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Stadtwerke Düsseldorf AG

lobbyregister / register_entry 14.12.2022 · Original ↗

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Stadtwerke Düsseldorf AG Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der Gegenstand des Unternehmens umfasst unter anderem die Versorgung mit Elektrizität, Gas (einschließlich Wasserstoff), Wasser und Wärme, die Kreislaufwirtschaft (einschließlich Entsorgung), den Hafenbetrieb, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie mit Bezug zu den vorgenannten Tätigkeiten die Informationsverarbeitung, die Kommunikationstechnik, die Mobilität (ohne Personennahverkehr) und - jedoch nur mit Bezug zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme - die Immobilienwirtschaft. Die Stadtwerke Düsseldorf AG sind ein Energiedienstleister mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Rheinland. Die Stadtwerke Düsseldorf AG sind ein zentraler Wirtschaftsfaktor in Düsseldorf; sie versorgen als Infrastrukturdienstleister die Bürger mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser. Diese Aufgabe übernehmen sie seit über 150 Jahren. Zusammen mit Partnerunternehmen arbeiten sie täglich an der Lebensqualität Düsseldorfs. Die Stadtwerke Düsseldorf AG vertreten markt- und klimaschutzorientierte Positionen. Sie setzen sich für ein regulatorisches Umfeld ein, das einen zentralen Fokus auf zukunftsfähige, innovative und nachhaltige Lösungen setzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz zur Nutzung von industrieller und gewerblicher Abwärme in der Fernwärme. Aber auch Themen wie die Verlängerung des KWKG (Kraft Wärme Kopplungsgesetzes), die Kraftwerksstrategie, die AVB Fernwärme oder die Wärmelieferverordnung sind von hoher Relevanz. Ihre Interessen speisen die Stadtwerke Düsseldorf AG im Wesentlichen über die Fachverbände in die politischen Diskussionen und Entscheidungsfindungsprozesse ein, in denen sie als Mitglied vertreten sind. Der Hauptteil der Kosten wird durch Mitgliedschaften in Fach- und Interessensverbänden verursacht. Direkte Kontakte zu Mitgliedern der Ministerien und zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages werden in beschränktem Umfang in Form von Gesprächen und/oder Austauschen ebenfalls gepflegt. Interessenbereiche: Fossile Energien; Energienetze; Erneuerbare Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Immissionsschutz; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Anpassung EnWG: 2024 wurde die EU Gasbinnenmarktrichtlinie verabschiedet. 2026 ist diese in nationales Recht zu überführen. Die Artikel 56 und 57 haben hohe Relevanz, sie betreffen die Planung für Wasserstoff- und Gasverteilnetze. Die Bundesregierung hat im März einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt.. Die erste Lesung hat stattgefunden, ebenso die Expertenanhörung. Die Verabschiedung des Gesetzes und die damit verbundene Möglichkeit, Verteilnetzentwicklungspläne zu erstellen und Transformation und perspektivische Außerbetriebnahme nicht mehr benötigter Gasnetzinfrastrukturen rechtssicher zu ermöglichen, ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und für eine effiziente Wärmeversorgung in Düsseldorf. - Bündelung von Themen in einem Wärmenetzgesetz: Die Bundesregierung plant, ein neues Wärmegesetz zu verabschieden und dort die Ergebnisse des im Frühjahrs 2026 durchgeführten Stakeholderprozesses zum Wärmenetzpaket einfließen zu lassen. Mehrere seit Jahren diskutierte Reformvorhaben im Bereich der Fernwärme sollten in einem Wärmenetzgesetz gebündelt und zeitnah umgesetzt werden. Beispielsweise die überarbeitete AVB Fernwärme oder eine neu gefasste Wärmelieferverordnung. Die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen insbesondere das GModG schaffen für den Fernwärmeausbau zusätzliche Herausforderungen. Um die Ziele der kommunalen Wärmeplanung umzusetzen und erhebliche Investitionen in Wärmenetze anzureizen, sind verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen erforderlich. - BEG Förderung: Die Bundesregierung hat die BEG Förderrichtlinie überarbeitet und die Förderung z. T. gekürzt. Fördermittel sollten möglichst zielgenau eingesetzt werden und Fehlanreize vermeiden. In Gebieten, in denen ein Fernwärmeanschluss bereits verfügbar ist oder kurzfristig auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung oder anderer kommunaler Beschlüsse bereitgestellt wird, sollte die Förderung alternativer Einzelheizungen unterbleiben um Doppelförderungen und zusätzliche Systemkosten zu vermeiden. - Verlängerung von Regelungen des KWKG: Das KWKG läuft zum Ende des Jahres 2026 aus. Insbesondere die Netzförderung ist eine effiziente geübte Praxis, die der Branche hilft, den Fernwärmeausbau effizient voranzutreiben. Das Auslaufen des KWKG zum Ende des Jahres 2026 gefährdet die Kontinuität wichtiger Investitionen in Wärmenetze und Erzeugungsanlagen. Insbesondere die Förderung von Wärmenetzen hat sich als wirksames und etabliertes Instrument für den Ausbau der Fernwärme erwiesen. Nach der Klärung wesentlicher europarechtlicher Fragestellungen (EUGH Urteil vom 9. Juli 2026 sollte rasch eine Nachfolgeregelung geschaffen werden, um Planungssicherheit für langfristige Investitionen zu gewährleisten.

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