Protokoll der 1045. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1045. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1045
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1045. Sitzung
Berlin, Freitag, den 14. Juni 2024
I n h a l t :
Begrüßung des Vorsitzenden der Ersten
Kammer der Generalstaaten des Königreichs der
Niederlande, Prof. Dr. Jan Anthonie Bruijn,
und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
Gedenken an den bei einem Angriff in
Mannheim getöteten Polizisten . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
1. Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des
§ 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des
Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb
und Besitz kinderpornographischer
Inhalte (Drucksache 228/24) . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
2. Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen
Übereinkommens vom 24. November 2016
und zu weiteren Maßnahmen
(Drucksache 229/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, 108 Absatz 4 Satz 1, Absatz 5
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227*
3. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Beschränkung der
Laienverteidigung – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 206/24) . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
4. Entschließung des Bundesrates für einen
Ausbau der deutsch-polnischen
Begegnungen – Antrag aller Länder –
(Drucksache 217/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 227*
5. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs
für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG
nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur
Umwandlung, zum Transport oder zur
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien im Sinne des
§ 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes – Antrag der Länder Niedersachsen
und Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 174/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 228*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 213
6. Entschließung des Bundesrates
„Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle
des Waffenrechts zügig voranbringen“ –
Antrag der Länder Niedersachsen und Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 263/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 205
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 205
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 225*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 206
7. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung des Immissionsschutzes bei
Überlandflügen nach Sichtflugregeln – Antrag des
Landes Berlin – (Drucksache 212/24) . . . . . 213
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur
Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-
Änderungsgesetz 2024) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 207/24) . 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
9. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in
Planungs- und Genehmigungsverfahren
(Drucksache 208/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Soldatenentschädigungsgesetzes und des
Soldatenversorgungsrechts
(Drucksache 209/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 227*
11. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der
Vollstreckung von Fahrverboten und
Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern
ausländischer EU- und EWR-
Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
(Drucksache 210/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 227*
12. Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und
Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 300/23,
Drucksache 645/23, Drucksache 200/24) . . . . . . . . . 211
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 227*
13. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Die Natur als Fundament der Zukunft:
Förderung der Biotechnologie und der
Bioproduktion in der EU
COM(2024) 137 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 175/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 217
14. Verordnung zur Bestimmung des
Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung
und zur Bestimmung weiterer Werte zum
1. Juli 2024
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 – RWBestV 2024)
(Drucksache 188/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227*
15. Verordnung zur Anpassung der
Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch
Sozialgesetzbuch (Drucksache 189/24) . . . . 211
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227*
16. Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur
Änderung der Fünften und Sechsten
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung (Drucksache 190/24) 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
17. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
(Drucksache 202/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 218
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
18. Zweite Verordnung zur Änderung der
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
(Drucksache 203/24, zu Drucksache 203/24) 211
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227*
19. Vierzehnte Verordnung zur Änderung der
Ferienreiseverordnung (Drucksache 204/24) 211
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227*
20. Verordnung über das Register über
Unternehmensbasisdaten (UBRegV)
(Drucksache 191/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227*
21. Verordnung zur Anpassung der
Stromgrundversorgungsverordnung und der
Gasgrundversorgungsverordnung zur befristeten
Verlängerung der Regelung zur Aussetzung
der monatlichen
Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer
Abwendungsvereinbarung (Drucksache 192/24) . . . . . . . 218
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
22. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Programmausschuss für die
spezifischen Programme zur Umsetzung des
Rahmenprogramms für Forschung und
Innovation „Horizont Europa“ (2021–2027) –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 213/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 213/1/24 . . . . . . . . . . 227*
23. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 230/24) . . . . . . . . . . . . . 211
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 228*
24. Gesetz zur Änderung des
Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
(Drucksache 275/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 229*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
25. Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei
Auslandsehen (Drucksache 276/24) . . . . . . 211
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228*
26. Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes
beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung
immissionsschutzrechtlicher
Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht
(Drucksache 277/24, zu Drucksache 277/24) 219
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG i.V.m. § 73
BImSchG – Annahme einer Entschließung 219
27. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Transplantationsgesetzes und Einführung
der Widerspruchslösung – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-
Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/24) 211
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
28. Entschließung des Bundesrates „Den
Diskriminierungsschutz europaweit unterstützen –
Verabschiedung der 5. EU-
Antidiskriminierungsrichtlinie“ – Antrag des Freistaats
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 279/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
29. Entschließung des Bundesrates „Erstellung
der Rechtsverordnung zur Fortschreibung
des Wohngeldes“ – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 274/24) . . . . . . . . . . 214
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 214
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215
30. Entschließung des Bundesrates: Netto-Null-
Technologien strategisch stärken –
Wertschöpfung durch klimaneutrale
Technologien in Deutschland mit „Net Zero Valleys“
sichern und zusätzlich schaffen – Antrag der
Länder Sachsen und Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 284/24) . . . 215
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 215
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
31. Entschließung des Bundesrates „Die
Energiewende kostengünstig und schneller
voranbringen – Freileitung statt Erdkabel für
neue Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragungsleitungen“ – Antrag der Länder Baden-
Württemberg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 285/24) . . . . . . . . . . 216
Thekla Walker (Baden-Württemberg) . 216
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
32. Entschließung des Bundesrates „Einführung
einer bundesweiten Pflichtversicherung
gegen Elementarschäden“ – Antrag der
Länder Saarland, Baden-Württemberg, Bayern,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-
Holstein, Thüringen und Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/24) . . . 206
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 207
Thekla Walker (Baden-Württemberg) . . 208
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 210
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . . 225*
Michael Ebling (Rheinland-Pfalz) . . . . 226*
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 226*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 211
33. Gesetz zur Förderung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit und den
Fachgerichtsbarkeiten (Drucksache 302/24) . . . . . . . . . . . . . . . 194
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . 194
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 195
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 195
Beschluss: Kein Einspruch gemäß Artikel 77
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
34. Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes
(Drucksache 303/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Dr. Florian Herrmann (Bayern),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 197
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 198
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 199
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200, 223*
Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 223*
Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 223*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 Satz 1 i.V.m. Artikel 87e
Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung 219
35. Gesetz zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur
Digitalisierung der Verwaltung (OZG-
Änderungsgesetz – OZGÄndG) (Drucksache 304/24) . 201
Daniel Günther (Schleswig-Holstein),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . 201
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 202, 225*
Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 224*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 85 Absatz 1
Satz 1, Artikel 91c Absatz 4 Satz 2 und
Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
36. Zehntes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 305/24) . . . 203
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . 203
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 203
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 221
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Vizepräsident Dr. P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau
und Verkehr
B e r l i n :
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für
Europa
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz
B r e m e n :
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Thomas Popp, Staatssekretär
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Sven Lehmann, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz
1045. Sitzung
Berlin, den 14. Juni 2024
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1045. Sitzung des Bundesrates.
Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die
Ehrentribüne lenken. Dort hat der Vorsitzende der
Ersten Kammer der Generalstaaten des Königsreichs der
Niederlande, Herr Professor Dr. B r u i j n , in
Begleitung einer Delegation Platz genommen.
Wir freuen uns sehr, lieber Professor Dr. Bruijn, dass
Sie und Ihre Delegation heute hier bei uns im Bundesrat
sind. Wir begrüßen Sie und sagen: Ganz herzlich
willkommen!
(Beifall)
Deutschland und die Niederlande verbindet eine enge
Partnerschaft und Freundschaft. Wir pflegen
ausgezeichnete politische, wirtschaftliche und kulturelle
Beziehungen und blicken stolz auf eine Tradition regelmäßiger
und vertrauensvoller Kontakte unserer Häuser. Erst
diesen März wurde ich auf meiner ersten Auslandsreise als
Bundesratspräsidentin herzlich bei Ihnen empfangen.
Zusätzlich zu den wichtigen politischen Gesprächen in
Den Haag war es mir eine große Ehre – und ein sehr
emotionaler Moment –, Deutschland außerdem bei der
feierlichen Eröffnung des Nationalen Holocaustmuseums
in Amsterdam vertreten zu können. Das Gedenken an die
Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten, ist von
herausragender Bedeutung. Zu verhindern, dass sich die
Geschichte wiederholt, ist und bleibt unsere fortwährende
Aufgabe.
Nicht ohne Sorge blicken wir deshalb auf die
Ergebnisse der Europawahl vom letzten Sonntag. Das
Erstarken rechter Parteien hier bei uns, aber auch in vielen
anderen europäischen Ländern bedroht die europäische
Idee. Es bedroht die Idee der europäischen Integration
und die Werte, auf die sich unsere Europäische Union
gründet. Unsere Gemeinschaft lebt von Pluralismus und
Toleranz. Es liegt in unserer Verantwortung, die
europäische Vielfalt auch für zukünftige Generationen zu
bewahren. Bei meiner Antrittsrede habe ich berichtet, dass ich
15 Jahre in der DDR gelebt habe und ich, meine Familie
und viele andere das große Glück der friedlichen
Revolution hatten und das Glück, dass wir heute wiedervereint
in der Europäischen Union leben. Dafür müssen wir
weiter kämpfen – für die Europäische Union, für
Demokratie, Freiheit und Frieden. Diese Herausforderung
werden wir nur in enger Zusammenarbeit mit unseren
europäischen Nachbarn meistern. Die starke
deutschniederländische Partnerschaft ist hierbei ein wichtiger,
zentraler Baustein.
Deshalb freue ich mich sehr, Sie, liebe Gäste, heute
bei uns im Bundesrat zu gemeinsamen Gesprächen
begrüßen zu können. Ich wünsche Ihnen im Namen des
gesamten Hauses noch einen angenehmen Aufenthalt hier
bei uns in Berlin!
(Beifall)
Sehr geehrte Damen und Herren, jeder hat in
Deutschland das Recht, seine Meinung frei zu äußern. So steht es
in Artikel 5 unseres Grundgesetzes, dessen 75.
Geburtstag wir am 23. Mai im ganzen Land gefeiert haben. Nur
eine gute Woche später wurde ein junger Polizist in
Mannheim auf offener Straße bei dem Versuch, einen
Angriff auf Teilnehmer einer Kundgebung abzuwehren,
tödlich mit einem Messer verletzt. Der junge Mann
starb, weil er sich für das in unserer Demokratie
unverzichtbare Grundrecht der Meinungsfreiheit einsetzte. Er
starb, weil er unsere demokratischen Werte verteidigte.
Sein Tod erschüttert uns. Jeder muss von seinem Recht
auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen können,
ohne Angriffe Andersdenkender zu fürchten. Unser Dank
gilt deshalb allen Polizisten und Polizistinnen, die sich
täglich für unsere Demokratie starkmachen und sich
hierbei leider nicht selten selbst in Gefahr bringen.
Heute Mittag wird es in Mannheim eine Trauerfreier
für den Verstorbenen geben. Unsere Gedanken sind bei
den Angehörigen. Wir sprechen ihnen unser tief
empfundenes Beileid aus.
Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu
erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Es gibt jetzt keinen guten Übergang, deshalb versuche
ich erst gar nicht, einen zu finden.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben:
Aus der Berliner Landesregierung und damit aus
dem Bundesrat ist am 30. April 2024 Frau Senatorin
Manja S c h r e i n e r ausgeschieden, der wir für die
Zusammenarbeit danken.
Am 28. Mai 2024 hat die Landesregierung als
Nachfolgerin Frau Senatorin Ute B o n d e zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates benannt. – Herzlichen
Glückwunsch!
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 36 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Debatten zu TOP 33, 34, 35, 36, den Rückläufern aus
dem Vermittlungsausschuss, sowie TOP 6 und TOP 32 –
in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 3 wird der
Punkt 27 erörtert. Nach TOP 7 werden die Punkte 28, 29,
30 und 31 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Die
Abstimmungen zu den VA-Rückläufern erfolgen gemäß
ihrer TOP-Nummern am Schluss der Sitzung. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe TOP 33 auf:
TOP 33
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und
den Fachgerichtsbarkeiten (Drucksache 302/24)
Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss
zurück.
Zur Berichterstattung über das Vermittlungsverfahren
erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsidenten Dr.
Haseloff.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt),
Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Das vorgestern im Vermittlungsausschuss
geeinte Gesetz zur Förderung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den
Fachgerichtsbarkeiten bedarf nicht der Zustimmung des
Bundesrates. Sein Ziel ist es, die Durchführung mündlicher
Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in
Zivilprozessen, aber auch in den Fachgerichtsbarkeiten
der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte
zu erleichtern.
Zu dem Gesetz hatte der Bundesrat am 15. Dezember
2023 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der
grundlegenden Überarbeitung angerufen. Nach vorherigen
intensiven und konstruktiven Gesprächen im politischen
Raum kam es nun im Vermittlungsausschuss zu einer
umfassenden Überarbeitung. Angesichts der zu diesem
Tagesordnungspunkt noch folgenden Reden möchte ich
hier nur kurz auf vier Aspekte des Einigungsvorschlages
eingehen.
Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, die
Entscheidung über den Einsatz von
Videokonferenztechnik in das pflichtgemäße, nicht begrenzte Ermessen des
Gerichtes zu stellen. In dem Einigungsvorschlag wurden
die Eignung des Falles sowie das Vorhandensein
ausreichender Kapazitäten als Grundvoraussetzungen für die
Gestattung oder Anordnung einer Bild- und
Tonübertragung aufgenommen. Diese Voraussetzungen sind in den
übrigen Prozessordnungen nachvollzogen worden. Bei
der Streitfrage zur Pflicht des Gerichts zur Begründung
der Ablehnung eines Antrags auf Videoverhandlung ist
die Berücksichtigung des Einzelfalls gestrichen worden.
Zudem ist die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme
per Bild- und Tonübertragung durch das Gericht nur kurz
zu begründen. Dieses Ergebnis wird zugleich in das
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz übertragen. Die
vollvirtuelle Verhandlung, die ursprünglich im Gesetz vorgesehen
war, wurde gestrichen. Stattdessen findet sich im
Einigungsvorschlag nur eine entsprechende
Erprobungsklausel.
Die für die Länder wichtige Forderung nach einem
Hinausschieben des Inkrafttretens des Gesetzes wurde
nicht erfüllt. Um den Interessen der einzelnen
Landesjustizverwaltungen gerecht zu werden, wurde jedoch in den
Einigungsvorschlag aufgenommen, dass eine
Videoverhandlung nur gestattet oder angeordnet werden kann,
soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Dies umfasst sowohl die personelle als auch technische
Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik.
Abschließend: Der gefundene Kompromiss scheint
mir tragfähig zu sein. Er zeigt einmal mehr, dass die
Länder auch bei Einspruchsgesetzen viel erreichen
können, wenn sie engagiert, konstruktiv und vor allem einig
auftreten. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Dr. Haseloff! – Mir liegen
Wortmeldungen vor. Ich gebe zunächst Frau Ministerin Gentges
aus Baden-Württemberg das Wort.
Marion Gentges (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Auf der Justizministerkonferenz im Herbst 2021 haben
sich die Justizministerinnen und Justizminister der
Länder auf meinen Antrag hin dafür ausgesprochen, die
rechtlichen Grundlagen für die gerichtlichen
Videoverhandlungen zu verbessern. Wir haben in der Pandemie
erlebt, wie sinnvoll dieses Instrument sein kann. Wir
haben aber auch erkannt, dass die bisherigen
verfahrensrechtlichen Regelungen – für die geneigten Juristen unter
Ihnen: § 128a ZPO – nicht genug Planungs- und
Rechtssicherheit bieten. Wir haben uns deshalb vorgenommen,
das zu ändern, und am Ende des Tages ist das jetzt
gelungen. Die – im Übrigen einstimmige – Anrufung des
Vermittlungsausschusses hat sich ausgezahlt. Die
sachliche Kritik aller Länder und der Justizpraxis an dem
Gesetzesbeschluss des Bundestages wurde aufgegriffen und
umgesetzt. Ich persönlich bin mit dem erzielten Ergebnis
sehr zufrieden.
Immer dann, wenn ein Fall für eine Videoverhandlung
geeignet ist und ausreichende Kapazitäten für die
Durchführung von Videoverhandlungen vorhanden sind, kann
das Gericht künftig anordnen, dass ein Gerichtstermin als
Videoverhandlung durchgeführt wird. Bei einem
entsprechenden Antrag soll es das in zivil- und
finanzgerichtlichen Verfahren auch tun. Die Ablehnung eines solchen
Antrags ist kurz zu begründen. Eine gesonderte
Beschwerde findet nicht statt. Eine Kostenpauschale für die
Durchführung einer Videoverhandlung wird, weil
anachronistisch, künftig nicht mehr erhoben. Für die
Bereiche der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
sowie für die Familiengerichte sind angemessene
Sonderregelungen vorgesehen.
Besonders hervorheben möchte ich zwei Regelungen,
deren Weg ins Gesetz erfolgreich aufgehalten wurde. Die
Koalitionsfraktionen im Bund hatten allen Bedenken der
vereinten Justizpraxis zum Trotz vorgesehen,
Verhandlungen auch vollvirtuell durchzuführen, ohne dass sich
auch nur ein Richter im Gericht aufhält, und diese
Verhandlungen dann zur Herstellung der Öffentlichkeit live
zu streamen. Beides, der Sofarichter und das
Livestreaming, ist vernünftigerweise vom Tisch und auf die
Möglichkeit einer Erprobung beschränkt, weil sich der im
höchsten Maß hoheitliche Akt des Rechtsprechens im
Namen des Volkes nicht mit dem heimischen Sofa oder
der Terrasse – vielleicht sogar im Ausland – verträgt und
weil ein Livestreaming von Gerichtsverhandlungen durch
die gar nicht wirksam ausschließbare Verbreitung von
Bildern und Ton Zeugenaussagen und
Verfahrensbeteiligte in unterschiedlicher Weise und bisweilen massiv
beeinträchtigen kann.
