Erklärung von Ye-One Rhie (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Ye-One Rhie (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Ich stimme dem sogenannten „Sicherheitspaket“ nicht zu. Konkret trage ich Teile des „Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ nicht mit und stimme gegen dieses Gesetz.
Der Anschlag in Solingen war furchtbar. Er macht betroffen, weil er die Opfer mitten im Leben getroffen hat: auf einem Fest, auf dem alle ausgelassen feiern wollten. Er führt uns vor Augen, wie gefährlich und menschenverachtend Islamismus ist. Mein Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen.
Es ist verständlich, dass Menschen nach Taten wie in Solingen verunsichert sind. Und es ist richtig, dass wir uns genau anschauen, wie es überhaupt dazu kommen konnte und wie wir für mehr Sicherheit sorgen können. Wir müssen Radikalisierung erkennen und bekämpfen. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden besser ausstatten.
Und wir müssen Maßnahmen ergreifen, die tatsächlich für mehr Sicherheit sorgen – ohne unsere Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Nicht jede Rechtsverschärfung oder neue Kompetenz für Sicherheitsbehörden ist notwendig und angemessen.
Was auch nicht angemessen ist, ist die Vermischung von Sicherheits- und Migrationspolitik. Wer das tut, macht es sich zu einfach und riskiert den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Diese Argumentation stellt Zusammenhänge her, die es nachweisbar nicht gibt. Weniger Migration sorgt nicht für mehr Sicherheit. Und mehr Migration macht unser Land nicht unsicherer.
Deshalb halte ich die im Gesetz enthaltenen Verschärfungen für Asylbewerber/-innen für falsch – obwohl ich die intensive parlamentarische Arbeit, die zur Verbesserung vieler Aspekte im Gesetz angestrengt wurde, sehe, schätze und explizit hervorheben möchte. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die die vielen Anregungen und Bedenken in ihren Verhandlungen aufgegriffen haben.
Und trotzdem kann ich dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen, da auch die vorgenommenen Änderungen meine grundlegenden Bedenken nicht beheben konnten. Die zahlreichen Zuschriften aus meinem Wahlkreis Aachen bestärken mich in meiner Position. Genau wie die Gespräche zu diesem Thema, die ich sowohl mit Expertinnen und Experten als auch mit Einwohnerinnen und Einwohnern geführt habe, die sich um unsere Gesellschaft und darum, wie wir mit anderen Menschen umgehen, Sorgen machen.
So sieht der Gesetzesentwurf konkret die Einschränkung von Sozialleistungen von Schutzsuchenden vor, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen EU-Staates abgelehnt wurde (sogenannte „Dublin-Fälle“). Bereits jetzt gibt es für abgelehnte Dublin-Fälle, für die eine Abschiebeanordnung vorliegt, stark eingeschränkte Sozialleistungen. Diese Menschen bekommen also schon jetzt nur „Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“. Der Gesetzesentwurf will dieses bereits sehr niedrige Niveau jetzt insoweit verschärfen, dass nur noch zweiwöchige Überbrückungsleistungen gewährt werden und alle weiteren Unterstützungsleistungen nur in Härtefällen gewährt werden. Problematisch daran ist der vollständige Ausschluss. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen entzieht Menschen alle staatlichen Unterstützungsleistungen inklusive der Unterkunft und der Essensversorgung. Die betroffenen Personen wären somit der Obdachlosigkeit ausgesetzt und könnten nur noch im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung über Nacht untergebracht werden.
