Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Zweiter Präventionsbericht) mit Stellungnahme der Bundesregierung
Text
Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Zweiter Präventionsbericht) mit Stellungnahme der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2450
21. Wahlperiode 15.10.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die
Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention
(Zweiter Präventionsbericht)
mit
Stellungnahme der Bundesregierung
Inhal tsverzeichnis
Seite
I. Vorbemerkungen ............................................................................... 2
II. Stellungnahme der Bundesregierung zum Präventionsbericht
und zur Fortentwicklung von Gesundheitsförderung und
Prävention .......................................................................................... 2
1. Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie durch die
Nationale Präventionskonferenz .......................................................... 5
2. Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern
durch Rahmenvereinbarungen ............................................................. 7
III. Ausblick .............................................................................................. 7
Anlage Zweiter Präventionsbericht ............................................................ 13
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Oktober 2025 gemäß § 20d Absatz 4
Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
I. Vorbemerkungen
Mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht) gemäß
§ 20d Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) informiert die Nationale
Präventionskonferenz (NPK) alle vier Jahre insbesondere über die Erfahrungen ihrer Mitglieder mit der
Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie sowie der zur Umsetzung der nationalen
Präventionsstrategie auf Landesebene geschlossenen Rahmenvereinbarungen (§ 20f SGB V). Gemäß § 20d
Absatz 4 Satz 3 SGB V enthält der Bericht insbesondere Angaben zu den Erfahrungen mit der Anwendung der §§ 20
bis 20g SGB V und zu den Ausgaben für die Leistungen der Träger nach § 20d Absatz 1 SGB V und im Fall des
§ 20e Absatz 1 Satz 3 bis 5 SGB V auch der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der
Unternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, den Zugangswegen, den erreichten Personen, der
Erreichung der gemeinsamen Ziele und der Zielgruppen, den Erfahrungen mit der Qualitätssicherung und der
Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen sowie zu möglichen Schlussfolgerungen. Der Bericht
enthält auch Empfehlungen für die weitere Entwicklung des in § 20 Absatz 6 Satz 1 SGB V bestimmten
Ausgabenrichtwerts für Leistungen der Krankenkassen nach den §§ 20 bis 20c SGB V und der in § 20 Absatz 6 Satz 2
SGB V bestimmten Mindestwerte für Leistungen der Krankenkassen nach den §§ 20a und 20b SGB V (§ 20d
Absatz 4 Satz 4 SGB V).
Der Präventionsbericht der NPK dient der Erfolgskontrolle und der Evaluation der insbesondere mit dem
Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368, 1781) fortentwickelten Regelungen des SGB V zur Stärkung der
Prävention und Gesundheitsförderung (§§ 20 bis 20g SGB V). Er ist neben den bundeseinheitlichen,
trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention (Bundesrahmenempfehlungen) die
zweite Säule der gemeinsamen nationalen Präventionsstrategie (vgl. § 20d Absatz 2 SGB V). Er dient den
Akteurinnen und Akteuren als Grundlage für die Verbesserung der Kooperation und Koordination sowie für die
Weiterentwicklung gemeinsamer Ziele.
Der Präventionsbericht von Juni 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung des Engagements insbesondere
der Träger der NPK in der Prävention sowie der Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung seit dem ersten
im Jahr 2019 vorgelegten Präventionsbericht bis zum Jahr 2022.
Der Bericht schließt damit den Zeitraum der zu Beginn des Jahres 2020 ausgebrochenen COVID-19 Pandemie
ein, die aufgrund des Infektions- und Krankheitsgeschehens sowie der ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen
auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention Einfluss nahm. So konnten dort,
wo alltägliche Lebenswelten, wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kitas, Schulen und Betriebe nicht oder
nur eingeschränkt zugänglich waren, Leistungen und Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt
werden.
Die Bundesregierung bewertet mit der vorliegenden Stellungnahme insbesondere, ob und inwieweit die mit dem
Präventionsgesetz im SGB V geschaffenen Regelungen zur Erreichung der Ziele des Präventionsgesetzes
beigetragen haben. Sie gibt zudem Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention.