Das, worauf wir uns verständigt haben, ist nunmehr
praxistauglich und ausgewogen und leistet einen
wichtigen Beitrag zu einer zeitgemäßen und leistungsstarken
Justiz. Gerade jetzt, wo es darauf ankommt, die
Funktionsfähigkeit und die Stärke unseres Rechtsstaats unter
Beweis zu stellen, verdient das Vermittlungsergebnis
unsere Unterstützung. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerin Gentges! – Das Wort hat Frau Ministerin
Weidinger aus Sachsen-Anhalt.
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! In einer Welt, die zunehmend von digitaler
Kommunikation und Technologie geprägt ist, stehen die
Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten vor neuen
Herausforderungen und Chancen. Auch sie müssen sich anpassen, um
mit der Entwicklung der Technologien Schritt zu halten,
und allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang
zum Recht gewährleisten. Digitale Werkzeuge und
Prozesse sind entscheidend, um die Integrität des
Rechtssystems zu wahren und gleichzeitig seine Effizienz zu
steigern. Es ist ein Wesensbestandteil des Rechts, sich
den gesellschaftlichen Entwicklungen stetig anzupassen.
Das vorliegende Gesetz leistet hierzu einen
unverzichtbaren Beitrag. Die Ausstattung von Gerichten mit
Videokonferenztechnik ist ein unersetzlicher Bestandteil einer
zeitgemäßen digitalen Infrastruktur. Bei der
Transformation dürfen wir aber die besondere Bedeutung der
mündlichen Verhandlung als Herzstück eines jeden
Gerichtsprozesses nicht aus den Augen verlieren. Daher kommt
ihrer Gestaltung im konkreten Fall eine herausragende
Bedeutung zu, nicht nur im Hinblick auf die
Außenwirkung der Gerichte, sondern gerade auch zur Erreichung
des Ziels eines jeden Gerichtsverfahrens, nämlich der
materiellen Wahrheitsfindung.
Der im Vermittlungsausschuss gefundene
Kompromiss schafft nun die Voraussetzungen dafür,
Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen zu fördern und
diese sowohl aus Sicht der Richterinnen und Richter als
auch aus der Sicht der anderen Verfahrensbeteiligten
attraktiv und praxistauglich zu gestalten, ohne dabei den
Kern des richterlichen Selbstverständnisses zu berühren
und die Verfahrensleitung des Vorsitzenden oder der
Vorsitzenden unangemessen einzuschränken. § 128a der
Zivilprozessordnung bildet zukünftig die
Voraussetzungen für eine Videoverhandlung in einer klaren, nach
Fallgruppen ausdifferenzierten Struktur ab. Neben die
bisherige Gestattung von Bild- und Tonaufnahmen tritt für das
Gericht die Möglichkeit der Anordnung.
Grundvoraussetzung ist stets, dass sich der Fall für eine
Videoverhandlung eignet und ausreichende Kapazitäten zur
Durchführung einer Bild- und Tonübertragung beim
jeweiligen Gericht vorhanden sind. Die Entscheidung
hierüber liegt dabei allein im pflichtgemäßen Ermessen
des Gerichts.
Mit dem Antrag auf Gestattung der Bild- und
Tonübertragung steht den Verfahrensbeteiligten die
Möglichkeit offen, zu wählen, ob sie in der mündlichen
Verhandlung physisch erscheinen oder aber per Bild- und
Tonübertragung zugeschaltet werden wollen. Die Gestattung
soll in diesem Zusammenhang stets nur dem
Antragsteller gegenüber gewährt werden. Damit kann jeder
Verfahrensbeteiligte individuell über die Gestaltung der Form
der mündlichen Verhandlung entscheiden. Das
zivilprozessuale Prinzip, dass der Rechtsstreit von den
Parteien beherrscht wird, gilt an dieser Stelle damit fort. Der
Kompromiss stellt sicher, dass kein Verfahrensbeteiligter
gegen seinen Willen zur Teilnahme an einer Verhandlung
per Bild- und Tonübertragung gezwungen werden kann
und dass jeder Verfahrensbeteiligte stets die Möglichkeit
hat, sich unter Nutzung der Einspruchsmöglichkeit gegen
die gerichtliche Anordnung zu wehren und physisch im
Gericht erscheinen zu dürfen. Im Rahmen der
Verständigung haben wir den Anwendungsbereich der Bild- und
Tonübertragung auf den Termin zur Verkündung eines
Urteils ausgedehnt. In sämtlichen Verfahrensordnungen
kann die Vorsitzende oder der Vorsitzende zukünftig den
Verfahrensbeteiligten gestatten, an der Verkündung des
Urteils per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.
Hingegen bietet die digitale Transformation derzeit
weder Raum für vollvirtuelle Verhandlungen noch für
das Streaming von Gerichtsverhandlungen. Die Gerichte
müssen greif- und sichtbare Orte unseres Rechtsstaats
bleiben. Daher halten wir mit dem gefundenen
Kompromiss am Grundsatz der Saalöffentlichkeit fest. Das
gesprochene Recht muss für die Bürgerinnen und Bürger
schließlich nahbar bleiben. Solange wir technisch zudem
nicht verhindern können, dass Verhandlungen abgefilmt,
weiterverarbeitet oder veröffentlicht werden, besteht die
Gefahr, dass Äußerungen der Verfahrensbeteiligten und
des Gerichts im Internet für eine unbeschränkte
Personenzahl und einen unbegrenzten Zeitraum verfälscht
dargestellt werden und sich Verfahrensbeteiligte vor
Gericht nicht mehr unbefangen verhalten. Um
Neuerungen zu ermöglichen, können Bund und Länder aber
vollvirtuelle Verhandlungen im eigenen
Zuständigkeitsbereich erproben und in einen öffentlich zugänglichen
Raum im zuständigen Gericht übertragen.
Insgesamt haben wir für die Videokonferenztechnik
ein Ergebnis gefunden, das die Interessen der
Gerichtsakteure in Einklang bringt, ohne dass hierfür ein
Abrücken von unseren Grundprinzipien notwendig geworden
ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Ministerin Weidinger!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am
Schluss der Sitzung erneut aufgerufen.
Ich rufe TOP 34 auf:
TOP 34
Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 303/24)
Auch dieses Gesetz kommt aus dem
Vermittlungsausschuss zurück.
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Staatsminister
Dr. Florian Herrmann aus Bayern das Wort.
Dr. Florian Herrmann (Bayern), Berichterstatter:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am
22. Februar 2024 die Novelle des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen. Ab dem Sommer 2024
sollten damit die finanziellen Voraussetzungen geschaffen
werden, um die 41 wichtigsten Schienenabschnitte in
Deutschland durch mehrmonatige Komplettsperrungen
grundlegend und umfassend zu sanieren. In seiner
Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat zu dem vom
Bundestag beschlossenen Gesetz den
Vermittlungsausschuss angerufen, um es in den nachfolgenden vier
Punkten überarbeiten zu lassen:
Erstens: Die Eisenbahnen des Bundes sollen die
Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren in begründeten
Fällen, wie zum Beispiel der anstehenden Sanierung von
Hochleistungskorridoren, mitfinanzieren müssen.
Zweitens: Empfangsgebäude sollen förderrechtlich als
Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden.
Drittens: gesetzliche Verankerung der Förderung der
Digitalisierung des Bahnsystems, insbesondere der
Ausrüstung von Neu- und Bestandsfahrzeugen mit den
notwendigen digitalen European-Train-Control-System-
Bordgeräten, ETCS. Viertens: Sanierung nicht nur der
Hochleistungskorridore, sondern auch
Leistungssteigerung des gesamten Netzes.
Das vorgestern im Vermittlungsausschuss erzielte
Ergebnis wurde in mehrwöchigen intensiven Bund-Länder-
Gesprächen vorbereitet. Die wichtigsten Punkte, über die
der Vermittlungsausschuss Einigung erzielen konnte,
möchte ich kurz darstellen.
Erstens. Es ist eine Mitfinanzierung der Kosten von
Ersatz- und Umleitungsverkehren während der
Komplettsperrungen der sogenannten Hochleistungskorridore
durch den Bund vorgesehen. Die Länder sollen 50
Prozent, der Bund 40 Prozent und das zuständige
Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Eisenbahnen 10 Prozent der
Kosten tragen.
Zweitens. Empfangsgebäude der Bahnhöfe werden
förderrechtlich explizit als Bestandteil der
Eisenbahninfrastruktur definiert und können damit künftig
einfacher gefördert werden.
Drittens. Der Bund kann sich im Rahmen der
Digitalisierung an bestimmten Infrastruktur- und
fahrzeugseitigen Kosten maßgeblich beteiligen. Nach der
Protokollerklärung der Bundesregierung soll in einer
Förderrichtlinie für die im Schienenpersonennahverkehr eingesetzten
Schienenbestandsfahrzeuge eine Förderung von 90
Prozent für Vorserienfahrzeuge und von 60 Prozent für
Serienfahrzeuge vorgesehen werden.
Viertens. Den Ländern war es besonders wichtig, dass
nicht nur Geld für die Hauptstrecken zur Verfügung steht.
Die Priorisierung der Hochleistungskorridore wird nun
aus dem Gesetz gestrichen. Die Mittel sollen sowohl für
die Sanierung der Hochleistungskorridore als auch für
das übrige Schienennetz eingesetzt werden. Dies ist
besonders für den ländlichen Raum von großer Bedeutung.
Wenn auch nicht alle Forderungen der Länder
durchgesetzt werden konnten, so wurde doch ein insgesamt
tragfähiger Kompromiss im Vermittlungsausschuss
erzielt. Ich bitte daher um Zustimmung zum
Vermittlungsergebnis und danke allen Beteiligten für die
konstruktiven Verhandlungen.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsminister Dr. Herrmann! – Mir liegen
Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Herr Minister Hermann
aus Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Selten kommen zwei Her(r)männer hintereinander – der
eine mit zwei „r“, der andere mit einem. Eigentlich wäre
es in umgekehrter Reihenfolge alphabetisch richtiger
gewesen. – Aber herzlichen Dank, Herr Herrmann, für
den Vortrag und die Darstellung dessen, was geschehen
ist!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir
heute das Bundesschienenwegeausbaugesetz in der jetzt
im Vermittlungsausschuss gefundenen Form beschließen,
dann können wir sagen: Wir haben das Gesetz deutlich
verbessert – in monatelangen Verfahren, vielen
konstruktiven Sitzungen und Diskussionen. Ich möchte mich bei
allen Beteiligten sehr herzlich bedanken, dass das
gelungen ist, insbesondere bei meinem Kollegen Bernreiter,
der die Interessen der Länder vertreten hat, uns
koordiniert hat. Wir sind als Länder immer zusammengeblieben
und haben die vier Punkte, die wir kritisiert haben, klar
verfolgt – und nicht noch irgendetwas, sondern genau
diese Punkte. Wenn wir also heute dieses Gesetz
verabschieden, dann kann die große Sanierungsoffensive, die
Modernisierungsoffensive des Schienenverkehrs in
Deutschland beginnen. Oder fußballerisch gesprochen:
Wenn das letzte Spiel der Europameisterschaft
abgepfiffen wird, ist die Sanierung angepfiffen. Sie kann im Juli
dieses Jahres beginnen, und das ist eminent wichtig.
Die Länder haben nie daran gezweifelt, dass die
Sanierung und die Modernisierung wichtig sind. Unsere
Einwände waren auch nicht grundsätzlicher Art, sondern
betrafen einzelne Punkten, und es war sehr wichtig, dass
diese korrigiert werden. Sie sind jetzt Gott sei Dank
korrigiert worden. „Gott sei Dank“ ist vielleicht der falsche
Begriff. Gott sei Dank, dass wir gut zusammengearbeitet
haben und zusammengefunden haben!
Bestimmt sind 41 Hochleistungskorridore, aber es ist
jetzt auch festgelegt, dass wir nicht das Bestandsnetz
neben den Hochleistungskorridoren vergessen. Denn was
wäre das für eine Sanierung, wenn wir zwar die
Hauptstrecken sanieren, die Zuläufe aber weiterhin schlecht
sind und die Züge nicht pünktlich auf die Hauptstrecken
kommen? Insofern ist das ganz wichtig.
Zweitens ist es wichtig, dass die Schiene nicht nur im
herkömmlichen Sinne saniert und neu- und aufgebaut
wird, sondern vor allen Dingen auch digitalisiert wird.
Denn die wirkliche Leistungssteigerung der Zukunft wird
im Wesentlichen nicht durch Zubaumaßnahmen im Netz
passieren, sondern durch die effizientere Nutzung des
Netzes durch neue Technologien. Diese Digitalisierung
bedeutet eine Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge. Wir
haben viele Züge, die man nicht einfach zur Seite
schieben oder auf einen Schrotthaufen bringen kann. Sie sind
teuer und laufen lange. Deswegen müssen sie um- und
nachgerüstet werden, und das ist sehr teuer. Das kostet
über 10 Milliarden Euro. Da ist es natürlich recht und
billig, dass die Länder sagen: Wenn Infrastruktur –
eigentlich die Kostenverantwortung des Bundes – durch die
Technologie in die Fahrzeuge wandert, dann müssen die
Fahrzeuge eben auch in Zusammenarbeit von Bund und
Ländern finanziert werden. Deswegen war es so wichtig,
dass der Bund in die Finanzierung einsteigt: 90 Prozent
für die ersten Fahrzeuge, in denen alles erst entwickelt
wird, die hundertfach so teuer sind wie die
Serienfahrzeuge, und 60 Prozent für die nachfolgenden
Serienfahrzeuge.
Es war uns auch sehr wichtig, dass der Rollout-
Prozess der Digitalisierung koordiniert und gesteuert
wird. Denn wenn Fahrzeugausrüstung und
Infrastrukturausrüstung nicht zusammengeführt werden, kann es im
blödesten Fall passieren, dass wir viel Geld investiert
haben, es aber nicht zu einem Zusammenwirken kommt.
Deswegen ist die Koordination so wichtig. Wir wollten
immer, dass der Bund führend einsteigt. Das ist nicht
zustande gekommen. Aber es gibt sozusagen eine Gruppe
der beteiligten DB InfraGO als GmbH, die dafür
verantwortlich ist. Die Aufgabenträger und auch die
Unternehmen sind jetzt drin. Wir alle müssen dafür sorgen, dass
diese Digitalisierung gut koordiniert wird, denn dann
können wir wirklich Geld sparen und würden auch keine
Fehlinvestitionen schaffen.
Beim Schienenersatzverkehr denken wir vielleicht,
dass es um ein paar Omnibusse geht. Aber tatsächlich
besteht allein für die Hochleistungskorridore ein Bedarf
an etwa 1,5 Milliarden Euro für die Finanzierung der
Busverkehre – im Wesentlichen der Busverkehre. Auch
hier haben wir uns verständigt: Die Hälfte müssen die
Länder zahlen, die andere Hälfte zahlen der Bund und die
Bahn.
Wichtig war außerdem, dass wir das Bestandsnetz
nicht vergessen. Das ist jetzt wirklich festgehalten. Es ist
also im Gesetz festgehalten, dass das Bestandsnetz
dazugehört und dass wir im Übrigen in den kommenden
Jahren nicht ausschließlich sanieren. Vielmehr gibt es immer
auch noch einen angepassten, notwendigen Ausbau und
Neubau. Vor allem kann man bei begonnenen Projekten
wie Stuttgart 21 oder anderen Projekten, die weit
fortgeschritten sind, nicht mehr kurz vor Schluss aufhören und
sagen: Jetzt kümmern wir uns erst mal um die Sanierung
des Netzes. – Das muss man parallel schaffen.
Schließlich haben wir jetzt geschafft, was 30 Jahre
überfällig war: Man hat bei der Bahnreform vergessen,
eine Regelung dafür zu finden, wer die Sanierung der
Bahngebäude, des Bahnumfelds und der
Schieneninfrastruktur in Bahnhöfen finanziert. Das ist jetzt
aufgenommen, und das ist auch gut so. Damit können wir endlich
die Bahnhöfe wieder zum guten, schönen, attraktiven Tor
für den Schienenverkehr und in die Städte hinein machen.
Zum guten Schluss möchte ich darauf hinweisen: Die
Länder haben sich in erheblichem Maße bewegt, und sie
werden in den nächsten Jahren viel Geld in die Hand
nehmen müssen, um diesen Prozess zu unterstützen. Ich
möchte aber ganz deutlich sagen: Wir werden das im
Wesentlichen aus Regionalisierungsmitteln stemmen
müssen. Und es wäre ein Treppenwitz der Geschichte,
wenn wir viel Geld in die Modernisierung und
Digitalisierung stecken, um dann anschließend Züge
abzubestellen, weil wir nicht mehr das Geld haben, um sie zu
bestellen. Deswegen die klare Ansage an den Bund und an
alle, die Verantwortung tragen: Wir müssen sehr bald die
Regionalisierungsmittel erhöhen, um all dies zu
realisieren, um tatsächlich zu einer modernen Schiene in
Deutschland zu kommen, um zu einem guten Angebot zu
kommen. Denn wir haben ja ein Ziel: Wir wollen mehr
Güter auf die Schiene bringen, wir wollen mehr Personen
auf der Schiene befördern. Das alles machen wir, um das
Klima zu schützen und auch eine gute Mobilität in
Deutschland zu organisieren. Insofern bitte ich Sie um
Zustimmung zu unserer Resolution. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Minister Hermann! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Bernreiter aus Bayern.
Christian Bernreiter (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen sehr intensive
Wochen hinter uns. Ich habe schon von dem Gesetz
geträumt.
