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#Rehazukunftspakt

lobbyregister / register_entry 27.06.2022 · Original ↗

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#Rehazukunftspakt Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Die Initiative #Rehazukunftspakt ist eine verbände- und klinikübergreifende Initiative ohne eigene Rechtsform. Sie wurde im Herbst 2021 gegründet. Die Unterstützer der Initiative sind in und mit der medizinischen Rehabilitation beschäftigt und arbeiten überparteilich und unabhängig. Ziel der Initiative ist es, darauf aufmerksam zu machen, was die medizinische Rehabilitation für Patientinnen und Patienten sowie für unsere Gesellschaft und Volkswirtschaft leisten kann. Mit Informationen und Lösungsvorschlägen aus der Praxis möchten wir auf Entwicklungspotenziale der medizinischen Rehabilitation hinweisen und darüber ins Gespräch kommen. Dazu stellen wir z. B. Fachinformationen und Positionspapiere zur Verfügung. Es stellen sich auf Bundesebene zahlreiche politische Fragestellungen, die für die Initiative relevant sind. In diesem Zusammenhang bestehen Kontakte zu Fraktionen des Bundestages, Ministerien und Bundestagsabgeordneten. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Pflegeausbildung in Rehabilitationseinrichtungen: Die Rehabilitationskliniken bieten für angehende Pflegefachpersonen sehr gute Möglichkeiten Pflege- und Rehabilitatonsprozesse über einen längeren Zeitraum zu begleiten und sind somit ideal, um Pflegefachpersonen auszubilden. Zudem wird hierdurch Rehabilitationskliniken die Möglichkeit gegeben ihr benötigtes Pflegepersonal selbst auszubilden. - Aufhebung des Bewilligungsvorbehalts für Anschlussrehabilitationen: GKV-Patientinnen und Patienten die nach Krankenhausaufenthalten eine medizinische Anschlussrehabilitation benötigen bedürfen einen nahtlosen Übergang in die Rehabilitation, um schnellst möglich vorhandene Ressourcen zu stärken, um Pflegebedürftigkeit sofern möglich zu verhindern und eine best mögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. - Reha-Lücken schließen: Um bei der Umsetzung der Krankenhausreform die Teilhabechancen für alle Patient:innen mit Rehabilitationsbedarf zu verbessern und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, ist ein nahtloser leistungsrechtlicher Übergang in die medizinische Frührehabilitation oder Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt sicherzustellen. Da die Entlassungskriterien aus der Krankenhausbehandlung nicht immer mit den Eingangskriterien in die Rehabilitation übereinstimmen, sind die indikationsspezifischen Rehaformen weiterzuentwickeln, um Teilhabe und Lebenschancen zu verbessern.

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