II. Stellungnahme der Bundesregierung zum Präventionsbericht und zur Fortentwicklung
von Gesundheitsförderung und Prävention
Nachdem der erste Präventionsbericht im Jahr 2019 erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme zur Prävention
sowie zur Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in Deutschland enthielt, schafft der zweite
Präventionsbericht weitgehende Transparenz über die Entwicklungen und Aktivitäten der stimmberechtigten Mitglieder
der NPK und der von ihnen vertretenen Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und der sozialen
Pflegeversicherung sowie der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-
Pflichtversicherung.
Unter den mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Einschränkungen des alltäglichen Lebens haben die
Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger und ihre Mitgliederorganisationen sowie der Verband der
Privaten Krankenversicherung e. V. ihr Präventionsengagement fortgesetzt, neue Kooperationen geschaffen und auf
die Pandemie mit neuen Formen der digitalen Leistungserbringung reagiert. Anhand der Themen „Psychische
Gesundheit im familiären Kontext“ und „Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege“ hat sich die NPK
zum Ziel gesetzt, modellhaft zu erproben, wie im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie eine
gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit gelingen kann und welche Ergebnisse erreichbar sind.
Zur Umsetzung der nach § 20d Absatz 3 SGB V vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen haben sich die
Sozialversicherungsträger in allen Ländern mit den dort zuständigen Stellen in den nach § 20f SGB V geschlossenen
Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf gemeinsame Ziele verständigt.
Auch die beratenden Mitglieder der NPK haben in ihrem Zuständigkeitsbereich mit vielfältigen Aktivitäten zur
Förderung der Gesundheit beigetragen. Die Aktivitäten der in der NPK vertretenen Bundesministerien zielten zur
Prävention und Bekämpfung insbesondere von nicht übertragbaren Krankheiten etwa auf die Förderung der
psychischen Gesundheit, die Förderung von Bewegung und einer ausgewogenen Ernährung. Als gemeinsames
Engagement der Länder ist die Entwicklung von Präventionsindikatoren hervorzuheben, die die Grundlage für eine
zwischen den Ländern koordinierte und vergleichbare Berichterstattung zur Gesundheitsförderung und Prävention
darstellen. Diese sind erforderlich, damit Länder und Kommunen Bedarfe feststellen und gezielt
gesundheitsförderliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen können. Die kommunale Ebene hat für die Gesundheit der
Bevölkerung große Bedeutung. Das Engagement der Kommunen ist unter anderem abhängig von der Größe, der
Bevölkerungsstruktur und spezieller Sach- und Problemlagen. In vielen Städten und Landkreisen konnten mit
Unterstützung des Förderprogramms der gemeinsamen Initiative der Krankenkassen zur Weiterentwicklung und
Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (GKV-Bündnis für Gesundheit)
kommunale Gesundheitskonferenzen und vergleichbare Gremien aufgebaut werden.
Ein großes Potenzial für Prävention bietet die Arbeitswelt. Hier können rund 46 Millionen erwerbstätige
Menschen und ihr soziales Umfeld erreicht werden. Gesunde Belegschaften sind ein zentraler Erfolgsfaktor für
Unternehmen und für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Prävention am Arbeitsplatz und betriebliche
Gesundheitsförderung sind deshalb auch wichtige Beiträge zur Fach- und Arbeitskräftesicherung. Durch gezielte
Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten können Unternehmen die Leistungsfähigkeit erhöhen,
den Krankenstand reduzieren und somit die Bindung an das Unternehmen stärken. Zur Förderung der Gesundheit
am Arbeitsplatz unterstützen die Krankenkassen mit ihren Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung die
Unternehmen bei dem Ausbau und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Auch die
gemeinsamen Koordinierungsstellen der Krankenkassen unterstützen in Zusammenarbeit mit
Unternehmensorganisationen die Betriebe dabei, einen ersten Einstieg in die betriebliche Gesundheitsförderung zu finden.
