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Schriftliche Frage 57 von Sebastian Maack (AfD): Wann wird die Bundesregierung dem im „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Artikel 6 festgelegten Erfo…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 57 von Sebastian Maack (AfD): Wann wird die Bundesregierung dem im „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Artikel 6 festgelegten Erfo… Frage 57 (Sebastian Maack, AfD): Wann wird die Bundesregierung dem im „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Artikel 6 festgelegten Erfordernis Genüge tun, die Wirksamkeit der Regelungen der Artikel 1 und 3 dieses Gesetzes innerhalb von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag hierüber einen Bericht vorzulegen, und was sind die Ursachen des bislang fast halbjährigen Verzugs (https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl 1_2021_24.pdf, S. 1084)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. Oktober 2026: Die Bundesregierung nimmt den Auftrag des Deutschen Bundestages aus Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sehr ernst, hat neben schriftlichen Befragungen eine Reihe von Fachgesprächen geführt und arbeitet an dem Evaluierungsbericht. Der Umgang mit operativen Eingriffen der in § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Art wird in den betroffenen Fachkreisen und zivilgesellschaftlichen Organisationen weiterhin sehr unterschiedlich gesehen. Die Neuregelung hat zudem erst mit deutlicher Verzögerung in der Praxis Wirkungen gezeigt, denen die Bundesregierung nachgehen wollte. Derzeit werden die Ergebnisse der Evaluierung innerhalb der Bundesregierung bewertet. Es ist beabsichtigt, den Bericht zeitnah dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

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