Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit Sitz in Berlin ist Interessenvertretung und Dienstleister aller Ersatzkassen. Er vertritt auf Bundes- und Landesebene die Interessen seiner Mitgliedskassen.
Dabei setzt sich der vdek für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines solidarischen Kranken- und Pflegeversicherungssystems ein. Oberstes Ziel ist es, den Versicherten auch zukünftig eine umfassende und hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, ohne den Einzelnen finanziell zu überfordern. Dabei geht es vorrangig um Fragen der Finanzierung des solidarischen Krankenversicherungssystems, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Versicherten, die Steigerung von Effizienz im Gesundheitswesen durch Digitalisierung sowie die Reduzierung von Bürokratie im Gesundheitswesen.
Im Rahmen seiner Interessenvertretung formuliert der vdek seine gesundheits- und versorgungspolitischen Vorstellungen in Positionspapieren, erarbeitet und übermittelt Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben und führt Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, um Veränderungsbedarfe in einer Vielzahl gesundheits- und versorgungspolitischer Themenfelder zu erläutern. Darüber hinaus bietet der vdek mit seinen gesundheitspolitischen Veranstaltungen Dialogplattformen zu versorgungspolitisch relevanten Zukunftsfragen an, zu denen auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsversorgung; Rente/Alterssicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Gesundheitsförderung; Arzneimittel; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Unfallversicherung
Regelungsvorhaben:
- Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen: Der vdek hat Vorschläge erarbeitet, mit denen Verwaltungs- und Bürokratieaufwände im Gesundheitswesen abgebaut werden könnten.
- Missbräuchliche Nutzung der Flexirenten-Regelung verhindern: Ziel ist die Anpassung gesetzlicher Regelungen zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung der Flexirenten-Regelung zulasten der GKV-Beitragszahler:innen im Bereich Krankengeld.
- Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland weiterentwickeln: Die psychotherapeutische Versorgung soll im Sinne der Patient:innen besser gesteuert und solidarische Beitragsmittel sollen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Dies soll mit Maßnahmen erreicht werden, die die Therapiewirksamkeit erhöhen, Bürokratieaufwand reduzieren und Behandlungskapazitäten freisetzen.
- Ausnahme von Zulassungsbeschränkungen in gesperrten Bereichen der Bedarfsplanung: Streichung der Regelung des § 103 Absatz 2 Satz 4 SGB V zugunsten einer
funktionierenden und einheitlichen Bedarfsplanung.
- Finanzen in der GKV stabil aufstellen: Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Ambulante Versorgung und Notfallversorgung besser steuern: Der vdek setzt sich dafür ein, dass das vorhandene Versorgungsangebot in der ambulanten Versorgung und in der Notfallversorgung stärker gesteuert wird, um die Verfügbarkeit von zeitnahmen Arztterminen zu erhöhen und bestehende Ressourcen effizienter einzusetzen.
- Steigende Ausgaben für Arzneimittel begrenzen: Der vdek sieht Handlungsbedarf bei der Begrenzung dynamisch wachsender Arzneimittelausgaben und setzt sich für faire und bezahlbare Preise ein. Dafür soll der Erstattungsbetrag ab Markteintritt gelten. Außerdem sollten die tatsächlichen Entwicklungskosten für Arzneimittel und die größe des jeweiligen Marktsegments als Variablen in die Preisverhandlungen aufgenommen werden.
- Soziale Pflegeversicherung zukunftsfest gestalten: Der vdek fordert eine umfassende Finanzreform, um die SPV zukunftsfest zu machen. In diesem Zuge setzt sich der Verband dafür ein, dass nicht pflegerische Leistungen wie z.B. die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanziert werden. Außerdem sollen die Pflegeleistungen weiterentwickelt und neu ausgerichtet werden und die Attraktivität der Pflegeberufe erhöht werden.
- Neuordnung bundeseinheitlicher Fortbildungsordnungen für die gesetzliche Krankenversicherung: Als Sozialpartner und Sachverständiger ist der vdek in die Erarbeitung bundeseinheitlicher Fortbildungsordnungen nach § 53 i.V.m. §§ 53b, 53c BBiG für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Neuordnung der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten eingebunden.
- Mandatsbegrenzung für ehrenamtliche Mitgliedes des Medizinischen Dienstes aufheben: Die Begrenzungen der Anzahl der Ehrenämter sowie der Amtsperioden für kassenseitige Vertreter:innen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste ist aufzuheben. Die entsprechenden Regelungen in § 279 Absatz 4 und 6 SGB V sollten gestrichen oder so angepasst werden, dass eine gleichberechtigte Amtsausübung aller Mitgliedergruppen in der Selbstverwaltung möglich ist. Die Aufhebung der Begrenzungen würde die Besetzbarkeit der Gremien deutlich verbessern, da sie den Kreis potenzieller Kandidat:innen erweitert und die Möglichkeit schafft, erfahrene und engagierte Mitglieder längerfristig einzubinden.
- Apothekenreform ausgabenneutral gestalten - Apothekenreform: Der vdek unterstützt das Ziel der Apothekenreform, die Kompetenzen von Apotheker:innen bei pharmazeutischen Fragestellungen stärker in die Versorgung einzubinden. Er plädiert für eine ausgabenneutrale Ausgestaltung der Reform, die die Beitragszahlenden in der GKV nicht weiter belastet.
- Chancen der Digitalisierung nutzen, Wettbewerb erhalten, Finanzierung fair gestalten (GeDIG): Die Umsetzung des GeDIG muss praxisnah, schnell und wettbewerbsorientiert erfolgen. Anwendungen wie die Ersteinschätzung, Terminvermittlung und eÜberweisung müssen zügiger entwickelt und die ePA als zentrale digitale Plattform für die Versicherten der GKV weiterentwickelt werden.
Der Wettbewerb bei digitalen Infrastrukturen muss gesichert werden, und eine weitere Zentralisierung – insbesondere bei der gematik – ist zu vermeiden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus verlangt der vdek transparente Kostenschätzungen und eine faire Finanzierung der digitalen Infrastruktur, bei der gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht allein von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden dürfen.
- Soziale Selbstverwaltung stärken: Ziel ist die Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung und die Weiterentwicklung der Transparenz und der Abläufe der Sozialversicherungswahlen. Konkrete Umsetzungsvorschläge dafür macht der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen in seinem Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023.
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