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Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V.

lobbyregister / register_entry 21.01.2022 · Original ↗

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Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. Tätigkeit: Berufsverband Der Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. vertritt die beruflichen, berufspolitischen und sozialen Interessen der Diätassistentinnen und Diätassistenten national und international. Er setzt sich für die qualifizierte Berufsausbildung, eine bedarfsgerechte Weiterbildung, Evidenzgenerierung im Bereich der Ernährung und Diätetik, arbeitet eng zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften und fördert den Erfahrungsaustausch und die Kooperation mit politischen Einrichtungen. Etablierung von evidenzbasierter, für den Nutzer niederschwellig erreichbare Ernährungstherapie in allen Settings. Weitere Ziele des VDD sind die Sicherung der Arbeitsplätze sowie Arbeitsbedingungen und die Erweiterung des Berufsfeldes im klinischen und außerklinischen Bereich. Dafür werden Stellungnahmen und offene Briefe formuliert, Podiumsdiskussionen organisiert und persönliche Kontakte zu der Politik gepflegt. Diese Aktivitäten werden alleine oder auch in Zusammenarbeit mit kooperierenden Netzwerkpartnern durchgeführt. Interessenbereiche: Krankenversicherung; Digitalisierung; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Hochschulbildung; Arbeitsmarkt; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - Novellierung des Diätassistentengesetzes von 1994: Ziele der Novellierung: Therapievorbehalt für ernährungstherapeutische Tätigkeiten durch Diätassistenten und klare Regelungen für Quereinsteiger aus vergleichbaren Studiengängen. Dies mindert Risiken für Patienten, verringert rechtliche Unsicherheiten bei Delegation und Verordnung und schafft Klarheit für Angehörige nicht reglementierter Studienabschlüsse, insbesondere beim Übergang von Prävention zur Therapie. Änderung der Berufsbezeichnung z.B. in Ernährungstherapeut. Grundständige, praxisorientierte hochschulische Ausbildung: Dies entspricht internationalen Standards, steigert die Attraktivität des Berufs durch bessere Aufstiegschancen, Zugang zum EU-weiten Arbeitsmarkt und fördert die Entwicklung der Forschungsgebiete Diätetik und Versorgung. - KHVVG: Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1.§ 135e Abs.1 (Leistungsgruppen): Zur Gewährleistung der hochwertigen Versorgungsqualität sind die Therapieberufe inklusiv der Diätassistent*innen und die Medizinisch-Technologischen Beruf in die Planung und in der Umsetzung einzubeziehen und darzustellen. 2. § 135 Abs. 3 (Ausschluss): Hieraus folgt zwingend, dass die maßgeblichen Berufsorganisationen der besagten Berufsgruppen auch in den Ausschuss gemäß §135e Abs. 3 der Entwurfsfassung aufzunehmen sind. - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit: Das Regelungsvorhaben zielt auf die Stärkung der Herz-Kreislaufgesundheit durch Früherkennung und Einsatz von Statinen. Die Einflussnahme zielt darauf etablierte und evaluierte Präventionsmaßnahmen (Individualberatung und Gruppenschulung) sowie Maßnahmen der Gesundheitsförderung beizubehalten und zu stärken. Zusätzlich sollten Ernährungstherapie durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte in der Versorgungsstruktur etabliert werden. Dazu gehört die Ausweitung der DMPs hinsichtlich ernährungstherapeutischer Leistungen und die Begleitung von Risikopatienten vor und während einer Statin-Therapie durch Ernährungsfachkräfte. Patient*innen sollten von Apotheken für eine kompetente, produktneutrale und nicht verkaufsorientierte Beratung an Ernährungsfachkräfte weitergeleitet werden.

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