Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nichtbinären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*Personen) (Antwort zu Drs. 21/8224)
Text
Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nichtbinären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*Personen) (Antwort zu Drs. 21/8224)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8649
21. Wahlperiode 15.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nyke Slawik, Schahina Gambir, Misbah
Khan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/8224 –
Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung
der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen, nichtbinären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-
Personen)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nicht zuletzt der erschütternde Anschlag auf den Berliner Christopher Street
Day (CSD) 2026, bei dem ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt wurden,
macht die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen auch für die breite
Öffentlichkeit sichtbar. Zehntausende Menschen setzten durch ihre Teilnahme an
zahlreichen Mahnwachen deutschlandweit Zeichen der Solidarität mit den
Betroffenen und stellten sich Hass, Queerfeindlichkeit und der
Instrumentalisierung des Anschlags für eine Spaltung der Gesellschaft entschieden entgegen.
Auch die Gedanken aller Mitglieder der fragestellenden Fraktion sind
weiterhin bei den Opfern und ihren Angehörigen.
Die seit Jahren dramatisch steigenden Zahlen der Straftaten gegen LSBTIQ*-
Menschen, wie im Lagebericht des Bundeskriminalamts im Bereich „Sexuelle
Orientierung“ und insbesondere „Geschlechtsbezogene Diversität“ registriert,
unterstreichen unverkennbar, dass auch der jüngste Anschlag im Kontext
dieser zunehmenden Ausschreitungen und Übergriffe zu verstehen ist. Laut
Lagebericht des Bundeskriminalamts hat sich die Zahl der queerfeindlichen
Straftaten seit 2010 nahezu verzehnfacht (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/q
ueer-beauftragte-bundesregierung-csd-100.html). In den vergangenen zwei
Jahren wurden überdies zahlreiche queerfreundliche Vereine, Bars, Clubs
sowie Pride-Veranstaltungen Ziel rechtsextrem motivierter Störungen, digitaler
Hasskampagnen, von Gewalt und Einschüchterungsversuchen. So
dokumentierte beispielsweise die Amadeu-Antonio-Stiftung, dass es 2025 bundesweit
bei nahezu jedem zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen kam. Fast die
Hälfte dieser Angriffe konnte rechtsextremen Täterinnen und Tätern
zugeordnet werden (www.amadeu-antonio-stiftung.de/angriffeauf-csds-erreichen-202
5-rekordniveau-151491/).
Eine freie und demokratische Gesellschaft darf weder queerfeindliche Gewalt
noch den Versuch hinnehmen, queere Menschen aus dem öffentlichen Leben
zu verdrängen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD legt dazu
fest: „Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 14. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen
Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und
gewaltfrei leben zu können.“ (S. 104). Die Bundesregierung muss diese
Verpflichtung ernst nehmen und notwendige Maßnahmen ergreifen.
Queerpolitische Verbände bekräftigen den Bedarf nach Sicherheit,
Deradikalisierungsarbeit sowie der Stärkung queerer Rechte. Im Nachgang des Berliner
CSDs wurde sowohl von den queerpolitischen Verbänden (Quelle: www.lsv
d.de/de/ct/17292-10-Sofortmassnahmen-fuer-queere-Sicherheit) als auch aus
den Regierungsparteien (Quelle: www.deutschlandfunk.de/spd-fordert-
verbotvon-diskriminierung-aufgrund-sexueller-identitaet-im-grundgesetz-112.html)
erneut gefordert, die Initiative des Bundesrates zur Erweiterung von Artikel 3
Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ endlich
aufzugreifen. Auch der Nationale Aktionsplan „Queer leben“ solle mit
verbindlichen Maßnahmen, einer angemessenen finanziellen Ausstattung und klaren
Vorgaben zur Umsetzung fortgeführt werden.
Überdies ist nicht nur der Schutz queerer Menschen vor Gewalt, sondern
besonders auch die Beseitigung bestehender rechtlicher Diskriminierungen
dringend geboten, um endlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen und ein deutliches gesellschaftliches Zeichen gegen
Queerfeindlichkeit zu setzen (u. a. bei der Gleichstellung von Regenbogenfamilien im
Abstammungsrecht sowie die Sicherstellung einer verlässlichen
Gesundheitsversorgung für queere Menschen).
