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Protokoll der 1045. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 14.06.2024 · WP 20 · 1045 · Original ↗

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Protokoll der 1045. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1045 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1045. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Juni 2024 I n h a l t : Begrüßung des Vorsitzenden der Ersten Kammer der Generalstaaten des Königreichs der Niederlande, Prof. Dr. Jan Anthonie Bruijn, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 Gedenken an den bei einem Angriff in Mannheim getöteten Polizisten . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 1. Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Drucksache 228/24) . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 2. Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen (Drucksache 229/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, 108 Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227* 3. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Beschränkung der Laienverteidigung – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 206/24) . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 4. Entschließung des Bundesrates für einen Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen – Antrag aller Länder – (Drucksache 217/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 227* 5. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien- Gesetzes – Antrag der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 174/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 228* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 213 6. Entschließung des Bundesrates „Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 263/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 205 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 205 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 225* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 206 7. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Immissionsschutzes bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 212/24) . . . . . 213 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG- Änderungsgesetz 2024) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 207/24) . 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 9. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren (Drucksache 208/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (Drucksache 209/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 227* 11. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR- Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland (Drucksache 210/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 227* 12. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 300/23, Drucksache 645/23, Drucksache 200/24) . . . . . . . . . 211 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 227* 13. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Die Natur als Fundament der Zukunft: Förderung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der EU COM(2024) 137 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 175/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 217 14. Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 – RWBestV 2024) (Drucksache 188/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227* 15. Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (Drucksache 189/24) . . . . 211 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227* 16. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung (Drucksache 190/24) 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 17. Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Drucksache 202/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 218 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 18. Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (Drucksache 203/24, zu Drucksache 203/24) 211 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227* 19. Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (Drucksache 204/24) 211 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227* 20. Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV) (Drucksache 191/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227* 21. Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwendungsvereinbarung (Drucksache 192/24) . . . . . . . 218 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 22. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021–2027) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 213/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 213/1/24 . . . . . . . . . . 227* 23. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 230/24) . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 228* 24. Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes (Drucksache 275/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 229* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 25. Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (Drucksache 276/24) . . . . . . 211 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228* 26. Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (Drucksache 277/24, zu Drucksache 277/24) 219 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG i.V.m. § 73 BImSchG – Annahme einer Entschließung 219 27. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/24) 211 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 28. Entschließung des Bundesrates „Den Diskriminierungsschutz europaweit unterstützen – Verabschiedung der 5. EU- Antidiskriminierungsrichtlinie“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 279/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 29. Entschließung des Bundesrates „Erstellung der Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes“ – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 274/24) . . . . . . . . . . 214 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 214 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 30. Entschließung des Bundesrates: Netto-Null- Technologien strategisch stärken – Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien in Deutschland mit „Net Zero Valleys“ sichern und zusätzlich schaffen – Antrag der Länder Sachsen und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 284/24) . . . 215 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 215 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 31. Entschließung des Bundesrates „Die Energiewende kostengünstig und schneller voranbringen – Freileitung statt Erdkabel für neue Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungsleitungen“ – Antrag der Länder Baden- Württemberg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/24) . . . . . . . . . . 216 Thekla Walker (Baden-Württemberg) . 216 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 32. Entschließung des Bundesrates „Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden“ – Antrag der Länder Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig- Holstein, Thüringen und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/24) . . . 206 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 207 Thekla Walker (Baden-Württemberg) . . 208 Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 210 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . . 225* Michael Ebling (Rheinland-Pfalz) . . . . 226* Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 226* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 211 33. Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (Drucksache 302/24) . . . . . . . . . . . . . . . 194 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . 194 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 195 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 195 Beschluss: Kein Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 34. Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 303/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Dr. Florian Herrmann (Bayern), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 197 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 198 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 199 Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200, 223* Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 223* Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 223* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 i.V.m. Artikel 87e Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung 219 35. Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG- Änderungsgesetz – OZGÄndG) (Drucksache 304/24) . 201 Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . 201 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 202, 225* Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 224* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 85 Absatz 1 Satz 1, Artikel 91c Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 36. Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 305/24) . . . 203 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . 203 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 203 Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 221 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Vizepräsident Dr. P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr B e r l i n : Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz B r e m e n : Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales R h e i n l a n d - P f a l z : Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Thomas Popp, Staatssekretär S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Sven Lehmann, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz 1045. Sitzung Berlin, den 14. Juni 2024 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1045. Sitzung des Bundesrates. Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Dort hat der Vorsitzende der Ersten Kammer der Generalstaaten des Königsreichs der Niederlande, Herr Professor Dr. B r u i j n , in Begleitung einer Delegation Platz genommen. Wir freuen uns sehr, lieber Professor Dr. Bruijn, dass Sie und Ihre Delegation heute hier bei uns im Bundesrat sind. Wir begrüßen Sie und sagen: Ganz herzlich willkommen! (Beifall) Deutschland und die Niederlande verbindet eine enge Partnerschaft und Freundschaft. Wir pflegen ausgezeichnete politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen und blicken stolz auf eine Tradition regelmäßiger und vertrauensvoller Kontakte unserer Häuser. Erst diesen März wurde ich auf meiner ersten Auslandsreise als Bundesratspräsidentin herzlich bei Ihnen empfangen. Zusätzlich zu den wichtigen politischen Gesprächen in Den Haag war es mir eine große Ehre – und ein sehr emotionaler Moment –, Deutschland außerdem bei der feierlichen Eröffnung des Nationalen Holocaustmuseums in Amsterdam vertreten zu können. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten, ist von herausragender Bedeutung. Zu verhindern, dass sich die Geschichte wiederholt, ist und bleibt unsere fortwährende Aufgabe. Nicht ohne Sorge blicken wir deshalb auf die Ergebnisse der Europawahl vom letzten Sonntag. Das Erstarken rechter Parteien hier bei uns, aber auch in vielen anderen europäischen Ländern bedroht die europäische Idee. Es bedroht die Idee der europäischen Integration und die Werte, auf die sich unsere Europäische Union gründet. Unsere Gemeinschaft lebt von Pluralismus und Toleranz. Es liegt in unserer Verantwortung, die europäische Vielfalt auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Bei meiner Antrittsrede habe ich berichtet, dass ich 15 Jahre in der DDR gelebt habe und ich, meine Familie und viele andere das große Glück der friedlichen Revolution hatten und das Glück, dass wir heute wiedervereint in der Europäischen Union leben. Dafür müssen wir weiter kämpfen – für die Europäische Union, für Demokratie, Freiheit und Frieden. Diese Herausforderung werden wir nur in enger Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn meistern. Die starke deutschniederländische Partnerschaft ist hierbei ein wichtiger, zentraler Baustein. Deshalb freue ich mich sehr, Sie, liebe Gäste, heute bei uns im Bundesrat zu gemeinsamen Gesprächen begrüßen zu können. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses noch einen angenehmen Aufenthalt hier bei uns in Berlin! (Beifall) Sehr geehrte Damen und Herren, jeder hat in Deutschland das Recht, seine Meinung frei zu äußern. So steht es in Artikel 5 unseres Grundgesetzes, dessen 75. Geburtstag wir am 23. Mai im ganzen Land gefeiert haben. Nur eine gute Woche später wurde ein junger Polizist in Mannheim auf offener Straße bei dem Versuch, einen Angriff auf Teilnehmer einer Kundgebung abzuwehren, tödlich mit einem Messer verletzt. Der junge Mann starb, weil er sich für das in unserer Demokratie unverzichtbare Grundrecht der Meinungsfreiheit einsetzte. Er starb, weil er unsere demokratischen Werte verteidigte. Sein Tod erschüttert uns. Jeder muss von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen können, ohne Angriffe Andersdenkender zu fürchten. Unser Dank gilt deshalb allen Polizisten und Polizistinnen, die sich täglich für unsere Demokratie starkmachen und sich hierbei leider nicht selten selbst in Gefahr bringen. Heute Mittag wird es in Mannheim eine Trauerfreier für den Verstorbenen geben. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen. Wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Es gibt jetzt keinen guten Übergang, deshalb versuche ich erst gar nicht, einen zu finden. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus der Berliner Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ist am 30. April 2024 Frau Senatorin Manja S c h r e i n e r ausgeschieden, der wir für die Zusammenarbeit danken. Am 28. Mai 2024 hat die Landesregierung als Nachfolgerin Frau Senatorin Ute B o n d e zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates benannt. – Herzlichen Glückwunsch! Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 36 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Debatten zu TOP 33, 34, 35, 36, den Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss, sowie TOP 6 und TOP 32 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 3 wird der Punkt 27 erörtert. Nach TOP 7 werden die Punkte 28, 29, 30 und 31 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Die Abstimmungen zu den VA-Rückläufern erfolgen gemäß ihrer TOP-Nummern am Schluss der Sitzung. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe TOP 33 auf: TOP 33 Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (Drucksache 302/24) Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung über das Vermittlungsverfahren erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsidenten Dr. Haseloff. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorgestern im Vermittlungsausschuss geeinte Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Sein Ziel ist es, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Zivilprozessen, aber auch in den Fachgerichtsbarkeiten der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte zu erleichtern. Zu dem Gesetz hatte der Bundesrat am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen. Nach vorherigen intensiven und konstruktiven Gesprächen im politischen Raum kam es nun im Vermittlungsausschuss zu einer umfassenden Überarbeitung. Angesichts der zu diesem Tagesordnungspunkt noch folgenden Reden möchte ich hier nur kurz auf vier Aspekte des Einigungsvorschlages eingehen. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Entscheidung über den Einsatz von Videokonferenztechnik in das pflichtgemäße, nicht begrenzte Ermessen des Gerichtes zu stellen. In dem Einigungsvorschlag wurden die Eignung des Falles sowie das Vorhandensein ausreichender Kapazitäten als Grundvoraussetzungen für die Gestattung oder Anordnung einer Bild- und Tonübertragung aufgenommen. Diese Voraussetzungen sind in den übrigen Prozessordnungen nachvollzogen worden. Bei der Streitfrage zur Pflicht des Gerichts zur Begründung der Ablehnung eines Antrags auf Videoverhandlung ist die Berücksichtigung des Einzelfalls gestrichen worden. Zudem ist die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme per Bild- und Tonübertragung durch das Gericht nur kurz zu begründen. Dieses Ergebnis wird zugleich in das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz übertragen. Die vollvirtuelle Verhandlung, die ursprünglich im Gesetz vorgesehen war, wurde gestrichen. Stattdessen findet sich im Einigungsvorschlag nur eine entsprechende Erprobungsklausel. Die für die Länder wichtige Forderung nach einem Hinausschieben des Inkrafttretens des Gesetzes wurde nicht erfüllt. Um den Interessen der einzelnen Landesjustizverwaltungen gerecht zu werden, wurde jedoch in den Einigungsvorschlag aufgenommen, dass eine Videoverhandlung nur gestattet oder angeordnet werden kann, soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies umfasst sowohl die personelle als auch technische Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik. Abschließend: Der gefundene Kompromiss scheint mir tragfähig zu sein. Er zeigt einmal mehr, dass die Länder auch bei Einspruchsgesetzen viel erreichen können, wenn sie engagiert, konstruktiv und vor allem einig auftreten. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Dr. Haseloff! – Mir liegen Wortmeldungen vor. Ich gebe zunächst Frau Ministerin Gentges aus Baden-Württemberg das Wort. Marion Gentges (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Justizministerkonferenz im Herbst 2021 haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf meinen Antrag hin dafür ausgesprochen, die rechtlichen Grundlagen für die gerichtlichen Videoverhandlungen zu verbessern. Wir haben in der Pandemie erlebt, wie sinnvoll dieses Instrument sein kann. Wir haben aber auch erkannt, dass die bisherigen verfahrensrechtlichen Regelungen – für die geneigten Juristen unter Ihnen: § 128a ZPO – nicht genug Planungs- und Rechtssicherheit bieten. Wir haben uns deshalb vorgenommen, das zu ändern, und am Ende des Tages ist das jetzt gelungen. Die – im Übrigen einstimmige – Anrufung des Vermittlungsausschusses hat sich ausgezahlt. Die sachliche Kritik aller Länder und der Justizpraxis an dem Gesetzesbeschluss des Bundestages wurde aufgegriffen und umgesetzt. Ich persönlich bin mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden. Immer dann, wenn ein Fall für eine Videoverhandlung geeignet ist und ausreichende Kapazitäten für die Durchführung von Videoverhandlungen vorhanden sind, kann das Gericht künftig anordnen, dass ein Gerichtstermin als Videoverhandlung durchgeführt wird. Bei einem entsprechenden Antrag soll es das in zivil- und finanzgerichtlichen Verfahren auch tun. Die Ablehnung eines solchen Antrags ist kurz zu begründen. Eine gesonderte Beschwerde findet nicht statt. Eine Kostenpauschale für die Durchführung einer Videoverhandlung wird, weil anachronistisch, künftig nicht mehr erhoben. Für die Bereiche der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie für die Familiengerichte sind angemessene Sonderregelungen vorgesehen. Besonders hervorheben möchte ich zwei Regelungen, deren Weg ins Gesetz erfolgreich aufgehalten wurde. Die Koalitionsfraktionen im Bund hatten allen Bedenken der vereinten Justizpraxis zum Trotz vorgesehen, Verhandlungen auch vollvirtuell durchzuführen, ohne dass sich auch nur ein Richter im Gericht aufhält, und diese Verhandlungen dann zur Herstellung der Öffentlichkeit live zu streamen. Beides, der Sofarichter und das Livestreaming, ist vernünftigerweise vom Tisch und auf die Möglichkeit einer Erprobung beschränkt, weil sich der im höchsten Maß hoheitliche Akt des Rechtsprechens im Namen des Volkes nicht mit dem heimischen Sofa oder der Terrasse – vielleicht sogar im Ausland – verträgt und weil ein Livestreaming von Gerichtsverhandlungen durch die gar nicht wirksam ausschließbare Verbreitung von Bildern und Ton Zeugenaussagen und Verfahrensbeteiligte in unterschiedlicher Weise und bisweilen massiv beeinträchtigen kann. Das, worauf wir uns verständigt haben, ist nunmehr praxistauglich und ausgewogen und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer zeitgemäßen und leistungsstarken Justiz. Gerade jetzt, wo es darauf ankommt, die Funktionsfähigkeit und die Stärke unseres Rechtsstaats unter Beweis zu stellen, verdient das Vermittlungsergebnis unsere Unterstützung. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerin Gentges! – Das Wort hat Frau Ministerin Weidinger aus Sachsen-Anhalt. Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer Welt, die zunehmend von digitaler Kommunikation und Technologie geprägt ist, stehen die Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten vor neuen Herausforderungen und Chancen. Auch sie müssen sich anpassen, um mit der Entwicklung der Technologien Schritt zu halten, und allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang zum Recht gewährleisten. Digitale Werkzeuge und Prozesse sind entscheidend, um die Integrität des Rechtssystems zu wahren und gleichzeitig seine Effizienz zu steigern. Es ist ein Wesensbestandteil des Rechts, sich den gesellschaftlichen Entwicklungen stetig anzupassen. Das vorliegende Gesetz leistet hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Die Ausstattung von Gerichten mit Videokonferenztechnik ist ein unersetzlicher Bestandteil einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur. Bei der Transformation dürfen wir aber die besondere Bedeutung der mündlichen Verhandlung als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses nicht aus den Augen verlieren. Daher kommt ihrer Gestaltung im konkreten Fall eine herausragende Bedeutung zu, nicht nur im Hinblick auf die Außenwirkung der Gerichte, sondern gerade auch zur Erreichung des Ziels eines jeden Gerichtsverfahrens, nämlich der materiellen Wahrheitsfindung. Der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss schafft nun die Voraussetzungen dafür, Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen zu fördern und diese sowohl aus Sicht der Richterinnen und Richter als auch aus der Sicht der anderen Verfahrensbeteiligten attraktiv und praxistauglich zu gestalten, ohne dabei den Kern des richterlichen Selbstverständnisses zu berühren und die Verfahrensleitung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden unangemessen einzuschränken. § 128a der Zivilprozessordnung bildet zukünftig die Voraussetzungen für eine Videoverhandlung in einer klaren, nach Fallgruppen ausdifferenzierten Struktur ab. Neben die bisherige Gestattung von Bild- und Tonaufnahmen tritt für das Gericht die Möglichkeit der Anordnung. Grundvoraussetzung ist stets, dass sich der Fall für eine Videoverhandlung eignet und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung einer Bild- und Tonübertragung beim jeweiligen Gericht vorhanden sind. Die Entscheidung hierüber liegt dabei allein im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Mit dem Antrag auf Gestattung der Bild- und Tonübertragung steht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit offen, zu wählen, ob sie in der mündlichen Verhandlung physisch erscheinen oder aber per Bild- und Tonübertragung zugeschaltet werden wollen. Die Gestattung soll in diesem Zusammenhang stets nur dem Antragsteller gegenüber gewährt werden. Damit kann jeder Verfahrensbeteiligte individuell über die Gestaltung der Form der mündlichen Verhandlung entscheiden. Das zivilprozessuale Prinzip, dass der Rechtsstreit von den Parteien beherrscht wird, gilt an dieser Stelle damit fort. Der Kompromiss stellt sicher, dass kein Verfahrensbeteiligter gegen seinen Willen zur Teilnahme an einer Verhandlung per Bild- und Tonübertragung gezwungen werden kann und dass jeder Verfahrensbeteiligte stets die Möglichkeit hat, sich unter Nutzung der Einspruchsmöglichkeit gegen die gerichtliche Anordnung zu wehren und physisch im Gericht erscheinen zu dürfen. Im Rahmen der Verständigung haben wir den Anwendungsbereich der Bild- und Tonübertragung auf den Termin zur Verkündung eines Urteils ausgedehnt. In sämtlichen Verfahrensordnungen kann die Vorsitzende oder der Vorsitzende zukünftig den Verfahrensbeteiligten gestatten, an der Verkündung des Urteils per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen. Hingegen bietet die digitale Transformation derzeit weder Raum für vollvirtuelle Verhandlungen noch für das Streaming von Gerichtsverhandlungen. Die Gerichte müssen greif- und sichtbare Orte unseres Rechtsstaats bleiben. Daher halten wir mit dem gefundenen Kompromiss am Grundsatz der Saalöffentlichkeit fest. Das gesprochene Recht muss für die Bürgerinnen und Bürger schließlich nahbar bleiben. Solange wir technisch zudem nicht verhindern können, dass Verhandlungen abgefilmt, weiterverarbeitet oder veröffentlicht werden, besteht die Gefahr, dass Äußerungen der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts im Internet für eine unbeschränkte Personenzahl und einen unbegrenzten Zeitraum verfälscht dargestellt werden und sich Verfahrensbeteiligte vor Gericht nicht mehr unbefangen verhalten. Um Neuerungen zu ermöglichen, können Bund und Länder aber vollvirtuelle Verhandlungen im eigenen Zuständigkeitsbereich erproben und in einen öffentlich zugänglichen Raum im zuständigen Gericht übertragen. Insgesamt haben wir für die Videokonferenztechnik ein Ergebnis gefunden, das die Interessen der Gerichtsakteure in Einklang bringt, ohne dass hierfür ein Abrücken von unseren Grundprinzipien notwendig geworden ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin Weidinger! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am Schluss der Sitzung erneut aufgerufen. Ich rufe TOP 34 auf: TOP 34 Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 303/24) Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann aus Bayern das Wort. Dr. Florian Herrmann (Bayern), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen. Ab dem Sommer 2024 sollten damit die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die 41 wichtigsten Schienenabschnitte in Deutschland durch mehrmonatige Komplettsperrungen grundlegend und umfassend zu sanieren. In seiner Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, um es in den nachfolgenden vier Punkten überarbeiten zu lassen: Erstens: Die Eisenbahnen des Bundes sollen die Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren in begründeten Fällen, wie zum Beispiel der anstehenden Sanierung von Hochleistungskorridoren, mitfinanzieren müssen. Zweitens: Empfangsgebäude sollen förderrechtlich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden. Drittens: gesetzliche Verankerung der Förderung der Digitalisierung des Bahnsystems, insbesondere der Ausrüstung von Neu- und Bestandsfahrzeugen mit den notwendigen digitalen European-Train-Control-System- Bordgeräten, ETCS. Viertens: Sanierung nicht nur der Hochleistungskorridore, sondern auch Leistungssteigerung des gesamten Netzes. Das vorgestern im Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis wurde in mehrwöchigen intensiven Bund-Länder- Gesprächen vorbereitet. Die wichtigsten Punkte, über die der Vermittlungsausschuss Einigung erzielen konnte, möchte ich kurz darstellen. Erstens. Es ist eine Mitfinanzierung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren während der Komplettsperrungen der sogenannten Hochleistungskorridore durch den Bund vorgesehen. Die Länder sollen 50 Prozent, der Bund 40 Prozent und das zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Eisenbahnen 10 Prozent der Kosten tragen. Zweitens. Empfangsgebäude der Bahnhöfe werden förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert und können damit künftig einfacher gefördert werden. Drittens. Der Bund kann sich im Rahmen der Digitalisierung an bestimmten Infrastruktur- und fahrzeugseitigen Kosten maßgeblich beteiligen. Nach der Protokollerklärung der Bundesregierung soll in einer Förderrichtlinie für die im Schienenpersonennahverkehr eingesetzten Schienenbestandsfahrzeuge eine Förderung von 90 Prozent für Vorserienfahrzeuge und von 60 Prozent für Serienfahrzeuge vorgesehen werden. Viertens. Den Ländern war es besonders wichtig, dass nicht nur Geld für die Hauptstrecken zur Verfügung steht. Die Priorisierung der Hochleistungskorridore wird nun aus dem Gesetz gestrichen. Die Mittel sollen sowohl für die Sanierung der Hochleistungskorridore als auch für das übrige Schienennetz eingesetzt werden. Dies ist besonders für den ländlichen Raum von großer Bedeutung. Wenn auch nicht alle Forderungen der Länder durchgesetzt werden konnten, so wurde doch ein insgesamt tragfähiger Kompromiss im Vermittlungsausschuss erzielt. Ich bitte daher um Zustimmung zum Vermittlungsergebnis und danke allen Beteiligten für die konstruktiven Verhandlungen. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsminister Dr. Herrmann! – Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten kommen zwei Her(r)männer hintereinander – der eine mit zwei „r“, der andere mit einem. Eigentlich wäre es in umgekehrter Reihenfolge alphabetisch richtiger gewesen. – Aber herzlichen Dank, Herr Herrmann, für den Vortrag und die Darstellung dessen, was geschehen ist! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute das Bundesschienenwegeausbaugesetz in der jetzt im Vermittlungsausschuss gefundenen Form beschließen, dann können wir sagen: Wir haben das Gesetz deutlich verbessert – in monatelangen Verfahren, vielen konstruktiven Sitzungen und Diskussionen. Ich möchte mich bei allen Beteiligten sehr herzlich bedanken, dass das gelungen ist, insbesondere bei meinem Kollegen Bernreiter, der die Interessen der Länder vertreten hat, uns koordiniert hat. Wir sind als Länder immer zusammengeblieben und haben die vier Punkte, die wir kritisiert haben, klar verfolgt – und nicht noch irgendetwas, sondern genau diese Punkte. Wenn wir also heute dieses Gesetz verabschieden, dann kann die große Sanierungsoffensive, die Modernisierungsoffensive des Schienenverkehrs in Deutschland beginnen. Oder fußballerisch gesprochen: Wenn das letzte Spiel der Europameisterschaft abgepfiffen wird, ist die Sanierung angepfiffen. Sie kann im Juli dieses Jahres beginnen, und das ist eminent wichtig. Die Länder haben nie daran gezweifelt, dass die Sanierung und die Modernisierung wichtig sind. Unsere Einwände waren auch nicht grundsätzlicher Art, sondern betrafen einzelne Punkten, und es war sehr wichtig, dass diese korrigiert werden. Sie sind jetzt Gott sei Dank korrigiert worden. „Gott sei Dank“ ist vielleicht der falsche Begriff. Gott sei Dank, dass wir gut zusammengearbeitet haben und zusammengefunden haben! Bestimmt sind 41 Hochleistungskorridore, aber es ist jetzt auch festgelegt, dass wir nicht das Bestandsnetz neben den Hochleistungskorridoren vergessen. Denn was wäre das für eine Sanierung, wenn wir zwar die Hauptstrecken sanieren, die Zuläufe aber weiterhin schlecht sind und die Züge nicht pünktlich auf die Hauptstrecken kommen? Insofern ist das ganz wichtig. Zweitens ist es wichtig, dass die Schiene nicht nur im herkömmlichen Sinne saniert und neu- und aufgebaut wird, sondern vor allen Dingen auch digitalisiert wird. Denn die wirkliche Leistungssteigerung der Zukunft wird im Wesentlichen nicht durch Zubaumaßnahmen im Netz passieren, sondern durch die effizientere Nutzung des Netzes durch neue Technologien. Diese Digitalisierung bedeutet eine Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge. Wir haben viele Züge, die man nicht einfach zur Seite schieben oder auf einen Schrotthaufen bringen kann. Sie sind teuer und laufen lange. Deswegen müssen sie um- und nachgerüstet werden, und das ist sehr teuer. Das kostet über 10 Milliarden Euro. Da ist es natürlich recht und billig, dass die Länder sagen: Wenn Infrastruktur – eigentlich die Kostenverantwortung des Bundes – durch die Technologie in die Fahrzeuge wandert, dann müssen die Fahrzeuge eben auch in Zusammenarbeit von Bund und Ländern finanziert werden. Deswegen war es so wichtig, dass der Bund in die Finanzierung einsteigt: 90 Prozent für die ersten Fahrzeuge, in denen alles erst entwickelt wird, die hundertfach so teuer sind wie die Serienfahrzeuge, und 60 Prozent für die nachfolgenden Serienfahrzeuge. Es war uns auch sehr wichtig, dass der Rollout- Prozess der Digitalisierung koordiniert und gesteuert wird. Denn wenn Fahrzeugausrüstung und Infrastrukturausrüstung nicht zusammengeführt werden, kann es im blödesten Fall passieren, dass wir viel Geld investiert haben, es aber nicht zu einem Zusammenwirken kommt. Deswegen ist die Koordination so wichtig. Wir wollten immer, dass der Bund führend einsteigt. Das ist nicht zustande gekommen. Aber es gibt sozusagen eine Gruppe der beteiligten DB InfraGO als GmbH, die dafür verantwortlich ist. Die Aufgabenträger und auch die Unternehmen sind jetzt drin. Wir alle müssen dafür sorgen, dass diese Digitalisierung gut koordiniert wird, denn dann können wir wirklich Geld sparen und würden auch