Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V.
Text
Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der BDA ist der Zusammenschluss von Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie sowie Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie. Er vertritt deren standespolitische Interessen und berät Behörden und institutionelle Stellen in allen einschlägigen Fragen. Mit dem Ziel der Sicherung des Aufgabengebiets basierend auf den Säulen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerztherapie und Palliativmedizin (AINSP) bringt sich der Berufsverband, auch über seine 17 Landesverbände, für seine Mitglieder in allen fachgebietsrelevanten Fragen auf Bundes- und Landesebene ein. Daher steht der BDA im regelmäßigen Austausch mit anderen Fachverbänden, Vertretern von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Vertretern von Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Politik. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen und Positionspapiere zu Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Im Hinblick auf die Fortentwicklung des Fachgebietes im Interesse der Patienten und die berufliche Fort- und Weiterbildung der Mitglieder besteht eine enge Verbindung zur wissenschaftlichen Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI).
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Zivilrecht; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Versicherungswesen; Berufliche Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Krankenversicherung; Strafrecht; Gesundheitsförderung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Krisenresistentes Gesundheitssystem - Relevanz des Fachbereiches Anästhesiologie: Gesprächs- u. Unterstützungsangebot an Bundesministerium für Gesundheit zu dessen Plan, das deutsche Gesundheitssystem für Krisen- und Kriegszustände besser zu rüsten. Die Anästhesie arbeitet an den besonders belasteten Schnittstellen, interdisziplinär u. intersektoral. Die Versorgung Schwerverletzter ist abhängig von Ausstattung u. Funktionsfähigkeit stationärer u. ambulanter anästhesiolog. Abteilungen u. Praxen. Fehlentwicklungen durch aktuelle Reformen zum Nachteil des Fachgebiets Anästhesiologie gefährden Sicherheit u. Versorgung der Patienten.
- Parlamentarischer Abend zur Anästhesiologie zwischen Steuerung und Verantwortung: Darstellung u. Diskussion aktueller Probleme im Fachgebiet Anästhesiologie:
- Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zur Scheinselbstständigkeit auf die intersektorale medizinische Versorgung und die ambulante Leistungserbringung
- Rechtsstellung und Einbindung der Anästhesiologie im Rahmen der Ambulantisierung (H-DRGS, und EBM) sowie sektorenübergreifender Versorgungsmodelle
- Konsequenzen aktueller gesundheitspolitischer Reformen für die Sicherstellung einer flächendeckenden anästhesiologischen Versorgung
- Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ärztlichen Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK)
u.a. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertretern der Bundesärztekammer, Anästhesistinnen und Anästhesisten
- Weiterentwicklung der Regelung zur speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) des § 115f SGB: Stellungnahme und Antrag auf Änderung in §115f Abs. 3 SGB V dahingehend, dass die Abrechnung vertragsärztlich erbrachter Leistungen der Hybrid-DRG über KVen und Dritte verpflichtend wird, die mit der Abrechnung beauftragte Stelle die Leistungserbringer bei der Aufteilung der Vergütung unterstützt und eine Weiterleitung des jeweiligen Vergütungsanteils gewährleistet.
Relationen
Keine Relationen.