Hassgewalt gegen queere Menschen und fortdauernde Benachteiligungen
richten sich nicht nur gegen einzelne Menschen, sondern auch gegen die
Grundwerte unserer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Der Staat ist
deshalb verpflichtet, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt durch präventive
Maßnahmen, eine konsequente Verfolgung von Straftaten sowie durch langfristige
Bildungs- und Aufklärungsarbeit wirksam zu schützen.
1. Welche verbindlichen Gespräche zu politischen Maßnahmen nach dem
Anschlag auf den Berliner CSD zwischen den Ressorts für Justiz,
Inneres, Soziales, Gesellschaft und Bildung unter Beteiligung der
Queerbeauftragten und der queeren Zivilgesellschaft plant die
Bundesregierung, zu führen oder hat sie bereits geführt, und wenn keine, warum
nicht?
Die Bundesregierung hat nach dem CSD-Anschlag vom 25. Juli 2026 auf
verschiedenen Ebenen Gespräche geführt, u. a. mit dem „LSVD+ – Verband für
queere Vielfalt“. Darüber hinaus findet ein kontinuierlicher fachlicher
Austausch mit Akteuren aus der schwulen, lesbischen, trans- und
intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Zivilgesellschaft statt.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Initiative des Bundesrates
zu einer Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes
einzusetzen, durch die queere Personen ausdrücklich vor Diskriminierung
geschützt werden?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung eines solchen
ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Schutzes für die gesellschaftliche
und historische Anerkennung, das Sicherheitsgefühl und die soziale
Teilhabe (junger) queerer Menschen?
Die Fragen 2 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 2 zur Bundestagsdrucksache 21/3064 verwiesen. Die
Bundesregierung misst dem Schutz von schwulen, lesbischen, trans- und
intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen vor Diskriminierung und ihrer
gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe hohe Bedeutung bei.
4. Welche familienrechtlichen Schritte plant die Bundesregierung zur
Beseitigung der bestehenden rechtlichen Diskriminierung von
Regenbogenfamilien?
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob aus Gründen des Kindeswohls weitere
Reformen im Familienrecht erforderlich sind.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Geschehnisse beim Berliner CSD, den Aktionsplan der Bundesregierung für
Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“
weiterzuführen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind ab wann geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die im Aktionsplan „Queer leben“ der letzten Legislaturperiode genannten
Handlungsbereiche und Arbeitsfelder werden im Rahmen der jeweiligen
Ressortzuständigkeiten, der jeweiligen ressortpolitischen Schwerpunktsetzung und
haushälterischer Möglichkeiten von den Bundesministerien in der 21.
Legislaturperiode weiterhin bearbeitet. Zum Umsetzungsstand des Aktionsplans
„Queer leben“ wird auf Bundestagsdrucksache 21/3928, Nummer 97 und 98
verwiesen.
6. Plant die Bundesregierung, jährlich vor Beginn der Pride-Saison
gemeinsam mit Sicherheits- und Versammlungsbehörden sowie den
Veranstaltenden auf die Erarbeitung umfassender Sicherheitsstrategien
hinzuwirken und dafür zu sorgen, dass Gefährdungslagen von den
Landeskriminalämtern einheitlich und queersensibel bewertet werden?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sicherheit und
Durchführung künftiger CSDs und queerer Veranstaltungen zu
gewährleisten, einschließlich der finanziellen Unterstützung notwendig
gewordener Sicherheitsmaßnahmen seitens der Träger?
Die Fragen 6 bis 6b und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gewährleistung der Sicherheit von Versammlungen, die konkrete
Gefährdungsbewertung einzelner Veranstaltungen sowie die Durchführung
polizeilicher Schutzmaßnahmen hinsichtlich regionaler Veranstaltungslagen obliegen
grundsätzlich den zuständigen Behörden der Länder.
Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet und analysiert im Rahmen seiner
gesetzlichen Zuständigkeit (Groß-)Veranstaltungen und sonstige Ereignisse im
Kontext der „Pride-Saison“ regelmäßig und fortlaufend unter
Gefährdungsgesichtspunkten und erstellt in diesem Zusammenhang anlassbezogen
Gefährdungsbewertungen. Darüber hinaus unterstützt es die Länder in seiner
Zentralstellenfunktion mit der jährlichen Erstellung einer phänomenbezogenen
Gefährdungsbewertung vor Beginn der CSD-Saison bzw. des Pride-Month, die
den Ländern als Grundlage für die konkrete Bewertung einzelner
Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird.
7. Wie plant die Bundesregierung, Aufklärungsprojekte gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und zur Förderung von Vielfalt,
insbesondere im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nachhaltig
zu fördern, und mit wie vielen Fördermitteln?
Die Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF)
bleibt Bestandteil der Programmarbeit. Insbesondere ausgewählten
Ausprägungen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie zum Beispiel der
Queerfeindlichkeit, soll in Zukunft effektiv mit Präventionsarbeit entgegengetreten
und Schutz für die Betroffenen gewährleistet werden. Dies gilt auch für den
digitalen Raum. Die Förderung im Bereich „Resilienz gegen Extremismus und
GMF-Ausprägungen im digitalen Raum“ soll an bestehende präventiv-
pädagogische Ansätze anknüpfen und sie in den digitalen Raum übertragen.
8. Hält die Bundesregierung angesichts der Geschehnisse beim Berliner
CSD an der Ankündigung der Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien fest, „Vielfalt“ künftig nicht
mehr als übergeordnetes staatliches Förderziel des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ zu verankern (https://taz.de/Familienministerin-Kar
in-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/),
und wenn ja, mit welcher Begründung hält sie diese
Schwerpunktverschiebung angesichts der aktuellen Bedrohungslage für queere Menschen
weiterhin für sachgerecht?
Frau Bundesministerin Prien hat infolge des islamistischen Anschlags auf den
Berliner CSD entschieden, dass der Bund weitere insgesamt 6 Mio. Euro für
die Landes-Demokratiezentren ab dem Jahr 2027 bereitstellt. Fünf Mio. Euro
sollen im Bereich der Extremismusprävention, der Deradikalisierungs-,
Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit verwendet werden. Darüber hinaus soll die
Demokratiebildung an Regelstrukturen mit 1 Mio. Euro gestärkt werden, um
die Werte und Normen einer freiheitlichen, offenen und liberalen Gesellschaft
zu vermitteln.
9. Welche über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten
Strukturen der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der mobilen
Beratung stehen den Betroffenen des Anschlags auf den Berliner CSD
konkret zur Verfügung, und in welchem Umfang werden sie derzeit in
Anspruch genommen?
23. Welche niedrigschwelligen und anonymen Beratungsangebote stehen
nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffenen queerfeindlicher Gewalt
zur Verfügung, die sich aus Sorge vor einem unfreiwilligen Coming-out
nicht an reguläre Stellen wenden wollen?
Die Fragen 9 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlage* verwiesen, die
entsprechende Beratungsangebote in den Ländern aufführt. Im Übrigen liegen der
Bundesregierung keine weiteren Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8649 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der über „Demokratie
leben!“ geförderten Distanzierungs- und Ausstiegsberatung sowie der
Prävention islamistischer Radikalisierung für die Verhinderung
vergleichbarer Taten bei?
Im Themenfeld „Islamistischer Extremismus“ des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ sollen Präventionsansätze gefördert werden, die
niedrigschwellig, lebensweltorientiert und flexibel auf aktuelle Herausforderungen sowie
dynamische Entwicklungen im Bereich islamistischer Radikalisierung online wie
offline reagieren. Sie sollen radikalisierungsgefährdete Kinder, Jugendliche,
junge Erwachsene und deren soziales Umfeld befähigen, islamistische
Einstellungen zu hinterfragen und sich gegen islamistische Narrative zu positionieren.
