Schriftliche Frage 51 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Sachstand bei der in Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgegebene…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.
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Schriftliche Frage 51 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Sachstand bei der in Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgegebene…
Frage 51 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der in Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgegebenen Evaluierung dieses Gesetzes, und welche Studien hat die Bundesregierung zu diesem Gesetz bisher beauftragt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025:
Die Bundesregierung nimmt den Auftrag aus Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12. Mai 2021 ernst, § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die auf diesen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Bezug nehmenden Vorschriften innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag hierüber einen Bericht vorzulegen. Hierzu wurden bislang folgende Maßnahmen getroffen: Das Bundesministerium der Justiz hat im Jahr 2024 Stellungnahmen aus Ländern und Verbänden zu den Erfahrungen mit § 1631e BGB erhalten. Außerdem hat es von den Ländern mehrere, zum Teil bislang unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen zu § 1631e BGB erhalten. Bei der Auswertung wird das Bundesministerium der Justiz auch Erkenntnisse aus dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „Standardisierte Zentren-zentrierte Versorgung von Menschen mit DSD über die Lebensspanne (DSDCare)“ einbeziehen. Das Bundesministerium der Justiz prüft außerdem, ob und wie weitere Erkenntnisse gewonnen werden können. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag im Jahr 2026 den Bericht vorlegen.
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