Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.
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Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU) beschäftigt sich mit der Registerarbeit, der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung, telemedizinischen Aspekten sowie der Versorgungsforschung in Orthopädie und Unfallchirurgie. Die DGOU wird tätig bei Anfragen des Bundesministeriums für Gesundheit, soweit die Kernarbeitsgebiete aus Orthopädie und Unfallchirurgie betroffen sind. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird in Bezug auf die relevanten Ziffern in Orthopädie und Unfallchirurgie bearbeitet. Inhaltliche Aspekte des Medizinstudiums in Bezug auf Orthopädie und Unfallchirurgie werden von der Fachgesellschaft vertreten. Die Fachgesellschaft nimmt Stellung zu Fragen der Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten in Abstimmung mit der Bundesärztekammer.
Interessenbereiche: Krankenversicherung; Gesundheitsförderung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung; Unfallversicherung; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Sicherstellung der medizinischen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten - Reform der Notfall- und Akutversorgung: Die DGOU setzt sich für eine effektive Reform der Notfallversorgung ein. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen zu verbessern. Maßnahmen dazu wären u.a.:
1. Verbesserte bedarfsgerechte Patientensteuerung und damit einhergehend Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste, Koordination durch sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS), Etablierung eines Ersteinschätzungsverfahrens und Notfallticketsystems
2. Sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall)Versorgungszentren
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. VersorgQualität im Bereich d. Endoproth. - Mitwirkg. b. Implantateregistergesetz - IRegG: Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie und der Endoprothetik; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen und Patienten - (geplantes) Registergesetz: Schaffung von Regelungen, die die Einholung von Patienteneinwilligungserklärungen zum Datenschutz nicht mehr notwendig machen, um eine lückenlose Dateneingabe für das TraumaRegister DGU® und andere medizinische Fachregister zu gewährleisten und damit eine repräsentative Aussage zu Verletzungs- und Erkrankungsmustern und deren Behandlung leisten zu können; Datensammlung mithilfe pseudonymisierter Daten
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. Patientinnen u. Patienten - StN z. RefEntw eines Gesetzes z. Änderg. d. TierSchG): Die DGOU unterstützt ausdrücklich und vollumfänglich die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 26.02.2024. Tierversuche stellen auch weiterhin für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine essentielle und unverzichtbare Grundlage dar, um weiterhin eine exzellente und innovative Behandlung der Patientinnen und Patienten zu garantieren.
- Geplante Neuordnung und Eingliederung des Sanitätswesens in das Bundesministerium der Verteidigung: Es sind Vorkehrungen zu treffen, die Bundeswehrkrankenhäuser mit den mehr als 650 zivilen Krankenhäusern des TraumaNetzwerkes der DGU zu verbinden und eine gemeinsame Organisationsform zu entwickeln. Unabdingbar ist ein völkerrechtlich unabhängiger Status des Sanitätsdienstes. Zur Gewährleistung einer qualitativ optimalen medizinischen Versorgung müssen Ärztinnen und Ärzte des Sanitätsdienstes fachlich und standesrechtlich weisungsunabhängig handeln dürfen.
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - Stellungnahme zum Referentenentwurf MVGenomV: Der in dem Modellvorhaben geplante Prozess der Patientenrekrutierung und Patienteneinwilligung muss über die jeweilige Onkologie erfolgen. Eine Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie muss nicht erfolgen. Sollte wider Erwarten eine aktive Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie erforderlich sein, so sind für die Gegenfinanzierung der über die Routineversorgung hinausgehenden Maßnahmen finanzielle Mittel bereitzustellen.
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - Mitwirkung beim KHVVG: Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - IOP-Governance-Verordnung - GIGV: Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - Entwurf Medizinforschungsgesetz (MFG): Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOU der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
- Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patienten - StN RefEntwurf Telemedizin-BlutspendeV: Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Anpassung der C5-Äquivalenzverordnung zur Vermeidung von Risiken für Patientensicherheit sowie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte: Da der vorliegende Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit sowie für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte birgt, wird es als notwendig angesehen, dass die Verordnung so angepasst wird, dass Patienten nicht gefährdet werden, ungeplante neue Risiken für Krankenhäuser oder niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen vermieden werden und entstehende neue Kosten vollständig erstattet werden.
- Mitwirkung im Leistungsgruppenausschuss des G-BA: Aufgrund der Bedeutung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie in der gesamten operativen Medizin und für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung wird angeboten, im Leistungsgruppenausschuss des G-BA mitzuwirken. Um entsprechende Berücksichtigung wird gebeten.
