Protokoll der 972. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 972. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 972
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
972. Sitzung
Berlin, Freitag, den 23. November 2018
I n h a l t :
Begrüßung einer Delegation der Belarussisch-
Deutschen Parlamentariergruppe des
Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Gratulation zur Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 407
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 407
Präsident Daniel Günther . . . . . . . . . 407
Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister
für besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 409
2. Gesetz zur Weiterentwicklung des
Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit
(Drucksache 521/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415
3. Gesetz über Leistungsverbesserungen und
Stabilisierung in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs-
und -Stabilisierungsgesetz) (Drucksache
557/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 447*
Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . . 447*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 447*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
4. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der
Familien sowie zur Anpassung weiterer
steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz
– FamEntlastG) (Drucksache 558/18) . . . . . 415
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 415, 448*
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 415
Susanna Karawanskij (Brandenburg) 416, 447*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417
5. Gesetz zur Vermeidung von
Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im
Internet und zur Änderung weiterer
steuerlicher Vorschriften (Drucksache 559/18) . . . . 417
Dr. Thomas Schäfer (Hessen) . . . . . . 417
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 448*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 Satz 2 und
Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 GG . . . . . . . 418
6. Gesetz zur Beitragsentlastung der
Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versichertenentlastungsgesetz –
GKV-VEG) (Drucksache 522/18) . . . . . . . . 412
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 412
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
7. Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals
(Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG)
(Drucksache 560/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 418
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 419
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 421
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit . . . . 422
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
8. Gesetz zur Änderung des
Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und Zweiten
Dopingopfer-Hilfegesetzes sowie
Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 523/18) . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
9. Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Juli 2018
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Zentralrat der Juden in
Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –
zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar
2003 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Zentralrat der Juden in
Deutschland – Körperschaft des öffentlichen
Rechts – zuletzt geändert durch den Vertrag
vom 30. November 2011 (Drucksache
524/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
10. Drittes Gesetz zur Änderung des
Asylgesetzes (Drucksache 561/18) . . . . . . . . . . . . . . 424
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 424
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
11. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2015/2436 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. Dezember 2015 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Marken
(Markenrechtsmodernisierungsgesetz – MaMoG)
(Drucksache 525/18, zu Drucksache 525/18) 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
12. Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-
Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu
urheberrechtlich geschützten Werken
zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder
Lesebehinderung (Drucksache 526/18, zu
Drucksache 526/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
13. a) Gesetz zu der Entschließung LP.4(8) vom
18. Oktober 2013 über die Änderung des
Londoner Protokolls zur Regelung des
Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der
Meeresdüngung und andere Tätigkeiten
des marinen Geo-Engineerings –
(Drucksache 527/18)
b) Gesetz zur Beschränkung des marinen
Geo-Engineerings (Drucksache 528/18) . 423
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . 449*
Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
14. Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 529/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . 452*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
15. Zweites Gesetz zur Änderung des
Seearbeitsgesetzes (Drucksache 530/18) . . . . . . . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
16. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren im
Verkehrsbereich (Drucksache 562/18, zu
Drucksache 562/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 425
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 426
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . 427
Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . 452*
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 453*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 GG –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 428
17. Zweites Gesetz zur Änderung
bewachungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache
531/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
18. Gesetz zur Änderung des
Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
(Drucksache 532/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
19. Viertes Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 533/18) . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
20. Gesetz über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr
2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019)
(Drucksache 534/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
21. Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember
2017 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen
Forstinstitut über die Errichtung eines
Büros des Europäischen Forstinstituts in
der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache
537/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
22. Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Februar
2018 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tunesischen Republik
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen (Drucksache 538/18) . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
23. Gesetz zu dem Internationalen
Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das
sichere und umweltgerechte Recycling von
Schiffen (Übereinkommen von Hongkong)
(Drucksache 539/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 449*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung
der Einkommensgrenze für Minijobs und
für Verbesserungen für Arbeitnehmer in
der Gleitzone – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 419/18) . . . . . . . . . . . . 428
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 428
25. Entschließung des Bundesrates „Es ist
normal, verschieden zu sein“ – Antrag der
Länder Bremen, Berlin – (Drucksache 495/18) . 423
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 450*
26. Entschließung des Bundesrates –
Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den
Rechtsstaat durch den Bund – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 23
Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 322/18, Drucksache 322/1/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
27. Entschließung des Bundesrates zur Reduktion
des von grenznahen Kernkraftwerken
ausgehenden Risikos für die Bevölkerung in
Deutschland – Antrag des Landes Baden-
Württemberg – (Drucksache 512/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
28. Entschließung des Bundesrates zu
Transparenz und klaren Regeln auf digitalen
Märkten – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 519/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 430
Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 430
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 431
29. Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten
Beteiligung des Bundes an den
Integrationskosten der Länder und Kommunen und
zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung
des Fonds „Deutsche Einheit“ – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
502/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
30. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch –
Beitragssatzanpassung – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 503/18) . 423
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 450*
31. Entwurf eines Gesetzes für schnellere
Termine und bessere Versorgung (Terminservice-
und Versorgungsgesetz – TSVG)
(Drucksache 504/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 433
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 454*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
32. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Umwandlungsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
505/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
33. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
(5. TKG-Änderungsgesetz – 5. TKGÄndG)
(Drucksache 506/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 435
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436
34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetzes, des
Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer
energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 563/18,
zu Drucksache 563/18) . . . . . . . . . . . . . . . . 436
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 436
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 438
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 454*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 454*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442
35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 14. August 2017 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Mauritius über den Luftverkehr
(Drucksache 507/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 450*
36. Bericht über die Situation unbegleiteter
ausländischer Minderjähriger in
Deutschland (Drucksache 478/18) . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 450*
37. Bericht nach § 3 des
Energieleitungsausbaugesetzes – gemäß § 3 EnLAG –
(Drucksache 485/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 450*
38. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Abschaffung der jahreszeitlich bedingten
Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie
2000/84/EG
COM(2018) 639 final; Ratsdok. 12118/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 443/18, zu Drucksache 443/18) 442
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 456*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 443
39. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: EU-Justizbarometer 2018
COM(2018) 364 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 416/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 450*
40. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Europäische Grenz- und Küstenwache und
zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion
98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU)
Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates und der Verordnung (EU)
2016/1624 des Europäischen Parlaments und
des Rates
COM(2018) 631 final; Ratsdok. 12143/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 472/18, zu Drucksache 472/18) 443
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 457*
Heike Taubert (Thüringen) . . . . . . . . 457*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443
41. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
gemeinsame Normen und Verfahren in den
Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger
Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
COM(2018) 634 final; Ratsdok. 12099/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 473/18, zu Drucksache 473/18) 443
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443
42. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verhinderung der Verbreitung terroristischer
Online-Inhalte
COM(2018) 640 final; Ratsdok. 12129/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 474/18, zu Drucksache 474/18) 444
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
43. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige
Bioökonomie für Europa – Stärkung der
Verbindungen zwischen Wirtschaft,
Gesellschaft und Umwelt
COM(2018) 673 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 511/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 450*
44. Dritte Verordnung zur Änderung der
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
(Drucksache 486/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
45. Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2019
(Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)
(Drucksache 496/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
46. Siebte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
(Drucksache 497/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
47. Erste Verordnung zur Änderung der
Neuartige Lebensmittel-Verordnung (Drucksache
498/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
48. Zweite Verordnung zur Änderung der
AZRG-Durchführungsverordnung
(Drucksache 508/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
49. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 20. Januar 2016 über
Versicherungsvertrieb (Drucksache 487/18) . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
50. Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Kommunalträger-
Abrechnungsverwaltungsvorschrift (Drucksache
488/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e
Absatz 2 und 3 GG i.V.m. § 48 Absatz 3
SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
51. Zehnte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der
Sozialversicherung (Drucksache 499/18) . . 423
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450*
52. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des
Klärschlamm-Entschädigungsfonds –
gemäß § 2 Absatz 3, 5 und 6 KlärEV –
(Drucksache 542/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 542/1/18 . . . . . . . . . . 451*
53. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der
Kommission für heterogenes Material
für Pflanzenpopulationen – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache
457/18)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die neue Generation von
Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen
Methode der Koordinierung zur
Umsetzung des strategischen Rahmens für die
europäische Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der allgemeinen und beruflichen
Bildung („ET 2020“) (Arbeitsgruppe der
Kommission „Frühkindliche Bildung
und Betreuung“) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache
460/18)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die neue Generation von
Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen
Methode der Koordinierung zur
Umsetzung des strategischen Rahmens für die
europäische Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der allgemeinen und beruflichen
Bildung („ET 2020“)
(Kommissionsarbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“)
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 501/18)
d) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Europass
Sachverständigengruppe der Kommission
(Europass Advisory Group) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache
513/18)
e) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
„Zusammenarbeit in Strafsachen“
(COPEN) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 514/18)
f) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die neue Generation von
Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen
Methode der Koordinierung zur
Umsetzung des strategischen Rahmens für die
europäische Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der allgemeinen und beruflichen
Bildung („ET 2020“) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache
520/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 457/1/18 . . . . . . . . . . 451*
Beschluss zu b): Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 460/1/18 . . . . . . 451*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 501/1/18 . . . . . . . . . . 451*
Beschluss zu d): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 513/1/18 . . . . . . . . . . 451*
Beschluss zu e): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 514/1/18 . . . . . . . . . . 451*
Beschluss zu f): Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 520/1/18 . . . . . . . . 451*
54. Bestellung von Mitgliedern des
Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
– gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und
Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache
413/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 413/1/18 . . . . . . . . . . 451*
55. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur
Errichtung einer Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – (Drucksache 483/18) . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 483/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 451*
56. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz für die
Ernennung einer Bundesanwältin beim
Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG –
(Drucksache 489/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 489/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 451*
57. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 535/18) . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 452*
58. Wahl des Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß § 9 Absatz 1
BVerfGG – (Drucksache 580/18) . . . . . . . . 411
Beschluss: Prof. Dr. Stephan Harbarth wird
gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
59. Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der
Bildung betrieblicher
Interessenvertretungen für im Flugbetrieb beschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
Luftfahrtunternehmen – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin,
Brandenburg, Bremen, Thüringen und Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
576/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428
Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 428
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429
60. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung zwecks Anerkennung der
Gemeinnützigkeit von Freifunk – Antrag
der Länder Schleswig-Holstein, Bremen,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
Pfalz, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 573/18) . . . . . . . . . . . . . 429
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 429
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Bestellung
von Ministerin Monika Heinold
(Schleswig-Holstein) zur Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 430
61. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Genossenschaften – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Brandenburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
577/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
62. Entschließung des Bundesrates –
Teilhabeverfahrensbericht nach Sozialgesetzbuch
(SGB IX) Neuntes Buch Rehabilitation und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
(§ 41) – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 570/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
63. Entschließung des Bundesrates – Streichung
der Importförderklausel für Arzneimittel
im Fünften Buch Sozialgesetzbuch – Antrag
des Landes Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 578/18) . . . . . 431
Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 431
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
64. Entschließung des Bundesrates
„Fahrgastrechte stärken – Entschädigungsansprüche
der Verbraucherinnen und Verbraucher bei
Verspätungen und Ausfällen im Flug- und
Bahnverkehr automatisieren“ – Antrag des
Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 571/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 453*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
65. Wahl eines Schriftführers – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 567/18) . . . 411
Beschluss: Staatsminister Georg Eisenreich
(Bayern) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 411
66. Entschließung des Bundesrates: Wirksame
Unterstützung der Forstbetriebe in Folge
klimawandelbedingter
Extremwetterereignisse – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
595/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 446
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Amtierender Präsident D r . P e t e r T s c h e n t -
s c h e r , Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg –
zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
Amtierender Präsident L o r e n z C a f f i e r ,
Minister für Inneres und Europa des Landes
Mecklenburg-Vorpommern – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten
Georg Eisenreich, Staatsminister für Digitales,
Medien und Europa
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit
und Soziales
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
B r e m e n :
Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit,
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und
Entwicklungszusammenarbeit
Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Till Steffen, Senator, Präses der Justizbehörde
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt und Energie
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dr. Thomas Schäfer, Minister der Finanzen
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Herbert Reul, Minister des Innern
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Jürgen Lennartz, Staatssekretär. Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
Jürgen Barke, Staatssekretär im Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung
und Integration
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Heike Taubert, Finanzministerin
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium
der Finanzen
972. Sitzung
Berlin, den 23. November 2018
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 972. Sitzung des Bundesrates.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf unsere
Ehrentribüne lenken. Dort hat eine hochrangige Delegation der
Belarussisch-Deutschen Parlamentariergruppe des
Deutschen Bundestages Platz genommen.
Sehr verehrte Damen und Herren, wir heißen Sie in
unserem Plenarsaal herzlich willkommen und wünschen
Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt in
unserem Hause.
(Beifall)
Nun möchte ich entsprechend § 23 unserer
Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft
bekanntgeben:
Am 31. Oktober 2018 ist Herr Senator Frank
H o r c h aus der Landesregierung von Hamburg und
damit aus dem Bundesrat ausgeschieden.
Am 1. November 2018 wurde Herr Senator Michael
W e s t h a g e m a n n zum stellvertretenden Mitglied
des Bundesrates bestellt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem
neuen Mitglied und wünschen Herrn Horch für die Zukunft
alles Gute.
Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus S ö d e r
gratuliere ich ganz herzlich zu seiner Wahl. Lieber Herr
Kollege Söder, ich wünsche Ihnen alles Gute bei der
Amtsführung und stets eine glückliche Hand!
(Beifall)
Da wir gerade bei den Gratulationen sind: Wir haben
heute auch ein Geburtstagskind unter uns: Die
Bevollmächtigte aus Hamburg, Annette T a b b a r a , hat
heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute!
(Beifall)
Nun kommen wir zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen
mit 66 Punkten vor.
Die Punkte 26 und 27 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 65,
58, 3 und 6 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach
TOP 24 werden die Punkte 59 und 60 – in dieser
Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 28 werden die Punkte 63
und 64 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung?
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Ansprache des Präsidenten
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Es sind besondere Zeiten, in denen
Schleswig-Holstein für ein Jahr die
Bundesratspräsidentschaft übernimmt – besondere Zeiten, weil eine Reihe
von Jubiläen demokratischer Institutionen und
Errungenschaften vor uns liegen:
Das Frauenwahlrecht in Deutschland wurde vor 100
Jahren eingeführt.
Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt.
Es jährt sich zum 30. Mal der Beginn der friedlichen
Revolution, die zum Fall der Mauer führte.
Und nicht zuletzt wird unser Verfassungsorgan
Bundesrat 70 Jahre alt.
Das sind besondere Anlässe, an denen es um
Würdigung und Selbstvergewisserung von Demokratie, Freiheit
und Rechtsstaat geht und an denen wir uns fragen:
Inwieweit teilen wir bestimmte Werte und
Überzeugungen? Wie konsensfähig ist unsere Gesellschaft? Wo tun
sich Risse auf? Und ab welchem Spaltmaß wird es
gefährlich für den Zusammenhalt in unserem Land?
Insofern sind diese Anlässe eine große Chance. Denn
die Zeiten, in denen Schleswig-Holstein die
Bundesratspräsidentschaft übernimmt, sind ja auch deshalb
besonders, weil unsere demokratischen Gewissheiten
herausgefordert werden – nicht nur in Deutschland, auch in
Europa. Wir stehen vor großen Herausforderungen, sind
konfrontiert mit komplexen Fragen, und überall besteht die
Gefahr, dass darauf die einfachen Antworten
mehrheitsfähig werden – und damit in aller Regel die falschen
Antworten obsiegen, die gefährlichen und spaltenden
Antworten.
Gleichzeitig sind diese runden Demokratie-
Geburtstage eine wunderbare Chance, um wieder für
mehr Zuversicht zu sorgen. Schleswig-Holstein will dazu
seinen Beitrag leisten. Deshalb steht die Präsidentschaft
unter dem Motto „Mut verbindet“. Weil wir in
herausfordernden Zeiten nur dann etwas gemeinsam erreichen
können, wenn wir gemeinsam mutig sind.
1989 brauchten die Menschen erheblichen Mut, um
auf die Straßen zu gehen. Heute braucht es eigentlich
weit weniger Mut, um für den Erhalt der Demokratie
einzutreten. Aber genau deswegen ist es so wichtig, dass
wir sie verteidigen, dass wir offen für sie einstehen. Das
müssen wir gemeinsam mutig und entschlossen machen,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wer etwas zum Positiven verändern oder ein Ziel
erreichen will, der braucht Mut und Optimismus. Wir
müssen den Menschen in Deutschland Mut geben. Und
wir können das auch, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn wir es wollen.
