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Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Zweiter Präventionsbericht) mit Stellungnahme der Bundesregierung

dip / drucksache 15.10.2025 · WP 21 · 21/2450 · Unterrichtung · Original ↗

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Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Zweiter Präventionsbericht) mit Stellungnahme der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2450 21. Wahlperiode 15.10.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Zweiter Präventionsbericht) mit Stellungnahme der Bundesregierung Inhal tsverzeichnis Seite I. Vorbemerkungen ............................................................................... 2 II. Stellungnahme der Bundesregierung zum Präventionsbericht und zur Fortentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention .......................................................................................... 2 1. Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie durch die Nationale Präventionskonferenz .......................................................... 5 2. Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern durch Rahmenvereinbarungen ............................................................. 7 III. Ausblick .............................................................................................. 7 Anlage Zweiter Präventionsbericht ............................................................ 13 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Oktober 2025 gemäß § 20d Absatz 4 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. I. Vorbemerkungen Mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht) gemäß § 20d Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) informiert die Nationale Präventionskonferenz (NPK) alle vier Jahre insbesondere über die Erfahrungen ihrer Mitglieder mit der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie sowie der zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf Landesebene geschlossenen Rahmenvereinbarungen (§ 20f SGB V). Gemäß § 20d Absatz 4 Satz 3 SGB V enthält der Bericht insbesondere Angaben zu den Erfahrungen mit der Anwendung der §§ 20 bis 20g SGB V und zu den Ausgaben für die Leistungen der Träger nach § 20d Absatz 1 SGB V und im Fall des § 20e Absatz 1 Satz 3 bis 5 SGB V auch der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der Unternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, den Zugangswegen, den erreichten Personen, der Erreichung der gemeinsamen Ziele und der Zielgruppen, den Erfahrungen mit der Qualitätssicherung und der Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen sowie zu möglichen Schlussfolgerungen. Der Bericht enthält auch Empfehlungen für die weitere Entwicklung des in § 20 Absatz 6 Satz 1 SGB V bestimmten Ausgabenrichtwerts für Leistungen der Krankenkassen nach den §§ 20 bis 20c SGB V und der in § 20 Absatz 6 Satz 2 SGB V bestimmten Mindestwerte für Leistungen der Krankenkassen nach den §§ 20a und 20b SGB V (§ 20d Absatz 4 Satz 4 SGB V). Der Präventionsbericht der NPK dient der Erfolgskontrolle und der Evaluation der insbesondere mit dem Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368, 1781) fortentwickelten Regelungen des SGB V zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung (§§ 20 bis 20g SGB V). Er ist neben den bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention (Bundesrahmenempfehlungen) die zweite Säule der gemeinsamen nationalen Präventionsstrategie (vgl. § 20d Absatz 2 SGB V). Er dient den Akteurinnen und Akteuren als Grundlage für die Verbesserung der Kooperation und Koordination sowie für die Weiterentwicklung gemeinsamer Ziele. Der Präventionsbericht von Juni 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung des Engagements insbesondere der Träger der NPK in der Prävention sowie der Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung seit dem ersten im Jahr 2019 vorgelegten Präventionsbericht bis zum Jahr 2022. Der Bericht schließt damit den Zeitraum der zu Beginn des Jahres 2020 ausgebrochenen COVID-19 Pandemie ein, die aufgrund des Infektions- und Krankheitsgeschehens sowie der ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention Einfluss nahm. So konnten dort, wo alltägliche Lebenswelten, wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kitas, Schulen und Betriebe nicht oder nur eingeschränkt zugänglich waren, Leistungen und Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Die Bundesregierung bewertet mit der vorliegenden Stellungnahme insbesondere, ob und inwieweit die mit dem Präventionsgesetz im SGB V geschaffenen Regelungen zur Erreichung der Ziele des Präventionsgesetzes beigetragen haben. Sie gibt zudem Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention. II. Stellungnahme der Bundesregierung zum Präventionsbericht und zur Fortentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention Nachdem der erste Präventionsbericht im Jahr 2019 erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme zur Prävention sowie zur Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in Deutschland enthielt, schafft der zweite Präventionsbericht weitgehende Transparenz über die Entwicklungen und Aktivitäten der stimmberechtigten Mitglieder der NPK und der von ihnen vertretenen Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und der sozialen Pflegeversicherung sowie der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege- Pflichtversicherung. Unter den mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Einschränkungen des alltäglichen Lebens haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger und ihre Mitgliederorganisationen sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. ihr Präventionsengagement fortgesetzt, neue Kooperationen geschaffen und auf die Pandemie mit neuen Formen der digitalen Leistungserbringung reagiert. Anhand der Themen „Psychische Gesundheit im familiären Kontext“ und „Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege“ hat sich die NPK zum Ziel gesetzt, modellhaft zu erproben, wie im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit gelingen kann und welche Ergebnisse erreichbar sind. Zur Umsetzung der nach § 20d Absatz 3 SGB V vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen haben sich die Sozialversicherungsträger in allen Ländern mit den dort zuständigen Stellen in den nach § 20f SGB V geschlossenen Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf gemeinsame Ziele verständigt. Auch die beratenden Mitglieder der NPK haben in ihrem Zuständigkeitsbereich mit vielfältigen Aktivitäten zur Förderung der Gesundheit beigetragen. Die Aktivitäten der in der NPK vertretenen Bundesministerien zielten zur Prävention und Bekämpfung insbesondere von nicht übertragbaren Krankheiten etwa auf die Förderung der psychischen Gesundheit, die Förderung von Bewegung und einer ausgewogenen Ernährung. Als gemeinsames Engagement der Länder ist die Entwicklung von Präventionsindikatoren hervorzuheben, die die Grundlage für eine zwischen den Ländern koordinierte und vergleichbare Berichterstattung zur Gesundheitsförderung und Prävention darstellen. Diese sind erforderlich, damit Länder und Kommunen Bedarfe feststellen und gezielt gesundheitsförderliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen können. Die kommunale Ebene hat für die Gesundheit der Bevölkerung große Bedeutung. Das Engagement der Kommunen ist unter anderem abhängig von der Größe, der Bevölkerungsstruktur und spezieller Sach- und Problemlagen. In vielen Städten und Landkreisen konnten mit Unterstützung des Förderprogramms der gemeinsamen Initiative der Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (GKV-Bündnis für Gesundheit) kommunale Gesundheitskonferenzen und vergleichbare Gremien aufgebaut werden. Ein großes Potenzial für Prävention bietet die Arbeitswelt. Hier können rund 46 Millionen erwerbstätige Menschen und ihr soziales Umfeld erreicht werden. Gesunde Belegschaften sind ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen und für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Prävention am Arbeitsplatz und betriebliche Gesundheitsförderung sind deshalb auch wichtige Beiträge zur Fach- und Arbeitskräftesicherung. Durch gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten können Unternehmen die Leistungsfähigkeit erhöhen, den Krankenstand reduzieren und somit die Bindung an das Unternehmen stärken. Zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz unterstützen die Krankenkassen mit ihren Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung die Unternehmen bei dem Ausbau und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Auch die gemeinsamen Koordinierungsstellen der Krankenkassen unterstützen in Zusammenarbeit mit Unternehmensorganisationen die Betriebe dabei, einen ersten Einstieg in die betriebliche Gesundheitsförderung zu finden. Hervorzuheben ist das grundsätzlich steigende Engagement der Unternehmen zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten. Während der COVID-19-Pandemie haben die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere in den Bereichen Testen und Impfen unter anderem durch entsprechende Onlineangebote1, sichergestellt und sich für die Einbindung des betriebsärztlichen Impfens in die nationale Impfstrategie erfolgreich eingesetzt. Betriebsärztliche Dienste in den Unternehmen können der Arbeitnehmerschaft ein niedrigschwelliges Impfangebot anbieten und dabei helfen, Impflücken in der Bevölkerung zu schließen. Krankenkassen und die Gemeinschaften der Betriebsarbeitsmediziner sind aufgefordert, vermehrt von dem Instrument der Vereinbarungen über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 132e SGB V Gebrauch zu machen. Dies gilt auch für Vereinbarungen über Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen und über die Heilmittelversorgung gemäß § 132f SGB V. Unverändert sind Anstrengungen erforderlich, um Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung insbesondere in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen umzusetzen. Auch zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten im Gesundheitssystem sind Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention im betrieblichen Kontext stärker zu fördern und dabei auch Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion zu berücksichtigen. Hierfür eignen sich überbetriebliche Netzwerke, an denen neben den Krankenkassen auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Vertreter von Unternehmen und örtlichen Unternehmensorganisationen sowie die für die Träger von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen maßgeblichen Verbände beteiligt sind. Überbetriebliche Netzwerke bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, Unternehmen einschließlich Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen über die Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu informieren. Deshalb sollten die Krankenkassen durch ihre gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen stärker als bisher überbetriebliche Netzwerke nach § 20b Absatz 3 Satz 2 SGB V auch finanziell fördern. Damit Unternehmen die für sie passenden Angebote bürokratiearm in Anspruch nehmen können, sollten die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung ihre jeweiligen Beratungsangebote stärker bündeln. Ferner sollten die Krankenkassen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über die Erkenntnisse informieren, die sie in den Betrieben über die gesundheitliche Situation der Beschäftigten gewonnen haben, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Leistungen der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zur Prävention nach § 14 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch angezeigt sind. 1 www.wirtschafttestetgegencorona.de und www.wirtschaftimpftgegencorona.de. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der NPK, die die Gesundheitskompetenzförderung als wichtige Aufgabe der Prävention und Gesundheitsförderung ansieht. Ziel ist es, die Menschen zu befähigen, gesundheitsbezogene Entscheidungen selbstbestimmt und informiert zu treffen. Als Organisation außerhalb des Gesundheitswesens ist insbesondere der Bildungsbereich dafür prädestiniert, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung auch inklusiv zu stärken. Über die Systemebene kann hier schon frühzeitig in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen – in Kitas sowie ihrem schulischen, außerschulischem und familiären Umfeld – angesetzt und strukturell beim Aufbau von Gesundheitskompetenz unterstützt werden (z. B. vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Modellprojekt: Gesundheitskompetente Organisation Schule „GeKoOrg Schule“)2. Begrüßt wird, dass immer mehr Aktivitäten die Gesundheitskompetenz adressieren, etwa in Schulen und in Betrieben. Empfehlenswert erscheint eine noch verbindlichere und strukturelle Verankerung dieses Ziels in der Arbeit der jeweiligen Trägerorganisation der NPK. Die durch das Bundesministerium für Gesundheit koordinierte Allianz für Gesundheitskompetenz, deren Partner teilweise auch in der NPK vertreten sind, bekennt sich in ihrer „Roadmap Gesundheitskompetenz 2024“ ausdrücklich dazu, sich verstärkt für die Gesundheitskompetenzförderung zu engagieren – und zwar in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen auf Basis gemeinsamer Ziele und Handlungsgrundsätze. Dieses konzertierte Vorgehen der Akteurinnen und Akteure sowie die Annäherung an das Ziel aus verschiedenen Richtungen mit diversen Zielgruppen und auf unterschiedliche Weise erscheint vielversprechend. So konnten von den Allianzpartnern bereits etwa 80 Projekte zur Gesundheitskompetenzförderung erfolgreich umgesetzt werden3. Das Bundesministerium für Gesundheit legt seinen Schwerpunkt dabei auf die Veröffentlichung zuverlässiger und qualitätsgeprüfter Gesundheitsinformationen auf dem Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de4 und die Förderung praxisorientierter Forschungsprojekte5. Bei der Förderung der Gesundheitskompetenz soll auch ein Augenmerk auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gelegt werden, damit auch diese in ihrer Gesundheitskompetenzentwicklung zielorientiert gefördert und nicht benachteiligt werden. Aus der exemplarischen Rückschau des Berichts auf die lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention während der COVID-19-Pandemie in den Kommunen und bei Kindern und Jugendlichen ergeben sich Hinweise auf einen in dieser Situation hohen Bedarf an wirksamer Prävention und Gesundheitsförderung und auf das Potenzial digitaler und kombiniert analog-digitaler Angebote. Dieses Potenzial und die darüber hinaus zunehmende Digitalisierung im gesamten Gesundheitswesen verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit, die Gesundheitskompetenz im Allgemeinen und die digitale Gesundheits- sowie Medienkompetenz im Besonderen auch inklusiv weiter zu fördern. Im Rahmen der Förderung der Gesundheitskompetenz sind Zugangshürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Zur Vermeidung der während der COVID-19-Pandemie erlebten Einschränkungen hält die Bundesregierung es für erforderlich, dass die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie auch vor dem Hintergrund aktueller Krisen und zukünftiger Herausforderungen, wie der des Klimawandels, in die Fortentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention einfließen. Ein zentrales Aufgabenfeld ist hier die (lebenswelt- und soziallagenbezogene) Stärkung psychosozialer Ressourcen bzw. die Vermeidung psychosozialer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Rückschau macht zudem deutlich, dass die Zielgruppe der sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen gesondert in den Blick genommen werden muss. Die im Präventionsbericht stellenweise aufgeführten Befunde zu U-Untersuchungen, Arztkontakten und Schuleingangsuntersuchungen decken sich mit den Befunden des Ersten Fortschrittsberichts zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“6, wonach Kindergesundheit in hohem Maße mit dem sozioökonomischen Status der Familie korreliert. So zeigen sich Auswirkungen von Armut und sozialer Ausgrenzung beim Gesundheitsverhalten und in der Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen. Die Bundesregierung empfiehlt an dieser Stelle daher, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei der Festlegung von Handlungsfeldern und Leistungskriterien nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V („Leitfaden Prävention“) verstärkt die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt, die durch besondere Lebenslagen, beispielsweise durch Aufwachsen in Armut und Armutsgefährdung, herausgefordert wird. 2 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/staerkung- dergesundheitskompetenz/gekoorg-schule.html. 3 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/Gesundheitskompetenz/Roadmap_Gesundheitskompetenz _2024.pdf. 4 https://gesund.bund.de/. 5 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitskompetenz/praxisorientierte-forschung.html. 6 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/256494/6cece6ccb7d4ed022f4eb0991f4df1fa/erster-fortschrittsbericht-zur-umsetzung-des-nap- neue-chancen-fuer-kinder-in-deutschland-data.pdf. Die in § 20e Absatz 1 Satz 1 und 3 SGB V genannten Trägerorganisationen der NPK setzen durch die stetige Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen einen Rahmen für eine zielorientierte Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in den Ländern, Kommunen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Betrieben. Durch ihre darüber hinaus gehenden Aktivitäten zu bedeutenden Einzelthemen setzt die NPK außerdem wichtige Impulse für Themen mit hoher Public-Health-Relevanz und fördert die Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure über den Bereich der Sozialversicherung hinaus. Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der mit dem Präventionsgesetz im SGB V vorgenommenen Regelungen zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention insbesondere in den Lebenswelten als erfolgreich. Gleichwohl macht der Präventionsbericht deutlich, dass die Trägerorganisationen der NPK für den Erfolg der nationalen Präventionsstrategie auf die auf freiwilliger Basis beruhende Mitwirkung insbesondere der Länder und Kommunen, einschließlich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, sowie der Arbeitgeber angewiesen sind. Denn insbesondere diese Akteurinnen und Akteure tragen für die gesundheitsrelevanten Determinanten und für die Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen regelmäßig Verantwortung. In den nachfolgend dargestellten Bereichen der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie sieht die Bundesregierung Weiterentwicklungsbedarf: 1. Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie durch die Nationale Präventionskonferenz Die Trägerorganisationen der NPK haben die Aufgabe, als wesentlichen Teil einer nationalen Präventionsstrategie, Bundesrahmenempfehlungen für die lebens- und arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention zu entwickeln und fortzuschreiben. Hierfür sind insbesondere gemeinsame Ziele, vorrangige Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten festzulegen (§ 20d Absatz 3 Satz 1 SGB V). Die übergeordneten Ziele der von den Trägerorganisationen vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen orientieren sich an den Lebensphasen: „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund im Alter“. Die mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Präventionsbericht (Bundestagsdrucksache 19/26140, Bundesratsdrucksache 91/21) unterstützte Verstetigung der aufgebauten Strukturen wurde von der NPK vorangetrieben. Die Absicht der Träger der NPK, sich besser mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie abzustimmen, wird unterstützt. Dies würde insbesondere die Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Förderung der Gesundheit in der Arbeitswelt ermöglichen, die alle Säulen der betrieblichen Prävention umfasst: Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung, medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit und betriebliches Eingliederungsmanagement. Eine alle Säulen der betrieblichen Prävention umfassende Strategie würde besser abgestimmte und koordinierte Vorgehensweisen bei der Leistungserbringung unterstützen und die Zusammenarbeit der Träger der NPK auf Basis eines gegenseitigen Verständnisses für die gesetzlichen Grundlagen und Aufträge weiter vorantreiben. Auch weitere von der Bundesregierung empfohlene Maßnahmen hat die NPK aufgegriffen. So hat sie sich erstmalig dem Thema „Gesundheit und Klimawandel“ angenommen mit dem Ziel, den mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken systematisch durch lebensweltbezogene Aktivitäten zur Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu begegnen. Die Bundesregierung unterstützt die inzwischen durch die NPK vorgenommene Aufnahme des Themas „Gesundheit und Klimawandel“ und regt darüber hinaus an, in diesem Kontext auch den One Health-Ansatz zu verankern. Inhaltliche Schwerpunkte wurden ferner von der NPK gesetzt mit den Themen „Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege“ und „Psychische Gesundheit im familiären Kontext“. Da die psychische Gesundheit nach wie vor ein in allen Lebenswelten relevantes Thema ist, sollte dieses Thema zukünftig über den familiären Kontext hinaus Beachtung finden. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Einsamkeit auf die Gesundheit begrüßt die Bundesregierung, dass die Trägerorganisationen der NPK dieses Thema bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Bundesrahmenempfehlungen aufgegriffen haben und regt an, zukünftig auch die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten der in § 20d Absatz 1 SGB V genannten Träger zu identifizieren und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit aufzuzeigen. Ein wesentliches Ziel der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20d Absatz 3 Satz 1 SGB V ist die Verbesserung der nach gemeinsamen Zielen ausgerichteten Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger. Die Bundesregierung hält deshalb an ihrer bereits mit der Stellungnahme zum ersten Präventionsbericht geäußerten Auffassung fest, dass die Leistungen der jeweiligen Sozialversicherungsträger in den Lebenswelten der Menschen zu wenig aufeinander abgestimmt sind und stärker als bislang ineinandergreifen sollten. Zur Förderung der Zusammenarbeit sind die Bundesrahmenempfehlungen um konkrete Hilfestellungen zu ergänzen und hierzu gemeinsame Modellvorhaben nach § 20g SGB V anzustreben. Die von der Bundesregierung empfohlene Ergänzung der Bundesrahmenempfehlungen um den Aspekt der Barrierefreiheit, um Menschen mit Behinderungen einen gleichwertigen Zugang zu Angeboten, Maßnahmen und Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention zu ermöglichen, wurde aufgegriffen, indem die NPK- Träger vereinbart haben, präventive sowie gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderliche Leistungen, für die sie einen gesetzlichen Unterstützungsauftrag haben, im Sinne der Inklusion barrierefrei zu gestalten. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt in der von ihm initiierten Nationalen Präventions-Initiative die Entwicklung von Ansätzen insbesondere für eine inklusive Gesundheitsförderung. Die Bundesregierung hält es darüber hinausgehend für erforderlich, die Bundesrahmenempfehlungen um konkrete Umsetzungsempfehlungen zu ergänzen, die die Akteurinnen und Akteure auf der Ebene der Länder und Kommunen dabei unterstützen, die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklung und Umsetzung von lebensweltbezogenen Präventions-, Gesundheitsförderungs-, Sicherheits- bzw. Teilhabeangeboten berücksichtigen zu können. Die Bundesregierung erneuert an dieser Stelle ihre Aufforderung, dass der „GKV- Leitfaden Prävention“ verstärkt Menschen mit Behinderungen in den Blick zu nehmen hat und ihnen der barrierefreie Zugang zu primärpräventiven Leistungen nach § 20 SGB V erleichtert wird. Zudem sollte der „GKV-Leitfaden Prävention“ auch den Zugang für Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit aufgreifen. Auch die von der Bundesregierung angemahnte Ergänzung des GKV-Leitfadens um konkrete Kriterien für die an Schwangere und an Eltern von Kleinkindern gerichteten individuellen verhaltensbezogenen Präventionsmaßnahmen und die Entwicklung entsprechender Leistungsangebote erfolgte bislang nicht. Diese Lücke sollte so rasch wie möglich geschlossen werden, da die angesprochenen Lebensphasen mit starken Umbrüchen und hoher Vulnerabilität einhergehen können. Die an Lebensphasen orientierte Systematik der von den NPK-Trägern vereinbarten gemeinsamen Ziele ist wegen ihres umfassenden Charakters grundsätzlich dazu geeignet, alle Menschen mit lebensweltbezogenen Präventions-, Gesundheitsförderungs-, Sicherheits-bzw. Teilhabeangeboten zu erreichen. Auch sind die für bestimmte Zielgruppen darüber hinaus formulierten Ziele geeignet, gesundheitsbezogene Belange der Zielgruppen zu priorisieren. Einschränkend ist jedoch festzuhalten, dass die vereinbarten Ziele zwar dabei helfen, die den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zugeordneten Unterstützungsaufträge und Leistungen zu identifizieren. Sie sind deshalb eine nützliche Hilfe für die beteiligten Akteurinnen und Akteure in den Lebenswelten, wenn es darum geht, die zuständigen Partner und deren Unterstützungsleistungen zu finden. Die Ziele bieten allerdings keine Grundlage, um die bei den Menschen eingetretene Wirkung der Maßnahmen und Leistungen beurteilen zu können. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass auf der Grundlage der in den Bundesrahmenempfehlungen formulierten Ziele auch gemeinsame Maßnahmen zur Operationalisierung entwickelt werden. Wie schon in der Stellungnahme zum ersten Präventionsbericht der NPK zum Ausdruck gebracht, ist die Bundesregierung unverändert der Auffassung, dass die vereinbarten Ziele in eine Richtung weiterentwickelt werden müssen, die es ermöglicht, die bei den Menschen eingetretene Wirkung der Maßnahmen und Leistungen beurteilen zu können. Der Erfolg einer Präventionsstrategie muss sich auch daran messen lassen, ob und in welchem Maße Inzidenz und Prävalenz der in den gemeinsamen Zielen festgelegten Erkrankungen vermindert worden sind und die Gesundheits- und Ernährungskompetenz gesteigert werden konnte. Dies gilt auch für das verfolgte Ziel der Verbesserung von gesundheitlicher Chancengleichheit. Auch dem zweiten Präventionsbericht lässt sich nicht entnehmen, inwieweit sich Maßnahmen und Leistungen der Leistungsträger auf die gesundheitliche und geschlechtsbezogene Chancengleichheit ausgewirkt haben. Die Reduzierung geschlechtsbezogener Ungleichheit wird im zweiten Präventionsbericht gar nicht mehr adressiert. Die von der Bundesregierung bereits mit der Stellungnahme zum ersten Präventionsbericht der NPK angemahnte routinemäßige Einführung von Kennzahlen als Grundlage für die Berichterstattung wurde nicht umgesetzt. Die Beratung der NPK durch die maßgeblichen Organisationen und Verbände im Präventionsforum erfolgte themenspezifisch zu bedeutsamen Themen wie Pflege, psychische Gesundheit sowie zu Klimawandel und Gesundheit. Der, auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. März 2021 (Bundesratsdrucksache 91/21 (Beschluss)) angemahnte, Ausbau des Präventionsforums zu einer ganzjährigen Arbeitsstruktur, die die maßgeblichen Organisationen und Verbände in die das Präventionsforum vor- und nachbereitende Arbeitsgruppen einbindet, wurde nicht verfolgt. Die in dem Präventionsbericht unterbreiteten Vorschläge zur verstärkten Einbindung der Zivilgesellschaft, der kommunalen Ebene und weiterer Akteurinnen und Akteure sind grundsätzlich zu begrüßen und sollten auf dem Weg der Fortentwicklung des Präventionsforums berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird hierzu mit den Mitgliedern der NPK, der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung e. V. und weiteren Vertretern der relevanten Verbände und Organisationen in einen gemeinsamen Austausch treten. 2. Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern durch Rahmenvereinbarungen Auf Landesebene hat sich die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger mit den Ländern und den weiteren an den Landesrahmenvereinbarungen Beteiligten insbesondere durch die Schaffung von Strukturen zur Steuerung und Koordination der Aktivitäten weiterentwickelt. Zudem wird die Kooperation auf Landesebene mit den durch das Gesetz zur Änderung des SGB V – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 123) fortentwickelten rechtlichen Grundlagen der Arbeit des GKV-Bündnisses für Gesundheit (§ 20a Absatz 3 bis 7 SGB V) unterstützt. Die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V gebildeten Arbeitsgemeinschaften unterstützen die Krankenkassen mit ihren Leistungen bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarungen auf Landesebene nach § 20f Absatz 1 SGB V (§ 20a Absatz 3 Satz 2 SGB V). Wünschenswert wäre es, wenn sich neben den Krankenkassen und den Ländern auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung verstärkt in die gemeinsame Förderung von Projekten und Programmen einbringen. Außerdem sollten die in den Ländern entwickelten Strukturen und Gremien auch zur verstärkten Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der betrieblichen Prävention genutzt werden. Auf diese Weise könnten die Sozialversicherungsträger ihre jeweiligen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Unternehmen, wie z. B. durch die gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen der Krankenkassen nach § 20b Absatz 3 SGB V und durch den Unternehmensservice der gesetzlichen Rentenversicherung, besser aufeinander abstimmen und Doppelstrukturen vermeiden. Die Bundesregierung unterstützt ferner die von der NPK an die Kommunen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgesprochene Einladung, sich verstärkt in die Zusammenarbeit unter dem Dach der Landesrahmenvereinbarungen einzubringen. Die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit wurden auch mit dem im Jahr 2020 geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt, der vorsieht, den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf allen Ebenen personell zu stärken und ihn digital sowie strukturell zu modernisieren. Durch eine Verstetigung der Paktergebnisse – bundesweit wurden über 5000 neue Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen und besetzt, über 500 Projekte im Bereich Digitalisierung gefördert und eine Vielzahl struktureller Maßnahmen angestoßen – kann der Pakt gemäß einem Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst auch in den Bereichen Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Chancengleichheit nachhaltig wirken. Der Transfer von Erkenntnissen der NPK auf die Praxisebene kann zugleich befördert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen auch über das Jahr 2026 hinaus unterstützt werden kann. III. Ausblick Der zweite Präventionsbericht verdeutlicht wichtige Schritte in der Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie. Die Grundlagen sind durch die Bundesrahmenempfehlungen und die Landesrahmenvereinbarungen gelegt, Strukturen sind erprobt und erste Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Der Bericht verdeutlicht ferner die zunehmende Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung über den Aufgabenbereich der Sozialversicherung hinaus. Für die Zukunft gilt es, die auf Bundesebene und zur Umsetzung der Rahmenvereinbarungen nach § 20f SGB V in den Ländern aufgebauten Strukturen nicht nur zu stabilisieren, sondern auch messbare Wirkungen zu erzielen, digitale Potenziale zu nutzen und das Zusammenwirken weiter zu verbessern. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei auch die aktive Einbindung weiterer relevanter Akteure, wie der Länder, die Einfluss auf die für die gesundheitlich bedeutsamen Bedingungen in den entsprechenden Lebenswelten haben. Die Bundesregierung begrüßt das von den NPK-Trägern gesetzte Ziel der Förderung der gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit. Dies gilt auch für die Auswahl der Themen für die beiden zur modellhaften Erprobung gewählten Vorhaben (Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege und Psychische Gesundheit im familiären Kontext), mit denen die Empfehlungen der Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Präventionsbericht aufgegriffen wurden. Die NPK gibt damit wichtige Impulse und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung des von der Weltgesundheitsorganisation entwickelten und in der nationalen Präventionsstrategie bereits angelegten Konzeptes „Health in All Policies“. Der Ansatz einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik beruht auf der Erkenntnis, dass Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit von Faktoren abhängen, die nicht allein durch den Gesundheitssektor beeinflusst werden können, z. B. Wohnverhältnisse, Umweltbedingungen, Zugang zu Bildung, Arbeitsbedingungen und Einkommen. Die Evaluation der modellhaften Vorhaben der NPK-Träger, mit der die für eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit förderlichen und hemmenden Faktoren identifiziert werden sollen, bleibt abzuwarten. Eine konsequente Evaluation ist Voraussetzung für eine evidenzbasierte Fortentwicklung von Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung. Die Bemühungen der NPK-Träger machen schon jetzt deutlich, dass die Vorhaben auf die freiwillige Mitarbeit jener Akteurinnen und Akteure angewiesen sind, die zwar Aufgaben und Verantwortung für Gesundheit tragen, jedoch keinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Unterstützungsauftrag haben, wie insbesondere die Länder und Kommunen. Tatsächlich hängt der Erfolg von Gesundheitsförderung und Prävention ganz wesentlich von der Zusammenarbeit mit diesen Akteurinnen und Akteuren ab. Es bringen sich noch zu wenige relevante Akteurinnen und Akteure mit Unterstützungsbeiträgen auf freiwilliger Basis in die Vorhaben zur Erprobung der gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit ein. Dies ist ein wesentlicher hemmender Faktor auf dem Weg zu einer auch national wirkenden Präventionsstrategie. Das Bundesministerium für Gesundheit wird mit den Trägern der NPK, den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, der Praxis und der Wissenschaft weiter der Frage nachgehen, ob und welche Veränderungen in den Strukturen und den Arbeitsweisen erforderlich sind, damit die nationale Präventionsstrategie tatsächlich national wirken kann. Zur Unterstützung der Arbeit der NPK und der weiteren relevanten Akteurinnen und Akteure hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 eine Nationale Präventions-Initiative unter dem Motto „In Zukunft gesünder“7 gestartet. Mit der Nationalen Präventions-Initiative stößt das Bundesministerium für Gesundheit einen Dialog- und Vernetzungsprozess an und bietet damit den relevanten Akteurinnen und Akteuren ein Forum für den Austausch und die gemeinsame Fortentwicklung von wichtigen Hebeln und Zukunftsthemen für eine Stärkung der Prävention und der gesundheitlichen Chancengleichheit. Darüber hinaus folgt die Bundesregierung dem Whole of Government-Ansatz und fördert eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik durch die ressortübergreifende Zusammenarbeit. Das Bundesministerium für Gesundheit wird – wie auch von den NPK-Trägern gefordert – ein Motor für den Health in All Policies-Ansatz sein. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie8 erarbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit Vorschläge für die systematische Implementierung des Health in All Policies-Ansatzes. Auch in der Arbeit der Nationalen Präventions-Initiative lässt sich das Bundesministerium für Gesundheit vom Health in All Policies-Ansatz leiten. Zur Unterstützung einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik ist zu erwägen, über die bereits in der NPK vertretenen Bundesministerien hinaus, weitere Ressorts einzubeziehen, wie etwa das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und das Robert Koch-Institut unterstützen die vielfältigen Akteurinnen und Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung mit ihren Kompetenzen und Expertisen in den Bereichen Forschung und Datenanalyse, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie und Gesundheitskommunikation. Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wird ein umfassender Rahmen für ein koordiniertes Handeln auf den von der NPK adressierten Ebenen Bund, Land und Kommune geschaffen. Verschiedene Anknüpfungspunkte für die Aktivitäten der NPK im Themenfeld „Klimawandel und Gesundheit“ bietet die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ der Bundesregierung sowohl mit dem Cluster „Menschliche Gesundheit und Pflege“ als auch im Sinne des Health in All Policies-Ansatzes mit Bezug auf weitere Cluster bzw. Teilcluster, wie z. B. „Bevölkerungsschutz“ oder „Raumplanung“. Ferner werden durch die Initiative „Hitzeschutzplan Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit der gesundheitliche Schutz vor Hitze und die Prävention hitzebedingter Gesundheitsrisiken durch das Zusammenwirken zahlreicher Akteurinnen und Akteuren auch aus lebensweltlicher Perspektive (u. a. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kommunen) heraus gestärkt. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der NPK-Träger, dass der Klimawandel eine besonders bedeutsame Bedrohung für die Gesundheit darstellt und begrüßt die damit einhergehende Erweiterung der nationalen Präventionsstrategie. Die Bundesregierung hält es deshalb, auch zur Unterstützung des Health in All Policies-Gedankens, für sachgerecht, das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in den Kreis der in § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V genannten Bundesressorts aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Trägerorganisationen der NPK auch mit diesem Ressort bei der Fortentwicklung der Bundesrahmenempfehlungen das Benehmen herstellen. Angesicht der breiten Bedeutung des Klimawandels für die Gesundheit und 7 vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationale-praeventions-initiative.html. 8 Die Bundesregierung 2023: Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit. Heraus-forderungen und Wege der Transformation. Online verfügbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Be- richte/TT1_Transformationsbericht_bf.pdf [Stand: 21.05.2025]. der Vielzahl von weiteren Verantwortlichen hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass sich die in der NPK vertretenen Mitglieder mit den relevanten Akteuren auf gemeinsame Ziele zum Schutz vor Hitze- und UV- Belastung verständigen. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung durch vielfältige spezifische Maßnahmen und Programme. Hervorzuheben sind: – Bewegungsförderung Der im Jahr 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit initiierte Runde Tisch Bewegung und Gesundheit verfolgte das Ziel, den in allen Bevölkerungsgruppen weit verbreiteten Bewegungsmangel als einen zentralen Risikofaktor für nicht übertragbare Erkrankungen zu bekämpfen. Der ressortübergreifende Prozess hat relevante Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren Interessensgruppen zusammengebracht, um sich gemeinsam zu verständigen, wie Bewegung und ein aktiver Lebensstil bei allen Menschen in Deutschland gestärkt werden kann. Als Ergebnis des Runden Tisches wurde ein Konsenspapier erstellt, das die Handlungsbedarfe und konkrete Vereinbarungen zur Umsetzung erfolgsversprechender Ansätze enthält9. Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Umsetzung der am Runden Tisch vereinbarten Maßnahmen begleiten und plant, die erzielte Vernetzung zu verstetigen. Der Prozess und die eingeleiteten Aktivitäten leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit in Deutschland und sind ein Beispiel für die Bedeutung des Health in All Policies-Ansatzes. So ist aus diesem Runden Tisch z. B. ein sektorenübergreifender Dialog zur Stärkung der aktiven Mobilität und Gesundheit unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesministeriums für Gesundheit entstanden, der Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Umwelt, Klima, Bau und Stadtentwicklung zusammenbringt. Ziel ist es, neben Gesundheits- und Mobilitätsbildung auch die Rahmenbedingungen und Strukturen in den Lebenswelten gesundheitsförderlich zu gestalten. – Förderung einer gesunden Ernährung Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatsetzt sich für eine gesundheitsfördernde Ernährungsumgebung und eine verbesserte Ernährungskompetenz ein. Denn eine ausgewogene Ernährung ist für die Gesundheit der Menschen in jeder Lebensphase von großer Bedeutung. Ein wichtiger Ansatzpunkt für eine gute und ausgewogene Ernährung ist die Gemeinschaftsverpflegung. Mit den durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat angestoßenen und geförderten Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erhalten die Akteurinnen und Akteure der Gemeinschaftsverpflegung ein wissenschaftlich fundiertes Instrument, um Qualität und Vielfalt zu sichern. Aktuell arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung unter Einbeziehung von Praktikerinnen und Praktikern daran, diese Standards einfacher und besser handhabbar zu machen. Des Weiteren werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung – Projekte gefördert, die die Ernährungsbildung stärken und die Ernährungskompetenz verbessern. Dazu gehören auch Informationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Stillförderung. – Krebsprävention Die Primärprävention soll auch mit der Neuausrichtung des Nationalen Krebsplans (NKP) gestärkt werden. Während im NKP bisher die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung (Sekundärprävention) im Vordergrund stand, werden in der neu eingerichteten Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention vor allem Themenfelder und Maßnahmen im Bereich der Primärprävention in den Blick genommen. In einem Experten-Workshop unter dem Dach der Nationalen Präventions-Initiative wurden im Herbst 2024 als Themenschwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention Tabak- und Alkoholkonsum, HPV-Impfung, Bewegung und Ernährung identifiziert. Darüber hinaus wird sich die Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention mit den Themen Krebsfrüherkennung sowie Information und Aufklärung befassen. Angesichts gemeinsamer lebensstilbedingter Risikofaktoren an Krebs zu erkranken sollen zudem Schnittstellen und Synergien mit der Primärprävention anderer großer Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Demenz und Diabetes mellitus Typ 2 in der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention berücksichtigt werden. 9 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/konsenspapier-runder-tisch-bewegung-und-gesundheit.html. – Prävention von Diabetes mellitus Zur Bekämpfung von Diabetes mellitus als einer der bevölkerungsmedizinisch wichtigsten nicht übertragbaren Krankheiten, die gleichzeitig auch Risikoerkrankung für andere nicht-übertragbare Krankheiten ist (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen), wurde seit dem Jahr 2016 die Nationale Diabetes-Surveillance am Robert Koch-Institut und die Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus an der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die im Februar 2025 in das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit überführt wurde, aufgebaut. Diese Maßnahmen dienen den in den Bundesrahmenempfehlungen formulierten Zielen der Gesundheit über die gesamte Lebensspanne und in den Lebenswelten. Beide Maßnahmen werden gegenwärtig umgesetzt, weiterentwickelt und für weitere nicht- übertragbare Krankheiten erweitert, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aufgrund vielfältiger gemeinsamer Risiko- und Einflussfaktoren können so krankheitsübergreifende Herausforderungen adressiert und Synergien für die gemeinsame Prävention und Versorgung der wichtigsten nicht-übertragbaren Krankheiten geschaffen und genutzt werden. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zudem die wesentlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich Diabetes in Deutschland unter dem Dach des Diabetesnetz Deutschland zusammengebracht. Mit dem Netzwerk sollen u. a. Maßnahmen gebündelt und koordiniert, Doppelstrukturen vermieden, Ressourcen effizienter genutzt und die Reichweite von Präventionsmaßnahmen erhöht werden. – Prävention des Konsums von Cannabis Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2) wird die Cannabisprävention auf allen Ebenen ausgebaut, um den Zielen des Gesetzes gerecht zu werden und zu einem verbesserten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen. Dazu bedarf es Anstrengungen aller Akteurinnen und Akteure im Bereich der Suchtprävention. Die Träger der NPK sollten Maßnahmen der Cannabisprävention unterstützen und Möglichkeiten zur Finanzierung festlegen. Bundesweit wurde eine einheitliche Plattform10 errichtet, die Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten der Suchtprävention, Suchtberatung und -behandlung sowie zu Wirkung, Risiken und „Safer-Use“-Hinweisen bündelt. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit entwickelt gleichzeitig die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit weiter und stellt vielfältige Angebote zur Cannabisprävention zur Verfügung, welche von den Ländern, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und auch direkt von den Zielgruppen genutzt werden können. Für konsumierende Jugendliche sind niedrigschwellige Frühinterventionsangebote zur Konsumreflektion auszubauen. – Prävention der gesundheitlichen Folgen von Einsamkeit Mit der Ende 2023 verabschiedeten Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Dazu zählt auch die Bearbeitung des Themas Einsamkeit im Bereich Gesundheit. Denn Einsamkeit kann der Gesundheit schaden und gleichzeitig können Gesundheitseinschränkungen auch einsam machen. Die Auswirkungen und die Bedeutung von sozialen Beziehungen auf die Gesundheit sollen verstärkt auch in der Prävention und Gesundheitsförderung berücksichtigt werden. Entsprechend hat die Bundesregierung eine stärkere Verankerung der Prävention von Einsamkeit und der damit einhergehenden Folgen in die Bundesrahmenempfehlungen eingebracht. – Suizidprävention Mit der Nationalen Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung, die das Bundesministerium für Gesundheit im Mai 2024 veröffentlicht hat, wird das wichtige Thema der Suizidprävention erstmalig in Deutschland übergreifend in den Blick genommen und mit konkreten Maßnahmenvorschlägen der Bundesregierung unterlegt. Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt, auf dieser Grundlage gemeinsam mit den Ressorts und unter enger Beteiligung der Länder und der Fachverbände eine gesetzliche Regelung zur Stärkung der Suizidprävention auszuarbeiten und umzusetzen. Zudem trägt das Bundesministerium für Gesundheit über die Förderung von praxisnahen Projekten zu einer unmittelbaren Umsetzung von Zielen der Nationalen Suizidpräventionsstrategie bei. Im Sommer 2025 sind die Projekte des aktuellen Förderschwerpunktes „Suizidprävention stärken“ gestartet. Weitere Projekte – beispielsweise zur Entwicklung, Erprobung und Evaluation eines E-Learning Programms „Grundkurs Suizidprävention im Gesundheitswesen“ – laufen bereits. 10 www.infos-cannabis.de. Da Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es weiterer Initiativen aller Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich Suizidprävention – auch auf regionaler Ebene. Der vertiefte fachliche Austausch hierzu läuft derzeit. Alle seitens der Bundesregierung in der Stellungnahme befürworteten Maßnahmen oder Prozesse zum Präventionsbericht und zur Fortentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention stehen unter einem Kompetenzvorbehalt und für den Bundeshaushalt unter dem Vorbehalt der Finanzierung und sind daher nur umsetzbar, soweit für sie eine Finanzierungszuständigkeit des Bundes besteht und sie im jeweils fachlich betroffenen Einzelplan beziehungsweise Politikbereich gegenfinanziert werden. Zweiter Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK): 1 – 13 – Impressum Herausgeber Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz: GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Telefon: 030 206288-0 E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de Internet: www.gkv-spitzenverband.de Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Weißensteinstraße 70–72 34131 Kassel Telefon: 0561 9359-0 E-Mail: poststelle@svlfg.de Internet: www.svlfg.de Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon: 030 865-0 E-Mail: drv@drv-bund.de Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de sowie als stimmberechtigtes NPK-Mitglied: Verband der Privaten Krankenversicherung Heidestraße 40 10557 Berlin Telefon: 030 204589-0 E-Mail: kontakt@pkv.de Internet: www.pkv.de Stand: Juni 2023 Gestaltung BBGK Berliner Botschaft Gesellschaft für Kommunikation mbH Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am 25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Absatz 1a SGB X. Internet: www.npk-info.de 2 – 14 – Zweiter Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V 3 – 15 – Vorwort Der zweite Präventionsbericht schafft Transparenz über das Engagement der Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) zur Prävention und Förderung der Gesundheit sowie der Sicherheit und Teilhabe in Lebenswelten wie Kommunen, Betrieben, Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen. Der Bericht illustriert, wie sich die stimmberechtigten Mitglieder für eine sozialversicherungsträgerübergreifende Zusammenarbeit und ein koordiniertes Vorgehen an den Schnittstellen ihrer Leistungsbereiche einsetzen. Zudem veranschaulicht er, dass mit den Bundesrahmenempfehlungen die Grundlage für eine qualitätsgesicherte und zielgerichtete Stärkung der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten gelegt wurde. Die Bundesrahmenempfehlungen fördern das Ausrichten von Aktivitäten auf gemeinsame Ziele, tragen zu einer verbesserten Koordination und Abstimmung bei und schaffen Synergien. Außerdem wurden tragfähige Strukturen und Kooperationen auf Landesebene unter dem Dach der Landesrahmenvereinbarungen ausgeweitet. Es wird deutlich, dass sich diese Strukturen unter den veränderten Rahmenbedingungen der COVID-19-Pandemie bewährt haben. Im Zusammenspiel mit dem großen Engagement der verantwortlichen Akteure in den Lebens- und Arbeitswelten konnten vielerorts praktikable und kreative Lösungen zur Fortsetzung der Aktivitäten entwickelt werden. Auf Initiative der stimmberechtigten NPK-Mitglieder wurde der Bericht um ein wissenschaftliches Gastkapitel zur lebenswelt- und soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention während der COVID-19-Pandemie ergänzt. Außerdem berichtet die NPK über ihr Vorhaben, in den Jahren 2021 bis 2026 die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit bei den Themen „Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege“ und „Psychische Gesundheit im familiären Kontext“ im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie modellhaft zu erproben. Im dritten Präventionsbericht sollen dann Evaluationsergebnisse dieser Erprobung berichtet werden. Im Ergebnis liegt mit dem zweiten Präventionsbericht erneut ein umfangreiches Instrument vor, das als Grundlage zur Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie dient. Was bereits bei der Einführung des Präventionsgesetzes und im ersten Präventionsbericht betont worden ist, wird im vorliegenden Bericht – insbesondere durch die Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie  – noch nachdrücklicher formuliert: Zum einen sind Gesundheit und damit auch Gesundheitsförderung und Prävention eng mit sozialen Rahmenbedingungen wie Bildung, Teilhabemöglichkeiten sowie einer gesunden, bewegungsförderlichen Umwelt verknüpft. Für diese Rahmenbedingungen tragen Bund, Länder und Kommunen die Verantwortung. Zum anderen fallen Prävention sowie die Förderung von Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe in den Aufgabenbereich vieler unterschiedlicher Akteure über die Sozialversicherungsträger hinaus und sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Es ist eine aufgabengerechte und gesicherte Finanzierung durch alle Zuständigen und Verantwortlichen auf allen föderalen Ebenen erforderlich. Die Ausgestaltung des auf Bundesebene von der NPK gesteckten Rahmens für die lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention obliegt den Akteuren in den Ländern und Kommunen. Gesundheitsförderung und Prävention müssen daher als Pflichtaufgaben der Kommunen und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gesetzlich verankert und ausreichend durch Steuermittel finanziert werden, um tragfähige Strukturen zu ermöglichen, die auch in Krisen bedarfsbezogen und verlässlich Aktivitäten der kommunalen Gesundheitsförderung steuern und anbieten können. Neben den weitreichenden Folgen der COVID-19-Pandemie werden wir als Gesellschaft zukünftig weiteren Herausforderungen für die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe begegnen müssen. Unter diesen stellt der Klimawandel eine besonders bedeutsame Bedrohung für die Gesundheit dar. Die NPK möchte in den kommenden Jahren mit ihrem Engagement dazu beitragen, den mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken durch lebensweltbezogene Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention zu begegnen. Die stimmberechtigten Mitglieder der NPK erwarten jedoch auch ein gemeinsames Engagement von Bund, Ländern und Kommunen, die maßgeblich Verantwortung für die Gestaltung der Lebensbedingungen vor Ort tragen und damit die Rahmenbedingungen für lebensweltbezogene Aktivitäten unter Berücksichtigung des Klimawandels setzen. An der Erstellung des Präventionsberichtes haben erneut viele Akteure mitgewirkt, denen wir an dieser Stelle ausdrücklich danken. Neben den in der NPK vertretenen Organisationen einschließlich ihrer nachgeordneten Stellen und Mitgliedsorganisationen war auch ein wissenschaftlicher Beirat beteiligt. Die Beiträge der unterschiedlichen Akteure, die gemeinsamen Beratungen und schriftliche Hinweise haben es ermöglicht, im Bericht viele verschiedene Perspektiven abzubilden. Das IGES Institut unterstützte die NPK bei der Finalisierung des Berichtskonzepts, setzte das Konzept um und erstellte den Gesamtbericht. 