Haushaltsführung 2026 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026
Text
Haushaltsführung 2026 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 421/26
28.07.26
Fz
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Haushaltsführung 2026
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026;
Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1
Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026
Bundesministerium Berlin, 28. Juli 2026
der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2
Haushaltsgesetz 2026 übersende ich die Zusammenstellung der über- und
außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten
Quartal des Haushaltsjahres 2026.
Auf Bitte der amtierenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur
Unterrichtung der Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2026
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
0710 Sonstige Bewilligungen
687 01 Beiträge an internationale Organisationen sowie Verbände und Vereine ................... 623 37
Auswirkungen geringerer tatsächlicher Rückeinnahmen sowie der
Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu zahlenden Beitrag an
die Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Die überplanmäßige Ausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf
völkerrechtlichen Verträgen.
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF,
EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten
687 31 Beiträge an internationale Organisationen ................................................................. 25.265 521
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu
zahlenden Beitrag an die Internationale Arbeitsorganisation in Genf. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die
Rechtsverpflichtungen beruhen auf internationalen Vereinbarungen.
1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung
636 01 apl Kostenerstattung für die Prüfstelle Bundestariftreue an die DRV
Knappschaft-Bahn-See .............................................................................................. - 1.119
Erstattung der Kosten der neu einzurichtenden Prüfstelle Bundestariftreue an die
DRV Knappschaft-Bahn-See. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des
Bundestariftreuegesetzes.
14 Bundesministerium der Verteidigung
1408 Unterbringung
537 02 apl Bereitstellung und Betrieb von Unterbringungskapazitäten für deutsche Forward
Land Forces in Litauen ............................................................................................... - 60.000
Schaffung einer Unterbringungskapazität in Litauen für 2.000 deutsche Kräfte der
Forward Land Forces. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2026 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr,
Militärseelsorge usw.
697 02 apl Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -verwaltung an
der KNDS N. V. .......................................................................................................... - 173.000
Erwerb von Anteilen an der KNDS N. V. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 23. Juni 2026 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
- 2 -
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2026
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
1414 Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
541 01 Zuschuss an den Militärischen Abschirmdienst .......................................................... 302.138 90.000
Vorziehen einer Maßnahme. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 2026 dem Vertrauensgremium des
Deutschen Bundestages mitgeteilt worden.
15 Bundesministerium für Gesundheit
1505 Internationales Gesundheitswesen
687 01 Beiträge an internationale Organisationen ................................................................. 37.123 431
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe des jährlichen
Mitgliedsbeitrags an die Weltgesundheitsorganisation. Die überplanmäßige
Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung
beruht auf internationalen Vereinbarungen.
24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
2411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
431 07 apl Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundeminister, der
Parlamentarischen Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretärinnen,
sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger und deren Hinterbliebenen ...................... - 37
Zahlungen wegen Eintritt von Versorgungsfällen. Die Mehrausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 54
Bundesbeamtengesetz i. V. m. §§ 4 ff. Beamtenversorgungsgesetz.
432 07 apl Versorgungsbezüge ................................................................................................... - 82
Zahlungen wegen Eintritt von Versorgungsfällen. Die Mehrausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Beamtenversorgungsgesetz.
434 07 apl Zuführung an die Versorgungsrücklage ...................................................................... - 6
Zuführungen an die Versorgungsrücklage für Versorgungsempfänger/innen. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem Versorgungsrücklagegesetz.
446 07 apl Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften ................................................................. - 36
Zahlungen von Beihilfeansprüchen für Versorgungsempfänger/innen. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Bundesbeihilfeverordnung.
- 3 -
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2026
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
05 Auswärtiges Amt
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
518 12 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement ........................................................................................ 1.000 8.210
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.570 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.570 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 3.070 T€
Anmietung einer Liegenschaft für die Unterbringung von United Nations
Development Programme in Bonn.
14 Bundesministerium der Verteidigung
1408 Unterbringung
537 02 apl Bereitstellung und Betrieb von Unterbringungskapazitäten für deutsche Forward
Land Forces in Litauen ............................................................................................... - 454.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 265.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 63.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 63.000 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 63.000 T€
Schaffung einer Unterbringungskapazität in Litauen für 2.000 deutsche Kräfte der
Forward Land Forces. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2026 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr,
Militärseelsorge usw.
697 02 apl Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -verwaltung an
der KNDS N. V. .......................................................................................................... - 8.584.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 346.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 346.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 346.000 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 346.000 T€
In künftigen Haushaltsjahren bis zu: 7.200.000 T€
Erwerb von Anteilen an der KNDS N. V. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juni 2026 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
Drucksache 421/26
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