Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Frau Staatssekretärin, halten Sie dieses Verfahren im
Nachhinein für angemessen? Das Auswärtige Amt und
das Innenministerium sowie die nachgeordneten
Behörden wie das Bundeskriminalamt hatten nachhaltig
Verdacht geschöpft und ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet; aber die zuständige, Ihrem Ministerium
nachgeordnete Behörde, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, wurde über nichts informiert.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege, ich halte das auch im Nachhinein für
ein völlig richtiges Verfahren. Es konnte natürlich wederbeim Bundesinnenministerium noch beim Auswärtigen
Amt Kenntnis darüber herrschen, dass der zurzeit
Beschuldigte, Herr K., beabsichtigte, eine Genehmigung
für ein Versicherungsunternehmen zu beantragen. Woher
soll man das wissen? Die Lebenswirklichkeit kann sich
nicht so darstellen, dass gleichsam alle Behörden der
gesamten Republik über jedes Ermittlungsverfahren
unterrichtet werden. Auch die Staatsanwaltschaft hat dies
nicht getan. Deswegen hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht pflichtgemäß gehandelt und
nachgesehen, ob es einen Eintrag im
Bundeszentralregister gibt. Den gab es nicht. Infolgedessen konnte die
Erlaubnis erteilt werden.