4 – 16 – Unser Dank gilt zudem den Autorinnen und Autoren des Gastkapitels, deren Analysen und Schlussfolgerungen den Präventionsbericht vervollständigen und für die weitere Ausgestaltung der Aktivitäten vieler Akteure im Bereich der Prävention sowie der Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung von Relevanz sind. Wir wünschen eine informative Lektüre. Gernot Kiefer Dr. Stefan Hussy Arnd Spahn Brigitte Gross Dr. Timm Genett GKV-Spitzenverband DGUV SVLFG DRV Bund PKV-Verband 5 – 17 – 6 Mitwirkende Gesetzliche Kranken- und soziale Pflege versicherung • GKV-Spitzenverband1,2 • Bundes- und Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen2,3 Bund Ministerien für • Gesundheit1,2, • für Arbeit und Soziales1,2, • für Ernährung und Landwirtschaft1,2, • für Familie, Senioren, Frauen und Jugend1,2 Länder • Gesundheitsministerkonferenz1,2 • Arbeits- und Sozialministerkonferenz1,2 • Zuständige Länderministerien und Behörden3 Kommunen • Dt. Städtetag1,2,3 • Dt. Landkreistag1,2,3 • Dt. Städte- und Gemeindebund1,2,3 Bundesagentur für Arbeit1,2,3 Sozialpartner • Deutscher Gewerkschaftsbund1 • Bundesvereinigung der Arbeitgeber1,2 Patientenvertretung • Sozialverband VdK Deutschland e. V.1,2 • BundesArbeitsGemeinschaft PatientInnenstellen und -Initiativen1 Präventionsforum • Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.1,2 Weitere • Robert Koch-Institut2 • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2 • Institut für Medizinische Soziologie, Universitätsklinikum Düsseldorf, Medizinische Fakultät, Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf2 • Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie Bremen – BIPS GmbH, Abt. Prävention und Evaluation2 • Lehrstuhl für Soziale Determinanten der Gesundheit, TU München2 Gesetzliche Rentenversicherung • DRV Bund1,2,3 und DRV Knappschaft-Bahn-See3 • Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung3 • Alterssicherung der Landwirte3 Gesetzliche Unfallversicherung • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)1,2 und deren Landesverbände3 • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau1,2,3 Private Kranken- und Pflegeversicherung • PKV-Verband1,2 und dessen Mitgliedsunternehmen Wissenschaftlicher Beirat Beratende Unterstützung aus den Bereichen Epidemiologie und Public Health Prof. Dr. Nico Dragano Prof. Dr. Gudrun Faller Prof. Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin Prof. Dr. Annett Horn Prof. Dr. Thomas Kliche Prof. Dr. Nadine Pieck Prof. Dr. Hajo Zeeb IGES Institut Erstellung Bericht Zweiter Präventions bericht der Nationalen Präventionskonferenz Art der Mitwirkung 1 Mitglied in der NPK 2 Erstellung Berichtskapitel 3 Einladung zur LRV-Erhebung 7 – 19 – Inhalt Vorwort ........................................................................................................................................................ 4 Mitwirkende ................................................................................................................................................ 7 1 Einleitung ..............................................................................................................................................10 1.1 Ausgangslage der Berichterstellung ............................................................................................................10 1.2 Ziele des zweiten NPK‑Präventionsberichts .............................................................................................................................12 1.3 Berichtszeitraum und Bezugnahme auf die COVID‑19‑Pandemie ..............................................................13 1.4 Methodik der Berichterstellung ..................................................................................................................16 2 Stand der Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen ........................................................................22 2.1 Gesetzliche Sozialversicherung sowie private Kranken- und Pflegeversicherung .....................................23 2.2 Bund, Länder und Kommunen ....................................................................................................................70 2.3 Zivilgesellschaft und weitere Akteure .........................................................................................................92 2.4 Steuerungsstrukturen auf kommunaler Ebene ...........................................................................................99 3 Stand der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen ....................................................................106 3.1 Novellierungen und Änderungen der Zusammensetzung der Beteiligten ................................................107 3.2 Ziele und Handlungsfelder ........................................................................................................................108 3.3 Gremien zur Steuerung und Koordination ................................................................................................111 3.4 Zuständigkeiten und Schnittstellen ..........................................................................................................115 3.5 Aktivitäten unter dem Dach der LRV ........................................................................................................118 3.6 Kooperation mit kommunalen Akteuren und Akteuren der Arbeitswelt .................................................120 3.7 Erfolgsfaktoren und Handlungsbedarfe ....................................................................................................122 3.8 Auswirkungen der COVID‑19‑Pandemie ....................................................................................................124 4 NPK-Vorhaben zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit ............................................................126 4.1 Hintergrund und Ziele des NPK‑Vorhabens ..............................................................................................126 4.2 Gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zum Thema Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege .............................................................................................................................................................135 4.3 Gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zum Thema Psychische Gesundheit im familiären Kontext ......................................................................................................................................................146 4.4 Evaluationskonzept ...................................................................................................................................154 4.5 Weiteres Vorgehen ....................................................................................................................................160 5 Weitere Erfahrungen mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes ......................................................161 5.1 Weiterentwicklung des Leitfadens Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung ...........................161 5.2 Individuelle verhaltensbezogene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung .............................163 5.3 Ärztliche Präventionsempfehlungen .........................................................................................................165 5.4 Weiterentwicklung des SPV-Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen .........................167 6 Ausgaben .............................................................................................................................................169 6.1 Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes .............................................................169 6.2 Routinedaten der stimmberechtigten NPK‑Mitglieder ..............................................................................173 6.3 Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Ausgabenwerte der GKV ...............................................181 8 – 20 – 7 Lebenswelt- und soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in der COVID-19-Pandemie .............................................................................................................................185 7.1 Gesundheitsförderung und Prävention in der Pandemie: Vorbemerkungen ...........................................185 7.2 Fragestellung .............................................................................................................................................187 7.3 Methoden ..................................................................................................................................................187 7.4 Lebenswelt‑ und soziallagen bezogene Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen/ Quartieren .................................................................................................................................................188 7.5 Lebenswelt‑ und soziallagen bezogene Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen ..............................................................................................................................................193 7.6 Digitale Gesundheitskompetenz ...............................................................................................................201 7.7 Diskussion ................................................................................................................................................ 204 8 Fazit und Ausblick ...............................................................................................................................211 8.1 Stand der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie .....................................................................211 8.2 Stand der Umsetzung von Strategien zur Verminderung der Ungleichheit von Gesundheitschancen ....213 8.3 COVID‑19‑Pandemie und Lehren aus der Krise ........................................................................................214 8.4 Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie ..........................................................................215 9 Literaturverzeichnis .............................................................................................................................221 Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................................................239 Anhang ......................................................................................................................................................241 1 Charakterisierung der Zielgruppen des NPK-Vorhabens zum Thema Pflege und Psychische Gesundheit ................................................................................................................................................242 1.1 Charakterisierung der Zielgruppe beruflich Pflegende .................................................................... 242 1.2 Charakterisierung der Zielgruppe informell Pflegende (pflegende Angehörige) ............................. 251 1.3 Charakterisierung der Zielgruppe pflegebedürftige Menschen ....................................................... 261 1.4 Charakterisierung der Zielgruppe Kinder psychisch (einschließlich sucht-)belasteter Eltern ......... 273 2 Liste der Unterstützungsbeiträge ..............................................................................................................283 2.1 Unterstützungsbeiträge zum Thema Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege ........... 283 2.2 Unterstützungsbeiträge zum Thema Psychische Gesundheit im familiären Kontext .....................294 3 Methodisches Vorgehen zur Analyse der Unterstützungsbeiträge zum NPK‑Vorhaben .......................... 304 4 Ausgabenentwicklung bei den gesetzlichen Krankenkassen von 2015 bis 2022 .................................... 309 5 Lebenswelt‑ und soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in der COVID‑19‑Pandemie ..................................................................................................................................310 5.1 Literaturrecherche ............................................................................................................................ 310 5.2 Interviewleitfaden ............................................................................................................................ 312 9 – 21 – 1 Einleitung Das am 25.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln sowie deren Umsetzung und Fortschreibung durch die Nationale Präventionskonferenz (NPK) zu gewährleisten (§  20d SGB  V). Der alle vier Jahre vorzulegende Präventionsbericht der NPK ist – neben den Bundesrahmenempfehlungen (BRE) – die zweite Säule der nationalen Präventionsstrategie. In Kapitel 1 werden die Ausgangslage, die Ziele und der Berichtszeitraum sowie die Methodik der Berichterstellung erläutert. 1.1 AUSGANGSLAGE DER BERICHTERSTELLUNG Am 18.06.2015 verabschiedete der Bundestag das Präventionsgesetz und führte damit die NPK ein. Die NPK konstituierte sich am 26.10.2015. Ihre Träger sind die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV), vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV- Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen (zwei Sitze) und der Pflegekassen (zwei Sitze), Deutsche Rentenversicherung Bund (zwei Sitze), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.  V. (ein Sitz) sowie Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG; ein Sitz). Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach §  94 Abs.  1a SGB X. Seit dem 10.02.2017 nimmt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.  V. (PKV) gemäß der Kann-Regelung in § 20e Abs. 1 SGB V sein Stimmrecht in der NPK wahr. Als beratende Mitglieder sind Bund (vier Sitze) und Länder (vier Sitze), die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene (drei Sitze), die Bundesagentur für Arbeit (ein Sitz), die Sozialpartner (zwei Sitze), die Interessenvertretungen von Patientinnen und Patienten gemäß § 140f Abs. 2 SGB V (zwei Sitze) und das Präventionsforum (ein Sitz) in der NPK vertreten. Aufgabe der NPK ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (Abbildung 1). 10 – 22 – Abbildung 1: Übersicht über die nationale Präventionsstrategie gemäß § 20d SGB V Nationale Präventionsstrategie Bundes rahmen empfehlungen Landesrahmen vereinbarungen Gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung Zuständige Stellen in den Ländern Präventionsbericht umfasst stimmberechtigt: - NPK-Träger - PKV-Verband beratend: - Bund - Länder - Kommunale Spitzenverbände - Bundesagentur für Arbeit - Sozialpartner - Patientenvertretung - BVPG als Vertreterin des Präventionsforums Geschäftsstelle der NPK bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Mitgliederberät Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK): - GKV-Spitzenverband - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Deutsche Rentenversicherung Bund zu berücksichtigen in unterstützt schließen entwickelt, schreibt fort Präventionsforum einmal jährlich durchgeführt von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG) Quelle: Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (2019). 1 Gemäß der in § 20a SGB V eingeführten Legaldefinition sind Lebenswelten für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme, insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, des Arbeitens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung, der Freizeitgestaltung und des Sports. 2 Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die nationale Präventionsstrategie umfasst zwei Säulen: 1. Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention (BRE) 2. Erstellung eines Berichts über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht) Die BRE dienen der „Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und Betrieben zuständigen Träger und Stellen“ (§  20d Abs.  3 SGB V).1 Sie werden im Benehmen mit fünf Bundesministerien2 und den Bundesländern vereinbart. An ihrer Vorbereitung werden die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über ihre Spitzenverbände auf Bundesebene, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie die Träger der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe über die obersten Landesjugendbehörden beteiligt. Die NPK verabschiedete am 19.02.2016 erstmals Bundesrahmenempfehlungen. Seit dem 29.08.2018 liegt eine weiterentwickelte Fassung vor (NPK, 2018). 11 – 23 – Der Präventionsbericht ist alle vier Jahre von der NPK zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuzuleiten (§ 20d Abs. 4 SGB V). Das BMG fügt dem Bericht eine Stellungnahme der Bundesregierung bei und legt ihn den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor. Der erste Präventionsbericht der NPK wurde dem BMG am 25.06.2019 vorgelegt. Bei dem hier vorliegenden Bericht handelt es sich um den zweiten Präventionsbericht der NPK. Laut der Gesetzesbegründung dient der Bericht „der Dokumentation, der Erfolgskontrolle und der Evaluation“ und soll den Akteuren „eine Grundlage für die Verbesserung der Kooperation und Koordination sowie für die Weiterentwicklung gemeinsamer Ziele“ verschaffen (BT-Drs. 18/4282). Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie sieht das Präventionsgesetz den Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen (LRV) vor, die jeweils durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, auch für die Pflegekassen, mit den Trägern der GRV, den Landesverbänden der GUV und den in den Ländern zuständigen Stellen geschlossen werden (§ 20f SGB V). An der Vorbereitung der LRV sind die Bundesagentur für Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene zu beteiligen; sie können den LRV auch beitreten. Bis zum 11.07.2018 wurden in allen Bundesländern LRV abgeschlossen. 1.2 ZIELE DES ZWEITEN NPK‑PRÄVENTIONSBERICHTS Dem ersten NPK-Präventionsbericht im Jahr  2019 kam vor allem die Bedeutung einer Bestandsaufnahme zu. Mit dem vorliegenden zweiten Bericht sollen erstmals auch Entwicklungen und Verstetigungen abgebildet werden. Über Entwicklungen wird zum einen in Bezug auf die Umsetzung der BRE nach § 20d Abs. 3 SGB V (Kapitel 2), zum anderen in Bezug auf die Umsetzung der LRV nach § 20f SGB V (Kapitel 3) berichtet. Ein weiteres Kapitel dokumentiert das Vorhaben der NPK, im Zeitraum von 2021 bis 2026 anhand der Themen Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege (kurz Pflege) und Psychische Gesundheit im familiären Kontext (kurz Psychische Gesundheit) eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zu erproben (Kapitel 4). Anschließend werden Erfahrungen mit weiteren Aspekten des Präventionsgesetzes berichtet (Kapitel 5). Schließlich wird die Darstellung der Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention, die im ersten NPK- Präventionsbericht begonnen wurde, fortgeführt (Kapitel 6). Einschneidende Entwicklungen brachte die COVID-19-Pandemie mit sich (Abschnitt 1.3). Da sie vielfältige Auswirkungen auf das Engagement zur Gesundheitsförderung und Prävention hatte, wird sie an vielen Stellen des Berichts thematisiert. Zudem enthält der Bericht einen Gastbeitrag, der auf einer Literaturrecherche sowie Interviews basiert und Probleme der Gesundheitsförderung und Prävention während der COVID-19-Pandemie exemplarisch betrachtet (Kapitel 7). Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sozial bedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheit von Gesundheitschancen zu reduzieren, wird an mehreren Stellen des Berichts als Querschnittsthema aufgegriffen. Um in der lebens- und arbeitsweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltige Effekte für die Gesundheit der Menschen zu erzielen, ist ein aufeinander abgestimmtes Agieren zahlreicher Akteure auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene notwendig. Die NPK-Träger und die PKV verfolgen daher das Ziel, in dem Bericht neben ihren eigenen Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten auch die Aktivitäten der beratenden NPK-Mitglieder bzw. deren Mitgliedsorganisationen oder nachgeordneten Stellen abzubilden. Die beratenden NPK-Mitglieder haben eigene Beiträge erstellt (Abschnitt 2.1.7, Abschnitte 2.2–2.3) und sich im 12 – 24 – Rahmen von Diskussionen zur Konzeption des zweiten NPK-Präventionsberichts, der empirischen Ergebnisse für den Bericht sowie des Berichtentwurfs eingebracht. Die Erkenntnisse aus dem Bericht werden die stimmberechtigten NPK-Mitglieder und ihre Mitgliedsorganisationen für die Weiterentwicklung ihres Engagements in der lebens- und arbeitsweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention nutzen. Im Fokus stehen insbesondere: – die Fortschreibung der BRE einschließlich der Weiterentwicklung der darin vereinbarten gemeinsamen Ziele von GKV, GUV, GRV und SPV, – die Weiterentwicklung der Leistungen zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- bzw. Teilhabeförderung in Lebenswelten und Betrieben, – die weitere Verbesserung der Kooperation und Koordination im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie sowie – die Weiterentwicklung von Methoden zur Qualitätssicherung. Gleichzeitig soll der zweite NPK-Präventionsbericht Ansatzpunkte liefern, wie das Gesundheitsförderungs- und Präventionsengagement aller anderen in der NPK vertretenen – und für die Gesundheitsförderung und Prävention ebenfalls in der Verantwortung stehenden – Akteure im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Agierens weiterentwickelt werden kann. 3 Hiervon wird beim Bericht über die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen (Kapitel 3) und der Darstellung des NPK- Vorhabens (Kapitel 4) abgewichen. Dort berücksichtigt die Darstellung den Stand bis ins Jahr 2022. 1.3 BERICHTSZEITRAUM UND BEZUGNAHME AUF DIE COVID‑19‑PANDEMIE Der NPK-Präventionsbericht ist alle vier Jahre jeweils bis zum 01.07. dem BMG zuzuleiten (§ 20d Abs. 4 SGB V). Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Daten und der Dauer für die Erstellung des Berichts erstreckt sich der Berichtszeitraum für den zweiten NPK- Präventionsbericht über die Kalenderjahre 2018 bis 2021.3 Um den Anschluss zum ersten NPK-Präventionsbericht, der sich überwiegend auf das Jahr 2017 bezog, herzustellen, werden an gegebener Stelle auch Informationen aus dem Jahr 2017 berücksichtigt (z. B. in Kapitel 6 [ Ausgaben]). Prägend für etwa die Hälfte des Berichtszeitraums ist die Anfang 2020 ausgebrochene COVID-19-Pandemie. Der Berichtszeitraum umfasst somit die Jahre 2018 und 2019 vor und die Jahre 2020 und 2021 während der COVID-19-Pandemie. Der Verlauf der COVID-19-Pandemie wird basierend auf der vom Robert Koch-Institut entwickelten retrospektiven Phaseneinteilung (Schilling et al., 2022) dargestellt (Abbildung 2). Abbildung 2: Berichtszeitraum für den zweiten NPK-Präventionsbericht 20202018 2019 2021 Quelle: Eigene Darstellung. Phaseneinteilung nach (Schilling et al., 2022). COVID-19-Pandemie KW 10–20 1. Welle Phase 1 KW 21–39 Sommerplateau 2020 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5 Phase 6 Phase 7 KW 40/20–8/21 2. Welle KW 09–23 3. Welle Alpha‑Variante KW 31–51 4. Welle Delta‑Variante KW 52+ 5. Welle Omikron‑ Variante KW 24–30 Sommer‑ plateau 2021 13 – 25 – Als Kontext für die im vorliegenden Bericht wiederholt auftauchenden Hinweise auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird nachfolgend kurz der Verlauf der Pandemie umrissen. Die COVID-19-Pandemie beeinflusste das Leben der Menschen zum einen durch das direkte Infektions- und Krankheitsgeschehen, zum anderen durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Die Maßnahmen fokussierten zu Beginn auf die Eindämmung von Infektionen (Allmendinger et al., 2022). Im weiteren Verlauf traten Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen von Infektionen, zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems, zur Abwehr von Kollateralschäden sowie dem Schutz vulnerabler Gruppen in den Vordergrund. Ab dem Jahr  2022 wurden Maßnahmen relevant, die dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems dienen (Allmendinger et al., 2022). Der Verlauf der COVID-19-Pandemie kann anhand epidemiologischer Parameter im Zeitraum 2020 bis 2021 in sieben Phasen eingeteilt werden (Schilling et al., 2021; Schilling et al., 2022; Tolksdorf et al., 2021):4 Die Phase 1 (erste COVID-19-Welle) begann in der Kalenderwoche (KW) 10 im Jahr 2020 und endete in der KW20/2020. Ihr voraus gingen der erste laborbestätigte Fall einer SARS-CoV-2-Infektion in Deutschland am 27.01.2020 und eine zunehmende Dynamik des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit Eintragungen durch Rückreisen aus Skigebieten sowie regionalen Festen und Zusammenkünften. Die Phase 1 war geprägt von einem hohen Transmissionsgeschehen zunächst unter jüngeren, dann unter älteren Menschen. Mit ca. zwei Wochen Verzug zum Anstieg der Infektionszahlen stieg die Anzahl der hospitalisierten Fälle, insbesondere bei über Sechzigjährigen. Am 23.03.2020 (KW13) wurde ein bundesweiter Lockdown ausgerufen. Er beinhaltete umfassende Kontaktbeschränkungen und weitreichende Schließungen, z. B. in der Gastronomie. Bereits in KW11 waren Großveranstaltungen (> 1.000 Personen) abgesagt sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen worden. Bis Mai 2021 waren Schulen in Deutschland an 74 Tagen vollständig und an 109 Tagen teilweise geschlossen (Freundl et al., 2021). Am 08.04.2020 (KW15) wurde eine verpflichtende Quarantäne für Einreisende eingeführt. Ab der zweiten Aprilhälfte (KW17) fand eine sukzessive Lockerung der Lockdown-Maßnahmen statt. Beispielsweise öffneten (zunächst kleine) Geschäfte, 4 Die Informationen in den nachfolgenden Abschnitten beruhen weiterhin auf dem Pandemieradar vom Robert Koch-Institut (2022) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends. html?__blob=publicationFile#/home und der Coronavirus-Chronik des Bundeministerium für Gesundheit (2022) https://www. bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.html, es sei denn, andere Quellen sind genannt. Spielplätze, Museen, Zoos, Gotteshäuser und zum Teil Schulen wieder. Gleichzeitig wurde am 29.04.2020 (KW18) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen (z. B. in Geschäften, im öffentlichen Nahverkehr) Pflicht. Unternehmen und Betriebe entwickelten im März und April Konzepte und Maßnahmen für betriebliche SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmen und setzten sie um. Die Phase 2 (Sommerplateau 2020) begann in der KW21/2020 und endete in der KW39/2020. Im ersten Teil dieser Phase (Phase 2a, KW21 bis KW30) waren die Infektionszahlen, Krankenhausfälle und auch die Intensivfälle auf niedrigem Niveau. Im zweiten Teil dieser Phase (Phase 2b, KW31 bis KW39) erfolgte ein erneuter Anstieg der Inzidenz, überwiegend durch Exposition im Ausland oder aufgrund regionaler Ausbrüche. Am 16.06.2020 (KW25) ging die vom Robert Koch-Institut herausgegebene Corona-Warn-App live. Ab dem 01.08.2020 (KW31) gab es kostenlose Tests für Einreisende, ab dem 08.08.2020 (KW32) waren Tests für Einreisende aus Risikogebieten verpflichtend. Das Angebot kostenloser Tests für Einreisende aus Nichtrisikogebieten endete am 15.09.2020 (KW38). Die Phase 3 (zweite COVID-19-Welle) begann in der KW40/2020 und endete in der KW8/2021. Während dieser Zeit stieg die Inzidenz sowie die Anzahl der Krankenhaus- und Intensivfälle stark an. In KW51 bis KW53 spitzte sich die Situation in Krankenhäusern und auf Intensivstationen zu. Beispielsweise erreichte die Anzahl intensivpflichtiger COVID-19-Fälle mit 5.643 im Wochenmittel in KW53 einen Höhepunkt. Im neuen Jahr ab KW4 sanken die Infektionszahlen wieder. Ab dem 01.10.2020 (KW40) galten differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise. Am 15.10.2020 (KW42) wurde die Nationale Teststrategie angepasst und sah nun kostenlose Antigen-Schnelltests in Altenheimen und Krankenhäusern vor. Am 01.12.2020 (KW49) wurde der Testanspruch in ausgewählten Settings und für Kontaktpersonen auf asymptomatische Personen ausgeweitet. Aufgrund der hohen Infektionszahlen trat am 02.11.2020 (KW45) ein bundesweiter Teillockdown und am 16.12.2020 (KW51) ein erneuter bundesweiter Lockdown in Kraft. Am 11.01.2021 (KW2) wurden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft und am 20.01.2021 (KW3) der bundesweite Lockdown ausgeweitet, unter anderem durch die 14 – 26 – Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Am 27.01.2021 (KW4) trat die Arbeitsschutzverordnung zur Homeoffice-Pflicht in Kraft (Corona-ArbSchV, 2021). Zum Jahresende (28.12.2020, KW53) war die Impfkampagne gegen das Coronavirus gestartet. Die Phase 4 (dritte COVID-19-Welle, Alpha-Variante) begann in der KW9/2021 und endete in der KW23/2021. Bis Anfang Mai kam es zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen sowie der Krankenhaus- und Intensivfälle, verursacht durch die neue Variante Alpha des Coronavirus. Sie war leichter übertragbar als die ursprüngliche Variante. Um den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen, standen ab dem 08.03.2021 (KW10) kostenfreie Schnelltests in lokalen Testzentren zur Verfügung und es galten landesspezifische Infektionsschutzmaßnahmen. Vom 23.04.2021 (KW16) bis 30.06.2021 (KW26) galt die sogenannte Bundesnotbremse: Bei Überschreiten eines Schwellenwerts für die Inzidenz traten in betroffenen Landkreisen oder kreisfreien Städten zusätzliche bundeseinheitliche Maßnahmen in Kraft. Die Impfkampagne schritt entsprechend der bis Juni 2021 geltenden Impfreihenfolge fort, ab 01.04.2021 (KW13) auch in Hausarztpraxen (zusätzlich zu den Impfzentren). Ab der Woche vom 7.  Juni 2021 (KW23) wurden auch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bundesweit in die dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen. Mitte Juni 2021 waren ca. 30 % der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft. Die Phase 5 (Sommerplateau 2021) begann in der KW24/2021 und endete in der KW30/2021. Während dieser Zeit waren die Infektionszahlen, Krankenhaus- und Intensivfälle vergleichsweise niedrig. Der Fokus der Pandemiebekämpfung lag auf der Impfkampagne, insbesondere weil sich ab Juni 2021 die besonders ansteckende Virusvariante Delta schnell auszubreiten begann. Bis Anfang August stieg die Impfquote (vollständig geimpft) der erwachsenen Bevölkerung auf 50 %. Die Phase 6 (vierte COVID-19-Welle, Delta- Variante) begann in der KW31/2021 und endete in der KW51/ 2021. Der Übergang zu Phase 6 war durch einen Anstieg der Hospitalisierungen aufgrund von COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen sowie 15- bis 59-Jährigen gekennzeichnet. Mit etwas Verzögerung stiegen auch die Hospitalisierungen von älteren Personen. Bis Mitte September (ca. KW36) stiegen die Infektionszahlen und Krankenhausfälle an und gingen dann wieder leicht zurück (Phase 6a, KW31 bis KW39). Anfang Oktober setzte ein erneuter Anstieg ein, der bis Anfang Dezember anhielt. Bis zum Jahresende sanken die Fallzahlen wieder (Phase 6b, KW40 bis KW51). Insgesamt war das Infektionsgeschehen durch die Virusvariante Delta geprägt, die nochmals leichter übertragbar war als die Alpha-Variante. Am 23.08.2021 (KW34) trat die bundesweite 3G-Regel in Kraft (Die Bundesregierung, 2021). Sie besagte, dass nur geimpfte, genesene oder (negativ) getestete Personen Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten wie Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen oder Friseursalons, hatten. Ab dem 24.11.2021 (KW47) galt die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Auch wurde die am 01.07.2021 (KW26) zunächst aufgehobene Homeoffice-Pflicht wiedereingeführt. Mitte August sprach sich die Ständige Impfkommission für die Impfung aller 12- bis 17-Jährigen aus. Ende November folgte die Empfehlung, dass Personen ab 18 Jahren eine COVID-19-Auffrischungsimpfung erhalten; zuvor galt eine solche Empfehlung nur für ältere Personen. Ab November 2021 war zunehmend der Zugang zu Einrichtungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie des Einzelhandels 2G-Regeln unterworfen (Zugang für Geimpfte und Genesene). Ende 2021 waren ca. 70 % der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft. Die Impfquote bei den Beschäftigten lag bereits im September bei 90 % und damit deutlich höher. Die Phase 7 (fünfte COVID-19-Welle, Omikron-Variante) begann in der KW52/2021 und endete in der KW21/2022. Sie fällt damit überwiegend in die Zeit nach dem Berichtszeitraum für den zweiten NPK-Präventionsbericht. Sie war geprägt durch Infektionen mit der Virusvariante Omikron, die erneut eine höhere Übertragbarkeit als vorherige Varianten aufwies. Es ist davon auszugehen, dass sowohl das Infektions- und Krankheitsgeschehen als auch die verschiedenen Infektionsschutzmaßnahmen auf vielfältige Weise auf die Bedingungen Einfluss nahmen, unter denen Gesundheitsförderung und Prävention gestaltet worden war. Insbesondere Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention konnten im von der COVID-19-Pandemie geprägten Zeitraum nur eingeschränkt durchgeführt werden. An verschiedenen Stellen im Bericht, z.  B. in Kapitel 3 zur Umsetzung der LRV und insbesondere im Gastbeitrag (Kapitel  7), wird auf diese Auswirkungen konkreter eingegangen. 15 – 27 – 1.4 METHODIK DER BERICHTERSTELLUNG Ausgehend von der gesetzlichen Grundlage hat die NPK ein Konzept für die Ziele, die Inhalte und die Methodik des zweiten Präventionsberichts der NPK entwickelt. In die Entwicklung war neben den NPK-Mitgliedern ein wissenschaftlicher Beirat eingebunden. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde das IGES Institut beauftragt, das Konzept weiter zu detaillieren, es methodisch umzusetzen und den Bericht zu erstellen. Dem Konzept folgend beruhen die Inhalte des Präventionsberichts vor allem auf vier Quellen: – Analyse von Dokumenten, die von den stimmberechtigten NPK-Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurden, – mehreren Kapiteln und Abschnitten, die von Mitgliedern der NPK und weiteren Institutionen beigesteuert wurden, – leitfadengestützten Interviews im Rahmen von Fallstudien zum Stand der Umsetzung der LRV, – einer standardisierten Online-Erhebung zum Stand der Umsetzung der LRV. Tabelle 1 gibt einen Überblick. Tabelle 1: Übersicht der Quellen für die Kapitel 2 bis 7 des zweiten NPK-Präventionsberichts Kapitel Quellen 2 Dokumentenanalyse zum Engagement der stimmberechtigten NPK-Mitglieder Beiträge der beratenden NPK-Mitglieder zu ihrem Engagement Beitrag der Kooperationsgemeinschaft der BGF-Koordinierungsstellen Recherche zum Struktur- und Prozessziel aus den BRE 3 Inhaltsanalyse der LRV Standardisierte Online-Befragung der LRV-Beteiligten Fallstudien zu den LRV 4 Sichten von Vorarbeiten und Literatur zum NPK-Vorhaben Beitrag des Robert Koch-Instituts in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Beitrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Kooperation mit IGES Beitrag des Lehrstuhls für Soziale Determinanten der Gesundheit der TU München Analyse der Unterstützungsbeiträge zum NPK-Vorhaben Workshops mit den Beteiligten des NPK-Vorhabens 5 Beiträge des GKV-Spitzenverbandes 6 Auswertung von Daten zu den Ausgaben Beitrag des GKV-Spitzenverbandes zur Weiterentwicklung der Ausgabenwerte 7 Expertise zur lebenswelt- und soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie in Kommunen/Quartieren unter Einbezug des Themas digitale Gesundheitskompetenz Expertise zur lebenswelt- und soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen 16 – 28 – Literaturquellen, auf die bei der Berichterstellung zurückgegriffen wurde, werden im Text zitiert und im Literaturverzeichnis ausgewiesen. 1.4.1 DOKUMENTENANALYSE ZUM ENGAGEMENT DER STIMMBERECHTIGTEN NPK‑MITGLIEDER Für die Darstellung des Engagements der stimmberechtigten NPK-Mitglieder im Sinne der BRE in Kapitel  2 wurden sowohl veröffentlichte Dokumente (z.  B. Tätigkeits- und Evaluationsberichte) als auch Datenzusammenstellungen und Texte ausgewertet, die von den stimmberechtigten NPK-Mitgliedern für die Erstellung des Berichts zur Verfügung gestellt worden waren. Ziel der Dokumentenanalyse war es, das Engagement der stimmberechtigten NPK-Mitglieder zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung im Sinne der BRE zusammenfassend für den Berichtszeitraum 2018 bis 2021 darzustellen. Die Dokumentenanalyse arbeitete  – wo möglich  – die Weiterentwicklung des Engagements durch die Zusammenarbeit in der NPK sowie die Weiterentwicklung des Engagements der einzelnen stimmberechtigten Mitglieder heraus. Die Analyse der Dokumente erfolgte entlang von Leitfragen, durch die die Darstellung zwischen den stimmberechtigten NPK-Mitgliedern vergleichbar sein sollte. Zu den Leitfragen gehörten beispielsweise die folgenden: Wie ist das jeweilige Engagement in die nationale Präventionsstrategie einzuordnen? Welche Leistungen wurden erbracht? An welche Zielgruppen richteten sich die Leistungen? Welche Reichweite hatte das Engagement? Welche finanziellen und personellen Ressourcen wurden eingesetzt? Welche Strategien wurden verfolgt, um sozialbedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern? Wie hat sich das Engagement seit dem ersten NPK-Präventionsbericht weiterentwickelt? Die Darstellung des Engagements der SVLFG bildet hiervon eine Ausnahme: Sie wurde durch die SVLFG verfasst. 