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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/644 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/644 21. Wahlperiode 25.06.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juni 2025 II A 2 – H 1221/00020/006/015 Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 und § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Ausgaben, zu denen Artikel 111 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht ermächtigt, nur in entsprechender Anwendung der Voraussetzungen des Artikels 112 GG geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn Mittel bereits im Bundeshaushaltsplan 2024 bewilligt waren oder im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2025 enthalten sind. Alle in der Liste angeführten („formalen“) üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden letztlich im Bundeshaushalt 2025 etatisiert und sind somit nach Inkrafttreten des Haushalts keine „echten“ üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen mehr. In der Haushaltsrechnung 2025 werden sie auch nicht als solche ausgewiesen. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 06 Bundesministerium des Innern und für Heimat 0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung 684 28 Beteiligung des Bundes an der Ausrichtung der Sommeruniversiade 2025 .......... 36.103 3.800 Preissteigerungen bei der Ausrichtung der Sommeruniversiade 2025. 685 23 Institutionelle Förderung Makkabi Deutschland e. V. ............................................ 500 679 Umstellung von Projektförderung auf eine institutionelle Förderung des Vereins 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 532 34 Europäisches Identitätsökosystem ........................................................................ 40.000 20.000 Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-VO“, Electronic Identification, Authentication and Trust Services) in der Fassung vom 11. April 2024 nebst Durchführungsverordnungen vom 28. November 2024. 0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene 684 12 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung ......... 500.000 262.919 Sicherstellung eines durchgängig ausreichenden Angebots an Integrationskursen auf Grund aktualisierter Prognose des Mittelbedarfs. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 07 Bundesministerium der Justiz 0718 Bundesamt für Justiz 681 04 apl Finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 ............................................................................... - 25.000 Staatliche Billigkeitsleistung an die Betroffenen der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 831 01 apl. Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an der Meyer Neptun GmbH ............................................................................................ - 200.000 Kosten im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb von Geschäftsanteilen an der MEYER WERFT GmbH. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verträgen zur Stabilisierung der MEYER WERFT. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 684 04 Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF ................................. 310.000 70.000 Höhere Ausgaben zur Aufrechterhaltung berufsbezogener Deutschsprachkurse nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 15 Bundesministerium für Gesundheit 1505 Internationales Gesundheitswesen 687 01 Beiträge an internationale Organisationen ............................................................ 35.369 800 Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags an die Weltgesundheitsorganisation. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1710 Sonstige Bewilligungen 684 05 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern .............................. 7.139 4.900 Sicherstellung einer ausreichenden psychosozialen Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 687 06 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur .............................................. 645.121 23.000 Sicherstellung einer ausreichenden psychosozialen Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen sowie Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten Bedarfen in von Bürgerkriegen und Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen Sudan, Syrien und dem Nahen Osten. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 20.000 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 896 11 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse.............................................. 1.962.316 33.000 Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten Bedarfen in von Bürgerkriegen und Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen Sudan, Syrien und dem Nahen Osten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 687 74 Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste ..................................... 47.000 2.500 Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten Bedarfen in von Bürgerkriegen und Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen Sudan, Syrien und dem Nahen Osten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit 686 03 Vorbereitung und Ausbildung von Personal für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ............................................................. 21.865 8.886 Maßnahmen insb. zur Bekämpfung von akuten Bedarfen in von Bürgerkriegen und Hungersnöten heimgesuchten Krisenregionen Sudan, Syrien und dem Nahen Osten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2501 Bau- und Wohnungswesen 882 06 Sozialer Wohnungsbau ......................................................................................... 2.027.500 140.000 Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an die Bundesländer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung 882 11 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) ....................................................................................................... 639.900 39.500 Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an die Bundesländer im Rahmen der Städtebauförderung. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 60 Allgemeine Finanzverwaltung 6002 Allgemeine Bewilligungen 671 02 apl Gesundheitliche Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen Soldaten sowie in humanitären Ausnahmefällen einzelner ukrainischer Zivilpersonen in Deutschland ...................................................................................................... - 30.000 Finanzierung von Behandlungskosten zur Wiederherstellung der Gesundheit von ukrainischen Soldaten und Einzelpersonen. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 687 03 Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung .................................................................................................................. 4.000.000 2.546.954 Dringender Unterstützungsbedarf zur Ausrüstung der ukrainischen Streitkräfte infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie der moldauischen zivilen und militärischen Sicherheitskräfte zur Abwehr konventioneller und hybrider Bedrohungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 0452 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement .......................................................................................................... - 12.337 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 2.449 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.521 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.595 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 2.673 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 2.099 T€ Anmietung von neuen Büroflächen in Bonn und Verlängerung des Mietvertrags für eine Liegenschaft in Berlin. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 05 Auswärtiges Amt 0512 Bundesministerium 518 21 üpl Mieten und Pachten ............................................................................................... 36.000 53.795 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.550 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 6.001 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 6.001 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 6.001 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 6.001 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 6.001 T€ Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 6.080 T€ Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 6.080 T€ Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 6.080 T€ Anmietung Zwischenunterbringung im Zuge der Sanierung Deutsches Haus New York. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 892 23 üpl IPCEI Cloud und Datenverarbeitung ...................................................................... 35.000 20.479 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 10.777 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 4.202 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 5.500 T€ Fortsetzung der Förderung zur zeitkritischen erfolgreichen Umsetzung des IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure and Services (IPCEI CIS)-Projekts. 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 686 02 apl Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V ...... - 500 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 355 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 145 T€ Entwicklung und Ausarbeitung von Unterweisungsplänen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in der Fachstufe für die klimaschutzrelevanten Berufe der Bauwirtschaft. 882 01 üpl Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW ..................................................................................... 