PreZero Stiftung & Co. KG
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PreZero Stiftung & Co. KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die PreZero Stiftung & Co. KG versteht sich als transparenter Partner der Politik, der sein Expertenwissen und seine praktische Expertise in den politischen Diskurs einbringt.
Dazu werden Gespräche u. a. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung sowie Vertretern der verschiedenen Bundesministerien geführt und vereinzelt Veranstaltungen ausgerichtet, zu denen auch relevante Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Positionspapiere erarbeitet und eingebracht.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstige Interessenbereiche; Allgemeine Energiepolitik; Digitalisierung; Arbeitsmarkt; EU-Binnenmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Migration; Integration; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Verankerung einer positiven ökol. Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe in DE: Verankerung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland mit dem Ziel die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden.
- Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG: Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
- Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR: Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Rücknahme-/Informationspflichten bei Elektroaltgeräten: Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der Rücknahme- und Verbraucherinformationspflichten bei Elektroaltgeräten für Handelsunternehmen. Darüber hinaus Hinwirken auf eine Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung, eine Eindämmung des Brandrisikos durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und eine sachgerechte Einbeziehung des Onlinehandels.
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
- Verhältnismäßige und bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung: Verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung mit dem Ziel, die Getrenntsammlung und Recyclingquote von gewerblichen Abfällen zu verbessern. Beibehaltung der bisherigen Ausnahmeregelung bei der Vorbehandlungspflicht und der Zulässigkeit der Kaskadenvorbehandlung.
- Optimierung Sammlung, Sortierung & Verwertung Alttextilien sowie Umgang mit (Ultra-)Fast-Fashion durch Einführung erweiterter Herstellerverantwortung: Begleitung der nationalen Umsetzung und Ausgestaltung von EPR-Systemen zur Optimierung der Erfassung und Verwertung von Alttextilien im Einklang mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Adressierung von Positionen an die Bundesregierung zur aktiven Mitgestaltung der delegierten Rechtsakte unter der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR).
Begleitung von Diskussionen zur sachgerechten Handhabung von kurzlebigen Textilprodukten (Fast und Ultra Fast Fashion) innerhalb von Verwertungssystemen.
- Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Anpassung der Fütterungsvorschriften für die Black Soldier Fly: Umfassende Zulassung von Lebensmittelabfällen als Futtermittel für Insekten wie die Black Soldier Fly.
- Mitgestaltung der sekundären und delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die Bundesregierung soll bewogen werden, ggü. der EU-Kommission darauf hinzuwirken, bei der Gestaltung der delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung folgende Punkte zu berücksichtigen: bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen.
- Mitgestaltung der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht: Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere bei den Artikeln 29 und 47 – in Deutschland, folgende Punkte zu berücksichtigen: minimalinvasive Ausgestaltung von Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung inbs. für Transportverpackungen, bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen
- Digitalisierbarkeit steuerlicher Prozesse, Steuerbescheide in digitaler Form: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz: Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24.
- Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Umsatzsteuerliche Änderungen i.R.d. Jahressteuergesetzes 2026: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
- Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
- Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
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