1.4.2 RECHERCHE ZUM STRUKTUR‑ UND PROZESSZIEL AUS DEN BUNDESRAHMENEMPFEHLUNGEN In Kapitel  2 wird auch über eine von IGES durchgeführte Recherche berichtet, die zum Ziel hatte, für die ca. 400 Landkreise und kreisfreien Städte zu ermitteln, 5 Das Ziel lautet: „Die Träger der NPK unterstützen die für die unterschiedlichen Lebenswelten Verantwortlichen dabei, verstärkt Steuerungsstrukturen für Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu etablieren. Dies gilt insbesondere auf kommunaler Ebene (Städte, Landkreise und Gemeinden). Sie unterstützen dabei auch übergreifende Vernetzungsprozesse. Sie wirken auf die Verankerung dieser Strukturen und Prozesse in den Landesrahmenvereinbarungen hin.“ ob eine kommunale Gesundheitskonferenz (ggf. unter anderem Namen) existiert und aktiv ist. Das Ergebnis dieser Recherche kann eine erste Orientierung zum Erreichungsgrad des übergreifenden Struktur- und Prozessziels für lebensweltbezogene Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung aus den BRE bieten5 (vgl. Abschnitt 2.4). Für einige Bundesländer (z. B. Bayern, Baden- Württemberg) konnte auf veröffentlichte Listen bzw. Datenbanken zugegriffen werden. Für andere Bundesländer waren Internetrecherchen notwendig. Zudem kontaktierte IGES kommunale Verwaltungen telefonisch, um nach dem Vorhandensein einer Gesundheitskonferenz zu fragen. 1.4.3 INHALTSANALYSE UND PRIMÄRERHEBUNGEN ZUM STAND DER UMSETZUNG DER LANDESRAHMENVEREINBARUNGEN Um den Stand der Umsetzung der LRV zu untersuchen, wurden eine Inhaltsanalyse sowie zwei Primärerhebungen durchgeführt. 1.4.3.1 Inhaltsanalyse der Landesrahmenvereinbarungen In Kapitel 3 wird unter anderem die Inhaltsanalyse der LRV aus dem ersten NPK-Präventionsbericht aktualisiert. In die Analyse ist insbesondere die LRV Hessen eingeflossen, die im Berichtszeitraum aktualisiert wurde. In einigen LRV änderte sich im Berichtszeitraum die Zusammensetzung der LRV-Beteiligten durch Beitritte, auch dies wurde festgehalten. 1.4.3.2 Standardisierte Online-Befragung der LRV- Beteiligten Mit einer standardisierten Online-Befragung wurden Einschätzungen der LRV-Beteiligten sowie Informationen zu den folgenden Themen eingeholt: – Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder, – Arbeit der Gremien zur Steuerung und Koordination, – Klärung von Zuständigkeiten, – Kooperationen und – Handlungsbedarfe. 17 – 29 – Viele der abgefragten Aspekte waren bereits Gegenstand der Befragung für den ersten Bericht der NPK und ermöglichen nun einen Zeitvergleich und Aussagen zur Entwicklung. Weiterer Gegenstand der Befragung war die Bedeutung der COVID-19-Pandemie für die Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV und für die Aktivitäten der LRV-Beteiligten. Die Grundgesamtheit, auf die sich die Ergebnisse der Befragung beziehen, sind alle Beteiligten der LRV (sowohl die Beteiligten im Sinne § 20f SGB V Abs. 1 als auch die Beigetretenen nach Abs.  2). Die Befragung wurde als Vollerhebung ausgeführt, es wurde also keine Stichprobe gezogen. Sie fand zwischen dem 18.05.2022 und 15.07.2022 statt. Die Befragten sind Vertreterinnen und Vertreter der LRV-Beteiligten, die über die jeweiligen Spitzenorganisationen auf Bundesebene zur Teilnahme an der Befragung eingeladen wurden. Vertretungen der Länder wurden über die AG Gesundheitsberichterstattung, Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin (AG GPRS) sowie die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) rekrutiert. Diese Grundgesamtheit besteht aus N = 339 Vertreterinnen und Vertretern der LRV- Beteiligten. Die Befragung wurde als Online-Fragebogen umgesetzt. Der unbereinigte Rücklauf betrug n = 184 ausgefüllte Online-Fragebögen, was einer unbereinigten Rücklaufquote von 54 % entsprach. Eine Rücklaufquote auf Basis dieser Angaben anzugeben, ist jedoch aus zwei Gründen nicht angemessen: Erstens kam es vor, dass Befragte in Personalunion Vertreterin oder Vertreter von zwei LRV- Beteiligten sind. Sie wurden eingeladen, je einen Fragebogen für jeden LRV-Beteiligten auszufüllen, füllten aber häufig nur einen Fragebogen aus und erklärten, dass dieser für beide LRV-Beteiligten gelten sollte. In einem ersten Bereinigungsschritt wurden diese Fragebögen doppelt gezählt, als hätten diese Befragten je einen für beide durch sie vertretenen Institutionen ausgefüllt, so dass sich der Rücklauf auf n  =  195 ausgefüllte Fragebögen erhöhte. Zweitens gehören zu den Unterzeichnenden der LRV auch Institutionen, die – wie sich im Rahmen der Feldarbeit herausstellte – de facto nicht an der LRV mitarbeiten und niemals am Steuerungsgremium teilgenommen haben. Diese sollten daher nicht der Grundgesamtheit zugeschlagen werden. In einem zweiten Bereinigungsschritt wurde daher die Grundgesamtheit von 339 auf 318 reduziert. Die durch diese Schritte bereinigte Rücklaufquote betrug 61 %. Die Größe der Grundgesamtheit und den Rücklauf nach Akteursgruppen zeigt Tabelle 2. Tabelle 2: Rücklauf der Online-Befragung nach Akteursgruppe Akteursgruppe Zur Befragung eingeladen An Befragung teilgenommen Rücklaufquote Bereinigte Rücklaufquote GKV 97 60 61,9 % 68,0 % SPV 97 55 56,7 % 57,7 % GRV 52 11 21,2 % 30,6 % GUV 34 16 47,1 % 52,9 % Vertretung des Landes 16 13 81,3 % 81,3 % Bundesagentur für Arbeit 16 16 100,0 % 100,0 % Arbeitsschutz 10 7 70,0 % 90,0 % Kommunale Spitzenverbände 17 6 35,3 % 46,2 % Gesamt 339 184 54,3 % 61,3 % 1.4.3.3 Fallstudien zur Zusammenarbeit unter dem Dach der Landesrahmenvereinbarungen Zur Primärerhebung für Kapitel 3 gehören 16  Fallstudien – eine Fallstudie je Bundesland. Fallstudien sind als qualitative Methodik geeignet, Fragen zu beantworten, zu denen die Antwortmöglichkeiten noch unbekannt sind. Jede Fallstudie hatte ein Schwerpunktthema, das als Zugang für die Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV diente. Die Schwerpunktthemen wurden mit Vertreterinnen und Vertretern der LRV abgestimmt. Eine Fallstudie wurde in der Regel durch fünf Interviews realisiert, denen ein Interviewleitfaden zugrunde lag. Die Auswahl der Interviewpersonen richtete sich nach dem jeweiligen Schwerpunktthema. Einige Interviews 18 – 30 – wurden als Gruppeninterviews mit bis zu vier Personen durchgeführt. Meist handelte es sich um Interviewpartnerinnen und -partner, die in die Arbeit der LRV bzw. das zugehörige Steuerungsgremium involviert sind, und Einschätzungen und Erfahrungen aus erster Hand abgeben können. Neben den LRV-Beteiligten waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und der Arbeitswelt einbezogen. Eine Vertretung des Landes und der Kranken- bzw. Pflegekassen nahm an jeder Fallstudie teil. Vertretungen der Unfallversicherung (UV) und Rentenversicherung (RV) waren häufig unter den Interviewpersonen, Vertretungen der Kommunen und der Arbeitswelt nur in solchen Fallstudien, die ein auf eine solche Zusammenarbeit hin fokussiertes Schwerpunktthema hatten. Jeder Fallstudie ging ein exploratives Gespräch voraus, das mit den LRV-Beteiligten geführt wurde. Im Rahmen dieses explorativen Gesprächs wurden die Interviewpersonen für die jeweilige Fallstudie festgelegt. Zudem wurden die LRV-Beteiligten gebeten, einen Basisfragebogen auszufüllen, der bestimmte Sachinformationen zur LRV und deren Gremium abfragte (z.  B. zur Zusammensetzung der Mitglieder des Steuerungsgremiums). In der Regel führten zwei Interviewerinnen bzw. Interviewer die Interviews durch. Im Vorfeld jedes Interviews wurden Einverständniserklärungen eingeholt, um die Interviews auf Basis einer informierten Einwilligung zu führen. Die Gespräche wurden (bis auf eine Ausnahme) aufgezeichnet und transkribiert, zudem wurde ein Protokoll geführt. Sie waren auf eine Dauer von 30 Minuten ausgelegt, für Gruppeninterviews waren 60 bis 90  Minuten vorgesehen. Die qualitative Auswertung basiert auf den Transkriptionen, Protokollen sowie der LRV selbst. Insgesamt wurden 64  Interviews mit 84  Personen geführt. Die Auswertung erfolgte inhaltsanalytisch unter Verwendung der Analysesoftware MAXQDA. Die Kategorien der Analyse gingen aus den Fragestellungen hervor, die gemäß dem Konzept für den zweiten Präventionsbericht der NPK zu den LRV zu beantworten waren. 1.4.4 METHODEN ZUR ANALYSE UND DARSTELLUNG DES NPK‑VORHABENS In den Abschnitten 1.4.4.1–1.4.4.3 werden die Methoden zur Analyse und Darstellung des NPK-Vorhabens zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit beschrieben. 1.4.4.1 Sichten von Vorarbeiten und Literatur zum NPK-Vorhaben Für das Kapitel  4 zum Vorhaben der NPK anhand der Themen Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege und Psychische Gesundheit im familiären Kontext eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zur Gesundheitsförderung und Prävention zu erproben, wurden verschiedene Vorarbeiten (z. B. Protokolle von Workshops, Vorhabensbeschreibungen, Vorlagen für Unterstützungsbeiträge) und Literatur (z. B. Zwischenberichte der Konzertierten Aktion Pflege, Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern, Bestandsaufnahmen und Literaturrecherchen des GKV-Bündnisses für Gesundheit) gesichtet. 1.4.4.2 Analyse der Unterstützungsbeiträge zum NPK-Vorhaben Zur Entwicklung eines Verständnisses des NPK- Vorhabens wurden Unterstützungsbeiträge analysiert, die bis zum 03.01.2022 von am NPK-Vorhaben beteiligten Akteuren dokumentiert und an die NPK-Geschäftsstelle übermittelt wurden. Der Auswertung lagen folgende Analysefragen zugrunde: Welche Aktivitäten sind geplant oder werden bereits durchgeführt und von wem? Welche Kooperationen sind geplant, neu entstanden bzw. bestehen bereits? Inwiefern sind die durchgeführten Aktivitäten qualitätsgesichert? Welche (vorläufigen) Ergebnisse wurden erzielt (z. B. im Hinblick auf erreichte Personen oder etablierte Steuerungsstrukturen und Vernetzungsprozesse)? Inwiefern wird durch die Kombination der Unterstützungsbeiträge gewährleistet, dass gesamtgesellschaftlich und politikfeldübergreifend vorgegangen wird, verhältnis- und verhaltensbezogene Aktivitäten umgesetzt werden und die Aspekte Partizipation sowie Vielfalt/Diversität berücksichtigt werden? 1.4.4.3 Workshops mit den Beteiligten des NPK-Vorhabens Es wurden zwei Workshops durchgeführt, die das Ziel hatten, das (Selbst-)Verständnis des NPK-Vorhabens zu schärfen. Teil der Workshop-Methodik war die Verwendung einer Programmtheorie, durch die Inputs und Aktivitäten der stimmberechtigten NPK-Mitglieder, Outputs dieser Aktivitäten sowie angestrebte Wirkungen formuliert wurden. Die so gesammelten Informationen flossen in die Darstellung der Notwendigkeit und des Nutzens eines gesamtgesellschaftlichen Agierens sowie des Hintergrunds und der Ziele des NPK-Vorhabens ein. 19 – 31 – 1.4.5 AUSWERTUNG VON DATEN ZU DEN AUSGABEN Für die Darstellung der Ausgaben in Kapitel 6 wurden die Daten der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes (Statistisches Bundesamt [Destatis], o. D.) verwendet. Die Statistik „23611 Gesundheitsausgabenrechnung“ wurde als Datenquader für die Jahre 2017 bis 2020 exportiert. Für Kapitel 6 stellten außerdem die stimmberechtigten Mitglieder der NPK Angaben zu ihren Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. 1.4.6 BEITRÄGE DER BERATENDEN NPK‑MITGLIEDER ZU IHREM ENGAGEMENT IM SINNE DER BUNDESRAHMENEMPFEHLUNGEN Die beratenden NPK-Mitglieder wurden eingeladen, für Kapitel 2 zum Stand der Umsetzung der BRE über ihr Engagement im Sinne der BRE in Form eines Textbeitrags zu berichten. Die Beiträge der beratenden Mitglieder, die die Einladung annahmen, sind in Kapitel 2 integriert. 1.4.7 WEITERE BEITRÄGE In Kapitel 5 wird unter anderem über GKV- und SPV- spezifische Regelungen des Präventionsgesetzes berichtet. Hierzu hat der GKV-Spitzenverband Unterkapitel zu folgenden Themen beigetragen: – Weiterentwicklung des GKV-Leitfadens Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V, – individuelle verhaltensbezogene Leistungen nach § 20 Abs. 5 SGB V, – ärztliche Präventionsempfehlungen nach § 20 Abs. 5, § 25 Abs. 1 S. 2 und § 26 Abs. 1 S. 3 SGB V sowie – Weiterentwicklung des SPV-Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Weiterhin hat der GKV-Spitzenverband den Abschnitt 6.3 verfasst, in dem Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Ausgabenwerte abgegeben werden. Ein Beitrag der Kooperationsgemeinschaft der Koordinierungsstellen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) berichtet über die Arbeit der regionalen BGF-Koordinierungsstellen nach § 20b Abs. 3 SGB V (Abschnitt 2.1.1). Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Kooperation mit IGES charakterisiert mit ihrem Beitrag eine der Zielgruppen des NPK-Vorhabens: die beruflich Pflegenden (Anhang 1.1). Durch einen Beitrag des Robert  Koch-Instituts (RKI) in Kooperation mit der BAuA wird eine der weiteren Zielgruppen des NPK-Vorhabens charakterisiert: die pflegenden Angehörigen (auch: informell Pflegende; Anhang 1.2). Für die Analyse zur gesundheitlichen Lage und zu den Präventionsbedarfen und -potenzialen von Kindern psychisch (einschließlich sucht-)belasteter Eltern (Anhang 1.4) wurde eine wissenschaftliche Recherche und Analyse beauftragt (Ausführung durch Laura Hoffmann und Matthias Richter vom Lehrstuhl für Soziale Determinanten der Gesundheit der Technischen Universität München). Die Folgen der COVID-19-Pandemie für die lebenswelt- und soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention werden im Rahmen zweier Expertisen betrachtet, die als gemeinsamer Gastbeitrag (Kapitel  7) vorgelegt wurden. Die Expertisen wurden von Hajo Zeeb und Team (Leibniz Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie) sowie von Nico Dragano und Team (Institut für Medizinische Soziologie an der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf/Universitätsklinikum) erstellt. 1.4.8 STÄRKEN UND SCHWÄCHEN DER METHODIK Ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des zweiten NPK-Präventionsberichts lag darauf, das Engagement der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder im Sinne der BRE zu berichten (Kapitel  2). Dieses Engagement wird auf Basis von veröffentlichten Dokumenten sowie Datenzusammenstellungen und Texten dargestellt, die die stimmberechtigten NPK-Mitglieder zur Verfügung gestellt hatten. Mit dieser Vorgehensweise wurde auf methodische Schwächen reagiert, die der erste NPK- Präventionsbericht konstatiert hatte. Im Rahmen des ersten NPK-Präventionsberichts wurde eine Online-Erhebung von Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention durchgeführt, um eine große Zahl von Organisationen mit ihren Sichtweisen und Erfahrungen zu beteiligen und (neben anderen Inhalten) Aktivitäten auf Basis der BRE zu erfassen. Bei einigen Akteursgruppen zeigte sich ein geringer Rücklauf, der die Repräsentativität der Ergebnisse einschränkte. Zudem wurde der retrospektive Charakter der Erhebung als Einschränkung der Aussagekraft der Ergebnisse bewertet, insofern manche Ak- 20 – 32 – teure nicht mehr in der Lage waren, die Informationen im Nachhinein zu ermitteln oder korrekt zu erinnern. Besonderheiten des Einzelfalls konnten nicht oder nur begrenzt berücksichtigt werden, sodass einzelne Befragte möglicherweise nicht zu Aspekten Stellung nahmen, die aus ihrer Sicht besonders relevant waren. Um diese methodischen Schwächen einer Online- Erhebung von Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention zu vermeiden, wurde für den zweiten NPK-Präventionsbericht eine alternative Vorgehensweise gewählt, um das Engagement im Sinne der BRE zu erfassen: Die stimmberechtigten sowie beratenden NPK- Mitglieder können dieses gemäß ihrem jeweiligen Verständnis von Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung darstellen. Es ist davon auszugehen, dass der retrospektive Charakter der Darstellung unproblematisch ist, weil die NPK-Mitglieder auf ihre vorhandenen Dokumentationen und Daten zurückgreifen können. Soweit quantitative Angaben gemacht werden, entspricht deren Güte der der jeweiligen Dokumentationssysteme. Vor dem Hintergrund der Erfahrung mit der Erarbeitung von Kapitel 2 sowie dem erzielten Ergebnis kann festgehalten werden, dass die hier gewählte Methodik geeignet ist, das Engagement der stimmberechtigten und beratenden NPK-Mitglieder darzustellen. Ein zweiter Schwerpunkt des Berichts ist der Stand der Umsetzung der LRV. Hierfür wurden zwei Primärerhebungen durchgeführt (standardisierte Online-Befragung und Fallstudien). Auch für die Konzeption und Durchführung der Erhebungen zu den LRV wurde auf Erfahrungen bei der Erarbeitung des ersten NPK-Präventionsberichts aufgebaut. Die Inhaltsanalyse der LRV aus dem ersten NPK-Präventionsbericht konnte aktualisiert und die standardisierte Online-Befragung des ersten NPK- Präventionsberichts in größeren Teilen fortgeschrieben werden. Mit der qualitativen Fallstudienmethodik erweitert der zweite NPK-Präventionsbericht den Blickwinkel des ersten, insofern nicht nur die LRV, sondern auch die Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV mit ihren formalen und informalen Strukturen, Hemmnissen und förderlichen Faktoren untersucht wurde. Der Vorteil der qualitativen Methodik lag darin, dass durch sie detaillierte Einblicke in die Praxis der Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV gewonnen werden konnten. Als Stärke dieses Ansatzes ist zudem die Kombination qualitativer und quantitativer Forschung hervorzuheben. Eine methodische Schwäche bei der Untersuchung der Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV lag in der Abfolge des Einsatzes beider Methoden. Durch den zeitlichen Rahmen der Erarbeitung des zweiten NPK- Präventionsberichts war es nicht möglich, zuerst die qualitativen Erhebungen durchzuführen, um dann, auf Basis der Ergebnisse dieser Erhebungen den Fragebogen für die standardisierte Befragung zu entwickeln. Dies ist bei der Kombination qualitativer und quantitativer Methoden das übliche Vorgehen, weil es die Güte von Erhebungsinstrumenten verbessert, wenn diese auf Basis eines möglichst großen Gegenstandsvorwissens entwickelt werden. Weitere methodische Stärken und Schwächen spezifischer Quellen und Methoden werden in den jeweiligen Kapiteln dargelegt, wo sie für das Verständnis der dort berichteten Inhalte benötigt werden. Dies gilt für Abschnitt  2.4 und die dort dargelegte Recherche kommunaler Gesundheitskonferenzen sowie für Kapitel  6, wo einige Schwierigkeiten der Verwendung der Gesundheitsausgabenrechnung des statistischen Bundesamtes aufgezeigt werden. Auch der Gastbeitrag (Kapitel  7) enthält Überlegungen zu methodischen Stärken und Schwächen. Die Abschnitte und Kapitel, die vom Robert  Koch- Institut, dem GKV-Spitzenverband, der Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und IGES erstellt wurden, sowie die universitären Beiträge bringen die Expertisen unterschiedlicher Organisationen ein und tragen zusätzlich dazu bei, ein breites Spektrum an Akteuren an der Erstellung des Berichts zu beteiligen. Darüber hinaus wurde durch die Einladung an die beratenden Mitglieder die Möglichkeit geschaffen, das Engagement im Sinne der Bundesrahmenempfehlungen möglichst vieler Akteure darzustellen. 