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Hochpathogene Aviäre Influenza in der Saison 2025/2026 - Tiergesundheit, Tierschutz, Impfstrategie und Verhältnismäßigkeit staatlicher Bekämpfungsmaßnahmen

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8197 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Hochpathogene Aviäre Influenza in der Saison 2025/2026 - Tiergesundheit, Tierschutz, Impfstrategie und Verhältnismäßigkeit staatlicher Bekämpfungsmaßnahmen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8197 21. Wahlperiode 24.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Carina Schießl, Andreas Bleck, Peter Bohnhof, Jan Feser, Dr. Ingo Hahn, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD Hochpathogene Aviäre Influenza in der Saison 2025/2026 – Tiergesundheit, Tierschutz, Impfstrategie und Verhältnismäßigkeit staatlicher Bekämpfungsmaßnahmen Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch als Geflügelpest bezeichnet, verursacht in Deutschland seit mehreren Jahren wiederkehrende Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln sowie zahlreiche Nachweise in Wildvogelpopulationen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtete am 30. Oktober 2025 von einer deutlichen Zunahme der Fallzahlen gegenüber der Vorwoche und bezeichnete das Geschehen als dynamisch. In seiner Risikoeinschätzung vom 12. Dezember 2025 bewertete das FLI das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch. Das Seuchengeschehen bei Kranichen sei zu diesem Zeitpunkt zwar weitgehend abgeklungen, das Virus habe jedoch weiterhin in der Wildvogelpopulation zirkuliert (www.fli.de/de/aktuelles/kurznachric hten/neues-einzelansicht/aktuelle-karte-zur-gefluegelpest-verdeutlicht-dynamis ches-geschehen/; www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/ aktuelle-risikoeinschaetzung-gefluegelpest-vogelgrippe-weiterhin-hohes- risikofuer-gefluegelpest/). Nach der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 mit Stand vom 7. Juli 2026 war für Juli 2026 mit einem niedrigen Niveau der Nachweise von HPAI-Viren des Subtyps H5 bei Geflügel und Wildvögeln zu rechnen. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände wurde regional als gering bis mäßig bewertet. Die saisonale Entspannung ändert nach Auffassung der Fragesteller nichts an der Notwendigkeit, die Erfahrungen aus dem Ausbruchsgeschehen 2025/2026 auszuwerten und rechtzeitig vor dem Herbstzug der Wildvögel belastbare Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen festzulegen (www.fli.de/de/publikationen/risikobewertun gen/). Die Bekämpfung von HPAI erfolgt auf Grundlage des unionsrechtlichen Tiergesundheitsrechts, des Tiergesundheitsgesetzes und der Geflügelpest- Verordnung. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Verbringungsbeschränkungen, Schutz- und Überwachungszonen, Biosicherheitsvorgaben, Aufstallungsanordnungen und die Tötung von Vögeln in betroffenen Beständen. Die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt grundsätzlich den zuständigen Behörden der Länder. Der Bund verfügt jedoch über wesentliche Regelungs-, Koordinierungs-, Forschungs- und Beratungskompetenzen. Das FLI ist als Bundesoberbehörde insbesondere für die wissenschaftliche Risikobewertung, Referenzdiagnostik und epidemiologische Forschung zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Das TierSeuchenInformationsSystem ermöglicht die Recherche amtlicher Tierseuchendaten; zugleich weist das FLI darauf hin, dass die Tierseuchenbekämpfung in Deutschland durch die Länder durchgeführt wird (www.fli.de/de/servic e/informationssysteme-und-datenbanken/tsis/). Die Tötung vollständiger Geflügelbestände kann zur Eindämmung eines Ausbruchsgeschehens erforderlich sein. Sie führt jedoch auch zum Tod von Tieren, bei denen weder eine Infektion noch klinische Symptome individuell nachgewiesen wurden. Die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen bedarf nach Auffassung der Fragesteller daher einer fortlaufenden fachlichen Überprüfung. Dabei ist in den Augen der Fragesteller insbesondere zu untersuchen, unter welchen epidemiologischen Voraussetzungen betriebliche Unterteilungen, zusätzliche Diagnostik, risikobasierte Teilbestandsmaßnahmen, Impfungen oder andere differenzierte Instrumente die Zahl der zu tötenden Tiere verringern können, ohne die wirksame Tierseuchenbekämpfung zu beeinträchtigen. Auch länger andauernde Aufstallungsanordnungen können Zielkonflikte zwischen Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz hervorrufen. Dies betrifft insbesondere Freiland- und Ökohaltungen, deren Haltungskonzepte auf Auslaufmöglichkeiten ausgerichtet sind. Eine längerfristige Einschränkung des