keine Fehlinvestitionen schaffen. Beim Schienenersatzverkehr denken wir vielleicht, dass es um ein paar Omnibusse geht. Aber tatsächlich besteht allein für die Hochleistungskorridore ein Bedarf an etwa 1,5 Milliarden Euro für die Finanzierung der Busverkehre – im Wesentlichen der Busverkehre. Auch hier haben wir uns verständigt: Die Hälfte müssen die Länder zahlen, die andere Hälfte zahlen der Bund und die Bahn. Wichtig war außerdem, dass wir das Bestandsnetz nicht vergessen. Das ist jetzt wirklich festgehalten. Es ist also im Gesetz festgehalten, dass das Bestandsnetz dazugehört und dass wir im Übrigen in den kommenden Jahren nicht ausschließlich sanieren. Vielmehr gibt es immer auch noch einen angepassten, notwendigen Ausbau und Neubau. Vor allem kann man bei begonnenen Projekten wie Stuttgart 21 oder anderen Projekten, die weit fortgeschritten sind, nicht mehr kurz vor Schluss aufhören und sagen: Jetzt kümmern wir uns erst mal um die Sanierung des Netzes. – Das muss man parallel schaffen. Schließlich haben wir jetzt geschafft, was 30 Jahre überfällig war: Man hat bei der Bahnreform vergessen, eine Regelung dafür zu finden, wer die Sanierung der Bahngebäude, des Bahnumfelds und der Schieneninfrastruktur in Bahnhöfen finanziert. Das ist jetzt aufgenommen, und das ist auch gut so. Damit können wir endlich die Bahnhöfe wieder zum guten, schönen, attraktiven Tor für den Schienenverkehr und in die Städte hinein machen. Zum guten Schluss möchte ich darauf hinweisen: Die Länder haben sich in erheblichem Maße bewegt, und sie werden in den nächsten Jahren viel Geld in die Hand nehmen müssen, um diesen Prozess zu unterstützen. Ich möchte aber ganz deutlich sagen: Wir werden das im Wesentlichen aus Regionalisierungsmitteln stemmen müssen. Und es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, wenn wir viel Geld in die Modernisierung und Digitalisierung stecken, um dann anschließend Züge abzubestellen, weil wir nicht mehr das Geld haben, um sie zu bestellen. Deswegen die klare Ansage an den Bund und an alle, die Verantwortung tragen: Wir müssen sehr bald die Regionalisierungsmittel erhöhen, um all dies zu realisieren, um tatsächlich zu einer modernen Schiene in Deutschland zu kommen, um zu einem guten Angebot zu kommen. Denn wir haben ja ein Ziel: Wir wollen mehr Güter auf die Schiene bringen, wir wollen mehr Personen auf der Schiene befördern. Das alles machen wir, um das Klima zu schützen und auch eine gute Mobilität in Deutschland zu organisieren. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu unserer Resolution. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister Hermann! – Das Wort hat Herr Staatsminister Bernreiter aus Bayern. Christian Bernreiter (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen sehr intensive Wochen hinter uns. Ich habe schon von dem Gesetz geträumt. Kollege Dr. Herrmann, herzlichen Dank für das Einbringen des Vermittlungsergebnisses! – Ich möchte mich vor allem bei meinen Länderkolleginnen und -kollegen ganz herzlich bedanken. Die Länder standen wie ein Bollwerk, da hat kein Blatt Papier zwischen uns gepasst. Wir stehen da sehr geschlossen. Ich möchte mich aber auch beim Bundesverkehrsministerium und insbesondere bei Bundesminister Dr. Volker Wissing ganz herzlich bedanken. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war mehr als geboten. Ich war dabei – Herr Staatssekretär Theurer, Sie haben damals gesagt, das hätte es nicht gebraucht, da hätten wir uns kurzfristig einigen können. Ich glaube nicht, dass Sie das heute noch einmal wiederholen würden. Wir haben, glaube ich, alle voneinander gelernt. Wir haben bestimmt 100 Stunden miteinander diskutiert, Länderabstimmungsrunden, das alles war notwendig. Wir als Länder haben einiges erreicht, wir stehen aber vor großen Herausforderungen. Ich kann nicht sagen, dass wir heute freudestrahlend hierhergekommen sind. Die Freude ist sehr bescheiden. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, das Thema voranzubringen. Die Sanierung der Hochleistungskorridore ist mehr als geboten. Ich möchte ergänzen: Es gibt nicht nur Hochleistungskorridore, sondern eben auch viele Regionalnetze, für die die Länder indirekt Netznutzungsentgelte bezahlen. Wir können eigentlich ein funktionierendes Netz erwarten. Auch hier werden deutliche Investitionen benötigt. Der Schienenersatzverkehr kostet hohe Summen. Ehrlicherweise überfordern uns die 50 Prozent. Das müssen wir klar ansprechen. Die Digitalisierung, die Einführung von ETCS kostet – wir haben das alles berechnet – in dem Modus 90-60 die Länder 2,6 Milliarden Euro. Und alles soll mit Regionalisierungsmitteln bezahlt werden. Ich bin wirklich entsetzt angesichts der Diskussionen auf Bundesseite, sowohl vom Bundesfinanzministerium als auch den Mitgliedern des Haushaltsausschusses. Sie glauben, wir Länder sitzen auf schwarzen Kassen, horten Regionalisierungsmittel und geben sie nur nicht aus. Es gibt ein Gutachten des BMDV, das uns in der letzten Verkehrsministerkonferenz dargelegt wurde und klar aussagt: Bis zum Jahr 2031 fehlen 40 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel. Das muss jeder wissen, und darum ist es uns so wichtig, das heute klar anzusprechen. Das bedeutet, dass die Länder, wenn wir keine zusätzlichen Mittel bekommen, Verkehr abbestellen müssen. Der Kollege in Schleswig-Holstein führt schon die Diskussionen, das ist überall in den Medien nachzulesen. Alle anderen Länder werden folgen – und darum unser Entschließungsantrag, der als Protokollerklärung in jedem Punkt und Komma mit den beteiligten Ländern abgestimmt ist. Wir wollten ihn jetzt aber hochzoomen zu einem Entschließungsantrag. Wir haben, das muss man wissen, dann zukünftig auf den Hochleistungskorridoren teilweise eine digitale Schiene. Wir haben dann aber kein Geld mehr, die Züge auf dieser Schiene fahren lassen zu können. Und an eine Angebotsausweitung, die ja gefordert wird, ist überhaupt nicht zu denken. Ich möchte noch erwähnen – das sollen Sie auch wissen –: Der Bundeskanzler hat am 7. November 2023 im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen zugesagt, dass er die nicht verbrauchten Mittel für das Deutschlandticket in das Jahr 2024 überträgt. Bis heute ist nichts geschehen. Das ist auch noch eine sehr offene Frage. Wenn sie nicht beantwortet wird, müssen wir uns heuer noch darüber unterhalten, was wir mit dem Ticketpreis anstellen. Ich kann nur fragen: Was nützt ein günstiges Ticket, wenn wir kein Geld mehr haben, überhaupt Züge fahren zu lassen? Insgesamt treiben mir das Ergebnis und die Situation im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums große Sorgenfalten auf die Stirn. Deutschland steht vor einem Verkehrskollaps, sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene und im öffentlichen Nahverkehr. Wenn es so weitergeht, entwickelt sich die Fortschrittskoalition zur Abrüsttruppe. Bundesminister Wissing muss all die Maßnahmen, die er jetzt mit uns vereinbart hat, aus seinem Haushalt bezahlen. Das war für uns alle miteinander schockierend. Ich lese heute überall Medienberichte: Es soll einen Nachtragshaushalt 2024 geben, in dem in keiner einzigen Silbe steht, dass der Bundesverkehrsminister zusätzliches Geld bekommt. Es passiert hier also nichts mehr. Und das BMDV hat uns bestätigt: Es fehlen auch im Bundesfernstraßenhaushalt bis zum Jahr 2028 10 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof rügt den Rückstand bei den Brückensanierungen. Wir wollen in Deutschland kein zweites Drama wie bei der Rahmedetalbrücke erleben. Ich könnte jetzt viele Punkte aufführen, wo es überall hakt. Der Deutschlandtakt ist nicht bis 2030 fertig. Herr Theurer hat gesagt, es wird vermutlich mindestens 50 Jahre dauern. Barrierefreiheit, Bahnhöfe und, und, und – meine Zeit ist leider zu Ende –, ich könnte viele Punkte aufführen. Wir strecken die Hand aus, damit es weitergeht. Das Vermittlungsergebnis ist der Einstieg. Aber ohne zusätzliches Geld wird nichts funktionieren. An Wirtschaftswachstum und an die Mobilität für die Menschen ist nur zu denken, wenn es deutlich mehr Geld für die Verkehrsinfrastruktur gibt. Ich bitte um Zustimmung zum Vermittlungsergebnis und zu unserem Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Staatsminister Bernreiter! – Das Wort hat Herr Staatsminister Mansoori aus Hessen. Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verspätungen bei der Bahn, marode Brücken und Gleiskörper, verfallene Bahnhofsgebäude, eine Digitalisierung auf dem Stand der 2000er-Jahre – bei der Situationsbeschreibung waren sich Bund und Länder jedenfalls einig. Die Schiene bedarf einer Grundsanierung. Das ist auch der Schlüssel, um umweltgerecht Verkehre verlagern zu können. In diesem Gesetz fehlte jedoch die Ländersicht. Die Kosten des Ersatzverkehrs waren nicht geregelt und wären im Grunde den Ländern mehr oder minder vollständig zugefallen. Die Digitalisierung der Schiene war ebenso eine Leerstelle wie letztlich die Frage, was mit den Bahnhofsgebäuden passieren soll. Ich zähle diese Punkte auf, um noch einmal zu vergegenwärtigen, wo wir gestartet sind. Der Bundesrat hatte im September eine umfassende Änderung des Gesetzes angemahnt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war vor diesem Hintergrund eine Notwendigkeit. Wir haben seitdem mehrfach, zuletzt vor zwei Tagen, intensiv beraten. Länder und Bund haben nun gemeinsam ein gutes und belastbares Ergebnis erreicht, für das ich mich bei allen Beteiligten bedanken darf. Hier und heute können wir sagen: Es gibt viel zu tun bei der Bahn, und wir packen es an. Moderne Gleise, Gebäude, Fahrzeuge – vieles kann und wird mit diesem Gesetz gelingen. Mit dem Gesetz in der vorliegenden Form senden wir drei Signale: Erstens. Wir holen die Versäumnisse der Vergangenheit in einem immensen Kraftakt auf. Mit der Korridorsanierung kann eine Generalsanierung der Bahn gelingen. Der Bund und die bundeseigene Deutsche Bahn haben es in der Vergangenheit unterlassen, das Netz in einem qualitativ guten Zustand zu halten. Grundsätzlich steht der Bund bei der Finanzierung der Instandhaltung seines Eisenbahnnetzes in der Pflicht. Die Länder haben sich im Wege eines durchaus schmerzhaften politischen Kompromisses bereit erklärt, sich an den Kosten für einen hochwertigen Schienensatzverkehr zu beteiligen. Damit sich wieder etwas bewegt, mussten alle Seiten einen Schritt aufeinander zugehen. Gleichwohl – und das ist von den Vorrednern ja auch betont worden – wird es künftig mehr Unterstützung des Bundes bei der Gewährleistung des ÖPNV geben. Insofern wird uns auch das Thema Regionalisierungsmittel wieder einholen. Zweitens. Vor uns, vor allem aber vor den Kunden der Bahn, liegen immense Herausforderungen. Bevor gut ausgestattete Bahnen wieder pünktlich zwischen dann sanierten Bahnhofsgebäuden verkehren können, wird noch viel passieren. Bleiben wir insoweit realistisch: Bevor es wieder besser wird, wird es erst mal anstrengender für die Pendlerinnen und Pendler. Dafür haben wir mit dem Mittel der Korridorsanierung ein Instrument in den Händen und mit 41 Projekten – überproportional viele in Hessen – ein Ziel vor Augen. Wenn Bund und Länder das wollen, ist es auch möglich, diese Projekte weiter zu skalieren. Drittens. Unser Land und seine Institutionen sind zu großen Kraftanstrengungen in der Lage. Wir haben einen Kompromiss gefunden, in dem sich alle Beteiligten, alle Länder, alle Regierungen wiederfinden können. Es sind solche Übereinkünfte, die unser Land in der Vergangenheit gestaltet haben und, wenn wir an diesem Mittel festhalten, auch weiter gestalten können. Betonen wir also das Gemeinsame, nicht das Trennende! Alle mussten sich für dieses Gesetz bewegen. Wenn wir weiter so ergebnis- und sachorientiert vorgehen, kann uns viel gelingen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, mehr zufriedene Bahnkunden – das alles kommt heute aufs Gleis. Deswegen bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsminister Mansoori! – Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Theurer aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bahnfahren muss zuverlässiger und komfortabler werden. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger, das wollen wir alle, Bund und Länder. Ein Schulterschluss aller staatlichen Ebenen ist dafür erforderlich. Das bundeseigene Schienennetz ist überlastet, es ist überaltert, es ist teilweise marode und in jedem Fall sanierungsbedürftig. Diese Situation hat die aktuelle Bundesregierung angetroffen, nicht verursacht. Sie arbeitet mit Hochdruck daran, die Investitionsrückstände und Sanierungsstaus aus der Vergangenheit zu beseitigen. Der Bund unternimmt große Anstrengungen, um zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Allein in diesem Jahr werden für die Schiene 16,3 Milliarden Euro aufgewendet, statt den ursprünglich vorgesehenen 9 Milliarden Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 bis 2027 kommen zu den ursprünglich vorgesehenen 42 Milliarden Euro 27,3 Milliarden Euro hinzu. Das ist ein Plus von knapp 70 Prozent. Außerdem wächst der Topf für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Schienenprojekte der Länder von 2024 auf 2025 von 1 Milliarde Euro auf 2 Milliarden Euro an. Zudem wurden die Regionalisierungsmittel von 9,3 Milliarden Euro auf 11,6 Milliarden Euro erhöht. Und auch die jährliche Dynamisierung der Regionalisierungsmittel wurde von ursprünglich 1,8 Prozent auf 3 Prozent fast verdoppelt. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz, über das wir heute sprechen, ist ein zentraler Baustein der von der Beschleunigungskommission Schiene vorgesehenen Maßnahmen, um die Schiene, um die Eisenbahn als zukunftsgerechten und klimafreundlichen Verkehrsträger zukunftsfähig zu machen. Der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar das Gesetz vorläufig verabschiedet. Einen Monat später, am 22. März, hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und vorgestern Abend, zu später Stunde, hat der Vermittlungsausschuss eine Einigung erreichen können. Dafür sind wir dankbar, hierüber freue ich mich auch als Schienenverkehrsbeauftragter ganz besonders. Ich danke herzlich allen Beteiligten, auch im Namen von Bundesminister Dr. Volker Wissing, ganz besonders Herrn Minister Bernreiter als Co-Vorsitzendem. Wir glauben, dass dies ein ganz wichtiger Fortschritt ist für die Realisierung eines zukunftsfähigen Bahnsystems. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle, dem gefundenen Kompromiss zuzustimmen. Wir konnten folgende Einigungen erreichen: Der Wunsch der Länder, die Empfangsgebäude künftig förderrechtlich explizit als Bestandteil der Infrastruktur zu definieren, wird gesetzlich festgelegt. Damit wird die unnatürliche Trennung zwischen Bahnhöfen und Netz beseitigt. Das ist bereits angesprochen worden. Der nächste Punkt, die Förderfähigkeit der Fahrzeugausrüstung, wird ausdrücklich im Gesetz verankert. Das ist ein großes Entgegenkommen des Bundes, weil der Bund und insbesondere die Haushaltspolitik und der Bundesrechnungshof dies nicht als originäre Aufgabe des Bundes ansehen. Aber mit der modernen Digitalisierungstechnik rückt ja ein Stück weit die Signal- und Sicherheitstechnik in die Fahrzeuge. Deshalb ist es gut, dass hier ein Kompromiss gefunden werden konnte. Der Bund kann die Kosten der Ausrüstung für Vorserienfahrzeuge, sogenannte „First of Class“, zu bis zu 90 Prozent und die Ausrüstung von Serienfahrzeugen zu bis zu 60 Prozent finanzieren. Die Förderung von Neufahrzeugen ist ausgeschlossen, denn für Neufahrzeuge gilt ja in Zukunft die auch europarechtlich abgesicherte Verpflichtung, sie gleich mit ETCS ausgerüstet zu liefern. Schlussendlich haben wir uns auf eine Protokollerklärung verständigt, die ich heute für die Bundesregierung abgeben möchte. Diese liegt Ihnen vor. Die Protokollerklärung befasst sich auch mit der Koordinierungsstelle sowie mit der Fahrzeugförderung für die Ausrüstung mit ETCS. Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass sich eine koordinierte Digitalisierung am Ende für uns alle auszahlen wird und die Digitalisierung eine gemeinsame Anstrengung wert ist. Zu der Koordinierungsstelle, die wir alle für entscheidend für den Erfolg der Digitalisierung auf der Schiene halten, haben wir im Rahmen des Vermittlungsverfahrens eine Passage in das Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen. Dies schafft Rechtsklarheit. Einzelheiten der Fahrzeugförderung werden in einer Förderrichtlinie festgelegt. Die Arbeiten dafür laufen bereits. Wir sind auf einem guten Weg. Lassen Sie mich abschließend den nächsten Punkt der Einigung ansprechen: Es soll gewährleistet werden, dass das gesamte Netz, nicht nur die Hochleistungskorridore, modernisiert wird. Klar, über die Hochleistungskorridore laufen 98 Prozent des Güterverkehrs und 95 Prozent des Schienenfernverkehrs. Aber das gesamte Netz ist wichtig. Das ist uns bekannt. Und deshalb ist diese Klarstellung des Bundes wichtig. Meine Damen und Herren, die Finanzierung des Schienenersatzverkehrs ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich eine wichtige Aufgabe. Der Bund hat sich auch hier weit bewegt, denn die Mitfinanzierung des Schienenersatzverkehrs ist ein absolutes Novum. Wir sind bereit, dies zu unterstützen, weil die mehrmonatigen Sperrungen natürlich nicht dazu führen dürfen, dass wir auf Dauer Fahrgäste verlieren. Ich glaube, das ist rundum ein gutes Ergebnis. Ich denke, dass die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ein großer Meilenstein, ein großer Fortschritt für das große Sanierungsprojekt Schiene in Deutschland ist, und bitte deshalb um Ihre Zustimmung zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Theurer! Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben gegeben: Frau Ministerin Lange (Brandenburg) und Herr Senator Dr. Tjarks (Hamburg). Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am Schluss der Sitzung erneut aufgerufen. Dann wird die Abstimmung durchgeführt. Ich rufe TOP 35 auf: TOP 35 Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) (Drucksache 304/24) Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Ministerpräsident Daniel Günther das Wort. Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Aufgabe, über die Ergebnisse aus den Beratungen des Vermittlungsausschusses zum neuen Onlinezugangsgesetz zu berichten. Der Bundestag hatte dieses Gesetz im Februar verabschiedet, und wir haben hierüber am 22. März beraten und abgestimmt. Weil weder der Gesetzentwurf noch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses dabei die erforderliche Zustimmung im Bundesrat gefunden hat, rief der Bund am 10. April den Vermittlungsausschuss an. Ziel der Gesetzesnovelle des Onlinezugangsgesetzes und weiterer Vorschriften ist es, die rechtlichen Grundlagen für die dringend erforderlichen weiteren Schritte der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene voranzutreiben. Inzwischen hat am vergangenen Mittwoch der Vermittlungsausschuss getagt und sich verständigt. Mit den vorliegenden Änderungen wird der Gesetzentwurf aus fachlicher Sicht noch einmal verbessert und sollte damit zustimmungsfähig sein. Hervorzuheben ist, dass die Mitwirkungsrechte der Länder deutlich gestärkt werden. Sie haben jetzt erweiterte Mitspracherechte bei der Entscheidung darüber, welche Basisinfrastruktur, welche Verfahren und welche IT-Standards bei der Ende-zu- 1 Anlagen 1 und 2 Ende-Digitalisierung zentral eingeführt werden; ebenso bei der Festlegung der organisatorischen, prozessualen und technischen Bedingungen, unter denen die Verwaltungsdigitalisierung erfolgen soll. Mit diesen Mitspracherechten können die Länder sowohl fachliche als auch finanzielle Risiken bei Rechtsverordnungen auf Veranlassung des Bundes wesentlich besser kontrollieren und gegebenenfalls Fehlentwicklungen vermeiden. Ein Meilenstein ist die Vereinbarung zur Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID. Die Länder und der Bund werden am Ende dieses Prozesses mit einer gemeinsamen zentralen technischen Infrastruktur den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen. Die nunmehr im Gesetz vorgesehene Übergangsregelung bis zur Nutzung einer bundesweit nutzbaren ID sieht vor, dass zunächst alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen müssen. Die BundID muss erst über einen für die nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen erforderlichen Funktionsumfang verfügen, bevor diese Frist zu laufen beginnt. Das ist für jene Länder von besonderer Bedeutung, deren technische Standards weiter fortgeschritten sind als die der BundID heute. Der Bund hat zudem in der entsprechenden Protokollerklärung eine wichtige Zusage gemacht: Er trägt die sich aus dem Gesetz ergebende Finanzverantwortung für die zentralen IT-Basiskomponenten wie die BundID mit Nutzerkonto und Postfach sowie den Siegeldienst. Außerdem wird im Gesetz ein Evaluationsmechanismus verankert, mit dem die Erfüllungsaufwände regelmäßig gemessen werden sollen. Mit diesem soll sowohl die Umsetzung des Gesetzes als auch der dadurch entstehende Aufwand für die Länder regelmäßig bewertet werden. Dies ermöglicht eine mittelfristige und nachhaltige Finanzplanung, vor allem in den Ländern. Im Entwurf wird des Weiteren ein höherer Grad an Verbindlichkeit für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen normiert. Dadurch ist zu erwarten, dass bereits bestehende Angebote besser genutzt werden und ein Nachahmungseffekt in anderen fachlichen Bereichen mit dem Ziel einer weitergehenden Digitalisierung entsteht. Aus verwaltungsverfahrens- und datenschutzrechtlicher Sicht löst der Entwurf bisherige Praxisfragen des Datenschutzes. Nun gilt die zentrale datenschutzrechtliche Verantwortung für alle länderübergreifend eingesetzten Onlinedienste, und es ist klargestellt, dass nicht nur sogenannte EfA-Dienste von der Regelung umfasst sind. Zudem wird die digitale und förmliche Zustellung von Verwaltungsakten im Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes geregelt. Diese Maßnahmen erhöhen die Rechtsklarheit. Die ELSTER-ID kann unbefristet und auch außerhalb von steuerrechtlichen Verfahren genutzt werden. Diese weitverbreitete Lösung bleibt damit weiterhin eine sichere Alternative zur eID des Personalausweises. In einer Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses haben Bund und Länder festgehalten, dass der Prozess der Registermodernisierung und damit die für die digitale Transformation so wichtige Umsetzung des Once-Only- Prinzips sowie die Entwicklung einer smarten eID beschleunigt werden sollen. Es ist nun Aufgabe des Bundes und der Länder, den Staatsvertrag zur Modernisierung der Register schnell zu schließen. Als letzten Punkt will ich noch hervorheben: Das OZG wird nicht mehr mit einer Umsetzungsfrist verbunden. Das ist allgemein begrüßt worden, weil es deutlich macht: Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung endet nicht an einem Stichtag; sie ist eine gesamtstaatliche Daueraufgabe. Die erzielten Ergebnisse zeigen, dass wir im Vermittlungsausschuss tragfähige und gute Kompromisse in der Sache finden. – So weit mein Bericht zur vierten Sitzung des Vermittlungsausschusses. Ich empfehle Zustimmung zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses, bedanke mich bei allen Beteiligten, beim Bund – Herr Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff – für die gute Zusammenarbeit, die zielführenden Gespräche, damit diese Einigung erfolgen konnte. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Günther! – Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff, Bundesministerium des Innern und für Heimat. Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Moin, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehe ich mit einer besonders positiven Nachricht für die digitale Zukunft unseres Landes vor Ihnen. Ich freue mich, dass wir uns vorgestern im Vermittlungsausschuss einigen konnten und den Weg für das OZG-Änderungsgesetz frei gemacht haben. Wir schaffen nun endlich das so dringend notwendige Upgrade einer in die Jahre gekommenen gesetzlichen Grundlage – ein wichtiges Signal für ein digitales Deutschland. Doch wir starten nicht bei null. Lassen Sie uns nicht vergessen, was wir schon alles erreicht haben! Schon heute sind fast alle Bundesleistungen aus dem OZG online. Unser Bundesportal hat monatlich über 1,2 Millionen Zugriffe. Dazu sind schon 135 föderale OZG-Leistungen live. Alle 15 sogenannten Fokusleistungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, sind online und befinden sich im Rollout. Meine Damen und Herren, dieser Fortschritt kann sich sehen lassen, und das fällt für meinen Geschmack zu oft unter den Tisch. Das alles sind Erfolge, die wir gemeinsam erreicht haben, Bund und Länder zusammen. Und jetzt das neue OZG Änderungsgesetz! Es bringt viele gute Nachrichten. Ich nenne nur einige: Wir vereinfachen. Wir schaffen die Schriftform ab: keine händischen Unterschriften mehr, alles digital. Die Ende-zu- Ende-Digitalisierung steht im Fokus. Von der Beantragung bis zum Bescheid – künftig wird im Bund alles digital sein. Durch das Once-Only-Prinzip müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Nachweise zukünftig nur ein einziges Mal vorlegen. Sind die Daten bei den zuständigen Behörden und den Registern vorhanden, können sie dort einfach digital abgerufen werden. Wir schaffen mehr Standardisierung. Wir schaffen ein zentrales Bürgerkonto für ganz Deutschland. Das spart auch den Ländern Kosten und Ressourcen. Dafür entwickeln wir die BundID weiter zu einer DeutschlandID. Gute Nachrichten auch für Unternehmen: Spätestens in fünf Jahren müssen alle Unternehmensleistungen „digital only“ angeboten werden. Die Zettelwirtschaft hat endlich ein Ende. Und zu guter Letzt: Wir schärfen beim Datenschutz und schaffen mit dem Datenschutzcockpit ein Tool, das Transaktionen der Behörden einsehbar macht. Das schafft Transparenz. Sie sehen: Für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen sind heute sehr viele gute Nachrichten dabei. Sehr geehrte Damen und Herren, für diese guten Nachrichten haben wir, Bund und Länder, im Vermittlungsausschuss sehr gut zusammengearbeitet. Das war ein beidseitiges Aufeinander-Zugehen. An dieser Stelle möchte ich meinen besonderen Dank an Minister Dirk Schrödter aus Schleswig-Holstein richten, der diese konstruktive Zusammenarbeit möglich gemacht hat. Ein Ergebnis unserer guten Zusammenarbeit ist, dass wir die Beteiligungsrechte der Länder noch mehr stärken. Künftig erlassen wir die Rechtsverordnungen zur Vorgabe von Standards im Einvernehmen mit dem IT- Planungsrat. Zudem gestalten wir die Frist für die Umstellung der Ländernutzungskonten auf die BundID flexibler und beziehen die Länder über den IT-Planungsrat in die Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID ein. Die Entscheidungen im IT-Planungsrat erfolgen dabei jeweils nach Maßgabe der Mehrheitserfordernisse nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des IT-Staatsvertrags. Und last, but not least: Wir schaffen mehr Flexibilität und mehr finanzielle Planungssicherheit für die Länder durch neue Regelungen zu Übergangsfristen und zum Monitoring des Erfüllungsaufwands. Meine Damen und Herren, Ergebnis unserer Einigung ist aber nicht nur der Gesetzeswortlaut. Wir haben uns auch darüber hinaus verständigt. In seiner begleitenden Protokollerklärung liefert der Bund wichtige fachliche Klarstellungen und bekräftigt seine sich aus dem Gesetz ergebende Finanzverantwortung für die zentralen Basiskomponenten. Diese Protokollerklärung betrachtet der Bund als Geschäftsgrundlage. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit die Weichen für den digitalen Fortschritt in Deutschland stellen und eine maßgebliche Verwaltungsmodernisierung in die Wege leiten. Das OZG hat in den Verhandlungen etwas länger gebraucht, das kann man so sagen. Und es waren auch anstrengende Verhandlungen nötig. In der letzten Rede hier zum Onlinezugangsgesetz hatte ich Hannes Flesner zitiert, den ostfriesischen Barden, und hatte Ihnen von Lübbo Patent berichtet. Nun möchte ich noch einmal Hannes Flesner zitieren, denn die Faustformel unserer Verhandlungen war: „Verstand kummt mit Jahren, da kummst net mit op d’Welt. Ik raa Di, bedaah Di un wees nich so vergrellt.“ Wir haben es uns nicht leicht gemacht, das OZG weiterzuentwickeln. Doch das Ergebnis ist ein gutes geworden. Millionen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Land werden es hoffentlich bald positiv im Alltag spüren, und darauf kommt es am Ende an. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff! Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Lange (Brandenburg). Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am Schluss der Sitzung erneut aufgerufen. Ich rufe TOP 36 auf: TOP 36 Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 305/24) Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt das Wort. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das der Zustimmung des Bundesrates bedürfende Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durchlief ein sehr ungewöhnliches Vermittlungsverfahren: Der Bundesrat versagte dem Gesetz am 24. November 2023 seine Zustimmung. Erst fast sechseinhalb Monate später, am 6. Juni 2024, rief die Bundesregierung zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss an. Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass dieses – im vorliegenden Zusammenhang sei es erlaubt, das zu sagen – deutlich unter 30 bleibende Tempo der Gesetzgebung nicht zu dessen neuer Richtgeschwindigkeit werden sollte. Freundlicher Hinweis! (Heiterkeit) Bestandteil des Einigungsvorschlags ist, dass neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden muss und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden darf. Das Gesetz ermöglicht also im Straßenverkehrsrecht mehr kommunale Entschei- 1 Anlage 4 dungskompetenzen und dient damit der Subsidiarität. Dies dürfte nicht nur bei denjenigen, die wie ich Anhänger der katholischen Soziallehre sind, dazu führen, dass sie dem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff für Ihren zweifachen Einsatz für den Vermittlungsausschuss! – Jetzt hat das Wort Herr Minister Hermann – mit einem „r“ – aus Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Haseloff! In der Tat war das ein sehr ungewöhnliches Verfahren. Aber – um Ihr Bild aufzugreifen – es war eigentlich im November unter den Ländern und den Fachleuten geklärt, dass es für dieses Gesetz eine grüne Welle gibt, und es ist bis heute schwer nachvollziehbar, warum dann eine Mehrheit die Ampel trotzdem auf Rot gestellt hat, obwohl eigentlich alles geklärt war. Wir haben uns dann in vielen Wochen darüber verständigt, was denn noch fehlt. Es waren eigentlich zwei Punkte, nämlich: Die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs sollen nicht gefährdet werden durch die neuen Elemente „Klima- und Umweltverträglichkeit“ und „Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes“. Das steht aber tatsächlich schon im Entwurf drin. Es sollte nicht die Regel werden, dass wir alle Gesetze doppelt moppeln, also dass wir erst sagen: „Das ist für Sicherheit und Leichtigkeit“, und dann beschließen wir nochmals: Es ist für Sicherheit und Leichtigkeit. Das war aus unserer Sicht nicht gerade notwendig, aber ich bin froh, dass wir es ohne weitere Debatte im Vermittlungsausschuss vorgestern beschlossen haben. Ich will einfach noch einmal darauf hinweisen, was wir jetzt tatsächlich insgesamt an Neuerungen einführen. Die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts war sicherlich überfällig, denn seit Jahren sagen uns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, aber auch Verbände und Organisationen: Gebt den Kommunen mehr Flexibilität bei der Regelung, etwa beim Tempolimit! Achtet darauf, dass auch andere Aspekte wie Umwelt-, Klimaschutz und städtebauliche Entwicklung eine Rolle spielen bei den Regelungen, etwa zum Tempo! – All das ist jetzt in diesem Gesetz angegangen. Es ist sicherlich eine maßvolle Modernisierung – man könnte auch sagen: eine sehr maßvolle Modernisierung – und entspricht natürlich nicht dem, was sich die über 1 000 Kommunen versprochen haben, die sich mehr Lebensqualität in der Stadt durch weniger Geschwindigkeit des Straßenverkehrs versprochen haben. Trotzdem gibt es klare Verbesserungen. Zum Beispiel kann die Tempo-30-Regelung zusammengelegt werden: Wenn es kurze Strecken gibt und in der Mitte keine Regelung, kann man diese Strecken zusammenfassen. Das ist sehr gut. Bei Übergängen, bei Fußgängerüberwegen, bei Spielplätzen kann jetzt, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass es gefährlich ist, eine Tempobeschränkung vorgenommen werden. Bisher war es so, dass man nachweisen musste, dass es gefährlich ist, dass man also gewissermaßen warten musste, bis ein Unfall passiert; dann war der Beweis erst erfüllt. Auch Sonderfahrspuren sind jetzt besser möglich für Busse und andere Fahrzeuge. Was auch gut ist: Es gibt ja viele Dienste, Pflegedienste, Paketdienste und so weiter, die in unseren Städten keinen Platz finden, zu halten, und dann verkehrswidrig mitten auf der Straße oder sonst wo halten. Es soll nun Zonen geben, wo diese Dienste halten können. All das sind Verbesserungen, die es wert sind, heute in Form dieses Gesetzes beschlossen zu werden. Ich will darauf hinweisen, dass wir damit noch nicht am Ende sind. Jetzt folgt noch die Straßenverkehrs- Ordnung, die an das Gesetz angepasst werden muss und genau diese Überlegungen mit aufgreifen soll, damit die Regelung des Straßenverkehrs in Deutschland auch wirklich moderner wird. Gestatten Sie mir noch den Hinweis: Wir sollten den Mut haben, den Verantwortlichen vor Ort etwas zuzutrauen, und nicht glauben, dass Kommunalparlamente oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Ganoven sind, die nur den Fußgängern helfen, aber den Straßenverkehr des Autos unterbinden wollen. Vielmehr gibt es auch vor Ort Menschen mit Verantwortung, die maßvoll sind. Und ich glaube, es ist gut, wenn die Kommunen mehr zu sagen haben bei der Regelung des Verkehrs. Vieles ist nicht zentral regelbar, sondern am besten lokal. Erste Öffnungen haben wir gemacht, weitere sollten folgen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister Hermann! – Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Theurer aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, das Straßenverkehrsgesetz so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs den Zielen des Klimaschutzes, des Umweltschutzes, der Gesundheit und auch der städtebaulichen Entwicklung stärker Rechnung getragen wird. Den Ländern und Kommunen sollten größere Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Diesem Auftrag wollen wir mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nachkommen. Das derzeit geltende Straßenverkehrsgesetz ermächtigt das BMDV in § 6, Regeln für den Straßenverkehr festzulegen, und zwar unter anderem in der Straßenverkehrs- Ordnung. Im Gesetz steht bislang ausdrücklich, dass alle Regeln, die wir erlassen, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich sein müssen. Bei allem, was die Behörden vor Ort anordnen können, muss es also immer um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gehen. Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Belange der städtebaulichen Entwicklung können nur als Nebenzwecke herangezogen werden. Daran gab es seit einiger Zeit Kritik: Im Straßenverkehr gehe es eben um mehr als um die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs. Das sehen wir genauso und helfen diesem Einwand mit dieser Gesetzesänderung ab, indem wir den Ermächtigungsrahmen erweitern möchten um eine zusätzliche allgemeine Regelung, die besagt: Sollte es nach den bestehenden Vorschriften noch nicht möglich sein, können Vorschriften im Straßenverkehr erlassen werden mit dem Hauptziel, die Umwelt und das Klima besser zu schützen, die Gesundheit zu schützen oder die städtebauliche Entwicklung zu unterstützen. Damit reichen diese Ziele künftig für sich allein genommen aus, um die Vorschriften zur Regelung des Verkehrs zu erlassen. Diese Änderungen wurden bereits im Oktober des vergangenen Jahres vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hatte dem Vorhaben in seiner Sitzung am 24. November jedoch nicht zugestimmt. Einige Länder hatten Bedenken, die Sicherheit des Verkehrs könnte in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu kurz kommen. Gleichwohl bestand nach wie vor das gemeinsame Interesse zwischen Bund und Ländern, das Straßenverkehrsrecht moderner und klimafreundlicher zu gestalten. Dies wurde auch vonseiten der Länder immer wieder kommuniziert. Daher ist es aus Sicht der Bundesregierung umso erfreulicher, dass sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf eine Formulierung einigen konnten, die für alle Seiten akzeptabel ist. Der vorliegende Entwurf hebt noch klarer als bisher hervor, dass bei der Verfolgung der neuen Zwecke die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden darf und die Leichtigkeit des Verkehrs stets berücksichtigt werden muss. Das steht ausdrücklich so im Gesetz, denn die Teilnahme am Verkehr muss für alle sicher bleiben. Ich danke im Namen der Bundesregierung für die Bereitschaft, einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Ich denke, mit dem gefundenen Ergebnis gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen und sicheren Mobilität, und bitte Sie deshalb um Zustimmung zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Theurer! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am Schluss der Sitzung erneut aufgerufen, dann wird auch die Abstimmung durchgeführt. Ich rufe TOP 6 auf: TOP 6 Entschließung des Bundesrates „Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“ – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 263/24) Dem Antrag sind Baden-Württemberg, Nordrhein- Westfalen, das Saarland und Sachsen beigetreten. Es liegen mir Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst, sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlich bedanken für Ihre würdigen, angemessenen Worte zu Beginn unserer Sitzung aus Anlass der entsetzlichen Messerattacke auf einen Polizeibeamten in Mannheim. Das ist uns, glaube ich, allen unter die Haut gegangen; aber eigentlich ist es nur die spektakuläre Fortsetzung einer Entwicklung, die uns insgesamt tief besorgt stimmen muss. Ich glaube, das kann man sagen, wenn man sich die Kette von größeren und kleineren Berichten anschaut. So kann es nicht mehr weitergehen. Relativ wahllos trage ich Ihnen einmal Zeitungsüberschriften aus meinem Bundesland, aus Niedersachsen, aus den letzten Wochen vor: „Messerangriff in Sarstedt: Verdächtiger in Untersuchungshaft“. Oder: „Tödlicher Messerangriff in Stade: Verdächtiger in U-Haft“. Oder: „Messerattacke in Quakenbrück: 35-Jährige außer Lebensgefahr“. Oder: „Mutige Zeugin rettet Messeropfer das Leben“. Oder – trauriger Höhepunkt –: „Polizei erschießt Mann nach Messer-Angriff – Beamtin angeschossen“. Das sind einige Wochen in einem von 16 Bundesländern. Wir reden hier über ein richtig großes Problem. Und noch einmal: So kann es nicht weitergehen. Wir erleben eine deutliche Zunahme von Messerattacken in den vergangenen Monaten und Jahren, und wir sehen auch, dass die Verbreitung von Messern spürbar zugenommen hat, dass insbesondere in manchen Kreisen junger Leute Messer gewissermaßen als Statussymbol zur alltäglichen Ausstattung gehören. Es ist an der Zeit, in dieser Hinsicht ein klares Stoppsignal zu setzen. Wir müssen dazu kommen, dass der Umgang mit Messern in der Öffentlichkeit wesentlich eingeschränkt wird. Dafür reichen rechtliche Regelungen nicht aus, aber ohne sie geht es nicht. Und deswegen der Vorschlag, der Ihnen vorliegt, feststehende Messer von mehr als 6 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit nicht mehr zuzulassen. Bis jetzt sind es 12 Zentimeter. Jeder von uns kann sich ausmalen, was 12 Zentimeter Klingenlänge ausmachen, und man fragt sich, warum man so etwas mit sich herumtragen muss. Oder ein anderes Beispiel: Wir schlagen ein Verbot des Umgangs mit Springmessern vor. Springmesser sind diese Statussymbole, von denen ich gesprochen habe, und die können eben im Falle eines Falles hochgefährlich sein. Oder aber schlichtweg auch das Verbot von Waffen im ÖPNV und im SPNV. Brokstedt war dafür ein Beispiel. Wer von A nach B fahren will, der muss keine Waffe mit sich führen, der darf keine Waffe mit sich führen, denn die Erfahrung zeigt uns, dass gerade dort, wo viele Menschen zusammenkommen, die Risiken im Zweifel besonders hoch sind. – Das sind unsere Vorschläge, und ich bin sehr dankbar für die sehr aufgeschlossene Diskussion über diese Vorschläge im Länderkreis. Aber auch damit kann es ja noch nicht ein Ende haben. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene dazu gute Vereinbarungen. Die Bundesinnenministerin hat vor mehr als einem Jahr eine Reform des Waffenrechts angekündigt. Da ging es beispielsweise um die Erlaubnispflicht von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Das alles ist absolut richtig. Das gilt auch für das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. Was wir uns fragen, ist: Warum gibt es diese Reform immer noch nicht, wenn sich alle einig sind und sich das Ganze eigentlich geradezu aufdrängt? Warum steht es noch nicht im Bundesgesetzblatt? Warum haben wir diese Diskussion noch nicht? Wir möchten gerne, dass der Bundesrat die Bundesregierung an dieser Stelle noch einmal eindringlich bittet, in dieser Frage voranzukommen. Es ist nicht die Zeit, wo man so etwas auf die lange Bank schieben kann. Und auch das muss gesagt werden: Ich habe mir sagen lassen, dass das Waffengesetz, als es im Jahre 2002 in Kraft getreten ist, geradezu das Musterbeispiel eines einfachen, schlanken, anwendbaren Gesetzes war. In den nachfolgenden 22 Jahren sind eine ganze Vielzahl von schwer administrierbaren Ergänzungen und Änderungen dazugekommen. Es gibt eine ganze Rechtsprechung zu diesem Thema, die insgesamt maximal komplex ist, sodass selbst Expertinnen und Experten des Waffenrechts heute sagen: Es ist richtig schwierig. – Was erwarten wir dann denn eigentlich von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort bei der Anwendung? Die Zeit ist dafür reif, dass man das Waffenrecht entrümpelt, klare Regelungen schafft, einfache Verfahren, damit wir unseren Teil dazu beitragen, deutlich zu machen: Wir wenden uns entschieden gegen Gewalt, und wir fangen damit an – was besonders naheliegend ist –, dass wir den Umgang mit Waffen in der Öffentlichkeit maximal begrenzen und das auch durchsetzen. Ich halte das für eine wichtige Aufgabe. Ich bedanke mich für die bisherige Diskussion und bitte – ich glaube, in Übereinstimmung mit vielen von Ihnen – um sofortige Sachentscheidung. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Weil! – Das Wort hat Herr Staatsminister Mansoori aus Hessen. Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind heute auch in Trauer zusammengekommen. Wir haben innegehalten und einem Menschen, einem Polizisten gedacht, der mit seinem Beruf für die Verteidigung unserer Demokratie eingetreten ist. Wir denken an Rouven Laur, angegriffen am 31. Mai, verstorben an seinen Verletzungen am 2. Juni. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Ich verurteile alle Gewalt, jeden Terror. Wer meint, im Namen einer obskuren Auslegung des Korans zu handeln, stellt sich außerhalb des Gesetzes, und er stellt sich außerhalb der Gemeinschaft. Extremisten sind nicht einfach nur Straftäter, denen mit Mitteln des Strafrechts beizukommen wäre. Sie müssen vielmehr auch moralisch und gesellschaftlich geächtet werden. Das Strafrecht oder auch das Waffenrecht, das wir heute behandeln, sind wichtig, treffen aber nicht die Ursachen. Wir dürfen uns nicht selbst darin täuschen, dass wir, sofern wir nur hart genug bestrafen, genug kontrollieren, Terror verhindern könnten. Extremismus beginnt nämlich viel früher. Das Gift einer vormodernen Koranauslegung wirkt schon lange vor einer Tat. Nicht jeder Islamist ist ein Terrorist, aber jeder, der im Namen des Korans mordet, beginnt als Islamist. Ich erwarte und will auch selbst dazu beitragen, dass Ideen, die den Vorrang einer Religion vor anderen behaupten, zurückgewiesen werden – im öffentlichen Raum und auch im privaten. Wenn jemand zu Hause beim Abendessen fabuliert, Frauen, andere Ethnien, andere sexuelle Identitäten seien geringer oder abzulehnen, dann stehe ich auf und verlange das auch von allen anderen. Menschen, die sich wegen ihres Glaubens diskriminiert fühlen, müssen bereit sein, die Toleranz, die sie zu Recht für sich selbst einfordern, auch anderen zu gewähren. „Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“, diese Maxime der Aufklärung, Voltaire zugeschrieben, kann man nicht nur für sich selbst einfordern; man muss auch bereit sein, sie anderen zu gewähren. Polizistinnen und Polizisten überall in unserem Land schützen Veranstaltungen, ohne dass sie sich selbst mit deren Inhalten identifizieren. Sie schützen jeden Tag Meinungen, selbst dann, wenn sie sie vielleicht ablehnen. Sie sind Helden unserer Demokratie. Unser Grundgesetz wird nicht allein durch Recht und Gesetz geschützt, sondern auch durch uns alle. „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“, wie es der Rechtsphilosoph Böckenförde vor genau 60 Jahren formulierte. Konkret waren dies vorige Woche der Kollege Rouven Laur, der den Attentäter stoppte, die Sanitäterin mit Kopftuch, die die Erstversorgung unternahm. Ihnen gilt unser Dank. Für mich und für uns alle muss es egal sein, welche Herkunft jemand hat, denn die Unterscheidung zwischen Feinden der Demokratie und ihren Unterstützern verläuft nicht entlang des Merkmals „Migrationshintergrund“. Die entscheidende Frage ist: Wer unterstützt die Rechte unserer Verfassung, wer will unser Land verteidigen, und wer will dieses Land zerstören, seien es islamistische Terroristen oder Nazis? Die Motivlage spielt keine Rolle, wenn es um die Bekämpfung von Terrorismus geht. Daher ist es unsere Pflicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Sorge dafür zu tragen, dass diejenigen, die unsere verfassungsmäßige Ordnung schützen, ihrerseits geschützt werden. Wir müssen uns jeden Tag die Frage stellen: Tun wir genug, um Polizistinnen und Polizisten bei der Ausübung ihres Berufs zu unterstützen? Einem fordernden, schwierigen Beruf, in dem die Kolleginnen und Kollegen oft angefeindet werden, in dem ihnen häufig wenig Wohlwollen begegnet. Rouven Laur hatte das vor seiner Ermordung von uns gefordert. Wenn festzustellen ist, dass Messer als Tatwaffen häufiger Anwendung finden, dann müssen wir das bestehende Waffenrecht auf Lücken untersuchen. Dem dient dieser Antrag. Deshalb unterstützt Hessen die niedersächsische Initiative und macht selbst noch zwei weitere Vorschläge. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsminister Mansoori! Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) hat eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht stattgefunden. Niedersachsen hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Zur Abstimmung liegen Ihnen zwei Landesanträge vor. Bitte das Handzeichen für den Antrag in Drucksache 263/1! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Antrag in Drucksache 263/2! – Mehrheit. Wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe TOP 32 auf: TOP 32 Entschließung des Bundesrates „Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden“ – Antrag der Länder Saarland, Baden- Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/24) 1 Anlage 6 Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist auf den Tag – und wenn man so will, sogar auf die Stunde – exakt vier Wochen her, dass sich ein Hochwasser in meinem Bundesland anbahnte, das wir in der flächigen Ausdehnung und damit auch in dem, was es an Schäden angerichtet hat, so noch nicht erlebt haben. Als ich mir direkt und unmittelbar vor Ort ein Bild gemacht hatte, war vollkommen klar: Das ist eine Katastrophe, die unser Land in der akuten Bewältigung, aber auch in dem, was danach ansteht, noch lange fordern und beschäftigen wird. Das sogenannte Pfingsthochwasser bei uns, in kleineren Teilen auch noch in Rheinland-Pfalz, in der Nachbarregion in Frankreich, in Grand Est, und auch ein bisschen in Luxemburg, wird als „Jahrhunderthochwasser“ bezeichnet. Gleichwohl scheint uns dieser Begriff in letzter Zeit etwas irreführend zu sein, denn das, was wir an vielen Stellen hinsichtlich der Intensität und der Häufigkeit erleben, deutet nicht darauf hin, dass es jeweils immer nur einmal in einem Jahrhundert stattfindet. Ganz im Gegenteil: Die Zeitabstände werden immer kürzer. Und als hätte es quasi dafür noch eines Beweises bedurft, dauerte es auch nicht allzu lange, bis sich in Baden-Württemberg und Bayern entsprechende Hochwasserereignisse einstellten. Auch in anderen Teilregionen Deutschlands haben Menschen teilweise noch mehr von ihrem Hab und Gut verloren und bedauerlicherweise einige auch ihr Leben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wird – wiederum bedauerlicherweise – eines deutlicher, als es uns lieb ist: dass der Klimawandel und seine Folgen da sind, nicht nur bei verschwindenden Inseln irgendwo auf der Welt oder bei abschmelzenden Polkappen, sondern direkt bei uns, unmittelbar vor den Haustüren, im Übrigen nicht nur an den großen Flüssen, sondern auch an den kleinen Bächen, die geradezu zu großen Strömen anwachsen können. Darauf gilt es zu reagieren, auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dazu gehört ganz sicherlich der akute Katastrophenschutz, das professionelle und das solidarische Handeln. Lassen Sie mich deshalb heute die Gelegenheit nutzen, allen Helferinnen und Helfern, die vor Ort gearbeitet haben, noch einmal Danke zu sagen! Und ich will diesen Kreis der Länderkollegen auch nutzen, um ganz herzlich Danke zu sagen an die Länder, die uns in diesen schweren Stunden mit Unterstützung zur Seite gestanden haben – in Richtung Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden- Württemberg und Hessen. Auch viele andere Länder hatten Hilfe und Unterstützung angeboten. Der Dank der Menschen an der Saar ist Ihnen gewiss, und wir werden diese länderübergreifende Solidarität nicht vergessen. Ein herzliches Dankeschön auch an den Bund für den Einsatz des THWs. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist gut und das ist wichtig. Wichtiger ist jedoch, dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen solcher Ereignisse uns gar nicht so hart treffen. Dazu gehört als vorsorgende Maßnahme ganz sicher die Verstärkung unserer Bemühungen beim Hochwasserschutz. Wir haben schon viel getan, und ich finde, wir sollten alle miteinander nicht zu der Erkenntnis gelangen, dass das nichts nutzt, denn der umgekehrte Fall ist gegeben. Wäre eine Vielzahl von Hochwasserschutzmaßnahmen in den einzelnen Regionen nicht schon ergriffen worden, wären die Auswirkungen noch viel schlimmer gewesen. Gleichwohl zeigt uns das, dass wir in der Dimensionierung, aber auch in der Geschwindigkeit noch draufpacken müssen, damit der notwendige Schutz noch viel besser gewährleistet werden kann. Ohne das inhaltlich allzu sehr auszuführen: Der Vollständigkeit halber auf jeden Fall zu erwähnen ist das Thema Klimaschutz, ein weiterhin drängendes auf dieser Agenda. Ich will nur einen Hinweis geben, nämlich, dass wir uns ein Stück weit mit einer Ambivalenz abfinden müssen, die es an dieser Stelle festzustellen gilt: dass wir im Moment gleichermaßen die Ursachen und die Folgen bekämpfen müssen und an keiner Stelle eine Rangfolge dieser beiden festzustellen haben. Ich will – das ist ja der Hauptgegenstand dieses gemeinsamen Antrages, den ich als ein starkes Signal in Richtung Bund empfinde – das Thema Versicherungen ansprechen. Solange es keine anderen gesetzlichen Regelungen gibt als die, die wir jetzt haben, geht es darum, zu appellieren, zu informieren, zu werben dafür, dass im bestehenden System Menschen eine Versicherung abschließen. Es gibt jetzt schon viele gute Gründe dafür, dass man das tut, dass man diesen Fragen nicht mit Gleichgültigkeit begegnet und dass man für sich nicht entscheidet: Es wird schon irgendwie gut gehen. Wir waren ja beim letzten Mal nicht betroffen, dann wird das möglicherweise beim nächsten Mal auch so sein. – Das ist eine Hoffnung, die man nicht haben sollte, vor allem, wenn man sich ansieht, welche Auswirkungen es für den Einzelnen hat, wenn man sich an dieser Stelle folgenschwer geirrt hat. Die Appelle sind wichtig, denn eines ist klar, wenn man sich die Zahlen anschaut: 99 Prozent der Immobilien in Deutschland sind über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert, allerdings sind nur 50 Prozent gegen Elementarschäden versichert. Warum ist das so? Nun, ein bisschen habe ich die Motivationslage geschildert. Aber es sind eben auch handfeste Gründe, die selbst bei denjenigen, die es tun wollen, am Ende dagegensprechen, nämlich die Preise. Gerade für diejenigen, die ein besonders hohes Risiko haben, Opfer eines Hochwassers zu werden, sind sie aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen astronomisch hoch. Das ist der Grund, warum ich zu dem Punkt gelange, dass wir an dieser Stelle dringend eine Änderung brauchen, dass wir die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung brauchen. Denn nur sie wird am Ende dazu führen, dass wir eine Preisgestaltung, eine Beitragsgestaltung für diese Versicherung erlangen können, die es ermöglicht, dass alle, die eine solche brauchen, sich diese am Ende auch leisten können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist bedauerlich, dass die länderübergreifenden Initiativen bislang nicht zu diesem gewünschten Ergebnis geführt haben. Ich gestehe gerne zu, dass es nicht ganz einfach ist, auch in rechtlicher Hinsicht, eine vernünftige Regelung hinzubekommen. Und es gehört sicherlich auch zur Wahrheit dazu, dass es in finanzieller Hinsicht nicht ganz einfach ist, diese Regelung letztendlich so auszugestalten, dass sie das gewünschte Ergebnis erzielt. Ja, es mag nicht einfach sein, aber es ist möglich. Und ich sage ausdrücklich: Es ist auch nötig. Dass das gelingen kann, kann ich aus Sicht meines Bundeslandes relativ zügig beantworten, indem ich schlicht und einfach über meine Grenze hinwegblicke – nicht in das wunderbare Nachbarbundesland Rheinland- Pfalz, sondern nach Frankreich. Dort gibt es nämlich ein System, das bereits die positiven Effekte entfaltet hat, die wir uns wünschen, ohne dass die Besorgnisse, die insbesondere aus dem Bundesjustizministerium geäußert worden sind, sich realisiert haben. Der Blick dorthin lohnt sich, denn dort sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, dass an die Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung angeknüpft sein muss. Das führt letztendlich dazu, dass in Frankreich 98 Prozent der Haushalte eine solche Elementarschadenversicherung haben – ein Ziel, das es bei uns ebenfalls anzustreben gilt. Jetzt stellt sich die Frage: Ist das denn dort furchtbar teuer für alle, und ist es nicht leistbar? Auch da eine klare Antwort: Es ist nicht furchtbar teuer, und es ist leistbar. Aktuell sind es 26 Euro im Jahr, die man dort für diese Versicherung bezahlt. Ich will Ihnen nicht verschweigen, dass dieser Betrag zu Beginn des nächsten Jahres ansteigen wird, aber immer noch moderat auf 40 Euro. Das Ganze funktioniert allerdings nur – das gehört sicherlich auch zur Wahrheit dazu –, wenn dahinter ein Rückversicherungssystem steht, denn ansonsten führt das sicherlich zu einer Überforderung der Versicherungswirtschaft. Aber auch das ist möglich, ohne dass wir uns damit staatlich überfordern. Seit 1983 besteht dieses System in Frankreich, und ein einziges Mal musste der Staat dort mit einem einigermaßen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in die Pflicht genommen werden. Wenn wir uns überlegen, was wir, alle Bundesländer zusammengerechnet, allein in den letzten Jahren schon bezahlen mussten, scheint mir das ein gutes Geschäft zu sein, auf das wir uns nicht nur unbedingt einlassen sollten, sondern auf das wir auch dringen sollten, denn die beachtlichen Landesmittel, die wir in die Hand nehmen müssen, um private Schäden abzumildern, sind fast schon höher als das, was in den letzten Jahren in Frankreich mobilisiert werden musste. Deshalb finde ich auch, dass wir uns bei allem Verständnis für notwendige Abwägungen, um dort zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, eines in Zukunft nicht mehr leisten können: nichts zu tun. Ich danke Ihnen, dass wir heute hier eine so breite Initiative auf den Weg bringen konnten, die hoffentlich auch als das verstanden wird, was sie sein soll, nämlich der dringende Appell an die Bundesregierung, hier in unserem Sinne, im Sinne dieser Initiative tätig zu werden. Nicht zu entscheiden ist spätestens nach den letzten Wochen für uns keine Option mehr. – Herzlichen Dank und Glück auf! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält Frau Ministerin Walker, Baden- Württemberg. Thekla Walker (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesen Tagen, womöglich genau jetzt, in diesem Moment, in dem wir hier sitzen, wird an vielen Orten in Baden- Württemberg aufgeräumt. Es hat dramatische Schäden gegeben durch die Hochwassersituation des ersten Juniwochenendes, aber insbesondere auch durch die Starkregenereignisse in den Tagen danach. Es ist ja schon angeklungen: Wir können hier längst nicht mehr von Jahrhundertereignissen sprechen. Vielmehr erleben wir deutschlandweit die Häufung dieser Wetterextreme, eine konkrete Folge des Klimawandels, der nicht nur mit Trockenheit, nicht nur mit Dürren, die wir auch die letzten Sommer gesehen haben, einhergeht, sondern auch mit Extremwettersituationen, Hochwasser und schnell steigenden Pegeln bei Starkregen an einzelnen Orten. Insofern muss man sagen: Es wird Zeit, dass wir uns dieser Situation angemessen anpassen. Das eine ist die Klimawandelanpassung. Die CO2- Emissionen der Vergangenheit sind verantwortlich für das, was wir jetzt erleben. Insofern geht es beim Klimaschutz um Ursachenbekämpfung, auch für die Zukunft, damit diese Ereignisse nicht in noch höherer Frequenz und mit noch größeren Schäden unsere Kinder und Enkel belasten. Das andere große Thema ist der Versicherungsschutz. Es wird ja nicht zum ersten Mal hier im Haus über das Thema Elementarschadenpflichtversicherung debattiert. Im März des vergangenen Jahres wurde dazu schon einmal ein Entschließungsantrag vorgelegt und gemeinsam beschlossen und die Bundesregierung beauftragt, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ich muss ehrlich sagen: Wie viel muss denn noch passieren? Wie viele Katastrophen wollen wir denn noch abwarten – an verschiedenen Stellen in Deutschland; in diesem Jahr hatten wir schon drei; man kann sie schon gar nicht mehr alle zählen –, bis das endlich in Gang kommt? Wir haben bei jedem Ereignis vor Ort erhebliche Probleme. Natürlich muss Hilfe geleistet werden, aber die Schäden sind so erheblich, dass sie die Möglichkeiten staatlicher Hilfsleistungen übersteigen. Wir haben das Samariterdilemma. Das muss wirklich gelöst werden und kann auch gelöst werden. Wir sehen ja Beispiele aus anderen Ländern in Europa, die das sehr gut auf den Weg gebracht haben und kein Gerechtigkeitsdilemma mit hohen Kosten für Einzelne ausgelöst haben. Es ist im Gegenteil so: Wenn alle solidarisch zusammenstehen, wenn alle versichert sind, dann halten sich die Kosten in Grenzen. Es gibt dazu Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung, nach denen das für 98,5 Prozent der Wohngebäudeversicherungen eine jährliche Prämienhöhe von etwa 100 bis 500 Euro ausmachen würde. Das ist mehr als das, was, wie wir gehört haben, in Frankreich zu zahlen ist, man muss aber sehen, was dem an möglichen Schäden gegenübersteht. Das ist ein riesengroßer Faktor, den man mit einkalkulieren muss, denn selbst staatliche Soforthilfe kann nicht immer alle Schäden refinanzieren oder dabei helfen, alles hundertprozentig aufzubauen. Das werden wir nicht leisten können. Deswegen ist dieser individuelle Versicherungsschutz aus meiner Sicht so extrem wichtig. Dieser Aspekt kann dann ja auch in die Ausgestaltung der Versicherung eingebracht werden und bewirkt, dass es vermehrt Präventionsmaßnahmen gibt. Er reizt dann eben an, sich darum zu kümmern: Ist mein Gebäude eigentlich entsprechend geschützt? Wo bauen wir eigentlich? Die Prämien werden sicherlich dahin gehend gestaltet oder auch gestaffelt werden können. Damit hat man einen großen Anreiz, sich um das Thema Gebäudesicherheit zu kümmern. Und dann könnten ja auch Prämien etwas günstiger sein. Solche Effekte sind aus meiner Sicht wichtig und auch notwendig, denn diese Wetterlagen, die wir erlebt haben, häufen sich und man kann nicht davon ausgehen, dass die nächste Katastrophe erst wieder in zehn Jahren auftaucht. Wir werden das immer wieder erleben. Insofern ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, dass man in Sachen Pflichtversicherung jetzt wirklich vorwärtskommt. Denn weder die Aufklärungskampagnen, die wir ja auch schon durchgeführt haben, noch das Hochwasser im Ahrtal, eine nie vorher da gewesene Katastrophe mit vielen Todesopfern, haben dazu geführt, dass vermehrt solche Versicherungen abgeschlossen worden sind. Das heißt, wir brauchen jetzt wirklich dringend den nächsten Schritt. Zum Teil wird ja schon in bestimmten Gebieten, die eigentlich hochwassergefährdet sind, wieder gebaut. Da muss ich sagen: Jetzt brauchen wir tatsächlich einen konkreten Vorschlag, wie eine Elementarschadenpflichtversicherung in Deutschland auf den Weg gebracht werden kann, wie sie so ausgestaltet werden kann, dass sie auch Anreize bietet, dass man sich individuell möglichst gut vorbereitet, dass sie gerecht ist für ganz Deutschland, dass sie bezahlbar ist, aber eben auch dazu beiträgt, dass Hausbesitzer beziehungsweise Gebäudebesitzer entsprechend versichert sind und im Falle eines Schadens dann gut entschädigt werden können. Deswegen noch mal der Appell: Nicht warten, bis uns hier die nächsten Katastrophen beschäftigen! Den vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern möchte ich noch mal ganz ausdrücklich danken. Sie haben in den letzten Tagen Übermenschliches geleistet. Insofern sind wir jetzt aufgefordert, die politischen Rahmenbedingungen zu setzen. Klimawandelanpassung, Klimaschutz, aber auch individueller Versicherungsschutz müssen jetzt auf den Weg gebracht werden. – Danke für die Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält jetzt Frau Ministerin Bernhardt, Mecklenburg-Vorpommern. Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bilder der Hochwassergeschehnisse in diesem Jahr aus ganz Deutschland, aus dem Saarland, aus Rheinland- Pfalz, aus Baden-Württemberg, aus Niedersachsen, Bayern, Thüringen und auch aus meinem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt in Grimmen, sind uns alle noch präsent. Wir müssen feststellen, dass sich derartige Großschadensereignisse häufen und eben nicht mehr nur auf einzelne Regionen, auf einzelne Bundesländer in Deutschland beschränkt sind, sondern auch bundesweit und länderübergreifend auftreten. Unsere Pflicht ist es, die Menschen zu schützen; das hatten meine Vorrednerinnen schon deutlich gemacht. Natürlich gehört hierzu das Thema Prävention. Was können wir also vorbeugend tun, damit es gar nicht erst zu diesen Schäden kommt? Das große Ziel ist Klimaschutz. Aber was ist daneben konkret zu tun? Für Mecklenburg-Vorpommern kann ich sagen, dass wir, nachdem bei uns das Hochwasser 2013 stattgefunden hat, massiv auf die Aufstockung der Deiche gesetzt haben, dass wir das Meldesystem verbessert haben, über 100 Millionen Euro investiert haben. Ich bin den Umwelt- und Bauministern und -ministerinnen angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse dankbar, dass sie sich erneut in einer Arbeitsgruppe zusammengesetzt haben, um den präventiven Hochwasserschutz im Bereich von hochwasserangepasstem Planen, Bauen und Sanieren in den Blick zu nehmen. Ich kann feststellen: Im Bereich Prävention haben wir als Bundesländer unsere Hausaufgaben gemacht. Aber wir sehen eben auch, dass Prävention allein den Betroffenen in den jeweiligen Gebieten nicht hilft. Von den circa 22,4 Millionen Gebäuden in ganz Deutschland sind bei 99 Prozent Schäden mit einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Nicht damit erfasst werden Elementarschäden wie Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder auch Schneedruck. Diese Folgen deckt nur eine Elementarversicherung ab. In Deutschland hat im Durchschnitt nur jeder Zweite eine solche Versicherung abgeschlossen, wobei die Zahlen in den Bundesländern ganz unterschiedlich sind. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben nur 32 Prozent der Wohneigentümer eine Elementarversicherung. In einigen Gebieten gibt es aufgrund des Risikos keine Möglichkeit, eine Elementarversicherung abzuschließen; auch das muss man festhalten. Gerade nach verheerenden Naturkatastrophen zeigen sich schlagartig die gravierenden Folgen der mangelnden Absicherung. Die Betroffenen sind auf finanzielle Hilfe und Unterstützung angewiesen, durch Spendensammlungen, durch kurzfristig zugesagte Nothilfen aus öffentlicher Hand, also von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Deshalb muss aus unserer Sicht im Sinne der Menschen, denen schnell geholfen werden muss, die Prävention durch eine flächendeckende Absicherung im Fall des Schadenseintrittes ergänzt werden. Wir brauchen endlich seitens des Bundes – und ja, das fällt definitiv in den Zuständigkeitsbereich des Bundes – eine Elementarschadenpflichtversicherung. Wir finden, dass jetzt endlich Zeit zum Handeln ist. Meine Vorrednerin hat es gesagt: Wir haben hier bereits im letzten Jahr eine entsprechende Bundesratsinitiative einstimmig verabschiedet. Geschehen ist nichts. Aber auch die neuen Ereignisse zeigen, dass wir endlich handeln müssen. Argumente gegen eine solche Elementarschadenpflichtversicherung seitens des Bundes können uns nicht überzeugen. Zum einen befürchtet die Bundesregierung eine zu hohe Belastung privater Haushalte. Natürlich ist die Komponente Bezahlbarkeit für uns als rot-rote Landesregierung, und gerade für mich als linke Ministerin, wichtig. Familien und ältere Menschen müssen sich Hauseigentum leisten können und dürfen nicht durch Versicherungsprämien erdrückt werden. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesratsinitiative des Saarlandes betont, dass das Ganze bezahlbar beziehungsweise sozialverträglich sein muss. Wir meinen, dass das auch möglich ist. Wenn alle Wohngebäudeeigentümer einzahlen, verteilen sich die Lasten. Die Kosten wurden durch meine Vorrednerin dargestellt; wir gehen von circa 100 bis 500 Euro pro Jahr aus. Zweitens. Auch ein Blick in andere europäische Staaten zeigt, wie in der Begründung der Bundesratsinitiative des Saarlandes am Beispiel von Frankreich belegt, dass es eine nahezu hundertprozentige Abdeckung gibt, die bezahlbar ist. In Frankreich zahlen die Wohneigentümer 26 Euro pro Jahr. Auch das Gegenargument, es bestünden rechtliche Bedenken, sowohl was deutsche als auch europäische Regelungen angeht, überzeugt spätestens nach dem Bericht der Arbeitsgruppe, die von den Justizministerinnen und Justizministern 2021 eingesetzt wurde und 2022 ihren Bericht vorgelegt hat, nicht mehr. In dem Bericht heißt es wörtlich: „Die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung dürfte dem Gesetzgeber im Grundsatz nicht verschlossen sein“. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich diesem Ergebnis angeschlossen. Der Gesetzgeber, also der Bund, hat Gestaltungsspielraum und kann ihn so nutzen, dass die Pflichtversicherung verfassungskonform ist. Im Übrigen sind Pflichtversicherungen dem deutschen Recht nicht wesensfremd, wenn ich beispielsweise an die Pflegeversicherung denke. Auch hier haben wir als Bundesländer in den verschiedensten Bereichen unsere Hausaufgaben gemacht und so dem Bund gute Vorlagen geboten. Ich finde, es ist Zeit, dass der Bund jetzt handelt, seine Hausaufgaben macht und uns entsprechende Regelungen vorlegt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Nun hat das Wort Herr Staatsminister Pentz, Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben bereits das Für und Wider einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden dargestellt. Hessen schließt sich diesen Forderungen nach der Einführung einer Pflichtversicherung grundsätzlich an. Die Bilder der Hochwasserkatastrophe, das muss man einfach sehr offen sagen, gehen ja an niemanden von uns spurlos vorbei. Wieder einmal hat ein sogenanntes Jahrhunderthochwasser massive Schäden verursacht. Und dann kommt es – ich sage es hier in diesem Hause auch sehr kritisch – immer wieder zu der gleichen Situation: Die einen beklagen den Zustand des Klimas, die anderen weisen auf hochriskante Bauvorhaben in Fluss- und Hangnähe hin, die nächsten fordern schnelle staatliche Unterstützung. Meine Damen und Herren, Sie alle kennen diese Diskussion. Meine Vorrednerinnen haben das, wie ich finde, auch sehr klar dargestellt. Zu dieser Diskussion gehört natürlich auch die Forderung nach einer Pflichtversicherung für solche Schäden. So geht das aber jetzt schon seit vielen Jahren, und es ist so ein wenig wie bei einem schlechten Laster, wenn man im Moment der Sünde Besserung gelobt und kurz danach der Prozess des Verdrängens und des Vergessens beginnt. Doch wir müssen diese Routine verlassen und Ergebnisse produzieren, denn für die betroffenen Menschen ist das alles andere als leicht. Sie können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Die Schäden durch diese Unwetter bedrohen oft ganze Existenzen über Jahre und Jahrzehnte. Meine Damen und Herren, wir wissen doch längst, dass solche extremen Wetterereignisse keinesfalls mehr Ausnahmeerscheinungen sind. Es gibt nur eine Partei in Deutschland, die das immer noch leugnet. Aber: Das hat nicht nur mit dem Klima zu tun, sondern teilweise auch mit dem unverantwortlichen Handeln der Kommunen und der Bauherren. Verdichtete Bauweise, Hangbebauung oder Bebauung in Überschwemmungsgebieten sind ja kein Ergebnis von Einzelakteuren, es ist regelmäßig ein Zusammenspiel von vielem. Auch hier müssen wir ansetzen. Es muss ein Umdenken geben. Wir müssen bei Bauvorhaben schon vorher schauen, wo die Risiken liegen. Und weil das Problem bekannt ist, weil es seit Jahren größer und größer wird und weil die Lösungen auf dem Tisch liegen, frage ich mich, warum die Bundesregierung hier nicht schon längst tätig geworden ist. Fachministerkonferenzen, die Ministerpräsidentenkonferenz, zuletzt am 6. März 2024 unter hessischem Vorsitz, haben klare Aussagen getroffen und einstimmige Ergebnisse formuliert. Wie viele Aufforderungen, meine Damen und Herren, kann diese Bundesregierung eigentlich noch ignorieren? Aus Sicht Hessens ist die heutige Entschließung jedenfalls mehr als nur eine Aufforderung nach einem tragfähigen Konzept für eine Pflichtversicherung. Es ist ein Appell an uns alle, endlich ein Ergebnis zu produzieren. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, die Hand der Länder ist bei diesem Thema ausgestreckt, übrigens über Parteigrenzen hinaus. Es sollte für uns, es sollte für eine funktionierende Bundesregierung eigentlich ein Leichtes sein, dieser Forderung nachzukommen. Deswegen meine Bitte: Legen Sie jetzt los! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Es liegt uns je eine Erklärung zu Protokoll1 vor von Frau Senatorin Pein (Hamburg), Herrn Staatsminister Ebling (Rheinland-Pfalz) und Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein). Ausschussberatungen haben zu der Vorlage nicht stattgefunden. Das Saarland hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich frage daher: Wer ist dafür? – Mehrheit. Dann kommen wir jetzt zur Entscheidung in der Sache. Ich frage: Wer möchte die Entschließung fassen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 1: TOP 1 Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Drucksache 228/24) Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen noch Landesanträge vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung 1 Anlagen 7, 8 und 9 rufe ich die in dem Umdruck 5/20242 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 4, 10 bis 12, 14, 15, 18 bis 20, 22, 23 und 25. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 4 sind die Länder Baden- Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland der Vorlage beigetreten. Wir kommen zu Punkt 3: TOP 3 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Beschränkung der Laienverteidigung – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 206/24) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer möchte den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten zu bestellen. Wir kommen zu Punkt 27: TOP 27 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/24) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Laumann, Nordrhein-Westfalen, vor. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein diesen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht hat. Uns geht es bei diesem 2 Anlage 10 Gesetzesantrag, in dieser Bundesratsinitiative darum, dass der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode noch einmal über die Einführung einer Widerspruchslösung berät und abstimmt. Die Situation ist ganz einfach: In unserem Land warteten Ende 2023 rund 8 400 Menschen auf ein Spenderorgan. Im gesamten Jahr 2023 wurden aber in Deutschland nur 2 900 Organe von 965 Menschen gespendet. Die Zahlen bewegen sich seit langen Jahren auf einem vergleichbar niedrigen Niveau. Das ist aus unserer Sicht deutlich zu wenig. Oder anders ausgedrückt: Folge dieses Organmangels sind der Tod auf der Warteliste beziehungsweise unzumutbar lange Wartezeiten auf ein Organangebot und Einschränkungen der Lebensqualität. Wir sind sicherlich alle der Meinung, dass die Fortschritte in der Transplantationsmedizin ein großer Segen sind. Sie ermöglichen vielen Menschen, mit einer akzeptablen Lebensqualität weiterzuleben. Aber zur Organtransplantation gehören eben auch die Organspende und die Organentnahme. Wir haben in den letzten Jahren viel unternommen. Hausarztpraxen beraten zur Organspende. In den Gemeindeämtern liegen Aufklärungsunterlagen zur Organspende aus. In den Theoriestunden für einen Führerschein wird Wissen über Organspende vermittelt. Die Wahrheit ist aber: All das hat bisher nicht dazu geführt, dass unsere Dokumentationsprobleme behoben wurden. Nur rund 40 Prozent der Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende dokumentiert. In mehreren Umfragen liegen aber die Zustimmungsraten zur Organspende bei uns in Deutschland bei mehr als 80 Prozent. Wenn Menschen ihre Einstellung nicht dokumentiert haben, müssen die Angehörigen entscheiden. In der Regel wird dann die Organspende aus Angst davor abgelehnt, möglicherweise gegen den Willen des Verstorbenen zu handeln. Wir haben mit unserer Zustimmungslösung mittlerweile ein Alleinstellungsmerkmal in Europa. Das bedeutet, dass wir beim Austausch von Organen bei Eurotransplant immer ein Nehmerland und kein Geberland sind. Wir hätten noch schlechtere Transplantationszahlen, wenn es nicht in anderen Ländern bereits die Widerspruchslösung und höhere Organspenderzahlen geben würde. Ziel der Widerspruchslösung ist es, dass die Personen, die der Organspende positiv gegenüberstehen, ihre Entscheidung aber bisher nicht dokumentiert haben, als zukünftige Organspenderinnen und Organspender erfasst werden. Ich bin der Meinung, dass es einem erwachsenen Menschen zuzumuten ist, diese Entscheidung für sich zu treffen, wobei ich ganz klar sage, dass jede Entscheidung, egal ob Ja oder Nein, in jedem Fall moralisch und in jeder Hinsicht vollkommen in Ordnung und integer ist. Wir müssen diese Frage aber entscheiden, und deswegen muss ein solcher Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden. Denn all das, was durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Aufklärung über die Organspende versucht worden ist, um zu mehr Organspenden zu kommen, ist im Grunde gescheitert. Es hat nichts an der Situation verändert. Wir kommen mit den Zahlen nicht hin. Deswegen muss man auch nicht mehr, so finde ich, an diesem System weiterarbeiten, sondern in dieser Frage zu einer Entscheidung kommen. Ich glaube, dass wir den Systemwechsel brauchen. Ich bin aus folgenden Gründen zuversichtlich, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, eine solche Debatte über den Bundesrat im Bundestag anzustoßen: Seit der letzten Entscheidung des Bundestages über die Widerspruchslösung fanden Bundestagswahlen statt. Der aktuelle Bundestag hat bis heute noch nicht über diese Frage abgestimmt, und deswegen sollten wir anstoßen, dass das noch vor der Bundestagswahl passiert. Wahr ist auch, dass bedeutende Parteien, die es im Deutschen Bundestag gibt, auf ihren Parteitagen ihre Haltung zur Frage Organspende in den letzten Jahren verändert haben, eher in die Richtung Widerspruchslösung. Um Ihnen für die Beratung in Ihren Ländern noch einmal die Situation zu verdeutlichen, möchte ich einen Brief zitieren, den ich am 1. Juni erhalten habe. In dem Brief heißt es: Am 26. April 2024 ist mein Bruder mit 64 Jahren auf der Warteliste verstorben. Er hat keine Spenderniere bekommen. Es sind einfach zu wenig Spenderorgane da. Da ich zu Ihnen das größte Vertrauen habe, möchte ich Sie bitten, das Thema Widerspruchslösung noch mal aufzugreifen. Es versterben zu viele Dialysepatienten auf der Warteliste. Die Menschen sind zwar nicht abgeneigt, aber wenn man nicht selbst betroffen ist, schiebt man es auf die lange Bank. Mir ging es genauso. Erst als mein Bruder an die Dialyse musste, habe ich den Spenderausweis ausgefüllt. Ich glaube, dass das deutlich macht, worum es geht und welche Hoffnungen Menschen an diesen Antrag knüpfen. Es geht um die Rettung von Leben und die Verkürzung von Wartezeiten. Wie man über Organspende denkt, ist eine zutiefst persönliche Frage und Entscheidung. Will man das, oder will man es eben nicht? Ich sage ganz deutlich: Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Dass man zu Lebzeiten entscheidet, dass nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, damit andere Menschen wieder eine höhere Lebensqualität haben, ist aus meiner Sicht ein über den Tod hinausgehender Liebesweis an die Menschheit. Dies ist aus meiner Sicht eine passende Umschreibung, was eine Organspende ist. Deswegen ist es gut, dass wir acht Länder diese Debatte anstoßen. Wir wissen, dass wir das hier nicht entscheiden können. Es ist verfassungsrechtlich ganz klar: Der Deutsche Bundestag ist zuständig. Das ist auch gut so. Aber ich finde, der Bundesrat kann auch mal eine solche Debatte anstoßen, wie sie diese acht Länder jetzt für notwendig halten. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Initiative noch weitere Länder beitreten würden. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss zu. Wir kommen zu Punkt 5: TOP 5 Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 174/24) Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer stimmt für die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Immissionsschutzes bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 212/24) Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. In Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen wird empfohlen, die Entschließung zu fassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. 1 Anlage 11 Wir kommen zu Punkt 28: TOP 28 Entschließung des Bundesrates „Den Diskriminierungsschutz europaweit unterstützen – Verabschiedung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 279/24) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Professor Dr. Hoff, Thüringen, vor. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will Kollege Mansoori ganz herzlich für seine Rede zum Tagesordnungspunkt 6 danken, in der er unter anderem auf den Wert einer Gesellschaft eingegangen ist, die sich gegen Diskriminierung wendet und zwischenmenschliche Solidarität in den Mittelpunkt stellt. Ich bin ihm deshalb dankbar, weil das Thema Antidiskriminierung ganz häufig als eine Art Add-on-Thema behandelt wird. Quasi: Wenn man alles Wichtige erledigt hat, dann kann man über Antidiskriminierung sprechen. Ich glaube, dass diese Herangehensweise falsch ist. Die Entwertung einer konsequenten Antidiskriminierungspolitik, die häufig als ein wokes Thema für die Städte et cetera behandelt wird, wird all denjenigen nicht gerecht, die zu einer gesellschaftlichen Minderheit gehören oder von einem Handeln betroffen sind, das sich aus gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit speist und gegen andere richtet. Wir können nicht auf der einen Seite entsetzt auf die Ergebnisse von Wahlen schauen, in denen diejenigen mit dem Mund voll Hass und Hetze reüssieren, und gleichzeitig im Bereich der Antidiskriminierung so tun, als ob dies ein Add-on-Thema wäre. Wenn ich diesen Sachverhalt heute hier aufrufe, dann deshalb, weil die 5. EU- Antidiskriminierungsrichtlinie möglicherweise auf der Ebene der Tribüne als ein Liebhaberthema betrachtet wird. Worum geht es hier tatsächlich? Ich will versuchen, das an ein paar Zahlen deutlich zu machen. Es hat eine Eurobarometer-Sonderumfrage zum Thema Diskriminierung gegeben. Dabei wurde deutlich, dass auf Grundlage der Religion oder der Weltanschauung 42 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in der EU Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, 49 Prozent aufgrund einer Behinderung, 45 Prozent aufgrund des Alters und 54 Prozent aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Mehr als ein Fünftel hat angegeben, in den vergangenen zwölf Monaten persönlich von Diskriminierung oder Belästigung betroffen gewesen zu sein. Wir haben in Deutschland seit 2006 ein Antidiskriminierungsgesetz, das AGG. Das ist ein großer Fortschritt. Als 2008 die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU hier im Bundesrat diskutiert worden ist, hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und deutlich gemacht: Wir haben mit dem Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland vier EU-Richtlinien umgesetzt und gehen über diesen Standard hinaus, deshalb stimmen wir nicht gleich der Richtlinie zu, sondern warten erst mal unsere Erfahrungen ab. – Das war 2008. Jetzt haben wir das Jahr 2024. In dieser Zeit sind meine drei Söhne geboren worden, und es ist nichts passiert. Seit 2008 macht Deutschland im Rat einen allgemeinen Vorbehalt geltend, und seit 2008 wird geprüft, ob Subsidiaritätsbedenken weiter die Grundlage unserer Haltung sind. Nun bin ich seit Mitte dieser Woche Vorsitzender der Europaministerkonferenz. Der Freistaat Bayern hat in einem sehr grundsätzlichen Beschluss, den wir gemeinsam gefasst haben, noch mal deutlich gemacht, dass wir als Bundesrat das Instrument der Subsidiaritätsprüfung ernst nehmen und tatsächlich darauf schauen wollen: Was sind unsere Kompetenzen? Was müssen wir selbst regeln? Was können wir selbst regeln? Was kann die EU regeln? Ich habe die Zahlen der Eurobarometer-Umfrage dargestellt. Ich will aber noch mal deutlich machen: Es gibt eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, die nicht über das Instrument eines Antidiskriminierungsgesetzes verfügen wie wir in Deutschland. Sie sind darauf angewiesen, dass es eine europäische Regelung gibt. Seit 2008 liegt ein solcher Regelungsvorschlag vor und wird aufgrund des allgemeinen Vorbehalts Deutschlands nicht behandelt. Man kann das auch übersetzen mit: Weil wir eine gute Regelung haben, haben andere – Sinti, Romnja in der Slowakei oder auch in Ungarn oder Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in entsprechenden Ländern diskriminiert werden – möglicherweise nicht die Möglichkeit, sich vor Diskriminierung zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat es uns überrascht, dass am 7. Mai im Ministerrat von Deutschland deutlich gemacht wurde, dass man bis zum Ministerrat am 20./21. Juni eine Überprüfung der bisherigen Haltung vornehmen will. Mir ist seitens der Bundesregierung nicht deutlich gemacht worden – und ich glaube, den 15 anderen Ländern hier auch nicht –, welche Neupositionierung jetzt auf Bundesebene vorgenommen wird. Der Zeitraum bis zum 20./21. Juni ist ja relativ knapp. Insofern wäre es für mich schon wünschenswert, wenn die Bundesregierung sich gegenüber den Ländern entsprechend positionieren würde, welche Haltung sie denn im Ministerrat einnehmen will. Sollte sie tatsächlich den allgemeinen Vorbehalt zurücknehmen und festgestellt haben, dass die seit 16 Jahren laufende Prüfung von Subsidiaritätsbedenken und Finanzierungsbedenken jetzt abgeschlossen ist, dann wäre das ein großer Fortschritt. Aber im Ministerrat eine Ankündigung zu machen und den Bundesrat nicht zu informieren, halten wir für problematisch. Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir hier als Bundesrat gemeinsam deutlich machen sollten – und darauf läuft die Initiative Thüringens hinaus –, dass wir die Bundesregierung auffordern, den allgemeinen Vorbehalt zurückzunehmen und im Lichte der Ergebnisse der Europawahl zu der Entscheidung zu kommen, dass man für eine solche Regelung im Ministerrat grünes Licht gibt. Damit könnten auch diejenigen Länder, die nicht über ein Antidiskriminierungsgesetz verfügen, von den Rechtsetzungsmöglichkeiten, die die Europäische Union bietet, profitieren, indem diese seit 16 Jahren überfällige Richtlinie – so lange hat Helmut Kohl regiert – dann in Kraft treten kann. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Manfred Pentz: Danke schön, Herr Minister Hoff! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Es ist jedoch beantragt worden, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Deswegen frage ich nun: Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Minderheit. Dann weise ich die Vorlage – federführend – dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Rechtsausschuss zu. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Entschließung des Bundesrates „Erstellung der Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes“ – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 274/24) Hierzu liegt eine Wortmeldung der Freien und Hansestadt Hamburg vor. – Frau Senatorin Pein, Sie haben das Wort. Karen Pein (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum 1. Januar 2023 wurde die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft gesetzt, eine Reform, mit der es gelungen ist, mehr als 4 Millionen Menschen einen Zuschuss zu Miete und Heizkosten zukommen zu lassen. Durchschnittlich haben wir das Wohngeld damit von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat steigern können. Das ist eine ganz erhebliche Steigerung für viele Haushalte und insbesondere jene mit geringem Einkommen. Insgesamt können wir sagen, dass das ein großer Erfolg war, aber auch eine große Kraftanstrengung für die Länder und vor allem für die Kommunen. Denn damit wurde auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet, und damit ist viel Arbeit auf Kommunen und Länder zugekommen. Es ist das eine, Geld einzuwerben. Das andere ist es, es rechtssicher und diskriminierungsfrei dorthin zu bringen, wo es hingehört. Dafür brauchen wir gute Normen, gute Prozesse und vor allem gute Mitarbeiterinnen und gute Mitarbeiter. Die Reformankündigung kam recht kurzfristig, im September 2022, zur Umsetzung im Januar. Es ist vielen Kommunen und Ländern gelungen, die Arbeitspakete, die dort angekommen sind, gut abzuarbeiten. In Hamburg haben wir eine Zentrale Wohngeldstelle eingerichtet mit zusätzlichen 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zahl der Wohngeldberechtigten hat sich auf 24 000 verdoppelt. Wir haben noch mehrere Tausend Anträge in der Bearbeitung. Wir laufen auf eine Verdreifachung des Anspruchskreises zu. Die Mittel, die wir verauslagen, sind von 38 Millionen Euro in 2022 auf über 104 Millionen Euro im vergangenen Jahr gestiegen, und wir erwarten für 2024 160 Millionen Euro. Wir sprechen also von einer enormen finanziellen, aber auch personellen Kraftanstrengung. Nach anderthalb Jahren, denken wir, ist es Zeit, einen Schulterblick zu wagen und uns die Prozesse anzuschauen, die dahinterliegen. Und es gibt Vorschläge, die Prozesse zu vereinfachen, zu beschleunigen und damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen deutlich zu entlasten. Daher hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereits reagiert und neben Vereinfachungen der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift auch Vorschläge zur Reform des Wohngeldgesetzes gemacht, um zu entbürokratisieren und die Vereinfachung voranzutreiben. Bund und Länder sind Anfang dieses Jahres in eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingestiegen, auch unter Begleitung von Praktikerinnen und Praktikern aus den Wohngeldbehörden. Was es jetzt allerdings kurzfristig braucht, ist die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes mit den entsprechenden Änderungen der Wohngeldformel. Genau das ist Gegenstand der vorliegenden Entschließung. Das Wohngeldgesetz sieht eine Fortschreibung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 vor – das ist in ungefähr einem halben Jahr. Mit dieser Regelung soll die Anpassung der Wohngeldleistungen an die allgemeine Entwicklung der Mieten und Einkommen sichergestellt werden. Damit ist die Rechtsverordnung für die Länder essenziell, um die dort laufenden Haushaltsplanungen hinsichtlich der zu erwartenden Höhe der Wohngeldzahlungen konkretisieren zu können. Eine entsprechende Rechtsvorschrift zur Umsetzung ist dem Bundesrat von der Bundesregierung bislang noch nicht vorgelegt worden. Daher fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Bundesregierung dazu auf, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig zu erarbeiten und dem Bundesrat vorzulegen. Meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu unserer Entschließung stellen wir die Weichen für Planungssicherheit hinsichtlich der zu erwartenden Wohngeldzahlungen und tragen dafür Sorge, dass die wohngeldberechtigten Haushalte von angepassten Wohngeldleistungen profitieren, damit das Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb hoffe ich auf Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Manfred Pentz: Danke schön, Frau Senatorin Pein! Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 30: TOP 30 Entschließung des Bundesrates: Netto-Null- Technologien strategisch stärken – Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien in Deutschland mit „Net Zero Valleys“ sichern und zusätzlich schaffen – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 284/24) Dem Antrag ist Brandenburg beigetreten. Herr Staatsminister Günther aus Sachsen hat das Wort. Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gesamte Welt ist auf dem Weg zur Klimaneutralität. Diese wird sich nicht von allein einstellen. Vielmehr hat das Ganze auch eine sehr starke technologische, industrielle Komponente, weil dazu Klimatechnologien produziert und hinterher eingesetzt werden müssen. Europa hat alle Voraussetzungen dafür, in diesem Bereich eine führende Rolle einzunehmen, mit allen Chancen für die entsprechende Wertschöpfung, die hier stattfindet, für die entsprechende Technologieführerschaft. Aber Europa ist eben nicht die einzige Region, denn wir sind weltweit auf diesem Weg, und wir befinden uns gerade in einer sehr herausfordernden Situation, weil andere Weltregionen mit äußerster Kraft versuchen, diese Technologieführerschaft, die Produktion dieser Technologien ganz wesentlich zu sich zu ziehen. Man kann nur darauf verweisen, dass etwa China bei klimafreundlichen Technologien seine jährliche Produktionskapazität von Batteriezellen, Solarzellen, Elektrolyseuren oder Windturbinen immer weiter ausbaut und eine ganz klare Strategie hat, hier Überkapazitäten zu produzieren und mit diesen die Weltmärkte zu fluten, um entsprechende Konkurrenz zu zerstören. Dem sehen wir uns aktuell ausgesetzt. Wir haben das erfolgreiche Vorgehen Chinas schon bei Solarzellen erlebt und stehen jetzt vor der Situation, dass sich dies bei anderen Technologien bis hin zu E-Autos fortsetzt. Jeder hier kann sich ausmalen, was es bedeuten würde, wenn diese Industrien bei uns nicht mehr stattfinden. Die USA reagieren darauf mit klassischen Instrumenten des Protektionismus und ebenfalls mit einer Förderung. Auch chinesische Unternehmen sind nicht in der Lage, bei Dumpingpreisen zu marktfähigen Bedingungen zu produzieren. Dies gelingt nur, weil China dies extrem stark subventioniert und dem protektionistische Maßnahmen an die Seite stellt. Wir haben in der EU den Net-Zero Industry Act beschlossen und uns vorgenommen, dass wir bis 2030 40 Prozent dieser Climate-Tech-Technologien bei uns produzieren. Darüber bin ich sehr froh, das sind aber nur noch sechs Jahre. Jetzt muss es darum gehen, sich das nicht nur vorzunehmen, sondern angesichts dieser so herausfordernden Situation tatsächlich auch die Instrumente dafür einzusetzen. Ein Instrument ist die Idee der „Net Zero Valleys“, das heißt also bestimmte Regionen, wo wir diese Netto-Null-Emissions-Technologien ganz besonders bündeln und einsetzen. Auch der Freistaat Sachsen hat solche Regionen und schaut natürlich vor allen Dingen dorthin, wo sowieso gerade ein Strukturwandel stattfindet. Das ist etwa die Lausitz, eine Energieregion, die eine neue Zukunft braucht. Wir haben aber auch eine Region wie Südwest-Sachsen, wo eine ganz ausgeprägte Automobilproduktion und Zulieferindustrie ist bis hin zu ganz vielen anderen Bereichen. Unser Antrag, dem Brandenburg beigetreten ist, zielt darauf, dass der Bund dies ganz schnell umsetzt, damit wir dieses Instrument an die Hand bekommen, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können. Das wird nicht das einzige Instrument sein, was uns hilft, aber es wird ein ganz wichtiges sein. Wir sollten diese Möglichkeit ergreifen. Um noch einmal die Dimensionen dieser Climate-Tech-Branche klarzumachen: Wenn es gut läuft, wird bis zum Jahr 2030 eine Verdreifachung des Umsatzes auf 600 Milliarden Euro prognostiziert. Das ist etwas, was wir in Europa brauchen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen Dank, Herr Staatsminister Günther! Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss zu. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 31: TOP 31 Entschließung des Bundesrates „Die Energiewende kostengünstig und schneller voranbringen – Freileitung statt Erdkabel für neue Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen“ – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/24) Hierzu liegt uns die Wortmeldung von Frau Ministerin Walker aus Baden-Württemberg vor. – Bitte schön! Thekla Walker (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen und um die bestehenden Netzengpässe zu reduzieren, ist ein weiterer Ausbau der Stromübertragungsnetze unabdingbar. Die Bundesnetzagentur hat hierzu im März 2024 den von den Übertragungsnetzbetreibern im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 ermittelten Bedarf für drei neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, kurz HGÜ, bestätigt. Die Kosten für diesen Ausbau hängen dabei maßgeblich von der Art der Ausführung ab. Nach Berechnungen der drei Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, TenneT und TransnetBW, könnten bis zu 20 Milliarden Euro eingespart werden, wenn man diese drei neuen HGÜ-Verbindungen als Freileitung und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als Erdkabel ausführen würde. Auf diese Kostenersparnis kann man aus unserer Sicht nicht verzichten in Anbetracht der Haushaltslage, in Anbetracht der Zahlen, über die wir insgesamt bei der Modernisierung unserer Infrastruktur, bei der Ertüchtigung eines klimaneutralen Stromsystems reden – dreistellige Milliardenbeträge. Die Energiewende, das, was wir alles tun müssen, um klimaneutral zu werden, muss für die Unternehmen und für die Haushalte bezahlbar bleiben; da sind wir uns alle einig. Da geht es auch um Wettbewerbsfragen für unsere Unternehmen in Deutschland, und die hängen natürlich nicht nur mit den Gestehungskosten, sondern auch mit den Netzentgelten und den Kosten für den Ausbau insgesamt zusammen. Insofern ist es aus meiner Sicht auch eine Frage der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz, dass der Ausbau der HGÜ-Leitungen in der kostengünstigsten Variante ausgeführt wird. Ich spreche hier ausdrücklich von den neuen, nicht von denen, die bereits im Bau sind. Das ist, glaube ich, ganz wichtig für viele, die sich vielleicht fragen: Sollen wir jetzt noch mal alles umplanen? Nein, darum geht es nicht. Es geht um die neuen HGÜ- Leitungen. Und es gibt weitere Vorteile: Diese Leitungen können schneller errichtet werden, sie verursachen deutlich weniger Eingriffe in den Boden, und im Betrieb sind sie auch leichter zu handeln. Natürlich gibt es auch gegen Freileitungen auf lokaler Ebene Akzeptanzvorbehalte; das will ich nicht verhehlen. Deswegen sind wir ja auf die Erdkabel umgestiegen. Wir sehen aber auch, dass es nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine, gerade wenn man die Kostenkalkulation betrachtet, unter den Bürgerinnen und Bürger eine größere Akzeptanz und höhere Sensibilität dafür gibt, praktikable Lösungen, die kostengünstiger sind, umzusetzen. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind: Eine wirkliche Verfahrensbeschleunigung hat es ja durch die höhere Akzeptanz bei der Erdverkabelung nicht gegeben. Das ist also umso mehr ein Grund, sich das Ganze noch mal anzuschauen. Aus meiner Sicht sollte man bei den neuen HGÜ- Leitungen die kostengünstigsten Lösungen umsetzen. Deswegen bringen wir gemeinsam mit Sachsen heute diese Entschließung hier ein. Wir bitten die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen im Bundesbedarfsplangesetz zu schaffen, um zukünftig bei den HGÜ- Leitungen von der Erdverkabelung abweichen zu können. Insbesondere bitten wir die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die HGÜ-Leitungen DC 40, DC 41 und DC 42 sowie die jeweiligen Plusvarianten im Bundesbedarfsplan als Freileitungen vorzusehen. Ich würde mich freuen, wenn unser Entschließungsantrag in diesem Haus eine breite Mehrheit finden würde. – Danke für die Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen Dank, Frau Ministerin Walker! Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss und dem Wohnungsbauausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) (Drucksache 207/24) Hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetze

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