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Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96 Drittens Haftpflicht. Im Falle der Krankheit wurde damals ein Versicherungsschutz in Höhe von 45 000 DM – jetzt ist es der entsprechende Euro-Betrag – und im Falle der Rückführung von 5 000 DM – jetzt ebenfalls der entsprechende Euro-Betrag – gewährt. Wissen Sie, wie hoch die Anzahl der Fälle ist, in denen diese Versicherung von rückzuführenden Ausländern oder krank gewordenen Ausländern überhaupt in Anspruch genommen worden ist? Kennen Sie ungefähr den Prozentsatz? Beim Carnet de Touriste weiß ich, dass er unter 1 Prozent liegt. Das heißt, über 99 Prozent der Versicherten haben diese Versicherung niemals in Anspruch genommen. Man weiß auch: warum. Weil der Fall so liegt, dass er typischerweise eigentlich nicht versichert werden muss. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Uhl, ich kenne die Zahlen nicht. Es ist auch nicht Aufgabe des Bundesministeriums der Finanzen oder auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, darüber Aufzeichnungen zu führen. Aber es ist klar: Diese Krankenversicherung hatte den Charakter einer Reisekrankenversicherung. Sie war also nur für die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Sie wissen, dass die Prämie für eine Reisekrankenversicherung unterschiedlich hoch seinkann, weil die Rückführungskosten vom Reiseziel abhängen. (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Wir sind in Deutschland!) Üblicherweise sind Reisekrankenversicherungen verhältnismäßig preiswert, weil sie Gott sei Dank meistens nicht in Anspruch genommen werden. Das spricht schon dafür, dass auch in diesem Fall eine verhältnismäßig geringe Inanspruchnahme anzunehmen ist. (Sebastian Edathy [SPD]: Was leiten Sie daraus ab, Herr Uhl?)

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