Hervorzuheben ist das grundsätzlich steigende Engagement der Unternehmen zur Förderung der Gesundheit ihrer
Beschäftigten. Während der COVID-19-Pandemie haben die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände ein koordiniertes
Vorgehen, insbesondere in den Bereichen Testen und Impfen unter anderem durch entsprechende
Onlineangebote1, sichergestellt und sich für die Einbindung des betriebsärztlichen Impfens in die nationale Impfstrategie
erfolgreich eingesetzt. Betriebsärztliche Dienste in den Unternehmen können der Arbeitnehmerschaft ein
niedrigschwelliges Impfangebot anbieten und dabei helfen, Impflücken in der Bevölkerung zu schließen.
Krankenkassen und die Gemeinschaften der Betriebsarbeitsmediziner sind aufgefordert, vermehrt von dem Instrument der
Vereinbarungen über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 132e SGB V Gebrauch zu machen. Dies
gilt auch für Vereinbarungen über Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen und über die
Heilmittelversorgung gemäß § 132f SGB V.
Unverändert sind Anstrengungen erforderlich, um Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
insbesondere in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen umzusetzen. Auch zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der
Beschäftigten im Gesundheitssystem sind Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention im betrieblichen
Kontext stärker zu fördern und dabei auch Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion zu berücksichtigen. Hierfür
eignen sich überbetriebliche Netzwerke, an denen neben den Krankenkassen auch die Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Vertreter von Unternehmen und
örtlichen Unternehmensorganisationen sowie die für die Träger von Krankenhäusern und stationären
Pflegeeinrichtungen maßgeblichen Verbände beteiligt sind. Überbetriebliche Netzwerke bieten eine niedrigschwellige
Möglichkeit, Unternehmen einschließlich Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen über die Förderung der
Gesundheit ihrer Beschäftigten zu informieren. Deshalb sollten die Krankenkassen durch ihre gemeinsamen regionalen
Koordinierungsstellen stärker als bisher überbetriebliche Netzwerke nach § 20b Absatz 3 Satz 2 SGB V auch
finanziell fördern. Damit Unternehmen die für sie passenden Angebote bürokratiearm in Anspruch nehmen
können, sollten die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung ihre jeweiligen
Beratungsangebote stärker bündeln. Ferner sollten die Krankenkassen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über
die Erkenntnisse informieren, die sie in den Betrieben über die gesundheitliche Situation der Beschäftigten
gewonnen haben, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Leistungen der Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung zur Prävention nach § 14 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch angezeigt sind.
1 www.wirtschafttestetgegencorona.de und www.wirtschaftimpftgegencorona.de.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der NPK, die die Gesundheitskompetenzförderung als wichtige
Aufgabe der Prävention und Gesundheitsförderung ansieht. Ziel ist es, die Menschen zu befähigen,
gesundheitsbezogene Entscheidungen selbstbestimmt und informiert zu treffen. Als Organisation außerhalb des
Gesundheitswesens ist insbesondere der Bildungsbereich dafür prädestiniert, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung auch
inklusiv zu stärken. Über die Systemebene kann hier schon frühzeitig in der Lebenswelt von Kindern und
Jugendlichen – in Kitas sowie ihrem schulischen, außerschulischem und familiären Umfeld – angesetzt und strukturell
beim Aufbau von Gesundheitskompetenz unterstützt werden (z. B. vom Bundesministerium für Gesundheit
gefördertes Modellprojekt: Gesundheitskompetente Organisation Schule „GeKoOrg Schule“)2.
Begrüßt wird, dass immer mehr Aktivitäten die Gesundheitskompetenz adressieren, etwa in Schulen und in
Betrieben. Empfehlenswert erscheint eine noch verbindlichere und strukturelle Verankerung dieses Ziels in der
Arbeit der jeweiligen Trägerorganisation der NPK. Die durch das Bundesministerium für Gesundheit koordinierte
Allianz für Gesundheitskompetenz, deren Partner teilweise auch in der NPK vertreten sind, bekennt sich in ihrer
„Roadmap Gesundheitskompetenz 2024“ ausdrücklich dazu, sich verstärkt für die
Gesundheitskompetenzförderung zu engagieren – und zwar in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen auf Basis gemeinsamer Ziele und
Handlungsgrundsätze. Dieses konzertierte Vorgehen der Akteurinnen und Akteure sowie die Annäherung an das
Ziel aus verschiedenen Richtungen mit diversen Zielgruppen und auf unterschiedliche Weise erscheint
vielversprechend. So konnten von den Allianzpartnern bereits etwa 80 Projekte zur Gesundheitskompetenzförderung
erfolgreich umgesetzt werden3. Das Bundesministerium für Gesundheit legt seinen Schwerpunkt dabei auf die
Veröffentlichung zuverlässiger und qualitätsgeprüfter Gesundheitsinformationen auf dem Nationalen
Gesundheitsportal gesund.bund.de4 und die Förderung praxisorientierter Forschungsprojekte5. Bei der Förderung der
Gesundheitskompetenz soll auch ein Augenmerk auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gelegt werden,
damit auch diese in ihrer Gesundheitskompetenzentwicklung zielorientiert gefördert und nicht benachteiligt
werden.
