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Protokoll der 972. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 23.11.2018 · WP 19 · 972 · Original ↗

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Protokoll der 972. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 972 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 972. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. November 2018 I n h a l t : Begrüßung einer Delegation der Belarussisch- Deutschen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Gratulation zur Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 407 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 407 Präsident Daniel Günther . . . . . . . . . 407 Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 409 2. Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit (Drucksache 521/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 3. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) (Drucksache 557/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 447* Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . . 447* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 447* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 4. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) (Drucksache 558/18) . . . . . 415 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 415, 448* Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 415 Susanna Karawanskij (Brandenburg) 416, 447* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 5. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Drucksache 559/18) . . . . 417 Dr. Thomas Schäfer (Hessen) . . . . . . 417 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 448* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 GG . . . . . . . 418 6. Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) (Drucksache 522/18) . . . . . . . . 412 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 412 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 7. Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) (Drucksache 560/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 418 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 419 Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 421 Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit . . . . 422 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 8. Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes sowie Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 523/18) . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 9. Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Juli 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zuletzt geändert durch den Vertrag vom 30. November 2011 (Drucksache 524/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 10. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes (Drucksache 561/18) . . . . . . . . . . . . . . 424 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 424 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 11. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz – MaMoG) (Drucksache 525/18, zu Drucksache 525/18) 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 12. Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch- Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (Drucksache 526/18, zu Drucksache 526/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 13. a) Gesetz zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings – (Drucksache 527/18) b) Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings (Drucksache 528/18) . 423 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . 449* Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 14. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 529/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . 452* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 15. Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache 530/18) . . . . . . . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 16. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drucksache 562/18, zu Drucksache 562/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 425 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 426 Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . 427 Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . 452* Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 453* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 428 17. Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 531/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 18. Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung (Drucksache 532/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 19. Viertes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 533/18) . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 20. Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019) (Drucksache 534/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 21. Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 537/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 22. Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 538/18) . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* 23. Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong) (Drucksache 539/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 449* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 419/18) . . . . . . . . . . . . 428 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 428 25. Entschließung des Bundesrates „Es ist normal, verschieden zu sein“ – Antrag der Länder Bremen, Berlin – (Drucksache 495/18) . 423 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 450* 26. Entschließung des Bundesrates – Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den Rechtsstaat durch den Bund – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 322/18, Drucksache 322/1/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 27. Entschließung des Bundesrates zur Reduktion des von grenznahen Kernkraftwerken ausgehenden Risikos für die Bevölkerung in Deutschland – Antrag des Landes Baden- Württemberg – (Drucksache 512/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 28. Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 519/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 430 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 431 29. Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 502/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 30. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 503/18) . 423 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 450* 31. Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) (Drucksache 504/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 433 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 454* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 32. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 505/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 33. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz – 5. TKGÄndG) (Drucksache 506/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 435 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 563/18, zu Drucksache 563/18) . . . . . . . . . . . . . . . . 436 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 436 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 438 Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 454* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 454* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442 35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr (Drucksache 507/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 450* 36. Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland (Drucksache 478/18) . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 450* 37. Bericht nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes – gemäß § 3 EnLAG – (Drucksache 485/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 450* 38. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG COM(2018) 639 final; Ratsdok. 12118/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 443/18, zu Drucksache 443/18) 442 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 456* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 443 39. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018 COM(2018) 364 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 416/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 450* 40. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2018) 631 final; Ratsdok. 12143/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 472/18, zu Drucksache 472/18) 443 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 457* Heike Taubert (Thüringen) . . . . . . . . 457* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443 41. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung) COM(2018) 634 final; Ratsdok. 12099/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 473/18, zu Drucksache 473/18) 443 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443 42. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte COM(2018) 640 final; Ratsdok. 12129/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 474/18, zu Drucksache 474/18) 444 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 43. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa – Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt COM(2018) 673 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 511/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 450* 44. Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (Drucksache 486/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 45. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019) (Drucksache 496/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 46. Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (Drucksache 497/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 47. Erste Verordnung zur Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung (Drucksache 498/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 48. Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (Drucksache 508/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 49. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Drucksache 487/18) . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 50. Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger- Abrechnungsverwaltungsvorschrift (Drucksache 488/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e Absatz 2 und 3 GG i.V.m. § 48 Absatz 3 SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 51. Zehnte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (Drucksache 499/18) . . 423 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450* 52. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds – gemäß § 2 Absatz 3, 5 und 6 KlärEV – (Drucksache 542/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 542/1/18 . . . . . . . . . . 451* 53. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission für heterogenes Material für Pflanzenpopulationen – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 457/18) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (Arbeitsgruppe der Kommission „Frühkindliche Bildung und Betreuung“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 460/18) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (Kommissionsarbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 501/18) d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Europass Sachverständigengruppe der Kommission (Europass Advisory Group) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 513/18) e) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Zusammenarbeit in Strafsachen“ (COPEN) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 514/18) f) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 520/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 457/1/18 . . . . . . . . . . 451* Beschluss zu b): Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 460/1/18 . . . . . . 451* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 501/1/18 . . . . . . . . . . 451* Beschluss zu d): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 513/1/18 . . . . . . . . . . 451* Beschluss zu e): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 514/1/18 . . . . . . . . . . 451* Beschluss zu f): Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 520/1/18 . . . . . . . . 451* 54. Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 413/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 413/1/18 . . . . . . . . . . 451* 55. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – (Drucksache 483/18) . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 483/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 451* 56. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 489/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 489/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 451* 57. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 535/18) . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 452* 58. Wahl des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts – gemäß § 9 Absatz 1 BVerfGG – (Drucksache 580/18) . . . . . . . . 411 Beschluss: Prof. Dr. Stephan Harbarth wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 59. Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 576/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428 Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 428 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 60. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 573/18) . . . . . . . . . . . . . 429 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 429 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 430 61. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 577/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 62. Entschließung des Bundesrates – Teilhabeverfahrensbericht nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 41) – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 570/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 63. Entschließung des Bundesrates – Streichung der Importförderklausel für Arzneimittel im Fünften Buch Sozialgesetzbuch – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 578/18) . . . . . 431 Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 431 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 64. Entschließung des Bundesrates „Fahrgastrechte stärken – Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren“ – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 571/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 453* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 65. Wahl eines Schriftführers – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 567/18) . . . 411 Beschluss: Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 411 66. Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 595/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 446 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Amtierender Präsident D r . P e t e r T s c h e n t - s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – Amtierender Präsident L o r e n z C a f f i e r , Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Winfried Hermann, Minister für Verkehr Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten Georg Eisenreich, Staatsminister für Digitales, Medien und Europa B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie B r e m e n : Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Till Steffen, Senator, Präses der Justizbehörde Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt und Energie H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Thomas Schäfer, Minister der Finanzen M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Herbert Reul, Minister des Innern Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Jürgen Lennartz, Staatssekretär. Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Jürgen Barke, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Heike Taubert, Finanzministerin Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 972. Sitzung Berlin, den 23. November 2018 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 972. Sitzung des Bundesrates. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat eine hochrangige Delegation der Belarussisch-Deutschen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages Platz genommen. Sehr verehrte Damen und Herren, wir heißen Sie in unserem Plenarsaal herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt in unserem Hause. (Beifall) Nun möchte ich entsprechend § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntgeben: Am 31. Oktober 2018 ist Herr Senator Frank H o r c h aus der Landesregierung von Hamburg und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden. Am 1. November 2018 wurde Herr Senator Michael W e s t h a g e m a n n zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Mitglied und wünschen Herrn Horch für die Zukunft alles Gute. Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus S ö d e r gratuliere ich ganz herzlich zu seiner Wahl. Lieber Herr Kollege Söder, ich wünsche Ihnen alles Gute bei der Amtsführung und stets eine glückliche Hand! (Beifall) Da wir gerade bei den Gratulationen sind: Wir haben heute auch ein Geburtstagskind unter uns: Die Bevollmächtigte aus Hamburg, Annette T a b b a r a , hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute! (Beifall) Nun kommen wir zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen mit 66 Punkten vor. Die Punkte 26 und 27 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 65, 58, 3 und 6 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 24 werden die Punkte 59 und 60 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 28 werden die Punkte 63 und 64 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Ansprache des Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind besondere Zeiten, in denen Schleswig-Holstein für ein Jahr die Bundesratspräsidentschaft übernimmt – besondere Zeiten, weil eine Reihe von Jubiläen demokratischer Institutionen und Errungenschaften vor uns liegen: Das Frauenwahlrecht in Deutschland wurde vor 100 Jahren eingeführt. Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Es jährt sich zum 30. Mal der Beginn der friedlichen Revolution, die zum Fall der Mauer führte. Und nicht zuletzt wird unser Verfassungsorgan Bundesrat 70 Jahre alt. Das sind besondere Anlässe, an denen es um Würdigung und Selbstvergewisserung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat geht und an denen wir uns fragen: Inwieweit teilen wir bestimmte Werte und Überzeugungen? Wie konsensfähig ist unsere Gesellschaft? Wo tun sich Risse auf? Und ab welchem Spaltmaß wird es gefährlich für den Zusammenhalt in unserem Land? Insofern sind diese Anlässe eine große Chance. Denn die Zeiten, in denen Schleswig-Holstein die Bundesratspräsidentschaft übernimmt, sind ja auch deshalb besonders, weil unsere demokratischen Gewissheiten herausgefordert werden – nicht nur in Deutschland, auch in Europa. Wir stehen vor großen Herausforderungen, sind konfrontiert mit komplexen Fragen, und überall besteht die Gefahr, dass darauf die einfachen Antworten mehrheitsfähig werden – und damit in aller Regel die falschen Antworten obsiegen, die gefährlichen und spaltenden Antworten. Gleichzeitig sind diese runden Demokratie- Geburtstage eine wunderbare Chance, um wieder für mehr Zuversicht zu sorgen. Schleswig-Holstein will dazu seinen Beitrag leisten. Deshalb steht die Präsidentschaft unter dem Motto „Mut verbindet“. Weil wir in herausfordernden Zeiten nur dann etwas gemeinsam erreichen können, wenn wir gemeinsam mutig sind. 1989 brauchten die Menschen erheblichen Mut, um auf die Straßen zu gehen. Heute braucht es eigentlich weit weniger Mut, um für den Erhalt der Demokratie einzutreten. Aber genau deswegen ist es so wichtig, dass wir sie verteidigen, dass wir offen für sie einstehen. Das müssen wir gemeinsam mutig und entschlossen machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer etwas zum Positiven verändern oder ein Ziel erreichen will, der braucht Mut und Optimismus. Wir müssen den Menschen in Deutschland Mut geben. Und wir können das auch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir es wollen. Es soll sich nicht der Eindruck verfestigen, die Politik befasse sich viel mit sich selbst. Das kostet uns Zuversicht und Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit unserer Parteiendemokratie. Wir müssen kraftvoll zurück in die Spur kommen. Das stärkt auch unsere europäische Rolle; denn die proeuropäischen Kräfte, die es in allen EU-Staaten gibt, hoffen auf ein Deutschland, das sich für den Zusammenhalt in Europa engagiert. Das erwarten übrigens auch vier von fünf Deutschen von uns. Denn mit dieser großen Mehrheit sind die meisten Menschen für die Europäische Union. Sie sagen: Europa ist eine gute Sache. So viel Zustimmung zur EU hatten wir in ganz Europa in den letzten 25 Jahren nicht. Deswegen brauchen wir eine Politik, die den Menschen Mut macht. Wir müssen über Grenzen hinweg sachorientiert zusammenarbeiten – politisch und geografisch. Das führt in Schleswig-Holstein – das ist nur ein Beispiel, wie man es machen kann – dazu, dass Minderheiten und Mehrheiten in unserem Land gut miteinander auskommen. Diesen Geist wollen wir auch hier im Bundesrat stärken. Die Länderkammer ist mitentscheidendes Verfassungsorgan. Die Länder spielen im Bund eine konstruktive Rolle. Ich gebe zu, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das zu organisieren ist anspruchsvoller geworden in den vergangenen Jahren. 16 Länder werden in 13 verschiedenen Koalitionsmodellen regiert. Und nach den jüngsten Landtagswahlen ist klar: Es wird für die Länder nicht einfacher, mit einer Position in Bundesratsabstimmungen zu gehen. Deswegen sollten wir in Teilen auch die Arbeitsweise unserer Länderkammer überdenken und sie so organisieren, dass wir zu gemeinsamen Positionen kommen, damit wir die Arbeitsfähigkeit unseres Verfassungsorgans erhalten. Gerade bei Stellungnahmen zu europäischen Themen müssen wir in der Lage sein, einen Konsens zu finden und zu vertreten. Unsere Arbeitsweise im Bundesrat muss mit den Ansprüchen eines komplexer gewordenen Föderalismus mithalten. Seien wir mutig und diskutieren. Und am besten entscheiden wir. Ich bin sicher: Wenn die Länder ein starker Entscheidungsmut verbindet, dann wird das belebend auf unsere Demokratie wirken. Wir Länder gestalten das Leben der Menschen ganz konkret über den Bundesrat mit. Wir wirken an Bundesgesetzen mit und stoßen über Bundesratsinitiativen neue Gesetze an. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass anschließend für jeden erkennbar ist, wie welches Land abgestimmt hat. Deswegen frage ich mich, warum wir manche technische Möglichkeit nicht nutzen – zum Beispiel elektronische Abstimmung statt Handauszählung. (Beifall Winfried Hermann [Baden-Württemberg]) – Das war noch nicht die Mehrheit; aber ich habe ja ein Jahr Zeit, den Rest zu überzeugen. (Heiterkeit) Aus meiner Sicht lohnt sich jede Debatte darüber, wie der Bundesrat in seiner Arbeit transparenter werden kann. Wie er Ausweis eines lebendigen und selbstbewussten Föderalismus bleibt. Und wie er auch dazu beitragen kann, dass von der Politik wieder mehr Zuversicht in die Zukunft ausgeht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich kleinmacht und verzagt ist, wird keine Aufbruchstimmung erzeugen. Nur mit Mut lassen sich Herausforderungen meistern. Und wir haben allen Grund, mutig zu sein. Wir Deutsche haben objektiv keinen Anlass dafür, kollektiv in ein Stimmungstief zu verfallen. Das Weltwirtschaftsforum bescheinigt uns in seiner jüngsten Studie: Deutschland ist der wettbewerbsfähigste Staat in Europa. Und Deutschland ist das innovationsfreudigste Land der Welt. Wir Deutsche können uns glücklich schätzen: Wir leben in einem Land voller Ideen. Wir wohnen in Freiheit und Wohlstand. Wenn wir positiv darüber sprechen, was gut läuft und was wir gemeinsam schaffen, dann wird uns das auch gemeinsam stärken. Was nicht heißt, dass einem jede Entscheidung gefällt. Das heißt auch nicht, dass alles perfekt ist – das mitnichten. Es ist nicht alles perfekt: Bei der Digitalisierung müssen wir aufpassen, dass wir genug Tempo machen. Die Infrastruktur haben wir in Teilen auf allen Ebenen ein Stück weit zu lange vernachlässigt. Aber: Alles ist machbar, und alles ist aufholbar. Tatsache ist: Andere Länder beneiden uns um unser Gemeinwesen. Wir haben Gerichte, die unbestechlich arbeiten, Journalisten, die berichten und recherchieren. Wer das anerkennt und die Vorzüge des Rechtsstaats klar erklärt, der wird auch eine offene Gesellschaft verteidigen. Dafür müssen wir Mut haben, in Diskussionen gegenhalten, in denen unser System schlechtgemacht wird. Wir müssen wieder mehr miteinander reden, zuhören, argumentieren – aber auch andere Meinungen respektieren, sie auch mal aushalten und sie nicht deswegen diskreditieren. Denn die politische Mitte ist weit breiter, als sie derzeit von manchen gemacht wird. Und zwar in beide Richtungen; sonst wäre die Mitte nur noch ein Spalt. Und dann verlieren wir die Menschen, wenn sie meinen, dass sie ihre Ängste und Ansichten nicht mehr diskutieren dürfen. Also: Halten wir ein breites Meinungsspektrum aus und setzen wir uns mit den Argumenten auseinander! Und halten wir mit Zukunftsoptimismus dagegen! Betonen wir die Vorzüge von Freiheit und Rechtsstaat! Wir möchten in dieser Bundesratspräsidentschaft jenen ein Signal der Zuversicht entgegensetzen, welche den Zusammenhalt in Deutschland und auch in Europa schwächen und schlechtreden wollen. Im kommenden Mai sind Europawahlen. Da müssen wir Mut machen, müssen den antieuropäischen Bewegungen energisch entgegentreten. Die großartige Idee eines Europas, in dem Menschen in Frieden, Freiheit und Wohlstand zusammenleben, muss gelebt, bewahrt und täglich weiter erarbeitet und erstritten werden. Das Motto, unter das Schleswig-Holstein seine Bundesratspräsidentschaft stellt, ist ein Appell: Mut zu zeigen. Die Demokratie jeden Tag aufs Neue zu verteidigen. Die Menschen für Demokratie und Rechtsstaat zu begeistern. Und für Zuversicht zu sorgen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam in den kommenden zwölf Monaten dafür in dieser Länderkammer zu arbeiten. – Herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall) Ich darf jetzt dem Chef des Kanzleramtes, Helge Braun, das Wort geben. Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Bundesregierung will ich mich zunächst ganz herzlich bei dem ausgeschiedenen Präsidenten, Herrn Regierenden Bürgermeister Müller, für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Es war ein schwieriges Jahr in der Bundespolitik. Als Sie das Amt des Bundesratspräsidenten angetreten haben, war die Bundestagswahl wenige Tage vorbei. Niemand konnte erwarten, dass es so lange dauern würde, bis wir zu einer funktionsfähigen Bundesregierung kommen. In dieser wichtigen Phase war der Bundesrat auch der Ort von Orientierung und Stabilität in unserem föderalen System. Deshalb möchten wir uns auch bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr ganz herzlich bedanken. Ich möchte dem Ministerpräsidenten von Schleswig- Holstein, Daniel Günther, herzlich gratulieren und ihm für seine Amtszeit viel Erfolg wünschen. Als Bundesregierung wollen wir das Motto, Mut zu zeigen, sehr gerne aufnehmen. Mut brauchen wir an verschiedenen Stellen. Wir haben im Koalitionsvertrag gesagt: Wir wollen den Zusammenhalt in unserem Land stärken. Daniel Günther hat eben darauf hingewiesen, welche verschiedenen Herausforderungen vor uns liegen. Der Start dieser Bundesregierung in den letzten Monaten war nicht leicht. Aber wir müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Ränder in unserem politischen Spektrum wieder kleiner und die Mitte wieder größer machen. Wenn wir das tun wollen – die Bundesregierung hat dazu vor wenigen Tagen viele Beschlüsse gefasst –, dann gibt es inhaltliche Aufgaben und formale. Eines, wozu wir im Zusammenwirken der Verfassungsorgane den Mut haben sollten, ist, politischen Prozessen auch Zeit einzuräumen. Ich war lange Jahre hier als Staatsminister zuständig für das Thema Fristverkürzungen – ein Thema, das im Kreis der Bevollmächtigten immer wieder zu Stirnrunzeln und in der Arbeitsweise des Bundesrates immer wieder zu Problemen führt. Ich spreche das deshalb an, weil wir in der Bundesregierung gerade den Beschluss gefasst haben, bei der Erarbeitung der Gesetze, die wir vorbereiten, die Beteiligung der Länder und Verbände, die ja in unserem Verfahren formalisiert ist, transparenter, breiter zu machen. Auch wollen wir eine transparente Bürgerbeteiligung im Stadium der Referentenentwürfe ermöglichen. Wenn man das aber tut, ist klar, dass man – anders als in den Prozessen zwischen Profis – für eine solche allgemeine Beteiligung angemessene Zeiträume einräumen muss. Wenn wir, wie wir es manchmal in der Bundesregierung miteinander tun, Abstimmungen über einen komplexen Sachverhalt in zwei oder drei Stunden erbitten, dann ist das sicherlich nichts, was von der Bevölkerung positiv als Beteiligungsangebot goutiert wird. Insofern werden wir unsere Prozesse dahin gehend transparenter, ein Stück weit digitaler und bürgerfreundlicher machen. Das heißt auf der anderen Seite, dass wir wechselseitig Verständnis dafür haben müssen, dass die richtigen und guten Entscheidungen Beratung und Zeit brauchen. Ich möchte anbieten, dass wir daran gemeinsam arbeiten. Wenn man den Blick nach vorne wirft, dann spürt man: Der Föderalismus als solcher ist immer wieder Gegenstand von Angriffen und Diskussionen. Auch die Aufgabenverteilung von Bund und Ländern ist immer wieder in der Diskussion. Nach meiner Erfahrung gibt es zwei widerstreitende Dinge, die wir mutig in Einklang bringen müssen: Das sind auf der einen Seite der sehr wichtige Wunsch und die staatspolitische Verantwortung, klare Zuständigkeiten und, den Zuständigkeiten folgend, die finanzielle Verantwortung zu definieren. Es gibt auf der anderen Seite in einer Welt, die immer stärker von Medien geprägt ist, mangelndes Verständnis dafür, dass der eine dem anderen, auch wenn nicht zuständig, einmal helfen kann, ihn an der einen oder anderen Stelle unterstützen und zusätzlich finanzieren kann. Ich glaube, für das Verständnis unseres Staates, unseres Systems ist es wichtig, dass wir dabei nicht nur von Fall zu Fall, sondern grundsätzlich gute Regelungen finden und sie dann auch so offensiv diskutieren, dass die Bürgerinnen und Bürger im Verständnis für diese Strukturen mitgehen. Momentan begegnet einem immer wieder Unverständnis nach dem Motto: Wenn das Thema wichtig ist, dann muss doch jeder etwas tun! Das Dritte – auch eben angesprochen – ist das große Zukunftsthema der Digitalisierung. Das ist etwas, was uns als Gesellschaft, als Staat und was auch die deutsche Wirtschaft bewegt. Eine der großen Herausforderungen ist nicht, Erkenntnisgewinn zu erzielen. Manchmal in den letzten Jahren war es durch die gute Konjunktur nicht einmal ein Problem, genügend Geld zu mobilisieren; diese Diskussion wird in den nächsten Jahren möglicherweise wieder etwas ernster werden. Das Zentrale ist vielmehr, dass wir für eine Veränderung, die so rasant voranschreitet, eine große Geschwindigkeit brauchen. Deshalb glaube ich, dass wir gemeinsam daran arbeiten müssen, dass wir als Staat nicht derjenige sind, der in dieser Entwicklung hintendran ist, sondern derjenige, der Treiber, Antreiber und Vorbild ist. Der Präsident hat es eben gesagt: Die Innovationsfähigkeit Deutschlands ist spitze. Jeder Besuch bei einem F r a u n h o f e r - Institut oder einer Universität macht deutlich, dass Deutschland in neuen und modernen Technologien unglaublich viel kann. Was in der praktischen Anwendung der Digitalisierung noch nicht so begeisternd ist, sind die Verwaltungsleistungen, die jeder einzelne Bürger vom Staat in Anspruch nehmen kann. Ich bin sehr dankbar für den Prozess, den wir in der letzten Wahlperiode mit der Grundgesetzänderung und dem Onlinezugangsgesetz angelegt haben. Ich glaube, für den Aufbruch und den Mut zur Digitalisierung ist es gut, wenn wir sehr viel Energie darauf verwenden, dass wir das Versprechen, das mit dem OZG verbunden ist, nämlich bis 2022 alle dafür geeigneten Dienstleistungen in einer benutzerfreundlichen Weise online anzubieten, hinbekommen. Der zweite Bereich betrifft unmittelbar das Zusammenwirken von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat: die Frage der Gesetzgebung und deren Digitalisierung selbst. Wir haben in der letzten Wahlperiode einen Prozess auf den Weg gebracht, die sogenannte eGesetzgebung. Zunächst einmal haben wir definiert, dass wir uns gegenseitig medienbruchfrei die Unterlagen schicken wollen. Ein wirklich moderner Gesetzgebungsprozess kann möglicherweise noch deutlich ehrgeiziger sein. Die Idee einer gemeinsamen Plattform, auf der sich alle Rechte und Pflichten der einzelnen Verfassungsorgane abbilden, wäre ein deutlich ehrgeizigerer Angang als der, den wir bisher haben. Ich will unsere Bereitschaft bekunden, mit den anderen Verfassungsorganen darüber zu reden; denn einmal den modernsten Gesetzgebungsweg der Welt zu haben wäre ein Anspruch, der einem hochinnovativen Land wie Deutschland sehr gut anstehen würde. In diesem Sinne: Den Zusammenhalt in unserem Land stärken, die Zusammenarbeit der Verfassungsorgane als Beispiel dafür, wie Demokratie gut und mutig funktioniert, das ist die Aufgabe in diesem Jahr. Ich wünsche dem neuen Präsidenten und dem gesamten Bundesrat in diesem Jahr viel Erfolg, Fortune und gute Entscheidungen. – Herzlichen Dank. (Beifall) Präsident Daniel Günther: Herr Bundesminister, lieber Helge Braun, ganz herzlichen Dank für Ihre Rede und das Angebot! Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Ich in meiner neuen Funktion danke für die Glückwünsche. Auf gute Zusammenarbeit! Wir kommen zu Punkt 65: TOP 65 Wahl eines Schriftführers (Drucksache 567/18) Entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen wird vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Georg E i s e n - r e i c h (Bayern) zum Schriftführer des Bundesrates für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das erscheint mir einstimmig. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 58: TOP 58 Wahl des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 580/18) Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht wählen Bundestag und Bundesrat im Wechsel den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Mal erfolgt die Wahl des Vizepräsidenten durch den Bundesrat. In der Ihnen vorliegenden Drucksache wird vorgeschlagen, den vom Deutschen Bundestag am 22. November 2018 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählten Professor Dr. Stephan H a r b a r t h zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen. Für die Wahl des Vizepräsidenten ist nach § 9 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann ist Herr Professor Harbarth, den ich übrigens herzlich auf der Besuchertribüne begrüße, gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute in dem Amt! (Beifall) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und - Stabilisierungsgesetz) (Drucksache 557/18) Hierzu liegt die Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Schwesig vor. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich Ihnen, lieber Herr Präsident, im Namen meines Landes alles Gute wünschen. Viel Glück und viel Erfolg für Ihre Präsidentschaft! Wir haben beide am 9. November an der innerdeutschen Grenze schon begonnen, an das zu erinnern, was Sie in Ihrer Rede in den Fokus gestellt haben: dass es wichtig ist, dass wir in einem vereinten Land in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Sie haben in Ihrer klugen Rede heute dargestellt, dass dafür der soziale Zusammenhalt ganz entscheidend ist und dass es unsere gemeinsame Aufgabe ist, gegen Spaltungen anzutreten und für den sozialen Zusammenhalt zu sorgen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute im Bundesrat mehrere Gesetze verabschieden, die für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ganz konkret sorgen werden: die Kindergelderhöhung – Unterstützung für Familien –, die Brückenteilzeit – Unterstützung für Familien –, die zusätzlichen Pflegefachkräfte – Unterstützung für Familien in diesem wichtigen Bereich –, und bei dem aktuellen Tagesordnungspunkt geht es um das Rentenpaket. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich beim Bundessozialminister bedanken, bei seiner Vertreterin und allen Mitarbeitern, dass das Rentenpaket, das ja wirklich sehr dick ist, heute hier verabschiedet werden kann. Denn eine sichere und stabile Rente ist entscheidend für den sozialen Zusammenhalt. Über Rente wird in Deutschland zu oft zu negativ diskutiert: zu teuer; die Alten bekommen Geld auf Kosten der Jüngeren. Eine stabile, sichere Rente nach einem intensiven Arbeitsleben ist ganz entscheidend für soziale Gerechtigkeit, für das Thema „Leistung muss sich lohnen“ und für den sozialen Zusammenhalt. Jede Bürgerin, jeder Bürger muss darauf vertrauen können, dass er und sie nach dem Arbeitsleben eine Rente bekommt, die armutsfest ist und nicht weiter absinkt, sondern stabil bleibt. Dies leistet das Rentenpaket, das wir heute verabschieden. Wir sorgen dafür, dass die Rente zukünftig nicht absinkt, sondern bis 2025 stabil auf dem Niveau von 48 Prozent bleibt. Ich sage ganz klar: Natürlich müssen wir eine Lösung finden, damit diese Stabilität auch über 2025 hinaus gewährleistet wird. Gleichzeitig sorgen wir mit dem Rentenpaket dafür, dass diejenigen, die heute für die Rente einzahlen, diejenigen, die arbeiten, nicht zusätzlich belastet werden. Wir sorgen für die Stabilität der Rentenversicherungsbeiträge: Sie dürfen nicht höher als 20 Prozent sein. Diese doppelte Haltelinie – Stabilität für die Rente, was 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt; aber auch Stabilität für die vielen Millionen, die mit ihren Beiträgen in das Rentensystem einzahlen – sorgt für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Das ist eine gute Nachricht für alle Generationen und stärkt auch den Generationsgedanken, den Generationenzusammenhalt. Darüber hinaus steckt im Rentenpaket eine Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente. Es geht darum, dass diejenigen, die ihr Leben lang arbeiten, es aber nicht bis zum Renteneintrittsalter schaffen – weil sie vorher krank werden, weil die Arbeit ihren Körper so geschunden hat, dass sie gar nicht so lange durchhalten –, vorzeitig in Rente gehen können und keine Nachteile haben, da sie viele Jahre gearbeitet haben. Dass die Erwerbsminderungsrente verbessert wird, trägt ebenfalls zum sozialen Zusammenhalt und zu mehr Leistungsgerechtigkeit in unserem Land bei. Auch die Mütterrente ist ein wichtiger Punkt. An dieser Stelle sei mir als Vertreterin eines ostdeutschen Bundeslandes die Bemerkung erlaubt, dass es bei der Mütterrente immer noch einen Ost-West-Unterschied gibt. Sie ist wichtig, weil wir die Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nicht anders behandeln können als diejenigen, deren Kinder nach 1992 geboren wurden. Aber es gibt einen Unterschied in der Höhe, und Frauen, die viel gearbeitet haben, werden in Bezug auf die Berücksichtigung schlechter behandelt. Ich sage klar: Wir werden im nächsten Jahr 30 Jahre deutsche Einheit feiern. Es wird bei Ihnen, Herr Präsident, schöne Festakte geben. Aber es geht nicht mehr, dass wir zum Thema deutsche Einheit schöne Reden halten, obwohl es bei elementaren Themen wie Rente und gerade Mütterrente Unterschiede gibt. Niemand kann erklären, warum eine ostdeutsche Mutter weniger Mütterrente bekommt als eine westdeutsche Mutter. Deshalb habe ich die herzliche Bitte, dass wir bei den weiteren Rentenverbesserungen dafür sorgen, dass wir die Angleichung Ost/West schaffen. Fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit ist es höchste Zeit. Wir werden mit diesem Rentenpaket heute gute Dinge verabschieden. Wir brauchen aber noch eine wichtige Verabredung aus dem Koalitionsvertrag: Wir müssen dafür sorgen, dass die Grundrente in Deutschland kommt. Deshalb bitte ich das Bundessozialministerium, an diesem Thema genauso intensiv zu arbeiten wie an diesem dicken Rentenpaket. Wir haben vereinbart, dass diejenigen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet haben, am Ende eine Rente haben müssen, die höher ist als die Grundsicherung. Wer lange gearbeitet hat, muss mehr haben, als derjenige, der niemals gearbeitet hat. Auch das ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit, von „Arbeit muss sich lohnen“, und eine Frage des sozialen Zusammenhalts. Ich plädiere dafür, dass wir das Rentenpaket heute verabschieden, dass aber Bundesregierung und Bundesländer gleichzeitig alle Kraftanstrengungen unternehmen, damit die Grundrente zügig auf den Weg gebracht wird. Wir können hier für den sozialen Zusammenhalt werben, wir müssen aber auch ganz konkret bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort liefern. Heute ist ein guter Tag. Nachdem die Menschen oft den Eindruck hatten, dass sich in der Politik zu wenig bewegt, wird sich heute viel bewegen beim Thema Rente, beim Thema Familienleistungen und beim Thema Pflege. Deshalb freut es mich, dass wir diese wichtigen Gesetze verabschieden. Präsident Daniel Günther: Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Minister Lucha (Baden-Württemberg), Frau Senatorin Kolat (Berlin) und Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein). Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) (Drucksache 522/18) Hierzu liegt die Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Dreyer vor. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Sehr verehrter Herr Präsident, auch von meinem Bundesland sehr herzlichen Glückwunsch und eine gute Hand für das Jahr, das vor Ihnen liegt! Aus eigener Erfahrung sage ich, dass das eine tolle Aufgabe ist. Sie können sich auf dieses Jahr freuen. Alle Kollegen und Kolleginnen, die schon einmal Bundesratspräsidenten waren, würden das bestätigen. Ich will anknüpfen an Manuela Schwesig, die gesagt hat: Heute ist ein guter Tag. Es geht um Verbesserungen von Leistungen für Menschen in unserem Land, auch um solidarische Leistungen, und zwar in der Pflege, in der Rente, im Familienentlastungsgesetz und – dazu spreche ich jetzt – im Bereich des Gesundheitswesens. Heute ist auch deshalb ein guter Tag, weil wir endlich die Parität im Gesundheitssystem wiederherstellen können. Die solidarische Krankenversicherung genießt nach wie vor einen sehr guten Ruf. Sie ist solidarisch organisiert und ermöglicht gesetzlich Versicherten eine gute Gesundheitsversorgung unabhängig vom Einkommen. Das ist auch die Stärke unseres Krankenversicherungssystems. Das vorliegende GKV-Versichertenentlastungsgesetz stärkt die solidarische Ausrichtung ganz besonders, weil 1 Anlagen 1 bis 3 wir zum 1. Januar 2019 zur paritätischen Finanzierung zurückkehren. Das bedeutet, dass in Zukunft die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder zu gleichen Teilen finanziert werden. Die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags ist Geschichte. Darüber freue ich mich auch persönlich ganz besonders. Das Gesetz kommt aus dem Hause S p a h n , dem ich für die Vorlage sehr herzlich danken möchte. Es trägt aber im Kern eine sozialdemokratische Handschrift. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ist der SPD immer eine wesentliche Forderung gewesen und hat in den Koalitionsverhandlungen eine herausgehobene Rolle gespielt. Deshalb freue ich mich, dass wir heute den Menschen mitteilen können, dass sie ab Januar eine erhebliche Entlastung erfahren werden. Bereits vor knapp drei Jahren hat die Rheinland- Pfälzische Landesregierung unter meiner Federführung hier einen Gesetzentwurf eingebracht und die Bundesregierung aufgefordert, die vollständige Parität wiederherzustellen. Das ist damals nicht ganz geglückt. Umso schöner ist der heutige Tag. Das Vorhaben reiht sich ein in gesundheitspolitische Erfolge der letzten Jahre, deren Grundlage die Stärkung der Solidarität ist. In der vergangenen Legislaturperiode ist es gelungen, von der aus unserer Sicht sehr unsolidarischen einkommensunabhängigen Kopfpauschale bei den Zusatzbeiträgen abzukommen. Vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen ist eine Pauschale immer ungerecht. Das war ein erster wichtiger Schritt. Damals hatte sich die Union noch nicht bereit erklärt, von der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags abzukommen. Ich möchte am heutigen Tag sagen, dass wir die vollständige Rückkehr zur Parität als etwas Wichtiges empfinden. Die Versicherten – das sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber, nicht zu vergessen, auch viele Rentner und Rentnerinnen – werden ab Januar um rund 8 Milliarden Euro entlastet. Allein 7 Milliarden Euro davon entfallen auf das Thema vollständig paritätisch getragene Beiträge. Insofern darf man mit Fug und Recht sagen, dass heute ein guter Tag für die Versicherten ist. Der zweite wichtige Punkt in diesem Gesetz, den ich unbedingt nennen möchte, betrifft die Absenkung der Mindestbeiträge für Selbstständige. Auch das ist uns allen ein sehr großes Anliegen gewesen. Wir reden viel über die Zeiten der Digitalisierung. Wir lieben es alle, wenn sich in unseren Bundesländern junge Leute auf den Weg machen und Start-ups gründen. Aber wir wissen, dass die Höhe der Krankenkassenbeiträge eine große Hürde für sie ist. Deshalb glaube ich, dass es wichtig und gut ist, dass wir heute auch in diesem Bereich einen Schritt tun, nämlich den Selbstständigen mit geringem Einkommen Rechnung zu tragen. Es entspricht übrigens genau dem solidarischen Ansatz der Krankenversicherung, dass man auf die Einkommenssituation der jeweils Versicherten, auf die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit, Rücksicht nimmt. Insofern freue ich mich auch an dieser Stelle, weil wir vor allem jungen Leuten ganz gezielt ein Angebot machen, so dass sie die Beiträge in Zukunft stemmen können und gleichzeitig einen guten Krankenversicherungsschutz haben. Was mit Blick auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags auf gesundheitspolitischem Gebiet noch aussteht – wie Manuela Schwesig bei der Rente, habe auch ich einen Punkt –, ist die vereinbarte schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher und Bezieherinnen des Arbeitslosengeldes II. Auch dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Beitragszahler – in diesem Fall Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zu entlasten. Wir freuen uns, wenn auch diese Vorlage demnächst im Bundesrat behandelt wird; denn dann ist das Paket wirklich ein rundes Paket. Heute sind wir froh, dass zunächst einmal das GKV- Gesetz verabschiedet wird. