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Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED e.V.)

lobbyregister / register_entry 17.10.2022 · Original ↗

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Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED e.V.) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Im Februar 1992 gründeten Diätassistenten, Diplom Oecotrophologen und Mediziner den Verein zur Förderung der gesunden Ernährung und Diätetik (VFED) e.V. als Fachverband für alle im Bereich der Ernährung und Diätetik Arbeitenden und Interessierten. Im Jahr 2000 erfolgte durch die Mitgliederversammlung eine Namensänderung in Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e.V.. Der VFED ist die größte, nicht staatlich geförderte Ernährungs- und Diätetik-Fachorganisation in Deutschland. Der gemeinnützige Verband finanziert sich über Mitgliederbeiträge und Spenden. Seine Mitglieder sind Diätassistenten, Ernährungswissenschaftler, Oecotrophologen, Diabetesberater DDG, diätetisch geschulte Köche, Apotheker, Ärzte, Vereine sowie Verbände. Die Mitglieder führen jährlich rund 4 Millionen Diät- und Ernährungsberatungen durch. Als maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich der Ernährungstherapie vertritt der VFED die Interessen qualifizierter Ernährungsfachkräfte. Der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED) hat sich aus Anlass der Mitgliederversammlung 1999 folgende Leitlinie gegeben - VFED - den Menschen und der Ernährung verpflichtet. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Digitalisierung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt; Krankenversicherung; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kleine und mittlere Unternehmen; Berufliche Bildung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Einführung der ET als verordnungsfähiges Heilmittel bei seltenen angeborenen SAS und CF: Aufnahme in den Heilmittelkatalog. Für Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose soll die Möglichkeit geschaffen, eine Ernährungstherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende ärztliche Verordnung.

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