Es soll sich nicht der Eindruck verfestigen, die Politik
befasse sich viel mit sich selbst. Das kostet uns
Zuversicht und Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit
unserer Parteiendemokratie.
Wir müssen kraftvoll zurück in die Spur kommen. Das
stärkt auch unsere europäische Rolle; denn die
proeuropäischen Kräfte, die es in allen EU-Staaten gibt, hoffen
auf ein Deutschland, das sich für den Zusammenhalt in
Europa engagiert. Das erwarten übrigens auch vier von
fünf Deutschen von uns. Denn mit dieser großen
Mehrheit sind die meisten Menschen für die Europäische
Union. Sie sagen: Europa ist eine gute Sache. So viel
Zustimmung zur EU hatten wir in ganz Europa in den
letzten 25 Jahren nicht.
Deswegen brauchen wir eine Politik, die den
Menschen Mut macht. Wir müssen über Grenzen hinweg
sachorientiert zusammenarbeiten – politisch und
geografisch. Das führt in Schleswig-Holstein – das ist nur ein
Beispiel, wie man es machen kann – dazu, dass
Minderheiten und Mehrheiten in unserem Land gut miteinander
auskommen.
Diesen Geist wollen wir auch hier im Bundesrat
stärken. Die Länderkammer ist mitentscheidendes
Verfassungsorgan. Die Länder spielen im Bund eine
konstruktive Rolle.
Ich gebe zu, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das zu
organisieren ist anspruchsvoller geworden in den
vergangenen Jahren. 16 Länder werden in 13 verschiedenen
Koalitionsmodellen regiert. Und nach den jüngsten
Landtagswahlen ist klar: Es wird für die Länder nicht
einfacher, mit einer Position in Bundesratsabstimmungen zu
gehen. Deswegen sollten wir in Teilen auch die
Arbeitsweise unserer Länderkammer überdenken und sie so
organisieren, dass wir zu gemeinsamen Positionen
kommen, damit wir die Arbeitsfähigkeit unseres
Verfassungsorgans erhalten. Gerade bei Stellungnahmen zu
europäischen Themen müssen wir in der Lage sein, einen
Konsens zu finden und zu vertreten. Unsere Arbeitsweise
im Bundesrat muss mit den Ansprüchen eines komplexer
gewordenen Föderalismus mithalten.
Seien wir mutig und diskutieren. Und am besten
entscheiden wir. Ich bin sicher: Wenn die Länder ein starker
Entscheidungsmut verbindet, dann wird das belebend auf
unsere Demokratie wirken.
Wir Länder gestalten das Leben der Menschen ganz
konkret über den Bundesrat mit. Wir wirken an
Bundesgesetzen mit und stoßen über Bundesratsinitiativen neue
Gesetze an. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass
anschließend für jeden erkennbar ist, wie welches Land
abgestimmt hat.
Deswegen frage ich mich, warum wir manche
technische Möglichkeit nicht nutzen – zum Beispiel
elektronische Abstimmung statt Handauszählung.
(Beifall Winfried Hermann [Baden-Württemberg])
– Das war noch nicht die Mehrheit; aber ich habe ja ein
Jahr Zeit, den Rest zu überzeugen.
(Heiterkeit)
Aus meiner Sicht lohnt sich jede Debatte darüber, wie
der Bundesrat in seiner Arbeit transparenter werden kann.
Wie er Ausweis eines lebendigen und selbstbewussten
Föderalismus bleibt. Und wie er auch dazu beitragen
kann, dass von der Politik wieder mehr Zuversicht in die
Zukunft ausgeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich kleinmacht
und verzagt ist, wird keine Aufbruchstimmung erzeugen.
Nur mit Mut lassen sich Herausforderungen meistern.
Und wir haben allen Grund, mutig zu sein. Wir Deutsche
haben objektiv keinen Anlass dafür, kollektiv in ein
Stimmungstief zu verfallen.
Das Weltwirtschaftsforum bescheinigt uns in seiner
jüngsten Studie: Deutschland ist der wettbewerbsfähigste
Staat in Europa. Und Deutschland ist das
innovationsfreudigste Land der Welt.
Wir Deutsche können uns glücklich schätzen: Wir
leben in einem Land voller Ideen. Wir wohnen in Freiheit
und Wohlstand. Wenn wir positiv darüber sprechen, was
gut läuft und was wir gemeinsam schaffen, dann wird uns
das auch gemeinsam stärken. Was nicht heißt, dass einem
jede Entscheidung gefällt. Das heißt auch nicht, dass alles
perfekt ist – das mitnichten. Es ist nicht alles perfekt: Bei
der Digitalisierung müssen wir aufpassen, dass wir genug
Tempo machen. Die Infrastruktur haben wir in Teilen auf
allen Ebenen ein Stück weit zu lange vernachlässigt.
Aber: Alles ist machbar, und alles ist aufholbar.
Tatsache ist: Andere Länder beneiden uns um unser
Gemeinwesen. Wir haben Gerichte, die unbestechlich
arbeiten, Journalisten, die berichten und recherchieren.
Wer das anerkennt und die Vorzüge des Rechtsstaats klar
erklärt, der wird auch eine offene Gesellschaft
verteidigen. Dafür müssen wir Mut haben, in Diskussionen
gegenhalten, in denen unser System schlechtgemacht
wird. Wir müssen wieder mehr miteinander reden,
zuhören, argumentieren – aber auch andere Meinungen
respektieren, sie auch mal aushalten und sie nicht
deswegen diskreditieren. Denn die politische Mitte ist weit
breiter, als sie derzeit von manchen gemacht wird. Und
zwar in beide Richtungen; sonst wäre die Mitte nur noch
ein Spalt. Und dann verlieren wir die Menschen, wenn sie
meinen, dass sie ihre Ängste und Ansichten nicht mehr
diskutieren dürfen.
Also: Halten wir ein breites Meinungsspektrum aus
und setzen wir uns mit den Argumenten auseinander!
Und halten wir mit Zukunftsoptimismus dagegen!
Betonen wir die Vorzüge von Freiheit und Rechtsstaat!
Wir möchten in dieser Bundesratspräsidentschaft
jenen ein Signal der Zuversicht entgegensetzen, welche
den Zusammenhalt in Deutschland und auch in Europa
schwächen und schlechtreden wollen.
Im kommenden Mai sind Europawahlen. Da müssen
wir Mut machen, müssen den antieuropäischen
Bewegungen energisch entgegentreten. Die großartige Idee
eines Europas, in dem Menschen in Frieden, Freiheit und
Wohlstand zusammenleben, muss gelebt, bewahrt und
täglich weiter erarbeitet und erstritten werden.
Das Motto, unter das Schleswig-Holstein seine
Bundesratspräsidentschaft stellt, ist ein Appell: Mut zu
zeigen. Die Demokratie jeden Tag aufs Neue zu verteidigen.
Die Menschen für Demokratie und Rechtsstaat zu
begeistern. Und für Zuversicht zu sorgen.
Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam in den
kommenden zwölf Monaten dafür in dieser
Länderkammer zu arbeiten. – Herzlichen Dank.
(Lebhafter Beifall)
Ich darf jetzt dem Chef des Kanzleramtes, Helge
Braun, das Wort geben.
Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für
besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Im Namen der Bundesregierung will ich
mich zunächst ganz herzlich bei dem ausgeschiedenen
Präsidenten, Herrn Regierenden Bürgermeister Müller,
für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken.
Es war ein schwieriges Jahr in der Bundespolitik. Als
Sie das Amt des Bundesratspräsidenten angetreten haben,
war die Bundestagswahl wenige Tage vorbei. Niemand
konnte erwarten, dass es so lange dauern würde, bis wir
zu einer funktionsfähigen Bundesregierung kommen. In
dieser wichtigen Phase war der Bundesrat auch der Ort
von Orientierung und Stabilität in unserem föderalen
System. Deshalb möchten wir uns auch bei Ihnen für die
gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr ganz herzlich
bedanken.
Ich möchte dem Ministerpräsidenten von Schleswig-
Holstein, Daniel Günther, herzlich gratulieren und ihm
für seine Amtszeit viel Erfolg wünschen. Als
Bundesregierung wollen wir das Motto, Mut zu zeigen, sehr gerne
aufnehmen.
Mut brauchen wir an verschiedenen Stellen. Wir haben
im Koalitionsvertrag gesagt: Wir wollen den
Zusammenhalt in unserem Land stärken. Daniel Günther hat eben
darauf hingewiesen, welche verschiedenen
Herausforderungen vor uns liegen. Der Start dieser Bundesregierung
in den letzten Monaten war nicht leicht. Aber wir müssen
jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Ränder in
unserem politischen Spektrum wieder kleiner und die
Mitte wieder größer machen.
Wenn wir das tun wollen – die Bundesregierung hat
dazu vor wenigen Tagen viele Beschlüsse gefasst –, dann
gibt es inhaltliche Aufgaben und formale. Eines, wozu
wir im Zusammenwirken der Verfassungsorgane den Mut
haben sollten, ist, politischen Prozessen auch Zeit
einzuräumen. Ich war lange Jahre hier als Staatsminister
zuständig für das Thema Fristverkürzungen – ein Thema,
das im Kreis der Bevollmächtigten immer wieder zu
Stirnrunzeln und in der Arbeitsweise des Bundesrates
immer wieder zu Problemen führt.
Ich spreche das deshalb an, weil wir in der
Bundesregierung gerade den Beschluss gefasst haben, bei der
Erarbeitung der Gesetze, die wir vorbereiten, die
Beteiligung der Länder und Verbände, die ja in unserem
Verfahren formalisiert ist, transparenter, breiter zu
machen. Auch wollen wir eine transparente
Bürgerbeteiligung im Stadium der Referentenentwürfe ermöglichen.
Wenn man das aber tut, ist klar, dass man – anders als
in den Prozessen zwischen Profis – für eine solche
allgemeine Beteiligung angemessene Zeiträume einräumen
muss. Wenn wir, wie wir es manchmal in der
Bundesregierung miteinander tun, Abstimmungen über einen
komplexen Sachverhalt in zwei oder drei Stunden
erbitten, dann ist das sicherlich nichts, was von der
Bevölkerung positiv als Beteiligungsangebot goutiert wird.
Insofern werden wir unsere Prozesse dahin gehend
transparenter, ein Stück weit digitaler und bürgerfreundlicher
machen. Das heißt auf der anderen Seite, dass wir
wechselseitig Verständnis dafür haben müssen, dass die
richtigen und guten Entscheidungen Beratung und Zeit
brauchen. Ich möchte anbieten, dass wir daran gemeinsam
arbeiten.
Wenn man den Blick nach vorne wirft, dann spürt
man: Der Föderalismus als solcher ist immer wieder
Gegenstand von Angriffen und Diskussionen. Auch die
Aufgabenverteilung von Bund und Ländern ist immer
wieder in der Diskussion. Nach meiner Erfahrung gibt es
zwei widerstreitende Dinge, die wir mutig in Einklang
bringen müssen:
Das sind auf der einen Seite der sehr wichtige Wunsch
und die staatspolitische Verantwortung, klare
Zuständigkeiten und, den Zuständigkeiten folgend, die finanzielle
Verantwortung zu definieren.
Es gibt auf der anderen Seite in einer Welt, die immer
stärker von Medien geprägt ist, mangelndes Verständnis
dafür, dass der eine dem anderen, auch wenn nicht
zuständig, einmal helfen kann, ihn an der einen oder
anderen Stelle unterstützen und zusätzlich finanzieren
kann.
Ich glaube, für das Verständnis unseres Staates,
unseres Systems ist es wichtig, dass wir dabei nicht nur von
Fall zu Fall, sondern grundsätzlich gute Regelungen
finden und sie dann auch so offensiv diskutieren, dass die
Bürgerinnen und Bürger im Verständnis für diese
Strukturen mitgehen. Momentan begegnet einem immer
wieder Unverständnis nach dem Motto: Wenn das Thema
wichtig ist, dann muss doch jeder etwas tun!
Das Dritte – auch eben angesprochen – ist das große
Zukunftsthema der Digitalisierung. Das ist etwas, was
uns als Gesellschaft, als Staat und was auch die deutsche
Wirtschaft bewegt. Eine der großen Herausforderungen
ist nicht, Erkenntnisgewinn zu erzielen. Manchmal in den
letzten Jahren war es durch die gute Konjunktur nicht
einmal ein Problem, genügend Geld zu mobilisieren;
diese Diskussion wird in den nächsten Jahren
möglicherweise wieder etwas ernster werden. Das Zentrale ist
vielmehr, dass wir für eine Veränderung, die so rasant
voranschreitet, eine große Geschwindigkeit brauchen.
Deshalb glaube ich, dass wir gemeinsam daran arbeiten
müssen, dass wir als Staat nicht derjenige sind, der in
dieser Entwicklung hintendran ist, sondern derjenige, der
Treiber, Antreiber und Vorbild ist.
Der Präsident hat es eben gesagt: Die
Innovationsfähigkeit Deutschlands ist spitze. Jeder Besuch bei einem
F r a u n h o f e r - Institut oder einer Universität macht
deutlich, dass Deutschland in neuen und modernen
Technologien unglaublich viel kann. Was in der praktischen
Anwendung der Digitalisierung noch nicht so begeisternd
ist, sind die Verwaltungsleistungen, die jeder einzelne
Bürger vom Staat in Anspruch nehmen kann. Ich bin sehr
dankbar für den Prozess, den wir in der letzten
Wahlperiode mit der Grundgesetzänderung und dem
Onlinezugangsgesetz angelegt haben. Ich glaube, für den
Aufbruch und den Mut zur Digitalisierung ist es gut,
wenn wir sehr viel Energie darauf verwenden, dass wir
das Versprechen, das mit dem OZG verbunden ist,
nämlich bis 2022 alle dafür geeigneten Dienstleistungen
in einer benutzerfreundlichen Weise online anzubieten,
hinbekommen.
Der zweite Bereich betrifft unmittelbar das
Zusammenwirken von Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat: die Frage der Gesetzgebung und deren
Digitalisierung selbst. Wir haben in der letzten Wahlperiode
einen Prozess auf den Weg gebracht, die sogenannte
eGesetzgebung. Zunächst einmal haben wir definiert,
dass wir uns gegenseitig medienbruchfrei die Unterlagen
schicken wollen. Ein wirklich moderner
Gesetzgebungsprozess kann möglicherweise noch deutlich ehrgeiziger
sein. Die Idee einer gemeinsamen Plattform, auf der sich
alle Rechte und Pflichten der einzelnen
Verfassungsorgane abbilden, wäre ein deutlich ehrgeizigerer Angang als
der, den wir bisher haben. Ich will unsere Bereitschaft
bekunden, mit den anderen Verfassungsorganen darüber
zu reden; denn einmal den modernsten
Gesetzgebungsweg der Welt zu haben wäre ein Anspruch, der einem
hochinnovativen Land wie Deutschland sehr gut anstehen
würde.
In diesem Sinne: Den Zusammenhalt in unserem Land
stärken, die Zusammenarbeit der Verfassungsorgane als
Beispiel dafür, wie Demokratie gut und mutig
funktioniert, das ist die Aufgabe in diesem Jahr.
Ich wünsche dem neuen Präsidenten und dem
gesamten Bundesrat in diesem Jahr viel Erfolg, Fortune und
gute Entscheidungen. – Herzlichen Dank.
(Beifall)
Präsident Daniel Günther: Herr Bundesminister,
lieber Helge Braun, ganz herzlichen Dank für Ihre Rede
und das Angebot! Wir freuen uns auf eine weiterhin gute
Zusammenarbeit. Ich in meiner neuen Funktion danke für
die Glückwünsche. Auf gute Zusammenarbeit!
Wir kommen zu Punkt 65:
TOP 65
Wahl eines Schriftführers (Drucksache 567/18)
Entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen wird
vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Georg E i s e n -
r e i c h (Bayern) zum Schriftführer des Bundesrates für
das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das erscheint mir einstimmig.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 58:
TOP 58
Wahl des Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 580/18)
Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht wählen Bundestag und Bundesrat im
Wechsel den Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichts. Dieses Mal erfolgt die Wahl des Vizepräsidenten
durch den Bundesrat.
In der Ihnen vorliegenden Drucksache wird
vorgeschlagen, den vom Deutschen Bundestag am 22.
November 2018 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts
gewählten Professor Dr. Stephan H a r b a r t h zum
Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu
wählen.
