Hochpathogene Aviäre Influenza in der Saison 2025/2026 - Tiergesundheit, Tierschutz, Impfstrategie und Verhältnismäßigkeit staatlicher Bekämpfungsmaßnahmen
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Hochpathogene Aviäre Influenza in der Saison 2025/2026 - Tiergesundheit, Tierschutz, Impfstrategie und Verhältnismäßigkeit staatlicher Bekämpfungsmaßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8197
21. Wahlperiode 24.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Carina Schießl, Andreas Bleck, Peter Bohnhof,
Jan Feser, Dr. Ingo Hahn, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul
Schmidt, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Hochpathogene Aviäre Influenza in der Saison 2025/2026 –
Tiergesundheit, Tierschutz, Impfstrategie und Verhältnismäßigkeit staatlicher
Bekämpfungsmaßnahmen
Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch als Geflügelpest bezeichnet,
verursacht in Deutschland seit mehreren Jahren wiederkehrende Ausbrüche bei
gehaltenen Vögeln sowie zahlreiche Nachweise in Wildvogelpopulationen. Das
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtete am 30. Oktober 2025 von einer
deutlichen Zunahme der Fallzahlen gegenüber der Vorwoche und bezeichnete
das Geschehen als dynamisch. In seiner Risikoeinschätzung vom 12. Dezember
2025 bewertete das FLI das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und
gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch. Das Seuchengeschehen bei Kranichen sei zu
diesem Zeitpunkt zwar weitgehend abgeklungen, das Virus habe jedoch
weiterhin in der Wildvogelpopulation zirkuliert (www.fli.de/de/aktuelles/kurznachric
hten/neues-einzelansicht/aktuelle-karte-zur-gefluegelpest-verdeutlicht-dynamis
ches-geschehen/; www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/
aktuelle-risikoeinschaetzung-gefluegelpest-vogelgrippe-weiterhin-hohes-
risikofuer-gefluegelpest/).
Nach der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur
Hochpathogenen Aviären Influenza H5 mit Stand vom 7. Juli 2026 war für Juli 2026 mit
einem niedrigen Niveau der Nachweise von HPAI-Viren des Subtyps H5 bei
Geflügel und Wildvögeln zu rechnen. Das Risiko der Ausbreitung in
Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und sonstige
Vogelbestände wurde regional als gering bis mäßig bewertet. Die saisonale
Entspannung ändert nach Auffassung der Fragesteller nichts an der Notwendigkeit, die
Erfahrungen aus dem Ausbruchsgeschehen 2025/2026 auszuwerten und
rechtzeitig vor dem Herbstzug der Wildvögel belastbare Präventions- und
Bekämpfungsmaßnahmen festzulegen (www.fli.de/de/publikationen/risikobewertun
gen/).
Die Bekämpfung von HPAI erfolgt auf Grundlage des unionsrechtlichen
Tiergesundheitsrechts, des Tiergesundheitsgesetzes und der Geflügelpest-
Verordnung. Zu den möglichen Maßnahmen gehören
Verbringungsbeschränkungen, Schutz- und Überwachungszonen, Biosicherheitsvorgaben,
Aufstallungsanordnungen und die Tötung von Vögeln in betroffenen Beständen. Die
Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt grundsätzlich den
zuständigen Behörden der Länder. Der Bund verfügt jedoch über wesentliche
Regelungs-, Koordinierungs-, Forschungs- und Beratungskompetenzen. Das
FLI ist als Bundesoberbehörde insbesondere für die wissenschaftliche
Risikobewertung, Referenzdiagnostik und epidemiologische Forschung zuständig.
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Das TierSeuchenInformationsSystem ermöglicht die Recherche amtlicher
Tierseuchendaten; zugleich weist das FLI darauf hin, dass die
Tierseuchenbekämpfung in Deutschland durch die Länder durchgeführt wird (www.fli.de/de/servic
e/informationssysteme-und-datenbanken/tsis/).
