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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0512 Titel 518 21 - Mieten und Pachten - bis zur Höhe von 53,795 Mio. Euro

dip / drucksache 27.03.2025 · WP 21 · 21/8 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0512 Titel 518 21 - Mieten und Pachten - bis zur Höhe von 53,795 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/8 21. Wahlperiode 27.03.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0512 Titel 518 21 – Mieten und Pachten – bis zur Höhe von 53,795 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2025 II D 4 – AA 0111/00014/017/008 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6 in Verbindung mit § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Auswärtigen Amts gemäß § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO im Haushaltsjahr 2025 bei Kapitel 0512 Titel 518 21 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (üpl. VE) bis zur Höhe von 53,795 Mio. Euro erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigung wird benötigt, um einen Mietvertrag über die Zwischenunterbringung des Generalkonsulats und der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York abschließen zu können. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten: Die Kernsanierung des Deutschen Hauses in New York erfordert die Zwischenunterbringung des Generalkonsulats New York und der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen. Die Anmietung der Zwischenunterkunft für die Jahre 2026 bis 2034 ist sehr zeitnah geboten. Die Konstituierung des Haushaltsausschusses in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages kann nicht abgewartet werden, da nur bei einem sehr zeitnahen – bis spätestens zum 31. März 2025 erfolgten – Abschluss des Mietvertrages die Verfügbarkeit des Mietobjektes gesichert werden kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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