21 – 33 – Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat die Aufgabe, trägerübergreifende, bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen, BRE) für die lebens- und arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention zu entwickeln und fortzuschreiben. Hierfür sind insbesondere gemeinsame Ziele, vorrangige Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten festzulegen (§  20d SGB  V). Die ersten BRE verabschiedete die NPK im Februar 2016; seit August 2018 liegt eine weiterentwickelte Fassung vor. Die Ergebnisse des zweiten NPK-Präventionsberichts sollen genutzt werden, um – beginnend im Jahr 2023 – die BRE erneut weiterzuentwickeln. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Aktivitäten, die die in der NPK vertretenen Akteure seit dem ersten NPK-Präventionsbericht durchführten, um die in den BRE formulierten Ziele und Zielgruppen (Tabelle 3) sowie das übergreifende Struktur- und Prozessziel und die speziellen Ziele für einzelne Zielgruppen zu erreichen. Tabelle 3: Ziele und Zielgruppen der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung gemäß den Bundesrahmempfehlungen Ziel Zielgruppen Gesund aufwachsen Werdende und junge Familien Kinder und ihre Eltern in der Kita-Phase Kinder und Jugendliche im Schulalter bzw. in der Ausbildung Jugendliche und junge Erwachsene im Studium Gesund leben und arbeiten Beschäftigte Betriebe, insbesondere kleinste, kleine und mittlere Betriebe und ihre Beschäftigten Arbeitslose Menschen Ehrenamtlich Tätige Gesund im Alter Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune Personen in der Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung Quelle: Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V, Fassung vom 29.08.2018. Anmerkung: Beschäftigte sind bedarfsbezogen unterschiedlich definiert: alle, mit Gesundheitsgefährdungen Belastete, Beschäftigte mit spezifischen Bedarfen, z. B. Frauen und Männer, Menschen mit Behinderungen, Ältere, Menschen mit Migrationsgeschichte, Führungskräfte. Die Darstellung erfolgt zum einen für die Träger der NPK: gesetzliche Krankenversicherung (GKV), gesetzliche Rentenversicherung (GRV), gesetzliche Unfallversicherung (GUV), soziale Pflegeversicherung (SPV) sowie Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie haben in den BRE festgelegt, welche Leistungen zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sie zur Erreichung der Ziele Gesund aufwachsen, Gesund leben und arbeiten sowie Gesund im Alter erbringen, wie sie bei der Leistungserbringung einzeln und in Kooperation mit anderen vorgehen sowie welche Instrumente der Qualitätssicherung und Evaluation sie einsetzen. Es folgt eine Darstellung des Engagements des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V., der sich im Auftrag seiner Mitglieder, den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV), auf freiwilliger Basis verpflichtet hat, an der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie mitzuwirken und als stimmberechtigtes Mitglied in der NPK vertreten ist. Zum anderen erfolgt eine Darstellung des Engagements der beratenden NPK-Mitglieder, welche neben den stimmberechtigen NPK-Mitgliedern sowie weiteren Akteuren für das Gelingen einer gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention ebenfalls in der Verantwortung sind. Die in der NPK als beratende Mitglieder vertretenen Organisationen wurden eingeladen, ihr Engagement zur Gesundheitsförderung und Prävention vorzustellen. Für diese Akteure enthalten die BRE keine spezifischen Festlegungen zu den Aktivitäten, die sie unter dem Dach der nationalen Präventionsstrategie umsetzen. Sie sind jedoch entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit einge- 2 Stand der Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen 22 – 34 – laden, sich in die zielbezogenen Umsetzungsaktivitäten einzubringen. Welche Aktivitäten im Sinne der BRE erfolgen, unterliegt somit einem Interpretationsspielraum. Die Beiträge zeigen auf, wie vielfältig das Engagement ist und welche Möglichkeiten für gemeinsames und sich gegenseitig ergänzendes Handeln bestehen. Die Darstellung des Engagements der stimmberechtigten NPK-Mitglieder basiert auf einer Dokumentenanalyse. Die beratenden NPK-Mitglieder wurden eingeladen, über ihr Engagement im Sinne der BRE zu berichten. Somit unterscheidet sich die Grundlage der Darstellung vom ersten NPK-Präventionsbericht, für den das Engagement mittels einer Online-Erhebung abgefragt wurde. Weitere Informationen zur Methodik sind in Abschnitt  1.4 enthalten. Abschließend werden die Ergebnisse einer Recherche zu in Deutschland etablierten Steuerungsstrukturen für Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung auf kommunaler Ebene (Städte, Landkreise und Gemeinden) berichtet. Die Etablierung solcher Strukturen wurde 2018 als übergreifendes Struktur- und Prozessziel in den BRE definiert: „Die Träger der NPK unterstützen die für die unterschiedlichen Lebenswelten Verantwortlichen dabei, verstärkt Steuerungsstrukturen für Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu etablieren. Dies gilt insbesondere auf kommunaler Ebene (Städte, Landkreise und Gemeinden). Sie unterstützen dabei auch übergreifende Vernetzungsprozesse. Sie wirken auf die Verankerung dieser Strukturen und Prozesse in den Landesrahmenvereinbarungen hin“. Anhand der Ergebnisse erfolgt eine Einordnung, inwiefern hier Fortschritte erzielt werden konnten. 6 Bei der Darstellung von Zeitreihen wird zudem das Jahr 2017 berücksichtigt, um an die Berichterstattung im Rahmen des ersten Präventionsberichts der NPK anzuschließen. 2.1 GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG SOWIE PRIVATE KRANKEN‑ UND PFLEGEVERSICHERUNG Nachfolgend wird das Engagement der Sozialversicherungsträger (GKV, GRV, GUV, SPV, SVLFG, Bundesagentur für Arbeit) sowie der PKV im Sinne der BRE dargestellt. 2.1.1 GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein breites Spektrum von Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zum Schutz vor Krankheiten für ihre 73 Millionen Versicherten (90 % der Bevölkerung). Mit diesen Leistungen sollen zum einen das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln gefördert (Gesundheitsförderung), Krankheitsrisiken bei gesunden Versicherten verhindert und vermindert (Primärprävention) und zum anderen gesundheitsförderliche Strukturen in Lebenswelten und Betrieben unterstützt (Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben) werden. Aber auch der Schutz vor übertragbaren Erkrankungen (Schutzimpfungen), die Früherkennung und -behandlung von Krankheitsvor- und -frühstadien (Sekundärprävention) sowie die Unterstützung bereits erkrankter Versicherter, um Verschlechterungen oder Folgeerkrankungen zu vermeiden (Tertiärprävention), gehören zu den Leistungen der GKV im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Die Leistungen der GKV tragen mittelbar oder unmittelbar zur Erreichung der in den BRE formulierten Ziele bei. Entsprechend der gesetzlich definierten Berichtspflicht gemäß § 20d Abs. 4 SGB V wird die folgende Darstellung auf die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) und Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF, § 20b und c SGB  V) beschränkt. Die Ziele, Handlungsfelder und Qualitätsanforderungen für diese Leistungen werden im Leitfaden Prävention (GKV-Spitzenverband, 2022) unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes definiert (vgl. Abschnitt 5.1). Die Leistungen in Lebenswelten adressieren alle drei Zielbereiche der BRE  – Gesund aufwachsen, Gesund leben und arbeiten sowie Gesund im Alter. Die Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören zum Zielbereich Gesund leben und arbeiten. In diesem Kapitel wird das präventive und gesundheitsfördernde Engagement der GKV für die Berichtsperiode von 2018 bis 2021 dargestellt.6 23 – 35 – 2.1.1.1 Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten Die Leistungen der GKV gemäß § 20a SGB V zielen darauf ab, die Verantwortlichen in den Lebenswelten dabei zu unterstützen, gesundheitsförderliche Strukturen auf- bzw. auszubauen, das Wissen zu Möglichkeiten der strukturellen und individuellen Gesundheitsförderung und ein kompetentes Gesundheitshandeln zu stärken sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention zu planen, umzusetzen und zu evaluieren. Das Engagement der GKV ist darauf ausgerichtet, Gesundheit nachhaltig in den Lebenswelten zu integrieren und jeden Einzelnen darin zu befähigen, sich nach der zeitlich befristeten Unterstützung durch die GKV eigenständig für eine gesundheitsförderliche Gestaltung seiner Lebenswelt einzusetzen (Empowerment-Ansatz; GKV- Spitzenverband, 2022). Das Leistungsportfolio der gesetzlichen Krankenkassen in der Gesundheitsförderung und Prävention fußt auf zwei wesentlichen Säulen: 1. der Unterstützung bei der Gestaltung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in Lebenswelten und 2. der Etablierung niedrigschwelliger verhaltensbezogener Angebote und Maßnahmen, für den Erwerb von Kompetenzen für einen gesundheitsbewussten Lebensstil (GKV-Spitzenverband, 2022). Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unter anderem folgende Leistungen (GKV-Spitzenverband, 2022): – Unterstützung bei Bedarfsermittlung und Zielentwicklung, – Moderation und Projektmanagement, – Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen, – Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Fachkräfte sowie Personen aus der Lebenswelt bzw. Zielgruppe im Sinne von Peer-Education) zu Gesundheitsförderung und Prävention, – Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen, – Dokumentation, Evaluation, Qualitätssicherung, – Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit sowie – Förderung von Vernetzungsprozessen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Bereitschaft der für die Lebenswelt Verantwortlichen, Vorschläge umzusetzen sowie eine angemessene Eigenleistung zu erbringen (§ 20a Abs. 2 SGB V). Die Aktivitäten der GKV werden durch eigene Fachkräfte der Krankenkassen oder durch externe Fachkräfte erbracht. 7 Stand 01.01.2023. Ferner können Fachkräfte oder andere Personen aus einer Lebenswelt bzw. Zielgruppe mittels spezifischer Schulungskonzepte zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fortgebildet werden (Peer-Ansatz, Peer- Education). Schließlich kann die Leistungserbringung auch in Form der Bereitstellung qualitätsgesicherter Konzepte und Programme oder einer finanziellen Unterstützung erfolgen. Die Leistungen der GKV zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten werden durch mehrere Krankenkassen gemeinsam oder durch einzelne Krankenkassen erbracht. In beiden Fällen stehen die Leistungen der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention allen GKV-Versicherten in der jeweiligen Lebenswelt unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse zur Verfügung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach §  20a Abs.  3 und 4 SGB  V hat der GKV-Spitzenverband die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 2016 damit beauftragt, die Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Präventionsaufgaben in Lebenswelten zu unterstützen. Die dafür gesetzlich festgeschriebenen Finanzmittel aus dem Ausgabenbetrag der Krankenkassen für die Gesundheitsförderung in Lebenswelten wurden quartalsweise zur Verfügung gestellt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2016 das GKV- Bündnis für Gesundheit als gemeinsame Initiative zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten gegründet. Vor diesem Hintergrund wurde die BZgA im Kontext der Umsetzung des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit verschiedenen Aufgabenpaketen beauftragt. Parallel dazu hat der GKV-Spitzenverband die Rechtmäßigkeit der Finanzierung der BZgA als staatliche Behörde durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung überprüfen lassen. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 18.05.2021 (B 1 A 2/20R) hat der GKV-Spitzenverband die Zahlungen eingestellt und mit der BZgA und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine Vereinbarung zu einer übergangsweisen Umsetzung von § 20a Abs.  3 und 4 SGB  V getroffen, die die Aktivitäten des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit den noch bei der BZgA vorhandenen GKV-Mitteln gewährleistet. Darüber hinaus haben sich die 96 gesetzlichen Krankenkassen7 auf Grundlage einer gemeinsamen Selbstverpflichtung dafür eingesetzt, dass die etablierten Strukturen und 24 – 36 – Projekte des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit dem Schwerpunkt auf sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen fortgeführt werden können. Die Kooperation zur Fortführung des GKV-Bündnisses für Gesundheit als Initiative der gesetzlichen Krankenkassen wird umgesetzt, bis eine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt. Der GKV-Spitzenverband, die Krankenkassen und deren Verbände setzen sich für eine Fortentwicklung des § 20a Abs. 3 und 4 SGB V ein8. Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen Im Folgenden wird über die Aktivitäten der Krankenkassen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung berichtet. Die zusammenfassende Darstellung der Aktivitäten beruht auf ausgewählten Inhalten der jährlichen GKV-Präventionsberichte der Jahre 2018 bis 2022 (Medizinischer Dienst Bund [MD Bund] & GKV- Spitzenverband, 2022; Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen [MDS] & GKV-Spitzenverband, 2018, 2019, 2020, 2021). Ergänzend wird das kassenartenübergreifende Engagement im Rahmen der gemeinsamen Initiative GKV-Bündnis für Gesundheit anhand ausgewählter Projekte dargestellt. Erreichte Lebenswelten und Zielgruppen Etwa ein Fünftel der deutschen Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche unter 18  Jahren (Destatis, 2022). Die frühzeitige Stärkung der Gesundheitsressourcen ist ein wesentliches Kriterium lebenslanger Prävention und Gesundheitsförderung. Kinder und Jugendliche stellen deshalb eine wesentliche Zielgruppe dar. Die Krankenkassen haben in den Jahren 2017 bis 2021 gezielt mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten in Schulen und Kindertageseinrichtungen unterstützt. Ein Beispiel für ein kassenartenübergreifendes Projekt in Kindertageseinrichtungen ist der „Anerkannte Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung“ in Nordrhein-Westfalen (MD Bund & GKV-Spitzenverband, 2022). Die teilnehmenden Kindertageseinrichtungen werden dabei unterstützt, Konzepte zu den Themen Bewegung und Ernährung in den Alltag der Kindertageseinrichtung zu integrieren. In jedem der Jahre 2017, 2018 und 2019 wurden ca. 25.000 Schulen 8 Am 16.05.2023 ist eine gesetzliche Neuregelung von § 20a SGB V in Kraft getreten, mit der die verpflichtende Zusammenarbeit des GKV-Spitzenverbandes mit der BZgA entfallen ist und die Grundlagen für eine Fortführung des GKV-Bündnisses für Gesundheit in GKV-eigenen Strukturen geschaffen wurden. 9 Zur Einordnung der Zahlen: In Deutschland gibt es ca. 33.500 Schulen (Statistisches Bundesamt (2018) und 58.500 Kindertageseinrichtungen (Destatis (2021). Dieselbe Lebenswelt (Schule, Kindertageseinrichtung, Kommune, etc.) kann über mehrere Jahre unterstützt werden und wird dann in jedem der Jahre erneut gezählt. 10 www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/kommunales-foerderprogramm/ (Grundschulen, Gesamt-/Sekundarschulen, Gymnasien und weitere Schularten) unterstützt. Die Anzahl erreichter Kindertageseinrichtungen stieg von ca. 11.000 im Jahr 2017 auf 15.000 im Jahr 2019.9 In den Jahren 2020 und 2021 sank die Anzahl erreichter Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgrund der Auswirkungen sowie der Beschränkungen während der COVID-19-Pandemie (siehe  unten). Die Anzahl der erreichten Kommunen hat sich von 2017 bis 2021 in etwa verdreifacht (2017: 559, 2021: 1.650). Diese Entwicklung spiegelt die Bedeutung wider, die die kommunale Gesundheitsförderung in den vergangenen Jahren erlangt hat. Die Kommune spielt als sogenanntes Dach-Setting, unter dem weitere Lebenswelten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Familienzentren verortet sind, insbesondere in der Steuerung von Gesundheitsförderung und Prävention eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen unterstützen Kommunen auch durch das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit (siehe unten).10 Die insgesamt durch Leistungen der GKV zur Gesundheitsförderung und Prävention erreichte Anzahl an Lebenswelten ist von ca. 40.000 im Jahr  2017 auf ca. 45.000 im Jahr 2019 gestiegen (vgl. Abbildung 3). Aufgrund der erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie verringerte sich die Anzahl erreichter Lebenswelten im Jahr 2020 auf etwa 36.000. Kontaktbeschränkungen und andere Prioritäten der für die Lebenswelten Verantwortlichen führten dazu, dass weniger Aktivitäten umgesetzt werden konnten. Zwar wurde die Mehrheit (69 %) der vor März 2020 begonnenen Lebensweltprojekte weitergeführt, 27 % wurden jedoch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit ausgesetzt und 4 % wurden abgebrochen. 36 % der Aktivitäten fanden in veränderter Form (etwa in einem digitalen Format oder in Form einer Eins-zu-eins-Betreuung) oder mit Einschränkungen (z. B. geringere Teilnehmerzahl, Wegfall einzelner Bestandteile, On-off-Modus) statt. Nur wenige Aktivitäten (7 %) konnten ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. 2021 stieg die Anzahl der erreichten Lebenswelten auf 41.000 an und näherte sich damit deutlich dem Niveau vor der COVID-19-Pandemie an, wobei die Anzahl der erreichten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kommunen jeweils nur geringfügig 25 – 37 – vom Vorjahr abweicht. Der Anstieg im Jahr 2021 ist in großen Teilen dadurch zu erklären, dass sich die Anzahl 11 Um welche Lebenswelten es sich dabei neben Einrichtungen der Kinder-/Jugendhilfe, Einrichtungen für Freizeitgestaltung, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäusern handelt, ist unklar. Dies zeigt, dass das dem Präventionsbericht zugrunde liegende Dokumentationsinstrument an dieser Stelle einer Erweiterung bedarf. In regelmäßigen Abständen entwickeln der GKV-Spitzenverband und der MD Bund in Abstimmung mit den Krankenkassen die Dokumentation weiter. 