Die über die Landes-Demokratiezentren vorgehaltenen Angebote der
Ausstiegs- und Distanzierungsberatung unterstützen Personen, die sich aus dem
Umfeld demokratiefeindlicher und gewaltbereiter/extremistischer
Gruppierungen und Zusammenhänge lösen wollen. Die Projekte zur
„Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ adressieren menschen- und
demokratiefeindliche Einstellungen, das Propagieren von Ungleichwertigkeit
unterschiedlicher sozialer Gruppen sowie vorurteilsbasierte, politisch, religiös oder
weltanschaulich motivierte Gewalt aus allen Phänomenbereichen. Sie
unterstützen eine schrittweise Distanzierung sowie eine Reintegration nach der
Haftentlassung.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der geplanten
Neuausrichtung, Evaluation und Kürzung des Bundesprogramms
„Demokratie leben“ vorgesehenen Änderungen nicht dazu führen, dass
bewährte Beratungs- und Präventionsstrukturen wegfallen oder in ihrer
Arbeit unterbrochen werden?
Die Bestandsaufnahme 2026 hat gezeigt: Teile des Programms haben sich
bewährt. Sie wirken. Andere müssen angepasst oder neu gedacht werden. Mit
dem weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ leistet die
Bundesregierung einen Beitrag für wirkungsvolle Demokratiebildung und
Extremismusprävention, mit einem weiten Blick auf demokratiegefährdende
Phänomene, mit einer Öffnung des Programms für neue nicht-staatliche Partner etwa
aus der Arbeitswelt, aus der Sport- und Kulturwelt, mit einer Stärkung der
Demokratieförderung vor Ort, mit wirkungsvollen Antworten auf die
Radikalisierung im Netz.
Der Programmbereich „Landes-Demokratiezentren“ mit dem umfassenden
Angebot u. a. zur Mobilen Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung und den
Ausstiegs- und Distanzierungsberatungen wird mit dem Programmbereich
„Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ auf einer neuen
Programmebene „Land“ zusammengeführt. Das erlaubt Synergieeffekte und
bessere Zusammenarbeit der Beratungsangebote in den Ländern. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Anschlags
die Notwendigkeit einer verlässlichen, mehrjährigen und
planungssicheren Finanzierung zivilgesellschaftlicher Demokratie- und
Präventionsarbeit?
13. Plant die Bundesregierung, eine langfristige und auskömmliche
Finanzierung sämtlicher Extremismuspräventionsprogramme auf Bundes- und
Landesebene sicherzustellen und Finanzierungslücken bei bestehenden
Projekten zu verhindern?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Um ein geschlossenes Vorgehen bei der Stärkung demokratischer Werte und
der Prävention jeder Form von Extremismus zu gewährleisten, hat die
Interministerielle Arbeitsgruppe „Demokratieförderung und Extremismusprävention“
ihre Arbeit im April 2026 unter Federführung des BMI und des BMBFSFJ
wieder aufgenommen.
Grundsätzlich fallen Maßnahmen der Extremismusprävention und
Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der Länder. Ergänzend fördert der Bund über das
Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und
Deradikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweite
Angehörigenberatung, mehrere Dialogformate und Modellprojekte zur Deradikalisierung.
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind im maßgeblichen
Titel für Maßnahmen zur Islamismusprävention und -bekämpfung keine
Einsparungen vorgesehen. Es wurden zudem in größerem Umfang
Verpflichtungsermächtigungen angemeldet, um eine längerfristige Planbarkeit für Projekte zu
ermöglichen. Bei Bundesprogrammen ist im Rahmen der vom
Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die gezielte Förderung
erfolgversprechender Programme vorgesehen.
14. Wie plant die Bundesregierung zugleich eine langfristige und
auskömmliche Finanzierung queerer Jugend-, Community- und
Beratungsstrukturen – wie das Jugendnetzwerk Lambda – zu gewährleisten, die durch
Beratung, Jugendgruppen, Peer-Angebote und sichere Begegnungsräume
der Gefährdung junger queerer Menschen entgegenwirken?
15. Plant die Bundesregierung kurzfristig neue Maßnahmen zur
Unterstützung und zum Schutz queerer Jugendlicher nach dem Anschlag auf den
Berliner CSD?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen sind in Planung, und zu wann?