Für die Wahl des Vizepräsidenten ist nach § 9
Absatz 3 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit von zwei
Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind
46 Stimmen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Dann ist Herr Professor Harbarth, den ich übrigens
herzlich auf der Besuchertribüne begrüße, gewählt.
Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute in dem Amt!
(Beifall)
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz über Leistungsverbesserungen und
Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungs- und -
Stabilisierungsgesetz) (Drucksache 557/18)
Hierzu liegt die Wortmeldung von Frau
Ministerpräsidentin Schwesig vor.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Zunächst möchte auch ich Ihnen, lieber Herr
Präsident, im Namen meines Landes alles Gute
wünschen. Viel Glück und viel Erfolg für Ihre
Präsidentschaft!
Wir haben beide am 9. November an der
innerdeutschen Grenze schon begonnen, an das zu erinnern, was
Sie in Ihrer Rede in den Fokus gestellt haben: dass es
wichtig ist, dass wir in einem vereinten Land in Frieden,
Freiheit und Demokratie leben. Sie haben in Ihrer klugen
Rede heute dargestellt, dass dafür der soziale
Zusammenhalt ganz entscheidend ist und dass es unsere
gemeinsame Aufgabe ist, gegen Spaltungen anzutreten
und für den sozialen Zusammenhalt zu sorgen.
Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute im
Bundesrat mehrere Gesetze verabschieden, die für den
sozialen Zusammenhalt in unserem Land ganz konkret
sorgen werden: die Kindergelderhöhung – Unterstützung
für Familien –, die Brückenteilzeit – Unterstützung für
Familien –, die zusätzlichen Pflegefachkräfte –
Unterstützung für Familien in diesem wichtigen Bereich –, und
bei dem aktuellen Tagesordnungspunkt geht es um das
Rentenpaket.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich beim
Bundessozialminister bedanken, bei seiner Vertreterin
und allen Mitarbeitern, dass das Rentenpaket, das ja
wirklich sehr dick ist, heute hier verabschiedet werden
kann. Denn eine sichere und stabile Rente ist
entscheidend für den sozialen Zusammenhalt.
Über Rente wird in Deutschland zu oft zu negativ
diskutiert: zu teuer; die Alten bekommen Geld auf
Kosten der Jüngeren. Eine stabile, sichere Rente nach
einem intensiven Arbeitsleben ist ganz entscheidend für
soziale Gerechtigkeit, für das Thema „Leistung muss sich
lohnen“ und für den sozialen Zusammenhalt. Jede
Bürgerin, jeder Bürger muss darauf vertrauen können, dass er
und sie nach dem Arbeitsleben eine Rente bekommt, die
armutsfest ist und nicht weiter absinkt, sondern stabil
bleibt.
Dies leistet das Rentenpaket, das wir heute
verabschieden. Wir sorgen dafür, dass die Rente zukünftig
nicht absinkt, sondern bis 2025 stabil auf dem Niveau
von 48 Prozent bleibt. Ich sage ganz klar: Natürlich
müssen wir eine Lösung finden, damit diese Stabilität auch
über 2025 hinaus gewährleistet wird.
Gleichzeitig sorgen wir mit dem Rentenpaket dafür,
dass diejenigen, die heute für die Rente einzahlen,
diejenigen, die arbeiten, nicht zusätzlich belastet werden. Wir
sorgen für die Stabilität der Rentenversicherungsbeiträge:
Sie dürfen nicht höher als 20 Prozent sein.
Diese doppelte Haltelinie – Stabilität für die Rente,
was 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern
zugutekommt; aber auch Stabilität für die vielen Millionen, die
mit ihren Beiträgen in das Rentensystem einzahlen –
sorgt für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.
Das ist eine gute Nachricht für alle Generationen und
stärkt auch den Generationsgedanken, den
Generationenzusammenhalt.
Darüber hinaus steckt im Rentenpaket eine
Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente. Es geht darum,
dass diejenigen, die ihr Leben lang arbeiten, es aber nicht
bis zum Renteneintrittsalter schaffen – weil sie vorher
krank werden, weil die Arbeit ihren Körper so
geschunden hat, dass sie gar nicht so lange durchhalten –,
vorzeitig in Rente gehen können und keine Nachteile haben, da
sie viele Jahre gearbeitet haben. Dass die
Erwerbsminderungsrente verbessert wird, trägt ebenfalls zum sozialen
Zusammenhalt und zu mehr Leistungsgerechtigkeit in
unserem Land bei.
Auch die Mütterrente ist ein wichtiger Punkt. An
dieser Stelle sei mir als Vertreterin eines ostdeutschen
Bundeslandes die Bemerkung erlaubt, dass es bei der
Mütterrente immer noch einen Ost-West-Unterschied
gibt. Sie ist wichtig, weil wir die Mütter, deren Kinder
vor 1992 geboren wurden, nicht anders behandeln
können als diejenigen, deren Kinder nach 1992 geboren
wurden. Aber es gibt einen Unterschied in der Höhe, und
Frauen, die viel gearbeitet haben, werden in Bezug auf
die Berücksichtigung schlechter behandelt.
Ich sage klar: Wir werden im nächsten Jahr 30 Jahre
deutsche Einheit feiern. Es wird bei Ihnen, Herr
Präsident, schöne Festakte geben. Aber es geht nicht mehr,
dass wir zum Thema deutsche Einheit schöne Reden
halten, obwohl es bei elementaren Themen wie Rente und
gerade Mütterrente Unterschiede gibt. Niemand kann
erklären, warum eine ostdeutsche Mutter weniger
Mütterrente bekommt als eine westdeutsche Mutter. Deshalb
habe ich die herzliche Bitte, dass wir bei den weiteren
Rentenverbesserungen dafür sorgen, dass wir die
Angleichung Ost/West schaffen. Fast 30 Jahre nach der
deutschen Einheit ist es höchste Zeit.
Wir werden mit diesem Rentenpaket heute gute Dinge
verabschieden. Wir brauchen aber noch eine wichtige
Verabredung aus dem Koalitionsvertrag: Wir müssen
dafür sorgen, dass die Grundrente in Deutschland kommt.
Deshalb bitte ich das Bundessozialministerium, an
diesem Thema genauso intensiv zu arbeiten wie an diesem
dicken Rentenpaket.
Wir haben vereinbart, dass diejenigen, die mindestens
35 Jahre gearbeitet haben, am Ende eine Rente haben
müssen, die höher ist als die Grundsicherung. Wer lange
gearbeitet hat, muss mehr haben, als derjenige, der
niemals gearbeitet hat. Auch das ist eine Frage der
Leistungsgerechtigkeit, von „Arbeit muss sich lohnen“, und
eine Frage des sozialen Zusammenhalts.
Ich plädiere dafür, dass wir das Rentenpaket heute
verabschieden, dass aber Bundesregierung und
Bundesländer gleichzeitig alle Kraftanstrengungen unternehmen,
damit die Grundrente zügig auf den Weg gebracht wird.
Wir können hier für den sozialen Zusammenhalt werben,
wir müssen aber auch ganz konkret bei den Bürgerinnen
und Bürgern vor Ort liefern.
Heute ist ein guter Tag. Nachdem die Menschen oft
den Eindruck hatten, dass sich in der Politik zu wenig
bewegt, wird sich heute viel bewegen beim Thema Rente,
beim Thema Familienleistungen und beim Thema Pflege.
Deshalb freut es mich, dass wir diese wichtigen Gesetze
verabschieden.
Präsident Daniel Günther: Je eine Erklärung zu
Protokoll1 abgegeben haben Herr Minister Lucha
(Baden-Württemberg), Frau Senatorin Kolat (Berlin)
und Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein).
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)
(Drucksache 522/18)
Hierzu liegt die Wortmeldung von Frau
Ministerpräsidentin Dreyer vor.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Sehr verehrter Herr
Präsident, auch von meinem Bundesland sehr herzlichen
Glückwunsch und eine gute Hand für das Jahr, das vor
Ihnen liegt! Aus eigener Erfahrung sage ich, dass das
eine tolle Aufgabe ist. Sie können sich auf dieses Jahr
freuen. Alle Kollegen und Kolleginnen, die schon einmal
Bundesratspräsidenten waren, würden das bestätigen.
Ich will anknüpfen an Manuela Schwesig, die gesagt
hat: Heute ist ein guter Tag. Es geht um Verbesserungen
von Leistungen für Menschen in unserem Land, auch um
solidarische Leistungen, und zwar in der Pflege, in der
Rente, im Familienentlastungsgesetz und – dazu spreche
ich jetzt – im Bereich des Gesundheitswesens.
Heute ist auch deshalb ein guter Tag, weil wir endlich
die Parität im Gesundheitssystem wiederherstellen
können. Die solidarische Krankenversicherung genießt nach
wie vor einen sehr guten Ruf. Sie ist solidarisch
organisiert und ermöglicht gesetzlich Versicherten eine gute
Gesundheitsversorgung unabhängig vom Einkommen.
Das ist auch die Stärke unseres
Krankenversicherungssystems.
Das vorliegende GKV-Versichertenentlastungsgesetz
stärkt die solidarische Ausrichtung ganz besonders, weil
1 Anlagen 1 bis 3
wir zum 1. Januar 2019 zur paritätischen Finanzierung
zurückkehren. Das bedeutet, dass in Zukunft die Beiträge
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder zu gleichen
Teilen finanziert werden. Die Festschreibung des
Arbeitgeberbeitrags ist Geschichte. Darüber freue ich mich
auch persönlich ganz besonders.
Das Gesetz kommt aus dem Hause S p a h n , dem
ich für die Vorlage sehr herzlich danken möchte. Es trägt
aber im Kern eine sozialdemokratische Handschrift. Die
Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ist der SPD
immer eine wesentliche Forderung gewesen und hat in
den Koalitionsverhandlungen eine herausgehobene Rolle
gespielt. Deshalb freue ich mich, dass wir heute den
Menschen mitteilen können, dass sie ab Januar eine
erhebliche Entlastung erfahren werden.
Bereits vor knapp drei Jahren hat die Rheinland-
Pfälzische Landesregierung unter meiner Federführung
hier einen Gesetzentwurf eingebracht und die
Bundesregierung aufgefordert, die vollständige Parität
wiederherzustellen. Das ist damals nicht ganz geglückt. Umso
schöner ist der heutige Tag.
Das Vorhaben reiht sich ein in gesundheitspolitische
Erfolge der letzten Jahre, deren Grundlage die Stärkung
der Solidarität ist. In der vergangenen Legislaturperiode
ist es gelungen, von der aus unserer Sicht sehr
unsolidarischen einkommensunabhängigen Kopfpauschale bei den
Zusatzbeiträgen abzukommen. Vor allem für Menschen
mit niedrigem Einkommen ist eine Pauschale immer
ungerecht. Das war ein erster wichtiger Schritt. Damals
hatte sich die Union noch nicht bereit erklärt, von der
Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags abzukommen.
Ich möchte am heutigen Tag sagen, dass wir die
vollständige Rückkehr zur Parität als etwas Wichtiges
empfinden. Die Versicherten – das sind Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, aber, nicht zu vergessen, auch viele
Rentner und Rentnerinnen – werden ab Januar um rund
8 Milliarden Euro entlastet. Allein 7 Milliarden Euro
davon entfallen auf das Thema vollständig paritätisch
getragene Beiträge. Insofern darf man mit Fug und Recht
sagen, dass heute ein guter Tag für die Versicherten ist.
Der zweite wichtige Punkt in diesem Gesetz, den ich
unbedingt nennen möchte, betrifft die Absenkung der
Mindestbeiträge für Selbstständige. Auch das ist uns
allen ein sehr großes Anliegen gewesen. Wir reden viel
über die Zeiten der Digitalisierung. Wir lieben es alle,
wenn sich in unseren Bundesländern junge Leute auf den
Weg machen und Start-ups gründen. Aber wir wissen,
dass die Höhe der Krankenkassenbeiträge eine große
Hürde für sie ist.
Deshalb glaube ich, dass es wichtig und gut ist, dass
wir heute auch in diesem Bereich einen Schritt tun,
nämlich den Selbstständigen mit geringem Einkommen
Rechnung zu tragen. Es entspricht übrigens genau dem
solidarischen Ansatz der Krankenversicherung, dass man
auf die Einkommenssituation der jeweils Versicherten,
auf die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit,
Rücksicht nimmt. Insofern freue ich mich auch an dieser
Stelle, weil wir vor allem jungen Leuten ganz gezielt ein
Angebot machen, so dass sie die Beiträge in Zukunft
stemmen können und gleichzeitig einen guten
Krankenversicherungsschutz haben.
Was mit Blick auf die Umsetzung des
Koalitionsvertrags auf gesundheitspolitischem Gebiet noch aussteht
– wie Manuela Schwesig bei der Rente, habe auch ich
einen Punkt –, ist die vereinbarte schrittweise Einführung
von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen
Krankenversicherung für Bezieher und Bezieherinnen des
Arbeitslosengeldes II. Auch dies wäre ein wichtiger
Schritt, um die Beitragszahler – in diesem Fall
Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zu entlasten. Wir freuen uns,
wenn auch diese Vorlage demnächst im Bundesrat
behandelt wird; denn dann ist das Paket wirklich ein
rundes Paket.
Heute sind wir froh, dass zunächst einmal das GKV-
Gesetz verabschiedet wird. – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
– Einführung einer Brückenteilzeit (Drucksache
521/18)
Das Wort hat Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler
aus Rheinland-Pfalz.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Lange haben wir auf das Gesetz zur
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts gewartet und darum
gerungen.
Mittlerweile liegt es vor, und es ist in aller Munde. Die
einen loben es, die anderen kritisieren es. Aber das ist bei
jedem neuen Gesetz, bei jeder neuen Regelung erst
einmal so. Zunächst hat man nur das Papier, auf dem
steht, was wie geregelt sein soll. Das Praxiswissen fehlt
einfach noch. Ich bin mir aber sicher, das Praxiswissen
wird überzeugen.
Fakt ist: Die Brückenteilzeit ist ein Meilenstein in der
Arbeitsmarktpolitik. Denjenigen, die noch zweifeln, seien
noch einmal die Gründe angeführt, die dies
unterstreichen.
Meine Damen und Herren, die Frauenbeschäftigung
hat in den vergangenen zehn Jahren erfreulicherweise
zugenommen. Das ist wichtig und gut so; denn der
Arbeitsmarkt benötigt diese in der Regel sehr gut
ausgebildeten Frauen. Das gilt gerade in Zeiten des
Fachkräftemangels, den wir überall spüren.
Man muss aber leider feststellen, dass die Zunahme
der Beschäftigung von Frauen fast allein auf mehr
Teilzeitbeschäftigung beruht. Das geht aus dem Bericht der
Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktsituation von
Frauen und Männern 2017 hervor. Danach hat sich die
Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen faktisch nicht
verändert. Insgesamt arbeiteten 47 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit.
Bei den Männern waren es nur 11 Prozent.
Nicht alle diese Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit.
Ein nicht zu verachtender Prozentsatz – immerhin 13 von
47 Prozent – würde gerne mehr arbeiten, kann es aber
nicht. Jede zehnte Frau arbeitet in Teilzeit, weil sie keine
Vollzeitbeschäftigung findet. Diese Frauen sitzen in der
Teilzeitfalle.
Die Teilzeitbeschäftigung hat Folgen. Beispielsweise
sei hier nur die Altersarmut genannt. Um diese Folgen zu
verhindern, brauchen wir das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Teilzeit.
Ein weiterer Grund für die Brückenteilzeit ist die
immer weitere Ausdehnung der Flexibilisierung der
Arbeitszeiten. Die Mitarbeiter wollen immer mehr selbst
bestimmen, wann sie arbeiten. Das klassische Modell des
Arbeitens von 9 bis 17 Uhr gibt es immer weniger.
Immer häufiger wünschen sich die Beschäftigten,
private und berufliche Belange besser miteinander
vereinbaren zu können. Mehr Arbeitszeitsouveränität ist
hier gefordert. Mehr Arbeitszeitsouveränität wird zu
Recht von den Beschäftigten gefordert, meine Damen
und Herren, denn die Flexibilisierung kann und darf nicht
weiter – wie bisher – überwiegend zu Lasten der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattfinden. Das Gesetz
zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist daher ein
erster richtiger und wichtiger Schritt.
Sicherlich wird es des organisatorischen Geschicks der
Arbeitgeber bedürfen, die Wünsche der Arbeitnehmer mit
den Belangen des Unternehmens in Einklang zu bringen.
