit erledigen müssen. Reallöhne, die oft weit unter dem Mindestlohn liegen, mangelhafte soziale Absicherung, überzogener Leistungsdruck, das prägt den Arbeitsalltag vieler, die es uns jeden Tag ermöglichen, unsere Wünsche und Bedürfnisse bequem von zu Hause aus erfüllen zu lassen. Darf man der Auswertung einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Zustellbranche glauben, so ist das mittlere Bruttomonatsentgelt von Kernbeschäftigten zwischen 2007 und 2017 um 13,3 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum ist das mittlere Bruttomonatsentgelt in der Gesamtwirtschaft hingegen um 23,7 Prozent angestiegen. Dabei ist die zunehmende Zahl ausländischer Subunternehmer unter den Paketdienstleistern von den vorliegenden Statistiken nicht erfasst. In der Realität könnte die Situation in der Branche noch düsterer aussehen. Ein hoher Anteil der Zusteller arbeitet in einem befristeten Arbeitsverhältnis, viele zudem in Teilzeit oder auf Minijob-Basis. Es besteht dringender Handlungsbedarf, diese Zustände zu ändern. Daher findet die Bundesratsinitiative aus Niedersachsen, die Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und -boten zu sichern und die Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche auszuweiten, meine volle Unterstützung. Mit Besorgnis blicke ich auf die aktuelle Entwicklung der Arbeitsbedingungen, mit denen viele der mehr als 490.000 Zustellerinnen und Zusteller in diesem Land tagtäglich konfrontiert sind. Die Initiative von Niedersachsen ist richtig und erforderlich, um die Missstände in dieser Branche einzudämmen. Die Forderungen und Vorschläge in der Begründung zur Entschließung sollen und werden hoffentlich helfen, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Zustellfirmen zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Mit der Initiative wird die Bundesregierung gebeten, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche zu schaffen. Zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte sind dabei insbesondere die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu sichern und die Dokumentationspflichten zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu erweitern. Logistik-Unternehmen sollen für die Erfüllung der Zahlungspflicht zur Sozialversicherung ihrer Subunternehmer wie ein selbstschuldnerischer Bürge haften. Auch Subunternehmerketten werden von dieser Haftung umfasst. Bislang können sich die Paketdienste immer darauf zurückziehen, dass sie die Einhaltung der Vorschriften von ihren Subunternehmern verlangen. Faktisch kontrollieren die wenigsten, ob sich die beauftragten Subunternehmer tatsächlich daran halten. Die am 8. Februar 2019 durchgeführte bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bei über 12.000 in- und ausländischen Fahrern hat massive Verstöße zutage gefördert. Allein das Hauptzollamt Dresden kontrollierte im Rahmen dieser Prüfung 74 Kurier-, Express- und Paketdienstleister auf Schwarzarbeit sowie Mindestlohnverstöße und befragte 524 Personen. Die Ergebnisse zeigen den ernsten Hintergrund der Kontrollen: In 39 Fällen sind weitere Prüfungen der angetroffenen Unternehmen erforderlich. Zwölfmal wurden Mindestlohnverstöße festgestellt, und 20 Mal wurden Sozialleistungen zu Unrecht bezogen. In sechs Fällen arbeiteten die befragten Personen komplett schwarz, was eine Straftat darstellt. Es gilt aber auch festzustellen, dass nicht in allen Unternehmen der Zustellbranche solche Zustände herrschen. Wie die meisten von Ihnen wissen, wird die Branche in Deutschland durch fünf große Paketdienste bestimmt. Zwei der fünf großen Paketdienste in Deutschland arbeiten zumindest überwiegend mit eigenen Zustellerinnen und Zustellern. Wenn Sie eine Zustellerin oder einen Zusteller dieser beiden Firmen vor Ihrer Türe stehen haben, besteht zumindest die Chance, dass sie oder er über einen Arbeitsvertrag und einen Tariflohn verfügt. Drei Paketdienste arbeiten ausschließlich mit Subunternehmern, deren Geschäftsgebaren oftmals nur äußerst unzulänglich kontrolliert wird. Wenn der Eindruck entsteht, dass in einer Branche derart massiv Subunternehmen eingesetzt werden, um Kosten zu drücken, und es zu Verstößen bei den Arbeitsbedingungen und gegen gesetzliche Regelungen kommt, dann haben wir ein systemisches Problem. Hier reicht Kontrolle alleine nicht mehr aus; hier muss der Staat, hier muss der Gesetzgeber handeln. In diesem Zusammenhang begrüße ich es sehr, dass auch der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, gegen die Ausbeutung von Paketboten vorgehen will und einen Gesetzentwurf gegen die schlechten Arbeitsbedingungen in der Paketbranche vorbereitet. Der Boom des Onlinehandels hat viele Arbeitsplätze in der Logistik geschaffen, oftmals allerdings zu miserablen Konditionen. Nur 30 Prozent der Beschäftigten in Zustelldiensten haben eine Ausbildung; 70 Prozent sind Hilfskräfte und arbeiten zum Großteil in Teilzeit oder als Minijobber. Mehr als die Hälfte der Aushilfen bleibt unterhalb der Niedriglohnschwelle, erhält also weniger als 10,50 Euro pro Stunde. Bei Kontrollen der Arbeitsschutzverwaltung werden regelmäßig Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen auch die Zahlen zum Krankenstand. Wie die Techniker Krankenkasse festgestellt hat, sind Post- und Paketzusteller deutlich mehr krankgeschrieben als der Durchschnitt. Statistisch gesehen sind Brief- und Paketboten 25,2 Tage im Jahr krankgeschrieben, die Berufstätigen insgesamt dagegen mit 15,2 Tagen durchschnittlich zehn Tage weniger. Nach den Erkenntnissen der zuständigen Gewerkschaft Verdi arbeiten Menschen aus der Ukraine, Moldawien oder Weißrussland – häufig mit falschen Pässen – als Zusteller für 4,50 bis 6 Euro pro Stunde und bis zu 16 Stunden pro Tag. Teilweise schliefen die Fahrer und Fahrerinnen sogar in ihren eigenen Fahrzeugen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind Arbeitsbedingungen, die wir nicht akzeptieren wollen, nicht akzeptieren können und dürfen. Redliche Unternehmen sollen vor Wettbewerbsnachteilen und bei ihnen Beschäftigte vor prekären Arbeitsbedingungen geschützt werden. Eine Nachunternehmerhaftung, verbunden mit einer wirksamen Kontrolle durch die zuständigen Behörden, leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zustellbranche in Deutschland. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes unterstütze ich daher die Zielstellung des Entschließungsantrags. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Dulig! Wir kommen damit zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen und einen Landesantrag. Ich rufe zunächst den Landesantrag auf. Wer stimmt zu? – Das ist die Mehrheit. Dann frage ich: Wer stimmt der Entschließung in der soeben geänderten Fassung zu? – Auch das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44: TOP 44 Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 143/19) Dem Antrag ist Schleswig-Holstein beigetreten. Es gibt eine Wortmeldung: Herr Ministerpräsident Weil. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es führt leider kein Weg um die Feststellung herum: Beim Klimaschutz hinkt Deutschland den selbst gesetzten und international zugesagten Zielen weit hinterher. Zweitens. Es ist unbestreitbar, dass der Klimawandel voranschreitet. Das spüren wir ja durchaus in unserem eigenen Land, wenn wir zum Beispiel an den letzten Sommer denken. Drittens schließlich ist nicht zu bestreiten – leider –, dass der Verkehrssektor unter dem Strich seit 1990 den CO2-Ausstoß nicht hat reduzieren können. Natürlich sind die Motoren seitdem wesentlich effizienter geworden; aber die Zahl der Fahrzeuge hat sich deutlich erhöht und die einzelnen Fahrzeuge sind allemal leistungsstärker geworden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Ziele beim Klimaschutz nicht erreichen können, ohne dass auch der Verkehr seinen Beitrag dazu leistet. Aber wenn wir uns daranmachen, dann geht es gleichzeitig um den Kern der deutschen Automobilindustrie, der deutschen Leitindustrie schlechthin. Etwa 850.000 Arbeitsplätze sind bei den Herstellern und bei den Zulieferern vorhanden. Es handelt sich zumeist um gute, qualifizierte und übrigens auch tarifgebundene Arbeitsplätze. Wenn wir einmal die indirekten Wirkungen hinzurechnen, dann dürften es mehr als anderthalb Millionen Menschen in unserem Land sein, deren Existenz von der Automobilproduktion abhängt. Wir haben es also an dieser Stelle mit dem klassischen Konflikt von Arbeit und Umwelt zu tun. Die Europäische Union hat – übrigens unter Mitwirkung der Bundesregierung – bei den CO2-Flottenzielen vor wenigen Monaten eine Reduktion um 37,5 Prozent bis zum Jahre 2030 vorgegeben. Das ist Fakt. Ob alle Beteiligten wussten, welche Konsequenzen sie damit auslösen, wage ich allerdings zu bezweifeln. Diese Vorgabe wird nach Schätzungen der IG Metall zum Verlust von etwa 150.000 Arbeitsplätzen in Deutschland führen. Elektroautos benötigen nun einmal deutlich weniger Beschäftigung als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Wir machen in Niedersachsen gerade die Probe aufs Exempel. An zwei Produktionsstandorten, die künftig elektrifiziert werden, werden in den nächsten zehn Jahren circa 7.000 Arbeitsplätze entfallen. Es ist müßig, die geschilderte Vorgabe nachträglich in Frage zu stellen. Umso wichtiger ist es, endlich einen Umsetzungsplan zu entwickeln, der klugerweise schon vor der Beschlussfassung hätte aufgestellt sein sollen. Und vor allem: Unter den gegebenen Bedingungen müssen wir alle Chancen nutzen, für wegfallende Arbeitsplätze neue Beschäftigung bereitzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit bin ich bei der Batteriezellfertigung. Die Batterie ist künftig beim Elektroauto die wichtigste Komponente. Sie ist die Komponente mit der deutlich höchsten Wertschöpfung. Sie ist so etwas wie das Herzstück der Elektrofahrzeuge. Bislang haben wir in Deutschland vor allen Dingen auf vollständige Wertschöpfungsketten im Bereich der Automobilproduktion setzen können. Das ist ein entscheidender Vorzug unserer Industrie. Wenn wir diese Wertschöpfungsketten auch in Zukunft erhalten wollen, dann ist die Batteriezellfertigung am Standort Deutschland ganz und gar unverzichtbar. Der große Bedarf für solche Produkte steht fest. Fest steht auch, dass damit viele tausend Arbeitsplätze geschaffen werden können. Es steht aber nicht fest, wo die Produktionsstandorte künftig sein werden: in Asien, in den USA oder vor allem in Osteuropa? Unsere osteuropäischen Nachbarn locken Investoren mit niedrigen Löhnen, niedrigen Energiekosten und obendrein hohen Subventionen. Das ist die Situation, der wir realistischerweise ins Auge blicken müssen. Wir brauchen auch in Deutschland für die Batteriezellfertigung attraktive Standortbedingungen. Es ist ganz sicher richtig, dass die deutsche Automobilindustrie die Bedeutung von Batterieforschung und -produktion zu spät erkannt hat. In dieser Hinsicht gibt es jetzt große Anstrengungen. Ohne gute Standortbedingungen wird es dennoch keine Produktion in Deutschland geben. Genau darum geht es bei dem Antrag des Landes Niedersachsen zur Batteriezellproduktion. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Herstellung von Batteriezellen in Deutschland. Die Bundespolitik muss sich diese Aufgabe zu eigen machen. Dabei geht es um Energiekosten: Die Absenkung von Stromnebenkosten, wie Netzentgelte und Stromsteuer, ist ebenso notwendig wie eine vollständige oder teilweise Befreiung von der EEG-Umlage für diese sehr energieintensive Produktionsform. Wenn wir es ernst meinen mit dem Klimaschutz, dann muss die Batteriezellproduktion in enger Abstimmung mit der weiteren Energiewende vorangetrieben werden. Vor allen Dingen brauchen wir derartige Produktionsstätten in räumlicher Nähe zu den Produktionsstätten der erneuerbaren Energien. Das ermöglicht dann eine effiziente Energienutzung. Wir benötigen Fördermittel für die industrielle Fertigung mobiler oder stationärer Energiespeicher. Wir müssen die stationäre Zweitnutzung von Batterien vorantreiben und Vorhaben für ein Batterierecycling beschleunigen. Wir müssen insgesamt das Tempo der Umstellung von den Verbrennungsmotoren auf die Elektromotoren beschleunigen. Auch wegen des Damoklesschwerts hoher Bußgeldzahlungen beim Verfehlen der CO2-Einsparvorgaben gibt es für die Automobilindustrie nur noch den einen Weg, den der beschleunigten Anpassung. Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann zwar Unternehmen Vorgaben machen, sie kann aber nicht Kunden zwingen, entsprechende Produkte auch zu kaufen. Dafür wird ein umfassendes System von Anreizen notwendig sein. Es geht – um es abschließend zu sagen – um die Verbindung von Arbeit und Umwelt. Klimaschutz braucht mehr als Ziele. Und Klimaschutz braucht gesellschaftliche Akzeptanz. Wir müssen auch vor diesem Hintergrund alle Chancen energisch nutzen, dass auch künftig viele hunderttausend Menschen in unserem Land gute und sichere Arbeitsplätze in der Automobilindustrie finden können. Dafür brauchen sie unsere Unterstützung, die der Politik. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Kollege Weil! Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Kulturausschuss, dem Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu. Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Drucksache 124/19, zu Drucksache 124/19) Es gibt keine Wortmeldungen. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die empfohlene Entschließung zu befinden. Ich rufe auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 3/20191 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 3, 6, 8, 15, 23, 25, 27, 31 bis 36, 45, 49 und 50. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist so beschlossen. Je eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu Punkt 8 Herr Staatsminister Dulig (Sachsen), zu Punkt 23 Herr Minister Görke (Brandenburg) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Wir kommen zu Punkt 5: TOP 5 Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) (Drucksache 128/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Anträge oder Empfehlungen auf Einberufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für die Buchstaben e und f! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für die Ziffer 2 im Übrigen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. 1 Anlage 2 2 Anlagen 3 bis 5 Wir kommen zu Punkt 7: TOP 7 Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Gesetz – ForumRG) (Drucksache 130/19) Dazu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Gemkow aus Sachsen. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechtsstaat wird häufig zitiert, aber selten erklärt. Das wird sich mit der Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ ändern. Wir alle profitieren täglich von einem funktionierenden Rechtsstaat, zumeist ohne dass wir es überhaupt merken. Das Forum Recht setzt genau hier an. Es soll zum einen Zusammenhänge im Rechtsstaat erklären. Zum anderen sollen Menschen den Rechtsstaat gewissermaßen selber „aufspüren“: Was bedeutet der Rechtsstaat für mich ganz persönlich? Denn nur wenn die Vorteile des Rechtsstaats für jeden Einzelnen greifbar werden, setzen sich auch zukünftig Menschen für den Rechtsstaat und unsere Demokratie ein. Nur wenn die Mechanismen des Rechtsstaats verstanden werden, treffen sie auf Akzeptanz in der Bevölkerung. Nur wenn Wirken und Handeln der Justiz erklärt werden, sind sie für jeden Einzelnen nachvollziehbar. Wir leben in Zeiten, in denen der Rechtsstaat auf die Probe gestellt wird, ja sogar Entscheidungen der Justiz öffentlich angezweifelt werden. Das Forum Recht wird als Informations-, Dokumentations- und Begegnungszentrum zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Prinzip des Rechtsstaates anregen und für dessen Bewahrung werben. Denn ohne Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien wäre unser freiheitliches und friedliches Zusammenleben nicht möglich. Deshalb ist die Entscheidung des Bundestages, ein Forum Recht einzurichten, nicht hoch genug einzuschätzen. Zwei Standorte werden dem Forum Recht Raum geben: Karlsruhe und Leipzig. Beide Standorte stehen für Rechtsentwicklung in Deutschland bis in unsere Zeit – Rechtsentwicklungen verbunden mit allen Höhen und Tiefen der deutschen Geschichte, mit zeitlichem Gleichlauf, aber auch unterschiedlichen Entwicklungen, die zuletzt auch Unterschiede der Rezeption und Wahrnehmung unseres Rechtsstaates verursacht haben. Deswegen ist es richtig, das gesamtdeutsche „Forum Recht“ in Karlsruhe und Leipzig anzusiedeln. Mein besonderer Dank gilt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sich für das Projekt „Forum Recht“ starkgemacht haben. Jetzt muss das Vorhaben bestmöglich und schnell umgesetzt werden. Das wird nur mit einer auskömmlichen Finanzierung beider Standorte durch den Bund zu gewährleisten sein. Deswegen bitte ich die Abgeordneten des Bundestages, die Finanzierung dieses so wichtigen Projektes so bald wie möglich sicherzustellen. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Staatsminister Gemkow! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschuss liegen nicht vor. Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beschließen. Wir kommen zu Punkt 37: TOP 37 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (Drucksache 150/19, zu Drucksache 150/19) Es gibt mehrere Wortmeldungen. Herr Minister Professor Dr. Pinkwart für Nordrhein-Westfalen beginnt. Bitte sehr. Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute Verbesserungen beim Energieleitungsausbau beraten, dann geht es im Kern darum, wie Deutschland seine Klimaschutzziele von Paris zuverlässig erreichen kann, ohne Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie in Frage zu stellen. Wir geben damit auch jenen Menschen im Land wichtige Antworten, die wie Tausende von Schülern in Sorge sind, dass wir nicht schnell genug handeln, um dem Klimawandel wirksam zu begegnen. Denn in Sachen Beschleunigung des Energieleitungsausbaus erreichen wir heute einen neuen Meilenstein – und dies nach dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 2006, dem Energieleitungsausbaugesetz 2009, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2011, dem Bundesbedarfsplangesetz 2013 und der Fortschreibung desselben mit mehr Erdkabeln 2015. Angesichts des damit sechsten Beschleunigungsgesetzes innerhalb von 13 Jahren möchte man meinen, es sei schon viel beschleunigt und viel dazu gesagt. Und dennoch haben wir heute eine neue Lage, die neue Maßnahmen erfordert. Aus meiner Sicht sind hier drei wichtige Punkte besonders hervorzuheben: Erstens. Wir haben verschiedene neue Rahmenbedingungen. Zweitens. Wir brauchen diese Nachjustierung fachlich dringend. Drittens. Wir müssen diesen Geist der Beschleunigung endlich annehmen und leben. Erstens zu den neuen Rahmenbedingungen! Meines Erachtens ist der Ernst der Lage noch nicht von allen Akteuren erkannt worden. Wir stehen vor der doppelten Herausforderung des mit neuen Regeln zur Energieunion zusammenwachsenden Europas und des gleichzeitigen Umbaus unserer Energieversorgung nach den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Die Energieunion bringt uns neue Regeln für den Energiebinnenmarkt, die uns in Deutschland mit der zentralen Lage in Europa besonders betreffen. Die neue Vorgabe zur Öffnung von Interkonnektoren für den europäischen Handel zu 70 Prozent, die ab dem nächsten Jahr schrittweise zu greifen beginnt, bewirkt, dass Deutschland