Die Fragen 14 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Förderung eines Modellprojekts des
Jugendnetzwerks Lambda e. V.
16. Plant die Bundesregierung, eine bundesweite Meldestelle für
queerfeindliche Straftaten einzuführen, um queerfeindliche Hasskriminalität besser
zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant keine Einrichtung einer bundesweiten Meldestelle
für queerfeindliche Straftaten. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 21/8013, Nummer 16 und 17 verwiesen. Straftaten
können unabhängig von der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen
Identität der betroffenen Person bei den zuständigen Polizeibehörden angezeigt
werden.
17. Wie ist sichergestellt, dass Betroffene des Anschlags auf den Berliner
CSD nicht nur akut, sondern über Monate und Jahre Zugang zu
traumatherapeutischer Behandlung erhalten, und welche Wartezeiten bestehen
hierfür aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung?
Das im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) kodifizierte Soziale
Entschädigungsrecht enthält als Teil der „Schnellen Hilfen“ auch Leistungen
der Traumaambulanz. Nach einem Angriff können Betroffene dort schnell und
unkompliziert psychotherapeutische Leistungen nach den §§ 31 ff. SGB XIV
i. V. m. der Traumaambulanzverordnung erhalten. Die weitere
psychotherapeutische Behandlung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der
Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung erbracht werden. Geschädigte
haben für anerkannte Schädigungsfolgen Anspruch auf Krankenbehandlung der
Sozialen Entschädigung nach § 42 SGB XIV. Darüber hinaus besteht für
gesetzlich Versicherte der Zugang zu den Strukturen der ärztlichen und
psychotherapeutischen Regelversorgung im ambulanten und stationären Bereich.
Daten zu Wartezeiten insbesondere innerhalb der vertragsärztlichen und
vertragspsychotherapeutischen Versorgung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf
Bundestagsdrucksache 21/7826 verwiesen.
18. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
Maßnahmen, um zu bundesweit verbindlichen Standards für die Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Polizei und Justiz zu queerfeindlicher
Hasskriminalität und zum diskriminierungssensiblen Umgang mit queeren Menschen
zu gelangen?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie, und zu wann?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz sowie deren Inhalte
fallen nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung nach Artikel 74
Absatz 1 Nummer 27 des Grundgesetzes überwiegend in den
Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Bund plant in seinem Zuständigkeitsbereich keine
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Justizministerinnen und
Justizministern sowie Justizsenatorinnen und Justizsenatoren der Länder
über die Frage zu sprechen, queerfeindliche Hasskriminalität als
Tatmotiv ausdrücklich in den Richtlinien für das Strafverfahren und das
Bußgeldverfahren zu verankern oder plant sie, einen Entwurf für eine
entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen, und wenn ja,
welche konkreten Änderungen sind vorgesehen?
Nach § 46 Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) hat das Gericht bei
der Zumessung der Strafe die für und gegen den Täter sprechenden Umstände
gegeneinander abzuwägen. Dabei kommen nach § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
namentlich auch geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung
gerichtete Beweggründe und Ziele des Täters in Betracht. Die Ermittlungen der
Strafverfolgungsbehörden haben sich gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 der
Strafprozessordnung (StPO) ebenfalls auf diese Umstände zu erstrecken.
Weitergehende Klarstellungen in Nummer 15 Absatz 6 der Richtlinien für das Straf- und
Bußgeldverfahren (RiStBV) sind aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz folgerichtig. Für Änderungen der RiStBV sind die
Länder zuständig.
20. Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf
hinzuwirken, dass die Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Personen
flächendeckend und verpflichtend in schulischen Bildungsplänen berücksichtigt
werden, um der Entstehung und Verfestigung queerfeindlicher
Einstellungen entgegenzuwirken?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, wie?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland fällt
das Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder.