Die Tötung vollständiger Geflügelbestände kann zur Eindämmung eines
Ausbruchsgeschehens erforderlich sein. Sie führt jedoch auch zum Tod von Tieren,
bei denen weder eine Infektion noch klinische Symptome individuell
nachgewiesen wurden. Die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen bedarf nach
Auffassung der Fragesteller daher einer fortlaufenden fachlichen Überprüfung.
Dabei ist in den Augen der Fragesteller insbesondere zu untersuchen, unter
welchen epidemiologischen Voraussetzungen betriebliche Unterteilungen,
zusätzliche Diagnostik, risikobasierte Teilbestandsmaßnahmen, Impfungen oder
andere differenzierte Instrumente die Zahl der zu tötenden Tiere verringern können,
ohne die wirksame Tierseuchenbekämpfung zu beeinträchtigen.
Auch länger andauernde Aufstallungsanordnungen können Zielkonflikte
zwischen Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz hervorrufen. Dies betrifft
insbesondere Freiland- und Ökohaltungen, deren Haltungskonzepte auf
Auslaufmöglichkeiten ausgerichtet sind. Eine längerfristige Einschränkung des Auslaufs
kann das Verhalten und die Tiergesundheit beeinflussen sowie wirtschaftliche
und kennzeichnungsrechtliche Folgen für die betroffenen Betriebe verursachen.
Aus Sicht der Fragesteller ist deshalb zu klären, anhand welcher Kriterien der
seuchenhygienische Nutzen von Aufstallungsmaßnahmen bestimmt wird, wie
ihre räumliche Ausdehnung und Dauer festgelegt werden und welche
Erkenntnisse dem Bund zu den tierschutzrelevanten Folgen vorliegen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 der Kommission konkretisiert die
unionsrechtlichen Vorschriften für die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel
zur Prävention und Bekämpfung gelisteter Seuchen. Sie enthält auch
Voraussetzungen für Impfungen gegen HPAI und die damit verbundenen
Überwachungs-, Verbringungs- und Dokumentationsmaßnahmen (https://eur-le
x.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02023R0361-2026
0602).
Impfungen können Biosicherheitsmaßnahmen und epidemiologische
Überwachung nicht ersetzen. Sie können jedoch Bestandteil einer kombinierten
Bekämpfungsstrategie sein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
betont, dass eine Überwachung nach der Impfung erforderlich ist, um
Infektionen frühzeitig zu erkennen, die Seuchenfreiheit nachzuweisen und eine sichere
Verbringung von Vögeln und Geflügelerzeugnissen zu ermöglichen. Die
Ausgestaltung eines Impfprogramms ist deshalb untrennbar mit Fragen der
Diagnostik, der Überwachungsintensität, der Kosten, der Handelsfähigkeit und der
Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren verbunden (www.ef
sa.europa.eu/de/news/avian-influenza-post-vaccination-surveillance-key-safe-m
ovement-birds).
Die Fraktion der AfD befasste sich bereits in der 20. Wahlperiode mit der
Entwicklung von Impfstoffen gegen die Vogelgrippe, der Anpassung aviärer
Influenzaviren an Säugetiere und den Maßnahmen und Entschädigungen bei
Geflügelpestausbrüchen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12689 teilte die damalige Bundesregierung mit, eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung erarbeite
Handlungsempfehlungen zu möglichen Impfstrategien sowie Kosten-Nutzen-
Analysen. Die Bundesregierung bewertete Impfstoffe, die eine Unterscheidung
zwischen geimpften und infizierten Tieren ermöglichen, als besonders
zielführend (Bundestagsdrucksache 20/12689).
Mit dem Antrag „Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch
Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen“ auf Bundestagsdruck-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
sache 21/3837 forderte die Fraktion der AfD in der 21. Wahlperiode unter
anderem die Vorbereitung eines nationalen Impfkonzepts, die Prüfung geeigneter
Impfstoffe, eine Verbesserung der Biosicherheit und des Wildvogelmonitorings
sowie einen jährlichen Lagebericht zur Entwicklung der Aviären Influenza und
zu ihren wirtschaftlichen Auswirkungen (Bundestagsdrucksache 21/3837).
