Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
Text
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zweck der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) ist, die Ärztinnen und Ärzte(w/m/d) und in der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin (nachfolgend AINSP) Tätige zu gemeinsamer Arbeit am Ausbau und Fortschritt der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin zu vereinen und auf diesen Gebieten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die DGAI beschäftigt sich dabei auch mit der Registerarbeit, telemedizinischen Aspekten sowie der Versorgungsforschung in der Anästhesiologie und Intensivmedizin. Die Fachgesellschaft ist an der Erstellung medizinischer Leitlinien beteiligt und wird bei Anfragen des Bundesministeriums für Gesundheit tätig, soweit das Fachgebiet im Bereich der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie und Palliativmedizin betroffen ist. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird in Bezug auf die relevanten Ziffern in der Anästhesiologie und Intensivmedizin bearbeitet. Die DGAI setzt sich für die Förderung und Weiterentwicklung des Fachgebietes in Ausbildung, Weiter- und Fortbildung, Lehre und Forschung ein. Die Ärztliche Weiterbildungsordnung wird in Zusammenarbeit mit Bundesärztekammer und Landesärztekammern fortentwickelt, inhaltliche Aspekte des Medizinstudiums in Bezug auf Anästhesie und Intensivmedizin werden von der Fachgesellschaft vertreten. Die DGAI nimmt Stellung zu Fragen der Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten. Sie wahrt die Interessen des Fachgebietes gegenüber anderen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und gegenüber Ministerien, Behörden, Kammern und Verbänden. Eine weitere Hauptaufgabe besteht in der Ausrichtung medizinischer Fachtagungen.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Hochschulbildung; Krankenversicherung; Digitalisierung
Relationen
Keine Relationen.