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Rede von Sabine Weiss (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit) – Fragestunde

dip / rede 08.05.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Sabine Weiss (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit) – Fragestunde Wir haben im Grunde genommen eine Dreistufigkeit. Vorhin habe ich von den validen Daten zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen gesprochen, die am 31. Januar 2021 für 2019 – so wie ich das geschildert habe – veröffentlicht werden. Dann gibt es die Pflicht, dass die Krankenhäuser einmal je Quartal die Anzahl der Schichten zu melden haben, in denen die jeweils geltenden Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten worden sind, jeweils aufgeschlüsselt nach Monat und nach Art der Schicht. Diese Meldungen müssen spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beginn des folgenden Quartals geschehen – das war, glaube ich, Ihre Frage zum Quartal. Für das erste Quartal 2019 war diese Meldung bis zum 15. April 2019 gegenüber dem InEK zu erbringen. Dann gibt es noch eine dritte Stufe: Bis zum 31. Dezember 2022 ist dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit ein wissenschaftlicher Bericht über die Auswirkungen der festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen vorzulegen. Diese Daten stammen von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene, wo sie gesammelt werden.

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