Raan GmbH
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Raan GmbH
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Die internationale und inhabergeführte Unternehmensgruppe setzt sich in unterschiedlichen Bereichen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ein. Als anerkannter Know-how Träger mit signifikanter fachlicher Expertise ist die Raan GmbH wichtiger Ansprechpartner für verschiedene politische Akteure und bringt sich transparent in politische Entscheidungsprozesse ein. Wir kümmern uns im Rahmen unseres Engagements u.a. um auch wirtschaftlich sinnvolle Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Unsere politische Arbeit dient einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Kurzum: Wir wollen die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben, verbessern und ausbauen.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wettbewerbsrecht; Immissionsschutz; Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Weiterentwicklung des § 21 VerpackG hinsichtlich Fondsmodell: Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch die Etablierung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG, mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähigen Verpackungen zu fördern und den verstärkten Einsatz von Rezyklaten voranzutreiben.
- Gewährleistung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe: Sicherstellung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland, mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen sowie den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden.
- Inhaltliche Einbringung von Ideen bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht: Beschreibung:
Die Bundesregierung soll im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere mit Blick auf die Artikel 29 und 47 – darauf hingewirkt werden, folgende Aspekte angemessen zu berücksichtigen: eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung, hohe Praxistauglichkeit, Wahrung von Technologie- und Systemoffenheit, Materialneutralität sowie die Einbindung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen.
- EU-Umwelt-Omnibus, insbesondere Abfallrahmenrichtlinie: Sicherung der etablierten Wettbewerbsstrukturen in DE und EU – Veremidung von Regelungen, die auf monoplistische ERP-Strukturen hinwirken.
Relationen
Keine Relationen.