Das ist nicht immer ein leichtes Unterfangen, aber es
lohnt sich. Es lohnt sich für alle: Bei Mitarbeitern, die
ihre Arbeitszeit in gewissen Grenzen selbst gestalten
können, steigt die Arbeitszufriedenheit und damit auch
die Motivation. Zufriedene und motivierte Beschäftigte
sind immer ein Gewinn für das Unternehmen.
Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sich wandelnden
Arbeitswelt stark verändern und vor allen Dingen die
Belastungen immer mehr zunehmen. In einer solchen
Arbeitswelt kommt dem Arbeits-, vor allem aber auch
dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten eine wichtige
Rolle zu. Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten helfen
vielen Beschäftigten in ihrer aktuellen Lebenssituation
und nehmen ein wenig von dem Druck, dem sie
ausgesetzt sind, weil sie zwischen Privatleben und Berufsleben
hin- und hergerissen sind.
Darüber hinaus wird den Beschäftigten durch das
Brückenteilzeitgesetz eine weitere der auf sie
einwirkenden Belastungen genommen, nämlich die Ungewissheit,
ob sie ihre Arbeitszeit zu gegebener Zeit wieder
aufstocken können.
Die Brückenteilzeit lässt also Flexibilität für die
Beschäftigten zu. Sie ermöglicht ihnen aber auch eine
gewisse Planungssicherheit für die Zukunft. Auch das
Unternehmen erhält Planungssicherheit sowie
zufriedenere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich
motiviert ihrer Arbeit widmen. Es profitieren also alle Seiten:
sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber und
wir als gesamte Gesellschaft.
Ich habe es zuvor gesagt: Es ergeben sich sicherlich
neue Herausforderungen für die Arbeitgeber, um auf
diese Flexibilität zu reagieren. Aber ich bin mir sicher,
das wird sich in der Praxis einspielen, und es werden gute
Modelle gefunden, wie die Belange der Unternehmen mit
den Belangen der Beschäftigten zu vereinbaren sind. Es
gibt bereits heute viele gute Modelle in der Praxis, die auf
flexible Arbeitszeitmodelle setzen und die es schaffen,
dass daraus sogar ein Wettbewerbsvorteil wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen
des Wandels der Arbeitswelt müssen sich beide Seiten
anpassen, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Mit diesem
Gesetz und dem darin verankerten Rückkehrrecht
machen wir einen richtigen und wichtigen Schritt auf
dem Weg hin zu einer selbstbestimmten, an den
Bedürfnissen der unterschiedlichen Lebensphasen orientierten
Arbeitszeit in einer sich verändernden Arbeitswelt. Das
Gesetz leistet damit einen wichtigen Beitrag zur
Gleichstellung von Frau und Mann und zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher ist es gut und wichtig,
dass es nun in Kraft tritt. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Eine Empfehlung oder Landesanträge auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher zunächst fest, dass der Bundesrat zu
dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t
anruft.
Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung zu befinden. Wer ist dafür? – Das ist eine
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat k e i n e Entschließung
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien
sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher
Regelungen (Familienentlastungsgesetz – Fam
EntlastG) (Drucksache 558/18)
Hierzu liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst
Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Es ist heute schon mehrfach betont
worden, dass wir eine Reihe von Gesetzen behandeln, die
die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in diesem Land deutlich verbessern. Ich bin Frau
Ministerpräsidentin Dreyer dankbar, dass sie insbesondere das
GKV-Gesetz und die Rückkehr zur Parität angesprochen
hat. Mit dem Gesetz, zu dem ich spreche, sollen Familien
gestärkt und steuerliche Entlastungen von Bürgerinnen
und Bürgern umgesetzt werden.
Das sind sicherlich gute Nachrichten für viele
Familien. Die Thüringer Landesregierung stimmt der Intention
dieses Gesetzes ausdrücklich zu. Gleichzeit dürfen wir
nicht die Augen davor verschließen, dass grundsätzliche
Probleme der ungleichen Verteilung in diesem Land auch
durch dieses Gesetz nicht gelöst werden.
Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und
Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Die
Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind hierzulande
leider von Geburt an höchst ungleich verteilt. Es besteht
in diesem Sinne ein manifestes Gerechtigkeitsproblem.
Das Familienentlastungsgesetz, das heute hier beraten
wird, versucht, diese Ungleichheit zu korrigieren, und
wird deshalb von der Thüringer Landesregierung
unterstützt.
Angesichts der Dimension der Kinderarmut – das ist ja
die Intention des Gesetzes – reicht es nicht mehr aus, an
einzelnen Stellschrauben in unserem bisherigen
Hilfesystem zu drehen. Vielmehr muss das
Gerechtigkeitsproblem grundsätzlich angegangen werden. Aktuell werden
Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern finanziell
ungleich gefördert. Die finanziell ungleiche Förderung
wird durch dieses Gesetz nicht aufgehoben – das sehen
wir als eine gewisse Schwierigkeit an –, denn alle Kinder
müssen uns gleich viel wert sein, wie wir auch in den
Beratungen deutlich gemacht haben.
Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig
weder über eine geringfügige Anhebung des
Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder
über eine Erhöhung der Regelsätze in der
Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Wir
müssen Familienleistungen so ausgestalten, dass sie alle
Familien gleichermaßen erreichen.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen hat vor
diesem Hintergrund bereits vor einiger Zeit sowohl im
Bundesrat als auch in der Ministerpräsidentenkonferenz
den umfassenden Lösungsweg einer
Kindergrundsicherung zur Diskussion gestellt. Auch wenn Thüringen dem
Gesetz heute zustimmt, haben wir ein Interesse daran,
dass das Thema Kindergrundsicherung auf der
politischen Agenda bleibt und dass wir zu einer Ausgestaltung
dieses Konzeptes kommen. Die nächste Stufe der
politischen Entwicklung dieses Gesetzes muss aus unserer
Sicht die Kindergrundsicherung sein. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Die nächste
Wortmeldung kommt von Herrn Minister Lucha aus Baden-
Württemberg.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrter Herr Präsident, auch aus Baden-Württemberg, von
ganz unten im Süden, die besten Wünsche nach ganz
oben in den Norden!
Sehr verehrte Damen und Herren, wir leben in einem
reichen Land. Trotzdem sind rund 2 Millionen Kinder
– das ist fast jedes fünfte Kind – arm oder
armutsgefährdet. Die Tendenz ist steigend.
Es gibt in unserem reichen Land Kinder, die morgens
mit leerem Magen in die Schule gehen, die keinen Sport
machen und kein Musikinstrument lernen können, weil
das teurer ist, als es das Bildungs- und Teilhabepaket
erlaubt, die ihren eigenen Geburtstag nicht feiern können
und Ausreden erfinden, wenn sie zu Geburtstagen
eingeladen sind, weil sie kein Geld für ein Geschenk haben.
Kinderarmut hat viele Gesichter, doch diese Gesichter
haben einiges gemeinsam:
Wer arm ist, hat schlechtere Bildungschancen.
Wer arm ist, ist häufiger ausgegrenzt und kann an den
Angeboten unserer Gesellschaft oft nicht teilhaben.
Wer arm ist, ist oft schlechter ernährt und häufiger
krank.
Wir in Baden-Württemberg haben dazu aktuell eine
Studie veröffentlicht. Übergewicht und Adipositas
beispielsweise kommen bei den Vier- bis Fünfjährigen
aus Familien mit niedrigem Sozialstatus wesentlich
häufiger vor als bei Kindern aus Familien mit höherem
Sozialstatus. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus
sind, was ihre Grobmotorik angeht, seltener so weit wie
andere Kinder in ihrem Alter. Hinzu kommt: Wer als
Kind arm ist, ist es oft später als Erwachsener auch.
Meine Damen und Herren, das darf nicht sein. Alle
Kinder – das betone ich – müssen gute und gleiche
Chancen haben, und zwar von Anfang an und unabhängig von
ihrer Herkunft.
Die Bundesregierung geht mit dem vorliegenden
Familienentlastungsgesetz zwar einen Schritt in die
richtige Richtung. Die vorgesehene Erhöhung von
Kindergeld und Kinderfreibetrag trägt zur Entlastung von
Familien bei. Das begrüße ich. Aber: Das Vorhaben
greift zu kurz. Ausgerechnet die ärmsten Familien, die
am dringendsten unsere Unterstützung benötigen,
profitieren von den Verbesserungen nicht. Denn bei Familien,
die Leistungen der Grundsicherung beziehen, wird die
Erhöhung des Kindergelds auf ihre Leistungen
vollständig angerechnet. Bei Alleinerziehenden wird die
Erhöhung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss
angerechnet. Das kann nicht sein.
Wir müssen noch einen Schritt weiter gehen. Wir
brauchen Leistungen, die Kinder stärken und ihnen echte
Teilhabe ermöglichen. Kinder brauchen eine
angemessene Versorgung, verlässliche Beziehungen und
Zuwendung, positive Erfahrungen in der Gemeinschaft und
Zugang zu Bildung und Kultur.
Es ist kein Luxus, dass ein Kind eine Einladung zum
Kindergeburtstag annimmt, dass es zum eigenen
Geburtstag einlädt und dass es mit seinen Freunden ins Kino oder
ins Schwimmbad geht. Das alles ist kein Luxus. Das
gehört dazu, um Teil dieser Gesellschaft sein zu können,
um dazuzugehören und um gesund aufzuwachsen.
Deswegen müssen wir Kindergeld und andere
familienbezogene Leistungen weiterentwickeln hin zu einer
existenzsichernden Absicherung von Kindern, die für jedes
Kind gleichermaßen greift.
Eine länderoffene Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz
Niedersachsens hat sich bereits Gedanken zu dem Thema
Kindergrundsicherung gemacht. Ein erstes Grobkonzept
wird uns auf der nächsten Konferenz der Arbeits- und
Sozialminister vorgestellt. Wichtig ist, dass wir danach
fragen, was Kinder brauchen, und das dann auch
bereitstellen. Es reicht nicht aus, an Erwachsenensystemen ein
wenig herumzudoktern. Kinder und Jugendliche sind
keine kleinen Erwerbslosen. Sie gehören nicht in das
Grundsicherungssystem des „Förderns und Forderns“,
sondern in ein System, das dafür sorgt, dass sie in diesem
Land gut aufwachsen können und dass ihre Zukunft nicht
vom Geldbeutel der Eltern abhängt.
Dazu gehört auch eine Infrastruktur für Kinder, die die
Themen Bildung, Teilhabe, Kultur, Ernährung und
Gesundheit gut abdeckt, zu der alle Zugang haben und die
Raum und Möglichkeiten für positive Erfahrungen
schafft. Das sind wir unseren Kindern schuldig. –
Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau
Ministerin Karawanskij aus Brandenburg das Wort.
Susanna Karawanskij (Brandenburg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste! Pünktlich zur beginnenden Weihnachtszeit
packt die Bundesregierung ein Geschenkpaket für
Familien – in diesem Fall das Familienentlastungsgesetz –,
wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt.
Der Inhalt dieses Paketes ist umfangreich: insgesamt
9,8 Milliarden Euro für die Erhöhung des Kindergeldes
ab dem Jahr 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat, die
entsprechende Erhöhung des steuerlichen
Kinderfreibetrages und den Ausgleich der kalten Progression, damit
den Steuerpflichtigen mehr Netto zur Verfügung steht.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Dr. Peter Tschentscher)
Das klingt ein bisschen wie ein Weihnachtsmärchen,
ist es aber nicht. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch!
Auch Brandenburg begrüßt die vorgesehene Entlastung
der Familien. Letztlich erhalten die Familien aber nur
das, was ihnen zusteht, nämlich das verfassungsrechtlich
gebotene Existenzminimum. Es wundert sicherlich
niemanden, dass sich die vorgesehenen Erhöhungen
genau mit den Vorgaben des 12.
Existenzminimumberichtes decken, der von der Bundesregierung erst Anfang
November vorgelegt worden ist. Da heißt es:
Abschließend wird festgehalten, dass mit den
geltenden steuerlichen Regelungen und den
vorgesehenen Gesetzesänderungen in den Jahren 2019
und 2020 den verfassungsrechtlichen
Anforderungen hinsichtlich der steuerfrei zu stellenden
Existenzminima von Erwachsenen und Kindern
entsprochen wird.
Danach ist dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner
Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen so viel
zu belassen, wie er zur Bestreitung seines notwendigen
Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf
(Existenzminimum). Das heißt, das Paket ist die
staatliche Pflicht zur Sicherstellung des sächlichen
Existenzminimums in Deutschland. Deswegen kann man sicherlich
eine Schleife darumherumbinden, aber eine über diese
Pflicht hinausgehende Entlastung der Familien besteht
nicht.
Auf der anderen Seite enthält das Gesetz mit dem
Ausgleich der sogenannten kalten Progression tatsächlich
ein Geschenk, allerdings vor allem für
Besserverdienende. Unabhängig davon, dass die Privilegierung
Besserverdienender ungerecht ist, gibt es schlicht und
ergreifend keine Notwendigkeit für eine Anpassung des
Einkommensteuertarifs an die aktuelle Inflationsrate. Die
progressionsbedingten Mehreinnahmen sind nicht nur in
der Vergangenheit im Rahmen von Steuerreformen
kompensiert worden, die Bundesregierung plant auch für die
Zukunft teure Steuergeschenke.
Die Verschiebung der Tarifeckwerte bedingt dann
Einnahmeausfälle von jährlich 2,2 Milliarden Euro. Diese
außerordentlich hohe zusätzliche Belastung der Haushalte
gerade von Ländern und Kommunen ist vor allem mit
Blick auf zukünftige Herausforderungen wie die
gesetzlich einzuhaltende Schuldenbremse, aber auch die
rückläufigen beziehungsweise auslaufenden
Finanzzuweisungen des Bundes und der EU schlicht und ergreifend nicht
hinnehmbar.
Was mich allerdings persönlich umtreibt, ist, dass die
bedürftigen Familien von diesem Gesetz überhaupt nicht
profitieren, da die geplanten Erhöhungen vollständig auf
die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und
SGB XII angerechnet werden. Das ist meines Erachtens
der generelle Konstruktionsfehler im Gesamtsystem. Alle
steuerlichen Maßnahmen bringen armen Familien nichts.
Selbst das Kindergeld wird an dieser Stelle auf die
Grundsicherungsleistungen angerechnet.
Das kann und darf so nicht bleiben, meine Damen und
Herren. Wir müssen mehr tun, um die Kinderarmut in
unserem reichen Land zu bekämpfen; denn Kinderarmut
ist zugleich – das wissen wir – Familienarmut. Jedes
fünfte Kind ist davon betroffen. Wir müssen vor allem
die Alleinerziehenden besonders in den Blick nehmen;
denn zu viele von ihnen sind auf die Grundleistungen
angewiesen.
Aus diesem Grund hält Brandenburg eine
existenzsichernde, elternunabhängige Absicherung für
erstrebenswert. Gemeinsam mit anderen Ländern setzen wir uns für
die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Hier sind
wir in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf
einem guten Weg. Wir werden uns im Dezember mit
einem Grobkonzept befassen.
Dass dieser Weg einen langen Atem braucht und
steinig ist, ist mir bewusst. Aber ich bin davon überzeugt,
dass er sich lohnen wird, um aus dem bisherigen, sehr
unbefriedigenden System der Grundsicherung
herauszukommen. Da der Prozess zu einer Kindergrundsicherung
durch den undurchsichtigen Leistungsdschungel
staatlicher Unterstützung für Familien mit den vielen
rechtlichen und organisatorischen Fragen seine Zeit braucht,
brauchen wir zwei Stränge: einerseits um den Prozess zu
einer neuen, einheitlichen Transferleistung zu schaffen,
anderseits um Verbesserungen der bereits bestehenden
kindbezogenen Leistungen zu erreichen.
Ich freue mich, dass mittlerweile der
Referentenentwurf des Starke-Familien-Gesetzes an die Länder
übermittelt worden ist. Er greift die seit langem bestehende
Baustelle des Kinderzuschlags auf. Dieser ist bei den
Anspruchsberechtigten kaum bekannt, aber er führt
teilweise zu Ungerechtigkeiten – ich möchte das Stichwort
„harte Abbruchkante“ nennen – und ist außerdem noch
sehr bürokratisch zu handhaben.
Wir werden uns den Entwurf genau anschauen, ihn
prüfen. Ich denke, er wird tatsächlich zu Verbesserungen
für die von Armut betroffenen oder bedrohten Familien
führen. Denn anders als das Familienentlastungsgesetz
sind diese Instrumente zielgenau auf die Familien
gemünzt, die auf staatliche Unterstützung angewiesen
sind.
