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Erklärung von Nezahat Baradari (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Nezahat Baradari (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO Ich lehne das Sicherheitspaket inhaltlich ab und habe ihm heute bei der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag dennoch zugestimmt. Die Entscheidung zu den Gesetzentwürfen „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ sowie „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ stellt mich vor einen schweren Gewissenskonflikt zwischen meiner Grundüberzeugung als Sozialdemokratin und der Solidarität mit der Fraktion. Es ist verständlich, dass nach so einem grausamen Anschlag wie dem Terroranschlag in Solingen viele Menschen in Deutschland Unsicherheit verspüren und sich politische Maßnahmen wünschen, die mehr Sicherheit schaffen. Diese Verunsicherung müssen wir als Gesetzgeber ernstnehmen. Das verpflichtet uns zugleich dazu, politische Maßnahmen vorzuschlagen, die wirklich zu mehr Sicherheit beitragen und nicht Aktionismus sind. Mehr Sicherheit können wir nur schaffen, wenn wir die Hintergründe von Anschlägen wie in Solingen ehrlich benennen und die tatsächlichen Ursachen für solche Taten bekämpfen. Deshalb kann ich unterstützen, dass wir mit den Gesetzesentwürfen das Waffenrecht verschärfen, Terrorfinanzierung unterbinden und die Islamismusprävention ausbauen. Ich begrüße insbesondere die Öffnung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und die Verbesserung der Informationslage für die Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung. Das sind wichtige Schritte, um Extremistinnen und Extremisten den legalen Zugang zu einer Waffe zu verweigern oder ihnen vorhandene Waffen zu entziehen. Gleichzeitig wurden mit den zwei Gesetzentwürfen des Sicherheitspakets inhaltlich asylrechtliche Maßnahmen mit der Bekämpfung von Terror verknüpft. Diese Verknüpfung lehne ich ab. Sicherheitspolitische Fragen dürfen nicht unzulässig mit Migrationspolitik vermischt werden. Ich finde das Signal, das wir mit den Leistungsausschlüssen gegenüber den Grundrechten von Geflüchteten aussenden, falsch. Für mich gilt der Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Auch wer im Rahmen der europäischen Regelungen Deutschland gegebenenfalls wieder verlassen muss, muss menschenwürdig versorgt werden. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen entzieht Menschen alle staatlichen Unterstützungsleistungen. Das finde ich nicht richtig. Trotzdem ist dieser Gesetzentwurf für mich nicht zustimmungswürdig. Ich habe heute aus nur einem Grund zugestimmt: Ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, diese Koalition, die in vielen Bereichen noch so viel Gutes getan hat und auch noch vorhat, scheitern zu lassen.

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