12 In den Jahren zuvor wurde eine andere Erhebungsmethode verwendet, sodass keine vergleichbaren Angaben vorliegen. der erreichten anderen Lebenswelten von 2020 (4.900) auf 2021 (9.100) fast verdoppelte.11 Abbildung 3: Anzahl erreichter Lebenswelten im Zeitverlauf 2017 39.551 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 2018 42.191 2019 45.077 2020 36.311 2021 40.650 Quelle: MD Bund & GKV-Spitzenverband, 2022; MDS & GKV-Spitzenverband, 2018, 2019, 2020, 2021. Durch die Leistungen der GKV zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wurden im Jahr  2019 ca. 6,8 Millionen Personen direkt erreicht.12 Im Jahr 2020 wurde die Anzahl erreichter Personen nicht ausgewiesen, da die Erfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie unsicher erschien. Es ist jedoch, trotz intensivierter Bemühungen und Anpassungen z. B. hinsichtlich der Ansprache und Umsetzung, von einem Rückgang der Anzahl erreichter Personen auszugehen. Im Jahr  2021 wurden ca. 6,0  Millionen Personen direkt erreicht. Auch hier zeigt sich – wie bei den erreichten Lebenswelten – eine Annäherung an das Niveau vor der COVID-19-Pandemie. Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten können je nach Bedarf und den gegebenen Rahmenbedingungen so konzipiert sein, dass sie sich an alle Personen in einer Lebenswelt richten oder gezielt bestimmte Personengruppen ansprechen. Seit 2017 zeigt sich, dass der Anteil an Aktivitäten, die alle Menschen (das heißt keine spezifischen Zielgruppen) in der Lebenswelt adressieren, angestiegen ist (2017: 40 %, 2021: 59 %). Häufig richten sich die spezifischen Aktivitäten an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z. B. pädagogische Fachkräfte) sowie an Kinder und Jugendliche. Z. B. erhalten im Rahmen des Hamburger Projekts „Landungsbrücke 2“ pädagogische Fachkräfte an berufsbildenden Schulen Kompetenzen zur Förderung der Resilienz und Stärkung der psychosozialen Ressourcen von Schülerinnen und Schülern. Das Projekt richtet sich an junge Menschen in der vulnerablen Übergangsphase von der Schule in die Ausbildung bzw. in den Beruf (MD Bund & GKV-Spitzenverband, 2022). 26 – 38 – Erreichte Lebenswelten in sozialen Brennpunkten Das Engagement der GKV zur Gesundheitsförderung und Prävention soll insbesondere zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen (§ 20 Abs. 1 S. 2 SGB V). Ein Ansatz dafür ist es, Lebenswelten, in denen vornehmlich sozial benachteiligte Menschen leben, gesundheitsförderlich zu gestalten. Vor diesem Hintergrund dokumentieren die Krankenkassen, ob eine Aktivität in einem sogenannten sozialen Brennpunkt stattfand.13 Damit sind Wohngebiete gemeint, in denen Bewohnerinnen und Bewohner stark von Einkommensarmut, Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind und deren soziales Netzwerk eingeschränkt ist. In den Jahren 2017 bis 2021 befanden sich schätzungsweise jeweils ca. 30 % aller erreichten Lebenswelten in sogenannten sozialen Brennpunkten. Inhalte der Aktivitäten Die Lebensweltverantwortlichen legen anhand der bestehenden und/oder erhobenen Bedarfe eigene inhaltliche Schwerpunkte fest und planen darauf aufbauend bedarfsbezogene Aktivitäten. Für die Erhebung der Bedarfe nutzen die Krankenkassen qualitative und quantitative Methoden und Instrumente, die bedarfsbezogen singulär oder in Kombination eingesetzt werden. Häufig werden verschiedene gesundheitsförderliche Themen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes miteinander kombiniert. Die häufigsten adressierten Bedarfe und Leistungserbringungen im Jahr  2021 waren Bewegung, Ernährung, Gesundheitskompetenz, Stärkung psychischer Ressourcen, Stressreduktion/Entspannung und gesundheitsgerechter Umgang miteinander (jeweils ca. 70  % der Aktivitäten). Bewegung und Ernährung waren auch in den Jahren zuvor ähnlich häufig vertreten. Der Anteil der Aktivitäten, der Stärkung psychischer Ressourcen, Stressreduktion/Entspannung und/oder gesundheitsgerechter Umgang miteinander adressiert, ist seit 2017 um ca. 25 Prozentpunkte gestiegen. Besonders stark zugenommen haben auch die Themen Gesundheitskompetenz (16 % der Aktivitäten in 201814 auf 71 % in 2021) und Schaffen gesundheitsförderlicher Lebens- 13 „Sozialer Brennpunkt“ ist kein scharf definierter Begriff. Es handelt sich um Wohngebiete, in denen Bewohnerinnen und Bewohner stark von Einkommensarmut, Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind und deren soziales Netzwerk eingeschränkt ist. Der Begriff wurde in der sozialwissenschaftlichen Literatur zunehmend durch Begriffe wie „benachteiligtes Quartier“ oder „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf“ abgelöst. Weil jedoch der Begriff „sozialer Brennpunkt“ allgemein verständlich ist, verwendet ihn die GKV im Dokumentationsbogen, der den Präventionsberichten von GKV-Spitzenverband und MD Bund zu Grunde liegt. Als Hinweis auf die Unschärfe der Terminologie ist der Begriff in Anführungszeichen gesetzt. 14 Im Jahr 2017 wurden die Themen Gesundheitskompetenz und Schaffen gesundheitsförderlicher Lebenswelten noch nicht erfasst. 15 Inhalt entsprechender Gesundheitsförderungsmaßnahme ist es, Individuen die Kompetenzen zu vermitteln, um sich qualifiziert für verhältnispräventive Maßnahmen einsetzen zu können. welten15 (ca. 12 % der Aktivitäten in 2018 auf 63 % in 2021). Ein Beispiel für Aktivitäten zum Thema Gesundheitskompetenz ist das Projekt „BEWARE“ (Bewusstsein, Aufklärung und Resilienz) in Rheinland-Pfalz (MD Bund & GKV-Spitzenverband, 2022). Es richtet sich an Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klassenstufe. Letztere lernen im Rahmen des Projektes, wie sie Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen und ihr persönliches Wohlbefinden positiv beeinflussen können. Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten können verhaltens- und/oder verhältnisbezogene Inhalte umfassen (GKV-Spitzenverband, 2022). Entsprechend der fachlichen Empfehlung, beide Ansätze sinnvoll miteinander zu kombinieren, waren in den Jahren 2017 bis 2019 etwa jeweils zwei Drittel aller Aktivitäten sowohl verhaltens- als auch verhältnisbezogen. In den Jahren 2020 und 2021 war der Anteil des kombinierten Ansatzes sogar noch höher (76 % bzw. 78 %). Kooperationspartner In etwas mehr als der Hälfte der Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wurden Kooperationsstrukturen mit Krankenkassen und Lebensweltverantwortlichen sowie mit weiteren Akteuren in den Lebenswelten aufgebaut (2017: 52 %; 2021: 61 %). Am häufigsten waren dies in den Jahren 2017 bis 2021 Vereine und Verbände, die öffentliche Verwaltung und Ministerien sowie Gesundheits-, Sozial- und Bildungseinrichtungen. Qualitätssicherung In den Jahren 2017 bis 2019 wurde für jeweils ca. 80 % der Aktivitäten eine Erfolgskontrolle zur Qualitätssicherung durchgeführt bzw. war dies geplant. In den Jahren 2020 und 2021 sank der Anteil der durchgeführten bzw. geplanten Erfolgskontrollen auf ca. 70 %. Am häufigsten wurde die Zufriedenheit der Zielgruppe mit der Intervention (80  % der Aktivitäten mit Angaben zur Art der Erfolgskontrolle) erhoben oder eine Erfassung der Zugänglichkeit/Akzeptanz/Inanspruchnahme (58  %) 27 – 39 – durchgeführt. Am seltensten wurden gesundheitsökonomische Analysen durchgeführt oder die Steuerung der Programme, Gesundheitsparameter oder Kooperation/ Netzwerkbildung betrachtet. Ziele der GKV Seit dem Berichtsjahr 2008 setzt sich die GKV auf freiwilliger Basis regelmäßig Ziele für die Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Die Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele der aktuellen Zielperiode 2019 bis 2024 operationalisieren die Zielstellungen der BRE für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie konzentrieren sich entsprechend auf die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach §  20a SGB  V und die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V und konkretisieren den gesetzlichen Auftrag an die Krankenkassen zur Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen und der gesundheitlichen Chancengleichheit, der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie der Förderung selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns. Sie sind zudem synergetisch auf die Unterstützung abgestimmter und verzahnter Aktivitäten der unterschiedlichen Verantwortlichen und Zuständigen in den jeweiligen Lebenswelten bezogen. Die Ziele und ihre Erreichung werden in den jährlichen GKV- Präventionsberichten aufgegriffen (z. B. MD Bund & GKV- Spitzenverband, 2022; MDS & GKV-Spitzenverband, 2018, 2019, 2020, 2021). Aktivitäten des GKV-Bündnisses für Gesundheit Die gesetzlichen Krankenkassen engagieren sich gemeinsam unter anderem im GKV-Bündnis für Gesundheit  – der Initiative zur Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Seit ihrer Gründung im Jahr  2016 hat die gemeinsame Initiative Strukturen etabliert und weiterentwickelt, ein Portfolio von Aktivitäten aufgebaut sowie wichtige fachliche Impulse gegeben. Die Aktivitäten ergänzen das kassenindividuelle und kassenartenübergreifende Engagement in den Bundesländern. Zu den Schwerpunkten zählen unter anderem das Kommunale Förderprogramm und der Aufbau der Programmbüros, eine Vielzahl landesweiter Projekte, mehrere bundesweite Projekte, die anteilige 16 In Berlin, Bremen und Hamburg konnten die Bezirke eine Förderung erhalten. 17 Die Auswahl der Kommunen ist auf Basis des German Index of Socioeconomic Deprivation (GISD) des Robert Koch-Instituts erfolgt (Stand: 25.01.2018). Insgesamt waren 185 Kommunen antragsberechtigt, also in etwa die Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte. 18 Einzelne Gruppen der Bevölkerung sind besonders von sozialbedingter gesundheitlicher Ungleichheit betroffen, z. B. aufgrund ihrer physischen oder psychischen Konstitution oder infolge geringer materieller Verhältnisse. Solche Gruppen gelten als gesundheitlich besonders verletzlich bzw. vulnerabel. Förderung der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) sowie die Förderung von anwendungsorientierter Forschung und der Aufbau der Datenbank Wissen für gesunde Lebenswelten (Alayli et al., 2021). Im Folgenden werden ausgewählte Schwerpunkte des GKV-Bündnisses für Gesundheit vorgestellt. Kommunales Förderprogramm Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat im Jahr 2019 ein Kommunales Förderprogramm für Landkreise und kreisfreie Städte16 aufgelegt (GKV-Spitzenverband, 2019, 2021b). Im Rahmen des Programms zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen werden 59 Kommunen gefördert, deren Einwohnerschaft unter Berücksichtigung der Indikatoren Bildung, Beruf und Einkommen als sozial benachteiligt gilt.17 Die Krankenkassen leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [BZgA], 2019). Eine weitere Fördervoraussetzung war, dass Kommunen kaum bzw. nur gering ausgeprägte Strukturen der Koordination und Steuerung für Gesundheitsförderung und Prävention aufwiesen. Solche Strukturen sind essenziell für die strategische und strukturelle Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention in der Kommune sowie für die Planung, Umsetzung und Evaluation bedarfsgerechter Angebote. Über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erhalten die Kommunen neben der finanziellen Förderung eine externe Prozessbegleitung durch Expertinnen und Experten der kommunalen Gesundheitsförderung sowie die Möglichkeit, an Qualifizierungsangeboten teilzunehmen (MDS & GKV-Spitzenverband, 2019). Im Rahmen des ebenfalls 2019 gestarteten Programms zur „Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention“ werden insgesamt 46 kommunale Projekte bundesweit gefördert (unabhängig von der sozialen Lage der Einwohnerschaft). Die geförderten Interventionen sollen auf vulnerable Zielgruppen18 ausgerichtet sein und einen Beitrag zur Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheit leisten. Die Kommunen legen anhand der 28 – 40 – bestehenden kommunalen Bedarfe (z.  B. Daten aus der Gesundheits- und Sozialberichterstattung) eigene Schwerpunkte fest. Mehr als die Hälfte der geförderten Vorhaben richtet sich an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten bzw. psychisch belasteten Familien. Die in der Regel bei einer Krankenkasse oder einem Krankenkassenverband angesiedelten  Expertinnen und Experten der Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den 16 Bundesländern begleiten die Kommunen seit 2019. In der Startphase des Förderprogramms haben die Programmbüros Antragstellende insbesondere zur inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Vorhaben beraten; seit 2021 liegt der Fokus auf der fachlichen Begleitung der laufenden Vorhaben. Das Kommunale Förderprogramm wird begleitend evaluiert durch die Prognos AG. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende 2026 vor. Landesweite Projekte Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände haben  – unterstützt durch die Programmbüros (siehe oben)  – entsprechend der Schwerpunktlegungen in den jeweiligen Ländern und den Landesrahmenvereinbarungen (LRV) landesbezogene Vorhaben auf den Weg gebracht. Seit 2019 werden unter dem Dach des GKV-Bündnisses für Gesundheit von den Krankenkassen insgesamt 40 Vorhaben bundesweit gefördert. Bundesweite Projekte (1) teamw()rk für Arbeit und Gesundheit In dem Projekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ (ab 2023: „teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“) arbeiten Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit und Krankenkassen zusammen, um die gesundheitliche Lage von arbeitslosen Menschen zu verbessern und dadurch deren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern (vgl. Abschnitt  2.1.7.1). Das Projekt wird seit 2016 inhaltlich weiterentwickelt und ausgeweitet, sodass mit Stand 2022 etwa 230 Standorte teilnehmen. Von 2018 bis 2020 fand an 129  Standorten eine unabhängige Evaluation statt (Marschall et al., 2021). Die Ergebnisse der Struktur- und Prozessevaluation zeigen, dass das Vorhaben bei der großen Mehrheit der Standorte systematisch implementiert wurde. Von Oktober 2017 bis September 2019 wurde für ca. 16.000 arbeitslose Menschen die 19 www.kommunen-in-bewegung.de/verbund Teilnahme an einem Angebot zur Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des Projekts dokumentiert. Allerdings gehen die Evaluatorinnen und Evaluatoren von einer Untererfassung aus und schätzen, dass bis zu 42.000 arbeitslose Menschen erreicht wurden. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse zeigen, dass unter  anderem die Lebensqualität, die sportliche Betätigung und die Resilienz gesteigert werden konnten. (2) KOMBINE und VERBUND – Verbreitung der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung Mit den Ende 2016 veröffentlichten „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“ ist für die Bundesrepublik Deutschland erstmals eine umfassende evidenzbasierte Grundlage für systematische Bewegungsförderungsstrategien geschaffen worden. Das Projekt „KOMmunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen“ (KOMBINE) widmete sich im Zeitraum 2018 bis 2021 der Frage, wie evidenzbasierte Empfehlungen in die kommunale Praxis transferiert werden können. Im Mittelpunkt stand die modellhafte Umsetzung der Nationalen Empfehlungen in sechs Kommunen (Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Segeberg, Marburg, Solingen und Stuttgart) und die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze der Bewegungsförderung zur Erreichbarkeit vulnerabler Zielgruppen. Die Ergebnisse sind in ein Manual für die kommunale Praxis gemündet, das von interessierten Kommunen als Schritt-für- Schritt-Anleitung für eine strukturbildende bewegungsbezogene Gesundheitsförderung genutzt werden kann (Kohler et al., 2021). Das Folgeprojekt „VERBreitung UND kooperative Umsetzung kommunaler Bewegungsförderung“ (VERBUND) setzt auf den Erfahrungen aus dem „KOMBINE“-Projekt auf. Im Mittelpunkt des seit Ende 2020 laufenden Vorhabens steht die Entwicklung eines kooperativen Verbreitungs- und Umsetzungskonzepts zur kommunalen Bewegungsförderung. In den acht teilnehmenden Modellkommunen (Landkreis Havelland, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Vorpommern, Greifswald, Erlangen, Flensburg, Herne und Trier) soll dieses erprobt und begleitend evaluiert werden. Bis Ende 2024 soll daraus unter anderem ein Manual zur Verbreitung und Umsetzung kommunaler Bewegungsförderung einschließlich Konzepten und Curricula für unterschiedliche Schulungsformate entstehen.19 Die Teilnahme an beiden Modellvorhaben, die durch die Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Department für Sportwissenschaft und Sport geleitet werden, beinhaltet 29 – 41 – neben der fachlichen Begleitung durch die FAU flankierende Fördermöglichkeiten für die teilnehmenden Kommunen im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms. Auf diese Weise werden fachliche Impulse und bestehende Fördermöglichkeiten in sinnvoller Weise miteinander verknüpft, um kommunale Potenziale bestmöglich zu fördern. Die im Rahmen des Projekts erzielten Ergebnisse können relevante Erkenntnisse zum „Runden Tisch Bewegung und Gesundheit“ beitragen, mit dem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Impulse für die Stärkung von Bewegung und Bewegungsförderung für Menschen aller Altersgruppen geben möchte. (3) BeuGe – Bewegung und Gesundheit im Alltag stärken Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung weisen im Vergleich zur durchschnittlichen Bevölkerung einen schlechteren Gesundheitszustand auf. Zudem werden Risikoverhaltensweisen wie ungesunde Ernährung und zu wenig Bewegung häufiger beobachtet. Der Bedarf für gesundheitsförderliche Angebote für diese Menschen ist entsprechend groß, gleichzeitig besteht die Herausforderung, sie zu erreichen, da sie in sehr heterogenen Wohnformen zu Hause sind. Im Rahmen des Projekts „Bewegung und Gesundheit im Alltag stärken“ (BeuGe) werden Präventions- und Bewegungsangebote für die Zielgruppe in verschiedenen Wohnformen angeboten und in Freizeitaktivitäten integriert. Die Partizipation der Zielgruppe ist dab

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