Ich bin gespannt, was die Bundesregierung an
weiteren Verbesserungen, die im Koalitionsvertrag des Bundes
als Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut
angekündigt sind, zu bieten hat. Ich denke, uns alle eint,
dass wir gemeinsam mehr gegen Kinderarmut tun
müssen. Dies ist nicht zuletzt eine Frage der Gerechtigkeit
und eine zentrale Notwendigkeit für die
Zukunftsfähigkeit unseres Landes. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. –
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Frau Ministerin
Karawanskij (Brandenburg) und Herr Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben.
Nun kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem
Gesetz zu? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Gesetz zur Vermeidung von
Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
(Drucksache 559/18)
Das Wort hat Herr Staatsminister Schäfer aus
Hessen.
Dr. Thomas Schäfer (Hessen): Sehr verehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende
Gesetz ist an zwei Stellen ein gutes und an einer Stelle
ein fast gutes Beispiel für funktionierendes
Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in unserem föderalen
Staatsaufbau. Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass es
gelingen kann, auch komplexe Sachverhalte in relativ
überschaubarer Zeit von einer politischen Analyse in eine
vollständige Gesetzgebung überzuführen.
Ich meine die stärkere Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetrugs beim Onlinehandel. Dieses Gesetz hat im Laufe
des Prozesses extra seinen Namen geändert – von dem
unter Finanzern wohlbekannten Titel „Jahressteuerge-
1 Anlagen 4 und 5
setz“ hin zu einer Präzisierung und Orientierung an
diesem zentralen Baustein des Gesetzes.
Wir müssen zunehmend sehen, dass über die großen
Internetplattformen auch bei uns Menschen,
Unternehmen Handel treiben, die sonst überhaupt keine rechtliche,
wirtschaftliche und insbesondere steuerliche Beziehung
zu unserem Land haben. Insbesondere der eine oder
andere aus Fernost hat sich erfolgreich um Umsatz
bemüht, ohne die dafür anfallende Umsatzsteuer
abzuführen. Da die Möglichkeiten des deutschen Fiskus,
Reichweite bis nach Fernost auszustrahlen, eingeschränkt sind,
müssen wir hier gesetzgeberisch tätig werden.
Die Europäische Union hat diesbezüglich eine
Regelung verabschiedet, die aber erst 2021/2022 greifen wird,
so dass wir für die Übergangszeit diese nationale
gesetzliche Regelung brauchen. Sie ist eigentlich recht einfach:
Derjenige, der eine Plattform betreibt, trägt am Ende
auch die Verantwortung dafür sicherzustellen, dass
derjenige, der dort Handel treibt, seinen umsatzsteuerlichen
Pflichten nachkommt. Tut er das nicht, tritt der
Plattformbetreiber in die Haftung ein.
Wir sehen schon im Vorfeld des
Gesetzgebungsverfahrens, wie intensiv sich Plattformbetreiber darum
bemühen, genau das sicherzustellen. Es geht nicht nur
darum, Millionen und Abermillionen für den deutschen
Fiskus zu retten, sondern vor allem darum, zwischen
denen, die von weither Dinge in Deutschland anbieten,
im Verhältnis zu denen, die hier traditionell ihre
Unternehmenssitze haben, gleiche Wettbewerbsbedingungen
herzustellen. Insofern gehen wir einen wichtigen und
richtigen Schritt in diese Richtung.
Es gibt ein zweites Element, das mehr mit dem
Charakter des Gesetzes als Jahressteuergesetz
zusammenhängt. Wir haben als Bundesrat vor einigen Wochen
gemeinschaftlich dafür votiert, künftig dem Arbeitgeber
in Summe die Möglichkeit zu geben, Jobtickets steuerfrei
anzubieten. Unsere gemeinsame Absicht als Bundesrat
war es, dies so zu tun, dass dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin dabei die Möglichkeit, die
Entfernungspauschale geltend zu machen, erhalten bleibt.
Der Bundestag hat das aber nur teilweise
aufgenommen, indem er gesagt hat: Ja, steuerfreies Jobticket durch
den Arbeitgeber ist möglich, aber der Arbeitnehmer, der
es in Anspruch nimmt, gefährdet seine
Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Das führt dazu, dass jeder
Einzelne versucht, hundertprozentig genau
nachzurechnen, ob die Entfernungspauschale oder das Jobticket das
Mittel der Wahl ist, so dass das Jobticket zum Teil vom
Arbeitnehmer nicht angenommen wird, wenn es um
Nuancen für ihn schlechter ist, und dann fährt er wieder
mit dem Auto, obwohl er genauso gut mit der Bahn
fahren könnte.
Deshalb ist es klug, an dieser Stelle nachzubessern.
Wir im Land Hessen haben beispielsweise
flächendeckend die Regelung, dass wir den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern das Jobticket anbieten, diese es sozusagen
als integralen Bestandteil von Tarifvergütung und
Beamtenbesoldung erhalten, gleichzeitig aber ihre
Entfernungspauschale behalten und der Arbeitgeber die
steuerlichen Lasten an dieser Stelle pauschal versteuert. Das hat
dazu geführt, dass im Jahr 2018 fast eine halbe Million
Jobtickets im Land im Einsatz sind, während es 2017
hessenweit ungefähr 60 000 waren. Wenn jetzt die
gesetzliche Regelung – die gut gemeint ist – materiell
einen Rückschritt bringt, dann wird eine nicht
unerhebliche Zahl von Konstruktionen, die es ermöglicht haben,
dass der Arbeitgeber pauschal versteuert, nicht mehr in
Anspruch genommen werden.
Ich habe zu Beginn gesagt, dies ist ein fast gutes
Beispiel guter föderaler Zusammenarbeit. Ich bin dankbar,
dass dieses Problem in der Endphase des
Gesetzgebungsverfahrens erkannt worden ist und dass das
Bundesfinanzministerium auf Arbeitsebene zugesagt hat, in einem
weiteren Gesetzgebungsverfahren nach einer
gemeinsamen Lösung zu suchen, um diese innovativen Modelle,
bei denen der Arbeitgeber pauschal versteuert und der
Arbeitnehmer im Besitz seiner Entfernungspauschale
bleibt, auch für die Zukunft sicherzustellen. Dafür danke
ich sehr herzlich, und Ihnen danke ich in besonderer
Weise für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Dr.
Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist dafür, dem
Gesetz zuzustimmen? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals
(Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) (Drucksache
560/18)
Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler aus Rheinland-
Pfalz.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Mit dem Pflegepersonal-
Stärkungsgesetz liegt dem Bundesrat heute im zweiten Durchgang
ein Gesetz vor, das einen zentralen Schritt zur
Verbesserung der Situation der Beschäftigten in der Pflege
bedeutet – ein Anliegen, für das sich insbesondere die Länder
seit Jahren vordringlich einsetzen.
1 Anlage 6
Dabei sind nicht nur finanzielle Verbesserungen
vorgesehen, sondern auch konkrete Maßnahmen, die den
Pflegeberuf attraktiver machen werden. Das ist wichtig,
weil wir mehr Menschen für diesen gesellschaftlich
wichtigen Berufszweig gewinnen wollen und, liebe Kollegen
und Kolleginnen, gewinnen müssen.
Für die stationäre Krankenpflege stellt das Gesetz
einen Paradigmenwechsel und ein zentrales Signal dar. So
soll die Krankenhausvergütung künftig den
krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und darüber hinaus
Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus
berücksichtigen.
Ich möchte hervorheben, dass nach der
Länderanhörung auch die Einführung eines Pflegepersonalquotienten
in das Gesetz aufgenommen wurde, und dies – das ist mir
wichtig – in allen Abteilungen, in denen Patienten
behandelt werden. Das sorgt für Transparenz; denn damit wird
deutlich, welche Krankenhäuser im Verhältnis zu dem
anfallenden Pflegeaufwand viel oder wenig
Pflegepersonal einsetzen.
Ich begrüße auch, dass die Länder durch ihre Initiative
den ursprünglich vorgesehenen kompletten Wegfall des
Pflegezuschlags abwenden konnten. Rund 200 Millionen
Euro aus den Mitteln des Pflegezuschlags werden in den
Landesbasisfallwert überführt, und rund 50 Millionen
Euro werden jährlich bedarfsnotwendigen
Krankenhäusern in ländlichen Gebieten zur Verfügung gestellt. Das,
liebe Kolleginnen und Kollegen, ist insbesondere für
Flächenländer ein wichtiges Signal und wichtige
Unterstützung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt zur Stärkung der
Versorgung im stationären Bereich ist die Fortsetzung des
Krankenhausstrukturfonds mit erweiterten
Fördertatbeständen, die der Forderung der GMK Rechnung trägt.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass die von
Rheinland-Pfalz initiierte Empfehlung der Länder
umgesetzt wurde und Rückforderungen der von Ländern
vormals gewährten Investitionsfördermittel nicht zu
einem grundsätzlichen Förderausschluss führen.
Eine weitere Säule des Pflegepersonal-
Stärkungsgesetzes sind die Maßnahmen zur Stärkung der
Langzeitpflege. Hervorzuheben ist hier die Refinanzierung von
13 000 zusätzlichen Stellen für vollstationäre
Pflegeeinrichtungen, ohne dass die Bewohnerinnen und Bewohner
finanziell belastet werden.
Ich begrüße auch, dass der Forderung der Länder
entsprochen wurde, die Verbesserung der Vergütung für
ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht
auf unterversorgte Gebiete zu beschränken.
Auch wenn das Gesetz noch weitere sinnvolle
Maßnahmen für die Langzeitpflege enthält, bleibt weiterhin
grundlegender Reformbedarf bestehen: bei der
Personalbemessung, bei den Gehältern insgesamt, hinsichtlich der
weiter steigenden Pflegekosten, bei der Unterstützung
pflegender Angehöriger. Darüber wird im kommenden
Jahr zu reden sein, auch und insbesondere mit Blick auf
einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss
möchte ich aus aktuellem Anlass auf das Thema
Verjährungsfrist und die Vielzahl der seitens der Kassen – zur
Hemmung der Frist – eingereichten Klagen eingehen.
Die drohenden Rückforderungen der Kostenträger
aufgrund der Urteile des Bundessozialgerichts im Bereich
der neurologischen Komplexbehandlung des
Schlaganfalls und der geriatrischen frührehabilitativen
Komplexbehandlung haben die politische Diskussion der
vergangenen Wochen geprägt und bundesweit für große Unruhe
und Unsicherheit gesorgt. Dies ist auch Hintergrund des
heutigen Plenarantrags aus Niedersachsen, den
Rheinland-Pfalz unterstützt, um die Versorgungssicherheit für
die Patentinnen und Patienten sicherzustellen.
Mit Blick auf die Sicherung einer guten,
flächendeckenden Versorgung auf Landesebene habe ich alle
Beteiligten in Rheinland-Pfalz – die Krankenkassen und
die Krankenhäuser – kurzfristig zu einem Runden Tisch
nach Mainz eingeladen, um gemeinsam nach Lösungen
zu suchen, damit die Versorgungssicherheit weiterhin
gewährleistet ist. Wichtig ist aber auch ein konzertiertes
Handeln aller Länder und des Bundes. Ein
Schlichtungsverfahren unter Beteiligung der Länder halte ich für
unumgänglich.
Abschließend hebe ich hervor, dass das
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ein erster Meilenstein hin zu einer
Stärkung der Pflege ist. Ich bin überzeugt, dass es eine
gute und wichtige Basis für weitere Schritte und
flankierende Maßnahmen ist, zum Beispiel auch in der
Konzertierten Aktion Pflege. Gehen wir diese gemeinsam an! –
Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Das Wort hat nun Herr Minister Lucha (Baden-
Württemberg).
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mehr Geld für die Pflege, bessere Arbeitsbedingungen im
Krankenhaus, mehr Personal – das sind unter anderen die
Ziele des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, und diese
Ziele begrüße ich selbstverständlich. Wir sind bei den
Themen Krankenhausstrukturen, Finanzierung und
Situation des Pflegepersonals jedoch noch lange nicht am Ziel.
Ich würde mich über die Verbesserungen durch das
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mehr freuen, wenn dabei
nicht gleichzeitig der Pflegezuschlag deutlich gekürzt
worden wäre; immerhin ist er nicht ganz weggefallen,
was auch die Kollegin erwähnt hat. Das Ganze klingt
doch verdächtig nach einem Nullsummenspiel.
Noch mehr würde ich mich freuen, wenn ich wüsste,
wo all die Fachkräfte herkommen sollen, die wir so
dringend benötigen. Wenn wir Vorgaben zu
Personalbesetzungen machen, müssen wir auch die Realität
berücksichtigen, und diese sieht so aus: Uns fehlen Pflegekräfte.
Die Lösungen, die das Gesetz bietet, sind dann nur
Scheinlösungen.
Wir brauchen demnach mehr. Wir brauchen eine
Kombination von Maßnahmen, und wir brauchen einen
sehr langen Atem.
Die generalistische Pflegeausbildung und eine
Pflegeausbildung an der Hochschule, Fachkräfte aus dem
Ausland – das ist wichtig, um die Situation in der Pflege
wirklich zu verbessern. Genauso wichtig ist es, Sektoren
zu überwinden und noch enger zusammenzuarbeiten. Das
vermissen wir im Gesetz, beispielsweise im
Zusammenhang mit den besonderen Aufgaben von Zentren und
Schwerpunkten.
Was die Regelungen zur Betriebskostenfinanzierung
betrifft, muss ich aus baden-württembergischer Sicht
leider sagen: Das Gesetz ist kein Stärkungs-, sondern ein
Schwächungsgesetz. Wir in Baden-Württemberg haben
die niedrigste Zahl an aufgestellten Krankenhausbetten,
die niedrigsten Krankenhausfallzahlen je 100 000
Einwohner und gleichzeitig mit Abstand die höchsten
Krankenhausinvestitionen pro Bett und pro Fall. Unsere
Krankenhäuser bezahlen ihr Personal bundesweit
überdurchschnittlich. Dafür, dass wir unsere Hausaufgaben
machen und Fehlallokationen im Gesundheitswesen
abbauen, werden wir jedoch regelmäßig bestraft.
Die niedrigsten Ausgaben für
Krankenhausbehandlungen kommen nicht nur daher, dass wir eine niedrige
Krankenhaushäufigkeit haben. Sie hängen auch damit
zusammen, dass das hohe Lohn- und Preisniveau in
Baden-Württemberg im Landesbasisfallwert nicht
ausreichend berücksichtigt werden kann. Das
Fallpauschalensystem muss also dringend weiterentwickelt werden und
sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Wir
brauchen einen Basisfallwert mit einem
Regionalisierungsfaktor, der dem krankenhausspezifischen Preisniveau der
jeweiligen Region entspricht. Im Übrigen fordert das
auch der Sachverständigenrat Gesundheit.
Leider unterstützt uns hier weder der Bund noch
unterstützen uns die meisten von Ihnen, liebe Kolleginnen und
Kollegen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir in der
Debatte künftig größeres Gewicht darauf legen, was
tatsächlich sachgerecht ist.
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht auch eine
Fortführung des Strukturfonds vor. Das ist gut, und das
hat die Gesundheitsministerkonferenz auch ganz klar
gefordert. Die Fördervoraussetzungen wurden erweitert.
Ein wichtiger Punkt ist dabei die Digitalisierung,
wenngleich man schon sagen muss: Hier hätten wir uns
weniger Einschränkungen gewünscht. Aus meiner Sicht ist
aber das Wichtigste nach wie vor die Förderung von
Bündelung und Schwerpunktbildung von
Krankenhäusern. Dies hat sich beim ersten Strukturfonds sehr
bewährt und ist weiterhin hochaktuell.
In diesem Zusammenhang hat mich die geplante
400 000-Euro-Spritze für nicht lebensfähige
Krankenhäuser aber schon irritiert, die wohl zusätzlich zum
Sicherstellungszuschlag bezahlt werden soll. Da frage ich mich:
Wo kommt das her, und wie passt das zum Ziel des
Strukturfonds?
Ich möchte abschließend kurz auf das allgemeine
Chaos eingehen, das sich seit der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts zu den Abrechnungsregeln für die
Schlaganfallbehandlung und die geriatrische
Komplexbehandlung ausgebreitet hat.
Wir im Bundesrat haben das
Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, diese Abrechnungsregeln
klarzustellen, um insbesondere für die Schlaganfallbehandlung eine
drohende Gefährdung der Versorgung zu verhindern.
Dies ist mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
erfreulicherweise passiert. Das Deutsche Institut für
Medizinische Dokumentation und Information kann nun die
Abrechnungsregeln auch rückwirkend präzisieren.