seine internen Netzengpässe nicht mehr an die Grenzen verlagern darf. Wir müssen unsere internen Netzengpässe beheben oder die deutsche Strompreiszone entlang struktureller Engpässe aufteilen. Dafür gelten nun Fristen. Wenn wir den Netzausbau in den nächsten Jahren nicht schaffen, kann letztlich die EU über die deutsche Strompreiszone entscheiden. Die Verwerfungen für unseren Industriestandort bei einer Fragmentierung des Standorts Deutschland in unterschiedliche Strompreiszonen möchte ich hier nicht ausmalen. Ich werbe daher dafür, dass uns diese Kulisse ein gemeinsamer Ansporn ist, beim Netzausbau endlich unsere Hausaufgaben zu machen. Parallel haben wir mit den Empfehlungen der WSB- Kommission nun einen Umbauplan für die Energieversorgung mit einem Kohleausstieg innerhalb der nächsten 20 Jahre vor uns. Dies verschärft die aktuelle Herausforderung. Denn hierdurch fallen erneut, wie schon beim Atomausstieg, Verbrauchszentren und Schwerpunkte der Energieerzeugung weiter auseinander. Hinzu kommt der angestrebte Ausbau der Erneuerbaren von 50 auf 65 Prozent bis 2030 – so die Ziele der Bundesregierung. Nach dem Verfahrensrecht wird daher auch über weiteren Netzausbau zu entscheiden sein. Die nächste Runde Netzausbau setzt darauf auf, dass wir den schon beschlossenen Netzausbau endlich hinbekommen. Das ist eine zentrale Gelingensbedingung für den Umbau unseres Energieversorgungssystems. Von den bisher geplanten 7.700 Kilometern Netze sind bislang aber gerade einmal 14 Prozent fertiggestellt worden. Zweitens. Der Gesetzentwurf setzt an einer Vielzahl von Baustellen an, die in der Praxis der letzten Jahre als Probleme identifiziert wurden. Man sollte diese fachlich erforderlichen Nachjustierungen, die unterschiedliche Ausprägungen haben, nicht als „Klein-Klein“ abtun, wie es von einer Fraktion im Deutschen Bundestag zu lesen war. Beschleunigung beginnt mit der Verhinderung weiterer Verzögerung. Dazu sind die vorgesehenen Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtig. Ich will Ihnen ein praktisches Beispiel nennen: Für das Vorhaben EnLAG Nr. 5 vom Emsland an den Niederrhein wird der nördliche Netzknoten von „Diele“ in „Dörpen“ geändert, nachdem im letzten Herbst das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Wahl des anderen Umspannwerks in der Praxis zu einem neuen Vorhaben führt. Es bestand die Wahl, vier laufende Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen grundlegend unter Wegfall der Teilverkabelungsmöglichkeit umzuarbeiten oder den Netzknoten im Gesetz an denjenigen in der Praxis anzupassen. Letzteres erfolgt mit diesem Gesetz und erspart uns mehrere Jahre Verzögerung. Drittens. Wir müssen den Geist der Beschleunigung auch annehmen und leben. So freut es mich einerseits, dass eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht im Raume steht. Andererseits ist es schon ein wenig befremdlich, wenn Einzelne hier dafür kämpfen, weiterhin nach Sankt-Florians-Prinzip Trassenalternativen durch andere Länder ohne Abstimmung mit diesen vorschlagen zu können. Wer auf Nachbars Garten als besseren Baugrund verweist, ohne sich mit dem Nachbarn abzustimmen, braucht sich über schlechte Nachbarschaft nicht zu beschweren. Wenn an die Stelle fachlicher Kriterien der Wunsch nach Belastung der jeweils anderen tritt und vorgeschlagene neue Varianten über neue umfängliche Prüfungen den Netzausbau verzögern, steigt die Stromrechnung über Systemkosten aus Abregelung und Redispatch weiter, und die Klimavorteile der Erneuerbaren bleiben ungenutzt. So wird bessere gesellschaftliche Akzeptanz weder für den Netzausbau noch für die Energiewende insgesamt gewonnen. In diesem Zusammenhang ist mir ein weiterer Punkt wichtig: Es ist sinnvoll, in bestimmten Erzeugungssituationen Strom aus erneuerbaren Energien in Wasserstoff umzuwandeln. Das hat auch die WSB-K festgestellt und die Sektorenkopplung für den Strukturwandel der Kohleregionen für wichtig erklärt. Die Standorte solcher Elektrolyseanlagen sollten sich dabei am Ort der Erzeugung von erneuerbarem Strom, an der notwendigen Anbindung an die Gasinfrastruktur, einschließlich Speicher, sowie an den Standorten der industriellen Verbraucher orientieren. Das ist auch notwendige Voraussetzung dafür, dass die Projekte den von der WSB-K beabsichtigten Beitrag zum Strukturwandel leisten können. Unser Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen dient diesen fachlichen Kriterien. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. In diesem Geiste möchte ich hier für ein faires Miteinander zwischen uns Ländern werben. Dass wir den Geist der Beschleunigung heute und auch nach dem heutigen Tage in der Praxis leben, ist maßgeblich dafür, dass die Beschleunigung des Netzausbaus und damit das schnelle Erreichen der Klimaziele auch real eintritt. Das geht nur miteinander. Daher werbe ich für den Zusammenhalt der Länder. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Professor Pinkwart! Es folgt Herr Minister Dr. Buchholz für Schleswig- Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will ausdrücklich unterstreichen, dass auch Schleswig- Holstein in den Grundlinien das Netzausbaubeschleunigungsgesetz unterstützt. Wir im Norden machen bekanntermaßen Wind, viel Wind. Wir sind nicht nur in der Lage, Wind zu machen, sondern ihn auch in Energie umzusetzen, meistens in elektrische Energie. Um die Energiewende wirklich voranzubringen, ist es notwendig, dass wir den Netz-, den Leitungsausbau endlich hinbekommen. Die Peilung ist allerdings 2027; bis dahin wird es dauern, dass wir die im Norden entstehende Energie an die Stellen im Süden bringen können, wo sie tatsächlich gebraucht wird. Also: Das Gesetz hat unsere volle Zustimmung. Allerdings hat die Bundesregierung in der letzten Woche an einer bestimmten Stelle für nicht unerhebliche Irritation gesorgt, indem sie in § 118 des Gesetzes die Umwandlung von grünem Strom in Wasserstoff plötzlich mit Netzentgelten belegen wollte, was bisher durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen war. Herr Weil hat vorhin über das Thema Notwendigkeit und Wichtigkeit von Batteriezellen gesprochen. Ich spreche jetzt davon, dass Technologieoffenheit bei der Energiewende auch bedeutet, dass wir auf molekulare Energieträger als Speichermedien setzen müssen und deshalb der Wasserstoffwirtschaft keinen Tort antun dürfen. Diese Form der Energiespeicherung soll sich in Deutschland insgesamt nicht nur durchsetzen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll machbar sein. Was war kurzfristig anders? Ich habe in den letzten Tagen gehört, dass die Bundesregierung die im Gesetz vorgesehene Änderung der materiellen Rechtslage, nämlich Netzentgelte auf die Umwandlung in Wasserstoff vorzusehen, rückgängig machen wird, und zwar als Anhang zu dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, dessen Entwurf sich heute bei uns in der Beratung befindet. Ich erwarte, dass die Bundesregierung heute eine entsprechende Protokollerklärung abgibt. Meine Damen und Herren, das finden wir so erfreulich, dass wir unseren Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses und unseren Entschließungsantrag zurückziehen – allerdings mit der klaren Anmerkung, dass die Bundesregierung mit der entsprechenden Regelung ernst macht und wir bei den „Power to X“- Technologien zu Regelungen kommen, die dafür sorgen, dass wir in Deutschland industriepolitisch nicht eine Entwicklung verpassen, die es uns gleichzeitig mit der Energiewende ermöglicht, in diese neuen Technologien zu investieren, also keine neuen Hürden aufgebaut werden, wie es mit der Regelung in diesem Gesetz vorgesehen war. Ich gehe davon aus, Herr Staatssekretär, dass Sie jetzt eine entsprechende Protokollerklärung abgeben werden. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Buchholz! Es folgt Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wittke für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Herr Wittke, Sie haben das Wort. Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie beraten heute über das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Mit diesem Gesetz wollen wir den Netzausbau voranbringen, indem wir die Genehmigungsverfahren vereinfachen und vor allem beschleunigen. Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir dringend leistungsfähige Stromnetze. Daher hat Minister A l t m a i e r den Netzausbau nicht nur zur „Chefsache“ gemacht, sondern auch einen Aktionsplan Stromnetze vorgelegt und mehrere Netzausbaureisen in die betroffenen Bundesländer und Regionen unternommen. Es wäre ein starkes und gutes Signal für den Netzausbau, wenn heute auch die NABEG-Novelle beschlossen würde. Für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Bundesländern – ausdrücklich auch mit Schleswig-Holstein – bedanke ich mich im Namen von Minister Altmaier ganz, ganz herzlich. Auf die Kritik des Bundesrates an der Regelung betreffend Netzentgelte bei der Nutzung von Strom für Wasserstoffelektrolyse möchte ich gesondert eingehen: Das Bundeswirtschaftsministerium teilt die Einschätzung Schleswig-Holsteins, dass synthetischer Wasserstoff eine bedeutende Rolle im Rahmen der Energiewende einnehmen kann, einnehmen muss und einnehmen wird. Es besteht die Besorgnis, dass die Regelung im Rahmen der NABEG-Novelle ein Hemmnis für die Nutzung von synthetischem Wasserstoff darstellen kann. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundeswirtschaftsministerium, die Änderung des § 118 Absatz 6 Satz 7 EnWG schnellstmöglich zurückzunehmen. Als Trägergesetz könnte das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen dienen. Nach Beratung mit den Stakeholdern wollen wir einen Vorschlag unterbreiten, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von „Power to X“ insgesamt gestaltet werden können. Hierzu werde ich für die Bundesregierung noch eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben; ich glaube, sie ist im Sekretariat des Bundesrates mittlerweile eingegangen. Auch wir wollen, dass „Power to X“-Anlagen und Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine ökonomisch tragfähige Perspektive haben. Ich bitte Sie daher, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten – Herr Buchholz, ich denke, aus Ihren Worten ist deutlich geworden, dass das nicht mehr beabsichtigt ist – und damit eine Verzögerung der Verabschiedung der NABEG-Novelle zu verhindern. Die schnelle Verabschiedung des Gesetzes liegt in unser aller Interesse, sicherlich auch im Interesse der Länder. Wir brauchen die zügige Verabschiedung dieses Gesetz nicht nur, um den dringend erforderlichen Netzausbau voranzutreiben. Auch für das vom Bundesrat geforderte nationale Offshore-Testfeld muss die NABEG-Novelle schnellstmöglich in Kraft treten. Insgesamt bietet das Gesetz in vielen Bereichen große Vorteile und setzt ein wichtiges Zeichen für die Energiewende. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und bedanke mich noch einmal ausdrücklich für die konstruktiven Gespräche, die wir – man kann fast sagen: in den letzten Stunden – geführt haben. Herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wittke (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) gibt dazu eine Erklärung zu Protokoll1 ab. Herzlichen Dank! Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Nordrhein-Westfalens vor. Die Anträge Schleswig-Holsteins wurden zurückgezogen. Es liegen damit weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschuss vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt abzustimmen über die von den Ausschüssen empfohlene Entschließung sowie die beantragte Entschließung von Nordrhein-Westfalen. 1 Anlage 6 Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe auf: Ziffer 2! – Das ist eine Minderheit. Für diesen Fall gibt Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) eine Erklärung zu Protokoll1 ab. Wir kommen zu Ziffer 3. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 8. Ziffer 9! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 10, und zwar zunächst Buchstabe a. Wer stimmt zu? – Das ist die deutliche Mehrheit. Dann rufe ich den Antrag von Nordrhein-Westfalen auf. – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 10 Buchstabe b. Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst. Ich danke Ihnen für die intensive Mitarbeit. Wir kommen zu Punkt 38: TOP 38 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 151/19) Dem Antrag ist das Land Rheinland-Pfalz beigetreten. Es gibt eine Wortmeldung: Frau Senatorin Dr. Leonhard für Hamburg. Bitte sehr. Dr. Melanie Leonhard (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer eine Ausbildung beginnt, geht leer aus. Wer das nicht tut, bekommt Sozialleistungen. Das klingt absurd, und das ist es auch. Allerdings geht es zahlreichen Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz so. Wenn sie nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland in den sogenannten Analogleistungsbezug kommen und dann eine dem Grunde nach 1 Anlage 7 förderfähige Ausbildung beginnen oder fortführen, kann es passieren, dass sie einen Einstellungsbescheid vorfinden; denn sie haben keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen und zum Teil auch keinen Anspruch auf andere Unterstützungsleistungen. Ihre Ausbildungsvergütung – das wissen viele von Ihnen – reicht allerdings häufig nicht aus, das Existenzminimum zu sichern. So sind viele darauf angewiesen, unter dem Existenzminimum zu leben. Das führt leider nicht selten dazu, dass bereits aufgenommene Ausbildungen abgebrochen werden oder Menschen für sich entscheiden, gar nicht erst eine Ausbildung zu beginnen. Das gilt übrigens auch für studierwillige Geflüchtete im Analogleistungsbezug. Ihre Lage ist schlechter als die derjenigen, die sich entscheiden, im Sozialleistungsbezug zu bleiben. Das ist eine Ungerechtigkeit, die so eigentlich nicht weiter bestehen kann. Denn die Folgen von Ausbildungsoder Studienabbruch liegen auf der Hand: geringe Integrationschancen in den Arbeitsmarkt und damit auch in die Gesellschaft und dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungsbezug. Das, meine Damen und Herren, widerspricht nicht nur arbeitsmarktpolitischen Erwägungen – wir alle wissen, durch gute, qualifizierte Ausbildung leisten auch Menschen, die im Asylverfahren sind, einen Beitrag zum Schließen der Fachkräftelücke –, sondern das führt auch zu Rechts- und Planungsunsicherheit von Ausbildungsbetrieben, Berufsfachschulen und Hochschulen. Der Grund ist eine Regelungslücke, die sogenannte BAföG-Falle. Durch das Zusammenspiel verschiedener Normen, insbesondere durch die analoge Anwendung von § 22 SGB XII, besteht für gewisse Fallgruppen keine Förderung mehr, wenn sie eine Ausbildung aufnehmen. Das trifft auf die Gruppe der Gestatteten zu, die noch im Verfahren sind, für die also theoretisch nach Ausländerrecht noch eine positive Bleibeperspektive besteht. Sie stehen leistungsrechtlich schlechter da als zum Beispiel Geduldete – das ist schon ein bemerkenswerter Vorgang –, und das, obwohl die ausländerrechtlichen Vorschriften ihnen teilweise schon nach drei, überwiegend jedenfalls nach sechs Monaten die Aufnahme einer Arbeit und damit auch einer Berufsausbildung ausdrücklich zubilligen. Doch nicht nur hier laufen die ausländerrechtliche Intention und die Realität des Leistungsrechts stark auseinander, sondern auch bei der 2016 dankenswerterweise eingeführten Ausbildungsduldung, der sogenannten 3+2- Regelung. Durch diese Regelung wird Geflüchteten für die Dauer ihrer Ausbildung und anschließend noch für zwei Jahre ein Aufenthaltsrecht ermöglicht. Diese Möglichkeit ist enorm wichtig für die Fachkräftegewinnung in unserem Land. Sie ist auch wichtig für die Planungssicherheit von Unternehmen überall in Deutschland. Doch auch hier ist es so, dass die leistungsrechtliche Seite der ausländerrechtlichen Seite noch vollständig entgegenläuft. Das kann eigentlich nicht so bleiben. Denn die Entscheidung für eine Ausbildung bedeutet auch hier zumeist die Entscheidung, unter dem Existenzminimum zu leben. Mit dem Gesetzentwurf, den Hamburg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, mit Bremen und nun auch mit Rheinland-Pfalz hier vorgelegt hat, möchte ich um Zustimmung werben, diese Regelungsungerechtigkeit auszuräumen. Unser Vorschlag zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes bezweckt, dass Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder im Besitz einer bestimmten Duldung auch noch über die ersten 15 Monate hinaus der Lebensunterhalt gesichert wird, wenn sie eine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung beginnen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Leistungsausschluss übrigens im SGB II bereits aufgehoben, so dass es diese Ungerechtigkeit nur noch im Asylbewerberleistungsgesetz gibt. Zugleich tragen wir dem grundsätzlichen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Interesse Rechnung, möglichst vielen Menschen in Deutschland einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Denn wir wissen: Unser Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig – davon profitieren wir alle –, allerdings für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; im Helferbereich ist die Situation sehr viel schlechter. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt dabei in Fortführung der vorhandenen Regelungen, beispielsweise zur Ausbildungsduldung, dass Personen aus sicheren Herkunftsstaaten von dieser Regelung ausgenommen sein sollen. Es geht uns darum, die ausländerrechtliche Seite, die ja eine Perspektive auf ein Aufenthaltsrecht einräumt, mit der leistungsrechtlichen Seite im Asylbewerberleistungsgesetz endlich in Einklang zu bringen. Deswegen werbe ich an dieser Stelle für Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Senatorin Dr. Leonhard! Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Ausschuss für Kulturfragen. Wir kommen zu Punkt 46: TOP 46 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 167/19) Es gibt eine Wortmeldung: Frau Staatsministerin Spiegel aus Rheinland-Pfalz. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein Thema, das sowohl die Integrationspolitik als auch die Familienpolitik umtreibt: die Regelungen zum Familiennachzug. Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf vermeiden wir humanitäre Härten. Es gibt leider sehr viele Fälle, die zeigen, dass der Familiennachzug zu jungen Flüchtlingen nicht nur ein bedeutendes Thema ist, sondern vor allem dramatische Folgen für die Betroffenen haben kann. Auf den Tag genau heute vor einem Jahr, am 12. April 2018, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der vereinfachte Nachzug von Eltern auch dann möglich zu machen ist, wenn unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer während des Asylverfahrens volljährig werden und dann die Flüchtlingseigenschaft oder Asyl zuerkannt wird. Bislang ist dieses Urteil jedoch von Deutschland nicht umgesetzt worden. Die derzeitige Rechtslage entspricht dem EuGH-Urteil nicht; denn das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht einen vereinfachten Nachzug der Eltern nur bis zur Volljährigkeit vor. Danach kommt ein Nachzug nur in außergewöhnlichen Härtefällen in Betracht. Zudem muss der Lebensunterhalt gesichert sein und Wohnraum zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzungen können von den hier lebenden jungen, gerade volljährig gewordenen Betroffenen nachvollziehbarerweise so gut wie nie erfüllt werden. Auch ein Jahr nach der Entscheidung des EuGH sind seitens der Bundesregierung keinerlei Schritte unternommen worden, das Aufenthaltsrecht in diesem wichtigen Punkt europarechtskonform zu gestalten. Und das liegt mit Sicherheit nicht daran, dass im Bundesinnenministerium die Erfahrung fehlt, Gesetzesvorhaben zügig vorzulegen und durch die Gremien zu bringen. Aber auch in den Fällen, in denen der Elternnachzug möglich ist, kommt es zu einer meines Erachtens unbedingt zu vermeidenden humanitären Härte: Die Eltern müssen oftmals entscheiden, ob sie ihre häufig noch minderjährigen Kinder im Ausland zurücklassen und zu ihrem minderjährigen Kind nach Deutschland ziehen – ein moralisches Dilemma. Es ist offensichtlich, dass durch die aktuelle Regelung die Integration der hier lebenden jungen Menschen kaum gelingen kann. Mit unserer Gesetzesinitiative erhalten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das Recht auf den vereinfachten Nachzug der Eltern, auch wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Das bedeutet, die Eltern können einreisen, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Wenn es minderjährige Geschwisterkinder gibt, gilt dieses Recht auch für die Kinder. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir ein hohes familienpolitisches Gut um: die Einheit und der besondere Schutz der Familie, der von unserem Grundgesetz ausdrücklich garantiert ist. Eine gute Aufenthaltspolitik muss nicht nur die fortbestehenden humanitären Nöte der Menschen, sondern auch die Notwendigkeit einer effektiven Gefahrenabwehr im Blick haben. Das betrifft den dritten als wichtig erachteten Änderungsbedarf im Aufenthaltsgesetz: die Verbesserung der Gefahrenabwehr. Dies geht zurück auf die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die einen Antrag aus Rheinland-Pfalz angenommen haben, damit die Strafverfolgungsbehörden die Ausländerbehörden künftig umfassender über laufende Strafverfahren informieren. Das ist insbesondere im Hinblick auf die Ausweisung von Straftäterinnen und Straftätern sowie Gefährderinnen und Gefährdern wichtig. Deshalb ist uns an einer zügigen Umsetzung dieses Beschlusses der JuMiKo und der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Ausweitung dieser Informationsweitergabe gelegen. Der vorliegende Gesetzesantrag ist ein Beispiel für eine ausgewogene Flüchtlingspolitik, die humanitäre, aber auch sicherheitspolitische Aspekte in den Blick nimmt. Er schließt Lücken im Aufenthaltsrecht. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung dieses Vorhabens. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank! Ich weise die Vorlage – federführend – dem Innenausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss und dem Rechtsausschuss zu. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 47: TOP 47 Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 168/19) Es gibt zwei Wortmeldungen. Herr Staatsminister Eisenreich aus Bayern hat als Erster das Wort. Bitte sehr. Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Welt wird immer digitaler. Es ist die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass diese digitale Welt sicher ist und dass sich die Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen. Dazu ist die effektive Bekämpfung von Cybercrime ein zentrales Thema. Die jüngsten Datenleaks, aber auch die Hackerangriffe auf große Unternehmen zeigen uns, wie verwundbar unsere Gesellschaft in diesem Bereich geworden ist. Viele unterschätzen noch immer die Brisanz dieses Themas. Cyberattacken haben das Potenzial, die Grundlagen von Demokratie, Staat und Wirtschaft zu gefährden. Das aktuelle Strafrecht wird den Herausforderungen durch die immer tiefgreifendere Digitalisierung nicht mehr gerecht. Zuletzt haben sich die Justizminister auf ihrer Herbstkonferenz 2018 mit der „Digitalen Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“ befasst und das BMJV zu einer Modernisierung des Cybercrime-Strafrechts aufgefordert. Wir halten dieses Thema für dringlich und haben deswegen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Handlungsbedarf gibt es nach unserer Überzeugung in dreierlei Hinsicht: Erstens. Die Gerichte müssen auf schwerwiegende Fälle mit schärferen Sanktionen reagieren können. Dazu sollen die Strafrahmen der Grundtatbestände der Datendelikte angehoben und an die Straftatbestände in der analogen Welt angepasst werden. Es gibt hier Unterschiede, die angesichts der Bedeutung der digitalen Daten nicht mehr zu rechtfertigen sind. Nur einige Beispiele: Der Diebstahl von Daten, die Hehlerei mit Daten oder der Einbruch in den Computer können nach §§ 202a und 202d StGB mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, dagegen der Diebstahl und die Hehlerei von Sachen mit bis zu fünf Jahren, der Einbruch in eine Wohnung sogar mit bis zu 10 Jahren. Daran erkennt man die Unterschiede zwischen den Straftatbeständen in der analogen Welt und in der digitalen Welt. Zudem enthält der Entwurf Strafzumessungsregeln mit erhöhten Strafdrohungen für besonders schwere Fälle und Qualifikationstatbestände, zum Beispiel für gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Taten, Angriffe auf kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Stromversorgung oder Wasserversorgung, dann bei großen Mengen an Daten oder bei einer großen Anzahl von betroffenen Personen oder wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet wird. Jeder versteht den Unterschied, ob normale, harmlose Daten ausgespäht werden oder zum Beispiel Daten von Krankenhäusern. Deshalb sehen wir hier Handlungsbedarf. Der zweite Punkt betrifft die Versuchsstrafbarkeit. Wir wollen für gewisse Delikte eine Versuchsstrafbarkeit einführen. Der Versuch des Diebstahls einer Sache ist bereits strafbar, nicht aber der Versuch eines „Datendiebstahls“. Wir sind der Meinung: Es kann nicht jemand straflos davonkommen, nur weil er zum Beispiel an guten Sicherheitsvorkehrungen scheitert. Der dritte und letzte Punkt ist unserer Strafverfolgungspraxis ein wichtiges Anliegen: Bei Delikten in der digitalen Welt brauchen die Strafverfolgungsbehörden ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. Die beste materielle Rechtslage nutzt gar nichts ohne gute Ermittlungsbefugnisse. Die Strafbarkeit läuft ins Leere, wenn wir die Täter nicht finden oder die Taten nicht nachweisen können. Der Entwurf erweitert daher den Anwendungsbereich der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung. Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechtsstaat muss auch in der digitalen Welt angemessen handeln können. Dazu müssen wir das Cyberstrafrecht modernisieren und fit machen für die digitale Welt. Wir haben dazu Vorschläge vorgelegt. Ich freue mich auf die Beratungen. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Staatsminister! Wir kommen zum nächsten Redner: Herr Minister Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen. Bitte sehr. Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung eröffnet Chancen für technische Innovationen, wirtschaftlichen Fortschritt und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Digitalisierung bietet jedoch zugleich Kriminellen neue Betätigungsfelder. Hierauf müssen wir auch und gerade als Gesetzgeber reagieren. Einen wichtigen Baustein haben wir mit dem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Betreiber illegaler Handelsplattformen im Darknet in der vergangenen Sitzung beschlossen. Ebenso wichtig ist es, die vorhandenen Computer- und Datendelikte sowie die den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten kritisch in den Blick zu nehmen und den Anforderungen an eine effektive und zugleich angemessene Strafverfolgung anzupassen. Deshalb begrüßt es Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, dass mein verehrter Kollege Georg Eisenreich sich dieser Fragen angenommen und einen Gesetzesantrag eingebracht hat. In dem Ziel sind wir uns einig. Die genaue Gestaltung und Umsetzung des Vorhabens bedarf jedoch an einigen Stellen vertiefender Gespräche. Hierzu heute nur einige erste Gedanken: Die Strafverfolgung im Cyberraum soll an die in der realen Welt angeglichen werden. Dies darf indes nicht in einer 1:1-Übertragung der Wertungen geschehen, wenn sich die Straftaten und die Tatbegehung in wesentlichen Punkten unterscheiden. Die Idee, Cybercrime besser bekämpfen zu wollen, darf nicht dazu führen, aus vornehmlich präventiven Erwägungen bestehende Unterschiede zwischen der analogen und der digitalen Welt einzuebnen. So dürfte – und das sind dann sicherlich spannende Debatten – die Hemmschwelle für die Begehung von Cyberdelikten „vom Wohnzimmer aus“ trotz immenser Folgen der Handlungen vielfach geringer sein als für Taten in der realen, analogen Welt, bei denen der Täter dem Opfer unmittelbar gegenübertritt. Die kriminelle Energie der Täter ist nach unserer Auffassung nicht vergleichbar. Für die Beurteilung der Schuld und damit auch das gesetzliche Strafmaß ist dies ein wichtiger Aspekt, der Bedenken gegen die Anhebung der Strafrahmen der Datendelikte aufwirft. Wenn Strafverfolgung in der Cyberwelt der in der analogen Welt angeglichen werden soll, dann überzeugt mich im Augenblick im Gegenzug ferner noch nicht, warum Datendelikte zum Nachteil des höchstpersönlichen Lebensbereichs als besonders schwerwiegend eingestuft werden sollen, während die Delikte aus der analogen Welt eine solche Wertung nicht kennen. Der Diebstahl eines Tagebuchs in Papierform lässt sich beispielsweise regelmäßig nur als Diebstahl geringwertiger Sachen einordnen. Für eine solche „analoge“ Tat, die den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers gravierend betrifft, ist die Annahme eines besonders schweren Falls ausdrücklich ausgeschlossen. Ein weiteres Beispiel für den – ich gehe davon aus: spannenden – Gesprächsbedarf ist die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Nach § 201a des Strafgesetzbuches ist sie nur mit maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Demgegenüber sollen Datendelikte, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, nun regelmäßig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch dazu ein Beispiel: Soll etwa die unerlaubte Kopie eines intimen Fotos aus dem Cloudspeicher des Opfers wirklich strenger bestraft werden als die mit erheblichem Aufwand verbundene heimliche Fotoaufnahme in der Umkleidekabine des Schwimmbades? Hier erschließt sich mir die erstrebte Angleichung der digitalen Welt an die reale bisher noch nicht. Sie merken: Diskussionspunkte haben wir genug. Meine Damen und Herren, wenn wir die Strafverfolgung verbessern wollen, müssen die neuen Straftatbestände auch verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört ganz maßgeblich das Bestimmtheitsgebot. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist. Auch unter diesem Aspekt sind die vorgeschlagenen Regelungen zu erörtern, etwa zu dem Bereich Größe des Datenvolumens als maßgebendes Kriterium. Hier müssen wir noch konkreter überlegen, wie wir diese definieren können. Zum Schluss möchte ich für eine erste Bewertung der Vorschläge zu den Änderungen der Strafprozessordnung betonen, dass wir auch hier den Ansatz Bayerns durchaus teilen. Es genügt nicht, Straftatbestände zu schaffen. Ermittlerinnen und Ermittler brauchen auch geeignete Instrumente für eine effektive Strafverfolgung. Im Bereich des Cybercrime findet in der Regel nicht nur die Straftat im Internet statt, sondern auch die zugehörige Kommunikation, so dass hier auch in der Wirklichkeit vielfach zielführende Ermittlungen nicht möglich sind. Allerdings muss das staatliche Strafverfolgungsinteresse stets mit den von den einzelnen Ermittlungsmaßnahmen betroffenen Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Die Aufnahme von Delikten in die jeweiligen Straftatenkataloge für Telekommunikationsüberwachungen, Online-Durchsuchungen und Verkehrsdatenerhebungen bedarf deshalb einer sorgfältigen Abwägung. Ich erinnere gerne an unsere Debatte über den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Betreiber illegaler Handelsplattformen im Darknet, wo wir das gerade nicht geschafft haben. Auch hier werden wir also deutlich Gesprächsbedarf haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen die bayerische Initiative ausdrücklich und werden den vorgeschlagenen Gesetzentwurf deshalb gern intensiv im Ausschuss mit bearbeiten. Ein gemeinsames Ziel muss es sein, eine Grundlage für eine Reform der Cyberdelikte und der zugehörigen Strafverfolgungsmaßnahmen zu erarbeiten, die sowohl dem rechtsstaatlichen Strafverfolgungsanspruch als auch den Bedürfnissen der Praxis und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerecht wird. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Minister Biesenbach! Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend –, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates – Neuregelung des Elternunterhaltes bei Pflegebedürftigkeit – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss und dem Gesundheitsausschuss. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt 10. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entschließung des Bundesrates – Anwendungsregelungen Glyphosat – Antrag der Länder Thüringen und Bremen – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 740/17) Es gibt eine Wortmeldung: Frau Ministerin Siegesmund aus Thüringen. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es geht um ein Thema, das auch im Bundesrat in der Schweiz öfter diskutiert wurde: Glyphosat. Es handelt sich dabei um das weltweit am häufigsten eingesetzte Totalherbizid, und das seit knapp 50 Jahren. Wir reden über ein Milliardengeschäft, sehr geehrte Damen und Herren, mit unkalkulierbarem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier. Wir reden über millionenschwere Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten. Wir reden übrigens auch über ein beispielloses Artensterben in der Agrarlandschaft. Im Dezember 2017 haben wir aus Thüringen gemeinsam mit Bremen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Er baut eine Brücke, indem er die Bundesregierung auffordert, spezielle Anwendungsregelungen für den Einsatz von Glyphosat zu verabschieden, um den dringend notwendigen Schutz der Biodiversität zu gewährleisten. Er fordert zudem, dass Glyphosat in folgenden Bereichen nicht mehr verwendet werden darf: zum Ersten im Haus- und Kleingartenbereich, zum Zweiten an öffentlichen Verkehrsflächen, zum Dritten in öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise Kindergärten, zum Vierten bei der Vorerntebehandlung. Nach der sehr umstrittenen Beschlussfassung auf EU- Ebene zur Verlängerung der Wirkstoffzulassung von Glyphosat haben wir die Bundesregierung mit dem Antrag aufgefordert, klare Anwendungsregelungen zum Schutz der Biodiversität zu erarbeiten. Jetzt will ich Ihnen sagen, was wir gesehen haben: Gesehen haben wir im Frühjahr 2018 einen Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, der uns Folgendes versprochen hat – ich zitiere –: Wir werden das Insektensterben umfassend bekämpfen. Mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wollen wir die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Zitat drei Seiten weiter im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Februar 2018! Angesichts dieser Worte hat der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz nach Zustimmung des Gesundheitsausschusses und des Umweltausschusses den Entschließungsantrag ruhend gestellt. Heute, nach 14 Monaten, fragen wir: Was ist seitdem passiert? Eine Ministerin K l ö c k n e r , die im April 2018 auf einer Pressekonferenz ihr „Eckpunktepapier zu einer Minderungsstrategie Glyphosat“ wortreich vorstellte! Das Eckpunktepapier selbst gibt es als Text weder für Journalisten noch für die Fachressorts zum Herunterladen. Es wurde eine Ackerbaustrategie des Bundes angekündigt, die die Minderungsstrategie Glyphosat in sich aufnehmen sollte. Allein: Eine solche liegt, meine sehr geehrten Damen und Herren, bis heute nicht vor, nicht einmal im Entwurf. Gleiches gilt für die angekündigte Rechtsnorm: die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Auch hier gibt es keinen Entwurf zu diskutieren. Deswegen haben wir unseren Antrag heute erneut in die parlamentarische Befassung des Bundesrates erhoben. Wir wollen erneut deutlich machen, dass es Zeit wird. Unser Antrag sagt: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, spezielle Anwendungsregelungen einzuführen, die den notwendigen Schutz der Biodiversität gewährleisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist 1:1 der Text aus dem Koalitionsvertrag. Weil es keinen belastbaren Fahrplan zum Ausstieg gibt und weil wir nach wie vor vor Herausforderungen stehen – Stichwort stummer Frühling, Zurückgehen der Insektenbiomasse, Stichwort Agrarlandschaft und Dürresommer 2018 –, wir aber den Eindruck haben, dass sich nichts tut, müssen wir diese Debatte führen. Ja, wir müssen sie auch hier im Bundesrat führen. Ich will Ihnen zum Schluss für die Rückfahrt in Ihre Bundesländer ein Bild aus Erfurt mit auf den Weg geben. Vor den Toren Erfurts, angrenzend an den Ortsteil Töttleben, sind im Umkreis von 1.500 Metern die Felder seit Anfang März gelb, aber nicht weil der Raps besonders früh in Blüte geraten ist. Sie sind gelb, weil die Ausfallkörner mit einsetzender Feuchte dann doch irgendwann aufgegangen sind und nun eben statt im Herbst im Frühjahr vor der Bestellung der Sommerung weggespritzt werden. Die dort schon brütenden Lerchen oder andere Vögel, Kleintiere und Insekten sind verschwunden. Lassen Sie mich zusammenfassen! Ich bin mir sicher: Auch Sie alle bekommen aus Ihren Bundesländern entsprechende Briefe. Ich sage: Wir brauchen eine politische Lösung. Sie ist bundespolitisch sogar gewollt, sie muss jetzt nur kommen. Das Umweltbundesamt gibt einen ziemlich klaren Pfad vor; man muss ihm eigentlich nur folgen. Wir brauchen ein Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf öffentlichen Flächen, im Haus- und im Kleingartenbereich und bei der Vorerntebehandlung. Das ist das Mindeste. Und wir brauchen endlich einen ambitionierten Aktionsplan zur Reduzierung des Einsatzes von Glyphosat in der Bundesrepublik, und zwar rechtsverbindlich. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Siegesmund! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Ausschussberatungen zu dieser Vorlage sind noch nicht abgeschlossen. Thüringen hat jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Dann werden die Ausschussberatungen zu der Vorlage fortgesetzt. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates: „Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren“ – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 93/19) Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 645/18) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für die Ziffer 1. – Das ist die Mehrheit. Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) gibt eine Erklärung zu Protokoll2. Wer die Entschließung nach dieser Maßgabe fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung, wie soeben beschlossen, gefasst. Ich danke Ihnen und beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40: TOP 40 Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 148/19) Es gibt eine Wortmeldung: Frau Staatsministerin Höfken für das Land Rheinland-Pfalz. Frau Höfken, Sie haben das Wort. Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dieses Thema hört sich nicht so fürchterlich attraktiv an. Aber es berührt sehr wichtige umweltpolitische und agrarpolitische Belange, nämlich Wasser und die Möglichkeit und Unterstützung guter Landwirtschaft. Die Verschmutzung unserer Gewässer und unseres Lebensmittels Nummer 1 – das Trinkwasser – mit Nitrat ist in Deutschland ein großes Problem. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen sind zwingend notwendig. Und das nicht erst seit dem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs! ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher) 1 Anlage 8 2 Anlage 9 Die Nitratrichtlinie wurde 1991 erlassen – also schon vor vielen Jahren –, die Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000. Was hat sich seitdem für den Schutz der Gewässer und des Grundwassers getan? Bundesweit werden bei etwa einem Drittel aller Grundwassermessstellen in der Nähe landwirtschaftlicher Nutzflächen erhöhte Nitratwerte festgestellt und die Grenzwerte überschritten. Besonders betroffen sind Gebiete mit hohem Tierbesatz und Gebiete mit Wein- und Gemüsebau, in denen vor allem mineralisch gedüngt wird. Mit der Änderung der Düngeverordnung im Jahr 2017, die nach langen Diskussionen zustande kam, wurden erste Maßnahmen eingeleitet, aber, wie die EU- Kommission an die Bundesregierung schreibt, nicht ambitioniert genug, um die Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu überführen und die Belastung der Grundwasserkörper wirksam zu verringern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Strafzahldrohung von etwa 1 Million Euro am Tag wird die Bundesregierung doch einigermaßen panisch. Nun werden mit der Düngeverordnung 2017 noch neue Änderungen verknüpft, die aber gerade die landwirtschaftlichen Betriebe in Mithaftung nehmen, die bisher umwelt- und gewässerschonend gearbeitet haben. Das betrifft insbesondere die ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Mineraldünger – sogenannte Kunstdünger – sind in der deutschen Umsetzung der Nitratrichtlinie nicht direkt limitiert. Die Begrenzung von maximal 170 Kilo N pro Hektar und Jahr gilt für alle Wirtschaftsdünger, auch beispielsweise organischen, pflanzlichen Ursprungs. Das stellt besonders für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe eine enorme wirtschaftliche Hürde dar. Unser Vorschlag ist, dass sich die Begrenzung gemäß der EU-Nitratrichtlinie und gleichlautend der Öko- Verordnung ausschließlich auf „Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft (Dung)“ – so schreibt es die EU – beziehen soll. Dies ist eine grundlegende Forderung der Bundesratsinitiative, die wir einbringen. Des Weiteren stellt die pauschalierte Reduktion des Stickstoffdüngebedarfs in den besonders belasteten Gebieten, den sogenannten Roten Grundwasserkörpern, um 20 Prozent in Verbindung mit einer schlagbezogenen Begrenzung auf maximal 170 Kilo N pro Hektar und Jahr aus allen organischen Düngemitteln ohne kultur- oder betriebsbezogene Ausgleichsmöglichkeiten für die Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen eine für das Wirtschaften nicht ausreichend differenzierte Beschränkung dar. Eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung ist damit nicht mehr gewährleistet. Für Öko-Gemüsebetriebe würde diese Regelung das wirtschaftliche Aus bedeuten, da in der Folge viele Kulturen – zum Beispiel Blumenkohl, Brokkoli oder Spinat – nicht mehr angebaut werden können. Das trifft natürlich auch konventionelle Betriebe. Und so sagen wir: Aus Sicht des Wasserschutzes wird hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wasserschonende Wirtschaftsmaßnahmen werden regelrecht gehemmt. Das ist im Übrigen auch nicht im Sinne der EU-Kommission, mit der wir explizit darüber gesprochen haben. Ich möchte die Bedeutung des ökologischen Landbaus für den Gewässer- und für den Grundwasserschutz noch einmal herausstellen: Es gibt eine neue Studie des Bundeslandwirtschaftsministeriums, des Thünen-Instituts. Dieses hat nachgewiesen, dass die ökologische Landwirtschaft ein sehr hohes Potenzial zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser hat, nachweislich für den Eintrag von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln. Die Studie stellt heraus, dass eine ökologische Bewirtschaftung in den ausgewerteten Untersuchungen die Stoffeinträge an Nitrat um bis zu 28 Prozent vermindert. Insofern kommt die Studie zu dem Schluss, dass der ökologische Landbau auch zur Bewirtschaftung von Wasserschutzgebieten empfohlen werden kann. Viele Wassererzeuger fördern heute schon ökologisch wirtschaftende Betriebe in ihren Wassereinzugsgebieten. Aus diesem Grunde ist es auch notwendig, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe – in Klammern: wie auch konventionelle Betriebe – mit Agrarumweltmaßnahmen, die dem Gewässerschutz dienen, von den Anforderungen nach § 13 Düngeverordnung in den Roten Grundwasserkörpern auf Antrag freigestellt werden. Das alles hört sich sehr speziell an, heißt aber nichts anderes, als dass es nicht sein kann, dass mit den neuen Vorschlägen der Bundesregierung – des Bundeslandwirtschaftsministeriums – nun ausgerechnet die gewässerschonenden Wirtschaftsformen gehemmt werden und alle anderen stattdessen weiterwirtschaften können. Das Prinzip der Verursachung ist dabei außer Acht gelassen und auch, wie ich finde, eine angemessene fachliche Praxis. Die Ampelkoalition unseres Landes ist gerne bereit, in den Verhandlungen fachliche und realpolitisch zielführende Vorschläge zum besseren Schutz der Grundwasserkörper und der Oberflächengewässer zu machen. Die Länder haben dies der Bundesregierung angeboten. Leider sind wir bisher nur unzureichend einbezogen worden. Ich hoffe auf eine deutlich verbesserte Düngeverordnung im Sinne der Ziele des Gewässerschutzes, aber auch einer guten Landwirtschaft. Dazu gehören weitere agrarpolitische Umsteuerungsmaßnahmen, zum Beispiel in Bezug auf die Flächenbindung der Tierhaltung, aber auch in Bezug auf Gülleregister und Verbringungsverordnungen bundesweit. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41: TOP 41 Entschließung des Bundesrates – Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken – „Konversionstherapien“ verbieten – Antrag der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 161/19) Dem Antrag sind die Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Staatsminister Klose (Hessen). Kai Klose (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. So heißt es in der UN-Menschenrechtserklärung. Und bei uns in Deutschland heißt das unter anderem, dass alle Menschen das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben. Dazu gehören auch sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als Wesensmerkmale jedes Menschen. Sie sind untrennbar mit ihm verbunden – weder eine Erkrankung noch eine Störung und deshalb auch in keiner Weise „behandlungsbedürftig“. Dennoch gibt es weiterhin Ärzte, sogenannte Therapeuten und Verbände, die die Auffassung vertreten, es handle sich bei Homo-, Bi- oder Transsexualität um psychische Störungen oder Krankheitsbilder, die mit entsprechenden Interventionen „geheilt“ oder gezielt „verändert“ werden könnten. Offen oder auch verdeckt werden von fragwürdigen Einrichtungen in medizinischen wie religiösen Kontexten sogenannte Konversions- oder Reparativtherapien beworben und angeboten. Ihnen allen gemeinsam ist eine ausgeprägte Homo-und Transsexualitätsfeindlichkeit. Diese Angebote richten sich vor allem an Menschen aus konservativ-religiösen Lebensumfeldern, die aufgrund von Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen mit ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität in Konflikt geraten und deshalb besonders verletzlich und empfänglich für solche scheinbaren Hilfsangebote sind. Daran problematisch ist vor allem, dass Menschen überhaupt auf die Idee kommen, sie müssten ihre Identität ändern, weil sie glauben, „nicht normal“ oder sogar „krank“ zu sein. Deshalb wollen wir, die Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, solchen fragwürdigen „Therapieangeboten“ die Grundlage entziehen und fordern die Bundesregierung dazu auf, diesen menschengefährdenden Angeboten ein Ende zu setzen. Untrennbar damit verknüpft ist die Notwendigkeit, Akzeptanz und Wertschätzung für die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten zu fördern und gesellschaftlicher Stigmatisierung und Pathologisierung entgegenzuwirken. Gesellschaftliche Ausgrenzung, Abwertung und Diskriminierung werden wesentlich dadurch erhalten und verstärkt, dass die sehr zweifelhafte sogenannte „Heilung“, „Umpolung“ oder „Hetero- beziehungsweise Asexualisierung homo- und bisexuellen Verhaltens“ propagiert und ausgeübt werden dürfen. Dabei gibt es hierfür keinerlei wissenschaftliche Grundlage. Längst ist Homosexualität aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen. Die Anbieterinnen und Anbieter von Konversionstherapien verschleiern heute ihre Absichten, indem sie auf medizinische Diagnosen wie die sogenannte ichdystone Sexualorientierung zurückgreifen. Sie entfernen sich dabei weit von der Position aller einschlägigen Fachverbände, der Bundesärztekammer und des Weltärztebundes, die sich klar von jeder Pathologisierung von Homo- und Transsexualität distanzieren. Anbieterinnen und Anbieter solcher „Therapien“ erzeugen viel persönliches Leid. Wissenschaftlich ist eindeutig belegt, dass solche Therapieversuche häufig schwerwiegende psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidalitätsrisiko nach sich ziehen. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Meine Damen und Herren, „ohne Angst verschieden sein zu können“ – das stammt von Theodor A d o r n o – , das ist ein wichtiges Ziel nicht zuletzt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Diese Initiative ist ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg. Ich hoffe, dass sie auch im weiteren Geschäftsgang auf Ihre breite Unterstützung trifft. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 48: TOP 48 Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassungen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 169/19) Es liegt die Wortmeldung von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern vor. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vergangenen Sonntag haben allein in Berlin über 10.000 Menschen für bezahlbares Wohnen demonstriert. In Berlin ist das Volksbegehren gestartet, das Wohnungsgesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen enteignen will. Das Problem ist offensichtlich und in allen größeren Städten gleich. Das Fazit lautet: Die Politik muss die Sorgen und Ängste der Menschen ernst nehmen. Ich warne aber: Politik darf keine unüberlegten Vorschläge bringen, die nur neue Ängste und Hysterie auslösen. Wer das Eigentum nicht mehr respektiert, verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Für Bayern gilt deshalb: Enteignungen sind keine Option. Durch Enteignungen entsteht keine einzige neue Wohnung. Im Gegenteil, durch die dann notwendigen Entschädigungszahlungen werden öffentliche Mittel gebunden, die dann nicht mehr für wohnungspolitische Instrumente zur Verfügung stehen. Das würde heißen, der Staat hat noch weniger Mittel für neue Wohnungen zur Verfügung. Die sinnvolle Antwort und langfristige Perspektive kann daher nur heißen: bauen. Wir brauchen eine Ausweitung des Wohnungsangebots. Voraussetzung hierfür ist ein bedarfsgerechter Wohnungsbau. Zusätzlich müssen die Faktoren beseitigt werden, die die Mietpreisspirale anheizen. Das bedeutet also: Wohnen muss bezahlbar sein, gerade auch in den Ballungsräumen. Wir, die Bayerische Staatsregierung, wollen mit unserem Entschließungsantrag attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen für die Überlassung preisgünstiger Wohnungen schaffen. Was heißt das konkret? Arbeitgeber, die Wohnungen an ihre Arbeitnehmer vermieten, werden bis jetzt aus steuerlichen Gründen angehalten, die Miete regelmäßig der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen. Das wollen wir ändern. Und wir wollen Anreize setzen, dass Unternehmen mehr in den Werkswohnungsbau investieren. Unser Weg lautet: Nicht jedes Unterschreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete soll zu einem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil führen. Unsere Lösungsansätze im Einzelnen möchte ich kurz vorstellen: Wir wollen erstens die Einführung einer gesetzlichen Nichtaufgriffsgrenze. Derzeit führen nämlich Wohnraumüberlassungen durch den Arbeitgeber unterhalb der ortsüblichen Miete für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich zu einem geldwerten Vorteil, für den Lohnsteuer zu zahlen ist und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Der Arbeitgeber muss zudem die Höhe des steuerpflichtigen Vorteils der verbilligten Wohnraumüberlassung ermitteln und überwachen. Also: Aufwand! Deshalb fordert die Staatsregierung die Einführung einer gesetzlichen Nichtaufgriffsgrenze. Unterschreitet die tatsächliche Miete die fremdübliche Miete um weniger als 35 Prozent, soll es keine Versteuerung und Verbeitragung eines geldwerten Vorteils geben. Über der Nichtaufgriffsgrenze soll die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber mit 25 Prozent geschaffen werden. Der Vorteil aus der verbilligten Vermietung verbliebe dann vollständig beim Arbeitnehmer. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Rechtssicherheit und deutlich weniger bürokratischer Aufwand. Um zu verhindern, dass auch Spitzenverdiener hiervon profitieren, soll das nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gelten. Unsere Botschaft lautet also: Wenn Arbeitgeber sich für ihre Mitarbeiter und Auszubildenden engagieren und günstige Mitarbeiterwohnungen anbieten, wollen wir dieses Engagement nicht erschweren. Das ist auch ein Beitrag, die Mietspirale nach oben einzudämmen. Denn die Notwendigkeit, Mieterhöhungspotentiale aus Steuergründen stets voll ausschöpfen zu müssen, hätte sich damit erledigt. Wir wollen zweitens die Beseitigung von Nachteilen für private Vermieter, die bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, indem sie Mieterhöhungspotentiale über Jahre hinweg nicht ausschöpfen. Der jetzige Zustand ist wie folgt: Es gibt auch auf dem freien Wohnungsmarkt Mietverhältnisse, bei denen die tatsächliche Miete die Marktmiete deutlich unterschreitet. Eine beträchtliche Anzahl privater Vermieter schöpft Mieterhöhungspotenziale unter anderem aus sozialen Gründen nicht aus. Nach den Ergebnissen der Vermieterbefragung 2018 von Haus & Grund laufen 23,9 Prozent der erfassten Mietverhältnisse seit mehr als zehn Jahren ohne eine Mieterhöhung. Unterschreitet die tatsächliche Miete 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Vermieter seine Aufwendungen – das heißt Schuldzinsen, Abschreibungen et cetera – aber nur noch anteilig geltend machen. Das bedeutet: Sehr günstige Mietverhältnisse werden bis jetzt steuerlich auch noch bestraft. Unser Vorschlag: Angesichts des regional teils rapiden Mietenanstiegs erscheint mehr Flexibilität angezeigt. Deshalb sollte die Teilentgeltlichkeitsgrenze auf 50 Prozent abgesenkt werden. Unsere Vorschläge sind aus bayerischer Sicht ein sinnvoller Baustein in einem Gesamtkonzept für mehr bezahlbaren Wohnraum. Ich bitte daher um wohlwollende Prüfung und Unterstützung im Rahmen der anstehenden Ausschussberatungen. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend – dem Rechtsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 96/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wir kommen zu Ziffer 1, und zwar zunächst nur zu den Buchstaben a und b. Wer möchte diese beschließen? – Das ist eine Minderheit. Jetzt die Buchstaben c und d! – Auch das ist eine Minderheit. Wir kommen zu Ziffer 2. Wer möchte diese beschließen? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir schließen den Tagesordnungspunkt. Wir kommen sodann zu Punkt 17: TOP 17 Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Drucksache 97/19) Es liegt die Wortmeldung von Herrn Minister Görke aus Brandenburg vor. Christian Görke (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, wirksame Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu ergreifen. Das begrüße ich. Der Staat ist in der Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor zu schützen, dass sie unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden. Er ist auch in der Pflicht, sie davor zu schützen, dass ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und ihnen damit ihre soziale Absicherung vorenthalten wird. Der Staat ist in der Pflicht, bereits bei der Anbahnung illegaler Beschäftigung anzusetzen. Das ist der richtige Weg. Und zu einem solchen Weg gehören nicht nur Kompetenzen, sondern auch ausreichend Kontrollpersonal, das ihn beschreitet. Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs wird die Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs sein. Darunter sollen auch Änderungen beim Kindergeldbezug fallen. Dies überrascht zunächst, handelt es sich beim Kindergeld doch nicht um eine Sozialleistung. Das Kindergeld wird unabhängig von Bedürftigkeit gewährt, schließlich handelt sich dabei um eine einkommensteuerrechtliche Geldleistung zum Lastenausgleich. Finanzielle Belastungen von Eltern können beispielsweise dadurch entstehen, dass sie die Betreuung des Kindes organisieren müssen, weil sie arbeiten gehen oder auf Arbeitsuche sind. Solche Belastungen entstehen auch Bürgerinnen und Bürgern von EU-Staaten, die sich in Deutschland niederlassen, um hier nach Arbeit zu suchen. Denn bekanntermaßen sind die Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt höher, wenn man vor Ort ist, flexibel auf Terminangebote reagieren kann und nicht bloß aus der Ferne Briefe schreibt. Doch der Gesetzentwurf will EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihrem Recht Gebrauch machen, sich zur Arbeitsuche in einem anderen Land niederzulassen, jedenfalls für die ersten drei Monate vom Kindergeld ausschließen. In Fällen, in denen in dieser Zeit von „Missbrauch“ wohl überhaupt nicht die Rede sein kann, wird hier also angesetzt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern in dieser schwierigen Situation das Kindergeld vorzuenthalten, macht ihnen die Suche nach einer Arbeitsstelle in Deutschland nicht einfacher. Dieser Ausschluss wurde bereits im Ausschussverfahren durch meine Kabinettskollegin Susanna Karawanskij und meinen Kabinettskollegen Stefan Ludwig im Lichte europarechtlicher Diskriminierungsfragen kritisch beleuchtet. Obwohl wir heute über keine Empfehlung zu diesem Aspekt abstimmen, wird uns das im nächsten Durchgang durchaus beschäftigen. Diese Debatte fällt in eine Zeit, in der quer durch die Staaten der Europäischen Union politische Kräfte eher auf Abgrenzung, Ressentiments, Rückbesinnung auf den Nationalstaat eintreten. Sie fällt in eine Zeit, in der europäische Errungenschaften gegen Abschottungstendenzen verteidigt werden müssen. Sie fällt in eine Zeit, in der wir uns die prekäre Lebensrealität vieler Menschen anschauen müssen. Wir brauchen mehr soziales Europa. In dieser Zeit müssen wir uns entscheiden, ob wir ein Symbol der Abgrenzung nach Europa senden oder ob wir ein Europa der Offenheit bleiben. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Minister Görke! Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderhe

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