Auslaufs kann das Verhalten und die Tiergesundheit beeinflussen sowie wirtschaftliche und kennzeichnungsrechtliche Folgen für die betroffenen Betriebe verursachen. Aus Sicht der Fragesteller ist deshalb zu klären, anhand welcher Kriterien der seuchenhygienische Nutzen von Aufstallungsmaßnahmen bestimmt wird, wie ihre räumliche Ausdehnung und Dauer festgelegt werden und welche Erkenntnisse dem Bund zu den tierschutzrelevanten Folgen vorliegen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 der Kommission konkretisiert die unionsrechtlichen Vorschriften für die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel zur Prävention und Bekämpfung gelisteter Seuchen. Sie enthält auch Voraussetzungen für Impfungen gegen HPAI und die damit verbundenen Überwachungs-, Verbringungs- und Dokumentationsmaßnahmen (https://eur-le x.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02023R0361-2026 0602). Impfungen können Biosicherheitsmaßnahmen und epidemiologische Überwachung nicht ersetzen. Sie können jedoch Bestandteil einer kombinierten Bekämpfungsstrategie sein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit betont, dass eine Überwachung nach der Impfung erforderlich ist, um Infektionen frühzeitig zu erkennen, die Seuchenfreiheit nachzuweisen und eine sichere Verbringung von Vögeln und Geflügelerzeugnissen zu ermöglichen. Die Ausgestaltung eines Impfprogramms ist deshalb untrennbar mit Fragen der Diagnostik, der Überwachungsintensität, der Kosten, der Handelsfähigkeit und der Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren verbunden (www.ef sa.europa.eu/de/news/avian-influenza-post-vaccination-surveillance-key-safe-m ovement-birds). Die Fraktion der AfD befasste sich bereits in der 20. Wahlperiode mit der Entwicklung von Impfstoffen gegen die Vogelgrippe, der Anpassung aviärer Influenzaviren an Säugetiere und den Maßnahmen und Entschädigungen bei Geflügelpestausbrüchen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12689 teilte die damalige Bundesregierung mit, eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung erarbeite Handlungsempfehlungen zu möglichen Impfstrategien sowie Kosten-Nutzen- Analysen. Die Bundesregierung bewertete Impfstoffe, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren ermöglichen, als besonders zielführend (Bundestagsdrucksache 20/12689). Mit dem Antrag „Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen“ auf Bundestagsdruck- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. sache 21/3837 forderte die Fraktion der AfD in der 21. Wahlperiode unter anderem die Vorbereitung eines nationalen Impfkonzepts, die Prüfung geeigneter Impfstoffe, eine Verbesserung der Biosicherheit und des Wildvogelmonitorings sowie einen jährlichen Lagebericht zur Entwicklung der Aviären Influenza und zu ihren wirtschaftlichen Auswirkungen (Bundestagsdrucksache 21/3837). Aus dem Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf Bundestagsdrucksache 21/4426 geht hervor, dass im Rahmen der Ausschussberatung seitens der Koalitionsfraktionen auf Arbeiten der Bundesregierung an einer Impfstrategie sowie auf Prüfungen kommerziell entwickelter Impfstoffe durch das FLI verwiesen wurde. Ferner wurde erklärt, eine Anhebung der Entschädigungshöchstgrenzen sei bereits beschlossen worden. Angaben zum konkreten Auftrag, zum Bearbeitungsstand, zum vorgesehenen Anwendungsbereich, zu den Kosten und zum Zeitplan der angesprochenen Impfstrategie sind dem Ausschussbericht nicht zu entnehmen (Bundestagsdrucksache 21/4426). Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein parlamentarisches Interesse daran, die seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12689 erzielten Arbeitsergebnisse, den Stand der in der Ausschussberatung erwähnten Impfstrategie und die Erfahrungen aus der Saison 2025/2026 zu ermitteln. Darüber hinaus ist für sie zu klären, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der bisherigen Bekämpfungsmaßnahmen bewertet, welche Kosten durch diese Maßnahmen entstehen und welche Möglichkeiten bestehen, Tierverluste unter Wahrung eines wirksamen Tierseuchenschutzes zu verringern. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Ausbrüche von HPAI wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 bei a) gewerblich gehaltenem Geflügel, b) nicht gewerblich gehaltenem Geflügel, c) sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und d) Wildvögeln amtlich festgestellt und wie verteilen sich diese Feststellungen nach Jahr, Land, Tierart und Haltungsform?  2. Wie viele gehaltene Vögel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 infolge eines amtlich festgestellten HPAI- Ausbruchs getötet und wie verteilen sich diese Tiere nach Jahr, Land, Tierart und Haltungsform?  