Gleichzeitig wird aber die Verjährungsfrist für
Forderungen der Krankenkassen und Krankenhäuser verkürzt
und eine knappe Ausschlussfrist festgelegt. Stichtag war
der 9. November 2018. Krankenkassen sahen sich
dadurch genötigt, kurzfristig Forderungen aus
zurückliegenden Jahren geltend zu machen. Sozialgerichte wurden
mit Klagen überschwemmt, Krankenhäuser geraten
wegen Verrechnungen der Forderungen und
erforderlichen Rückstellungen in ernsthafte finanzielle
Schwierigkeiten.
Es wäre schon gut gewesen, wenn man vorher mit
Kassen und Klinken geredet und nach gemeinsamen
Lösungen gesucht hätte. Aktuell ist die Lage äußerst
verfahren.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der
Länder haben deswegen zum einen den Bund aufgefordert,
mit allen Ländern gemeinsam zu handeln und die
Krankenkassen und Krankenhausträger aufzufordern, ein
Schlichtungsverfahren einzuleiten, um nach Lösungen zu
suchen. Zum anderen wollen wir, dass das Deutsche
Institut für Medizinische Dokumentation und Information
noch dieses Jahr eine Klarstellung der entsprechenden
OPS-Codes veranlasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse
der Patientinnen und Patienten wichtig, die von der
bisherigen Versorgung profitiert haben. – Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Das Wort hat nun Frau Ministerin Reimann aus
Niedersachsen.
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Heute ist auch ein guter Tag für die Pflege. Mit dem
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals kommt die
Pflege voran, die Pflege im Krankenhaus wie die
Altenpflege. Deshalb bewerten wir die Regelungen, die das
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals hinsichtlich der
Pflege im Krankenhaus enthält, grundsätzlich positiv.
Vor allem ist die Einführung eines Pflegebudgets ab
2020 zu nennen, ein echter Paradigmenwechsel. Indem
die Vergütung der Personalkosten neben die
Fallpauschalenvergütung tritt und krankenhausindividuell vereinbart
wird, steht künftig ein fest umrissenes Finanzvolumen
nur für die Pflege zur Verfügung.
Weitere bedeutsame Verbesserungen sind die
Regelung, nach der bereits 2018 den Krankenhäusern die
Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte zu 100 Prozent
refinanziert werden – statt der hälftigen Finanzierung –,
außerdem die Regelung, wonach ab dem nächsten Jahr
jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegepersonalstelle in
der unmittelbaren Patientenversorgung vollständig
finanziert wird, und schließlich die Regelung, wonach ab 2019
bis 2024 Maßnahmen zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf finanziell gefördert
werden.
Insgesamt handelt es sich um ein Paket an
Maßnahmen, das mehreres verspricht: einerseits die Bereitschaft
der Krankenhäuser zu unterstützen, Pflegepersonal neu
einzustellen oder bestehende Stellen aufzustocken,
andererseits den Pflegeberuf für die Pflegekräfte attraktiv zu
gestalten, sei es mit Blick auf die Berufswahl oder auf die
Rückkehr in den Beruf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden genau
beobachten müssen, ob auf dem Arbeitsmarkt für
Pflegekräfte genügend Bewerberinnen und Bewerber zur
Verfügung stehen. Wenn Pflegekräfte aus anderen
Bereichen, zum Beispiel Reha-Einrichtungen, abwandern,
wäre das sicherlich keine gute Entwicklung.
Zwei Personalbemessungsinstrumente wurden
aufgenommen. Das eine sind die bereits nach bisherigem Recht
bestehenden Personaluntergrenzen für pflegesensitive
Bereiche. Gleichzeitig gilt es, ab 2020 den übrigen
Bereichen der unmittelbaren Patientenversorgung mit einem
Pflegepersonalquotienten – darauf ist schon hingewiesen
worden – ebenfalls eine Untergrenze zu geben. Maßstab
für den Pflegepersonalquotienten soll sein, dass eine
nicht patientengefährdende Versorgung noch
gewährleistet ist. Das läuft auf einen Mindeststandard hinaus.
Im Interesse sowohl der Patientinnen und Patienten als
auch der Pflegekräfte würde ich mir wünschen, dass wir
überall in der unmittelbaren Patientenversorgung zu
höheren Standards und nicht nur zu Mindeststandards
kommen. Deshalb werden wir auch hier aufmerksam
beobachten, in welcher Art und Weise die
Selbstverwaltungspartner ihren Auftrag umsetzen.
Auch hier muss im Blick behalten werden, ob es in
Krankenhäusern zu hausinternen Verlagerungen von
Pflegekräften kommt, die dann regelmäßig nicht
beabsichtigte negative Effekte in den abgebenden Bereichen
nach sich ziehen würden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bewerten
das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals auch
hinsichtlich der Regelungen in der Altenpflege
grundsätzlich positiv; denn es ist geeignet, kurzfristig eine
Verbesserung der angespannten Situation in der
Altenpflege herbeizuführen.
Hervorheben will auch ich die Schaffung der 13 000
zusätzlichen Stellen in der vollstationären Altenpflege
und in der Kurzzeitpflege. Diese Stellen werden von den
Krankenkassen vollständig finanziert und belasten damit
nicht die Pflegebedürftigen, nicht deren Angehörige und
auch nicht die Sozialhilfeträger. Das ist ein Schritt in die
richtige Richtung.
Mit den 13 000 Stellen wird der Personalschlüssel in
vollstationären Einrichtungen etwas verbessert werden
können. Gleichwohl ist zu beachten, dass diese Zahl nicht
ausreichen wird, um eine dauerhafte und nachhaltige
Verbesserung der Situation in der Altenpflege zu
erreichen. Der Personalschlüssel muss weiter verbessert
werden, um eine noch deutlichere Entlastung in den
Einrichtungen zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist bewusst, dass
dieses Ziel aktuell nur schwer zu realisieren sein wird.
Auf dem Arbeitsmarkt ist nur wenig zusätzliches
Personal zu finden. Wir müssen daher alle Anstrengungen
weiter erhöhen, junge Menschen für den Pflegeberuf zu
begeistern und Menschen, die diesem Beruf den Rücken
gekehrt haben, zurückzugewinnen. Gleichzeitig müssen
wir dafür sorgen, dass die 13 000 neu zu besetzenden
Stellen nicht zu Lasten anderer Bereiche gehen,
insbesondere der ambulanten Pflege.
Als positiv sehe ich auch die bessere Vergütung der
Wegezeiten an. Besonders in ländlichen Regionen ist es
aufgrund der langen Wege wichtig, eine angemessene
Vergütung zu erzielen.
Auch begrüße ich es sehr, dass im
Gesetzgebungsverfahren eine Regelung aufgenommen worden ist, die zur
Entlastung von Bürokratie im Rahmen der Fahrkosten
führt. So soll zukünftig für besonders
mobilitätseingeschränkte Personengruppen, zum Beispiel Personen mit
Pflegegrad 3 oder Menschen mit Behinderungen, eine
Genehmigungsfiktion für die Fahrt zur ambulanten
ärztlichen oder fachärztlichen Behandlung bestehen. Diese
neue Regelung entlastet alle Beteiligten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich will
zum Schluss auf ein aktuelles Problem aufmerksam
machen, welches mit dem Pflegepersonal-
Stärkungsgesetz einhergeht.
Bundesweit sind in den letzten Wochen bei den
Sozialgerichten Zehntausende Klagen von Krankenkassen
gegen Krankenhäuser eingereicht worden. Sie haben vor
allem Abrechnungen nach dem sogenannten
Operationen- und Prozedurenschlüssel für bestimmte
Krankenhausleistungen bei der Versorgung von
Schlaganfallpatienten zum Gegenstand. Das Bundessozialgericht hat im
Sommer dieses Jahres eine für alle Beteiligten etwas
überraschende Auslegung vorgenommen, die dazu führt,
dass die bisherige Abrechnung zwischen Krankenkassen
und Krankenhäusern abgeändert wurde.
Erfreulicherweise hat der Bundestag jetzt eine
rückwirkende Klarstellung bei Auslegungsfragen zu den
Diagnose- und Prozedurenschlüsseln zugelassen. Sie
muss nun aber sehr zügig umgesetzt werden. Ich bitte
insofern um Unterstützung unseres noch kurzfristig
eingereichten Plenarantrags, der die Bundesregierung
auffordert, auf das Deutsche Institut für Medizinische
Dokumentation und Information – DIMDI –
hinzuwirken, unverzüglich – jedenfalls noch in diesem Jahr – eine
solche Klarstellung vorzunehmen. Wenn ich die Signale
aus dem BMG richtig verstanden habe, dürfen wir
hoffentlich mit einem sehr zügig auf Bundesebene
einzuleitenden Mediationsverfahren rechnen. – Danke.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Das Wort hat Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Weiss aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit: Schönen Dank, Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur
Stärkung des Pflegepersonals zielt darauf ab, Pflegekräfte
in der Kranken- und in der Altenpflege im Alltag durch
eine bessere Personalausstattung und bessere
Arbeitsbedingungen spürbar zu entlasten. Dadurch soll auch die
Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten
sowie der Pflegebedürftigen weiter verbessert werden.
Darüber hinaus wird der Schutz der Bevölkerung vor
Infektionen verbessert.
Der Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen
Verfahren durch einige Änderungen weiter verbessert.
Auch wenn das eine oder andere vorhin schon erwähnt
wurde, lassen Sie mich die wesentlichen Änderungen
kurz schildern!
Aus dem Pflegezuschlag werden rund 200 Millionen
Euro in den Landesbasisfallwert 2020 überführt.
Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die
Krankenhäuser den Pflegezuschlag in nicht
unerheblichem Umfang eben nicht zur Finanzierung von
Pflegepersonalkosten eingesetzt haben und diese Mittel nicht in
das Pflegebudget übergehen.
Dadurch wird eine Forderung des Bundesrates erfüllt.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Birgit Honé)
Bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen
Gebieten erhalten ab dem Jahr 2020 jährlich insgesamt
rund 50 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln wird die
flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum
verbessert.
Durch diese beiden Maßnahmen sowie durch bereits
im Kabinettentwurf vorgesehene Regelungen werden die
finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser
deutlich verbessert. Zu nennen sind insbesondere die
vollständige Refinanzierung von zusätzlichen
Pflegepersonalstellen und die vollständige Refinanzierung von
Tariflohnsteigerungen des Pflegepersonals. Durch die
Einführung des Pflegebudgets wird darüber hinaus
gewährleistet, dass die krankenhausindividuellen
Pflegepersonalkosten von den Kostenträgern finanziert werden.
Ist bei stationärer Behandlung aus medizinischen
Gründen eine Begleitung der Patientin beziehungsweise
des Patienten erforderlich, soll diese Begleitperson
künftig auch außerhalb des Krankenhauses oder der
Einrichtung untergebracht werden können, wenn eine
Mitaufnahme im Krankenhaus nicht möglich ist.
Die Selbstverwaltungspartner werden mit der
Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen und damit
auch mit der Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen
auf weitere pflegesensitive Krankenhausbereiche
beauftragt. Die Möglichkeit der finanzwirksamen
Berücksichtigung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Rahmen
des Pflegebudgets wird erweitert, und zwar auf bereits in
der Vergangenheit ergriffene Maßnahmen, die fortgesetzt
werden.
Auch hiermit wird einer Forderung des Bundesrates
Rechnung getragen.
Mögliche Budgetminderungen für die Krankenhäuser
aufgrund der Einführung des Pflegebudgets werden im
Jahr 2020 auf 2 Prozent und im Jahr 2021 auf 4 Prozent
begrenzt.
Auch in der ambulanten Pflege haben wir das Gesetz
nochmals verbessert: Wir haben klargestellt, dass auch in
der häuslichen Krankenpflege künftig Tariflöhne voll
refinanzierbar sind. Und wir haben präzisiert, dass höhere
Wegekosten in der ambulanten Kranken- und Altenpflege
auch außerhalb ländlicher Räume besser vergütet werden
können.
Im Bereich der Pflegeversicherung werden zudem bei
den zusätzlichen GKV-finanzierten Stellen in der
vollstationären Pflege verschiedene Klarstellungen
vorgenommen: die Möglichkeit der Aufstockung von
Teilzeitstellen neben Neueinstellungen, Präzisierungen des
Verfahrens bis zum Vorliegen der näheren Bestimmungen durch
den GKV-Spitzenverband sowie die Aufnahme der
zwingenden Voraussetzungen bei der ausnahmsweise
jetzt nach vier – vorher drei – Monaten möglichen
Finanzierung von Pflegehelfern, damit diese eine Ausbildung
zur Pflegefachkraft machen können. Dadurch wird das
Ziel, mehr Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege
zu gewinnen, weiter unterstützt.
Durch Vereinfachung im Bereich der
Selbsthilfeförderung in der Pflege sowie eine Erhöhung des
Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung an den
Fördermaßnahmen von 50 Prozent auf 75 Prozent wird die
Selbsthilfe gestärkt, und zugleich werden die Länder entlastet. Die
Pflegeversicherung stellt damit anstelle von bislang
jährlich rund 8 Millionen Euro nunmehr maximal rund
12 Millionen Euro im Jahr für die Förderung der
Selbsthilfe in der Pflege zur Verfügung.
Das gemäß Zweitem Pflegestärkungsgesetz im
Auftrag der Pflegeselbstverwaltung wissenschaftlich
entwickelte neue stationäre Qualitätssystem wird nun
verbindlich eingeführt.
In modifizierter Form wird der Wunsch des
Bundesrates umgesetzt, dass die ambulanten Pflegedienste, die
ambulante Intensivpflege zum Beispiel in sogenannten
Beatmungs-WGs erbringen, vom Gesundheitsamt nach
dem Infektionsschutzgesetz auch in den Wohnräumen der
Pflegebedürftigen überwacht werden können.
Der Regierungsentwurf enthielt bereits eine
Ermächtigung für die Länder, durch Rechtsverordnung von
Einreisenden mit einem erhöhten Infektionsrisiko die Vorlage
eines ärztlichen Attestes oder die Duldung einer
ärztlichen Untersuchung zu verlangen. Um die Arbeit der
Gesundheitsbehörden zu erleichtern, können dabei auch
die Grenzpolizeibehörden Daten über die betroffenen
Einreisenden erheben und an die Gesundheitsbehörden
übermitteln.
Zur Sicherstellung der Versorgung und
Aufrechterhaltung funktionsfähiger Schlaganfallzentren mussten wir
Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass
Krankenhäuser nicht durch erhebliche Rückforderungen der
Krankenkassen in Liquiditätsengpässe geraten – eine
wichtige Reaktion auf das Urteil des
Bundessozialgerichts.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist das
Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und
Information ermächtigt worden, Änderungen und
Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel auch mit
Wirkung für die Vergangenheit vorzunehmen. Auf
Veranlassung des Bundesministeriums für Gesundheit
wird von dieser neuen Befugnis zu einem
frühestmöglichen Zeitpunkt Gebrauch gemacht und der Wortlaut des
OPS für die neurologische Komplexbehandlung des
Schlaganfalls rückwirkend präzisiert werden.
Im Ergebnis sind die in der Vergangenheit
vorgenommenen Abrechnungen der entsprechenden
Behandlungen daher auf einer zutreffenden Grundlage erfolgt, so
dass Rückforderungsansprüche der Krankenkassen für
diese Behandlungen nicht bestehen. Entsprechenden
Klagen und Aufrechnungen wird hierdurch rückwirkend
die Grundlage entzogen. Ein Vollzug entsprechender
OPS-Änderungen vor dem 1. Januar 2019 scheidet
jedoch aus, weil die zugehörige Ermächtigungsgrundlage
erst zum 1.1.2019 in Kraft tritt.
Darüber hinaus beabsichtigt auch das
Bundesministerium für Gesundheit, die Krankenkassen und die
Krankenhäuser zeitnah zu einem vermittelnden Austausch
einzuladen, um die Neuregelungen des Pflegepersonal-
Stärkungsgesetzes, die Reaktionen der Krankenkassen
sowie die Auswirkungen auf die beklagten
Krankenhäuser zu erörtern und gemeinsam bestehende
Lösungsmöglichkeiten für eine ziel- und sachorientierte
Vorgehensweise aller Beteiligten zu diskutieren.
Die genaue Zahl der bei den Sozialgerichten
erhobenen Klagen ist nicht bekannt. Es ist eine kurzfristige
Abfrage beim GKV-Spitzenverband eingeleitet worden. –
Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Weiss!