21. Wird die Bundesregierung im Bundespolizeipräsidium und bei allen
Bundespolizeidirektionen hauptamtliche LSBTIQ*-Ansprechpersonen
mit klar definierten Zuständigkeiten sowie ausreichenden finanziellen
und personellen Ressourcen einrichten?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, bis wann?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Im Bundespolizeipräsidium und bei allen Bundespolizeidirektionen sind
spezielle Ansprechpersonen eingerichtet, die ihre Tätigkeit nebenamtlich im
Rahmen der verfügbaren Personal- und Haushaltsmittel wahrnehmen. Vor diesem
Hintergrund wird derzeit kein Bedarf für die Einrichtung hauptamtlicher
Ansprechpersonen gesehen.
22. In welcher Weise trägt die Bundesregierung den besonderen
Bedürfnissen Betroffener von queerfeindlicher Gewalt Rechnung, insbesondere
dem Umstand, dass die Taten als Angriff auf ihre Identität erlebt werden
können?
Im Zuständigkeitsbereich des BMI werden die besonderen Bedürfnisse von
Betroffenen queerfeindlicher Gewalt insbesondere durch einen
diskriminierungssensiblen Umgang mit Betroffenen sowie durch entsprechende
Ansprechstrukturen bei den Polizeien des Bundes berücksichtigt. Die Sensibilisierung für
queerfeindliche Gewalt und für den Umgang mit hiervon betroffenen Personen
ist zudem Gegenstand der Aus- und Fortbildung.
24. Plant die Bundesregierung, die Informations-, Beratungs- und
Unterstützungsstrukturen für LSBTIQ*-Personen und ihre Angehörigen
bundesweit auszubauen?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
28. Wie plant die Bundesregierung, insbesondere trans-, intergeschlechtliche
und nichtbinäre Menschen, die überdurchschnittlich oft von Gewalt und
diskriminierenden Übergriffen im Alltag betroffen sind, durch
diversitätssensible Beratungs- und Gewalthilfestrukturen zu unterstützen und zu
schützen?
Die Fragen 24 bis 24b und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für den Ausbau der in der Fragestellung genannten
Strukturen liegt in der Zuständigkeit der Länder und der Kommunen.
25. Wie schützt die Bundesregierung die Würde der Betroffenen und
Angehörigen des Anschlags auf den Berliner CSD vor einer
Instrumentalisierung der Tat für politische Zwecke sowie vor der Verbreitung von Bild-
und Personendaten?
Die Bundesregierung hat in Verlautbarungen infolge des Anschlags ihre tiefe
Anteilnahme und Solidarität mit den Opfern des Anschlags, ihren Angehörigen,
Freundinnen und Freunden sowie der gesamten LSBTIQ-Gemeinschaft zum
Ausdruck gebracht und sich gegen jegliche politische Instrumentalisierung
positioniert.
Die Bewertung eines etwaig unzulässigen oder missbräuchlichen Umgangs mit
Bild- und Personendaten obliegt den zuständigen Polizei- und Justizbehörden.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zunahme
queerfeindlicher wie auch antimuslimischer Aktivitäten einschließlich des
Online-Geschehens im Nachgang des Anschlags auf den Berliner CSD, und
welche Schutzmaßnahmen leitet sie daraus ab?
Über eine Zunahme queerfeindlicher oder antimuslimischer Aktivitäten im
Nachgang des Anschlags auf die CSD-Veranstaltung in Berlin kann aufgrund
der vorläufigen Fallzahlen für das laufende Jahr und der fehlenden Möglichkeit
einer automatisierten Auswertung des spezifischen Sachzusammenhangs durch
das BMI oder seine Geschäftsbereichsbehörden derzeit keine belastbare
Aussage getroffen werden.
Es ist jedoch festzuhalten, dass Personen und Einrichtungen der LSBTIQ-
Gemeinschaft in Deutschland, insbesondere im zeitlichen Kontext zur
sogenannten Pride-Saison, grundsätzlich im Zielspektrum verschiedener Akteure der
Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) stehen. Im
Zusammenhang mit tagespolitischen Ereignissen und gesamtgesellschaftlichen
Themen und Debatten sowie im zeitlichen und räumlichen Kontext zu
öffentlichkeitswirksamen Feierlichkeiten, wie den Christopher-Street-Day-
Veranstaltungen, rückt die LSBTIQ-Gemeinschaft regelmäßig zeitweise verstärkt in den
Fokus dieser Akteure. Hinsichtlich der Frage nach den daraus abzuleitenden
Schutzmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu queerfeindlichen
Straftaten im Zusammenhang mit der Anbahnung persönlicher Kontakte
über Dating-Plattformen oder Dating-Apps vor (www.tagesschau.de/inve
stigativ/fake-dates-angriffe-100.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8013 verwiesen.
