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Haushaltsführung 2026 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026

dip / drucksache 28.07.2026 · WP 21 · 421/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2026 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 421/26 28.07.26 Fz Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2026 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026 Bundesministerium Berlin, 28. Juli 2026 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2026 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2026. Auf Bitte der amtierenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung der Präsidentin des Deutschen Bundestages. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut Haushaltsplan 2026 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 0710 Sonstige Bewilligungen 687 01 Beiträge an internationale Organisationen sowie Verbände und Vereine ................... 623 37 Auswirkungen geringerer tatsächlicher Rückeinnahmen sowie der Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu zahlenden Beitrag an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichen Verträgen. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 687 31 Beiträge an internationale Organisationen ................................................................. 25.265 521 Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu zahlenden Beitrag an die Internationale Arbeitsorganisation in Genf. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf internationalen Vereinbarungen. 1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 636 01 apl Kostenerstattung für die Prüfstelle Bundestariftreue an die DRV Knappschaft-Bahn-See .............................................................................................. - 1.119 Erstattung der Kosten der neu einzurichtenden Prüfstelle Bundestariftreue an die DRV Knappschaft-Bahn-See. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Bundestariftreuegesetzes. 14 Bundesministerium der Verteidigung 1408 Unterbringung 537 02 apl Bereitstellung und Betrieb von Unterbringungskapazitäten für deutsche Forward Land Forces in Litauen ............................................................................................... - 60.000 Schaffung einer Unterbringungskapazität in Litauen für 2.000 deutsche Kräfte der Forward Land Forces. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2026 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge usw. 697 02 apl Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -verwaltung an der KNDS N. V. .......................................................................................................... - 173.000 Erwerb von Anteilen an der KNDS N. V. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juni 2026 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. - 2 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut Haushaltsplan 2026 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 1414 Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst 541 01 Zuschuss an den Militärischen Abschirmdienst .......................................................... 302.138 90.000 Vorziehen einer Maßnahme. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 2026 dem Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages mitgeteilt worden. 15 Bundesministerium für Gesundheit 1505 Internationales Gesundheitswesen 687 01 Beiträge an internationale Organisationen ................................................................. 37.123 431 Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags an die Weltgesundheitsorganisation. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung 2411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 431 07 apl Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundeminister, der Parlamentarischen Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretärinnen, sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger und deren Hinterbliebenen ...................... - 37 Zahlungen wegen Eintritt von Versorgungsfällen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 54 Bundesbeamtengesetz i. V. m. §§ 4 ff. Beamtenversorgungsgesetz. 432 07 apl Versorgungsbezüge ................................................................................................... - 82 Zahlungen wegen Eintritt von Versorgungsfällen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Beamtenversorgungsgesetz. 434 07 apl Zuführung an die Versorgungsrücklage ...................................................................... - 6 Zuführungen an die Versorgungsrücklage für Versorgungsempfänger/innen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Versorgungsrücklagegesetz. 446 07 apl Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften ................................................................. - 36 Zahlungen von Beihilfeansprüchen für Versorgungsempfänger/innen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Bundesbeihilfeverordnung. - 3 - 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut Haushaltsplan 2026 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 05 Auswärtiges Amt 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität 518 12 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement ........................................................................................ 1.000 8.210 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.570 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.570 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 3.070 T€ Anmietung einer Liegenschaft für die Unterbringung von United Nations Development Programme in Bonn. 14 Bundesministerium der Verteidigung 1408 Unterbringung 537 02 apl Bereitstellung und Betrieb von Unterbringungskapazitäten für deutsche Forward Land Forces in Litauen ............................................................................................... - 454.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 265.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 63.000 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 63.000 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 63.000 T€ Schaffung einer Unterbringungskapazität in Litauen für 2.000 deutsche Kräfte der Forward Land Forces. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2026 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge usw. 697 02 apl Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -verwaltung an der KNDS N. V. .......................................................................................................... - 8.584.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 346.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 346.000 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 346.000 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 346.000 T€ In künftigen Haushaltsjahren bis zu: 7.200.000 T€ Erwerb von Anteilen an der KNDS N. V. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juni 2026 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Drucksache 421/26

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