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben noch über den Entschließungsantrag
Niedersachsens, dem Baden-Württemberg und
Schleswig-Holstein beigetreten sind, abzustimmen. Wer stimmt
zu? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe die grüne Liste auf. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 9/20181
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
8, 9, 11 bis 15, 17 bis 23, 25, 30, 32, 35 bis 37,
39 und 43 bis 57.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
1 Anlage 7
Es ist so beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: zu
Tagesordnungspunkt 14 Frau Senatorin Kolat (Berlin).
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 10 auf:
TOP 10
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes
(Drucksache 561/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Lauinger aus Thüringen vor.
Dieter Lauinger (Thüringen): Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das „Dritte
Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes“ wird heute den
Bundesrat im zweiten Durchgang passieren. Man wird es
nicht aufhalten können. Gleichwohl ist es mir wichtig,
dass es dies nicht unkommentiert tut.
Das Gesetz versäumt es, das Grundproblem der
Widerrufs- und Rücknahmeverfahren im Asylrecht
anzugehen: Diese Verfahren sind überflüssig und gehören
abgeschafft. Warum dem so ist, werde ich Ihnen gerne
erläutern:
Nach derzeitiger Rechtslage muss das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge spätestens drei Jahre nach
Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Gewährung
des Flüchtlingsstatus in jedem Einzelfall prüfen, ob die
Schutzgründe zwischenzeitlich weggefallen sind oder ob
die Angaben der Schutzsuchenden auf fehlerhaften
Angaben beruhen und im Ergebnis der Bescheid
zurückgenommen beziehungsweise widerrufen werden muss.
Meines Erachtens wäre es sinnvoll gewesen, die
anlasslose Überprüfung insgesamt zu überdenken. Denn
tatsächlich könnte man die Kapazitäten, die diese
umfassende Überprüfung im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge bindet, in anderen Bereichen viel effektiver
einsetzen.
Ich will Ihnen den Umfang dieser Arbeit gerne mit
Zahlen belegen: Im ersten Halbjahr 2018 hat das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei rund 101 000
Fällen überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf
oder eine Rücknahme des Asylbescheides vorlagen. In
99,3 Prozent der Fälle – das ist eine beeindruckende
Zahl – blieben die überprüften Bescheide bestehen. In nur
0,7 Prozent der Fälle kam das Bundesamt somit zu dem
Ergebnis, seine frühere Entscheidung zu korrigieren.
Die Zahl der tatsächlich erfolgten Widerrufe steht
damit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem
erheblichen Prüfungsaufwand, der mit der Einleitung und
Bearbeitung der Widerrufsprüfverfahren durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verbunden ist. Wir
alle wissen das.
1 Anlage 8
Die Justizministerkonferenz hat vor einer Woche noch
einmal deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge großen Bedarf
gibt: Die Qualität der Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte wird in vielen Fällen noch kritisiert, und vor
allem ist dann, wenn das Verfahren in das gerichtliche
Verfahren übergeht, die Mitwirkung des Bundesamtes
fast nicht mehr gegeben. Hierin müsste das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge Arbeit einsetzen, nicht in
die Überprüfung von Bescheiden, die zu 99,3 Prozent
bestätigt werden. Ich fordere daher, die obligatorische
Widerrufsprüfung abzuschaffen.
Diese sinnvolle Anregung war leider nicht Gegenstand
des Gesetzgebungsverfahrens. Stattdessen wurden
weitere Mitwirkungspflichten eingeführt, die faktisch
wiederum zu einer Verschärfung des Asylrechts führen werden.
Nach dem neuen § 73 Absatz 3a Satz 6 des
Asylgesetzes muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
künftig bei der Entscheidung über die Aufhebung des
Schutzstatus „berücksichtigen, inwieweit der Ausländer
seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist“.
Ausweislich der Begründung des Gesetzes dient diese
Regelung „insbesondere der Klarstellung, dass eine
ausbleibende oder unvollständige Mitwirkung des Betroffenen
im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren seitens der
Behörde zu seinen Lasten berücksichtigt werden kann“.
Ich widerspreche dieser Ausführung deutlich. Diese
Regelung wird nach meiner Auffassung zu
Rechtsunsicherheit bei der Behörde und natürlich auch bei den
Betroffenen führen. Denn es bleibt unklar, welches
Gewicht einer unzureichenden Mitwirkung zukommen
soll und wann überhaupt von einer unvollständigen
Mitwirkung ausgegangen werden kann.
Es erscheint prinzipiell möglich, dass das BAMF
künftig den Status als Asylberechtigter, Flüchtling oder
subsidiär Schutzberechtigter aufhebt, weil die Betroffenen
ihren Mitwirkungspflichten nach Einschätzung der
Behörde nicht ausreichend nachgekommen sind, und
zwar unabhängig von einer Veränderung der
individuellen Gefahrensituation im Herkunftsland beziehungsweise
ohne den konkreten Nachweis unrichtiger oder
unvollständiger Angaben im Antragsverfahren. Dies wiederum
– ich betone es noch einmal – bei 0,7 Prozent
aufgehobenen Bescheiden!
Ich halte eine solche Regelung auch für
europarechtlich bedenklich. Denn zwar erlaubt es die sogenannte
Qualifikationsrichtlinie den Mitgliedstaaten,
Schutzsuchende zur Mitwirkung im Verfahren zu verpflichten. Sie
listet aber die zulässigen Gründe für eine Aufhebung der
Flüchtlingseigenschaft beziehungsweise des subsidiären
Schutzes abschließend auf. Eine Aufhebung des
Schutzstatus aus anderen Gründen, namentlich wegen
unzureichender Mitwirkung des Schutzberechtigten, ist
ausdrücklich nicht vorgesehen.
Es bleibt letztlich abzuwarten, wie das Bundesamt mit
den erweiterten Mitwirkungspflichten umgeht. Ich mahne
aus den aufgezeigten Gründen Zurückhaltung bei den
Anforderungen an die Mitwirkungspflicht an. – Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Lauinger!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
TOP 16
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
(Drucksache 562/18, zu Drucksache 562/18)
Es liegen mehrere Wortmeldungen vor, zunächst von
Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dies ist, wenn ich mich richtig erinnere, das dritte Gesetz
zur Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren in meinem Leben als Bundestagsabgeordneter
und als Mitglied einer Landesregierung.
Man hat langsam den Eindruck, dass die Debatte über
die Beschleunigung ungefähr genauso lange dauert wie
die Planung und Genehmigung großer
Infrastrukturprojekte. Auch wenn das spöttisch klingt, will ich damit
nicht sagen, dass dies kein ernstes Problem ist. Es ist ein
großes Problem. Es ist ein ernstes Problem. Wir sind bei
der Beschleunigung von Planung und Genehmigung seit
Jahren nicht wirklich vorangekommen. Ich halte das für
dringend und glaube, dass dies inzwischen unbestritten
ist.
Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Wir
brauchen im Schnitt für Radwege bis zu zehn Jahre, für
Umgehungsstraßen 20 bis 30 Jahre, für größere
Schienenprojekte – zum Beispiel Ausbau des dritten und
vierten Gleises im Rheintal, ein europäisches
Korridorprojekt – 50 Jahre. Das sind absolut inakzeptable Zeiten.
Wir müssen uns ernsthaft Gedanken darüber machen, wie
wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren
beschleunigen können.
Insofern ist es begrüßenswert, dass diese
Bundesregierung einen erneuten Versuch macht, Beschleunigung ins
Verfahren zu bringen. Ich muss allerdings sagen: Dies ist
wieder einmal ein weiterer Versuch. Bei all diesen
Vorschlägen ist das Problem oft die Frage, an welchem Punkt
man ansetzt. Ich habe immer wieder festgestellt, man
setzt am falschen Ende an, man hat falsche
Vorstellungen, wo Zeit verlorengeht.
Richtig ist – deswegen stimmen wir vielen Punkten
dieses Gesetzes zu –, dass es notwendig ist, bestimmte
Maßnahmen vor einer endgültigen Entscheidung
vorziehen zu können, etwa im Bereich des Naturschutzes.
Dabei ist zu bedenken, dass Eingriffe reversibel, nicht
irreversibel sind. Das sind Maßnahmen, die helfen. Dann
kann man schon mal anfangen, bevor endgültig
entschieden ist.
Es gibt eine Reihe von Regelungen, die nach der
öffentlichen Debatte und nach unserer Erfahrung
zwingend notwendig wären, die aber in diesem Gesetz nicht
enthalten sind. Wir haben zum Beispiel die Erfahrung
gemacht, dass man richtig Zeit sparen kann, wenn man
die Öffentlichkeit frühzeitig umfassend beteiligt. Dann
kann man viele Konflikte abräumen, und man findet sich
nicht vor Gericht wieder, weil man die Probleme vorher
gelöst hat. Wir bedauern es sehr, dass ebendies fehlt.
Oder: Verzahnung von Raumordnungsverfahren und
Planfeststellungsverfahren. Hier gibt es oft doppelt
laufende Prozesse, zum Teil laufen die Prozesse
aneinander vorbei. Auf jeden Fall gibt es Doppelarbeit, die das
Ganze verzögert und erschwert.
Schließlich gibt es nicht nur Schienenprojekte,
sondern auch Schienen-ÖPNV-Projekte in den Städten. Wir
hätten erwartet, dass auch dazu eine Regelung
aufgenommen wird.
Der Bundestag hat eine Resolution beschlossen. Die
Koalitionsfraktionen haben sie eingebracht, und auch
Grüne haben zugestimmt, weil darin die entscheidenden
Punkte erwähnt werden. Wir haben in Gesprächen und
Verhandlungen mit der Bundesregierung versucht, die
Punkte, die der Bundesrat gemeinsam beschlossen hat,
möglichst in das Verfahren einzubringen. Leider sind zu
wenige aufgenommen worden. Wir hoffen aber doch
sehr, Herr Staatssekretär Ferlemann, dass Sie in Ihrer
Rede heute hier deutlich machen, dass Sie das nicht nur
gehört haben, sondern es auch annehmen, damit wir
alsbald eine Fortsetzung der
Planungsbeschleunigungsbemühungen vorfinden, indem Sie einen Nachtrag oder ein
neues Gesetz vorlegen. Wir halten das für zwingend
notwendig.
In einem neuen Gesetz muss das Behördensystem
innerhalb eines Landes, zwischen Bundesländern und
Bund oder innerhalb eines Landes und den
Regierungspräsidien berücksichtigt werden. Nach meiner Erfahrung
haben wir zu viel behördlichen Schwergang, zu lange
liegen sogenannte Gesehen-Vermerke herum, aber man
kann nicht erklären, warum es nicht weitergeht. Man
sollte nicht nur nach außen schauen, wo Hindernisse sind,
sondern auch die Abläufe selbst betrachten und die
Verfahren in den eigenen Behörden optimieren. Das steht
an, und das wäre gut. Wir jedenfalls können schon sagen,
dass wir Fortschritte gemacht haben.
Zwingend notwendig ist auch, dass wir bei den
Planungsbehörden und bei den Gerichten endlich
genügend Personal haben. Hier gibt es einen riesigen Engpass.
Wir bauen deswegen bei größeren Projekten gerade den
Planungsstab bei den Regierungspräsidien systematisch
auf. Das Gleiche tun wir bei den Gerichten, wo es
notwendig ist.
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr auf klare
Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs zu den
Fragen: Wie können wir das Raumordnungsverfahren
und das Planfeststellungsverfahren besser miteinander
verknüpfen? Wie sieht es mit frühzeitiger
Bürgerbeteiligung aus? Wie sieht es mit den Möglichkeiten der
Verbesserung des Personenbeförderungsgesetzes –
Straßenbahnen – aus? Wie sieht es schließlich mit der
personellen Stärkung der Behörden aus? Wenn Sie uns dazu ein
positives Signal gäben, würden wir umso freudiger
zustimmen. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Hermann!
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor von Herrn
Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eines
gleich vorwegzunehmen: Auch Schleswig-Holstein wird
dem Gesetz zustimmen. Einigen ist das nicht
leichtgefallen. Aber zum Schluss haben doch die positiven Ansätze
im Gesetz überwogen, auch wenn man Dinge zu
kritisieren hat. Gleichwohl ist Schleswig-Holsteins Zustimmung
eine Zustimmung im Grundsatz.
Kollege Hermann hat es gesagt: Dem vorliegenden
Gesetz fehlt es an weiteren
Beschleunigungsmöglichkeiten, die übrigens bereits Inhalt der Strategie
Planungsbeschleunigung des Bundesverkehrsministeriums sind. Das
vom Bundesverkehrsministerium ins Leben gerufene
Innovationsforum Planungsbeschleunigung hat all diese
Vorschläge aufgezeigt. Das Gesetz fällt also in Wahrheit
hinter das zurück, was schon erarbeitet worden ist.
Und das ist doppelt ärgerlich nicht nur, weil damit
einige Vorarbeit in der Rundablage zu verschwinden droht,
sondern vor allem weil wir jede sinnvolle Maßnahme
dringend brauchen, um Planungsverfahren in
Deutschland wieder zu beschleunigen; Kollege Hermann hat auf
die Zeiten hingewiesen. „Sinnvoll“ heißt im Übrigen
nicht, dass Beschleunigung immer zu Lasten von
Beteiligungsrechten von Verbänden oder zu Lasten des
Naturschutzes stattfinden muss. Man kann viele Dinge machen.
Aber ich will nicht von europäischen Nachbarn – etwa
meinem dänischen Amtskollegen – milde und mitleidig
belächelt werden, wenn gesagt wird: Bei Euch ist wohl
ein leerer Seeadlerhorst wichtiger als ein
transeuropäisches Verkehrsprojekt! Auch über so etwas müssen wir
nachdenken.
Heute Vormittag war die Rede von Mut, Herr Kollege
Ferlemann. Beherzte Vorschläge im
Gesetzgebungsverfahren sind gewünscht, insbesondere in einigen Punkten,
die man dezidiert sagen kann:
Erstens brauchen wir die Klarstellung der
Nichterforderlichkeit von Planfeststellungs- und
Plangenehmigungsverfahren in den Fällen, in denen etwas geändert
wird. Gemäß Bundesfernstraßengesetz und Allgemeinem
Eisenbahngesetz sind Planfeststellung und
Plangenehmigung dann erforderlich, wenn eine Bundesstraße oder ein
Schienenweg „geändert“ wird. Aber was heißt das
genau? Bei der Einordnung von Vorhaben als Änderung
beziehungsweise Instandsetzung gibt es
Rechtsunsicherheit und in der Praxis erheblichen Zeitverlust und
Nerverei. Das Innovationsforum hat dazu vernünftige
Vorschläge gemacht. Sie sollte man aufgreifen. Insbesondere
Ersatzneubauten oder Ersatzbauten ohne Erweiterungen
sollten grundsätzlich als Instandhaltung definiert werden.
Zweitens brauchen wir allgemeine
Stichtagsregelungen. Die im Gesetz vorgesehene Regelung in Sachen
Verkehrslärm ist ein wichtiger Ansatzpunkt, aber
angesichts der Fülle von Inhalten von
Planfeststellungsbeschlüssen schlichtweg zu kurz gegriffen. Wir brauchen
ausreichend bemessene Übergangsvorschriften im Falle
von Veränderungen von materiell-rechtlichen
Rahmenbedingungen und verbindliche Fristen zur Eröffnung von
Gerichtsverfahren.
Drittens. Kollege Hermann hat es auch gesagt: Eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung ist wichtig. Sie erhöht die
Akzeptanz und damit auch die Erfolgsaussichten. Ich bin
sehr dafür, Qualitätsstandards für die Durchführung der
Bürgerbeteiligung festzuschreiben und zu
systematisieren. Gleichzeitig müssten wir dann über eine
Mitwirkungspflicht von Umweltverbänden nachdenken; denn es
muss darum gehen, dass nur diejenigen aktive
Klagerechte haben, die sich im Vorfeld beteiligen. Nur so werden
sich die Verfahren tatsächlich beschleunigen lassen.
Viertens. Wir haben sehr oft Schienenprojekte, bei
denen die Kommunen quasi in die Klage getrieben
werden. Sie haben etwa mit einer
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme eigentlich gar nichts zu tun, aber geltendes Recht
führt dazu, dass sie finanziell massiv beteiligt werden.
Wir können dieses Thema schnell angehen, indem wir
diese Leistungsbeiträge der Kommunen deutlich
absenken. Das ist aus meiner Sicht schnell zu machen und
würde viele Planverfahren, wie wir sie gerade bei der
Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung erleben,
herausnehmen.
