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Schriftliche Frage 88 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum sogenannten „Digital Omnibus Daten“ beim Thema Unabhängige Reichweite…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 88 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum sogenannten „Digital Omnibus Daten“ beim Thema Unabhängige Reichweite… Frage 88 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum sogenannten „Digital Omnibus Daten“ beim Thema Unabhängige Reichweitenmessung (Artikel 88a des Vorschlages der EU-Kommission) zwecks der Ermöglichung, dass das Audience Measurement durch Big-Tech-Plattformen ebenfalls ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer möglich sein soll – ohne dass hierbei bei einer Nutzung für werbemarktrelevante Zwecke die gleichen Anforderungen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA; s. Artikel 24 EMFA u. a. Transparenz und Offenlegung der Methodik zur Publikumsmessung) gelten sollen, die auch an unabhängige Joint Industry Committees gestellt werden – und wie begründet die Bundesregierung die Position? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 28. Oktober 2026: Die Bundesregierung weist auf die laufenden Verhandlungen auf EU- Ebene und damit einhergehend auf die laufende Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hin. Der Rat hat auf der Ebene des AStV am 21. Oktober 2026 ein Verhandlungsmandat für den Digital Omnibus beschlossen. Deutschland hat dem Verhandlungsmandat nicht zugestimmt und eine Protokollerklärung abgegeben und darin unter anderem auf eigene Vorschläge zur Reichweitenmessung hingewiesen. Die weitere Positionierung Deutschlands zum Digital Omnibus erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage von eventuellen Kompromissvorschlägen des Ratsvorsitzes im Rahmen der Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission.

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