Kollege Dr. Herrmann, herzlichen Dank für das
Einbringen des Vermittlungsergebnisses! – Ich möchte mich
vor allem bei meinen Länderkolleginnen und -kollegen
ganz herzlich bedanken. Die Länder standen wie ein
Bollwerk, da hat kein Blatt Papier zwischen uns gepasst.
Wir stehen da sehr geschlossen. Ich möchte mich aber
auch beim Bundesverkehrsministerium und insbesondere
bei Bundesminister Dr. Volker Wissing ganz herzlich
bedanken.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war mehr
als geboten. Ich war dabei – Herr Staatssekretär Theurer,
Sie haben damals gesagt, das hätte es nicht gebraucht, da
hätten wir uns kurzfristig einigen können. Ich glaube
nicht, dass Sie das heute noch einmal wiederholen
würden. Wir haben, glaube ich, alle voneinander gelernt. Wir
haben bestimmt 100 Stunden miteinander diskutiert,
Länderabstimmungsrunden, das alles war notwendig.
Wir als Länder haben einiges erreicht, wir stehen aber
vor großen Herausforderungen. Ich kann nicht sagen,
dass wir heute freudestrahlend hierhergekommen sind.
Die Freude ist sehr bescheiden. Wir haben eine
gemeinsame Verantwortung, das Thema voranzubringen. Die
Sanierung der Hochleistungskorridore ist mehr als
geboten. Ich möchte ergänzen: Es gibt nicht nur
Hochleistungskorridore, sondern eben auch viele Regionalnetze,
für die die Länder indirekt Netznutzungsentgelte
bezahlen. Wir können eigentlich ein funktionierendes Netz
erwarten. Auch hier werden deutliche Investitionen
benötigt. Der Schienenersatzverkehr kostet hohe Summen.
Ehrlicherweise überfordern uns die 50 Prozent. Das
müssen wir klar ansprechen. Die Digitalisierung, die
Einführung von ETCS kostet – wir haben das alles berechnet –
in dem Modus 90-60 die Länder 2,6 Milliarden Euro.
Und alles soll mit Regionalisierungsmitteln bezahlt
werden.
Ich bin wirklich entsetzt angesichts der Diskussionen
auf Bundesseite, sowohl vom Bundesfinanzministerium
als auch den Mitgliedern des Haushaltsausschusses. Sie
glauben, wir Länder sitzen auf schwarzen Kassen, horten
Regionalisierungsmittel und geben sie nur nicht aus. Es
gibt ein Gutachten des BMDV, das uns in der letzten
Verkehrsministerkonferenz dargelegt wurde und klar
aussagt: Bis zum Jahr 2031 fehlen 40 Milliarden Euro
Regionalisierungsmittel. Das muss jeder wissen, und
darum ist es uns so wichtig, das heute klar anzusprechen.
Das bedeutet, dass die Länder, wenn wir keine
zusätzlichen Mittel bekommen, Verkehr abbestellen müssen. Der
Kollege in Schleswig-Holstein führt schon die
Diskussionen, das ist überall in den Medien nachzulesen. Alle
anderen Länder werden folgen – und darum unser
Entschließungsantrag, der als Protokollerklärung in jedem
Punkt und Komma mit den beteiligten Ländern
abgestimmt ist. Wir wollten ihn jetzt aber hochzoomen zu
einem Entschließungsantrag. Wir haben, das muss man
wissen, dann zukünftig auf den Hochleistungskorridoren
teilweise eine digitale Schiene. Wir haben dann aber kein
Geld mehr, die Züge auf dieser Schiene fahren lassen zu
können. Und an eine Angebotsausweitung, die ja
gefordert wird, ist überhaupt nicht zu denken.
Ich möchte noch erwähnen – das sollen Sie auch
wissen –: Der Bundeskanzler hat am 7. November 2023 im
Rahmen der Bund-Länder-Beratungen zugesagt, dass er
die nicht verbrauchten Mittel für das Deutschlandticket in
das Jahr 2024 überträgt. Bis heute ist nichts geschehen.
Das ist auch noch eine sehr offene Frage. Wenn sie nicht
beantwortet wird, müssen wir uns heuer noch darüber
unterhalten, was wir mit dem Ticketpreis anstellen. Ich
kann nur fragen: Was nützt ein günstiges Ticket, wenn
wir kein Geld mehr haben, überhaupt Züge fahren zu
lassen?
Insgesamt treiben mir das Ergebnis und die Situation
im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums große
Sorgenfalten auf die Stirn. Deutschland steht vor einem
Verkehrskollaps, sowohl auf der Straße als auch auf der
Schiene und im öffentlichen Nahverkehr. Wenn es so
weitergeht, entwickelt sich die Fortschrittskoalition zur
Abrüsttruppe. Bundesminister Wissing muss all die
Maßnahmen, die er jetzt mit uns vereinbart hat, aus seinem
Haushalt bezahlen. Das war für uns alle miteinander
schockierend. Ich lese heute überall Medienberichte: Es
soll einen Nachtragshaushalt 2024 geben, in dem in
keiner einzigen Silbe steht, dass der Bundesverkehrsminister
zusätzliches Geld bekommt. Es passiert hier also nichts
mehr. Und das BMDV hat uns bestätigt: Es fehlen auch
im Bundesfernstraßenhaushalt bis zum Jahr 2028
10 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof rügt den
Rückstand bei den Brückensanierungen. Wir wollen in
Deutschland kein zweites Drama wie bei der
Rahmedetalbrücke erleben.
Ich könnte jetzt viele Punkte aufführen, wo es überall
hakt. Der Deutschlandtakt ist nicht bis 2030 fertig. Herr
Theurer hat gesagt, es wird vermutlich mindestens
50 Jahre dauern. Barrierefreiheit, Bahnhöfe und, und,
und – meine Zeit ist leider zu Ende –, ich könnte viele
Punkte aufführen. Wir strecken die Hand aus, damit es
weitergeht. Das Vermittlungsergebnis ist der Einstieg.
Aber ohne zusätzliches Geld wird nichts funktionieren.
An Wirtschaftswachstum und an die Mobilität für die
Menschen ist nur zu denken, wenn es deutlich mehr Geld
für die Verkehrsinfrastruktur gibt. Ich bitte um
Zustimmung zum Vermittlungsergebnis und zu unserem
Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Staatsminister Bernreiter! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Mansoori aus Hessen.
Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Verspätungen bei der Bahn, marode Brücken und
Gleiskörper, verfallene Bahnhofsgebäude, eine Digitalisierung auf
dem Stand der 2000er-Jahre – bei der
Situationsbeschreibung waren sich Bund und Länder jedenfalls einig. Die
Schiene bedarf einer Grundsanierung. Das ist auch der
Schlüssel, um umweltgerecht Verkehre verlagern zu
können.
In diesem Gesetz fehlte jedoch die Ländersicht. Die
Kosten des Ersatzverkehrs waren nicht geregelt und
wären im Grunde den Ländern mehr oder minder
vollständig zugefallen. Die Digitalisierung der Schiene war
ebenso eine Leerstelle wie letztlich die Frage, was mit den
Bahnhofsgebäuden passieren soll. Ich zähle diese Punkte
auf, um noch einmal zu vergegenwärtigen, wo wir
gestartet sind. Der Bundesrat hatte im September eine
umfassende Änderung des Gesetzes angemahnt. Die Anrufung
des Vermittlungsausschusses war vor diesem Hintergrund
eine Notwendigkeit. Wir haben seitdem mehrfach, zuletzt
vor zwei Tagen, intensiv beraten. Länder und Bund
haben nun gemeinsam ein gutes und belastbares Ergebnis
erreicht, für das ich mich bei allen Beteiligten bedanken
darf.
Hier und heute können wir sagen: Es gibt viel zu tun
bei der Bahn, und wir packen es an. Moderne Gleise,
Gebäude, Fahrzeuge – vieles kann und wird mit diesem
Gesetz gelingen. Mit dem Gesetz in der vorliegenden
Form senden wir drei Signale:
Erstens. Wir holen die Versäumnisse der
Vergangenheit in einem immensen Kraftakt auf. Mit der
Korridorsanierung kann eine Generalsanierung der Bahn gelingen.
Der Bund und die bundeseigene Deutsche Bahn haben es
in der Vergangenheit unterlassen, das Netz in einem
qualitativ guten Zustand zu halten. Grundsätzlich steht
der Bund bei der Finanzierung der Instandhaltung seines
Eisenbahnnetzes in der Pflicht. Die Länder haben sich im
Wege eines durchaus schmerzhaften politischen
Kompromisses bereit erklärt, sich an den Kosten für einen
hochwertigen Schienensatzverkehr zu beteiligen. Damit
sich wieder etwas bewegt, mussten alle Seiten einen
Schritt aufeinander zugehen. Gleichwohl – und das ist
von den Vorrednern ja auch betont worden – wird es
künftig mehr Unterstützung des Bundes bei der
Gewährleistung des ÖPNV geben. Insofern wird uns auch das
Thema Regionalisierungsmittel wieder einholen.
Zweitens. Vor uns, vor allem aber vor den Kunden der
Bahn, liegen immense Herausforderungen. Bevor gut
ausgestattete Bahnen wieder pünktlich zwischen dann
sanierten Bahnhofsgebäuden verkehren können, wird
noch viel passieren. Bleiben wir insoweit realistisch:
Bevor es wieder besser wird, wird es erst mal
anstrengender für die Pendlerinnen und Pendler. Dafür haben
wir mit dem Mittel der Korridorsanierung ein Instrument
in den Händen und mit 41 Projekten – überproportional
viele in Hessen – ein Ziel vor Augen. Wenn Bund und
Länder das wollen, ist es auch möglich, diese Projekte
weiter zu skalieren.
Drittens. Unser Land und seine Institutionen sind zu
großen Kraftanstrengungen in der Lage. Wir haben einen
Kompromiss gefunden, in dem sich alle Beteiligten, alle
Länder, alle Regierungen wiederfinden können. Es sind
solche Übereinkünfte, die unser Land in der
Vergangenheit gestaltet haben und, wenn wir an diesem Mittel
festhalten, auch weiter gestalten können. Betonen wir also
das Gemeinsame, nicht das Trennende! Alle mussten sich
für dieses Gesetz bewegen. Wenn wir weiter so ergebnis-
und sachorientiert vorgehen, kann uns viel gelingen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, mehr zufriedene Bahnkunden – das
alles kommt heute aufs Gleis. Deswegen bitte ich um
Zustimmung. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsminister Mansoori! – Das Wort hat Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Theurer aus dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bahnfahren
muss zuverlässiger und komfortabler werden. Das
erwarten die Bürgerinnen und Bürger, das wollen wir alle,
Bund und Länder. Ein Schulterschluss aller staatlichen
Ebenen ist dafür erforderlich.
Das bundeseigene Schienennetz ist überlastet, es ist
überaltert, es ist teilweise marode und in jedem Fall
sanierungsbedürftig. Diese Situation hat die aktuelle
Bundesregierung angetroffen, nicht verursacht. Sie arbeitet
mit Hochdruck daran, die Investitionsrückstände und
Sanierungsstaus aus der Vergangenheit zu beseitigen. Der
Bund unternimmt große Anstrengungen, um zusätzliche
Mittel zu mobilisieren. Allein in diesem Jahr werden für
die Schiene 16,3 Milliarden Euro aufgewendet, statt den
ursprünglich vorgesehenen 9 Milliarden Euro. In der
mittelfristigen Finanzplanung von 2024 bis 2027
kommen zu den ursprünglich vorgesehenen 42 Milliarden
Euro 27,3 Milliarden Euro hinzu. Das ist ein Plus von
knapp 70 Prozent. Außerdem wächst der Topf für das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für
Schienenprojekte der Länder von 2024 auf 2025 von 1 Milliarde Euro
auf 2 Milliarden Euro an. Zudem wurden die
Regionalisierungsmittel von 9,3 Milliarden Euro auf
11,6 Milliarden Euro erhöht. Und auch die jährliche
Dynamisierung der Regionalisierungsmittel wurde von
ursprünglich 1,8 Prozent auf 3 Prozent fast verdoppelt.
Das Bundesschienenwegeausbaugesetz, über das wir
heute sprechen, ist ein zentraler Baustein der von der
Beschleunigungskommission Schiene vorgesehenen
Maßnahmen, um die Schiene, um die Eisenbahn als
zukunftsgerechten und klimafreundlichen Verkehrsträger
zukunftsfähig zu machen. Der Deutsche Bundestag hat
am 22. Februar das Gesetz vorläufig verabschiedet. Einen
Monat später, am 22. März, hat der Bundesrat
beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und
vorgestern Abend, zu später Stunde, hat der
Vermittlungsausschuss eine Einigung erreichen können. Dafür sind wir
dankbar, hierüber freue ich mich auch als
Schienenverkehrsbeauftragter ganz besonders. Ich danke herzlich
allen Beteiligten, auch im Namen von Bundesminister
Dr. Volker Wissing, ganz besonders Herrn Minister
Bernreiter als Co-Vorsitzendem. Wir glauben, dass dies
ein ganz wichtiger Fortschritt ist für die Realisierung
eines zukunftsfähigen Bahnsystems. Deshalb bitte ich Sie
an dieser Stelle, dem gefundenen Kompromiss
zuzustimmen.
Wir konnten folgende Einigungen erreichen: Der
Wunsch der Länder, die Empfangsgebäude künftig
förderrechtlich explizit als Bestandteil der Infrastruktur zu
definieren, wird gesetzlich festgelegt. Damit wird die
unnatürliche Trennung zwischen Bahnhöfen und Netz
beseitigt. Das ist bereits angesprochen worden.
Der nächste Punkt, die Förderfähigkeit der
Fahrzeugausrüstung, wird ausdrücklich im Gesetz verankert. Das
ist ein großes Entgegenkommen des Bundes, weil der
Bund und insbesondere die Haushaltspolitik und der
Bundesrechnungshof dies nicht als originäre Aufgabe des
Bundes ansehen. Aber mit der modernen
Digitalisierungstechnik rückt ja ein Stück weit die Signal- und
Sicherheitstechnik in die Fahrzeuge. Deshalb ist es gut,
dass hier ein Kompromiss gefunden werden konnte. Der
Bund kann die Kosten der Ausrüstung für
Vorserienfahrzeuge, sogenannte „First of Class“, zu bis zu 90 Prozent
und die Ausrüstung von Serienfahrzeugen zu bis zu
60 Prozent finanzieren. Die Förderung von
Neufahrzeugen ist ausgeschlossen, denn für Neufahrzeuge gilt ja in
Zukunft die auch europarechtlich abgesicherte
Verpflichtung, sie gleich mit ETCS ausgerüstet zu liefern.
Schlussendlich haben wir uns auf eine
Protokollerklärung verständigt, die ich heute für die Bundesregierung
abgeben möchte. Diese liegt Ihnen vor. Die
Protokollerklärung befasst sich auch mit der Koordinierungsstelle
sowie mit der Fahrzeugförderung für die Ausrüstung mit
ETCS.
Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass
sich eine koordinierte Digitalisierung am Ende für uns
alle auszahlen wird und die Digitalisierung eine
gemeinsame Anstrengung wert ist. Zu der Koordinierungsstelle,
die wir alle für entscheidend für den Erfolg der
Digitalisierung auf der Schiene halten, haben wir im Rahmen des
Vermittlungsverfahrens eine Passage in das
Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen. Dies schafft
Rechtsklarheit. Einzelheiten der Fahrzeugförderung
werden in einer Förderrichtlinie festgelegt. Die Arbeiten
dafür laufen bereits. Wir sind auf einem guten Weg.
Lassen Sie mich abschließend den nächsten Punkt der
Einigung ansprechen: Es soll gewährleistet werden, dass
das gesamte Netz, nicht nur die Hochleistungskorridore,
modernisiert wird. Klar, über die Hochleistungskorridore
laufen 98 Prozent des Güterverkehrs und 95 Prozent des
Schienenfernverkehrs. Aber das gesamte Netz ist wichtig.
Das ist uns bekannt. Und deshalb ist diese Klarstellung
des Bundes wichtig.
Meine Damen und Herren, die Finanzierung des
Schienenersatzverkehrs ist in diesem Zusammenhang
grundsätzlich eine wichtige Aufgabe. Der Bund hat sich
auch hier weit bewegt, denn die Mitfinanzierung des
Schienenersatzverkehrs ist ein absolutes Novum. Wir
sind bereit, dies zu unterstützen, weil die mehrmonatigen
Sperrungen natürlich nicht dazu führen dürfen, dass wir
auf Dauer Fahrgäste verlieren.
Ich glaube, das ist rundum ein gutes Ergebnis. Ich
denke, dass die Novelle des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes ein großer Meilenstein, ein großer Fortschritt
für das große Sanierungsprojekt Schiene in Deutschland
ist, und bitte deshalb um Ihre Zustimmung zum Ergebnis
des Vermittlungsausschusses.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Theurer!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben gegeben: Frau
Ministerin Lange (Brandenburg) und Herr Senator
Dr. Tjarks (Hamburg).
Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am
Schluss der Sitzung erneut aufgerufen. Dann wird die
Abstimmung durchgeführt.
Ich rufe TOP 35 auf:
TOP 35
Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes
sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der
Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)
(Drucksache 304/24)
Auch dieses Gesetz kommt aus dem
Vermittlungsausschuss zurück.
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn
Ministerpräsident Daniel Günther das Wort.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein),
Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich habe die Aufgabe, über die Ergebnisse
aus den Beratungen des Vermittlungsausschusses zum
neuen Onlinezugangsgesetz zu berichten. Der Bundestag
hatte dieses Gesetz im Februar verabschiedet, und wir
haben hierüber am 22. März beraten und abgestimmt.