Fünftens. Wir können in Teilen auf Legalplanungen
setzen. Die Verabschiedung eigener Baugesetze für
besonders wichtige Infrastrukturvorhaben wäre ein
zentraler Schritt zur Beschleunigung. Hier liegt ein Bericht
des Bundesverkehrsministeriums vor. Hoffen wir, dass
der Ankündigung etwas folgt!
Sechstens. Eine gemeinsame Betrachtung von Straße
und Schiene beim Lärmschutz ist eigentlich zwingend.
Niemand versteht, warum für jeden Verkehrsträger der
Lärmschutz extra betrachtet wird statt zusammen.
Es ist aus unserer Sicht auch sinnvoll, Raumordnungs-
und Planfeststellungsverfahren besser miteinander zu
verzahnen. Alles Möglichkeiten der Vereinfachung!
Mein Fazit deshalb – und anders als Kollege Hermann
bin ich erst anderthalb Jahre wieder in der aktiven
Politik –: Dieses Planungsbeschleunigungsgesetz ist allenfalls
ein erster Schritt. Es muss der Ausgangspunkt erheblicher
Anstrengungen sein, über weitere Maßnahmen zur
Planungsbeschleunigung nachzudenken. Das muss nicht
zu Lasten von Bürgerrechten und Naturschutz gehen,
aber es darf auch keine Denkverbote geben. Die
Menschen in unserem Land erwarten zu Recht, dass
Infrastrukturvorhaben wieder schneller umgesetzt werden.
Ansatzpunkte dafür gibt es aus meiner Sicht genug. –
Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Dr. Buchholz!
Nunmehr hat das Wort Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Ferlemann aus dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Als einer der weltweit führenden
Wirtschaftsstandorte, als Logistikweltmeister und als zentrale
Verkehrsdrehscheibe Europas ist Deutschland auf ein
leistungsstarkes und modernes Verkehrsnetz angewiesen.
Für die Realisierung unserer Infrastrukturvorhaben in
den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße
brauchen wir einfache, effiziente, transparente und möglichst
schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Bund, Länder und Kommunen stellen für den
Infrastrukturbau jedes Jahr erhebliche Finanzmittel bereit.
Allein die Bundesmittel belaufen sich in diesem Jahr auf
rund 14,1 und im kommenden Jahr auf rund 14,8
Milliarden Euro. Dieses Geld wollen wir zum Nutzen der
Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zügig in den Erhalt,
Aus- und Neubau von Straßen, Schienenwegen,
Schleusen oder Brücken investieren.
Allerdings sind Planungs- und
Genehmigungszeiträume von zehn und mehr Jahren leider keine Seltenheit.
Dieses Nadelöhr müssen wir beseitigen – Schritt für
Schritt. Das vorliegende Gesetz wird hierzu seinen
Beitrag leisten.
Beim Planen und Bauen stehen wir vor komplexen
Fragen im Spannungsverhältnis zwischen
Infrastrukturbedarfen sowie Anforderungen des Natur- und
Umweltschutzes. Dass deren Beantwortung eine anspruchsvolle
Aufgabe ist, haben die parlamentarischen Beratungen
sowohl im Bundestag wie auch hier im Bundesrat
gezeigt: Einzelne Regelungen gingen den einen zu weit, den
anderen nicht weit genug. Im Ergebnis meinen wir, ein
ausgewogenes Gesetz zur Abstimmung zu stellen, für das
die Bundesregierung um Ihre Zustimmung bittet.
Wir wollen damit die Verfahrenseffizienz verbessern,
Doppelprüfungen vermeiden und Schnittstellen
reduzieren.
Wir wollen mehr Transparenz schaffen und damit die
Bürgerbeteiligung stärken.
Wir wollen Gerichtsentscheidungen beschleunigen.
Außerdem wollen wir die Länder bei den Kosten für
die Planung der Bundesfernstraßen finanziell stärker
entlasten. Deshalb enthält das Gesetz nunmehr die
Erhöhung der Zweckausgabenpauschale für
Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen auf 5 beziehungsweise 6
Prozent.
Wir alle wissen, dass bei der Planung und Realisierung
unserer Infrastrukturvorhaben weitere Maßnahmen
sinnvoll und erforderlich sind. An diesen gemeinsam zu
arbeiten wird nunmehr die nächste Aufgabe sein. Ich
danke den beiden Vorrednern für ihre Vorschläge und
würde mich freuen, wenn sie uns gesetzmäßig
ausformuliert vorgelegt werden könnten.
Für den hierzu erforderlichen Diskussionsprozess
sichern wir von Seiten des Bundes zu:
Wir werden prüfen, wie eine bessere Verzahnung von
Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren realisiert
werden kann, indem die Untersuchungsergebnisse des
Raumordnungsverfahrens im Planfeststellungsverfahren
genutzt werden.
Wir werden für Infrastrukturvorhaben des Bundes
frühzeitige Bürgerbeteiligungen in Form von
Beteiligungsscopings prüfen.
Und wir werden einen Gesetzentwurf zur Novellierung
des Personenbeförderungsgesetzes vorlegen, in den die
Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren übernommen
werden, Kollege Hermann. Werten Sie die Zusagen, die
ich eben gemacht habe, gerne als „Protokollerklärung der
Bundesregierung“!
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um
Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau
Ministerin Havliza (Niedersachsen) für Herrn Minister
Dr. Althusmann und Frau Staatsministerin Höfken
(Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
Der Antrag von Sachsen-Anhalt ist zurückgezogen.
Die Ausschüsse empfehlen, gemäß Ziffer 1 dem
Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Bitte Ihr Handzeichen zu Ziffer 2, zunächst
Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 2 Buchstabe d, und zwar
zunächst ohne den ersten Spiegelstrich! – Mehrheit.
Dann bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 Buchstabe d
erster Spiegelstrich! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:
TOP 24
Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der
Einkommensgrenze für Minijobs und für
Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 419/18)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Die Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf nicht
beim Deutschen Bundestag einzubringen. Gemäß unserer
Geschäftsordnung habe ich die Frage positiv zu stellen:
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einzubringen? – Das ist eine Minderheit.
1 Anlagen 9 und 10
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 59 auf:
TOP 59
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der
Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für
im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen
– Antrag der Länder Berlin, Brandenburg,
Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 576/18)
Dem Antrag ist Hamburg beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin
Breitenbach aus Berlin vor.
Elke Breitenbach (Berlin): Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten
gab es viele Meldungen über die Bemühungen von Verdi,
der Vereinigung Cockpit und der
Flugbegleitergewerkschaft Ufo um den Abschluss von Tarifverträgen bei
Ryanair.
Die Forderungen der Gewerkschaften ranken sich
nicht nur um tarifvertraglich geregelte bessere
Arbeitsbedingungen. Eine Kernforderung war und ist auch der
Abschluss eines Tarifvertrages über die Errichtung einer
betrieblichen Interessenvertretung.
Dem, meine Damen und Herren, verschließt sich
Ryanair weiterhin beharrlich. Auch der Vorvertrag zu
einem Tarifvertrag, der zwischen Ryanair und Verdi
geschlossen wurde, hat an dieser Position nichts geändert.
Ich finde, das geht so nicht. Das ist nicht hinnehmbar.
Allerdings ist es leider so, dass die geltende
Rechtslage dies zulässt; denn das Betriebsverfassungsgesetz
findet nur auf Landesbetriebe der Luftfahrtunternehmen
Anwendung. Alle anderen im Flugbetrieb beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können davon
nicht profitieren. Eine Vertretung kann nur durch einen
Tarifvertrag errichtet werden
Ich muss ganz ehrlich sagen: Als ich das gehört habe,
war ich etwas überrascht. Ich finde, das ist nicht mehr
zeitgemäß. Es gibt auch keine Auffanglösung für den
Fall, dass sich eine der beiden Seiten einer
tarifvertraglichen Lösung verweigert. Das Betriebsverfassungsgesetz
sieht dies nicht vor. Im Endeffekt heißt dies, dass es in
der Hand einer der beiden Tarifvertragsparteien liegt, die
Errichtung einer Vertretung für das fliegende Personal zu
verhindern.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchten wir hier
gerne eine Änderung herbeiführen. Wir können heute
feststellen: Es gibt eine Reihe von Luftfahrtunternehmen,
die entsprechende Tarifverträge und damit auch eine
betriebliche Interessenvertretung haben. Nicht nur
Ryanair, auch andere verweigern sich dem beharrlich.
Deshalb gibt es hier Handlungsbedarf.
Wir möchten den § 117 Absatz 2
Betriebsverfassungsgesetz durch eine Auffanglösung – also eine Anwendung
der allgemeinen Regelungen des
Betriebsverfassungsgesetzes – für den Fall ergänzen, dass sich die
Tarifvertragsparteien über eine tarifvertragliche Regelung nicht
einigen können.
Nun wissen wir alle – und das ist zu begrüßen –, dass
das Bundeskabinett vor wenigen Tagen auf Initiative des
Bundesarbeitsministers eine „Formulierungshilfe“ für die
Koalitionsfraktionen im Bundestag zur Änderung des
§ 117 Betriebsverfassungsgesetz beschlossen hat. Sie soll
in das Qualifizierungschancengesetz Eingang finden.
Wir wissen noch nicht, was die Koalition im
Einzelnen beschließen wird. Wir verstehen unseren Antrag auch
nicht als Konkurrenz. Aber wir finden es nach wie vor
wichtig, dass Impulse und Unterstützung für eine
entsprechende Änderung, für eine solidarische
gesetzgeberische Unterstützung der Beschäftigten durch den
Bundesrat, die Länderkammer, kommen. Denn es sind die
Länder, die mit der Entscheidung der Fluggesellschaften
leben müssen, dass zum Beispiel dort Standorte
geschlossen werden, wo die Beschäftigten ihre Rechte einfordern.
Es sind nicht nur die Länder, sondern in erster Linie die
Beschäftigten, die damit zurechtkommen müssen. Aber
wir Bundesländer haben insoweit natürlich auch eine
Verantwortung.
Deshalb hat der Berliner Senat gemeinsam mit den
Ländern Brandenburg, Thüringen, Bremen und nun auch
Hamburg die Initiative ergriffen und Ihnen diesen
Gesetzentwurf vorgelegt. Ihn möchten wir gerne
einbringen. Ich bitte ganz herzlich um Ihre Unterstützung, auch
im Interesse der Beschäftigten. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Breitenbach!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
– federführend – sowie – mitberatend – dem
Wirtschaftsausschuss.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 60 auf:
TOP 60
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung zwecks Anerkennung der
Gemeinnützigkeit von Freifunk – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 573/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Heinold (Schleswig-Holstein) vor.
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung
schreitet mit Tempo voran und umfasst immer mehr
Lebens- und Arbeitsbereiche in unserer Gesellschaft.
Längst ist die Verfügbarkeit von Internet
Grundvoraussetzung für die Teilhabe an unserer Gesellschaft.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Lorenz Caffier)
Wenn sich Personen dafür einsetzen, anderen
Bürgerinnen und Bürgern diese Teilhabe zu ermöglichen und
zu erleichtern, dann verdient das unsere Unterstützung.
Dazu braucht diese neue Form des bürgerschaftlichen
Engagements dieselben Rahmenbedingungen wie die
traditionellen Formen des Ehrenamtes.
Bereits in der letzten Legislaturperiode haben mehrere
Länder eine Bundesratsinitiative eingebracht, um
sogenannten Freifunk-Initiativen die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit zu ermöglichen beziehungsweise zu
erleichtern. Weil das Gesetzgebungsverfahren im
Bundestag in der vergangenen Wahlperiode nicht
abgeschlossen werden konnte, ist die Initiative der Diskontinuität
unterfallen. Da der Handlungsbedarf aber geblieben ist
– er ist aus unserer Sicht nach wie vor groß –, hat
Schleswig-Holstein die Initiative ergriffen und bringt den
Gesetzentwurf heute zusammen mit weiteren Ländern
erneut in den Bundesrat ein.
Meine Damen und Herren, Freifunk-Initiativen
verzeichnen in den letzten Jahren regen Zulauf. Immer mehr
Menschen engagieren sich in diesen nichtkommerziellen
Vereinen, um Datennetze mittels WLAN aufzubauen.
Alle Bürgerinnen und Bürger können diese Angebote
kostenlos nutzen. Damit wird der Internetzugang
außerhalb der eigenen Wohnung unabhängig vom Geldbeutel
möglich. Das ist gut so; denn im digitalen Zeitalter ist der
freie Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge,
damit die Bürger und Bürgerinnen Chancengleichheit im
digitalen Bereich haben.
Besonders engagiert haben sich viele Freifunk-
Initiativen in den vergangenen Jahren in der
Flüchtlingshilfe, indem sie Unterkünfte mit drahtlosem
Internetzugang versorgt haben. Sie wissen vermutlich aus Ihren
Ländern, wie wichtig es ist, dass in den Unterkünften ein
Internet- beziehungsweise Onlinezugang vorhanden ist.
Darüber hinaus fördern die Vereine die Medien- und
Technikkompetenz, indem Interessierte am Aufbau eines
Freifunknetzes selbst mitwirken und häufig an
Bildungsmaßnahmen zu Fragen der Hard- und Software
teilnehmen können.
Aktuell ist die Rechtslage so, dass Vereine, die sich
auf dem Gebiet des Freifunks engagieren, nur dann als
steuerbegünstigt anerkannt werden können, wenn sie
einen der in der Abgabenordnung ausdrücklich genannten
Zwecke fördern, zum Beispiel Volks- und Berufsbildung
oder mildtätige Zwecke. Eine unmittelbare Förderung der
ureigenen Aufgaben der Initiativen – die Einrichtung und
Unterhaltung von Freifunknetzen – gehört derzeit
hingegen nicht zu den begünstigten Zwecken.
Um Rechtssicherheit für die Initiativen zu schaffen,
sieht unser Gesetzentwurf vor, die Abgabenordnung um
den neuen gemeinnützigen Zweck „Einrichtung und
Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der
Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen“ zu
ergänzen. Damit ermöglichen wir es Freifunk-Initiativen,
Zuwendungsbestätigungen auszustellen, so dass
Spenderinnen und Spender ihre Zuwendung steuerlich geltend
machen können. Das hätte den Vorteil, dass unter diesen
Voraussetzungen mehr Menschen bereit sein dürften, zu
spenden, und sich damit die finanzielle Situation der
Freifunk-Initiativen verbessert. Das eingenommene Geld
kann wiederum in den Ausbau der Freifunknetze fließen
und damit der Allgemeinheit zugutekommen.
Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft lebt
vom Einsatz der Menschen im ehrenamtlichen Bereich,
ob im Sportverein, bei der Feuerwehr oder eben in einer
Freifunk-Initiative. Neue Formen des gesellschaftlichen
Engagements entstehen, und deshalb sind
Rechtsanpassungen notwendig. Die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen ist hierzu ein wichtiger
Beitrag.
Ich würde mich sehr freuen, wenn die Initiative, die
wir mit anderen Ländern auf den Weg gebracht haben,
sowohl im Bundesrat als auch später im Bundestag eine
Mehrheit fände.
Amtierender Präsident Lorenz Caffier: Vielen
Dank, Frau Kollegin!
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen
Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits in der 18.
Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Er ist
der Diskontinuität unterfallen.
Erneute Ausschussberatungen haben nicht
stattgefunden. Es ist jedoch beantragt worden, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Wer für sofortige
Sachentscheidung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Wir haben nun darüber zu entscheiden, ob der
Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim
Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Wer dafür
ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin
Heinold (Schleswig-Holstein) zur Beauftragten für die
Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:
TOP 28
Entschließung des Bundesrates zu Transparenz
und klaren Regeln auf digitalen Märkten –
Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 519/18)
Frau Staatsministerin Hinz, Sie haben das Wort.
Priska Hinz (Hessen): Herr Präsident! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Hessen will mit dieser
Initiative Datensicherheit, Transparenz und Information im
Umgang mit digitalen Daten erreichen.
Der Fall „Cambridge Analytica“ ist Ihnen allen sicher
noch in lebhafter Erinnerung. Millionenfach wurden
Privatsphäre und Datenschutz von Nutzerinnen und
Nutzern verletzt, als Facebook deren Daten an die britische
Datenanalysefirma weitergegeben hat. Vorwürfe
gegenüber sozialen Netzwerken reichen von der Verbreitung
von „Fake News“ bis zur gezielten Beeinflussung der
demokratischen Willensbildung der Nutzerinnen und
Nutzer.
Ich sage klar und deutlich: Wenn Daten, die
Nutzerinnen und Nutzer freiwillig in soziale Netzwerke einstellen,
um
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über di
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Recht
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))