645.271 172.924 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 80.772 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 60.486 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 31.666 T€ Unterbrechungsfreie Fortführung der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 0903 Energie und Nachhaltigkeit 683 01 üpl Energieforschung .................................................................................................. 406.801 105.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 30.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 30.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 30.000 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 15.000 T€ Fortführung der Förderung der angewandten Projektförderung nichtnuklearer Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement ......................................................................................................... - 7.440 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.240 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.240 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 1.240 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 1.240 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 1.240 T€ Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 1.240 T€ Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für durchzuführende brandschutztechnische Sanierungen der BAM in der Liegenschaft Unter den Eichen. 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 518 52 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement ......................................................................................................... - 2.127 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 231 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 408 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 420 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 432 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 445 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 191 T€ Ausübung einer Mietvertragsverlängerungsoption für den APAS-Standort in der Uhlandstr. 88–92 in Berlin. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr 1205 Luft- und Raumfahrt 831 12 üpl Beteiligung an Flughafengesellschaften und Erhöhung von Kapitalrücklagen ........ 171.600 171.600 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 171.600 T€ Absicherung der abschließenden Umsetzung des Sanierungs- und Teilentschuldungskonzeptes der FBB. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 14 Bundesministerium der Verteidigung 1405 Militärische Beschaffungen 554 38 üpl Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO)................................................ 740.500 410 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 410 T€ Vertragsabschluss für den Support zur Weiternutzung der Systeme und damit des IT Service SMCv. 554 39 üpl Taktisches Wide Area Network ............................................................................. 841.021 393.125 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 205.103 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 186.390 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 1.632 T€ Festbeauftragungsanteil aus einem Rahmenvertrag zum Taktischen Wide Area Network. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 684 14 üpl Bundesfreiwilligendienst ........................................................................................ 162.361 100.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 100.000 T€ Sicherstellung einer rechtzeitigen kontinuierlichen Bewilligung von Kontingenten zur Ausschreibung und Vergabe von Plätzen für die Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Februar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 687 06 üpl Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur ............................................... 350.000 4.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 4.000 T€ Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. 896 03 üpl Bilaterale Technische Zusammenarbeit ................................................................. 1.807.000 19.500 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: In künftigen Haushaltsjahren bis zu: 19.500 T€ Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 15.000 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 896 11 üpl Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse ............................................... 1.790.000 10.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: In künftigen Haushaltsjahren bis zu: 10.000 T€ Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 687 74 üpl Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste ....................................... 40.600 20.919 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 17.920 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.999 T€ Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 20.219 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 687 01 üpl Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen ............ 905.000 403.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 80.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 81.500 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 81.500 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 80.000 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 80.000 T€ Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 400.000 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit 686 03 üpl Vorbereitung und Ausbildung von Personal für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ............................................ 8.000 7.400 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 7.400 T€ Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2310 Sonstige Bewilligungen 896 32 üpl Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer ................................................. 350.000 36.800 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 36.800 T€ Haushaltsrechtliche Absicherung für bereits begonnene und mehrphasig geplante Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 35.500 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. und 27. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2501 Bau- und Wohnungswesen 882 06 üpl Sozialer Wohnungsbau .......................................................................................... 3.360.000 3.360.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 805.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 875.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 980.000 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 700.000 T€ Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an die Bundesländer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung 882 11 üpl Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) ........................................................................................................ 750.500 750.500 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 39.500 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 79.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 118.500 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 237.000 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 158.000 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 118.500 T€ Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung von Finanzhilfen an die Bundesländer im Rahmen der Städtebauförderung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. * Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn 725 05 apl Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin ...................................................................................... - 76.951 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 64.198 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 9.784 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.969 T€ Neubeauftragungen für die Baumaßnahmen des Deutschen Bundestags Schadowstraße 4 und Neustädtische Kirchstraße 4–5 auf Grund von Ausführungsmehraufwendungen, nachträglich geänderter gesetzlicher Vorschriften sowie indexbezogener Lohn- und Stoffpreissteigerungen. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 712 11 üpl Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall ....................................... 5.500 11.159 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 7.452 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.707 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.000 T€ Neubeauftragungen für die Baumaßnahme in der Liegenschaft Schadowstraße 4 auf Grund nachträglich geänderter gesetzlicher Vorschriften sowie indexbezogener Lohn- und Stoffpreissteigerungen. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 60 Allgemeine Finanzverwaltung 6002 Allgemeine Bewilligungen 687 03 apl Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung ........................................................................................................ - 8.252.260 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 2.689.319 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 3.169.400 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.229.168 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 164.373 T€ Dringender Unterstützungsbedarf zur Ausrüstung der ukrainischen Streitkräfte infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie der moldauischen zivilen und militärischen Sicherheitskräfte zur Abwehr konventioneller und hybrider Bedrohungen. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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