Weil weder der Gesetzentwurf noch ein Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses dabei die erforderliche
Zustimmung im Bundesrat gefunden hat, rief der Bund
am 10. April den Vermittlungsausschuss an. Ziel der
Gesetzesnovelle des Onlinezugangsgesetzes und weiterer
Vorschriften ist es, die rechtlichen Grundlagen für die
dringend erforderlichen weiteren Schritte der
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Landes-
und kommunaler Ebene voranzutreiben.
Inzwischen hat am vergangenen Mittwoch der
Vermittlungsausschuss getagt und sich verständigt. Mit den
vorliegenden Änderungen wird der Gesetzentwurf aus
fachlicher Sicht noch einmal verbessert und sollte damit
zustimmungsfähig sein. Hervorzuheben ist, dass die
Mitwirkungsrechte der Länder deutlich gestärkt werden.
Sie haben jetzt erweiterte Mitspracherechte bei der
Entscheidung darüber, welche Basisinfrastruktur, welche
Verfahren und welche IT-Standards bei der Ende-zu-
1 Anlagen 1 und 2
Ende-Digitalisierung zentral eingeführt werden; ebenso
bei der Festlegung der organisatorischen, prozessualen
und technischen Bedingungen, unter denen die
Verwaltungsdigitalisierung erfolgen soll. Mit diesen
Mitspracherechten können die Länder sowohl fachliche als auch
finanzielle Risiken bei Rechtsverordnungen auf
Veranlassung des Bundes wesentlich besser kontrollieren und
gegebenenfalls Fehlentwicklungen vermeiden.
Ein Meilenstein ist die Vereinbarung zur
Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID. Die Länder
und der Bund werden am Ende dieses Prozesses mit einer
gemeinsamen zentralen technischen Infrastruktur den
Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen.
Die nunmehr im Gesetz vorgesehene Übergangsregelung
bis zur Nutzung einer bundesweit nutzbaren ID sieht vor,
dass zunächst alle erforderlichen Voraussetzungen für
eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen
müssen. Die BundID muss erst über einen für die
nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen
erforderlichen Funktionsumfang verfügen, bevor diese
Frist zu laufen beginnt. Das ist für jene Länder von
besonderer Bedeutung, deren technische Standards weiter
fortgeschritten sind als die der BundID heute.
Der Bund hat zudem in der entsprechenden
Protokollerklärung eine wichtige Zusage gemacht: Er trägt die sich
aus dem Gesetz ergebende Finanzverantwortung für die
zentralen IT-Basiskomponenten wie die BundID mit
Nutzerkonto und Postfach sowie den Siegeldienst.
Außerdem wird im Gesetz ein Evaluationsmechanismus
verankert, mit dem die Erfüllungsaufwände regelmäßig
gemessen werden sollen. Mit diesem soll sowohl die
Umsetzung des Gesetzes als auch der dadurch
entstehende Aufwand für die Länder regelmäßig bewertet werden.
Dies ermöglicht eine mittelfristige und nachhaltige
Finanzplanung, vor allem in den Ländern.
Im Entwurf wird des Weiteren ein höherer Grad an
Verbindlichkeit für die Nutzung digitaler
Verwaltungsleistungen normiert. Dadurch ist zu erwarten, dass bereits
bestehende Angebote besser genutzt werden und ein
Nachahmungseffekt in anderen fachlichen Bereichen mit
dem Ziel einer weitergehenden Digitalisierung entsteht.
Aus verwaltungsverfahrens- und
datenschutzrechtlicher Sicht löst der Entwurf bisherige Praxisfragen des
Datenschutzes. Nun gilt die zentrale
datenschutzrechtliche Verantwortung für alle länderübergreifend
eingesetzten Onlinedienste, und es ist klargestellt, dass nicht nur
sogenannte EfA-Dienste von der Regelung umfasst sind.
Zudem wird die digitale und förmliche Zustellung von
Verwaltungsakten im Verwaltungsverfahrensrecht des
Bundes geregelt. Diese Maßnahmen erhöhen die
Rechtsklarheit.
Die ELSTER-ID kann unbefristet und auch außerhalb
von steuerrechtlichen Verfahren genutzt werden. Diese
weitverbreitete Lösung bleibt damit weiterhin eine
sichere Alternative zur eID des Personalausweises. In einer
Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses haben
Bund und Länder festgehalten, dass der Prozess der
Registermodernisierung und damit die für die digitale
Transformation so wichtige Umsetzung des Once-Only-
Prinzips sowie die Entwicklung einer smarten eID
beschleunigt werden sollen. Es ist nun Aufgabe des Bundes
und der Länder, den Staatsvertrag zur Modernisierung
der Register schnell zu schließen.
Als letzten Punkt will ich noch hervorheben: Das OZG
wird nicht mehr mit einer Umsetzungsfrist verbunden.
Das ist allgemein begrüßt worden, weil es deutlich
macht: Die digitale Transformation der öffentlichen
Verwaltung endet nicht an einem Stichtag; sie ist eine
gesamtstaatliche Daueraufgabe.
Die erzielten Ergebnisse zeigen, dass wir im
Vermittlungsausschuss tragfähige und gute Kompromisse in der
Sache finden. – So weit mein Bericht zur vierten Sitzung
des Vermittlungsausschusses. Ich empfehle Zustimmung
zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses, bedanke
mich bei allen Beteiligten, beim Bund – Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff – für die gute
Zusammenarbeit, die zielführenden Gespräche, damit diese
Einigung erfolgen konnte.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Günther! – Das Wort hat Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff, Bundesministerium
des Innern und für Heimat.
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat: Moin, Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Heute stehe ich mit einer
besonders positiven Nachricht für die digitale Zukunft
unseres Landes vor Ihnen. Ich freue mich, dass wir uns
vorgestern im Vermittlungsausschuss einigen konnten
und den Weg für das OZG-Änderungsgesetz frei gemacht
haben. Wir schaffen nun endlich das so dringend
notwendige Upgrade einer in die Jahre gekommenen
gesetzlichen Grundlage – ein wichtiges Signal für ein digitales
Deutschland.
Doch wir starten nicht bei null. Lassen Sie uns nicht
vergessen, was wir schon alles erreicht haben! Schon
heute sind fast alle Bundesleistungen aus dem OZG
online. Unser Bundesportal hat monatlich über 1,2 Millionen
Zugriffe. Dazu sind schon 135 föderale OZG-Leistungen
live. Alle 15 sogenannten Fokusleistungen, auf die sich
Bund und Länder geeinigt haben, sind online und
befinden sich im Rollout. Meine Damen und Herren, dieser
Fortschritt kann sich sehen lassen, und das fällt für
meinen Geschmack zu oft unter den Tisch. Das alles sind
Erfolge, die wir gemeinsam erreicht haben, Bund und
Länder zusammen.
Und jetzt das neue OZG Änderungsgesetz! Es bringt
viele gute Nachrichten. Ich nenne nur einige: Wir
vereinfachen. Wir schaffen die Schriftform ab: keine
händischen Unterschriften mehr, alles digital. Die Ende-zu-
Ende-Digitalisierung steht im Fokus. Von der
Beantragung bis zum Bescheid – künftig wird im Bund alles
digital sein. Durch das Once-Only-Prinzip müssen
Bürgerinnen und Bürger ihre Nachweise zukünftig nur ein
einziges Mal vorlegen. Sind die Daten bei den
zuständigen Behörden und den Registern vorhanden, können sie
dort einfach digital abgerufen werden. Wir schaffen mehr
Standardisierung. Wir schaffen ein zentrales Bürgerkonto
für ganz Deutschland. Das spart auch den Ländern
Kosten und Ressourcen. Dafür entwickeln wir die BundID
weiter zu einer DeutschlandID. Gute Nachrichten auch
für Unternehmen: Spätestens in fünf Jahren müssen alle
Unternehmensleistungen „digital only“ angeboten
werden. Die Zettelwirtschaft hat endlich ein Ende. Und zu
guter Letzt: Wir schärfen beim Datenschutz und schaffen
mit dem Datenschutzcockpit ein Tool, das Transaktionen
der Behörden einsehbar macht. Das schafft Transparenz.
Sie sehen: Für Bürgerinnen und Bürger wie für
Unternehmen sind heute sehr viele gute Nachrichten dabei.
Sehr geehrte Damen und Herren, für diese guten
Nachrichten haben wir, Bund und Länder, im
Vermittlungsausschuss sehr gut zusammengearbeitet. Das war
ein beidseitiges Aufeinander-Zugehen. An dieser Stelle
möchte ich meinen besonderen Dank an Minister Dirk
Schrödter aus Schleswig-Holstein richten, der diese
konstruktive Zusammenarbeit möglich gemacht hat.
Ein Ergebnis unserer guten Zusammenarbeit ist, dass
wir die Beteiligungsrechte der Länder noch mehr stärken.
Künftig erlassen wir die Rechtsverordnungen zur
Vorgabe von Standards im Einvernehmen mit dem IT-
Planungsrat. Zudem gestalten wir die Frist für die
Umstellung der Ländernutzungskonten auf die BundID
flexibler und beziehen die Länder über den IT-Planungsrat
in die Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID
ein. Die Entscheidungen im IT-Planungsrat erfolgen
dabei jeweils nach Maßgabe der Mehrheitserfordernisse
nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des IT-Staatsvertrags. Und last,
but not least: Wir schaffen mehr Flexibilität und mehr
finanzielle Planungssicherheit für die Länder durch neue
Regelungen zu Übergangsfristen und zum Monitoring
des Erfüllungsaufwands.
Meine Damen und Herren, Ergebnis unserer Einigung
ist aber nicht nur der Gesetzeswortlaut. Wir haben uns
auch darüber hinaus verständigt. In seiner begleitenden
Protokollerklärung liefert der Bund wichtige fachliche
Klarstellungen und bekräftigt seine sich aus dem Gesetz
ergebende Finanzverantwortung für die zentralen
Basiskomponenten. Diese Protokollerklärung betrachtet der
Bund als Geschäftsgrundlage. Ich bin davon überzeugt,
dass wir damit die Weichen für den digitalen Fortschritt
in Deutschland stellen und eine maßgebliche
Verwaltungsmodernisierung in die Wege leiten.
Das OZG hat in den Verhandlungen etwas länger
gebraucht, das kann man so sagen. Und es waren auch
anstrengende Verhandlungen nötig. In der letzten Rede hier
zum Onlinezugangsgesetz hatte ich Hannes Flesner
zitiert, den ostfriesischen Barden, und hatte Ihnen von
Lübbo Patent berichtet. Nun möchte ich noch einmal
Hannes Flesner zitieren, denn die Faustformel unserer
Verhandlungen war: „Verstand kummt mit Jahren, da
kummst net mit op d’Welt. Ik raa Di, bedaah Di un wees
nich so vergrellt.“ Wir haben es uns nicht leicht gemacht,
das OZG weiterzuentwickeln. Doch das Ergebnis ist ein
gutes geworden. Millionen Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen in unserem Land werden es hoffentlich
bald positiv im Alltag spüren, und darauf kommt es am
Ende an. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff!
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Ministerin Lange (Brandenburg).
Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am
Schluss der Sitzung erneut aufgerufen.
Ich rufe TOP 36 auf:
TOP 36
Zehntes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 305/24)
Auch dieses Gesetz kommt aus dem
Vermittlungsausschuss zurück.
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt das Wort.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt),
Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Das der Zustimmung des Bundesrates bedürfende
Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
durchlief ein sehr ungewöhnliches
Vermittlungsverfahren: Der Bundesrat versagte dem Gesetz am 24.
November 2023 seine Zustimmung. Erst fast sechseinhalb
Monate später, am 6. Juni 2024, rief die Bundesregierung
zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss an. Gestatten
Sie mir die Bemerkung, dass dieses – im vorliegenden
Zusammenhang sei es erlaubt, das zu sagen – deutlich
unter 30 bleibende Tempo der Gesetzgebung nicht zu
dessen neuer Richtgeschwindigkeit werden sollte.
Freundlicher Hinweis!
(Heiterkeit)
Bestandteil des Einigungsvorschlags ist, dass neben
der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes
der Gesundheit und der Unterstützung der
städtebaulichen Entwicklung die Leichtigkeit des Verkehrs
berücksichtigt werden muss und die Sicherheit des Verkehrs
nicht beeinträchtigt werden darf. Das Gesetz ermöglicht
also im Straßenverkehrsrecht mehr kommunale Entschei-
1 Anlage 4
dungskompetenzen und dient damit der Subsidiarität.
Dies dürfte nicht nur bei denjenigen, die wie ich
Anhänger der katholischen Soziallehre sind, dazu führen, dass
sie dem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff für Ihren zweifachen
Einsatz für den Vermittlungsausschuss! – Jetzt hat das
Wort Herr Minister Hermann – mit einem „r“ – aus
Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lieber Kollege Haseloff! In der Tat war das ein sehr
ungewöhnliches Verfahren. Aber – um Ihr Bild
aufzugreifen – es war eigentlich im November unter den
Ländern und den Fachleuten geklärt, dass es für dieses
Gesetz eine grüne Welle gibt, und es ist bis heute schwer
nachvollziehbar, warum dann eine Mehrheit die Ampel
trotzdem auf Rot gestellt hat, obwohl eigentlich alles
geklärt war. Wir haben uns dann in vielen Wochen
darüber verständigt, was denn noch fehlt.
Es waren eigentlich zwei Punkte, nämlich: Die
Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs sollen nicht
gefährdet werden durch die neuen Elemente „Klima- und
Umweltverträglichkeit“ und „Modernisierung des
Straßenverkehrsgesetzes“. Das steht aber tatsächlich schon
im Entwurf drin. Es sollte nicht die Regel werden, dass
wir alle Gesetze doppelt moppeln, also dass wir erst
sagen: „Das ist für Sicherheit und Leichtigkeit“, und dann
beschließen wir nochmals: Es ist für Sicherheit und
Leichtigkeit. Das war aus unserer Sicht nicht gerade
notwendig, aber ich bin froh, dass wir es ohne weitere
Debatte im Vermittlungsausschuss vorgestern
beschlossen haben.
Ich will einfach noch einmal darauf hinweisen, was
wir jetzt tatsächlich insgesamt an Neuerungen einführen.
Die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts war
sicherlich überfällig, denn seit Jahren sagen uns
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und
Gemeinderäte, aber auch Verbände und Organisationen:
Gebt den Kommunen mehr Flexibilität bei der Regelung,
etwa beim Tempolimit! Achtet darauf, dass auch andere
Aspekte wie Umwelt-, Klimaschutz und städtebauliche
Entwicklung eine Rolle spielen bei den Regelungen, etwa
zum Tempo! – All das ist jetzt in diesem Gesetz
angegangen.
Es ist sicherlich eine maßvolle Modernisierung – man
könnte auch sagen: eine sehr maßvolle Modernisierung –
und entspricht natürlich nicht dem, was sich die über
1 000 Kommunen versprochen haben, die sich mehr
Lebensqualität in der Stadt durch weniger
Geschwindigkeit des Straßenverkehrs versprochen haben. Trotzdem
gibt es klare Verbesserungen. Zum Beispiel kann die
Tempo-30-Regelung zusammengelegt werden: Wenn es
kurze Strecken gibt und in der Mitte keine Regelung,
kann man diese Strecken zusammenfassen. Das ist sehr
gut. Bei Übergängen, bei Fußgängerüberwegen, bei
Spielplätzen kann jetzt, ohne dass nachgewiesen werden
muss, dass es gefährlich ist, eine Tempobeschränkung
vorgenommen werden. Bisher war es so, dass man
nachweisen musste, dass es gefährlich ist, dass man also
gewissermaßen warten musste, bis ein Unfall passiert; dann
war der Beweis erst erfüllt. Auch Sonderfahrspuren sind
jetzt besser möglich für Busse und andere Fahrzeuge.
Was auch gut ist: Es gibt ja viele Dienste, Pflegedienste,
Paketdienste und so weiter, die in unseren Städten keinen
Platz finden, zu halten, und dann verkehrswidrig mitten
auf der Straße oder sonst wo halten. Es soll nun Zonen
geben, wo diese Dienste halten können. All das sind
Verbesserungen, die es wert sind, heute in Form dieses
Gesetzes beschlossen zu werden.
Ich will darauf hinweisen, dass wir damit noch nicht
am Ende sind. Jetzt folgt noch die Straßenverkehrs-
Ordnung, die an das Gesetz angepasst werden muss und
genau diese Überlegungen mit aufgreifen soll, damit die
Regelung des Straßenverkehrs in Deutschland auch
wirklich moderner wird.
Gestatten Sie mir noch den Hinweis: Wir sollten den
Mut haben, den Verantwortlichen vor Ort etwas
zuzutrauen, und nicht glauben, dass Kommunalparlamente
oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Ganoven
sind, die nur den Fußgängern helfen, aber den
Straßenverkehr des Autos unterbinden wollen. Vielmehr gibt es
auch vor Ort Menschen mit Verantwortung, die maßvoll
sind. Und ich glaube, es ist gut, wenn die Kommunen
mehr zu sagen haben bei der Regelung des Verkehrs.
Vieles ist nicht zentral regelbar, sondern am besten lokal.
Erste Öffnungen haben wir gemacht, weitere sollten
folgen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Minister Hermann! – Das Wort hat Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Theurer aus dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr verehrte, liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung wurde vereinbart, das
Straßenverkehrsgesetz so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und
Sicherheit des Verkehrs den Zielen des Klimaschutzes,
des Umweltschutzes, der Gesundheit und auch der
städtebaulichen Entwicklung stärker Rechnung getragen
wird. Den Ländern und Kommunen sollten größere
Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Diesem
Auftrag wollen wir mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung
des Straßenverkehrsgesetzes nachkommen.
