Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Drittens Haftpflicht. Im Falle der Krankheit wurde
damals ein Versicherungsschutz in Höhe von 45 000 DM
– jetzt ist es der entsprechende Euro-Betrag – und im
Falle der Rückführung von 5 000 DM – jetzt ebenfalls
der entsprechende Euro-Betrag – gewährt. Wissen Sie,
wie hoch die Anzahl der Fälle ist, in denen diese
Versicherung von rückzuführenden Ausländern oder krank
gewordenen Ausländern überhaupt in Anspruch
genommen worden ist? Kennen Sie ungefähr den Prozentsatz?
Beim Carnet de Touriste weiß ich, dass er unter
1 Prozent liegt. Das heißt, über 99 Prozent der
Versicherten haben diese Versicherung niemals in Anspruch
genommen. Man weiß auch: warum. Weil der Fall so liegt,
dass er typischerweise eigentlich nicht versichert werden
muss.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege Uhl, ich kenne die Zahlen nicht. Es ist
auch nicht Aufgabe des Bundesministeriums der
Finanzen oder auch der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, darüber Aufzeichnungen zu führen. Aber
es ist klar: Diese Krankenversicherung hatte den
Charakter einer Reisekrankenversicherung. Sie war also nur für
die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik
Deutschland gültig. Sie wissen, dass die Prämie für eine
Reisekrankenversicherung unterschiedlich hoch seinkann, weil die Rückführungskosten vom Reiseziel
abhängen.
(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Wir sind in
Deutschland!)
Üblicherweise sind Reisekrankenversicherungen
verhältnismäßig preiswert, weil sie Gott sei Dank meistens
nicht in Anspruch genommen werden. Das spricht schon
dafür, dass auch in diesem Fall eine verhältnismäßig
geringe Inanspruchnahme anzunehmen ist.
(Sebastian Edathy [SPD]: Was leiten Sie
daraus ab, Herr Uhl?)