Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
Text
Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/644
21. Wahlperiode 25.06.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2025
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juni 2025
II A 2 – H 1221/00020/006/015
Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4
Absatz 2 und § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 übersende ich die Zusammenstellung der
über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025.
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Ausgaben, zu denen Artikel 111
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht ermächtigt, nur in entsprechender Anwendung
der Voraussetzungen des Artikels 112 GG geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn
Mittel bereits im Bundeshaushaltsplan 2024 bewilligt waren oder im Entwurf des
Bundeshaushaltsplans 2025 enthalten sind. Alle in der Liste angeführten („formalen“)
üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden letztlich im
Bundeshaushalt 2025 etatisiert und sind somit nach Inkrafttreten des Haushalts keine „echten“
üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen mehr. In der
Haushaltsrechnung 2025 werden sie auch nicht als solche ausgewiesen.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
06 Bundesministerium des Innern und für Heimat
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
684 28 Beteiligung des Bundes an der Ausrichtung der Sommeruniversiade 2025 .......... 36.103 3.800
Preissteigerungen bei der Ausrichtung der Sommeruniversiade 2025.
685 23 Institutionelle Förderung Makkabi Deutschland e. V. ............................................ 500 679
Umstellung von Projektförderung auf eine institutionelle Förderung des Vereins
0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung
532 34 Europäisches Identitätsökosystem ........................................................................ 40.000 20.000
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt
und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-VO“, Electronic
Identification, Authentication and Trust Services) in der Fassung vom 11. April 2024 nebst
Durchführungsverordnungen vom 28. November 2024.
0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
684 12 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung ......... 500.000 262.919
Sicherstellung eines durchgängig ausreichenden Angebots an Integrationskursen
auf Grund aktualisierter Prognose des Mittelbedarfs. Die überplanmäßige Ausgabe
ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
07 Bundesministerium der Justiz
0718 Bundesamt für Justiz
681 04 apl Finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger
Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 ............................................................................... - 25.000
Staatliche Billigkeitsleistung an die Betroffenen der Amokfahrt auf dem
Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024. Die außerplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
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09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität
831 01 apl. Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an der
Meyer Neptun GmbH ............................................................................................ - 200.000
Kosten im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb von Geschäftsanteilen an
der MEYER WERFT GmbH. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verträgen zur Stabilisierung der
MEYER WERFT. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
und gleichartige Leistungen
684 04 Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF ................................. 310.000 70.000
Höhere Ausgaben zur Aufrechterhaltung berufsbezogener Deutschsprachkurse
nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
15 Bundesministerium für Gesundheit
1505 Internationales Gesundheitswesen
687 01 Beiträge an internationale Organisationen ............................................................ 35.369 800
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe des jährlichen
Mitgliedsbeitrags an die Weltgesundheitsorganisation. Die überplanmäßige Ausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf
internationalen Vereinbarungen.
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1710 Sonstige Bewilligungen
684 05 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die
Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern .............................. 7.139 4.900
Sicherstellung einer ausreichenden psychosozialen Beratung und Betreuung von
ausländischen Flüchtlingen.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit
687 06 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur .............................................. 645.121 23.000
Sicherstellung einer ausreichenden psychosozialen Beratung und Betreuung von
ausländischen Flüchtlingen sowie Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten
Bedarfen in von Bürgerkriegen und Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen
Sudan, Syrien und dem Nahen Osten. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 20.000
T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar
2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
896 11 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse.............................................. 1.962.316 33.000
Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten Bedarfen in von Bürgerkriegen und
Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen Sudan, Syrien und dem Nahen
Osten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches
Engagement
687 74 Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste ..................................... 47.000 2.500
Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten Bedarfen in von Bürgerkriegen und
Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen Sudan, Syrien und dem Nahen
Osten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der
Entwicklungszusammenarbeit
686 03 Vorbereitung und Ausbildung von Personal für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ............................................................. 21.865 8.886
Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten Bedarfen in von Bürgerkriegen und
Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen Sudan, Syrien und dem Nahen
Osten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
2501 Bau- und Wohnungswesen
882 06 Sozialer Wohnungsbau ......................................................................................... 2.027.500 140.000
Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an
die Bundesländer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.
Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
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2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
882 11 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Städtebauförderung) ....................................................................................................... 639.900 39.500
Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an
die Bundesländer im Rahmen der Städtebauförderung. Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
60 Allgemeine Finanzverwaltung
6002 Allgemeine Bewilligungen
671 02 apl Gesundheitliche Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen
Soldaten sowie in humanitären Ausnahmefällen einzelner ukrainischer Zivilpersonen
in Deutschland ...................................................................................................... - 30.000
Finanzierung von Behandlungskosten zur Wiederherstellung der Gesundheit von
ukrainischen Soldaten und Einzelpersonen. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
687 03 Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung .................................................................................................................. 4.000.000 2.546.954
Dringender Unterstützungsbedarf zur Ausrüstung der ukrainischen Streitkräfte
infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie der moldauischen
zivilen und militärischen Sicherheitskräfte zur Abwehr konventioneller und hybrider
Bedrohungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
0452 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement .......................................................................................................... - 12.337
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 2.449 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.521 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.595 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 2.673 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 2.099 T€
Anmietung von neuen Büroflächen in Bonn und Verlängerung des Mietvertrags für
eine Liegenschaft in Berlin. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
05 Auswärtiges Amt
0512 Bundesministerium
518 21 üpl Mieten und Pachten ............................................................................................... 36.000 53.795
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.550 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 6.001 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 6.001 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 6.001 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 6.001 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 6.001 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 6.080 T€
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 6.080 T€
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 6.080 T€
Anmietung Zwischenunterbringung im Zuge der Sanierung Deutsches Haus New
York. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2025 dem Deutschen Bundestag und
dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität
892 23 üpl IPCEI Cloud und Datenverarbeitung ...................................................................... 35.000 20.479
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 10.777 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 4.202 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 5.500 T€
Fortsetzung der Förderung zur zeitkritischen erfolgreichen Umsetzung des IPCEI
Next Generation Cloud Infrastructure and Services (IPCEI CIS)-Projekts.
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
686 02 apl Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V ...... - 500
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 355 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 145 T€
Entwicklung und Ausarbeitung von Unterweisungsplänen der überbetrieblichen
Lehrlingsunterweisung in der Fachstufe für die klimaschutzrelevanten Berufe der
Bauwirtschaft.
882 01 üpl Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW ..................................................................................... 645.271 172.924
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 80.772 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 60.486 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 31.666 T€
Unterbrechungsfreie Fortführung der Förderung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 27. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
0903 Energie und Nachhaltigkeit
683 01 üpl Energieforschung .................................................................................................. 406.801 105.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 30.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 30.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 30.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 15.000 T€
Fortführung der Förderung der angewandten Projektförderung nichtnuklearer
Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
4. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement ......................................................................................................... - 7.440
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.240 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.240 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 1.240 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 1.240 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 1.240 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 1.240 T€
Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben für durchzuführende brandschutztechnische Sanierungen der BAM in
der Liegenschaft Unter den Eichen.
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
518 52 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement ......................................................................................................... - 2.127
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 231 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 408 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 420 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 432 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 445 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 191 T€
Ausübung einer Mietvertragsverlängerungsoption für den APAS-Standort in der
Uhlandstr. 88–92 in Berlin.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1205 Luft- und Raumfahrt
831 12 üpl Beteiligung an Flughafengesellschaften und Erhöhung von Kapitalrücklagen ........ 171.600 171.600
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 171.600 T€
Absicherung der abschließenden Umsetzung des Sanierungs- und
Teilentschuldungskonzeptes der FBB. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
14 Bundesministerium der Verteidigung
1405 Militärische Beschaffungen
554 38 üpl Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO)................................................ 740.500 410
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 410 T€
Vertragsabschluss für den Support zur Weiternutzung der Systeme und damit des
IT Service SMCv.
