polradar

Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Plant oder prüft die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sow…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Plant oder prüft die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sow… Frage 5 (Doris Achelwilm, Die Linke): Plant oder prüft die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sowie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Absatz 2a EStG an gestiegene behinderungsbedingte Mehraufwendungen anzupassen, und wenn ja, welche, und inwiefern wird im Rahmen der Evaluierung dieser Pauschbeträge untersucht, wie sich die nicht von Dritten erstatteten behinderungsbedingten Mehraufwendungen einschließlich der Fahrtkosten seit Inkrafttreten der Neuregelungen im Jahr 2021 entwickelt haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Oktober 2026: Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9. Dezember 2020 (BGBl I, 2770) wurden u. a. die Behinderten-Pauschbetrage (§ 33b Absatz 3 EStG) verdoppelt und eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale eingeführt (§ 33 Absatz 2a EStG). Im Hinblick auf die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird im Rahmen einer Evaluierung untersucht, in welchem Umfang steuerlich berücksichtigungsfähige, behinderungsbedingte Mehraufwendungen insbesondere des täglichen Lebens (inklusive möglicher Fahrtkosten) entstehen, die nicht von Dritten durch Ersatzleistungen, Beihilfen oder andere Erstattungsbeträge erstattet werden. Dem Finanzausschuss des Bundestages ist zum 31. Dezember 2027 ein Abschlussbericht vorzulegen (siehe Bundestagsdrucksache 19/23793, S. 16). Das Ergebnis dieser Evaluierung bleibt zunächst abzuwarten.

Relationen