Das derzeit geltende Straßenverkehrsgesetz ermächtigt
das BMDV in § 6, Regeln für den Straßenverkehr
festzulegen, und zwar unter anderem in der Straßenverkehrs-
Ordnung. Im Gesetz steht bislang ausdrücklich, dass alle
Regeln, die wir erlassen, zur Abwehr von Gefahren für
die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf
öffentlichen Straßen erforderlich sein müssen. Bei allem, was
die Behörden vor Ort anordnen können, muss es also
immer um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
gehen. Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die
Belange der städtebaulichen Entwicklung können nur als
Nebenzwecke herangezogen werden. Daran gab es seit
einiger Zeit Kritik: Im Straßenverkehr gehe es eben um mehr
als um die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs.
Das sehen wir genauso und helfen diesem Einwand mit
dieser Gesetzesänderung ab, indem wir den
Ermächtigungsrahmen erweitern möchten um eine zusätzliche
allgemeine Regelung, die besagt: Sollte es nach den
bestehenden Vorschriften noch nicht möglich sein, können
Vorschriften im Straßenverkehr erlassen werden mit dem
Hauptziel, die Umwelt und das Klima besser zu schützen,
die Gesundheit zu schützen oder die städtebauliche
Entwicklung zu unterstützen. Damit reichen diese Ziele
künftig für sich allein genommen aus, um die
Vorschriften zur Regelung des Verkehrs zu erlassen.
Diese Änderungen wurden bereits im Oktober des
vergangenen Jahres vom Deutschen Bundestag
beschlossen. Der Bundesrat hatte dem Vorhaben in seiner Sitzung
am 24. November jedoch nicht zugestimmt. Einige
Länder hatten Bedenken, die Sicherheit des Verkehrs könnte
in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu kurz
kommen. Gleichwohl bestand nach wie vor das
gemeinsame Interesse zwischen Bund und Ländern, das
Straßenverkehrsrecht moderner und klimafreundlicher zu
gestalten. Dies wurde auch vonseiten der Länder immer
wieder kommuniziert. Daher ist es aus Sicht der
Bundesregierung umso erfreulicher, dass sich Bund und Länder
im Vermittlungsausschuss auf eine Formulierung einigen
konnten, die für alle Seiten akzeptabel ist. Der
vorliegende Entwurf hebt noch klarer als bisher hervor, dass bei
der Verfolgung der neuen Zwecke die Sicherheit des
Verkehrs nicht beeinträchtigt werden darf und die
Leichtigkeit des Verkehrs stets berücksichtigt werden muss.
Das steht ausdrücklich so im Gesetz, denn die Teilnahme
am Verkehr muss für alle sicher bleiben.
Ich danke im Namen der Bundesregierung für die
Bereitschaft, einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten.
Ich denke, mit dem gefundenen Ergebnis gehen wir einen
großen Schritt in Richtung einer modernen,
klimafreundlichen und sicheren Mobilität, und bitte Sie deshalb um
Zustimmung zu den Ergebnissen des
Vermittlungsausschusses.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Theurer!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am
Schluss der Sitzung erneut aufgerufen, dann wird auch
die Abstimmung durchgeführt.
Ich rufe TOP 6 auf:
TOP 6
Entschließung des Bundesrates „Messerkriminalität
wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts
zügig voranbringen“ – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 263/24)
Dem Antrag sind Baden-Württemberg, Nordrhein-
Westfalen, das Saarland und Sachsen beigetreten.
Es liegen mir Wortmeldungen vor. Zunächst hat das
Wort Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich
zunächst, sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlich bedanken
für Ihre würdigen, angemessenen Worte zu Beginn
unserer Sitzung aus Anlass der entsetzlichen Messerattacke
auf einen Polizeibeamten in Mannheim. Das ist uns,
glaube ich, allen unter die Haut gegangen; aber eigentlich
ist es nur die spektakuläre Fortsetzung einer
Entwicklung, die uns insgesamt tief besorgt stimmen muss. Ich
glaube, das kann man sagen, wenn man sich die Kette
von größeren und kleineren Berichten anschaut. So kann
es nicht mehr weitergehen.
Relativ wahllos trage ich Ihnen einmal
Zeitungsüberschriften aus meinem Bundesland, aus Niedersachsen,
aus den letzten Wochen vor: „Messerangriff in Sarstedt:
Verdächtiger in Untersuchungshaft“. Oder: „Tödlicher
Messerangriff in Stade: Verdächtiger in U-Haft“. Oder:
„Messerattacke in Quakenbrück: 35-Jährige außer
Lebensgefahr“. Oder: „Mutige Zeugin rettet Messeropfer
das Leben“. Oder – trauriger Höhepunkt –: „Polizei
erschießt Mann nach Messer-Angriff – Beamtin
angeschossen“. Das sind einige Wochen in einem von 16
Bundesländern. Wir reden hier über ein richtig großes Problem.
Und noch einmal: So kann es nicht weitergehen.
Wir erleben eine deutliche Zunahme von
Messerattacken in den vergangenen Monaten und Jahren, und wir
sehen auch, dass die Verbreitung von Messern spürbar
zugenommen hat, dass insbesondere in manchen Kreisen
junger Leute Messer gewissermaßen als Statussymbol zur
alltäglichen Ausstattung gehören. Es ist an der Zeit, in
dieser Hinsicht ein klares Stoppsignal zu setzen. Wir
müssen dazu kommen, dass der Umgang mit Messern in
der Öffentlichkeit wesentlich eingeschränkt wird. Dafür
reichen rechtliche Regelungen nicht aus, aber ohne sie
geht es nicht. Und deswegen der Vorschlag, der Ihnen
vorliegt, feststehende Messer von mehr als 6 Zentimetern
Klingenlänge in der Öffentlichkeit nicht mehr zuzulassen.
Bis jetzt sind es 12 Zentimeter. Jeder von uns kann sich
ausmalen, was 12 Zentimeter Klingenlänge ausmachen,
und man fragt sich, warum man so etwas mit sich
herumtragen muss. Oder ein anderes Beispiel: Wir schlagen ein
Verbot des Umgangs mit Springmessern vor.
Springmesser sind diese Statussymbole, von denen ich gesprochen
habe, und die können eben im Falle eines Falles
hochgefährlich sein. Oder aber schlichtweg auch das Verbot von
Waffen im ÖPNV und im SPNV. Brokstedt war dafür ein
Beispiel. Wer von A nach B fahren will, der muss keine
Waffe mit sich führen, der darf keine Waffe mit sich
führen, denn die Erfahrung zeigt uns, dass gerade dort,
wo viele Menschen zusammenkommen, die Risiken im
Zweifel besonders hoch sind. – Das sind unsere
Vorschläge, und ich bin sehr dankbar für die sehr
aufgeschlossene Diskussion über diese Vorschläge im
Länderkreis.
Aber auch damit kann es ja noch nicht ein Ende haben.
Wir haben in der Koalitionsvereinbarung auf
Bundesebene dazu gute Vereinbarungen. Die
Bundesinnenministerin hat vor mehr als einem Jahr eine Reform des
Waffenrechts angekündigt. Da ging es beispielsweise um die
Erlaubnispflicht von Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen. Das alles ist absolut richtig. Das gilt auch
für das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer
Waffen. Was wir uns fragen, ist: Warum gibt es diese
Reform immer noch nicht, wenn sich alle einig sind und
sich das Ganze eigentlich geradezu aufdrängt? Warum
steht es noch nicht im Bundesgesetzblatt? Warum haben
wir diese Diskussion noch nicht?
Wir möchten gerne, dass der Bundesrat die
Bundesregierung an dieser Stelle noch einmal eindringlich bittet,
in dieser Frage voranzukommen. Es ist nicht die Zeit, wo
man so etwas auf die lange Bank schieben kann. Und
auch das muss gesagt werden: Ich habe mir sagen lassen,
dass das Waffengesetz, als es im Jahre 2002 in Kraft
getreten ist, geradezu das Musterbeispiel eines einfachen,
schlanken, anwendbaren Gesetzes war. In den
nachfolgenden 22 Jahren sind eine ganze Vielzahl von schwer
administrierbaren Ergänzungen und Änderungen
dazugekommen. Es gibt eine ganze Rechtsprechung zu diesem
Thema, die insgesamt maximal komplex ist, sodass selbst
Expertinnen und Experten des Waffenrechts heute sagen:
Es ist richtig schwierig. – Was erwarten wir dann denn
eigentlich von den Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten vor Ort bei der Anwendung? Die Zeit ist dafür reif,
dass man das Waffenrecht entrümpelt, klare Regelungen
schafft, einfache Verfahren, damit wir unseren Teil dazu
beitragen, deutlich zu machen: Wir wenden uns
entschieden gegen Gewalt, und wir fangen damit an – was
besonders naheliegend ist –, dass wir den Umgang mit Waffen
in der Öffentlichkeit maximal begrenzen und das auch
durchsetzen. Ich halte das für eine wichtige Aufgabe.
Ich bedanke mich für die bisherige Diskussion und
bitte – ich glaube, in Übereinstimmung mit vielen von
Ihnen – um sofortige Sachentscheidung.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident Weil! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Mansoori aus Hessen.
Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind heute auch
in Trauer zusammengekommen. Wir haben innegehalten
und einem Menschen, einem Polizisten gedacht, der mit
seinem Beruf für die Verteidigung unserer Demokratie
eingetreten ist. Wir denken an Rouven Laur, angegriffen
am 31. Mai, verstorben an seinen Verletzungen am
2. Juni.
Ich sage es in aller Deutlichkeit: Ich verurteile alle
Gewalt, jeden Terror. Wer meint, im Namen einer
obskuren Auslegung des Korans zu handeln, stellt sich
außerhalb des Gesetzes, und er stellt sich außerhalb der
Gemeinschaft. Extremisten sind nicht einfach nur Straftäter,
denen mit Mitteln des Strafrechts beizukommen wäre.
Sie müssen vielmehr auch moralisch und gesellschaftlich
geächtet werden. Das Strafrecht oder auch das
Waffenrecht, das wir heute behandeln, sind wichtig, treffen aber
nicht die Ursachen. Wir dürfen uns nicht selbst darin
täuschen, dass wir, sofern wir nur hart genug bestrafen,
genug kontrollieren, Terror verhindern könnten.
Extremismus beginnt nämlich viel früher.
Das Gift einer vormodernen Koranauslegung wirkt
schon lange vor einer Tat. Nicht jeder Islamist ist ein
Terrorist, aber jeder, der im Namen des Korans mordet,
beginnt als Islamist. Ich erwarte und will auch selbst dazu
beitragen, dass Ideen, die den Vorrang einer Religion vor
anderen behaupten, zurückgewiesen werden – im
öffentlichen Raum und auch im privaten. Wenn jemand zu
Hause beim Abendessen fabuliert, Frauen, andere
Ethnien, andere sexuelle Identitäten seien geringer oder
abzulehnen, dann stehe ich auf und verlange das auch
von allen anderen. Menschen, die sich wegen ihres
Glaubens diskriminiert fühlen, müssen bereit sein, die
Toleranz, die sie zu Recht für sich selbst einfordern, auch
anderen zu gewähren. „Ich missbillige, was Sie sagen,
aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu
sagen“, diese Maxime der Aufklärung, Voltaire
zugeschrieben, kann man nicht nur für sich selbst einfordern;
man muss auch bereit sein, sie anderen zu gewähren.
Polizistinnen und Polizisten überall in unserem Land
schützen Veranstaltungen, ohne dass sie sich selbst mit
deren Inhalten identifizieren. Sie schützen jeden Tag
Meinungen, selbst dann, wenn sie sie vielleicht ablehnen.
Sie sind Helden unserer Demokratie. Unser Grundgesetz
wird nicht allein durch Recht und Gesetz geschützt,
sondern auch durch uns alle. „Der freiheitliche, säkularisierte
Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht
garantieren kann“, wie es der Rechtsphilosoph Böckenförde
vor genau 60 Jahren formulierte. Konkret waren dies
vorige Woche der Kollege Rouven Laur, der den
Attentäter stoppte, die Sanitäterin mit Kopftuch, die die
Erstversorgung unternahm. Ihnen gilt unser Dank.
Für mich und für uns alle muss es egal sein, welche
Herkunft jemand hat, denn die Unterscheidung zwischen
Feinden der Demokratie und ihren Unterstützern verläuft
nicht entlang des Merkmals „Migrationshintergrund“.
Die entscheidende Frage ist: Wer unterstützt die Rechte
unserer Verfassung, wer will unser Land verteidigen, und
wer will dieses Land zerstören, seien es islamistische
Terroristen oder Nazis? Die Motivlage spielt keine Rolle,
wenn es um die Bekämpfung von Terrorismus geht.
Daher ist es unsere Pflicht, meine sehr verehrten Damen und
Herren, als Entscheidungsträgerinnen und
Entscheidungsträger Sorge dafür zu tragen, dass diejenigen, die unsere
verfassungsmäßige Ordnung schützen, ihrerseits
geschützt werden. Wir müssen uns jeden Tag die Frage
stellen: Tun wir genug, um Polizistinnen und Polizisten
bei der Ausübung ihres Berufs zu unterstützen? Einem
fordernden, schwierigen Beruf, in dem die Kolleginnen
und Kollegen oft angefeindet werden, in dem ihnen
häufig wenig Wohlwollen begegnet. Rouven Laur hatte das
vor seiner Ermordung von uns gefordert. Wenn
festzustellen ist, dass Messer als Tatwaffen häufiger
Anwendung finden, dann müssen wir das bestehende
Waffenrecht auf Lücken untersuchen. Dem dient dieser Antrag.
Deshalb unterstützt Hessen die niedersächsische Initiative
und macht selbst noch zwei weitere Vorschläge. Ich bitte
um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsminister Mansoori!
Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) hat eine
Erklärung zu Protokoll1 gegeben. – Weitere
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht
stattgefunden. Niedersachsen hat beantragt, bereits heute
in der Sache zu entscheiden.
Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte
ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Zur Abstimmung liegen Ihnen zwei Landesanträge
vor.
Bitte das Handzeichen für den Antrag in
Drucksache 263/1! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Antrag in
Drucksache 263/2! – Mehrheit.
Wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen zu fassen, den bitte
ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe TOP 32 auf:
TOP 32
Entschließung des Bundesrates „Einführung einer
bundesweiten Pflichtversicherung gegen
Elementarschäden“ – Antrag der Länder Saarland, Baden-
Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen,
Schleswig-Holstein, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 288/24)
1 Anlage 6
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort
Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es ist auf den Tag – und wenn man so will, sogar
auf die Stunde – exakt vier Wochen her, dass sich ein
Hochwasser in meinem Bundesland anbahnte, das wir in
der flächigen Ausdehnung und damit auch in dem, was es
an Schäden angerichtet hat, so noch nicht erlebt haben.
Als ich mir direkt und unmittelbar vor Ort ein Bild
gemacht hatte, war vollkommen klar: Das ist eine
Katastrophe, die unser Land in der akuten Bewältigung, aber auch
in dem, was danach ansteht, noch lange fordern und
beschäftigen wird. Das sogenannte Pfingsthochwasser bei
uns, in kleineren Teilen auch noch in Rheinland-Pfalz, in
der Nachbarregion in Frankreich, in Grand Est, und auch
ein bisschen in Luxemburg, wird als
„Jahrhunderthochwasser“ bezeichnet. Gleichwohl scheint uns dieser
Begriff in letzter Zeit etwas irreführend zu sein, denn das,
was wir an vielen Stellen hinsichtlich der Intensität und
der Häufigkeit erleben, deutet nicht darauf hin, dass es
jeweils immer nur einmal in einem Jahrhundert
stattfindet. Ganz im Gegenteil: Die Zeitabstände werden immer
kürzer. Und als hätte es quasi dafür noch eines Beweises
bedurft, dauerte es auch nicht allzu lange, bis sich in
Baden-Württemberg und Bayern entsprechende
Hochwasserereignisse einstellten. Auch in anderen
Teilregionen Deutschlands haben Menschen teilweise noch mehr
von ihrem Hab und Gut verloren und bedauerlicherweise
einige auch ihr Leben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wird –
wiederum bedauerlicherweise – eines deutlicher, als es
uns lieb ist: dass der Klimawandel und seine Folgen da
sind, nicht nur bei verschwindenden Inseln irgendwo auf
der Welt oder bei abschmelzenden Polkappen, sondern
direkt bei uns, unmittelbar vor den Haustüren, im
Übrigen nicht nur an den großen Flüssen, sondern auch an den
kleinen Bächen, die geradezu zu großen Strömen
anwachsen können. Darauf gilt es zu reagieren, auf den
unterschiedlichsten Ebenen. Dazu gehört ganz sicherlich
der akute Katastrophenschutz, das professionelle und das
solidarische Handeln.
Lassen Sie mich deshalb heute die Gelegenheit nutzen,
allen Helferinnen und Helfern, die vor Ort gearbeitet
haben, noch einmal Danke zu sagen! Und ich will diesen
Kreis der Länderkollegen auch nutzen, um ganz herzlich
Danke zu sagen an die Länder, die uns in diesen
schweren Stunden mit Unterstützung zur Seite gestanden
haben – in Richtung Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-
Württemberg und Hessen. Auch viele andere Länder
hatten Hilfe und Unterstützung angeboten. Der Dank der
Menschen an der Saar ist Ihnen gewiss, und wir werden
diese länderübergreifende Solidarität nicht vergessen. Ein
herzliches Dankeschön auch an den Bund für den Einsatz
des THWs.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist gut
und das ist wichtig. Wichtiger ist jedoch, dafür zu sorgen,
dass die Auswirkungen solcher Ereignisse uns gar nicht
so hart treffen. Dazu gehört als vorsorgende Maßnahme
ganz sicher die Verstärkung unserer Bemühungen beim
Hochwasserschutz. Wir haben schon viel getan, und ich
finde, wir sollten alle miteinander nicht zu der Erkenntnis
gelangen, dass das nichts nutzt, denn der umgekehrte Fall
ist gegeben. Wäre eine Vielzahl von
Hochwasserschutzmaßnahmen in den einzelnen Regionen nicht schon
ergriffen worden, wären die Auswirkungen noch viel
schlimmer gewesen. Gleichwohl zeigt uns das, dass wir
in der Dimensionierung, aber auch in der
Geschwindigkeit noch draufpacken müssen, damit der notwendige
Schutz noch viel besser gewährleistet werden kann.