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit (Drucksache 521/18) Das Wort hat Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange haben wir auf das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts gewartet und darum gerungen. Mittlerweile liegt es vor, und es ist in aller Munde. Die einen loben es, die anderen kritisieren es. Aber das ist bei jedem neuen Gesetz, bei jeder neuen Regelung erst einmal so. Zunächst hat man nur das Papier, auf dem steht, was wie geregelt sein soll. Das Praxiswissen fehlt einfach noch. Ich bin mir aber sicher, das Praxiswissen wird überzeugen. Fakt ist: Die Brückenteilzeit ist ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. Denjenigen, die noch zweifeln, seien noch einmal die Gründe angeführt, die dies unterstreichen. Meine Damen und Herren, die Frauenbeschäftigung hat in den vergangenen zehn Jahren erfreulicherweise zugenommen. Das ist wichtig und gut so; denn der Arbeitsmarkt benötigt diese in der Regel sehr gut ausgebildeten Frauen. Das gilt gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, den wir überall spüren. Man muss aber leider feststellen, dass die Zunahme der Beschäftigung von Frauen fast allein auf mehr Teilzeitbeschäftigung beruht. Das geht aus dem Bericht der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern 2017 hervor. Danach hat sich die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen faktisch nicht verändert. Insgesamt arbeiteten 47 Prozent aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit. Bei den Männern waren es nur 11 Prozent. Nicht alle diese Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit. Ein nicht zu verachtender Prozentsatz – immerhin 13 von 47 Prozent – würde gerne mehr arbeiten, kann es aber nicht. Jede zehnte Frau arbeitet in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitbeschäftigung findet. Diese Frauen sitzen in der Teilzeitfalle. Die Teilzeitbeschäftigung hat Folgen. Beispielsweise sei hier nur die Altersarmut genannt. Um diese Folgen zu verhindern, brauchen wir das Gesetz zur Weiterentwicklung der Teilzeit. Ein weiterer Grund für die Brückenteilzeit ist die immer weitere Ausdehnung der Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Die Mitarbeiter wollen immer mehr selbst bestimmen, wann sie arbeiten. Das klassische Modell des Arbeitens von 9 bis 17 Uhr gibt es immer weniger. Immer häufiger wünschen sich die Beschäftigten, private und berufliche Belange besser miteinander vereinbaren zu können. Mehr Arbeitszeitsouveränität ist hier gefordert. Mehr Arbeitszeitsouveränität wird zu Recht von den Beschäftigten gefordert, meine Damen und Herren, denn die Flexibilisierung kann und darf nicht weiter – wie bisher – überwiegend zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattfinden. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist daher ein erster richtiger und wichtiger Schritt. Sicherlich wird es des organisatorischen Geschicks der Arbeitgeber bedürfen, die Wünsche der Arbeitnehmer mit den Belangen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Das ist nicht immer ein leichtes Unterfangen, aber es lohnt sich. Es lohnt sich für alle: Bei Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit in gewissen Grenzen selbst gestalten können, steigt die Arbeitszufriedenheit und damit auch die Motivation. Zufriedene und motivierte Beschäftigte sind immer ein Gewinn für das Unternehmen. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sich wandelnden Arbeitswelt stark verändern und vor allen Dingen die Belastungen immer mehr zunehmen. In einer solchen Arbeitswelt kommt dem Arbeits-, vor allem aber auch dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten eine wichtige Rolle zu. Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten helfen vielen Beschäftigten in ihrer aktuellen Lebenssituation und nehmen ein wenig von dem Druck, dem sie ausgesetzt sind, weil sie zwischen Privatleben und Berufsleben hin- und hergerissen sind. Darüber hinaus wird den Beschäftigten durch das Brückenteilzeitgesetz eine weitere der auf sie einwirkenden Belastungen genommen, nämlich die Ungewissheit, ob sie ihre Arbeitszeit zu gegebener Zeit wieder aufstocken können. Die Brückenteilzeit lässt also Flexibilität für die Beschäftigten zu. Sie ermöglicht ihnen aber auch eine gewisse Planungssicherheit für die Zukunft. Auch das Unternehmen erhält Planungssicherheit sowie zufriedenere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich motiviert ihrer Arbeit widmen. Es profitieren also alle Seiten: sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber und wir als gesamte Gesellschaft. Ich habe es zuvor gesagt: Es ergeben sich sicherlich neue Herausforderungen für die Arbeitgeber, um auf diese Flexibilität zu reagieren. Aber ich bin mir sicher, das wird sich in der Praxis einspielen, und es werden gute Modelle gefunden, wie die Belange der Unternehmen mit den Belangen der Beschäftigten zu vereinbaren sind. Es gibt bereits heute viele gute Modelle in der Praxis, die auf flexible Arbeitszeitmodelle setzen und die es schaffen, dass daraus sogar ein Wettbewerbsvorteil wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen des Wandels der Arbeitswelt müssen sich beide Seiten anpassen, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Mit diesem Gesetz und dem darin verankerten Rückkehrrecht machen wir einen richtigen und wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer selbstbestimmten, an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Lebensphasen orientierten Arbeitszeit in einer sich verändernden Arbeitswelt. Das Gesetz leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher ist es gut und wichtig, dass es nun in Kraft tritt. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Eine Empfehlung oder Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher zunächst fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung zu befinden. Wer ist dafür? – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat k e i n e Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – Fam EntlastG) (Drucksache 558/18) Hierzu liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute schon mehrfach betont worden, dass wir eine Reihe von Gesetzen behandeln, die die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land deutlich verbessern. Ich bin Frau Ministerpräsidentin Dreyer dankbar, dass sie insbesondere das GKV-Gesetz und die Rückkehr zur Parität angesprochen hat. Mit dem Gesetz, zu dem ich spreche, sollen Familien gestärkt und steuerliche Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden. Das sind sicherlich gute Nachrichten für viele Familien. Die Thüringer Landesregierung stimmt der Intention dieses Gesetzes ausdrücklich zu. Gleichzeit dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass grundsätzliche Probleme der ungleichen Verteilung in diesem Land auch durch dieses Gesetz nicht gelöst werden. Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind hierzulande leider von Geburt an höchst ungleich verteilt. Es besteht in diesem Sinne ein manifestes Gerechtigkeitsproblem. Das Familienentlastungsgesetz, das heute hier beraten wird, versucht, diese Ungleichheit zu korrigieren, und wird deshalb von der Thüringer Landesregierung unterstützt. Angesichts der Dimension der Kinderarmut – das ist ja die Intention des Gesetzes – reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Stellschrauben in unserem bisherigen Hilfesystem zu drehen. Vielmehr muss das Gerechtigkeitsproblem grundsätzlich angegangen werden. Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern finanziell ungleich gefördert. Die finanziell ungleiche Förderung wird durch dieses Gesetz nicht aufgehoben – das sehen wir als eine gewisse Schwierigkeit an –, denn alle Kinder müssen uns gleich viel wert sein, wie wir auch in den Beratungen deutlich gemacht haben. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Wir müssen Familienleistungen so ausgestalten, dass sie alle Familien gleichermaßen erreichen. Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen hat vor diesem Hintergrund bereits vor einiger Zeit sowohl im Bundesrat als auch in der Ministerpräsidentenkonferenz den umfassenden Lösungsweg einer Kindergrundsicherung zur Diskussion gestellt. Auch wenn Thüringen dem Gesetz heute zustimmt, haben wir ein Interesse daran, dass das Thema Kindergrundsicherung auf der politischen Agenda bleibt und dass wir zu einer Ausgestaltung dieses Konzeptes kommen. Die nächste Stufe der politischen Entwicklung dieses Gesetzes muss aus unserer Sicht die Kindergrundsicherung sein. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Minister Lucha aus Baden- Württemberg. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident, auch aus Baden-Württemberg, von ganz unten im Süden, die besten Wünsche nach ganz oben in den Norden! Sehr verehrte Damen und Herren, wir leben in einem reichen Land. Trotzdem sind rund 2 Millionen Kinder – das ist fast jedes fünfte Kind – arm oder armutsgefährdet. Die Tendenz ist steigend. Es gibt in unserem reichen Land Kinder, die morgens mit leerem Magen in die Schule gehen, die keinen Sport machen und kein Musikinstrument lernen können, weil das teurer ist, als es das Bildungs- und Teilhabepaket erlaubt, die ihren eigenen Geburtstag nicht feiern können und Ausreden erfinden, wenn sie zu Geburtstagen eingeladen sind, weil sie kein Geld für ein Geschenk haben. Kinderarmut hat viele Gesichter, doch diese Gesichter haben einiges gemeinsam: Wer arm ist, hat schlechtere Bildungschancen. Wer arm ist, ist häufiger ausgegrenzt und kann an den Angeboten unserer Gesellschaft oft nicht teilhaben. Wer arm ist, ist oft schlechter ernährt und häufiger krank. Wir in Baden-Württemberg haben dazu aktuell eine Studie veröffentlicht. Übergewicht und Adipositas beispielsweise kommen bei den Vier- bis Fünfjährigen aus Familien mit niedrigem Sozialstatus wesentlich häufiger vor als bei Kindern aus Familien mit höherem Sozialstatus. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus sind, was ihre Grobmotorik angeht, seltener so weit wie andere Kinder in ihrem Alter. Hinzu kommt: Wer als Kind arm ist, ist es oft später als Erwachsener auch. Meine Damen und Herren, das darf nicht sein. Alle Kinder – das betone ich – müssen gute und gleiche Chancen haben, und zwar von Anfang an und unabhängig von ihrer Herkunft. Die Bundesregierung geht mit dem vorliegenden Familienentlastungsgesetz zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag trägt zur Entlastung von Familien bei. Das begrüße ich. Aber: Das Vorhaben greift zu kurz. Ausgerechnet die ärmsten Familien, die am dringendsten unsere Unterstützung benötigen, profitieren von den Verbesserungen nicht. Denn bei Familien, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, wird die Erhöhung des Kindergelds auf ihre Leistungen vollständig angerechnet. Bei Alleinerziehenden wird die Erhöhung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das kann nicht sein. Wir müssen noch einen Schritt weiter gehen. Wir brauchen Leistungen, die Kinder stärken und ihnen echte Teilhabe ermöglichen. Kinder brauchen eine angemessene Versorgung, verlässliche Beziehungen und Zuwendung, positive Erfahrungen in der Gemeinschaft und Zugang zu Bildung und Kultur. Es ist kein Luxus, dass ein Kind eine Einladung zum Kindergeburtstag annimmt, dass es zum eigenen Geburtstag einlädt und dass es mit seinen Freunden ins Kino oder ins Schwimmbad geht. Das alles ist kein Luxus. Das gehört dazu, um Teil dieser Gesellschaft sein zu können, um dazuzugehören und um gesund aufzuwachsen. Deswegen müssen wir Kindergeld und andere familienbezogene Leistungen weiterentwickeln hin zu einer existenzsichernden Absicherung von Kindern, die für jedes Kind gleichermaßen greift. Eine länderoffene Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Niedersachsens hat sich bereits Gedanken zu dem Thema Kindergrundsicherung gemacht. Ein erstes Grobkonzept wird uns auf der nächsten Konferenz der Arbeits- und Sozialminister vorgestellt. Wichtig ist, dass wir danach fragen, was Kinder brauchen, und das dann auch bereitstellen. Es reicht nicht aus, an Erwachsenensystemen ein wenig herumzudoktern. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwerbslosen. Sie gehören nicht in das Grundsicherungssystem des „Förderns und Forderns“, sondern in ein System, das dafür sorgt, dass sie in diesem Land gut aufwachsen können und dass ihre Zukunft nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Dazu gehört auch eine Infrastruktur für Kinder, die die Themen Bildung, Teilhabe, Kultur, Ernährung und Gesundheit gut abdeckt, zu der alle Zugang haben und die Raum und Möglichkeiten für positive Erfahrungen schafft. Das sind wir unseren Kindern schuldig. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Ministerin Karawanskij aus Brandenburg das Wort. Susanna Karawanskij (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Pünktlich zur beginnenden Weihnachtszeit packt die Bundesregierung ein Geschenkpaket für Familien – in diesem Fall das Familienentlastungsgesetz –, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Der Inhalt dieses Paketes ist umfangreich: insgesamt 9,8 Milliarden Euro für die Erhöhung des Kindergeldes ab dem Jahr 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat, die entsprechende Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und den Ausgleich der kalten Progression, damit den Steuerpflichtigen mehr Netto zur Verfügung steht. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher) Das klingt ein bisschen wie ein Weihnachtsmärchen, ist es aber nicht. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Auch Brandenburg begrüßt die vorgesehene Entlastung der Familien. Letztlich erhalten die Familien aber nur das, was ihnen zusteht, nämlich das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum. Es wundert sicherlich niemanden, dass sich die vorgesehenen Erhöhungen genau mit den Vorgaben des 12. Existenzminimumberichtes decken, der von der Bundesregierung erst Anfang November vorgelegt worden ist. Da heißt es: Abschließend wird festgehalten, dass mit den geltenden steuerlichen Regelungen und den vorgesehenen Gesetzesänderungen in den Jahren 2019 und 2020 den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern entsprochen wird. Danach ist dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen so viel zu belassen, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf (Existenzminimum). Das heißt, das Paket ist die staatliche Pflicht zur Sicherstellung des sächlichen Existenzminimums in Deutschland. Deswegen kann man sicherlich eine Schleife darumherumbinden, aber eine über diese Pflicht hinausgehende Entlastung der Familien besteht nicht. Auf der anderen Seite enthält das Gesetz mit dem Ausgleich der sogenannten kalten Progression tatsächlich ein Geschenk, allerdings vor allem für Besserverdienende. Unabhängig davon, dass die Privilegierung Besserverdienender ungerecht ist, gibt es schlicht und ergreifend keine Notwendigkeit für eine Anpassung des Einkommensteuertarifs an die aktuelle Inflationsrate. Die progressionsbedingten Mehreinnahmen sind nicht nur in der Vergangenheit im Rahmen von Steuerreformen kompensiert worden, die Bundesregierung plant auch für die Zukunft teure Steuergeschenke. Die Verschiebung der Tarifeckwerte bedingt dann Einnahmeausfälle von jährlich 2,2 Milliarden Euro. Diese außerordentlich hohe zusätzliche Belastung der Haushalte gerade von Ländern und Kommunen ist vor allem mit Blick auf zukünftige Herausforderungen wie die gesetzlich einzuhaltende Schuldenbremse, aber auch die rückläufigen beziehungsweise auslaufenden Finanzzuweisungen des Bundes und der EU schlicht und ergreifend nicht hinnehmbar. Was mich allerdings persönlich umtreibt, ist, dass die bedürftigen Familien von diesem Gesetz überhaupt nicht profitieren, da die geplanten Erhöhungen vollständig auf die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII angerechnet werden. Das ist meines Erachtens der generelle Konstruktionsfehler im Gesamtsystem. Alle steuerlichen Maßnahmen bringen armen Familien nichts. Selbst das Kindergeld wird an dieser Stelle auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet. Das kann und darf so nicht bleiben, meine Damen und Herren. Wir müssen mehr tun, um die Kinderarmut in unserem reichen Land zu bekämpfen; denn Kinderarmut ist zugleich – das wissen wir – Familienarmut. Jedes fünfte Kind ist davon