554 39 üpl Taktisches Wide Area Network ............................................................................. 841.021 393.125
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 205.103 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 186.390 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 1.632 T€
Festbeauftragungsanteil aus einem Rahmenvertrag zum Taktischen Wide Area
Network. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und
Seniorenpolitik
684 14 üpl Bundesfreiwilligendienst ........................................................................................ 162.361 100.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 100.000 T€
Sicherstellung einer rechtzeitigen kontinuierlichen Bewilligung von Kontingenten zur
Ausschreibung und Vergabe von Plätzen für die Ausübung von Tätigkeiten im
Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Februar 2025
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit
687 06 üpl Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur ............................................... 350.000 4.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 4.000 T€
Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante
Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe.
896 03 üpl Bilaterale Technische Zusammenarbeit ................................................................. 1.807.000 19.500
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
In künftigen Haushaltsjahren bis zu: 19.500 T€
Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante
Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 15.000 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
896 11 üpl Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse ............................................... 1.790.000 10.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
In künftigen Haushaltsjahren bis zu: 10.000 T€
Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante
Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und
27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches
Engagement
687 74 üpl Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste ....................................... 40.600 20.919
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 17.920 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.999 T€
Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante
Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 20.219 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die
Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen
687 01 üpl Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere
internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen ............ 905.000 403.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 80.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 81.500 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 81.500 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 80.000 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 80.000 T€
Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante
Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 400.000 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der
Entwicklungszusammenarbeit
686 03 üpl Vorbereitung und Ausbildung von Personal für eine Tätigkeit auf dem
Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ............................................ 8.000 7.400
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 7.400 T€
Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante
Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und
27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
2310 Sonstige Bewilligungen
896 32 üpl Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer ................................................. 350.000 36.800
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 36.800 T€
Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante
Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 35.500 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
2501 Bau- und Wohnungswesen
882 06 üpl Sozialer Wohnungsbau .......................................................................................... 3.360.000 3.360.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 805.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 875.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 980.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 700.000 T€
Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an
die Bundesländer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
882 11 üpl Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Städtebauförderung) ........................................................................................................ 750.500 750.500
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 39.500 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 79.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 118.500 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 237.000 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 158.000 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 118.500 T€
Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an
die Bundesländer im Rahmen der Städtebauförderung. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen
Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
725 05 apl Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im
Parlamentsviertel in Berlin ...................................................................................... - 76.951
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 64.198 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 9.784 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.969 T€
Neubeauftragungen für die Baumaßnahmen des Deutschen Bundestags
Schadowstraße 4 und Neustädtische Kirchstraße 4–5 auf Grund von
Ausführungsmehraufwendungen, nachträglich geänderter gesetzlicher Vorschriften sowie
indexbezogener Lohn- und Stoffpreissteigerungen. Die außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar
2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
712 11 üpl Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall ....................................... 5.500 11.159
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 7.452 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.707 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.000 T€
Neubeauftragungen für die Baumaßnahme in der Liegenschaft Schadowstraße 4
auf Grund nachträglich geänderter gesetzlicher Vorschriften sowie indexbezogener
Lohn- und Stoffpreissteigerungen. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2025
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
60 Allgemeine Finanzverwaltung
6002 Allgemeine Bewilligungen
687 03 apl Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung ........................................................................................................ - 8.252.260
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 2.689.319 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 3.169.400 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.229.168 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 164.373 T€
Dringender Unterstützungsbedarf zur Ausrüstung der ukrainischen Streitkräfte
infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie der moldauischen
zivilen und militärischen Sicherheitskräfte zur Abwehr konventioneller und hybrider
Bedrohungen. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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