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Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V.

lobbyregister / register_entry 18.02.2022 · Original ↗

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Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE) zertifiziert als bundesweit behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaft gemäß § 56 KrWG kommunale und private Unternehmen der Kreislaufwirtschaft zum Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Sie hat satzungsgemäß die Aufgabe "die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung durch mangelhafte Leistungen bei der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen zu schützen". Die EdDE wurde im September 1996 durch die Verbände BDE e.V., VBS e.V. und VKU e.V. gegründet. Die EdDE zertifiziert mit Hilfe von unabhängigen fachkundigen Sachverständigen aktuell rund 850 Betriebsstätten ihrer Mitgliedsunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb. Die EdDE erteilt den Unternehmen der Kreislaufwirtschaft ihr Überwachungszertifikat nur aufgrund nachweislicher Erfüllung der Anforderungen der EfbV und der EdDE. Die Anforderungen werden von den akkreditierten Sachverständigen mindestens einmal jährlich vor Ort an jedem zu zertifizierenden Unternehmensstandort überprüft. In der EdDE ist ein Kuratorium aus Abfallwirtschaftsprofessoren/-innen (Lehrstuhlinhaber(-innen) aktiv, welches mit den Praktikern aus Unternehmen und Vertreter/-innen der Verbände gemeinsam in Arbeitsausschüssen und Forschungsprojekten praxisgerechte Lösungen zu aktuellen Fragen der Branche erarbeitet. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten werden in der EdDE-eigenen Schriftenreihe "EdDE-Dokumentationen" und auf der EdDE-Website veröffentlicht. Die EdDE leistet im Rahmen ihrer Aufgabe als Entsorgergemeinschaft auch Lobbyarbeit zugunsten praxisgerechter Rahmenbedingungen, beispielsweise - durch Stellungnahmen an Bundesministerien über die Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung betreffende oder tangierende Verordnungsentwürfe im Bereich des Abfall- oder Umweltrechts, u.a. als beteiligter Kreis, - Übermittlung von Vorschlägen für weitere Privilegierungen im Zusammenhang mit der freiwilligen Zertifizierung der Unternehmen an Bundesministerien, LAGA und weitere Behörden, - Durchführung von Fachveranstaltungen zur Entsorgungsfachbetriebezertifizierung (zu denen auch Vertreter/-innen aus Bundesministerien eingeladen werden können), - Übersendung von Forschungsergebnissen zu praxisrelevanten Fragestellungen auch an die betreffenden Bundesministerien, - Kontaktpflege bei Veranstaltungen auch anderer Organisatoren (Messen, Kongresse, etc.) Weitere Informationen sind jederzeit der EdDE-Website www.entsorgergemeinschaft.de zu entnehmen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Initiative zur Etablierung der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung im EU-Recht: Die EU-Kommission beabsichtigt in den kommenden Jahren die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft erheblich zu fördern und einen entsprechenden Rechtsrahmen zu setzen. Aufgrund der vorliegenden positiven Erfahrungen mit der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung gemäß EfbV (bislang nur deutsche Rechtsnorm) möchte die EdDE die Einführung auch auf europäischer Ebene fördern. - Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung in der nationalen Umsetzung der novellierten IED-Richtlinie der EU: Die im Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der IED vorgesehene Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001) sieht bislang nicht die Berücksichtigung des Instruments der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung als gleichwertiges System vor. Die Interessenvertretung ist darauf gerichtet, die Efb-Zertifizierung als gleichwertig anzuerkennen. - Mitführung von Dateien statt Papierkopien auf LKW zur Erfüllung von Mitführungspflichten (Digitalisierung): Die Mitführungspflicht nach § 13 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) erlaubt die Mitführung elektronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats (z.B. auf Notebooks, Tablets). Dies entlastete Unternehmen von der zuvor erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierkopien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf den LKW. Selbst bei elektronisch erfolgter Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ müssen aber gemäß § 13 (1) AbfAEV bußgeldbewehrt dennoch Papierausdrucke/ Papierkopien der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG auf den LKW mitgeführt werden. Es soll generell die elektronische Mitführung erforderlicher Dokumente als Dateien auf den LKW ermöglicht werden.

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