3. Bei wie vielen HPAI-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen seit dem 1. Januar 2020 konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen ein wahrscheinlicher Eintragsweg bestimmt werden und welche Eintragswege wurden dabei jeweils festgestellt?  4. Bei wie vielen der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 genannten Ausbrüche wurden jeweils a) unmittelbare oder mittelbare Wildvogelkontakte, b) Personenverkehr, c) Fahrzeugverkehr, d) Tiertransporte, e) Futtermittel oder Einstreu, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Gerätschaften, g) betriebliche Querverbindungen oder h) sonstige Ursachen als wahrscheinlicher Eintragsweg bewertet?  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der epidemiologischen Auswertung der seit dem 1. Januar 2020 festgestellten HPAI-Ausbrüche für die Weiterentwicklung der Biosicherheit gewonnen und welche Änderungen von Bundesrecht, fachlichen Empfehlungen oder Vollzugshinweisen wurden daraus abgeleitet?  6. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen einer länger als vier, acht beziehungsweise zwölf Wochen andauernden Aufstallung auf Verhalten, Tiergesundheit und Tierwohl von Legehennen, Mastgeflügel, Puten, Enten und Gänsen vor?  7. Welche fachlichen Empfehlungen hat das FLI seit dem 1. Januar 2025 gegenüber dem Bund oder den Ländern zur Anordnung, räumlichen Abgrenzung, Dauer und Aufhebung von Aufstallungsmaßnahmen abgegeben?  8. Anhand welcher messbaren epidemiologischen Kriterien bewertet das FLI den Nutzen von Aufstallungsmaßnahmen und welche Evaluierungen zur Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen wurden seit dem 1. Januar 2020 durchgeführt?  9. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 gegenüber der Europäischen Kommission gegebenenfalls ergriffen, um kennzeichnungsrechtliche oder wirtschaftliche Nachteile für Freiland- und Ökobetriebe infolge länger andauernder Aufstallungsanordnungen zu vermeiden? 10. Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 infolge von HPAI-Ausbrüchen für a) Entschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz, b) Tötung und Beseitigung von Tieren, c) Reinigung und Desinfektion, d) Diagnostik und Überwachung sowie e) sonstige staatliche Bekämpfungsmaßnahmen und wie verteilen sich diese Kosten nach Jahr, Land und Kostenträger? 11. Welche fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls, bei einem HPAI-Ausbruch von der Tötung sämtlicher Vögel eines betroffenen Bestandes abzusehen, und unter welchen epidemiologischen Voraussetzungen kommen diese Möglichkeiten in Betracht? 12. Welche Untersuchungen hat der Bund seit dem 1. Januar 2020 zur Frage gegebenenfalls durchgeführt, beauftragt oder gefördert, ob betriebliche Unterteilungen, zusätzliche Diagnostik, risikobasierte Teilbestandsmaßnahmen oder andere differenzierte Maßnahmen die Zahl der nach HPAI- Ausbrüchen zu tötenden Tiere verringern können und welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor? 13. Zu welchen Ergebnissen ist die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12689 genannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu möglichen Impfstrategien gegen HPAI und den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. hierzu vorgesehenen Kosten-Nutzen-Analysen gelangt, wann wurden die jeweiligen Ergebnisse welchen Stellen vorgelegt und welchen Umsetzungs- beziehungsweise Prüfstand haben die daraus hervorgegangenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen jeweils? 14. Seit wann befasst sich die Bundesregierung mit der in der Beratung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 21/3837 angesprochenen Impfstrategie gegen HPAI, welches Bundesministerium koordiniert die Arbeiten, welche Ressorts und nachgeordneten Behörden sind beteiligt und bis wann soll eine abschließende Entscheidung über die Strategie getroffen werden? 15. Welche Geflügelarten, Haltungsformen, Risikogebiete und Impfszenarien werden im Rahmen der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 14 genannten Arbeiten geprüft? 16. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der im April 2025 veröffentlichten Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Wirksamkeit von fünf Impfstoffen gegen HPAI H5N1 bei Mastgänsen für die Entwicklung einer nationalen Impfstrategie gezogen, welche weiteren Prüfungen kommerziell entwickelter Impfstoffe hat das Friedrich- Loeffler-Institut seitdem gegebenenfalls durchgeführt oder begonnen, und welche noch nicht veröffentlichten Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu gegebenenfalls vor? 17. Welche rechtlichen, wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung noch erfüllt werden, bevor in Deutschland ein präventives oder regional begrenztes Impfprogramm gegen HPAI durchgeführt werden kann? 18. Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 einen Impfplan gegen HPAI gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert oder eine solche Notifizierung vorbereitet und welchen Bearbeitungsstand haben die jeweiligen Vorgänge gegebenenfalls? 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus den seit Oktober 2023 in Frankreich durchgeführten Impfmaßnahmen gewonnen und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für a) die Auswahl der zu impfenden Geflügelarten, b) Impfintervalle und Auffrischungsimpfungen, c) die Überwachung geimpfter Bestände, d) die Kostenverteilung sowie e) die Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen und internationalen Handel? 20. Welche diagnostischen Untersuchungen, Probenumfänge, Untersuchungsintervalle und Dokumentationspflichten hält die Bundesregierung bei einem präventiven Impfprogramm für erforderlich, um Infektionen in geimpften Beständen frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen an die Verbringung von Tieren und Erzeugnissen zu erfüllen? 21. Mit welchen jährlichen Kosten für Impfstoffbeschaffung, Durchführung der Impfungen, Diagnostik, Dokumentation und behördliche Überwachung rechnet die Bundesregierung bei den derzeit geprüften Impfszenarien? 22. Welche Drittstaaten beschränken nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Einfuhr von Geflügel, Bruteiern, Eiern oder Geflügelfleisch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. aus Staaten oder Regionen, in denen gegen HPAI geimpft wird und welche Gespräche führt die Bundesregierung mit diesen Staaten oder internationalen Organisationen zur Vermeidung entsprechender Handelsbeschränkungen? 23. Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Eignung der gegenwärtig in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen HPAI für ein präventives oder regional begrenztes Impfprogramm, und welche aus ihrer Sicht noch bestehenden Defizite hinsichtlich zugelassener Tierarten, Applikationsform, Schutzdauer, Verringerung der Übertragung, DIVA-Fähigkeit, Lieferfähigkeit und Wirtschaftlichkeit stehen einem Einsatz entgegen? 24. Welche wissenschaftlichen Bewertungen liegen der Bundesregierung zur Lebensmittelsicherheit von Fleisch und Eiern aus gegen HPAI geimpften Beständen gegebenenfalls vor und sieht sie einen Bedarf für besondere Kennzeichnungs- oder Informationsvorgaben? 25. Welche Mittel wurden seit dem 1. Januar 2023 aus dem Bundeshaushalt für Forschung, Entwicklung, Prüfung, Beschaffungsvorbereitung oder Überwachung von Impfstoffen gegen HPAI bewilligt oder verausgabt und wie verteilen sich diese Mittel nach Haushaltsjahr, Kapitel, Titel, Empfänger und Verwendungszweck? 26. Hat der Bund seit dem 1. Januar 2023 Verträge, Vorverträge, Reservierungsvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen mit Herstellern von Impfstoffen gegen HPAI geschlossen und welche Angaben kann die Bundesregierung gegebenenfalls zu Laufzeiten, vorgesehenen Mengen und finanziellen Verpflichtungen machen, gegebenenfalls in aggregierter Form oder unter Wahrung berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse? 27. Welche interministeriellen Arbeitsgruppen, Bund-Länder-Gremien und externen Beratungsgremien befassen sich gegenwärtig mit der HPAI- Bekämpfung oder der Entwicklung einer Impfstrategie, und welchen Auftrag, welche Zusammensetzung, welchen Arbeitsstand und welchen Zeitplan haben diese Gremien jeweils? 28. Welche Regelungen zur Anzeige, Prüfung und Behandlung möglicher Interessenkonflikte gelten für externe Sachverständige, die die Bundesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden zur HPAI-Bekämpfung oder zur Entwicklung einer Impfstrategie beraten? 29. Welche Änderungen der Entschädigungsregelungen für Tierverluste infolge von Tierseuchen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode gegebenenfalls beschlossen oder eingeleitet und welche Auswirkungen haben diese Änderungen gegebenenfalls auf Geflügelhalter, die von amtlich angeordneten Tötungen infolge eines HPAI-Ausbruchs betroffen sind? 30. Hat die Bundesregierung für Aufstallungsmaßnahmen, Bestandstötungen, Biosicherheitsmaßnahmen und Impfungen jeweils messbare Erfolgskriterien, Evaluierungszeiträume sowie Kriterien für die Fortführung, Änderung oder Beendigung der Maßnahmen festgelegt und wann sollen die entsprechenden Evaluierungsergebnisse veröffentlicht werden? Berlin, den 21. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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