betroffen. Wir müssen vor allem die Alleinerziehenden besonders in den Blick nehmen; denn zu viele von ihnen sind auf die Grundleistungen angewiesen. Aus diesem Grund hält Brandenburg eine existenzsichernde, elternunabhängige Absicherung für erstrebenswert. Gemeinsam mit anderen Ländern setzen wir uns für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Hier sind wir in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf einem guten Weg. Wir werden uns im Dezember mit einem Grobkonzept befassen. Dass dieser Weg einen langen Atem braucht und steinig ist, ist mir bewusst. Aber ich bin davon überzeugt, dass er sich lohnen wird, um aus dem bisherigen, sehr unbefriedigenden System der Grundsicherung herauszukommen. Da der Prozess zu einer Kindergrundsicherung durch den undurchsichtigen Leistungsdschungel staatlicher Unterstützung für Familien mit den vielen rechtlichen und organisatorischen Fragen seine Zeit braucht, brauchen wir zwei Stränge: einerseits um den Prozess zu einer neuen, einheitlichen Transferleistung zu schaffen, anderseits um Verbesserungen der bereits bestehenden kindbezogenen Leistungen zu erreichen. Ich freue mich, dass mittlerweile der Referentenentwurf des Starke-Familien-Gesetzes an die Länder übermittelt worden ist. Er greift die seit langem bestehende Baustelle des Kinderzuschlags auf. Dieser ist bei den Anspruchsberechtigten kaum bekannt, aber er führt teilweise zu Ungerechtigkeiten – ich möchte das Stichwort „harte Abbruchkante“ nennen – und ist außerdem noch sehr bürokratisch zu handhaben. Wir werden uns den Entwurf genau anschauen, ihn prüfen. Ich denke, er wird tatsächlich zu Verbesserungen für die von Armut betroffenen oder bedrohten Familien führen. Denn anders als das Familienentlastungsgesetz sind diese Instrumente zielgenau auf die Familien gemünzt, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ich bin gespannt, was die Bundesregierung an weiteren Verbesserungen, die im Koalitionsvertrag des Bundes als Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut angekündigt sind, zu bieten hat. Ich denke, uns alle eint, dass wir gemeinsam mehr gegen Kinderarmut tun müssen. Dies ist nicht zuletzt eine Frage der Gerechtigkeit und eine zentrale Notwendigkeit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Frau Ministerin Karawanskij (Brandenburg) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Nun kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Drucksache 559/18) Das Wort hat Herr Staatsminister Schäfer aus Hessen. Dr. Thomas Schäfer (Hessen): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist an zwei Stellen ein gutes und an einer Stelle ein fast gutes Beispiel für funktionierendes Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in unserem föderalen Staatsaufbau. Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass es gelingen kann, auch komplexe Sachverhalte in relativ überschaubarer Zeit von einer politischen Analyse in eine vollständige Gesetzgebung überzuführen. Ich meine die stärkere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Onlinehandel. Dieses Gesetz hat im Laufe des Prozesses extra seinen Namen geändert – von dem unter Finanzern wohlbekannten Titel „Jahressteuerge- 1 Anlagen 4 und 5 setz“ hin zu einer Präzisierung und Orientierung an diesem zentralen Baustein des Gesetzes. Wir müssen zunehmend sehen, dass über die großen Internetplattformen auch bei uns Menschen, Unternehmen Handel treiben, die sonst überhaupt keine rechtliche, wirtschaftliche und insbesondere steuerliche Beziehung zu unserem Land haben. Insbesondere der eine oder andere aus Fernost hat sich erfolgreich um Umsatz bemüht, ohne die dafür anfallende Umsatzsteuer abzuführen. Da die Möglichkeiten des deutschen Fiskus, Reichweite bis nach Fernost auszustrahlen, eingeschränkt sind, müssen wir hier gesetzgeberisch tätig werden. Die Europäische Union hat diesbezüglich eine Regelung verabschiedet, die aber erst 2021/2022 greifen wird, so dass wir für die Übergangszeit diese nationale gesetzliche Regelung brauchen. Sie ist eigentlich recht einfach: Derjenige, der eine Plattform betreibt, trägt am Ende auch die Verantwortung dafür sicherzustellen, dass derjenige, der dort Handel treibt, seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nachkommt. Tut er das nicht, tritt der Plattformbetreiber in die Haftung ein. Wir sehen schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens, wie intensiv sich Plattformbetreiber darum bemühen, genau das sicherzustellen. Es geht nicht nur darum, Millionen und Abermillionen für den deutschen Fiskus zu retten, sondern vor allem darum, zwischen denen, die von weither Dinge in Deutschland anbieten, im Verhältnis zu denen, die hier traditionell ihre Unternehmenssitze haben, gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Insofern gehen wir einen wichtigen und richtigen Schritt in diese Richtung. Es gibt ein zweites Element, das mehr mit dem Charakter des Gesetzes als Jahressteuergesetz zusammenhängt. Wir haben als Bundesrat vor einigen Wochen gemeinschaftlich dafür votiert, künftig dem Arbeitgeber in Summe die Möglichkeit zu geben, Jobtickets steuerfrei anzubieten. Unsere gemeinsame Absicht als Bundesrat war es, dies so zu tun, dass dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin dabei die Möglichkeit, die Entfernungspauschale geltend zu machen, erhalten bleibt. Der Bundestag hat das aber nur teilweise aufgenommen, indem er gesagt hat: Ja, steuerfreies Jobticket durch den Arbeitgeber ist möglich, aber der Arbeitnehmer, der es in Anspruch nimmt, gefährdet seine Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Das führt dazu, dass jeder Einzelne versucht, hundertprozentig genau nachzurechnen, ob die Entfernungspauschale oder das Jobticket das Mittel der Wahl ist, so dass das Jobticket zum Teil vom Arbeitnehmer nicht angenommen wird, wenn es um Nuancen für ihn schlechter ist, und dann fährt er wieder mit dem Auto, obwohl er genauso gut mit der Bahn fahren könnte. Deshalb ist es klug, an dieser Stelle nachzubessern. Wir im Land Hessen haben beispielsweise flächendeckend die Regelung, dass wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Jobticket anbieten, diese es sozusagen als integralen Bestandteil von Tarifvergütung und Beamtenbesoldung erhalten, gleichzeitig aber ihre Entfernungspauschale behalten und der Arbeitgeber die steuerlichen Lasten an dieser Stelle pauschal versteuert. Das hat dazu geführt, dass im Jahr 2018 fast eine halbe Million Jobtickets im Land im Einsatz sind, während es 2017 hessenweit ungefähr 60 000 waren. Wenn jetzt die gesetzliche Regelung – die gut gemeint ist – materiell einen Rückschritt bringt, dann wird eine nicht unerhebliche Zahl von Konstruktionen, die es ermöglicht haben, dass der Arbeitgeber pauschal versteuert, nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ich habe zu Beginn gesagt, dies ist ein fast gutes Beispiel guter föderaler Zusammenarbeit. Ich bin dankbar, dass dieses Problem in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens erkannt worden ist und dass das Bundesfinanzministerium auf Arbeitsebene zugesagt hat, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen, um diese innovativen Modelle, bei denen der Arbeitgeber pauschal versteuert und der Arbeitnehmer im Besitz seiner Entfernungspauschale bleibt, auch für die Zukunft sicherzustellen. Dafür danke ich sehr herzlich, und Ihnen danke ich in besonderer Weise für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist dafür, dem Gesetz zuzustimmen? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) (Drucksache 560/18) Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler aus Rheinland- Pfalz. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Pflegepersonal- Stärkungsgesetz liegt dem Bundesrat heute im zweiten Durchgang ein Gesetz vor, das einen zentralen Schritt zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten in der Pflege bedeutet – ein Anliegen, für das sich insbesondere die Länder seit Jahren vordringlich einsetzen. 1 Anlage 6 Dabei sind nicht nur finanzielle Verbesserungen vorgesehen, sondern auch konkrete Maßnahmen, die den Pflegeberuf attraktiver machen werden. Das ist wichtig, weil wir mehr Menschen für diesen gesellschaftlich wichtigen Berufszweig gewinnen wollen und, liebe Kollegen und Kolleginnen, gewinnen müssen. Für die stationäre Krankenpflege stellt das Gesetz einen Paradigmenwechsel und ein zentrales Signal dar. So soll die Krankenhausvergütung künftig den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und darüber hinaus Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus berücksichtigen. Ich möchte hervorheben, dass nach der Länderanhörung auch die Einführung eines Pflegepersonalquotienten in das Gesetz aufgenommen wurde, und dies – das ist mir wichtig – in allen Abteilungen, in denen Patienten behandelt werden. Das sorgt für Transparenz; denn damit wird deutlich, welche Krankenhäuser im Verhältnis zu dem anfallenden Pflegeaufwand viel oder wenig Pflegepersonal einsetzen. Ich begrüße auch, dass die Länder durch ihre Initiative den ursprünglich vorgesehenen kompletten Wegfall des Pflegezuschlags abwenden konnten. Rund 200 Millionen Euro aus den Mitteln des Pflegezuschlags werden in den Landesbasisfallwert überführt, und rund 50 Millionen Euro werden jährlich bedarfsnotwendigen Krankenhäusern in ländlichen Gebieten zur Verfügung gestellt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist insbesondere für Flächenländer ein wichtiges Signal und wichtige Unterstützung. Ein weiterer wesentlicher Punkt zur Stärkung der Versorgung im stationären Bereich ist die Fortsetzung des Krankenhausstrukturfonds mit erweiterten Fördertatbeständen, die der Forderung der GMK Rechnung trägt. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass die von Rheinland-Pfalz initiierte Empfehlung der Länder umgesetzt wurde und Rückforderungen der von Ländern vormals gewährten Investitionsfördermittel nicht zu einem grundsätzlichen Förderausschluss führen. Eine weitere Säule des Pflegepersonal- Stärkungsgesetzes sind die Maßnahmen zur Stärkung der Langzeitpflege. Hervorzuheben ist hier die Refinanzierung von 13 000 zusätzlichen Stellen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, ohne dass die Bewohnerinnen und Bewohner finanziell belastet werden. Ich begrüße auch, dass der Forderung der Länder entsprochen wurde, die Verbesserung der Vergütung für ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht auf unterversorgte Gebiete zu beschränken. Auch wenn das Gesetz noch weitere sinnvolle Maßnahmen für die Langzeitpflege enthält, bleibt weiterhin grundlegender Reformbedarf bestehen: bei der Personalbemessung, bei den Gehältern insgesamt, hinsichtlich der weiter steigenden Pflegekosten, bei der Unterstützung pflegender Angehöriger. Darüber wird im kommenden Jahr zu reden sein, auch und insbesondere mit Blick auf einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich aus aktuellem Anlass auf das Thema Verjährungsfrist und die Vielzahl der seitens der Kassen – zur Hemmung der Frist – eingereichten Klagen eingehen. Die drohenden Rückforderungen der Kostenträger aufgrund der Urteile des Bundessozialgerichts im Bereich der neurologischen Komplexbehandlung des Schlaganfalls und der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung haben die politische Diskussion der vergangenen Wochen geprägt und bundesweit für große Unruhe und Unsicherheit gesorgt. Dies ist auch Hintergrund des heutigen Plenarantrags aus Niedersachsen, den Rheinland-Pfalz unterstützt, um die Versorgungssicherheit für die Patentinnen und Patienten sicherzustellen. Mit Blick auf die Sicherung einer guten, flächendeckenden Versorgung auf Landesebene habe ich alle Beteiligten in Rheinland-Pfalz – die Krankenkassen und die Krankenhäuser – kurzfristig zu einem Runden Tisch nach Mainz eingeladen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist. Wichtig ist aber auch ein konzertiertes Handeln aller Länder und des Bundes. Ein Schlichtungsverfahren unter Beteiligung der Länder halte ich für unumgänglich. Abschließend hebe ich hervor, dass das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ein erster Meilenstein hin zu einer Stärkung der Pflege ist. Ich bin überzeugt, dass es eine gute und wichtige Basis für weitere Schritte und flankierende Maßnahmen ist, zum Beispiel auch in der Konzertierten Aktion Pflege. Gehen wir diese gemeinsam an! – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Das Wort hat nun Herr Minister Lucha (Baden- Württemberg). Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Geld für die Pflege, bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus, mehr Personal – das sind unter anderen die Ziele des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, und diese Ziele begrüße ich selbstverständlich. Wir sind bei den Themen Krankenhausstrukturen, Finanzierung und Situation des Pflegepersonals jedoch noch lange nicht am Ziel. Ich würde mich über die Verbesserungen durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mehr freuen, wenn dabei nicht gleichzeitig der Pflegezuschlag deutlich gekürzt worden wäre; immerhin ist er nicht ganz weggefallen, was auch die Kollegin erwähnt hat. Das Ganze klingt doch verdächtig nach einem Nullsummenspiel. Noch mehr würde ich mich freuen, wenn ich wüsste, wo all die Fachkräfte herkommen sollen, die wir so dringend benötigen. Wenn wir Vorgaben zu Personalbesetzungen machen, müssen wir auch die Realität berücksichtigen, und diese sieht so aus: Uns fehlen Pflegekräfte. Die Lösungen, die das Gesetz bietet, sind dann nur Scheinlösungen. Wir brauchen demnach mehr. Wir brauchen eine Kombination von Maßnahmen, und wir brauchen einen sehr langen Atem. Die generalistische Pflegeausbildung und eine Pflegeausbildung an der Hochschule, Fachkräfte aus dem Ausland – das ist wichtig, um die Situation in der Pflege wirklich zu verbessern. Genauso wichtig ist es, Sektoren zu überwinden und noch enger zusammenzuarbeiten. Das vermissen wir im Gesetz, beispielsweise im Zusammenhang mit den besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten. Was die Regelungen zur Betriebskostenfinanzierung betrifft, muss ich aus baden-württembergischer Sicht leider sagen: Das Gesetz ist kein Stärkungs-, sondern ein Schwächungsgesetz. Wir in Baden-Württemberg haben die niedrigste Zahl an aufgestellten Krankenhausbetten, die niedrigsten Krankenhausfallzahlen je 100 000 Einwohner und gleichzeitig mit Abstand die höchsten Krankenhausinvestitionen pro Bett und pro Fall. Unsere Krankenhäuser bezahlen ihr Personal bundesweit überdurchschnittlich. Dafür, dass wir unsere Hausaufgaben machen und Fehlallokationen im Gesundheitswesen abbauen, werden wir jedoch regelmäßig bestraft. Die niedrigsten Ausgaben für Krankenhausbehandlungen kommen nicht nur daher, dass wir eine niedrige Krankenhaushäufigkeit haben. Sie hängen auch damit zusammen, dass das hohe Lohn- und Preisniveau in Baden-Württemberg im Landesbasisfallwert nicht ausreichend berücksichtigt werden kann. Das Fallpauschalensystem muss also dringend weiterentwickelt werden und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Wir brauchen einen Basisfallwert mit einem Regionalisierungsfaktor, der dem krankenhausspezifischen Preisniveau der jeweiligen Region entspricht. Im Übrigen fordert das auch der Sachverständigenrat Gesundheit. Leider unterstützt uns hier weder der Bund noch unterstützen uns die meisten von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir in der Debatte künftig größeres Gewicht darauf legen, was tatsächlich sachgerecht ist. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht auch eine Fortführung des Strukturfonds vor. Das ist gut, und das hat die Gesundheitsministerkonferenz auch ganz klar gefordert. Die Fördervoraussetzungen wurden erweitert. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Digitalisierung, wenngleich man schon sagen muss: Hier hätten wir uns weniger Einschränkungen gewünscht. Aus meiner Sicht ist aber das Wichtigste nach wie vor die Förderung von Bündelung und Schwerpunktbildung von Krankenhäusern. Dies hat sich beim ersten Strukturfonds sehr bewährt und ist weiterhin hochaktuell. In diesem Zusammenhang hat mich die geplante 400 000-Euro-Spritze für nicht lebensfähige Krankenhäuser aber schon irritiert, die wohl zusätzlich zum Sicherstellungszuschlag bezahlt werden soll. Da frage ich mich: Wo kommt das her, und wie passt das zum Ziel des Strukturfonds? Ich möchte abschließend kurz auf das allgemeine Chaos eingehen, das sich seit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Abrechnungsregeln für die Schlaganfallbehandlung und die geriatrische Komplexbehandlung ausgebreitet hat. Wir im Bundesrat haben das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, diese Abrechnungsregeln klarzustellen, um insbesondere für die Schlaganfallbehandlung eine drohende Gefährdung der Versorgung zu verhindern. Dies ist mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erfreulicherweise passiert. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information kann nun die Abrechnungsregeln auch rückwirkend präzisieren. Gleichzeitig wird aber die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen und Krankenhäuser verkürzt und eine knappe Ausschlussfrist festgelegt. Stichtag war der 9. November 2018. Krankenkassen sahen sich dadurch genötigt, kurzfristig Forderungen aus zurückliegenden Jahren geltend zu machen. Sozialgerichte wurden mit Klagen überschwemmt, Krankenhäuser geraten wegen Verrechnungen der Forderungen und erforderlichen Rückstellungen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Es wäre schon gut gewesen, wenn man vorher mit Kassen und Klinken geredet und nach gemeinsamen Lösungen gesucht hätte. Aktuell ist die Lage äußerst verfahren. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben deswegen zum einen den Bund aufgefordert, mit allen Ländern gemeinsam zu handeln und die Krankenkassen und Krankenhausträger aufzufordern, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, um nach Lösungen zu suchen. Zum anderen wollen wir, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information noch dieses Jahr eine Klarstellung der entsprechenden OPS-Codes veranlasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Patientinnen und Patienten wichtig, die von der bisherigen Versorgung profitiert haben. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Das Wort hat nun Frau Ministerin Reimann aus Niedersachsen. Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist auch ein guter Tag für die Pflege. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals kommt die Pflege voran, die Pflege im Krankenhaus wie die Altenpflege. Deshalb bewerten wir die Regelungen, die das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals hinsichtlich der Pflege im Krankenhaus enthält, grundsätzlich positiv. Vor allem ist die Einführung eines Pflegebudgets ab 2020 zu nennen, ein echter Paradigmenwechsel. Indem die Vergütung der Personalkosten neben die Fallpauschalenvergütung tritt und krankenhausindividuell vereinbart wird, steht künftig ein fest umrissenes Finanzvolumen nur für die Pflege zur Verfügung. Weitere bedeutsame Verbesserungen sind die Regelung, nach der bereits 2018 den Krankenhäusern die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte zu 100 Prozent refinanziert werden – statt der hälftigen Finanzierung –, außerdem die Regelung, wonach ab dem nächsten Jahr jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegepersonalstelle in der unmittelbaren Patientenversorgung vollständig finanziert wird, und schließlich die Regelung, wonach ab 2019 bis 2024 Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf finanziell gefördert werden. Insgesamt handelt es sich um ein Paket an Maßnahmen, das mehreres verspricht: einerseits die Bereitschaft der Krankenhäuser zu unterstützen, Pflegepersonal neu einzustellen oder bestehende Stellen aufzustocken, andererseits den Pflegeberuf für die Pflegekräfte attraktiv zu gestalten, sei es mit Blick auf die Berufswahl oder auf die Rückkehr in den Beruf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden genau beobachten müssen, ob auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. Wenn Pflegekräfte aus anderen Bereichen, zum Beispiel Reha-Einrichtungen, abwandern, wäre das sicherlich keine gute Entwicklung. Zwei Personalbemessungsinstrumente wurden aufgenommen. Das eine sind die bereits nach bisherigem Recht bestehenden Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche. Gleichzeitig gilt es, ab 2020 den übrigen Bereichen der unmittelbaren Patientenversorgung mit einem Pflegepersonalquotienten – darauf ist schon hingewiesen worden – ebenfalls eine Untergrenze zu geben. Maßstab für den Pflegepersonalquotienten soll sein, dass eine nicht patientengefährdende Versorgung noch gewährleistet ist. Das läuft auf einen Mindeststandard hinaus. Im Interesse sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Pflegekräfte würde ich mir wünschen, dass wir überall in der unmittelbaren Patientenversorgung zu höheren Standards und nicht nur zu Mindeststandards kommen. Deshalb werden wir auch hier aufmerksam beobachten, in welcher Art und Weise die Selbstverwaltungspartner ihren Auftrag umsetzen. Auch hier muss im Blick behalten werden, ob es in Krankenhäusern zu hausinternen Verlagerungen von Pflegekräften kommt, die dann regelmäßig nicht beabsichtigte negative Effekte in den abgebenden Bereichen nach sich ziehen würden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bewerten das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals auch hinsichtlich der Regelungen in der Altenpflege grundsätzlich positiv; denn es ist geeignet, kurzfristig eine Verbesserung der angespannten Situation in der Altenpflege herbeizuführen. Hervorheben will auch ich die Schaffung der 13 000 zusätzlichen Stellen in der vollstationären Altenpflege und in der Kurzzeitpflege. Diese Stellen werden von den Krankenkassen vollständig finanziert und belasten damit nicht die Pflegebedürftigen, nicht deren Angehörige und auch nicht die Sozialhilfeträger. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit den 13 000 Stellen wird der Personalschlüssel in vollstationären Einrichtungen etwas verbessert werden können. Gleichwohl ist zu beachten, dass diese Zahl nicht ausreichen wird, um eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Situation in der Altenpflege zu erreichen. Der Personalschlüssel muss weiter verbessert werden, um eine noch deutlichere Entlastung in den Einrichtungen zu erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist bewusst, dass dieses Ziel aktuell nur schwer zu realisieren sein wird. Auf dem Arbeitsmarkt ist nur wenig zusätzliches Personal zu finden. Wir müssen daher alle Anstrengungen weiter erhöhen, junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und Menschen, die diesem Beruf den Rücken gekehrt haben, zurückzugewinnen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die 13 000 neu zu besetzenden Stellen nicht zu Lasten anderer Bereiche gehen, insbesondere der ambulanten Pflege. Als positiv sehe ich auch die bessere Vergütung der Wegezeiten an. Besonders in ländlichen Regionen ist es aufgrund der langen Wege wichtig, eine angemessene Vergütung zu erzielen. Auch begrüße ich es sehr, dass im Gesetzgebungsverfahren eine Regelung aufgenommen worden ist, die zur Entlastung von Bürokratie im Rahmen der Fahrkosten führt. So soll zukünftig für besonders mobilitätseingeschränkte Personengruppen, zum Beispiel Personen mit Pflegegrad 3 oder Menschen mit Behinderungen, eine Genehmigungsfiktion für die Fahrt zur ambulanten ärztlichen oder fachärztlichen Behandlung bestehen. Diese neue Regelung entlastet alle Beteiligten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich will zum Schluss auf ein aktuelles Problem aufmerksam machen, welches mit dem Pflegepersonal- Stärkungsgesetz einhergeht. Bundesweit sind in den letzten Wochen bei den Sozialgerichten Zehntausende Klagen von Krankenkassen gegen Krankenhäuser eingereicht worden. Sie haben vor allem Abrechnungen nach dem sogenannten Operationen- und Prozedurenschlüssel für bestimmte Krankenhausleistungen bei der Versorgung von Schlaganfallpatienten zum Gegenstand. Das Bundessozialgericht hat im Sommer dieses Jahres eine für alle Beteiligten etwas überraschende Auslegung vorgenommen, die dazu führt, dass die bisherige Abrechnung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern abgeändert wurde. Erfreulicherweise hat der Bundestag jetzt eine rückwirkende Klarstellung bei Auslegungsfragen zu den Diagnose- und Prozedurenschlüsseln zugelassen. Sie muss nun aber sehr zügig umgesetzt werden. Ich bitte insofern um Unterstützung unseres noch kurzfristig eingereichten Plenarantrags, der die Bundesregierung auffordert, auf das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information – DIMDI – hinzuwirken, unverzüglich – jedenfalls noch in diesem Jahr – eine solche Klarstellung vorzunehmen. Wenn ich die Signale aus dem BMG richtig verstanden habe, dürfen wir hoffentlich mit einem sehr zügig auf Bundesebene einzuleitenden Mediationsverfahren rechnen. – Danke. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Weiss aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Schönen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals zielt darauf ab, Pflegekräfte in der Kranken- und in der Altenpflege im Alltag durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen spürbar zu entlasten. Dadurch soll auch die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen weiter verbessert werden. Darüber hinaus wird der Schutz der Bevölkerung vor Infektionen verbessert. Der Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren durch einige Änderungen weiter verbessert. Auch wenn das eine oder andere vorhin schon erwähnt wurde, lassen Sie mich die wesentlichen Änderungen kurz schildern! Aus dem Pflegezuschlag werden rund 200 Millionen Euro in den Landesbasisfallwert 2020 überführt. Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Krankenhäuser den Pflegezuschlag in nicht unerheblichem Umfang eben nicht zur Finanzierung von Pflegepersonalkosten eingesetzt haben und diese Mittel nicht in das Pflegebudget übergehen. Dadurch wird eine Forderung des Bundesrates erfüllt. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Birgit Honé) Bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Gebieten erhalten ab dem Jahr 2020 jährlich insgesamt rund 50 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln wird die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum verbessert. Durch diese beiden Maßnahmen sowie durch bereits im Kabinettentwurf vorgesehene Regelungen werden die finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser deutlich verbessert. Zu nennen sind insbesondere die vollständige Refinanzierung von zusätzlichen Pflegepersonalstellen und die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen des Pflegepersonals. Durch die Einführung des Pflegebudgets wird darüber hinaus gewährleistet, dass die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten von den Kostenträgern finanziert werden. Ist bei stationärer Behandlung aus medizinischen Gründen eine Begleitung der Patientin beziehungsweise des Patienten erforderlich, soll diese Begleitperson künftig auch außerhalb des Krankenhauses oder der Einrichtung untergebracht werden können, wenn eine Mitaufnahme im Krankenhaus nicht möglich ist. Die Selbstverwaltungspartner werden mit der Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen und damit auch mit der Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf weitere pflegesensitive Krankenhausbereiche beauftragt. Die Möglichkeit der finanzwirksamen Berücksichtigung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Rahmen des Pflegebudgets wird erweitert, und zwar auf bereits in der Vergangenheit ergriffene Maßnahmen, die fortgesetzt werden. Auch hiermit wird einer Forderung des Bundesrates Rechnung getragen. Mögliche Budgetminderungen für die Krankenhäuser aufgrund der Einführung des Pflegebudgets werden im Jahr 2020 auf 2 Prozent und im Jahr 2021 auf 4 Prozent begrenzt. Auch in der ambulanten Pflege haben wir das Gesetz nochmals verbessert: Wir haben klargestellt, dass auch in der häuslichen Krankenpflege künftig Tariflöhne voll refinanzierbar sind. Und wir haben präzisiert, dass höhere Wegekosten in der ambulanten Kranken- und Altenpflege auch außerhalb ländlicher Räume besser vergütet werden können. Im Bereich der Pflegeversicherung werden zudem bei den zusätzlichen GKV-finanzierten Stellen in der vollstationären Pflege verschiedene Klarstellungen vorgenommen: die Möglichkeit der Aufstockung von Teilzeitstellen neben Neueinstellungen, Präzisierungen des Verfahrens bis zum Vorliegen der näheren Bestimmungen durch den GKV-Spitzenverband sowie die Aufnahme der zwingenden Voraussetzungen bei der ausnahmsweise jetzt nach vier – vorher drei – Monaten möglichen Finanzierung von Pflegehelfern, damit diese eine Ausbildung zur Pflegefachkraft machen können. Dadurch wird das Ziel, mehr Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege zu gewinnen, weiter unterstützt. Durch Vereinfachung im Bereich der Selbsthilfeförderung in der Pflege sowie eine Erhöhung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung an den Fördermaßnahmen von 50 Prozent auf 75 Prozent wird die Selbsthilfe gestärkt, und zugleich werden die Länder entlastet. Die Pflegeversicherung stellt damit anstelle von bislang jährlich rund 8 Millionen Euro nunmehr maximal rund 12 Millionen Euro im Jahr für die Förderung der Selbsthilfe in der Pflege zur Verfügung. Das gemäß Zweitem Pflegestärkungsgesetz im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung wissenschaftlich entwickelte neue stationäre Qualitätssystem wird nun verbindlich eingeführt. In modifizierter Form wird der Wunsch des Bundesrates umgesetzt, dass die ambulanten Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege zum Beispiel in sogenannten Beatmungs-WGs erbringen, vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz auch in den Wohnräumen der Pflegebedürftigen überwacht werden können. Der Regierungsentwurf enthielt bereits eine Ermächtigung für die Länder, durch Rechtsverordnung von Einreisenden mit einem erhöhten Infektionsrisiko die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder die Duldung einer ärztlichen Untersuchung zu verlangen. Um die Arbeit der Gesundheitsbehörden zu erleichtern, können dabei auch die Grenzpolizeibehörden Daten über die betroffenen Einreisenden erheben und an die Gesundheitsbehörden übermitteln. Zur Sicherstellung der Versorgung und Aufrechterhaltung funktionsfähiger Schlaganfallzentren mussten wir Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Krankenhäuser nicht durch erhebliche Rückforderungen der Krankenkassen in Liquiditätsengpässe geraten – eine wichtige Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information ermächtigt worden, Änderungen und Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel auch mit Wirkung für die Vergangenheit vorzunehmen. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Gesundheit wird von dieser neuen Befugnis zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Gebrauch gemacht und der Wortlaut des OPS für die neurologische Komplexbehandlung des Schlaganfalls rückwirkend präzisiert werden. Im Ergebnis sind die in der Vergangenheit vorgenommenen Abrechnungen der entsprechenden Behandlungen daher auf einer zutreffenden Grundlage erfolgt, so dass Rückforderungsansprüche der Krankenkassen für diese Behandlungen nicht bestehen. Entsprechenden Klagen und Aufrechnungen wird hierdurch rückwirkend die Grundlage entzogen. Ein Vollzug entsprechender OPS-Änderungen vor dem 1. Januar 2019 scheidet jedoch aus, weil die zugehörige Ermächtigungsgrundlage erst zum 1.1.2019 in Kraft tritt. Darüber hinaus beabsichtigt auch das Bundesministerium für Gesundheit, die Krankenkassen und die Krankenhäuser zeitnah zu einem vermittelnden Austausch einzuladen, um die Neuregelungen des Pflegepersonal- Stärkungsgesetzes, die Reaktionen der Krankenkassen sowie die Auswirkungen auf die beklagten Krankenhäuser zu erörtern und gemeinsam bestehende Lösungsmöglichkeiten für eine ziel- und sachorientierte Vorgehensweise aller Beteiligten zu diskutieren. Die genaue Zahl der bei den Sozialgerichten erhobenen Klagen ist nicht bekannt. Es ist eine kurzfristige Abfrage beim GKV-Spitzenverband eingeleitet worden. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Weiss! Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über den Entschließungsantrag Niedersachsens, dem Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beigetreten sind, abzustimmen. Wer stimmt zu? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe die grüne Liste auf. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 9/20181 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 8, 9, 11 bis 15, 17 bis 23, 25, 30, 32, 35 bis 37, 39 und 43 bis 57. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. 1 Anlage 7 Es ist so beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: zu Tagesordnungspunkt 14 Frau Senatorin Kolat (Berlin). Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 10 auf: TOP 10 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes (Drucksache 561/18) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Lauinger aus Thüringen vor. Dieter Lauinger (Thüringen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes“ wird heute den Bundesrat im zweiten Durchgang passieren. Man wird es nicht aufhalten können. Gleichwohl ist es mir wichtig, dass es dies nicht unkommentiert tut. Das Gesetz versäumt es, das Grundproblem der Widerrufs- und Rücknahmeverfahren im Asylrecht anzugehen: Diese Verfahren sind überflüssig und gehören abgeschafft. Warum dem so ist, werde ich Ihnen gerne erläutern: Nach derzeitiger Rechtslage muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens drei Jahre nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Gewährung des Flüchtlingsstatus in jedem Einzelfall prüfen, ob die Schutzgründe zwischenzeitlich weggefallen sind oder ob die Angaben der Schutzsuchenden auf fehlerhaften Angaben beruhen und im Ergebnis der Bescheid zurückgenommen beziehungsweise widerrufen werden muss. Meines Erachtens wäre es sinnvoll gewesen, die anlasslose Überprüfung insgesamt zu überdenken. Denn tatsächlich könnte man die Kapazitäten, die diese umfassende Überprüfung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bindet, in anderen Bereichen viel effektiver einsetzen. Ich will Ihnen den Umfang dieser Arbeit gerne mit Zahlen belegen: Im ersten Halbjahr 2018 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei rund 101 000 Fällen überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme des Asylbescheides vorlagen. In 99,3 Prozent der Fälle – das ist eine beeindruckende Zahl – blieben die überprüften Bescheide bestehen. In nur 0,7 Prozent der Fälle kam das Bundesamt somit zu dem Ergebnis, seine frühere Entscheidung zu korrigieren. Die Zahl der tatsächlich erfolgten Widerrufe steht damit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erheblichen Prüfungsaufwand, der mit der Einleitung und Bearbeitung der Widerrufsprüfverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verbunden ist. Wir alle wissen das. 1 Anlage 8 Die Justizministerkonferenz hat vor einer Woche noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge großen Bedarf gibt: Die Qualität der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wird in vielen Fällen noch kritisiert, und vor allem ist dann, wenn das Verfahren in das gerichtliche Verfahren übergeht, die Mitwirkung des Bundesamtes fast nicht mehr gegeben. Hierin müsste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Arbeit einsetzen, nicht in die Überprüfung von Bescheiden, die zu 99,3 Prozent bestätigt werden. Ich fordere daher, die obligatorische Widerrufsprüfung abzuschaffen. Diese sinnvolle Anregung war leider nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Stattdessen wurden weitere Mitwirkungspflichten eingeführt, die faktisch wiederum zu einer Verschärfung des Asylrechts führen werden. Nach dem neuen § 73 Absatz 3a Satz 6 des Asylgesetzes muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig bei der Entscheidung über die Aufhebung des Schutzstatus „berücksichtigen, inwieweit der Ausländer seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist“. Ausweislich der Begründung des Gesetzes dient diese Regelung „insbesondere der Klarstellung, dass eine ausbleibende oder unvollständige Mitwirkung des Betroffenen im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren seitens der Behörde zu seinen Lasten berücksichtigt werden kann“. Ich widerspreche dieser Ausführung deutlich. Diese Regelung wird nach meiner Auffassung zu Rechtsunsicherheit bei der Behörde und natürlich auch bei den Betroffenen führen. Denn es bleibt unklar, welches Gewicht einer unzureichenden Mitwirkung zukommen soll und wann überhaupt von einer unvollständigen Mitwirkung ausgegangen werden kann. Es erscheint prinzipiell möglich, dass das BAMF künftig den Status als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter aufhebt, weil die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nach Einschätzung der Behörde nicht ausreichend nachgekommen sind, und zwar unabhängig von einer Veränderung der individuellen Gefahrensituation im Herkunftsland beziehungsweise ohne den konkreten Nachweis unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Antragsverfahren. Dies wiederum – ich betone es noch einmal – bei 0,7 Prozent aufgehobenen Bescheiden! Ich halte eine solche Regelung auch für europarechtlich bedenklich. Denn zwar erlaubt es die sogenannte Qualifikationsrichtlinie den Mitgliedstaaten, Schutzsuchende zur Mitwirkung im Verfahren zu verpflichten. Sie listet aber die zulässigen Gründe für eine Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft beziehungsweise des subsidiären Schutzes abschließend auf. Eine Aufhebung des Schutzstatus aus anderen Gründen, namentlich wegen unzureichender Mitwirkung des Schutzberechtigten, ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Es bleibt letztlich abzuwarten, wie das Bundesamt mit den erweiterten Mitwirkungspflichten umgeht. Ich mahne aus den aufgezeigten Gründen Zurückhaltung bei den Anforderungen an die Mitwirkungspflicht an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Lauinger! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: TOP 16 Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drucksache 562/18, zu Drucksache 562/18) Es liegen mehrere Wortmeldungen vor, zunächst von Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist, wenn ich mich richtig erinnere, das dritte Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in meinem Leben als Bundestagsabgeordneter und als Mitglied einer Landesregierung. Man hat langsam den Eindruck, dass die Debatte über die Beschleunigung ungefähr genauso lange dauert wie die Planung und Genehmigung großer Infrastrukturprojekte. Auch wenn das spöttisch klingt, will ich damit nicht sagen, dass dies kein ernstes Problem ist. Es ist ein großes Problem. Es ist ein ernstes Problem. Wir sind bei der Beschleunigung von Planung und Genehmigung seit Jahren nicht wirklich vorangekommen. Ich halte das für dringend und glaube, dass dies inzwischen unbestritten ist. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Wir brauchen im Schnitt für Radwege bis zu zehn Jahre, für Umgehungsstraßen 20 bis 30 Jahre, für größere Schienenprojekte – zum Beispiel Ausbau des dritten und vierten Gleises im Rheintal, ein europäisches Korridorprojekt – 50 Jahre. Das sind absolut inakzeptable Zeiten. Wir müssen uns ernsthaft Gedanken darüber machen, wie wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen können. Insofern ist es begrüßenswert, dass diese Bundesregierung einen erneuten Versuch macht, Beschleunigung ins Verfahren zu bringen. Ich muss allerdings sagen: Dies ist wieder einmal ein weiterer Versuch. Bei all diesen Vorschlägen ist das Problem oft die Frage, an welchem Punkt man ansetzt. Ich habe immer wieder festgestellt, man setzt am falschen Ende an, man hat falsche Vorstellungen, wo Zeit verlorengeht. Richtig ist – deswegen stimmen wir vielen Punkten dieses Gesetzes zu –, dass es notwendig ist, bestimmte Maßnahmen vor einer endgültigen Entscheidung vorziehen zu können, etwa im Bereich des Naturschutzes. Dabei ist zu bedenken, dass Eingriffe reversibel, nicht irreversibel sind. Das sind Maßnahmen, die helfen. Dann kann man schon mal anfangen, bevor endgültig entschieden ist. Es gibt eine Reihe von Regelungen, die nach der öffentlichen Debatte und nach unserer Erfahrung zwingend notwendig wären, die aber in diesem Gesetz nicht enthalten sind. Wir haben zum Beispiel die Erfahrung gemacht, dass man richtig Zeit sparen kann, wenn man die Öffentlichkeit frühzeitig umfassend beteiligt. Dann kann man viele Konflikte abräumen, und man findet sich nicht vor Gericht wieder, weil man die Probleme vorher gelöst hat. Wir bedauern es sehr, dass ebendies fehlt. Oder: Verzahnung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren. Hier gibt es oft doppelt laufende Prozesse, zum Teil laufen die Prozesse aneinander vorbei. Auf jeden Fall gibt es Doppelarbeit, die das Ganze verzögert und erschwert. Schließlich gibt es nicht nur Schienenprojekte, sondern auch Schienen-ÖPNV-Projekte in den Städten. Wir hätten erwartet, dass auch dazu eine Regelung aufgenommen wird. Der Bundestag hat eine Resolution beschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben sie eingebracht, und auch Grüne haben zugestimmt, weil darin die entscheidenden Punkte erwähnt werden. Wir haben in Gesprächen und Verhandlungen mit der Bundesregierung versucht, die Punkte, die der Bundesrat gemeinsam beschlossen hat, möglichst in das Verfahren einzubringen. Leider sind zu wenige aufgenommen worden. Wir hoffen aber doch sehr, Herr Staatssekretär Ferlemann, dass Sie in Ihrer Rede heute hier deutlich machen, dass Sie das nicht nur gehört haben, sondern es auch annehmen, damit wir alsbald eine Fortsetzung der Planungsbeschleunigungsbemühungen vorfinden, indem Sie einen Nachtrag oder ein neues Gesetz vorlegen. Wir halten das für zwingend notwendig. In einem neuen Gesetz muss das Behördensystem innerhalb eines Landes, zwischen Bundesländern und Bund oder innerhalb eines Landes und den Regierungspräsidien berücksichtigt werden. Nach meiner Erfahrung haben wir zu viel behördlichen Schwergang, zu lange liegen sogenannte Gesehen-Vermerke herum, aber man kann nicht erklären, warum es nicht weitergeht. Man sollte nicht nur nach außen schauen, wo Hindernisse sind, sondern auch die Abläufe selbst betrachten und die Verfahren in den eigenen Behörden optimieren. Das steht an, und das wäre gut. Wir jedenfalls können schon sagen, dass wir Fortschritte gemacht haben. Zwingend notwendig ist auch, dass wir bei den Planungsbehörden und bei den Gerichten endlich genügend Personal haben. Hier gibt es einen riesigen Engpass. Wir bauen deswegen bei größeren Projekten gerade den Planungsstab bei den Regierungspräsidien systematisch auf. Das Gleiche tun wir bei den Gerichten, wo es notwendig ist. Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr auf klare Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs zu den Fragen: Wie können wir das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren besser miteinander verknüpfen? Wie sieht es mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung aus? Wie sieht es mit den Möglichkeiten der Verbesserung des Personenbeförderungsgesetzes – Straßenbahnen – aus? Wie sieht es schließlich mit der personellen Stärkung der Behörden aus? Wenn Sie uns dazu ein positives Signal gäben, würden wir umso freudiger zustimmen. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Hermann! Es liegt eine weitere Wortmeldung vor von Herrn Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eines gleich vorwegzunehmen: Auch Schleswig-Holstein wird dem Gesetz zustimmen. Einigen ist das nicht leichtgefallen. Aber zum Schluss haben doch die positiven Ansätze im Gesetz überwogen, auch wenn man Dinge zu kritisieren hat. Gleichwohl ist Schleswig-Holsteins Zustimmung eine Zustimmung im Grundsatz. Kollege Hermann hat es gesagt: Dem vorliegenden Gesetz fehlt es an weiteren Beschleunigungsmöglichkeiten, die übrigens bereits Inhalt der Strategie Planungsbeschleunigung des Bundesverkehrsministeriums sind. Das vom Bundesverkehrsministerium ins Leben gerufene Innovationsforum Planungsbeschleunigung hat all diese Vorschläge aufgezeigt. Das Gesetz fällt also in Wahrheit hinter das zurück, was schon erarbeitet worden ist. Und das ist doppelt ärgerlich nicht nur, weil damit einige Vorarbeit in der Rundablage zu verschwinden droht, sondern vor allem weil wir jede sinnvolle Maßnahme dringend brauchen, um Planungsverfahren in Deutschland wieder zu beschleunigen; Kollege Hermann hat auf die Zeiten hingewiesen. „Sinnvoll“ heißt im Übrigen nicht, dass Beschleunigung immer zu Lasten von Beteiligungsrechten von Verbänden oder zu Lasten des Naturschutzes stattfinden muss. Man kann viele Dinge machen. Aber ich will nicht von europäischen Nachbarn – etwa meinem dänischen Amtskollegen – milde und mitleidig belächelt werden, wenn gesagt wird: Bei Euch ist wohl ein leerer Seeadlerhorst wichtiger als ein transeuropäisches Verkehrsprojekt! Auch über so etwas müssen wir nachdenken. Heute Vormittag war die Rede von Mut, Herr Kollege Ferlemann. Beherzte Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren sind gewünscht, insbesondere in einigen Punkten, die man dezidiert sagen kann: Erstens brauchen wir die Klarstellung der Nichterforderlichkeit von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren in den Fällen, in denen etwas geändert wird. Gemäß Bundesfernstraßengesetz und Allgemeinem Eisenbahngesetz sind Planfeststellung und Plangenehmigung dann erforderlich, wenn eine Bundesstraße oder ein Schienenweg „geändert“ wird. Aber was heißt das genau? Bei der Einordnung von Vorhaben als Änderung beziehungsweise Instandsetzung gibt es Rechtsunsicherheit und in der Praxis erheblichen Zeitverlust und Nerverei. Das Innovationsforum hat dazu vernünftige Vorschläge gemacht. Sie sollte man aufgreifen. Insbesondere Ersatzneubauten oder Ersatzbauten ohne Erweiterungen sollten grundsätzlich als Instandhaltung definiert werden. Zweitens brauchen wir allgemeine Stichtagsregelungen. Die im Gesetz vorgesehene Regelung in Sachen Verkehrslärm ist ein wichtiger Ansatzpunkt, aber angesichts der Fülle von Inhalten von Planfeststellungsbeschlüssen schlichtweg zu kurz gegriffen. Wir brauchen ausreichend bemessene Übergangsvorschriften im Falle von Veränderungen von materiell-rechtlichen Rahmenbedingungen und verbindliche Fristen zur Eröffnung von Gerichtsverfahren. Drittens. Kollege Hermann hat es auch gesagt: Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ist wichtig. Sie erhöht die Akzeptanz und damit auch die Erfolgsaussichten. Ich bin sehr dafür, Qualitätsstandards für die Durchführung der Bürgerbeteiligung festzuschreiben und zu systematisieren. Gleichzeitig müssten wir dann über eine Mitwirkungspflicht von Umweltverbänden nachdenken; denn es muss darum gehen, dass nur diejenigen aktive Klagerechte haben, die sich im Vorfeld beteiligen. Nur so werden sich die Verfahren tatsächlich beschleunigen lassen. Viertens. Wir haben sehr oft Schienenprojekte, bei denen die Kommunen quasi in die Klage getrieben werden. Sie haben etwa mit einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme eigentlich gar nichts zu tun, aber geltendes Recht führt dazu, dass sie finanziell massiv beteiligt werden. Wir können dieses Thema schnell angehen, indem wir diese Leistungsbeiträge der Kommunen deutlich absenken. Das ist aus meiner Sicht schnell zu machen und würde viele Planverfahren, wie wir sie gerade bei der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung erleben, herausnehmen. Fünftens. Wir können in Teilen auf Legalplanungen setzen. Die Verabschiedung eigener Baugesetze für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben wäre ein zentraler Schritt zur Beschleunigung. Hier liegt ein Bericht des Bundesverkehrsministeriums vor. Hoffen wir, dass der Ankündigung etwas folgt! Sechstens. Eine gemeinsame Betrachtung von Straße und Schiene beim Lärmschutz ist eigentlich zwingend. Niemand versteht, warum für jeden Verkehrsträger der Lärmschutz extra betrachtet wird statt zusammen. Es ist aus unserer Sicht auch sinnvoll, Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren besser miteinander zu verzahnen. Alles Möglichkeiten der Vereinfachung! Mein Fazit deshalb – und anders als Kollege Hermann bin ich erst anderthalb Jahre wieder in der aktiven Politik –: Dieses Planungsbeschleunigungsgesetz ist allenfalls ein erster Schritt. Es muss der Ausgangspunkt erheblicher Anstrengungen sein, über weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung nachzudenken. Das muss nicht zu Lasten von Bürgerrechten und Naturschutz gehen, aber es darf auch keine Denkverbote geben. Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht, dass Infrastrukturvorhaben wieder schneller umgesetzt werden. Ansatzpunkte dafür gibt es aus meiner Sicht genug. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Buchholz! Nunmehr hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ferlemann aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als einer der weltweit führenden Wirtschaftsstandorte, als Logistikweltmeister und als zentrale Verkehrsdrehscheibe Europas ist Deutschland auf ein leistungsstarkes und modernes Verkehrsnetz angewiesen. Für die Realisierung unserer Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße brauchen wir einfache, effiziente, transparente und möglichst schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bund, Länder und Kommunen stellen für den Infrastrukturbau jedes Jahr erhebliche Finanzmittel bereit. Allein die Bundesmittel belaufen sich in diesem Jahr auf rund 14,1 und im kommenden Jahr auf rund 14,8 Milliarden Euro. Dieses Geld wollen wir zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zügig in den Erhalt, Aus- und Neubau von Straßen, Schienenwegen, Schleusen oder Brücken investieren. Allerdings sind Planungs- und Genehmigungszeiträume von zehn und mehr Jahren leider keine Seltenheit. Dieses Nadelöhr müssen wir beseitigen – Schritt für Schritt. Das vorliegende Gesetz wird hierzu seinen Beitrag leisten. Beim Planen und Bauen stehen wir vor komplexen Fragen im Spannungsverhältnis zwischen Infrastrukturbedarfen sowie Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes. Dass deren Beantwortung eine anspruchsvolle Aufgabe ist, haben die parlamentarischen Beratungen sowohl im Bundestag wie auch hier im Bundesrat gezeigt: Einzelne Regelungen gingen den einen zu weit, den anderen nicht weit genug. Im Ergebnis meinen wir, ein ausgewogenes Gesetz zur Abstimmung zu stellen, für das die Bundesregierung um Ihre Zustimmung bittet. Wir wollen damit die Verfahrenseffizienz verbessern, Doppelprüfungen vermeiden und Schnittstellen reduzieren. Wir wollen mehr Transparenz schaffen und damit die Bürgerbeteiligung stärken. Wir wollen Gerichtsentscheidungen beschleunigen. Außerdem wollen wir die Länder bei den Kosten für die Planung der Bundesfernstraßen finanziell stärker entlasten. Deshalb enthält das Gesetz nunmehr die Erhöhung der Zweckausgabenpauschale für Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen auf 5 beziehungsweise 6 Prozent. Wir alle wissen, dass bei der Planung und Realisierung unserer Infrastrukturvorhaben weitere Maßnahmen sinnvoll und erforderlich sind. An diesen gemeinsam zu arbeiten wird nunmehr die nächste Aufgabe sein. Ich danke den beiden Vorrednern für ihre Vorschläge und würde mich freuen, wenn sie uns gesetzmäßig ausformuliert vorgelegt werden könnten. Für den hierzu erforderlichen Diskussionsprozess sichern wir von Seiten des Bundes zu: Wir werden prüfen, wie eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren realisiert werden kann, indem die Untersuchungsergebnisse des Raumordnungsverfahrens im Planfeststellungsverfahren genutzt werden. Wir werden für Infrastrukturvorhaben des Bundes frühzeitige Bürgerbeteiligungen in Form von Beteiligungsscopings prüfen. Und wir werden einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vorlegen, in den die Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren übernommen werden, Kollege Hermann. Werten Sie die Zusagen, die ich eben gemacht habe, gerne als „Protokollerklärung der Bundesregierung“! Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau Ministerin Havliza (Niedersachsen) für Herrn Minister Dr. Althusmann und Frau Staatsministerin Höfken (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Antrag von Sachsen-Anhalt ist zurückgezogen. Die Ausschüsse empfehlen, gemäß Ziffer 1 dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Bitte Ihr Handzeichen zu Ziffer 2, zunächst Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 2 Buchstabe d, und zwar zunächst ohne den ersten Spiegelstrich! – Mehrheit. Dann bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 Buchstabe d erster Spiegelstrich! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: TOP 24 Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 419/18) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Gemäß unserer Geschäftsordnung habe ich die Frage positiv zu stellen: Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Das ist eine Minderheit. 1 Anlagen 9 und 10 Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 59 auf: TOP 59 Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 576/18) Dem Antrag ist Hamburg beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Breitenbach aus Berlin vor. Elke Breitenbach (Berlin): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten gab es viele Meldungen über die Bemühungen von Verdi, der Vereinigung Cockpit und der Flugbegleitergewerkschaft Ufo um den Abschluss von Tarifverträgen bei Ryanair. Die Forderungen der Gewerkschaften ranken sich nicht nur um tarifvertraglich geregelte bessere Arbeitsbedingungen. Eine Kernforderung war und ist auch der Abschluss eines Tarifvertrages über die Errichtung einer betrieblichen Interessenvertretung. Dem, meine Damen und Herren, verschließt sich Ryanair weiterhin beharrlich. Auch der Vorvertrag zu einem Tarifvertrag, der zwischen Ryanair und Verdi geschlossen wurde, hat an dieser Position nichts geändert. Ich finde, das geht so nicht. Das ist nicht hinnehmbar. Allerdings ist es leider so, dass die geltende Rechtslage dies zulässt; denn das Betriebsverfassungsgesetz findet nur auf Landesbetriebe der Luftfahrtunternehmen Anwendung. Alle anderen im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können davon nicht profitieren. Eine Vertretung kann nur durch einen Tarifvertrag errichtet werden Ich muss ganz ehrlich sagen: Als ich das gehört habe, war ich etwas überrascht. Ich finde, das ist nicht mehr zeitgemäß. Es gibt auch keine Auffanglösung für den Fall, dass sich eine der beiden Seiten einer tarifvertraglichen Lösung verweigert. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht dies nicht vor. Im Endeffekt heißt dies, dass es in der Hand einer der beiden Tarifvertragsparteien liegt, die Errichtung einer Vertretung für das fliegende Personal zu verhindern. Deshalb, meine Damen und Herren, möchten wir hier gerne eine Änderung herbeiführen. Wir können heute feststellen: Es gibt eine Reihe von Luftfahrtunternehmen, die entsprechende Tarifverträge und damit auch eine betriebliche Interessenvertretung haben. Nicht nur Ryanair, auch andere verweigern sich dem beharrlich. Deshalb gibt es hier Handlungsbedarf. Wir möchten den § 117 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz durch eine Auffanglösung – also eine Anwendung der allgemeinen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes – für den Fall ergänzen, dass sich die Tarifvertragsparteien über eine tarifvertragliche Regelung nicht einigen können. Nun wissen wir alle – und das ist zu begrüßen –, dass das Bundeskabinett vor wenigen Tagen auf Initiative des Bundesarbeitsministers eine „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen im Bundestag zur Änderung des § 117 Betriebsverfassungsgesetz beschlossen hat. Sie soll in das Qualifizierungschancengesetz Eingang finden. Wir wissen noch nicht, was die Koalition im Einzelnen beschließen wird. Wir verstehen unseren Antrag auch nicht als Konkurrenz. Aber wir finden es nach wie vor wichtig, dass Impulse und Unterstützung für eine entsprechende Änderung, für eine solidarische gesetzgeberische Unterstützung der Beschäftigten durch den Bundesrat, die Länderkammer, kommen. Denn es sind die Länder, die mit der Entscheidung der Fluggesellschaften leben müssen, dass zum Beispiel dort Standorte geschlossen werden, wo die Beschäftigten ihre Rechte einfordern. Es sind nicht nur die Länder, sondern in erster Linie die Beschäftigten, die damit zurechtkommen müssen. Aber wir Bundesländer haben insoweit natürlich auch eine Verantwortung. Deshalb hat der Berliner Senat gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Thüringen, Bremen und nun auch Hamburg die Initiative ergriffen und Ihnen diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Ihn möchten wir gerne einbringen. Ich bitte ganz herzlich um Ihre Unterstützung, auch im Interesse der Beschäftigten. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Breitenbach! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 60 auf: TOP 60 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 573/18) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein) vor. Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung schreitet mit Tempo voran und umfasst immer mehr Lebens- und Arbeitsbereiche in unserer Gesellschaft. Längst ist die Verfügbarkeit von Internet Grundvoraussetzung für die Teilhabe an unserer Gesellschaft. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Lorenz Caffier) Wenn sich Personen dafür einsetzen, anderen Bürgerinnen und Bürgern diese Teilhabe zu ermöglichen und zu erleichtern, dann verdient das unsere Unterstützung. Dazu braucht diese neue Form des bürgerschaftlichen Engagements dieselben Rahmenbedingungen wie die traditionellen Formen des Ehrenamtes. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben mehrere Länder eine Bundesratsinitiative eingebracht, um sogenannten Freifunk-Initiativen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Weil das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag in der vergangenen Wahlperiode nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Initiative der Diskontinuität unterfallen. Da der Handlungsbedarf aber geblieben ist – er ist aus unserer Sicht nach wie vor groß –, hat Schleswig-Holstein die Initiative ergriffen und bringt den Gesetzentwurf heute zusammen mit weiteren Ländern erneut in den Bundesrat ein. Meine Damen und Herren, Freifunk-Initiativen verzeichnen in den letzten Jahren regen Zulauf. Immer mehr Menschen engagieren sich in diesen nichtkommerziellen Vereinen, um Datennetze mittels WLAN aufzubauen. Alle Bürgerinnen und Bürger können diese Angebote kostenlos nutzen. Damit wird der Internetzugang außerhalb der eigenen Wohnung unabhängig vom Geldbeutel möglich. Das ist gut so; denn im digitalen Zeitalter ist der freie Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge, damit die Bürger und Bürgerinnen Chancengleichheit im digitalen Bereich haben. Besonders engagiert haben sich viele Freifunk- Initiativen in den vergangenen Jahren in der Flüchtlingshilfe, indem sie Unterkünfte mit drahtlosem Internetzugang versorgt haben. Sie wissen vermutlich aus Ihren Ländern, wie wichtig es ist, dass in den Unterkünften ein Internet- beziehungsweise Onlinezugang vorhanden ist. Darüber hinaus fördern die Vereine die Medien- und Technikkompetenz, indem Interessierte am Aufbau eines Freifunknetzes selbst mitwirken und häufig an Bildungsmaßnahmen zu Fragen der Hard- und Software teilnehmen können. Aktuell ist die Rechtslage so, dass Vereine, die sich auf dem Gebiet des Freifunks engagieren, nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden können, wenn sie einen der in der Abgabenordnung ausdrücklich genannten Zwecke fördern, zum Beispiel Volks- und Berufsbildung oder mildtätige Zwecke. Eine unmittelbare Förderung der ureigenen Aufgaben der Initiativen – die Einrichtung und Unterhaltung von Freifunknetzen – gehört derzeit hingegen nicht zu den begünstigten Zwecken. Um Rechtssicherheit für die Initiativen zu schaffen, sieht unser Gesetzentwurf vor, die Abgabenordnung um den neuen gemeinnützigen Zweck „Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen“ zu ergänzen. Damit ermöglichen wir es Freifunk-Initiativen, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, so dass Spenderinnen und Spender ihre Zuwendung steuerlich geltend machen können. Das hätte den Vorteil, dass unter diesen Voraussetzungen mehr Menschen bereit sein dürften, zu spenden, und sich damit die finanzielle Situation der Freifunk-Initiativen verbessert. Das eingenommene Geld kann wiederum in den Ausbau der Freifunknetze fließen und damit der Allgemeinheit zugutekommen. Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft lebt vom Einsatz der Menschen im ehrenamtlichen Bereich, ob im Sportverein, bei der Feuerwehr oder eben in einer Freifunk-Initiative. Neue Formen des gesellschaftlichen Engagements entstehen, und deshalb sind Rechtsanpassungen notwendig. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen ist hierzu ein wichtiger Beitrag. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Initiative, die wir mit anderen Ländern auf den Weg gebracht haben, sowohl im Bundesrat als auch später im Bundestag eine Mehrheit fände. Amtierender Präsident Lorenz Caffier: Vielen Dank, Frau Kollegin! Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits in der 18. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Er ist der Diskontinuität unterfallen. Erneute Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Es ist jedoch beantragt worden, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer für sofortige Sachentscheidung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Wir haben nun darüber zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein) zur Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: TOP 28 Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 519/18) Frau Staatsministerin Hinz, Sie haben das Wort. Priska Hinz (Hessen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hessen will mit dieser Initiative Datensicherheit, Transparenz und Information im Umgang mit digitalen Daten erreichen. Der Fall „Cambridge Analytica“ ist Ihnen allen sicher noch in lebhafter Erinnerung. Millionenfach wurden Privatsphäre und Datenschutz von Nutzerinnen und Nutzern verletzt, als Facebook deren Daten an die britische Datenanalysefirma weitergegeben hat. Vorwürfe gegenüber sozialen Netzwerken reichen von der Verbreitung von „Fake News“ bis zur gezielten Beeinflussung der demokratischen Willensbildung der Nutzerinnen und Nutzer. Ich sage klar und deutlich: Wenn Daten, die Nutzerinnen und Nutzer freiwillig in soziale Netzwerke einstellen, um

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