Aus dem Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
auf Bundestagsdrucksache 21/4426 geht hervor, dass im Rahmen der
Ausschussberatung seitens der Koalitionsfraktionen auf Arbeiten der
Bundesregierung an einer Impfstrategie sowie auf Prüfungen kommerziell entwickelter
Impfstoffe durch das FLI verwiesen wurde. Ferner wurde erklärt, eine
Anhebung der Entschädigungshöchstgrenzen sei bereits beschlossen worden.
Angaben zum konkreten Auftrag, zum Bearbeitungsstand, zum vorgesehenen
Anwendungsbereich, zu den Kosten und zum Zeitplan der angesprochenen
Impfstrategie sind dem Ausschussbericht nicht zu entnehmen
(Bundestagsdrucksache 21/4426).
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein parlamentarisches
Interesse daran, die seit der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/12689 erzielten Arbeitsergebnisse, den Stand der in der
Ausschussberatung erwähnten Impfstrategie und die Erfahrungen aus der Saison 2025/2026
zu ermitteln. Darüber hinaus ist für sie zu klären, anhand welcher Kriterien die
Bundesregierung die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der bisherigen
Bekämpfungsmaßnahmen bewertet, welche Kosten durch diese Maßnahmen
entstehen und welche Möglichkeiten bestehen, Tierverluste unter Wahrung eines
wirksamen Tierseuchenschutzes zu verringern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ausbrüche von HPAI wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 bei
a) gewerblich gehaltenem Geflügel,
b) nicht gewerblich gehaltenem Geflügel,
c) sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und
d) Wildvögeln
amtlich festgestellt und wie verteilen sich diese Feststellungen nach Jahr,
Land, Tierart und Haltungsform?
2. Wie viele gehaltene Vögel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2020 infolge eines amtlich festgestellten HPAI-
Ausbruchs getötet und wie verteilen sich diese Tiere nach Jahr, Land,
Tierart und Haltungsform?
3. Bei wie vielen HPAI-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen seit dem 1. Januar
2020 konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
epidemiologischer Untersuchungen ein wahrscheinlicher Eintragsweg bestimmt
werden und welche Eintragswege wurden dabei jeweils festgestellt?
4. Bei wie vielen der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 3
genannten Ausbrüche wurden jeweils
a) unmittelbare oder mittelbare Wildvogelkontakte,
b) Personenverkehr,
c) Fahrzeugverkehr,
d) Tiertransporte,
e) Futtermittel oder Einstreu,
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f) Gerätschaften,
g) betriebliche Querverbindungen oder
h) sonstige Ursachen
als wahrscheinlicher Eintragsweg bewertet?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der epidemiologischen
Auswertung der seit dem 1. Januar 2020 festgestellten HPAI-Ausbrüche
für die Weiterentwicklung der Biosicherheit gewonnen und welche
Änderungen von Bundesrecht, fachlichen Empfehlungen oder
Vollzugshinweisen wurden daraus abgeleitet?
6. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
den Auswirkungen einer länger als vier, acht beziehungsweise zwölf
Wochen andauernden Aufstallung auf Verhalten, Tiergesundheit und
Tierwohl von Legehennen, Mastgeflügel, Puten, Enten und Gänsen vor?
7. Welche fachlichen Empfehlungen hat das FLI seit dem 1. Januar 2025
gegenüber dem Bund oder den Ländern zur Anordnung, räumlichen
Abgrenzung, Dauer und Aufhebung von Aufstallungsmaßnahmen abgegeben?
8. Anhand welcher messbaren epidemiologischen Kriterien bewertet das FLI
den Nutzen von Aufstallungsmaßnahmen und welche Evaluierungen zur
Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen wurden seit dem 1. Januar 2020
durchgeführt?
9. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025
gegenüber der Europäischen Kommission gegebenenfalls ergriffen, um
kennzeichnungsrechtliche oder wirtschaftliche Nachteile für Freiland- und
Ökobetriebe infolge länger andauernder Aufstallungsanordnungen zu
vermeiden?
10. Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2020 infolge von HPAI-Ausbrüchen für
a) Entschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz,
b) Tötung und Beseitigung von Tieren,
c) Reinigung und Desinfektion,
d) Diagnostik und Überwachung sowie
e) sonstige staatliche Bekämpfungsmaßnahmen
und wie verteilen sich diese Kosten nach Jahr, Land und Kostenträger?
11. Welche fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach
Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls, bei einem HPAI-Ausbruch von
der Tötung sämtlicher Vögel eines betroffenen Bestandes abzusehen, und
unter welchen epidemiologischen Voraussetzungen kommen diese
Möglichkeiten in Betracht?
12. Welche Untersuchungen hat der Bund seit dem 1. Januar 2020 zur Frage
gegebenenfalls durchgeführt, beauftragt oder gefördert, ob betriebliche
Unterteilungen, zusätzliche Diagnostik, risikobasierte
Teilbestandsmaßnahmen oder andere differenzierte Maßnahmen die Zahl der nach HPAI-
Ausbrüchen zu tötenden Tiere verringern können und welche Ergebnisse
liegen der Bundesregierung hierzu vor?
13. Zu welchen Ergebnissen ist die in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/12689 genannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe
der Taskforce Tierseuchenbekämpfung bei der Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen zu möglichen Impfstrategien gegen HPAI und den
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hierzu vorgesehenen Kosten-Nutzen-Analysen gelangt, wann wurden die
jeweiligen Ergebnisse welchen Stellen vorgelegt und welchen
Umsetzungs- beziehungsweise Prüfstand haben die daraus
hervorgegangenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen jeweils?
14. Seit wann befasst sich die Bundesregierung mit der in der Beratung des
Antrags auf Bundestagsdrucksache 21/3837 angesprochenen Impfstrategie
gegen HPAI, welches Bundesministerium koordiniert die Arbeiten,
welche Ressorts und nachgeordneten Behörden sind beteiligt und bis
wann soll eine abschließende Entscheidung über die Strategie getroffen
werden?
15. Welche Geflügelarten, Haltungsformen, Risikogebiete und Impfszenarien
werden im Rahmen der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 14
genannten Arbeiten geprüft?
16. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der im April
2025 veröffentlichten Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur
Wirksamkeit von fünf Impfstoffen gegen HPAI H5N1 bei Mastgänsen für
die Entwicklung einer nationalen Impfstrategie gezogen, welche weiteren
Prüfungen kommerziell entwickelter Impfstoffe hat das Friedrich-
Loeffler-Institut seitdem gegebenenfalls durchgeführt oder begonnen, und
welche noch nicht veröffentlichten Ergebnisse liegen der Bundesregierung
hierzu gegebenenfalls vor?
17. Welche rechtlichen, wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen
müssen nach Auffassung der Bundesregierung noch erfüllt werden, bevor
in Deutschland ein präventives oder regional begrenztes Impfprogramm
gegen HPAI durchgeführt werden kann?
18. Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung
(EU) 2023/361 einen Impfplan gegen HPAI gegenüber der Europäischen
Kommission notifiziert oder eine solche Notifizierung vorbereitet und
welchen Bearbeitungsstand haben die jeweiligen Vorgänge
gegebenenfalls?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus den seit
Oktober 2023 in Frankreich durchgeführten Impfmaßnahmen gewonnen
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für
a) die Auswahl der zu impfenden Geflügelarten,
b) Impfintervalle und Auffrischungsimpfungen,
c) die Überwachung geimpfter Bestände,
d) die Kostenverteilung sowie
e) die Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen und
internationalen Handel?
