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Schriftliche Frage 14 von Maik Brückner (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das genaue Motiv für den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD zuletzt noc…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Maik Brückner (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das genaue Motiv für den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD zuletzt noc… Frage 14 (Maik Brückner, Die Linke): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das genaue Motiv für den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD zuletzt noch Gegenstand von Ermittlungen war (www.n-tv.de/panorama/Wie-gross-ist-der-Queer hass-unter-Islamisten-id31131672.html), Erkenntnisse darüber vor, dass der Täter aus einem queerfeindlichen Motiv heraus gehandelt hat, und wieso taucht der Begriff „Queerfeindlichkeit“ im Zehn-Punkte-Plan „Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern“ der Bundesregierung nicht auf, obwohl dieser Plan sich unmittelbar auf die Geschehnisse beim Berliner CSD bezieht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2026: Die Motivlage des Täters ist weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof. Zu den individuellen Beweggründen des Täters zur Tatbegehung kann daher zum aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Allerdings kann mitgeteilt werden, dass sich der Anschlag vom 25. Juli 2026 gegen 22 Uhr im Berliner Tiergarten in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Christopher Street Day ereignete. Der Tatort lag außerhalb der polizeilich abgesicherten Demonstrationsstrecke, jedoch in einem Bereich, in dem sich auch Besucher der Veranstaltung aufhielten. Die Bundesregierung stellt in der Präambel des Maßnahmenplans „Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern – 10- Punkte-Plan zu einem besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“ fest, dass Terroristen und Extremisten gerade die Vielfalt, die unsere Gesellschaft auszeichnet, bekämpfen. Sie unterstreicht ihr Bestreben, die liberale und tolerante Gesellschaft in Deutschland insgesamt zu verteidigen, alle Bürgerinnen und Bürger besser vor Terrorismus und Extremismus zu schützen und die innere Sicherheit zu stärken. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Plan enthält Maßnahmen für eine bessere Überwachung von islamistischen Gefährdern, eine konsequentere Bestrafung von terroristischen Taten, ein gezielteres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und zur Verhinderung von Radikalisierung.

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