Ohne das inhaltlich allzu sehr auszuführen: Der
Vollständigkeit halber auf jeden Fall zu erwähnen ist das
Thema Klimaschutz, ein weiterhin drängendes auf dieser
Agenda. Ich will nur einen Hinweis geben, nämlich, dass
wir uns ein Stück weit mit einer Ambivalenz abfinden
müssen, die es an dieser Stelle festzustellen gilt: dass wir
im Moment gleichermaßen die Ursachen und die Folgen
bekämpfen müssen und an keiner Stelle eine Rangfolge
dieser beiden festzustellen haben.
Ich will – das ist ja der Hauptgegenstand dieses
gemeinsamen Antrages, den ich als ein starkes Signal in
Richtung Bund empfinde – das Thema Versicherungen
ansprechen. Solange es keine anderen gesetzlichen
Regelungen gibt als die, die wir jetzt haben, geht es darum, zu
appellieren, zu informieren, zu werben dafür, dass im
bestehenden System Menschen eine Versicherung
abschließen. Es gibt jetzt schon viele gute Gründe dafür,
dass man das tut, dass man diesen Fragen nicht mit
Gleichgültigkeit begegnet und dass man für sich nicht
entscheidet: Es wird schon irgendwie gut gehen. Wir
waren ja beim letzten Mal nicht betroffen, dann wird das
möglicherweise beim nächsten Mal auch so sein. – Das
ist eine Hoffnung, die man nicht haben sollte, vor allem,
wenn man sich ansieht, welche Auswirkungen es für den
Einzelnen hat, wenn man sich an dieser Stelle
folgenschwer geirrt hat.
Die Appelle sind wichtig, denn eines ist klar, wenn
man sich die Zahlen anschaut: 99 Prozent der Immobilien
in Deutschland sind über eine Wohngebäudeversicherung
abgesichert, allerdings sind nur 50 Prozent gegen
Elementarschäden versichert. Warum ist das so? Nun, ein
bisschen habe ich die Motivationslage geschildert. Aber
es sind eben auch handfeste Gründe, die selbst bei
denjenigen, die es tun wollen, am Ende dagegensprechen,
nämlich die Preise. Gerade für diejenigen, die ein
besonders hohes Risiko haben, Opfer eines Hochwassers zu
werden, sind sie aufgrund versicherungsmathematischer
Berechnungen astronomisch hoch. Das ist der Grund,
warum ich zu dem Punkt gelange, dass wir an dieser
Stelle dringend eine Änderung brauchen, dass wir die
Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung
brauchen. Denn nur sie wird am Ende dazu führen, dass
wir eine Preisgestaltung, eine Beitragsgestaltung für diese
Versicherung erlangen können, die es ermöglicht, dass
alle, die eine solche brauchen, sich diese am Ende auch
leisten können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist
bedauerlich, dass die länderübergreifenden Initiativen bislang
nicht zu diesem gewünschten Ergebnis geführt haben. Ich
gestehe gerne zu, dass es nicht ganz einfach ist, auch in
rechtlicher Hinsicht, eine vernünftige Regelung
hinzubekommen. Und es gehört sicherlich auch zur Wahrheit
dazu, dass es in finanzieller Hinsicht nicht ganz einfach
ist, diese Regelung letztendlich so auszugestalten, dass
sie das gewünschte Ergebnis erzielt. Ja, es mag nicht
einfach sein, aber es ist möglich. Und ich sage
ausdrücklich: Es ist auch nötig.
Dass das gelingen kann, kann ich aus Sicht meines
Bundeslandes relativ zügig beantworten, indem ich
schlicht und einfach über meine Grenze hinwegblicke –
nicht in das wunderbare Nachbarbundesland Rheinland-
Pfalz, sondern nach Frankreich. Dort gibt es nämlich ein
System, das bereits die positiven Effekte entfaltet hat, die
wir uns wünschen, ohne dass die Besorgnisse, die
insbesondere aus dem Bundesjustizministerium geäußert
worden sind, sich realisiert haben. Der Blick dorthin lohnt
sich, denn dort sind Versicherungsunternehmen dazu
verpflichtet, dass an die Wohngebäudeversicherung eine
Elementarschadenversicherung angeknüpft sein muss.
Das führt letztendlich dazu, dass in Frankreich 98 Prozent
der Haushalte eine solche Elementarschadenversicherung
haben – ein Ziel, das es bei uns ebenfalls anzustreben
gilt.
Jetzt stellt sich die Frage: Ist das denn dort furchtbar
teuer für alle, und ist es nicht leistbar? Auch da eine klare
Antwort: Es ist nicht furchtbar teuer, und es ist leistbar.
Aktuell sind es 26 Euro im Jahr, die man dort für diese
Versicherung bezahlt. Ich will Ihnen nicht verschweigen,
dass dieser Betrag zu Beginn des nächsten Jahres
ansteigen wird, aber immer noch moderat auf 40 Euro. Das
Ganze funktioniert allerdings nur – das gehört sicherlich
auch zur Wahrheit dazu –, wenn dahinter ein
Rückversicherungssystem steht, denn ansonsten führt das sicherlich
zu einer Überforderung der Versicherungswirtschaft.
Aber auch das ist möglich, ohne dass wir uns damit
staatlich überfordern. Seit 1983 besteht dieses System in
Frankreich, und ein einziges Mal musste der Staat dort
mit einem einigermaßen niedrigen dreistelligen
Millionenbetrag in die Pflicht genommen werden.
Wenn wir uns überlegen, was wir, alle Bundesländer
zusammengerechnet, allein in den letzten Jahren schon
bezahlen mussten, scheint mir das ein gutes Geschäft zu
sein, auf das wir uns nicht nur unbedingt einlassen
sollten, sondern auf das wir auch dringen sollten, denn die
beachtlichen Landesmittel, die wir in die Hand nehmen
müssen, um private Schäden abzumildern, sind fast schon
höher als das, was in den letzten Jahren in Frankreich
mobilisiert werden musste. Deshalb finde ich auch, dass
wir uns bei allem Verständnis für notwendige
Abwägungen, um dort zu einer vernünftigen Lösung zu kommen,
eines in Zukunft nicht mehr leisten können: nichts zu tun.
Ich danke Ihnen, dass wir heute hier eine so breite
Initiative auf den Weg bringen konnten, die hoffentlich auch
als das verstanden wird, was sie sein soll, nämlich der
dringende Appell an die Bundesregierung, hier in
unserem Sinne, im Sinne dieser Initiative tätig zu werden.
Nicht zu entscheiden ist spätestens nach den letzten
Wochen für uns keine Option mehr. – Herzlichen Dank und
Glück auf!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält Frau Ministerin Walker, Baden-
Württemberg.
Thekla Walker (Baden-Württemberg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In
diesen Tagen, womöglich genau jetzt, in diesem Moment, in
dem wir hier sitzen, wird an vielen Orten in Baden-
Württemberg aufgeräumt. Es hat dramatische Schäden
gegeben durch die Hochwassersituation des ersten
Juniwochenendes, aber insbesondere auch durch die
Starkregenereignisse in den Tagen danach. Es ist ja schon
angeklungen: Wir können hier längst nicht mehr von
Jahrhundertereignissen sprechen. Vielmehr erleben wir
deutschlandweit die Häufung dieser Wetterextreme, eine
konkrete Folge des Klimawandels, der nicht nur mit
Trockenheit, nicht nur mit Dürren, die wir auch die letzten
Sommer gesehen haben, einhergeht, sondern auch mit
Extremwettersituationen, Hochwasser und schnell
steigenden Pegeln bei Starkregen an einzelnen Orten. Insofern
muss man sagen: Es wird Zeit, dass wir uns dieser
Situation angemessen anpassen.
Das eine ist die Klimawandelanpassung. Die CO2-
Emissionen der Vergangenheit sind verantwortlich für
das, was wir jetzt erleben. Insofern geht es beim
Klimaschutz um Ursachenbekämpfung, auch für die Zukunft,
damit diese Ereignisse nicht in noch höherer Frequenz
und mit noch größeren Schäden unsere Kinder und Enkel
belasten.
Das andere große Thema ist der Versicherungsschutz.
Es wird ja nicht zum ersten Mal hier im Haus über das
Thema Elementarschadenpflichtversicherung debattiert.
Im März des vergangenen Jahres wurde dazu schon
einmal ein Entschließungsantrag vorgelegt und gemeinsam
beschlossen und die Bundesregierung beauftragt, einen
entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ich muss
ehrlich sagen: Wie viel muss denn noch passieren? Wie
viele Katastrophen wollen wir denn noch abwarten – an
verschiedenen Stellen in Deutschland; in diesem Jahr
hatten wir schon drei; man kann sie schon gar nicht mehr
alle zählen –, bis das endlich in Gang kommt?
Wir haben bei jedem Ereignis vor Ort erhebliche
Probleme. Natürlich muss Hilfe geleistet werden, aber die
Schäden sind so erheblich, dass sie die Möglichkeiten
staatlicher Hilfsleistungen übersteigen. Wir haben das
Samariterdilemma. Das muss wirklich gelöst werden und
kann auch gelöst werden. Wir sehen ja Beispiele aus
anderen Ländern in Europa, die das sehr gut auf den Weg
gebracht haben und kein Gerechtigkeitsdilemma mit
hohen Kosten für Einzelne ausgelöst haben. Es ist im
Gegenteil so: Wenn alle solidarisch zusammenstehen,
wenn alle versichert sind, dann halten sich die Kosten in
Grenzen. Es gibt dazu Berechnungen der Deutschen
Aktuarvereinigung, nach denen das für 98,5 Prozent der
Wohngebäudeversicherungen eine jährliche Prämienhöhe
von etwa 100 bis 500 Euro ausmachen würde. Das ist
mehr als das, was, wie wir gehört haben, in Frankreich zu
zahlen ist, man muss aber sehen, was dem an möglichen
Schäden gegenübersteht. Das ist ein riesengroßer Faktor,
den man mit einkalkulieren muss, denn selbst staatliche
Soforthilfe kann nicht immer alle Schäden refinanzieren
oder dabei helfen, alles hundertprozentig aufzubauen.
Das werden wir nicht leisten können. Deswegen ist dieser
individuelle Versicherungsschutz aus meiner Sicht so
extrem wichtig. Dieser Aspekt kann dann ja auch in die
Ausgestaltung der Versicherung eingebracht werden und
bewirkt, dass es vermehrt Präventionsmaßnahmen gibt.
Er reizt dann eben an, sich darum zu kümmern: Ist mein
Gebäude eigentlich entsprechend geschützt? Wo bauen
wir eigentlich? Die Prämien werden sicherlich dahin
gehend gestaltet oder auch gestaffelt werden können.
Damit hat man einen großen Anreiz, sich um das Thema
Gebäudesicherheit zu kümmern. Und dann könnten ja
auch Prämien etwas günstiger sein.
Solche Effekte sind aus meiner Sicht wichtig und auch
notwendig, denn diese Wetterlagen, die wir erlebt haben,
häufen sich und man kann nicht davon ausgehen, dass die
nächste Katastrophe erst wieder in zehn Jahren auftaucht.
Wir werden das immer wieder erleben. Insofern ist es aus
meiner Sicht sehr wichtig, dass man in Sachen
Pflichtversicherung jetzt wirklich vorwärtskommt. Denn weder die
Aufklärungskampagnen, die wir ja auch schon
durchgeführt haben, noch das Hochwasser im Ahrtal, eine nie
vorher da gewesene Katastrophe mit vielen Todesopfern,
haben dazu geführt, dass vermehrt solche Versicherungen
abgeschlossen worden sind. Das heißt, wir brauchen jetzt
wirklich dringend den nächsten Schritt.
Zum Teil wird ja schon in bestimmten Gebieten, die
eigentlich hochwassergefährdet sind, wieder gebaut. Da
muss ich sagen: Jetzt brauchen wir tatsächlich einen
konkreten Vorschlag, wie eine
Elementarschadenpflichtversicherung in Deutschland auf den Weg gebracht
werden kann, wie sie so ausgestaltet werden kann, dass sie
auch Anreize bietet, dass man sich individuell möglichst
gut vorbereitet, dass sie gerecht ist für ganz Deutschland,
dass sie bezahlbar ist, aber eben auch dazu beiträgt, dass
Hausbesitzer beziehungsweise Gebäudebesitzer
entsprechend versichert sind und im Falle eines Schadens dann
gut entschädigt werden können. Deswegen noch mal der
Appell: Nicht warten, bis uns hier die nächsten
Katastrophen beschäftigen!
Den vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen
Helfern möchte ich noch mal ganz ausdrücklich danken. Sie
haben in den letzten Tagen Übermenschliches geleistet.
Insofern sind wir jetzt aufgefordert, die politischen
Rahmenbedingungen zu setzen. Klimawandelanpassung,
Klimaschutz, aber auch individueller
Versicherungsschutz müssen jetzt auf den Weg gebracht werden. –
Danke für die Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält jetzt Frau Ministerin Bernhardt,
Mecklenburg-Vorpommern.
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bilder der Hochwassergeschehnisse in diesem Jahr
aus ganz Deutschland, aus dem Saarland, aus Rheinland-
Pfalz, aus Baden-Württemberg, aus Niedersachsen,
Bayern, Thüringen und auch aus meinem Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt in Grimmen, sind uns alle
noch präsent. Wir müssen feststellen, dass sich derartige
Großschadensereignisse häufen und eben nicht mehr nur
auf einzelne Regionen, auf einzelne Bundesländer in
Deutschland beschränkt sind, sondern auch bundesweit
und länderübergreifend auftreten. Unsere Pflicht ist es,
die Menschen zu schützen; das hatten meine
Vorrednerinnen schon deutlich gemacht. Natürlich gehört hierzu
das Thema Prävention. Was können wir also vorbeugend
tun, damit es gar nicht erst zu diesen Schäden kommt?
Das große Ziel ist Klimaschutz. Aber was ist daneben
konkret zu tun? Für Mecklenburg-Vorpommern kann ich
sagen, dass wir, nachdem bei uns das Hochwasser 2013
stattgefunden hat, massiv auf die Aufstockung der Deiche
gesetzt haben, dass wir das Meldesystem verbessert
haben, über 100 Millionen Euro investiert haben. Ich bin
den Umwelt- und Bauministern und -ministerinnen
angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse dankbar, dass
sie sich erneut in einer Arbeitsgruppe zusammengesetzt
haben, um den präventiven Hochwasserschutz im Bereich
von hochwasserangepasstem Planen, Bauen und Sanieren
in den Blick zu nehmen.
Ich kann feststellen: Im Bereich Prävention haben wir
als Bundesländer unsere Hausaufgaben gemacht. Aber
wir sehen eben auch, dass Prävention allein den
Betroffenen in den jeweiligen Gebieten nicht hilft. Von den circa
22,4 Millionen Gebäuden in ganz Deutschland sind bei
99 Prozent Schäden mit einer Wohngebäudeversicherung
abgedeckt. Nicht damit erfasst werden Elementarschäden
wie Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau,
Erdbeben, Erdrutsch oder auch Schneedruck. Diese
Folgen deckt nur eine Elementarversicherung ab. In
Deutschland hat im Durchschnitt nur jeder Zweite eine
solche Versicherung abgeschlossen, wobei die Zahlen in
den Bundesländern ganz unterschiedlich sind. Bei uns in
Mecklenburg-Vorpommern haben nur 32 Prozent der
Wohneigentümer eine Elementarversicherung. In einigen
Gebieten gibt es aufgrund des Risikos keine Möglichkeit,
eine Elementarversicherung abzuschließen; auch das
muss man festhalten.
Gerade nach verheerenden Naturkatastrophen zeigen
sich schlagartig die gravierenden Folgen der mangelnden
Absicherung. Die Betroffenen sind auf finanzielle Hilfe
und Unterstützung angewiesen, durch
Spendensammlungen, durch kurzfristig zugesagte Nothilfen aus
öffentlicher Hand, also von den Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern. Deshalb muss aus unserer Sicht im Sinne der
Menschen, denen schnell geholfen werden muss, die
Prävention durch eine flächendeckende Absicherung im
Fall des Schadenseintrittes ergänzt werden. Wir brauchen
endlich seitens des Bundes – und ja, das fällt definitiv in
den Zuständigkeitsbereich des Bundes – eine
Elementarschadenpflichtversicherung. Wir finden, dass jetzt
endlich Zeit zum Handeln ist. Meine Vorrednerin hat es
gesagt: Wir haben hier bereits im letzten Jahr eine
entsprechende Bundesratsinitiative einstimmig
verabschiedet. Geschehen ist nichts. Aber auch die neuen Ereignisse
zeigen, dass wir endlich handeln müssen.
Argumente gegen eine solche
Elementarschadenpflichtversicherung seitens des Bundes können uns nicht
überzeugen.
Zum einen befürchtet die Bundesregierung eine zu
hohe Belastung privater Haushalte. Natürlich ist die
Komponente Bezahlbarkeit für uns als rot-rote
Landesregierung, und gerade für mich als linke Ministerin, wichtig.