- Fragen an die Politik - zum Vergleich der Positionen der Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl 2025: Die Patientenversorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie in Verbindung mit den wissenschaftlichen Aspekten und der Versorgungsforschung stellt einen wesentlichen Pfeiler für die Gesundheit unserer Bevölkerung dar. Im Vorfeld zur Bundestagswahl 2025 hat die DGOU einen Katalog mit konkreten gesundheitspolitischen Fragen erstellt, welche für die Vertreter des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie von besonderer Relevanz sind und mit denen sie mit Bitte um Beantwortung an die Parteien herantritt.
- Berücksichtigung d. gesundheitspolit. Positionen in Orthop. u. Unfallchir. zur 21. Legislaturperiode seitens der Parteien u. polit. Akteure: Im Vorfeld der 21. Legislaturperiode gibt die DGOU mit dem Positionspapier ihre gesundheitspolitischen Forderungen und Positionen bekannt, u.a. zu den folgenden Themenbereichen:
- Strukturierte Versorgung und definierte Versorgungsqualität in Orthopädie und Unfallchirurgie,
- Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land,
- Prävention als Schlüssel zur Verhinderung von Volkskrankheiten,
- Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur in Klinik und Praxis,
- Sicherstellung ärztlicher Versorgung im Katastrophen-, Terror- und Kriegsfall,
- Ärztliche Versorgung der Zukunft durch exzellente Aus-, Fort- und Weiterbildung sichern,
- Stärkung von Wissenschaft und Forschung für unsere Patientinnen und Patienten
- Vorbereitung auf den Bündnisfall und den Massenanfall von Verletzten, Sicherstellung der Gesundheitsversorgung insb. im Zivilschutzfall: Die DGOU fordert, dass für den militärischen Ernstfall ausreichend finanzielle Mittel für die Ausstattung des zivilen Gesundheitssystems zur Verfügung gestellt werden. Die Resilienz des Gesundheitswesens ist zu stärken und der Gesundheitsversorgung im Verteidigungsfall ist die gleiche Aufmerksamkeit wie der militärischen Aufrüstung zukommen zu lassen.
- Erhalt u. Weiterentw. fachgebietsbez. Radiol.-StN z. Entw. d. Anford. an d. Erwerb d. erford. Fachk. im Strahlensch. f. d. ärztl. u. zahnärztl. Pers.: Im Interesse einer optimalen Patientenversorgung ist für die DGOU von hohem Belang, dass der Fachkundeerwerb wie bisher aus dem eigenen Fachgebiet heraus möglich ist und durch die neue Richtlinie keine künstlichen Engpässe geschaffen werden, die den Fachkundeerwerb oder die flächendeckende Einführung innovativer und strahlungsarmer diagnostischer Methoden wie der Hochkontrast-Cone-Beam-CT (CBCT) / Digitale Volumen-Tomographie (DVT) gefährden oder sogar unmöglich machen.
- Grundsätzliche Unterstützung und Forderungen an das Pflegekompetenzgesetz (PKG) - StN zum Referentenentwurf: Grundsätzliche Unterstützung des Pflegekompetenzgesetzes – PKG, zugleich Forderung nach einer konsequenten, bundeseinheitlichen Ausgestaltung, strukturellen Investitionen sowie kontinuierlichem interprofessionellen Dialog
- Grundsätzl. Unterstützg. u. Forderg. an Ges. z. Beschleunig. d. Anerkennungsverf. ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Das Ziel, Anerkennungsverfahren effizienter zu gestalten und so dringend benötigte Fachkräfte schneller in die Versorgung zu integrieren, wird grundsätzlich begrüßt. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität, der Patientensicherheit und der fachlichen Prüfstandards geschehen. Eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeiten, die Beibehaltung der Prüfungshoheit bei den Länderkammern, die klare gesetzliche Definition der Prüfkriterien, die realistische Bemessung des Prüfungsumfangs sowie der Verzicht auf partielle Berufserlaubnisse und unangemessene Härtefallregelungen sind hierfür unerlässlich.
- Mitwirkg. b. Eruierung v. Regelg.Inh. z. Sicherstellg. d. GesVersorg. (GeSiG) aus Sicht d. Faches Orthop. u. Unfallch.: Durch Beantwortung der von der AG 3: „Skalierbarkeit von Behandlungskapazitäten (stationäre / ambulante Versorgung einschl. Pflege, Reha und Mental Health“ und AG 4 „Personalerfassung, -einsatz und -ausbildung / Arbeitssicherstellung“ aufgestellten Leitfragen aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie leistet die DGOU/DGU einen Beitrag bei der Erarbeitung von Regelungsinhalten zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG).
