Schriftliche Frage 112 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung z. B. vor dem Hintergrund der jüngsten Videoaufnahmen aus einem Schlachtbetrieb in Kellinghusen, Schleswig- Holste…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 112 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung z. B. vor dem Hintergrund der jüngsten Videoaufnahmen aus einem Schlachtbetrieb in Kellinghusen, Schleswig- Holste…
Frage 112 (Ina Latendorf, Die Linke):
Plant die Bundesregierung z. B. vor dem Hintergrund der jüngsten Videoaufnahmen aus einem Schlachtbetrieb in Kellinghusen, Schleswig- Holstein (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstei n/geheime-aufnahmen-missstaende-in-kellinghuse ner-grossschlachterei,schlachterei-112.html) aus der CO2-Betäubung von Schweinen im Schlachtprozess auszusteigen, und wenn ja, inwiefern, und plant sie, die Entwicklung, Erforschung und Durchführung von schonenderen Alternativverfahren durch gezielte Fördermaßnahmen zu unterstützen, und wenn ja, inwiefern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 29. Oktober 2026:
Die Betäubung von Schweinen mit Kohlenstoffdioxid (CO2) ist nach geltender Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung unter den dort festgelegten Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zulässig. Allerdings ist bekannt, dass diese Methode aversive Reaktionen hervorrufen und für die Tiere mit erheblichen Belastungen verbunden sein kann. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Forschung an tierschonenderen Alternativen. So hat ein vom BMLEH gefördertes Projekt des Friedrich-Loeffler- Instituts (FLI) „Tierschutzgerechte Gasbetäubung von Schlachtschweinen im Dip-lift- und Paternoster-System“ (TIGER) gezeigt, dass die Anwendung sogenannter Inertgase, wie Stickstoff oder Argon, eine tierschutzgerechtere Betäubung von Schweinen ermöglicht. Zudem konnte gezeigt werden, dass die neue Begasungstechnologie in bestehende Anlagen mit geringem Durchsatz integriert werden kann. Die bisherigen Forschungsarbeiten haben außerdem gezeigt, dass noch weitere Untersuchungen nötig bzw. unerlässlich sind, um die neue Technik in Zukunft auch in Schlachtbetrieben mit hohen Schlachtzahlen einsetzbar zu machen. Sobald geeignete Alternativen verfügbar sind, die den Anforderungen des Tierschutzes sowie den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schlachtpraxis gerecht werden, wird sich die Bundesregierung für die perspektivische Ablösung der herkömmlichen CO2- Betäubung von Schweinen bei der Schlachtung auf europäischer Ebene einsetzen.
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