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Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96 Frau Staatssekretärin, halten Sie dieses Verfahren im Nachhinein für angemessen? Das Auswärtige Amt und das Innenministerium sowie die nachgeordneten Behörden wie das Bundeskriminalamt hatten nachhaltig Verdacht geschöpft und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet; aber die zuständige, Ihrem Ministerium nachgeordnete Behörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wurde über nichts informiert. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege, ich halte das auch im Nachhinein für ein völlig richtiges Verfahren. Es konnte natürlich wederbeim Bundesinnenministerium noch beim Auswärtigen Amt Kenntnis darüber herrschen, dass der zurzeit Beschuldigte, Herr K., beabsichtigte, eine Genehmigung für ein Versicherungsunternehmen zu beantragen. Woher soll man das wissen? Die Lebenswirklichkeit kann sich nicht so darstellen, dass gleichsam alle Behörden der gesamten Republik über jedes Ermittlungsverfahren unterrichtet werden. Auch die Staatsanwaltschaft hat dies nicht getan. Deswegen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht pflichtgemäß gehandelt und nachgesehen, ob es einen Eintrag im Bundeszentralregister gibt. Den gab es nicht. Infolgedessen konnte die Erlaubnis erteilt werden.

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