- Verbesserg. d. Qualität d. Krankenversorg. - Mitgestaltung d. Ges. z. Anpassg. d. Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG: DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Sicherg. flächendeck. ArznMittelversorg., Pat.Sicherh. ArznMittelqualität in Deutschl., RefE 2. VO Änderg. ApothekenbetriebsO u. ArznMittelpreisVO: Die DGOU, DGOOC und DGU begrüßen grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern und insbesondere Apotheken im ländlichen Raum zu stärken. Gleichwohl ergeben sich aus Sicht des Fachgebiets Orthopädie und Unfallchirurgie erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Patientensicherheit, die Versorgungsqualität und die intersektorale Kontinuität zwischen Klinik, Praxis und Apotheke.
- Gewährleistg.einer modernen, datensch.konformen, praxistaugl. Registerforschg, RefE Ges. Stärkg. MedizinReg. u. Verbesserg. MedizinRegDatennutzg: Der Gesetzesentwurf zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung, insbesondere der § 7, ist ein zentraler Baustein für eine moderne, datenschutzkonforme und zugleich praxistaugliche Registerforschung. Die vorgeschlagene “qualifizierte Widerspruchslösung” schafft einen ausgewogenen Mechanismus zwischen wissenschaftlicher Evidenzgewinnung und Datenschutz. Aus forschungspraktischer Perspektive ist die Regelung sehr zu begrüßen und bietet für künftige Forschungsprojekte erhebliches Potenzial.
DGOU und DGU sprechen sich dabei u.a. aus für
Stärkung der rechtsstaatlichen Legitimation durch Einbindung der Ethik-Kommissionen,
Datenschutzrechtliche Einordnung der Widerspruchslösung.
- Förderg. neuer Reg.Pj., Ermöglichg. v. Innov., Sicherstellg. Compliance m. MRG - RefE Ges. Stärkg. MedizinReg. u. Verbesserg. MedizinRegDatennutzg: Grunds. begrüßen DGOU, DGOOC d. Vorgehen d. GesetzG., da d. gepl. MRG klare Regeln f. d. Zusammenarb. med. Reg. untereinander liefert u. d. Datenerfassg. f. qualifiz. med. Reg. dtl. Vereinf. würde. Bei d. weiteren Ausgestaltg. sind u.a. d. nachf. aufgef. Pkt. zu berücksichtigen:
Minimierg. d. Bürokr. b. QualifiziergVerf.,
Sicherstellg. d. Datenhoheit b. Reg.,
Gewährleistg. EHDS-Kompatibilität etabl. Reg.,
Registrierg. auf freiw. Basis,
Begrenzg. d. Zugangsrechte z. Qualifizierg.Dokum.,
Sicherstellg. ges. Regelg. z. personellen Ausstattg.,
Transparenz d. Verf. u. z. Stabilität d. Kriterien b. Requalifizierg.,
Entwicklg. neuer techn. Standards in Abstimmg. m. Reg-Trägern,
Finanz. Förderg. einheitl. Datenstrukt.,
Def. d. Wegs z. Umsetzg. d. Widerspruchsrecht b. Bestandsdaten.
- Aktionsplan AMTS 2026 - 2029, Stärkung der Patientensicherheit: Die DGOU, DGOOC, DGU begrüßen d. Entwurf d. Aktionsplans AMTS 2026–2029 z. Stärkg. d. Patientensicherheit. Sie betonen d. Wichtigkeit vollständiger, aktueller u. sektorenübergreifender Medikationsinformationen. Die Zielsetzg. z. Erarbeitg. v. Handlungsempfehlungen z. digital gestützten Medikationsprozess u. deren Verankerg. in d. Routineversorg. wird unter klar definierten Voraussetzg. grundsätzl. unterstützt. Die Weiterentwicklg. d. AMTS-Kompetenzen u. d. strukturierte Einführg. v. AMTS-Stewardship werden unterstützt, sofern rechtl. u. finanz. Rahmenbedingungen stimmen. Der Aktionsplan wird als strukturell schlüssig u. praxisnah bewertet; entscheidend ist d. Umsetzg. mit klaren Verantwortlichkeiten, praxistauglichen digitalen Standards, ausreichend Ressourcen u. belastbarer Evaluation.
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