Erklärung von Jessica Rosenthal (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Jessica Rosenthal (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Mit dieser Erklärung lege ich meine Gründe dar, warum ich dem „Sicherheitspaket“ in der im Innenausschuss verabschiedeten Fassung nur in Teilen zustimmen kann.
Konkret trage ich Teile des „Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ nicht mit und stimme entsprechend gegen dieses Gesetz.
Bevor ich meine Entscheidung darlege, einige Worte zum schrecklichen Anschlag von Solingen. Der Anschlag hat uns erneut schmerzhaft die Gefahren des islamistischen Terrorismus vor Augen geführt. Er hat gezeigt, wie schnell aus Radikalisierung und Menschenfeindlichkeit Terror werden kann. Meine Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen – und auch bei denen vorheriger Terror-Anschläge. Wir sind es den Opfern schuldig, dass wir immer wieder aufs Neue daran arbeiten, Radikalisierung früh entgegenzuwirken und ihr den gesellschaftlichen Nährboden zu entziehen. Wir sind es den Opfern schuldig, dass wir unsere Sicherheitsbehörden so ausstatten und befähigen, dass sie Taten verhindern können. Und wir sind es ihnen schuldig, dass wir an ihrer Seite stehen – menschlich, aber auch ganz handfest mit den Mitteln des Opferentschädigungsgesetzes.
Nun zu meinen Abwägungen zum vorliegenden Gesetz: Hauptgrund für meine Ablehnung ist die weiterhin im Gesetz enthaltene Komplettstreichung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch die erneuten Verschärfungen des Ausweisungsinteresses, insbesondere bei Jugendlichen, bestärken mich in meiner Entscheidung zur Ablehnung des Gesetzes. Bevor ich im Detail auf die genannten Punkte eingehe, eine Vorbemerkung: Ich erkenne die ernsthafte parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzesentwürfen an und sehe, dass wir uns als Ampelfraktionen den notwendigen Raum genommen haben, um das Paket grundlegend zu überprüfen und punktuell zu verbessern. Dazu haben insbesondere die Sachverständigenanhörung, die Detailarbeit vieler Kolleginnen und Kollegen und die intensiven Verhandlungen beigetragen. Auch die öffentliche Diskussion und die zahlreichen zivilgesellschaftlichen Eingaben haben bei der Überarbeitung der Gesetzesentwürfe geholfen.
Die erzielten Änderungen reichen für mich persönlich jedoch nicht aus, um die grundsätzliche Kritik am „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ zu beheben.
So sieht der Gesetzesentwurf konkret die Einschränkung von Sozialleistungen von Schutzsuchenden vor, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen EU-Staates abgelehnt wurde (sogenannte „Dublin-Fälle“). Bereits jetzt gibt es für abgelehnte Dublin-Fälle, für die eine Abschiebeanordnung vorliegt, stark eingeschränkte Sozialleistungen. Diese Menschen bekommen also schon jetzt nur „Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“. Der Gesetzesentwurf will dieses bereits sehr niedrige Niveau jetzt insoweit verschärfen, dass nur noch zweiwöchige Überbrückungsleistungen gewährt werden und alle weiteren Unterstützungsleistungen nur in Härtefällen gewährt werden.
Problematisch daran ist der vollständige Ausschluss. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen entzieht Menschen alle staatlichen Unterstützungsleistungen inklusive der Unterkunft und der Essensversorgung. Die betroffenen Personen wären somit der Obdachlosigkeit ausgesetzt und könnten nur noch im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung über Nacht untergebracht werden. Auch wenn die Erwartung, dass Menschen ihr Asylverfahren in dem für sie zuständigen EU-Staat führen und auch dort die entsprechenden Sozialleistungen in Anspruch nehmen, richtig ist, müssen wir uns immer fragen, mit welchen Mitteln wir diese Erwartung durchsetzen. Leistungen auf null zu setzen und auf die „Unterbringung nach jeweiligen Landesgesetzen“ – also in der Regel die ordnungsrechtliche Notunterbringung – zu verweisen, entspricht nicht dem Anspruch an einen menschenwürdigen Umgang, den wir bis zum Tag der Ausreise/Überstellung jedem Menschen gewähren sollten. Zumal wir die Verantwortung damit auf die Länder schieben. In vielen Kommunen, so auch in Bonn, haben wir bereits jetzt schon eine große und auch steigende Obdachlosigkeit von Menschen vor allem aus dem EU-Ausland zu verzeichnen. Wenn dazu noch geflüchtete obdachlose Menschen hinzustoßen, so widerstrebt dies nicht nur unserem Anspruch, jedem Menschen eine gesicherte Unterkunft zu bieten, sondern birgt vor allem die Gefahr, den derzeitigen gesellschaftlichen angeheizten migrationskritischen und oft auch diskriminierenden Diskurs noch weiter zu befeuern.
