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Haushaltsführung 2026 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2026 über die Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1712 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 14.845 T Euro

dip / drucksache 29.10.2026 · WP 21 · 634/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2026 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2026 über die Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1712 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 14.845 T Euro Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 634/26 29.10.26 Fz Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2026 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2026 über die Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1712 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 14.845 T Euro Bundesministerium Berlin, 29. Oktober 2026 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2026 teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach § 38 BHO in Verbindung mit § 4 Abs. 2 HG 2026 erteilt hat, bei Kapitel 1712 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement – eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 14.845 T Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu 2.581 T Euro, im Haushaltsjahr 2028 bis zu 2.581 T Euro, im Haushaltsjahr 2029 bis zu 2.581 T Euro, im Haushaltsjahr 2030 bis zu 2.581 T Euro, im Haushaltsjahr 2031 bis zu 2.581 T Euro und im Haushaltsjahr 2032 bis zu 1.940 T Euro einzugehen. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, damit das bestehende, aber befristete Mietverhältnis der Liegenschaft in Bonn verlängert werden kann und die unterbrechungsfreie Unterbringung der Beschäftigten und damit die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben durch BMBFSFJ sichergestellt werden kann. Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Die Verlängerungsmöglichkeit für die Laufzeit des Mietverhältnisses muss nach Vortrag des Ressorts bis spätestens 31. Oktober 2026 in Anspruch genommen sein. Die Dringlichkeit resultiert aus einer Fristsetzung des Vermieters nach dem Abschluss lang andauernder Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Ohne hinreichende Verpflichtungsermächtigungen für 2026 kann eine Unterzeichnung der angestrebten Mietvertragsverlängerung durch die BImA nicht erfolgen und der Mietvertrag läuft aus. Die nächstmögliche Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 4. November 2026 konnte daher nicht abgewartet werden. Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie dieses Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde

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