Familien und ältere Menschen müssen sich
Hauseigentum leisten können und dürfen nicht durch
Versicherungsprämien erdrückt werden. Deshalb ist es richtig,
dass die Bundesratsinitiative des Saarlandes betont, dass
das Ganze bezahlbar beziehungsweise sozialverträglich
sein muss. Wir meinen, dass das auch möglich ist. Wenn
alle Wohngebäudeeigentümer einzahlen, verteilen sich
die Lasten. Die Kosten wurden durch meine Vorrednerin
dargestellt; wir gehen von circa 100 bis 500 Euro pro
Jahr aus.
Zweitens. Auch ein Blick in andere europäische
Staaten zeigt, wie in der Begründung der Bundesratsinitiative
des Saarlandes am Beispiel von Frankreich belegt, dass
es eine nahezu hundertprozentige Abdeckung gibt, die
bezahlbar ist. In Frankreich zahlen die Wohneigentümer
26 Euro pro Jahr. Auch das Gegenargument, es
bestünden rechtliche Bedenken, sowohl was deutsche als auch
europäische Regelungen angeht, überzeugt spätestens
nach dem Bericht der Arbeitsgruppe, die von den
Justizministerinnen und Justizministern 2021 eingesetzt wurde
und 2022 ihren Bericht vorgelegt hat, nicht mehr. In dem
Bericht heißt es wörtlich: „Die Einführung einer
Elementarschaden-Pflichtversicherung dürfte dem Gesetzgeber
im Grundsatz nicht verschlossen sein“. Die
Justizministerinnen und Justizminister haben sich diesem Ergebnis
angeschlossen. Der Gesetzgeber, also der Bund, hat
Gestaltungsspielraum und kann ihn so nutzen, dass die
Pflichtversicherung verfassungskonform ist. Im Übrigen
sind Pflichtversicherungen dem deutschen Recht nicht
wesensfremd, wenn ich beispielsweise an die
Pflegeversicherung denke. Auch hier haben wir als Bundesländer
in den verschiedensten Bereichen unsere Hausaufgaben
gemacht und so dem Bund gute Vorlagen geboten. Ich
finde, es ist Zeit, dass der Bund jetzt handelt, seine
Hausaufgaben macht und uns entsprechende Regelungen
vorlegt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Nun hat das Wort Herr Staatsminister Pentz,
Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Meine Vorrednerinnen haben bereits das Für und Wider einer
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden dargestellt.
Hessen schließt sich diesen Forderungen nach der
Einführung einer Pflichtversicherung grundsätzlich an. Die
Bilder der Hochwasserkatastrophe, das muss man einfach
sehr offen sagen, gehen ja an niemanden von uns spurlos
vorbei. Wieder einmal hat ein sogenanntes
Jahrhunderthochwasser massive Schäden verursacht. Und dann
kommt es – ich sage es hier in diesem Hause auch sehr
kritisch – immer wieder zu der gleichen Situation: Die
einen beklagen den Zustand des Klimas, die anderen
weisen auf hochriskante Bauvorhaben in Fluss- und
Hangnähe hin, die nächsten fordern schnelle staatliche
Unterstützung.
Meine Damen und Herren, Sie alle kennen diese
Diskussion. Meine Vorrednerinnen haben das, wie ich finde,
auch sehr klar dargestellt. Zu dieser Diskussion gehört
natürlich auch die Forderung nach einer
Pflichtversicherung für solche Schäden. So geht das aber jetzt schon seit
vielen Jahren, und es ist so ein wenig wie bei einem
schlechten Laster, wenn man im Moment der Sünde
Besserung gelobt und kurz danach der Prozess des
Verdrängens und des Vergessens beginnt. Doch wir müssen
diese Routine verlassen und Ergebnisse produzieren,
denn für die betroffenen Menschen ist das alles andere als
leicht. Sie können nicht einfach zur Tagesordnung
übergehen. Die Schäden durch diese Unwetter bedrohen oft
ganze Existenzen über Jahre und Jahrzehnte.
Meine Damen und Herren, wir wissen doch längst,
dass solche extremen Wetterereignisse keinesfalls mehr
Ausnahmeerscheinungen sind. Es gibt nur eine Partei in
Deutschland, die das immer noch leugnet. Aber: Das hat
nicht nur mit dem Klima zu tun, sondern teilweise auch
mit dem unverantwortlichen Handeln der Kommunen
und der Bauherren. Verdichtete Bauweise,
Hangbebauung oder Bebauung in Überschwemmungsgebieten sind
ja kein Ergebnis von Einzelakteuren, es ist regelmäßig
ein Zusammenspiel von vielem. Auch hier müssen wir
ansetzen. Es muss ein Umdenken geben. Wir müssen bei
Bauvorhaben schon vorher schauen, wo die Risiken
liegen. Und weil das Problem bekannt ist, weil es seit
Jahren größer und größer wird und weil die Lösungen auf
dem Tisch liegen, frage ich mich, warum die
Bundesregierung hier nicht schon längst tätig geworden ist.
Fachministerkonferenzen, die Ministerpräsidentenkonferenz,
zuletzt am 6. März 2024 unter hessischem Vorsitz, haben
klare Aussagen getroffen und einstimmige Ergebnisse
formuliert. Wie viele Aufforderungen, meine Damen und
Herren, kann diese Bundesregierung eigentlich noch
ignorieren? Aus Sicht Hessens ist die heutige
Entschließung jedenfalls mehr als nur eine Aufforderung nach
einem tragfähigen Konzept für eine Pflichtversicherung.
Es ist ein Appell an uns alle, endlich ein Ergebnis zu
produzieren.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesregierung, die Hand der Länder
ist bei diesem Thema ausgestreckt, übrigens über
Parteigrenzen hinaus. Es sollte für uns, es sollte für eine
funktionierende Bundesregierung eigentlich ein Leichtes sein,
dieser Forderung nachzukommen. Deswegen meine
Bitte: Legen Sie jetzt los!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Es liegt uns je eine Erklärung zu Protokoll1 vor von
Frau Senatorin Pein (Hamburg), Herrn Staatsminister
Ebling (Rheinland-Pfalz) und Frau Ministerin Heinold
(Schleswig-Holstein).
Ausschussberatungen haben zu der Vorlage nicht
stattgefunden.
Das Saarland hat beantragt, bereits heute in der Sache
zu entscheiden. Ich frage daher: Wer ist dafür? –
Mehrheit.
Dann kommen wir jetzt zur Entscheidung in der
Sache.
Ich frage: Wer möchte die Entschließung fassen? –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b
Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des
Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz
kinderpornographischer Inhalte (Drucksache 228/24)
Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen
noch Landesanträge vorliegen, stelle ich fest, dass der
Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
1 Anlagen 7, 8 und 9
rufe ich die in dem Umdruck 5/20242
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2, 4, 10 bis 12, 14, 15, 18 bis 20, 22, 23 und 25.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 4 sind die Länder Baden-
Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland der
Vorlage beigetreten.
Wir kommen zu Punkt 3:
TOP 3
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Beschränkung der
Laienverteidigung – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 206/24)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer möchte den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einbringen? Ihr Handzeichen bitte! –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten zu
bestellen.
Wir kommen zu Punkt 27:
TOP 27
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Transplantationsgesetzes und Einführung der
Widerspruchslösung – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 278/24)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Laumann, Nordrhein-Westfalen, vor.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich freue mich sehr, dass Nordrhein-Westfalen
gemeinsam mit Baden-Württemberg, Berlin, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem
Saarland und Schleswig-Holstein diesen Gesetzesantrag in
den Bundesrat eingebracht hat. Uns geht es bei diesem
2 Anlage 10
Gesetzesantrag, in dieser Bundesratsinitiative darum,
dass der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode
noch einmal über die Einführung einer
Widerspruchslösung berät und abstimmt.
Die Situation ist ganz einfach: In unserem Land
warteten Ende 2023 rund 8 400 Menschen auf ein
Spenderorgan. Im gesamten Jahr 2023 wurden aber in Deutschland
nur 2 900 Organe von 965 Menschen gespendet. Die
Zahlen bewegen sich seit langen Jahren auf einem
vergleichbar niedrigen Niveau. Das ist aus unserer Sicht
deutlich zu wenig. Oder anders ausgedrückt: Folge dieses
Organmangels sind der Tod auf der Warteliste
beziehungsweise unzumutbar lange Wartezeiten auf ein
Organangebot und Einschränkungen der Lebensqualität.
Wir sind sicherlich alle der Meinung, dass die
Fortschritte in der Transplantationsmedizin ein großer Segen sind.
Sie ermöglichen vielen Menschen, mit einer akzeptablen
Lebensqualität weiterzuleben. Aber zur
Organtransplantation gehören eben auch die Organspende und die
Organentnahme.
Wir haben in den letzten Jahren viel unternommen.
Hausarztpraxen beraten zur Organspende. In den
Gemeindeämtern liegen Aufklärungsunterlagen zur
Organspende aus. In den Theoriestunden für einen Führerschein
wird Wissen über Organspende vermittelt. Die Wahrheit
ist aber: All das hat bisher nicht dazu geführt, dass unsere
Dokumentationsprobleme behoben wurden. Nur rund
40 Prozent der Menschen haben ihre Entscheidung zur
Organspende dokumentiert. In mehreren Umfragen
liegen aber die Zustimmungsraten zur Organspende bei uns
in Deutschland bei mehr als 80 Prozent. Wenn Menschen
ihre Einstellung nicht dokumentiert haben, müssen die
Angehörigen entscheiden. In der Regel wird dann die
Organspende aus Angst davor abgelehnt, möglicherweise
gegen den Willen des Verstorbenen zu handeln.
Wir haben mit unserer Zustimmungslösung
mittlerweile ein Alleinstellungsmerkmal in Europa. Das
bedeutet, dass wir beim Austausch von Organen bei
Eurotransplant immer ein Nehmerland und kein Geberland sind.
Wir hätten noch schlechtere Transplantationszahlen,
wenn es nicht in anderen Ländern bereits die
Widerspruchslösung und höhere Organspenderzahlen geben
würde. Ziel der Widerspruchslösung ist es, dass die
Personen, die der Organspende positiv gegenüberstehen, ihre
Entscheidung aber bisher nicht dokumentiert haben, als
zukünftige Organspenderinnen und Organspender erfasst
werden. Ich bin der Meinung, dass es einem erwachsenen
Menschen zuzumuten ist, diese Entscheidung für sich zu
treffen, wobei ich ganz klar sage, dass jede Entscheidung,
egal ob Ja oder Nein, in jedem Fall moralisch und in
jeder Hinsicht vollkommen in Ordnung und integer ist.
Wir müssen diese Frage aber entscheiden, und deswegen
muss ein solcher Diskussionsprozess in Gang gesetzt
werden. Denn all das, was durch die Beschlüsse des
Deutschen Bundestages zur Aufklärung über die
Organspende versucht worden ist, um zu mehr Organspenden
zu kommen, ist im Grunde gescheitert. Es hat nichts an
der Situation verändert. Wir kommen mit den Zahlen
nicht hin. Deswegen muss man auch nicht mehr, so finde
ich, an diesem System weiterarbeiten, sondern in dieser
Frage zu einer Entscheidung kommen. Ich glaube, dass
wir den Systemwechsel brauchen. Ich bin aus folgenden
Gründen zuversichtlich, dass jetzt der richtige Zeitpunkt
ist, eine solche Debatte über den Bundesrat im Bundestag
anzustoßen:
Seit der letzten Entscheidung des Bundestages über
die Widerspruchslösung fanden Bundestagswahlen statt.
Der aktuelle Bundestag hat bis heute noch nicht über
diese Frage abgestimmt, und deswegen sollten wir
anstoßen, dass das noch vor der Bundestagswahl passiert.
Wahr ist auch, dass bedeutende Parteien, die es im
Deutschen Bundestag gibt, auf ihren Parteitagen ihre Haltung
zur Frage Organspende in den letzten Jahren verändert
haben, eher in die Richtung Widerspruchslösung.
Um Ihnen für die Beratung in Ihren Ländern noch
einmal die Situation zu verdeutlichen, möchte ich einen
Brief zitieren, den ich am 1. Juni erhalten habe. In dem
Brief heißt es:
Am 26. April 2024 ist mein Bruder mit
64 Jahren auf der Warteliste verstorben. Er hat
keine Spenderniere bekommen. Es sind einfach
zu wenig Spenderorgane da. Da ich zu Ihnen das
größte Vertrauen habe, möchte ich Sie bitten,
das Thema Widerspruchslösung noch mal
aufzugreifen. Es versterben zu viele
Dialysepatienten auf der Warteliste. Die Menschen sind zwar
nicht abgeneigt, aber wenn man nicht selbst
betroffen ist, schiebt man es auf die lange Bank.
Mir ging es genauso. Erst als mein Bruder an die
Dialyse musste, habe ich den Spenderausweis
ausgefüllt.
Ich glaube, dass das deutlich macht, worum es geht
und welche Hoffnungen Menschen an diesen Antrag
knüpfen. Es geht um die Rettung von Leben und die
Verkürzung von Wartezeiten.
Wie man über Organspende denkt, ist eine zutiefst
persönliche Frage und Entscheidung. Will man das, oder
will man es eben nicht? Ich sage ganz deutlich: Eine
Begründung ist dafür nicht erforderlich. Dass man zu
Lebzeiten entscheidet, dass nach dem Tod Organe
entnommen werden dürfen, damit andere Menschen wieder
eine höhere Lebensqualität haben, ist aus meiner Sicht
ein über den Tod hinausgehender Liebesweis an die
Menschheit. Dies ist aus meiner Sicht eine passende
Umschreibung, was eine Organspende ist. Deswegen ist
es gut, dass wir acht Länder diese Debatte anstoßen. Wir
wissen, dass wir das hier nicht entscheiden können. Es ist
verfassungsrechtlich ganz klar: Der Deutsche Bundestag
ist zuständig. Das ist auch gut so. Aber ich finde, der
Bundesrat kann auch mal eine solche Debatte anstoßen,
wie sie diese acht Länder jetzt für notwendig halten. Ich
würde mich sehr freuen, wenn der Initiative noch weitere
Länder beitreten würden. – Schönen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss zu.
Wir kommen zu Punkt 5:
TOP 5
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines
besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29
Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur
Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder
zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus
erneuerbaren Energien im Sinne des § 3
Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Antrag
des Landes Niedersachsen – (Drucksache 174/24)
Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern
beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es gibt eine
Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Osigus
(Niedersachsen).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer
stimmt für die Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung
des Immissionsschutzes bei Überlandflügen nach
Sichtflugregeln – Antrag des Landes Berlin –
(Drucksache 212/24)
Dazu liegen keine Wortmeldungen vor.
In Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen wird
empfohlen, die Entschließung zu fassen. Wer dem folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
1 Anlage 11
Wir kommen zu Punkt 28:
TOP 28
Entschließung des Bundesrates „Den
Diskriminierungsschutz europaweit unterstützen –
Verabschiedung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie“ –
Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 279/24)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Professor Dr. Hoff, Thüringen, vor.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will
Kollege Mansoori ganz herzlich für seine Rede zum
Tagesordnungspunkt 6 danken, in der er unter anderem
auf den Wert einer Gesellschaft eingegangen ist, die sich
gegen Diskriminierung wendet und zwischenmenschliche
Solidarität in den Mittelpunkt stellt. Ich bin ihm deshalb
dankbar, weil das Thema Antidiskriminierung ganz
häufig als eine Art Add-on-Thema behandelt wird. Quasi:
Wenn man alles Wichtige erledigt hat, dann kann man
über Antidiskriminierung sprechen. Ich glaube, dass
diese Herangehensweise falsch ist. Die Entwertung einer
konsequenten Antidiskriminierungspolitik, die häufig als
ein wokes Thema für die Städte et cetera behandelt wird,
wird all denjenigen nicht gerecht, die zu einer
gesellschaftlichen Minderheit gehören oder von einem Handeln
betroffen sind, das sich aus gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit speist und gegen andere richtet.
Wir können nicht auf der einen Seite entsetzt auf die
Ergebnisse von Wahlen schauen, in denen diejenigen mit
dem Mund voll Hass und Hetze reüssieren, und
gleichzeitig im Bereich der Antidiskriminierung so tun, als ob dies
ein Add-on-Thema wäre. Wenn ich diesen Sachverhalt
heute hier aufrufe, dann deshalb, weil die 5. EU-
Antidiskriminierungsrichtlinie möglicherweise auf der
Ebene der Tribüne als ein Liebhaberthema betrachtet
wird.
Worum geht es hier tatsächlich? Ich will versuchen,
das an ein paar Zahlen deutlich zu machen. Es hat eine
Eurobarometer-Sonderumfrage zum Thema
Diskriminierung gegeben. Dabei wurde deutlich, dass auf Grundlage
der Religion oder der Weltanschauung 42 Prozent der
Bürgerinnen und Bürger in der EU
Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, 49 Prozent aufgrund einer
Behinderung, 45 Prozent aufgrund des Alters und
54 Prozent aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Mehr als
ein Fünftel hat angegeben, in den vergangenen zwölf
Monaten persönlich von Diskriminierung oder
Belästigung betroffen gewesen zu sein.
Wir haben in Deutschland seit 2006 ein
Antidiskriminierungsgesetz, das AGG. Das ist ein großer Fortschritt.