Und weiter: Auf wen der Ausschluss zutrifft, war ein großer Streitpunkt der Sachverständigenanhörung und der öffentlichen Debatte. Das Dublin-System kennt in der Regel keine freiwillige Ausreise, sondern nur die formelle Überstellung. Mit dem Gesetzesentwurf blieb unklar, ob auch Fälle erfasst sind, in denen die freiwillige Ausreise nicht möglich ist. Dies wurde in der Sachverständigenanhörung umfassend kritisiert, da unabhängig von der generellen Haltung zum Sozialleistungsausschluss Menschen nicht für einen Zustand sanktioniert werden dürfen, den sie selbst nicht beheben können. Als Reaktion darauf wird die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Ausreise gesetzlich festgeschrieben. Zuständig für diese Feststellung ist das BAMF. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Menschen, die gar nicht freiwillig ausreisen könnten, sanktioniert würden. Ob dieser Schutzmechanismus greift, müsste sich in der Praxis erweisen.
Grundsätzlich bleibt so oder so die Komplettstreichung von Leistungen für einen Teil der Menschen bestehen – nämlich für die Personen, die ausreisen könnten und dies nicht tun, weil sie beispielsweise noch ein Gerichtsverfahren in Deutschland führen oder aus anderen Gründen nicht in das EU-Ersteinreiseland zurückwollen. Für diese Menschen gibt es wie oben geschrieben bereits jetzt einen stark eingeschränkten Leistungsbezug – die nun erfolgende Komplettstreichung von Leistungen, um die Ausreise in den anderen EU-Staat damit zu forcieren, widerspricht einem menschlichen Umgang mit den betroffenen Personen.
Neben dieser zentralen roten Linie gibt es weitere Kritikpunkte, die mich in meiner Ablehnung bestärken.
Während die Schwelle zur Feststellung eines Härtefalls wieder auf die aktuelle Gesetzeslage zurückgeführt wird („besondere Härte“ statt wie im Gesetzesentwurf geplant „außergewöhnliche Härte“), bleibt die Einschränkung der im Härtefall noch erlaubten Leistungen erhalten. In Zukunft sollen sogenannte „sonstige Leistungen“ nach § 6 AsylbLG nicht mehr gewährt werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise zusätzliche Kleidungsbedarfe, zum Beispiel für Schwangere, Leistungen bei körperlichen Beeinträchtigungen oder unabwendbare Gesundheitsleistungen über die Akutversorgung hinaus. Dieser Ausschluss schränkt die einzelfallbezogene Hilfe der zuständigen Akteure vor Ort weiter ein und ist abzulehnen.
Der vorliegende Gesetzestext enthält weiterhin erneute Verschärfungen des Ausweisungsinteresses. Besonders problematisch ist dabei die Verschärfung des Ausweisungsinteresses bei Jugendlichen – das bei bestimmten Strafen schon ab einer Verurteilung zu einer dreimonatigen Haftstrafe, also am untersten Ende des Strafrahmens, greift. Diese Verschärfung steht dem Grundgedanken der Wiedereingliederung junger Menschen in die Gesellschaft entgegen – eben deshalb, weil die Feststellung des Ausweisungsinteresses zukünftigen Aufenthaltstiteln entgegensteht.
Ganz grundsätzlich verknüpft das Sicherheitspaket in ungekannter Weise originär sicherheitspolitische Anliegen mit asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verschärfungen. Anders als in früheren Migrationspaketen stehen Verschärfungen keine integrationspolitischen Verbesserungen gegenüber. Und die asyl- und migrationspolitischen Verschärfungen tragen in keiner Weise zu mehr Sicherheit bei. Sie passen nicht zu einem Sicherheitspaket. Wir müssen aber vielmehr zeigen, dass wir die Gefahren von Extremismus jeglicher Art ernst nehmen und entsprechend Maßnahmen einsetzen und ausbauen, die, wie im Falle des Attentats in Solingen, präventive Wirkung haben, Radikalisierung vorbeugen, Integrationsarbeit leisten und demokratische Werte vermitteln.
Ich persönlich sehe nicht, wie wir mit dem „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ diese Ziele erreichen – ich lehne das Gesetz entsprechend ab.
Zum Abschluss: Ich befürworte im Grundsatz die Waffenrechtsverschärfung im „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“. Da diese zwei ungleichen Themen jedoch in einem Gesetzesentwurf zur Abstimmung stehen und es den Abgeordneten nicht möglich ist, Teilen davon einzeln zuzustimmen, ist es mir ein Anliegen, meine Unterstützung der Waffenrechtsreform hier zum Ausdruck zu bringen. Insbesondere die Öffnung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und die Verbesserung der Informationslage für die Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung sind wichtige Schritte, um Extremistinnen und Extremisten den legalen Zugang zu verweigern oder sie leichter zu entwaffnen.