Rede von Sabine Weiss (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Sabine Weiss (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit) – Fragestunde
Verehrter Herr Kollege Weinberg, ich möchte Ihre Frage gerne wie folgt beantworten: Mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung sind zum 1. Januar 2019 erstmalig Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen eingeführt worden. – Das zur Einleitung. Jetzt wird es etwas kompliziert.
Mit den Nachweisen für das Kalenderjahr 2019 ist voraussichtlich zum 31. Januar 2021 zu rechnen. Dieser Stichtag ergibt sich wie folgt: Für die Jahre ab 2019 haben die Krankenhäuser den Erfüllungsgrad der Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene – also den Spitzenverbänden –, den Vertragsparteien auf Ortsebene und der jeweils für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde nachzuweisen. Dieser Nachweis ist erstmals für das Kalenderjahr 2019 zum 30. Juni 2020 an das InEK zu übermitteln.
Der Nachweis der Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen ist in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser zu veröffentlichen. Die Krankenhäuser erstellen selbst die Qualitätsberichte für das jeweils vergangene Jahr. Diese sind von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie vom Verband der Privaten Krankenversicherung bis zum 31. Januar des auf das Erstellungsjahr der Qualitätsberichte folgenden Jahres – in dem Falle 2020 – im Internet zu veröffentlichen. Das ist dann der 31. Januar 2021.