30. Wie viele queerfeindlich motivierte Straftaten im Zusammenhang mit
(queeren) Dating-Apps oder Dating-Plattformen sind der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren bekannt (bitte nach Jahren,
Bundesländern und Deliktsgruppen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8013 verwiesen.
31. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um die
Sicherheit queerer Menschen beim Online-Dating zu verbessern, und welche
weiteren Maßnahmen sind zu welchem konkreten Zeitpunkt geplant?
Die Bundesregierung setzt sich für eine konsequente Durchsetzung des Digital
Services Act (DSA) ein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/8013 verwiesen.
Anlage 1 zu Frage 9
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Strukturen der mobilen Beratung
Bundesland Empfänger Projekt
Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und
Jugendbildung Baden-Württemberg
Mobile Beratung
Bayern Bayerischer Jugendring K.d.Ö.R. LKS Mobile Beratung
Berlin Verein Demokratischer Kulturen e.V.
Mobile Beratung gegen
Rechtsextremismus Berlin
(MBR)
Berlin Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«
Mobiles Beratungsteam Berlin
für Demokratieentwicklung
Brandenburg
Demokratie und Integration Brandenburg e.V. demos -
Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung
Mobile Beratung
Bremen LidiceHaus MBT
Hamburg Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V. Mobile Beratung
Hessen Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik Mobile Beratung
Hessen
Mobiles Beratungsteam gegen Rassismus und
Rechtsextremismus – für demokratische Kultur in Hessen
e.V.
Regionalstelle Nord-
Osthessen
Hessen JETZT e.V. Regionalstelle Südhessen
Hessen JETZT e.V.
Regionalstelle Mittel- und
Westhessen
Mecklenburg-
Vorpommern
RAA Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Regionalzentrum
Westmecklenburg
Niedersachsen Wabe e.V. Mobile Beratung
Nordrhein-
Westfalen
Amt für Jugendarbeit der evangelischen Kirche Westfalen
Mobile Beratung im
Regierungsbezirk Arnsberg
Nordrhein-
Westfalen
Arbeit und Leben DGB/VHS
Mobile Beratung im
Regierungsbezirk Detmold
Nordrhein-
Westfalen
Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e. V.
landesweite Fachstelle der
Mobilen Beratung
Nordrhein-
Westfalen
Stadt Köln
Mobile Beratung im
Regierungsbezirk Köln
Nordrhein-
Westfalen
Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e. V.
Mobile Beratung im
Regierungsbezirk Münster
Nordrhein-
Westfalen
Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e. V
Mobile Beratung im
Regierungsbezirk Düsseldorf
Rheinland-Pfalz BDKJ / Bischöfliches Jugendamt
Regionalstelle für die Mobile
Beratung gegen
Rechtsextremismus im Bereich
"Mitte".
Rheinland-Pfalz Arbeit und Leben gGmbH Rheinland-Pfalz
Regionalstelle für die Mobile
Beratung gegen
Rechtsextremismus im Bereich
"Nord".
Rheinland-Pfalz Palais e. V.
Regionalstelle für die Mobile
Beratung gegen
Rechtsextremismus im Bereich
"West"
Rheinland-Pfalz Naturfreunde Rheinland-Pfalz e. V.
Regionalstelle für die Mobile
Beratung gegen
Rechtsextremismus im Bereich
"Süd".