Nach den geltenden Verträgen ist es richtig, dass Menschen ihr Asylverfahren in dem für sie zuständigen EU-Staat führen und dort die entsprechenden Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Bei der Wahl der Mittel zur Umsetzung dieser Verträge halte ich jedoch einen kompletten Leistungsausschluss und die „Unterbringung nach jeweiligen Landesgesetzen“ – also in der Regel die ordnungsrechtliche Notunterbringung – für ungeeignet. Diese Maßnahmen entsprechen nicht meiner Vorstellung von menschenwürdigen Lebensverhältnissen, die auch für Menschen gelten sollten, die unser Land absehbar verlassen müssen. Bei den Nachverhandlungen wurden viele Bemühungen unternommen, um die sozialen Folgen abzuschwächen. Ich bin jedoch nicht davon überzeugt, dass die vorgesehenen Maßnahmen angesichts der bereits vorherrschenden Überlastung der Behörden vor Ort wirklich sozial verträglich umgesetzt werden können.
Die vorliegenden Änderungsanträge stellen klar, dass der Leistungsausschluss nur Menschen treffen soll, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Ausreise haben. Aber auch hier wird erst die Praxis zeigen, ob es sich um einen wirksamen Schutzmechanismus handelt. Und selbst dann bleibt die Komplettstreichung von Leistungen für einen Teil der Menschen bestehen – nämlich für die Personen, die ausreisen könnten und dies nicht tun, weil sie beispielsweise noch ein Gerichtsverfahren in Deutschland führen oder aus anderen Gründen nicht in das EU-Ersteinreiseland wollen oder können. Diese Streichung geht weit über die bereits geltenden und beschriebenen Einschränkungen im Leistungsbezug hinaus und widerspricht meiner Vorstellung menschenwürdiger Lebensverhältnisse.
Ebenfalls kritisch sehe ich die Einschränkung der im Härtefall noch erlaubten Leistungen. In Zukunft sollen sogenannte „sonstige Leistungen“ nach § 6 AsylbLG nicht mehr gewährt werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise zusätzliche Kleidungsbedarfe, zum Beispiel für Schwangere, Leistungen bei körperlichen Beeinträchtigungen oder unabwendbare Gesundheitsleistungen über die Akutversorgung hinaus. Dieser Ausschluss schränkt die einzelfallbezogene Hilfe der zuständigen Akteure vor Ort weiter ein.
Auch stellt die Neufassung der Regelung zur Reise in Heimatländer keine wesentliche Verbesserung dar. Grundsätzlich ist es richtig, dass Reisen in Herkunftsländer, aus denen Menschen vor Verfolgung oder Krieg geflohen sind, nicht erlaubt sind. Die Ausnahme sind – wie im Gesetz formuliert – Reisen aus sittlich gebotenen Gründen, zum Beispiel Reisen zu schwerkranken Angehörigen oder zu Beerdigungen. Im parlamentarischen Verfahren wurde jetzt klargestellt, dass die Anzeige einer solchen Reise vor der Reise erfolgen muss. Diese Regelung löst aber nicht die Ungewissheit für die betroffenen Menschen. Daher wäre es sinnvoll, dass die Reise nicht nur vorab gemeldet, sondern auch von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt wird, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
Der vorliegende Gesetzestext enthält weiterhin erneute Verschärfungen des Ausweisungsinteresses. Besonders problematisch ist dabei die Verschärfung des Ausweisungsinteresses bei Jugendlichen – das bei bestimmten Strafen schon ab einer Verurteilung zu einer dreimonatigen Haftstrafe, also am untersten Ende des Strafrahmens, greift. Diese Verschärfung steht dem Grundgedanken der Wiedereingliederung junger Menschen in die Gesellschaft entgegen – eben deshalb, weil die Feststellung des Ausweisungsinteresses zukünftigen Aufenthaltstiteln entgegensteht.
Insgesamt stehen – anders als in früheren Migrationspaketen der Bundesregierung – deutlichen Verschärfungen keine integrationspolitischen Verbesserungen gegenüber. Die vorgeschlagenen asyl- und migrationspolitischen Verschärfungen tragen in keiner Weise zu mehr Sicherheit bei. Sie haben keine präventive Wirkung, beugen nicht Radikalisierung vor, leisten keine Integrationsarbeit und stärken nicht unsere Behörden. Sie passen nicht in ein „Sicherheitspaket“. Deshalb lehne ich das Gesetz ab.