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EVGE Europäische Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e. V.

lobbyregister / register_entry 20.12.2022 · Original ↗

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EVGE Europäische Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Förderung der Qualitätssicherung in der europäischen Recycling- und Entsorgungswirtschaft durch freiwillige Selbstverpflichtung der in der Branche tätigen Unternehmen. Das Instrument Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Systeme sind auf nationaler und europäischer Ebene durch Gemeinschaften zu fördern und weiterzuentwickeln. Dabei steht der Grundgedanke, durch die Zertifizierung ausschließlich über Gemeinschaften (in Deutschland über Entsorgergemeinschaften) europaweit eine umweltgerechte Entsorgung auf hohem Qualitätsniveau sicherzustellen, im Mittelpunkt der Interessenvertretung. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Energie" Regelungsvorhaben: - Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der novellierten IED-Richtlinie der EU: Die im Referentenentwurf vorgesehene Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001) sieht bislang nicht die Berücksichtigung des Instruments Entsorgungsfachbetrieb als gleichwertiges System vor. Die INteressenvertretung ist darauf gerichtet, die Efb-Zertifizierung als gleichwertig anzuerkennen. - Artikelgesetzes und der Mantelverordnung zur natio-nalen Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED): Die vorgesehenen Regelungen lösen nicht das weiterhin bestehende Problem, dass über alle Branchen rund 55.000 IED-Anlagen, allein aus unserer Branche rund 13.000 IED-Anlagen, betroffen sind und eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Sachverständigen für die bislang ausschließlich in Betracht gezogenen Umweltmanagementsysteme EMAS und DIN EN ISO 14.001 voraussichtlich nicht verfügbar sein werden. Die schier sehr hohe Zahl der jährlich zu begutachtenden Unternehmen sowie die heute schon spürbare Sachverständigenknappheit, auch aufgrund des demografischen Wandels, legen diese Erwartung nahe. Deshalb sollte die Efb-Zertifizierung der UM-Zertifizierung gleichgestellt werden.

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