Rheinland-Pfalz Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN
Monitoring
Rechtsextremismus
Saarland Adolf-Bender-Zentrum e.V. Mobile Beratung
Saarland
FITT - Institut für Technologietransfer an der htw saar
gGmbH
Mobile Beratung
Saarland LSVD - Verband Queere Vielfalt Landesverband Saar e. V. Mobile Beratung
Sachsen Kulturbüro Sachsen e.V. Mobile Beratung
Sachsen Courage - Werkstatt für demokratische Bildung e.V Mobile Beratung
Sachsen-Anhalt Alternatives Jugendzentrum e.V. GegenPart
Sachsen-Anhalt
Miteinander - Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit
in Sachsen-Anhalt e.V.
Arbeitsstelle
Rechtsextremismus
Sachsen-Anhalt
Miteinander - Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit
in Sachsen-Anhalt e.V.
Regionale Beratungsteams
Nord, Süd und Mitte
Sachsen-Anhalt Hallesche Jugendwerkstatt gGmbh
Fach- und Beratungsstelle
Gewalt- und
Radikalisierungsprävention
SALAM Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e. V. Mobile Beratung
Schleswig-Holstein Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Mobile Beratung
Thüringen MOBIT e.V.
Mobile Beratung in Thüringen.
Für Demokratie-gegen
Rechtsextremismus
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Strukturen der Opfer- und Betroffenenberatung
Bundesland Empfänger Projekt
Baden-
Württemberg
Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Bayern Beratung.Unterstützung.Dokumentation (B.U.D. e. V.)
Opfer- und
Betroffenenberatung
Berlin
OFEK e. V. Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und
Diskriminierung
Opfer- und
Betroffenenberatung
Berlin Ariba e.V. ReachOut
Berlin
pad - präventive, altersübergreifende Dienste im sozialen
Bereich - gGmbH
Familienberatung im Kontext
von u.a.
Verschwörungserzählungen
Brandenburg Opferperspektive e.V.
Beratung für Betroffene
rechter, rassistischer und
antisemitischer Gewalt
Bremen Rat&Tat-Zentrum
Opfer- und
Betroffenenberatung
Bremen LidiceHaus soliport
Hamburg Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Hessen Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach
Opfer- und
Betroffenenberatung
Hessen OFEK e.V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Mecklenburg-
Vorpommern
LOBBI e.V.
Landesweite Opferberatung,
Beistand und Information für
Betroffene
rechtsexremistischer Gewalt
(LOBBI)
Niedersachsen Exil e.V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Niedersachsen Asyl e.V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Niedersachsen CJD Nienburg
Opfer- und
Betroffenenberatung
Nordrhein-
Westfalen
Informations- und Dokumentationszentrums für
Antirassismusarbeit
Opfer- und
Betroffenenberatung
Nordrhein-
Westfalen
BackUp - Comeback e. V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Rheinland-Pfalz AWO Bezirksverband Rheinland e. V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Rheinland-Pfalz Wertzeug e. V. - Verein für Demokratiebildung
Opfer- und
Betroffenenberatung
Saarland
Universität des Saarlandes, Klinische Psychologie und
Psychotherapie
Beratungsstelle Bounce Back
Sachsen RAA - Sachsen e.V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Sachsen-Anhalt
Miteinander - Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in
Sachsen-Anhalt e.V.
Mobile Opferberatung -
Unterstützung für Betroffene
rechter, rassistischer und
antisemitischer Gewalt
Sachsen-Anhalt
AWO SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft
mbH
Beratungsstelle für
Betroffene rechter Gewalt
Anhalt/Bitterfeld/Wittenber
g
Sachsen-Anhalt
Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt
(LAMSA) e.V.
ENTKNOTEN -
Beratungsstelle für
Betroffene von
Alltagsrassismus und
Diskriminierung
Sachsen-Anhalt
OFEK e.V. Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und
Diskriminierung
OFEK Sachsen-Anhalt -
Community-basierte
Interventionen
Schleswig-
Holstein
Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e. V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Schleswig-
Holstein
Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V.
Opfer- und
Betroffenenberatung
Thüringen
re:solut - Rundum engagiert: solidarische Unterstützung in
Thüringen e.V.
ezra - Beratung für
Betroffene rechter,
rassistischer und
antisemitischer Gewalt in
Thüringen
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ISSN 0722-8333