Reclay Systems GmbH
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Reclay Systems GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Als Duales System vertritt die Reclay Systems GmbH gegenüber politischen Entscheidungsträgern die Interessen einer funktionierenden, nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Kreislaufwirtschaft. Dazu bringt sie ihre fachliche Expertise in Gesetzgebungs- und politische Entscheidungsprozesse ein, insbesondere zu Rahmenbedingungen für Sammlung, Sortierung, Verwertung und Recycling von Verpackungen und weiteren Wertstoffen. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiterzuentwickeln, zu verbessern und auszubauen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Weiterentwicklung des § 21 VerpackG hinsichtlich Fondsmodell: Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch die Etablierung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG, mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähigen Verpackungen zu fördern und den verstärkten Einsatz von Rezyklaten voranzutreiben.
- Gewährleistung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe: Sicherstellung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland, mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen sowie den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden.
- Inhaltliche Einbringung von Ideen bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht: Die Bundesregierung soll im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere mit Blick auf die Artikel 29 und 47 – darauf hingewirkt werden, folgende Aspekte angemessen zu berücksichtigen: eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung, hohe Praxistauglichkeit, Wahrung von Technologie- und Systemoffenheit, Materialneutralität sowie die Einbindung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen.
- EU-Umwelt-Omnibus, insbesondere Abfallrahmenrichtlinie: Sicherung der etablierten Wettbewerbsstrukturen in DE und EU – Vermeidung von Regelungen, die auf monoplistische ERP-Strukturen hinwirken.
Relationen
Keine Relationen.