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Erklärung von Holger Mann (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Holger Mann (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten … Nach reiflicher Überlegung werde ich dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems heute nicht zustimmen. Die Vermischung von Änderungen im Asylsystem und Antiterrormaßnahmen im Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems halte ich fachlich für nicht sachgerecht und kommunikativ für brandgefährlich. Terror ist Folge von Ideologisierung, Isolation und nicht zuletzt Perspektivlosigkeit. Er kann mit Repression oder Ausgrenzung nicht verhindert, maximal erschwert werden. Das Attentat von Solingen war ein terroristischer Anschlag, gegen den die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Wirkung entfaltet hätten. Im Konkreten lag die nicht erfolgte Abschiebung des Attentäters an einem Vollzugsdefizit der Landes- und Kommunalverwaltung, nicht aber an mangelnden gesetzlichen Vorschriften oder Regelungen zum Asylrecht. Der vorliegende Gesetzentwurf verschärft dennoch die Regelungen in diesen Bereichen. Besonders die Regelungen zu Waffenverbotszonen und die Erweiterung von Waffenverboten halte ich für misslungen. In meinem Leipziger Wahlkreis existierte für viele Jahre eine Waffenverbotszone. Die Evaluation dieser zeigte, dass sie nicht zu mehr Sicherheit, aber einem erheblichen verwaltungsrechtlichen und polizeilichen Aufwand geführt hat. Was sie bewirkt hat, waren vielmehr eine Stigmatisierung der Einwohner in der Waffenverbotszone, vermehrte, anlasslose Kontrollen, die Elemente von Racial Profiling aufwiesen und eine Überlastung der ohnehin schon strapazierten Personalressourcen der Polizei. Ich halte daher diese gesetzliche Änderung bei einem erheblichen Aufwand für wenig praktikabel, kaum durchsetzbar, nicht zielführend und in Teilen für schädlich. Deshalb werde ich diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Ich erkenne gleichzeitig an, was unsere Berichterstatter in den Verhandlungen zur Abmilderung der deutlichen Kritik und massiven verfassungsrechtlichen Bedenken in der Anhörung des Innenausschusses erreicht haben. Ich werde daher den Änderungsanträgen der Koalition zum Gesetz zustimmen.

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