Als 2008 die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU hier
im Bundesrat diskutiert worden ist, hat der Bundesrat
eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und
deutlich gemacht: Wir haben mit dem
Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland vier EU-Richtlinien umgesetzt und
gehen über diesen Standard hinaus, deshalb stimmen wir
nicht gleich der Richtlinie zu, sondern warten erst mal
unsere Erfahrungen ab. – Das war 2008. Jetzt haben wir
das Jahr 2024. In dieser Zeit sind meine drei Söhne
geboren worden, und es ist nichts passiert. Seit 2008 macht
Deutschland im Rat einen allgemeinen Vorbehalt geltend,
und seit 2008 wird geprüft, ob Subsidiaritätsbedenken
weiter die Grundlage unserer Haltung sind.
Nun bin ich seit Mitte dieser Woche Vorsitzender der
Europaministerkonferenz. Der Freistaat Bayern hat in
einem sehr grundsätzlichen Beschluss, den wir
gemeinsam gefasst haben, noch mal deutlich gemacht, dass wir
als Bundesrat das Instrument der Subsidiaritätsprüfung
ernst nehmen und tatsächlich darauf schauen wollen: Was
sind unsere Kompetenzen? Was müssen wir selbst
regeln? Was können wir selbst regeln? Was kann die EU
regeln? Ich habe die Zahlen der Eurobarometer-Umfrage
dargestellt. Ich will aber noch mal deutlich machen: Es
gibt eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, die nicht über
das Instrument eines Antidiskriminierungsgesetzes
verfügen wie wir in Deutschland. Sie sind darauf
angewiesen, dass es eine europäische Regelung gibt. Seit 2008
liegt ein solcher Regelungsvorschlag vor und wird
aufgrund des allgemeinen Vorbehalts Deutschlands nicht
behandelt. Man kann das auch übersetzen mit: Weil wir
eine gute Regelung haben, haben andere – Sinti, Romnja
in der Slowakei oder auch in Ungarn oder Menschen, die
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in entsprechenden
Ländern diskriminiert werden – möglicherweise nicht die
Möglichkeit, sich vor Diskriminierung zu schützen.
Vor diesem Hintergrund hat es uns überrascht, dass
am 7. Mai im Ministerrat von Deutschland deutlich
gemacht wurde, dass man bis zum Ministerrat am
20./21. Juni eine Überprüfung der bisherigen Haltung
vornehmen will. Mir ist seitens der Bundesregierung
nicht deutlich gemacht worden – und ich glaube, den
15 anderen Ländern hier auch nicht –, welche
Neupositionierung jetzt auf Bundesebene vorgenommen wird. Der
Zeitraum bis zum 20./21. Juni ist ja relativ knapp.
Insofern wäre es für mich schon wünschenswert, wenn die
Bundesregierung sich gegenüber den Ländern
entsprechend positionieren würde, welche Haltung sie denn im
Ministerrat einnehmen will. Sollte sie tatsächlich den
allgemeinen Vorbehalt zurücknehmen und festgestellt
haben, dass die seit 16 Jahren laufende Prüfung von
Subsidiaritätsbedenken und Finanzierungsbedenken jetzt
abgeschlossen ist, dann wäre das ein großer Fortschritt.
Aber im Ministerrat eine Ankündigung zu machen und
den Bundesrat nicht zu informieren, halten wir für
problematisch. Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir hier
als Bundesrat gemeinsam deutlich machen sollten – und
darauf läuft die Initiative Thüringens hinaus –, dass wir
die Bundesregierung auffordern, den allgemeinen
Vorbehalt zurückzunehmen und im Lichte der Ergebnisse der
Europawahl zu der Entscheidung zu kommen, dass man
für eine solche Regelung im Ministerrat grünes Licht
gibt. Damit könnten auch diejenigen Länder, die nicht
über ein Antidiskriminierungsgesetz verfügen, von den
Rechtsetzungsmöglichkeiten, die die Europäische Union
bietet, profitieren, indem diese seit 16 Jahren überfällige
Richtlinie – so lange hat Helmut Kohl regiert – dann in
Kraft treten kann. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Manfred Pentz: Danke
schön, Herr Minister Hoff!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.
Es ist jedoch beantragt worden, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Deswegen frage ich nun: Wer ist für die sofortige
Sachentscheidung? – Minderheit.
Dann weise ich die Vorlage – federführend – dem
Ausschuss für Fragen der Europäischen Union
sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Familie und
Senioren, dem Ausschuss für Kulturfragen und dem
Rechtsausschuss zu.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Entschließung des Bundesrates „Erstellung der
Rechtsverordnung zur Fortschreibung des
Wohngeldes“ – Antrag der Freien und Hansestadt
Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 274/24)
Hierzu liegt eine Wortmeldung der Freien und
Hansestadt Hamburg vor. – Frau Senatorin Pein, Sie haben das
Wort.
Karen Pein (Hamburg): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum 1. Januar
2023 wurde die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft gesetzt,
eine Reform, mit der es gelungen ist, mehr als 4
Millionen Menschen einen Zuschuss zu Miete und Heizkosten
zukommen zu lassen. Durchschnittlich haben wir das
Wohngeld damit von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro
pro Monat steigern können. Das ist eine ganz erhebliche
Steigerung für viele Haushalte und insbesondere jene mit
geringem Einkommen. Insgesamt können wir sagen, dass
das ein großer Erfolg war, aber auch eine große
Kraftanstrengung für die Länder und vor allem für die
Kommunen. Denn damit wurde auch der Kreis der
Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet, und damit ist viel
Arbeit auf Kommunen und Länder zugekommen. Es ist das
eine, Geld einzuwerben. Das andere ist es, es rechtssicher
und diskriminierungsfrei dorthin zu bringen, wo es
hingehört. Dafür brauchen wir gute Normen, gute Prozesse
und vor allem gute Mitarbeiterinnen und gute
Mitarbeiter.
Die Reformankündigung kam recht kurzfristig, im
September 2022, zur Umsetzung im Januar. Es ist vielen
Kommunen und Ländern gelungen, die Arbeitspakete,
die dort angekommen sind, gut abzuarbeiten. In Hamburg
haben wir eine Zentrale Wohngeldstelle eingerichtet mit
zusätzlichen 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die
Zahl der Wohngeldberechtigten hat sich auf 24 000
verdoppelt. Wir haben noch mehrere Tausend Anträge in der
Bearbeitung. Wir laufen auf eine Verdreifachung des
Anspruchskreises zu. Die Mittel, die wir verauslagen,
sind von 38 Millionen Euro in 2022 auf über 104
Millionen Euro im vergangenen Jahr gestiegen, und wir
erwarten für 2024 160 Millionen Euro. Wir sprechen also von
einer enormen finanziellen, aber auch personellen
Kraftanstrengung.
Nach anderthalb Jahren, denken wir, ist es Zeit, einen
Schulterblick zu wagen und uns die Prozesse
anzuschauen, die dahinterliegen. Und es gibt Vorschläge, die
Prozesse zu vereinfachen, zu beschleunigen und damit auch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Wohngeldstellen deutlich zu entlasten. Daher hat das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
bereits reagiert und neben Vereinfachungen der
Wohngeld-Verwaltungsvorschrift auch Vorschläge zur Reform
des Wohngeldgesetzes gemacht, um zu
entbürokratisieren und die Vereinfachung voranzutreiben.
Bund und Länder sind Anfang dieses Jahres in eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingestiegen, auch unter
Begleitung von Praktikerinnen und Praktikern aus den
Wohngeldbehörden. Was es jetzt allerdings kurzfristig
braucht, ist die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des
Wohngeldes mit den entsprechenden Änderungen der
Wohngeldformel. Genau das ist Gegenstand der
vorliegenden Entschließung. Das Wohngeldgesetz sieht eine
Fortschreibung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025
vor – das ist in ungefähr einem halben Jahr. Mit dieser
Regelung soll die Anpassung der Wohngeldleistungen an
die allgemeine Entwicklung der Mieten und Einkommen
sichergestellt werden. Damit ist die Rechtsverordnung für
die Länder essenziell, um die dort laufenden
Haushaltsplanungen hinsichtlich der zu erwartenden Höhe der
Wohngeldzahlungen konkretisieren zu können. Eine
entsprechende Rechtsvorschrift zur Umsetzung ist dem
Bundesrat von der Bundesregierung bislang noch nicht
vorgelegt worden. Daher fordern wir in unserem
Entschließungsantrag die Bundesregierung dazu auf, die
Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes
zügig zu erarbeiten und dem Bundesrat vorzulegen.
Meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu
unserer Entschließung stellen wir die Weichen für
Planungssicherheit hinsichtlich der zu erwartenden
Wohngeldzahlungen und tragen dafür Sorge, dass die
wohngeldberechtigten Haushalte von angepassten
Wohngeldleistungen profitieren, damit das Wohnen bezahlbar
bleibt. Deshalb hoffe ich auf Ihre Unterstützung. –
Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Manfred Pentz: Danke
schön, Frau Senatorin Pein!
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss
für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem
Finanzausschuss – mitberatend – zu.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 30:
TOP 30
Entschließung des Bundesrates: Netto-Null-
Technologien strategisch stärken – Wertschöpfung
durch klimaneutrale Technologien in Deutschland
mit „Net Zero Valleys“ sichern und zusätzlich
schaffen – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 284/24)
Dem Antrag ist Brandenburg beigetreten.
Herr Staatsminister Günther aus Sachsen hat das Wort.
Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gesamte
Welt ist auf dem Weg zur Klimaneutralität. Diese wird
sich nicht von allein einstellen. Vielmehr hat das Ganze
auch eine sehr starke technologische, industrielle
Komponente, weil dazu Klimatechnologien produziert und
hinterher eingesetzt werden müssen. Europa hat alle
Voraussetzungen dafür, in diesem Bereich eine führende
Rolle einzunehmen, mit allen Chancen für die
entsprechende Wertschöpfung, die hier stattfindet, für die
entsprechende Technologieführerschaft. Aber Europa ist
eben nicht die einzige Region, denn wir sind weltweit auf
diesem Weg, und wir befinden uns gerade in einer sehr
herausfordernden Situation, weil andere Weltregionen
mit äußerster Kraft versuchen, diese
Technologieführerschaft, die Produktion dieser Technologien ganz
wesentlich zu sich zu ziehen.
Man kann nur darauf verweisen, dass etwa China bei
klimafreundlichen Technologien seine jährliche
Produktionskapazität von Batteriezellen, Solarzellen,
Elektrolyseuren oder Windturbinen immer weiter ausbaut und eine
ganz klare Strategie hat, hier Überkapazitäten zu
produzieren und mit diesen die Weltmärkte zu fluten, um
entsprechende Konkurrenz zu zerstören. Dem sehen wir uns
aktuell ausgesetzt. Wir haben das erfolgreiche Vorgehen
Chinas schon bei Solarzellen erlebt und stehen jetzt vor
der Situation, dass sich dies bei anderen Technologien bis
hin zu E-Autos fortsetzt. Jeder hier kann sich ausmalen,
was es bedeuten würde, wenn diese Industrien bei uns
nicht mehr stattfinden. Die USA reagieren darauf mit
klassischen Instrumenten des Protektionismus und
ebenfalls mit einer Förderung. Auch chinesische Unternehmen
sind nicht in der Lage, bei Dumpingpreisen zu
marktfähigen Bedingungen zu produzieren. Dies gelingt nur, weil
China dies extrem stark subventioniert und dem
protektionistische Maßnahmen an die Seite stellt.
Wir haben in der EU den Net-Zero Industry Act
beschlossen und uns vorgenommen, dass wir bis 2030
40 Prozent dieser Climate-Tech-Technologien bei uns
produzieren. Darüber bin ich sehr froh, das sind aber nur
noch sechs Jahre. Jetzt muss es darum gehen, sich das
nicht nur vorzunehmen, sondern angesichts dieser so
herausfordernden Situation tatsächlich auch die
Instrumente dafür einzusetzen. Ein Instrument ist die Idee der
„Net Zero Valleys“, das heißt also bestimmte Regionen,
wo wir diese Netto-Null-Emissions-Technologien ganz
besonders bündeln und einsetzen. Auch der Freistaat
Sachsen hat solche Regionen und schaut natürlich vor
allen Dingen dorthin, wo sowieso gerade ein
Strukturwandel stattfindet. Das ist etwa die Lausitz, eine
Energieregion, die eine neue Zukunft braucht. Wir haben aber
auch eine Region wie Südwest-Sachsen, wo eine ganz
ausgeprägte Automobilproduktion und Zulieferindustrie
ist bis hin zu ganz vielen anderen Bereichen.
Unser Antrag, dem Brandenburg beigetreten ist, zielt
darauf, dass der Bund dies ganz schnell umsetzt, damit
wir dieses Instrument an die Hand bekommen, um im
globalen Wettbewerb mithalten zu können. Das wird
nicht das einzige Instrument sein, was uns hilft, aber es
wird ein ganz wichtiges sein. Wir sollten diese
Möglichkeit ergreifen. Um noch einmal die Dimensionen dieser
Climate-Tech-Branche klarzumachen: Wenn es gut läuft,
wird bis zum Jahr 2030 eine Verdreifachung des
Umsatzes auf 600 Milliarden Euro prognostiziert. Das ist etwas,
was wir in Europa brauchen. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen
Dank, Herr Staatsminister Günther!
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss und dem Umweltausschuss zu.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 31:
TOP 31
Entschließung des Bundesrates „Die Energiewende
kostengünstig und schneller voranbringen –
Freileitung statt Erdkabel für neue Hochspannungs-
Gleichstrom-Übertragungsleitungen“ – Antrag der
Länder Baden-Württemberg, Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/24)
Hierzu liegt uns die Wortmeldung von Frau Ministerin
Walker aus Baden-Württemberg vor. – Bitte schön!
Thekla Walker (Baden-Württemberg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um
unsere Klimaschutzziele zu erreichen und um die
bestehenden Netzengpässe zu reduzieren, ist ein weiterer
Ausbau der Stromübertragungsnetze unabdingbar. Die
Bundesnetzagentur hat hierzu im März 2024 den von den
Übertragungsnetzbetreibern im Netzentwicklungsplan
Strom 2037/2045 ermittelten Bedarf für drei neue
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, kurz
HGÜ, bestätigt. Die Kosten für diesen Ausbau hängen
dabei maßgeblich von der Art der Ausführung ab. Nach
Berechnungen der drei Übertragungsnetzbetreiber
50 Hertz, TenneT und TransnetBW, könnten bis zu
20 Milliarden Euro eingespart werden, wenn man diese
drei neuen HGÜ-Verbindungen als Freileitung und nicht,
wie ursprünglich vorgesehen, als Erdkabel ausführen
würde. Auf diese Kostenersparnis kann man aus unserer
Sicht nicht verzichten in Anbetracht der Haushaltslage, in
Anbetracht der Zahlen, über die wir insgesamt bei der
Modernisierung unserer Infrastruktur, bei der
Ertüchtigung eines klimaneutralen Stromsystems reden –
dreistellige Milliardenbeträge.
Die Energiewende, das, was wir alles tun müssen, um
klimaneutral zu werden, muss für die Unternehmen und
für die Haushalte bezahlbar bleiben; da sind wir uns alle
einig. Da geht es auch um Wettbewerbsfragen für unsere
Unternehmen in Deutschland, und die hängen natürlich
nicht nur mit den Gestehungskosten, sondern auch mit
den Netzentgelten und den Kosten für den Ausbau
insgesamt zusammen. Insofern ist es aus meiner Sicht auch
eine Frage der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz, dass
der Ausbau der HGÜ-Leitungen in der kostengünstigsten
Variante ausgeführt wird. Ich spreche hier ausdrücklich
von den neuen, nicht von denen, die bereits im Bau sind.
Das ist, glaube ich, ganz wichtig für viele, die sich
vielleicht fragen: Sollen wir jetzt noch mal alles umplanen?
Nein, darum geht es nicht. Es geht um die neuen HGÜ-
Leitungen.
Und es gibt weitere Vorteile: Diese Leitungen können
schneller errichtet werden, sie verursachen deutlich
weniger Eingriffe in den Boden, und im Betrieb sind sie
auch leichter zu handeln. Natürlich gibt es auch gegen
Freileitungen auf lokaler Ebene Akzeptanzvorbehalte;
das will ich nicht verhehlen. Deswegen sind wir ja auf die
Erdkabel umgestiegen. Wir sehen aber auch, dass es nach
dem Angriffskrieg auf die Ukraine, gerade wenn man die
Kostenkalkulation betrachtet, unter den Bürgerinnen und
Bürger eine größere Akzeptanz und höhere Sensibilität
dafür gibt, praktikable Lösungen, die kostengünstiger
sind, umzusetzen. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind:
Eine wirkliche Verfahrensbeschleunigung hat es ja durch
die höhere Akzeptanz bei der Erdverkabelung nicht
gegeben. Das ist also umso mehr ein Grund, sich das Ganze
noch mal anzuschauen.
Aus meiner Sicht sollte man bei den neuen HGÜ-
Leitungen die kostengünstigsten Lösungen umsetzen.
Deswegen bringen wir gemeinsam mit Sachsen heute
diese Entschließung hier ein. Wir bitten die
Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen im
Bundesbedarfsplangesetz zu schaffen, um zukünftig bei den HGÜ-
Leitungen von der Erdverkabelung abweichen zu können.
Insbesondere bitten wir die Bundesregierung, darauf
hinzuwirken, die HGÜ-Leitungen DC 40, DC 41 und
DC 42 sowie die jeweiligen Plusvarianten im
Bundesbedarfsplan als Freileitungen vorzusehen. Ich würde mich
freuen, wenn unser Entschließungsantrag in diesem Haus
eine breite Mehrheit finden würde. – Danke für die
Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen
Dank, Frau Ministerin Walker!
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss und dem Wohnungsbauausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des
Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz
2024) (Drucksache 207/24)
Hierzu gibt es keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung
rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetze
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2022 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2022 -
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zu
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