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Schriftliche Frage 27 von Pierre Lamely (AfD): Welche Erkenntnisse zur Sicherheitslage für parlamentarische Prozesse und Parteieinrichtungen liegen den Bundesbehörden vor dem Hintergrund…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung haben bereits 2026 Beschwerde, bzw. Widerspruch gegen die Höhe der Nettoalimentation im laufenden Haushaltsjahr 2026 eingereicht, die im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) steht?.

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Schriftliche Frage 27 von Pierre Lamely (AfD): Welche Erkenntnisse zur Sicherheitslage für parlamentarische Prozesse und Parteieinrichtungen liegen den Bundesbehörden vor dem Hintergrund… Frage 27 (Pierre Lamely, AfD): Welche Erkenntnisse zur Sicherheitslage für parlamentarische Prozesse und Parteieinrichtungen liegen den Bundesbehörden vor dem Hintergrund der Ankündigung des Aktionsbündnisses „widersetzen“, das Landtagsgebäude von Sachsen- Anhalt zu umstellen sowie im Falle einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten ggf. mit Stimmen von CDU oder BSW die Parteitage und Büros auch dieser Parteien zum legitimen „Aktionsziel“ zu machen, vor, und hat die Bundesregierung bereits eine eigene Bewertung hierzu vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://widersetzen.com/widersetzen-k uendigt-widerstand-am-landtag-sachsenanhaltan/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Oktober 2026: Die Gewährleistung der Sicherheit des Landtags von Sachsen-Anhalt sowie von Einrichtungen und Veranstaltungen politischer Parteien im Land obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den zuständigen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt. Dies umfasst die polizeiliche Gefahrenabwehr, die Erstellung von Gefährdungsbewertungen sowie den Vollzug des Versammlungsrechts. Unabhängig davon tauschen sich die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder generell und anlassbezogen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zu einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus. Mit Blick auf das vom Fragesteller genannte Aktionsbündnis verweist die Bundesregierung zudem auf ihre Antwort auf die unlängst gestellte Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Kenntnisse zum antifaschistischen Aktionsbündnis Widersetzen und dessen mögliche Einordnung“ auf Bundestagsdrucksache 21/8286.

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