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Schriftliche Frage 82 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in jeglichen Belangen federführend dafür verantwortlich, zum Schutz von…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 82 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in jeglichen Belangen federführend dafür verantwortlich, zum Schutz von… Frage 82 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in jeglichen Belangen federführend dafür verantwortlich, zum Schutz von landwirtschaftlichen Tieren bundeseinheitlich verpflichtende Schutzvorkehrungen für Betriebsstörungen wie Stromausfälle oder Brände zu erarbeiten, um u. a. den Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 11. Juni 2021 (www.agrar ministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokol l_2_3.pdf) und die Umsetzung der Forderungen, die sich aus der AMK-ad-hoc-Arbeitsgruppe „Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsbetrieben“ ergeben, herbeizuführen, oder gibt es Anforderungen, die ausschließlich auf tierschutzrechtlicher Grundlage möglich und sinnvoll sind und die über das Bauordnungsrecht hinausgehen (bitte alle Anforderungen aufzählen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 20. Oktober 2026: Brände in Tierhaltungen können erhebliches Tierleid verursachen. Die Verantwortung für die Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum weitestgehenden Schutz vor derartigen Vorfällen liegt in erster Linie bei den tierhaltenden Betrieben. Wirksamen Maßnahmen im Bereich der Prävention, des Brandschutzes und der Tierrettung im Brandfall kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Das Tierschutzrecht sieht bereits Mindestanforderungen zu Vorkehrmaßnahmen bei technischen Problemen vor. So müssen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter technische Anlagen ordnungsgemäß betreiben und Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Tierverlusten im Falle technischer Störungen treffen. Welche Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb angemessen sind, ist im konkreten Einzelfall von den Tierhaltenden zu entscheiden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist nicht in jeglichen Belangen federführend. Der Brandschutz als Teil des Bauordnungsrechts liegt in der Kompetenz der Länder. Diese regeln die brandschutztechnischen Anforderungen auch für Ställe in den Landesbauordnungen. Auch die Bewertung, ob die bestehenden Anforderungen im Einzelfall vor Ort eingehalten werden, obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Von ihnen ist zu prüfen, worin die Ursachen der Brandereignisse im Einzelnen lagen und wie eine wirksame Vorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung sichergestellt werden können. Ein möglicher Bedarf für eine Überprüfung und Überarbeitung von Bauund Brandschutzvorgaben ist entsprechend von den zuständigen Ländern zu prüfen.

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