20. Welche diagnostischen Untersuchungen, Probenumfänge,
Untersuchungsintervalle und Dokumentationspflichten hält die Bundesregierung bei
einem präventiven Impfprogramm für erforderlich, um Infektionen in
geimpften Beständen frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen an die
Verbringung von Tieren und Erzeugnissen zu erfüllen?
21. Mit welchen jährlichen Kosten für Impfstoffbeschaffung, Durchführung
der Impfungen, Diagnostik, Dokumentation und behördliche
Überwachung rechnet die Bundesregierung bei den derzeit geprüften
Impfszenarien?
22. Welche Drittstaaten beschränken nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig die Einfuhr von Geflügel, Bruteiern, Eiern oder Geflügelfleisch
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aus Staaten oder Regionen, in denen gegen HPAI geimpft wird und
welche Gespräche führt die Bundesregierung mit diesen Staaten oder
internationalen Organisationen zur Vermeidung entsprechender
Handelsbeschränkungen?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Eignung der
gegenwärtig in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen HPAI für ein
präventives oder regional begrenztes Impfprogramm, und welche aus ihrer Sicht
noch bestehenden Defizite hinsichtlich zugelassener Tierarten,
Applikationsform, Schutzdauer, Verringerung der Übertragung, DIVA-Fähigkeit,
Lieferfähigkeit und Wirtschaftlichkeit stehen einem Einsatz entgegen?
24. Welche wissenschaftlichen Bewertungen liegen der Bundesregierung zur
Lebensmittelsicherheit von Fleisch und Eiern aus gegen HPAI geimpften
Beständen gegebenenfalls vor und sieht sie einen Bedarf für besondere
Kennzeichnungs- oder Informationsvorgaben?
25. Welche Mittel wurden seit dem 1. Januar 2023 aus dem Bundeshaushalt
für Forschung, Entwicklung, Prüfung, Beschaffungsvorbereitung oder
Überwachung von Impfstoffen gegen HPAI bewilligt oder verausgabt und
wie verteilen sich diese Mittel nach Haushaltsjahr, Kapitel, Titel,
Empfänger und Verwendungszweck?
26. Hat der Bund seit dem 1. Januar 2023 Verträge, Vorverträge,
Reservierungsvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen mit Herstellern von
Impfstoffen gegen HPAI geschlossen und welche Angaben kann die
Bundesregierung gegebenenfalls zu Laufzeiten, vorgesehenen Mengen und
finanziellen Verpflichtungen machen, gegebenenfalls in aggregierter Form
oder unter Wahrung berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
27. Welche interministeriellen Arbeitsgruppen, Bund-Länder-Gremien und
externen Beratungsgremien befassen sich gegenwärtig mit der HPAI-
Bekämpfung oder der Entwicklung einer Impfstrategie, und welchen
Auftrag, welche Zusammensetzung, welchen Arbeitsstand und welchen
Zeitplan haben diese Gremien jeweils?
28. Welche Regelungen zur Anzeige, Prüfung und Behandlung möglicher
Interessenkonflikte gelten für externe Sachverständige, die die
Bundesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden zur HPAI-Bekämpfung oder zur
Entwicklung einer Impfstrategie beraten?
29. Welche Änderungen der Entschädigungsregelungen für Tierverluste
infolge von Tierseuchen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode
gegebenenfalls beschlossen oder eingeleitet und welche Auswirkungen haben diese
Änderungen gegebenenfalls auf Geflügelhalter, die von amtlich
angeordneten Tötungen infolge eines HPAI-Ausbruchs betroffen sind?
30. Hat die Bundesregierung für Aufstallungsmaßnahmen, Bestandstötungen,
Biosicherheitsmaßnahmen und Impfungen jeweils messbare
Erfolgskriterien, Evaluierungszeiträume sowie Kriterien für die Fortführung,
Änderung oder Beendigung der Maßnahmen festgelegt und wann sollen die
entsprechenden Evaluierungsergebnisse veröffentlicht werden?
Berlin, den 21. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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