Aus der exemplarischen Rückschau des Berichts auf die lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und
Prävention während der COVID-19-Pandemie in den Kommunen und bei Kindern und Jugendlichen ergeben sich
Hinweise auf einen in dieser Situation hohen Bedarf an wirksamer Prävention und Gesundheitsförderung und auf das
Potenzial digitaler und kombiniert analog-digitaler Angebote. Dieses Potenzial und die darüber hinaus
zunehmende Digitalisierung im gesamten Gesundheitswesen verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit, die
Gesundheitskompetenz im Allgemeinen und die digitale Gesundheits- sowie Medienkompetenz im Besonderen auch
inklusiv weiter zu fördern. Im Rahmen der Förderung der Gesundheitskompetenz sind Zugangshürden für
Menschen mit Behinderungen abzubauen. Zur Vermeidung der während der COVID-19-Pandemie erlebten
Einschränkungen hält die Bundesregierung es für erforderlich, dass die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie auch vor
dem Hintergrund aktueller Krisen und zukünftiger Herausforderungen, wie der des Klimawandels, in die
Fortentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention einfließen. Ein zentrales Aufgabenfeld ist hier die
(lebenswelt- und soziallagenbezogene) Stärkung psychosozialer Ressourcen bzw. die Vermeidung psychosozialer
Belastungen bei Kindern und Jugendlichen.
Die Rückschau macht zudem deutlich, dass die Zielgruppe der sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen
gesondert in den Blick genommen werden muss. Die im Präventionsbericht stellenweise aufgeführten Befunde
zu U-Untersuchungen, Arztkontakten und Schuleingangsuntersuchungen decken sich mit den Befunden des
Ersten Fortschrittsberichts zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“6,
wonach Kindergesundheit in hohem Maße mit dem sozioökonomischen Status der Familie korreliert. So zeigen
sich Auswirkungen von Armut und sozialer Ausgrenzung beim Gesundheitsverhalten und in der
Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen. Die Bundesregierung empfiehlt an dieser Stelle daher, dass der
Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei der Festlegung von Handlungsfeldern und Leistungskriterien nach
§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V („Leitfaden Prävention“) verstärkt die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in den
Blick nimmt, die durch besondere Lebenslagen, beispielsweise durch Aufwachsen in Armut und
Armutsgefährdung, herausgefordert wird.
2 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/staerkung-
dergesundheitskompetenz/gekoorg-schule.html.
3 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/Gesundheitskompetenz/Roadmap_Gesundheitskompetenz
_2024.pdf.
4 https://gesund.bund.de/.
5 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitskompetenz/praxisorientierte-forschung.html.
6 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/256494/6cece6ccb7d4ed022f4eb0991f4df1fa/erster-fortschrittsbericht-zur-umsetzung-des-nap-
neue-chancen-fuer-kinder-in-deutschland-data.pdf.
Die in § 20e Absatz 1 Satz 1 und 3 SGB V genannten Trägerorganisationen der NPK setzen durch die stetige
Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen einen Rahmen für eine zielorientierte Prävention sowie
Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in den Ländern, Kommunen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen
und Betrieben. Durch ihre darüber hinaus gehenden Aktivitäten zu bedeutenden Einzelthemen setzt die NPK
außerdem wichtige Impulse für Themen mit hoher Public-Health-Relevanz und fördert die Zusammenarbeit der
Akteurinnen und Akteure über den Bereich der Sozialversicherung hinaus.
Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der mit dem Präventionsgesetz im SGB V
vorgenommenen Regelungen zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention insbesondere in den Lebenswelten
als erfolgreich. Gleichwohl macht der Präventionsbericht deutlich, dass die Trägerorganisationen der NPK für
den Erfolg der nationalen Präventionsstrategie auf die auf freiwilliger Basis beruhende Mitwirkung insbesondere
der Länder und Kommunen, einschließlich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, sowie der Arbeitgeber
angewiesen sind. Denn insbesondere diese Akteurinnen und Akteure tragen für die gesundheitsrelevanten
Determinanten und für die Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen regelmäßig Verantwortung.
In den nachfolgend dargestellten Bereichen der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie sieht die
Bundesregierung Weiterentwicklungsbedarf:
1. Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie durch die Nationale
Präventionskonferenz
Die Trägerorganisationen der NPK haben die Aufgabe, als wesentlichen Teil einer nationalen
Präventionsstrategie, Bundesrahmenempfehlungen für die lebens- und arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention
zu entwickeln und fortzuschreiben. Hierfür sind insbesondere gemeinsame Ziele, vorrangige Handlungsfelder und
Zielgruppen, zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten
festzulegen (§ 20d Absatz 3 Satz 1 SGB V). Die übergeordneten Ziele der von den Trägerorganisationen
vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen orientieren sich an den Lebensphasen: „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben
und arbeiten“ und „Gesund im Alter“.
Die mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Präventionsbericht (Bundestagsdrucksache
19/26140, Bundesratsdrucksache 91/21) unterstützte Verstetigung der aufgebauten Strukturen wurde von der
NPK vorangetrieben. Die Absicht der Träger der NPK, sich besser mit der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie abzustimmen, wird unterstützt. Dies würde insbesondere die Entwicklung einer umfassenden
Strategie zur Förderung der Gesundheit in der Arbeitswelt ermöglichen, die alle Säulen der betrieblichen Prävention
umfasst: Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung, medizinische Leistungen zur Sicherung der
Erwerbsfähigkeit und betriebliches Eingliederungsmanagement. Eine alle Säulen der betrieblichen Prävention umfassende
Strategie würde besser abgestimmte und koordinierte Vorgehensweisen bei der Leistungserbringung unterstützen
und die Zusammenarbeit der Träger der NPK auf Basis eines gegenseitigen Verständnisses für die gesetzlichen
Grundlagen und Aufträge weiter vorantreiben.
Auch weitere von der Bundesregierung empfohlene Maßnahmen hat die NPK aufgegriffen. So hat sie sich
erstmalig dem Thema „Gesundheit und Klimawandel“ angenommen mit dem Ziel, den mit dem Klimawandel
einhergehenden gesundheitlichen Risiken systematisch durch lebensweltbezogene Aktivitäten zur Prävention sowie
Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu begegnen. Die Bundesregierung unterstützt die inzwischen
durch die NPK vorgenommene Aufnahme des Themas „Gesundheit und Klimawandel“ und regt darüber hinaus
an, in diesem Kontext auch den One Health-Ansatz zu verankern.
Inhaltliche Schwerpunkte wurden ferner von der NPK gesetzt mit den Themen „Gesundheitsförderung und
Prävention in der Pflege“ und „Psychische Gesundheit im familiären Kontext“. Da die psychische Gesundheit nach
wie vor ein in allen Lebenswelten relevantes Thema ist, sollte dieses Thema zukünftig über den familiären Kontext
hinaus Beachtung finden. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Einsamkeit auf die Gesundheit begrüßt
die Bundesregierung, dass die Trägerorganisationen der NPK dieses Thema bei der Weiterentwicklung der
gemeinsamen Bundesrahmenempfehlungen aufgegriffen haben und regt an, zukünftig auch die jeweiligen
Unterstützungsmöglichkeiten der in § 20d Absatz 1 SGB V genannten Träger zu identifizieren und Möglichkeiten zur
Zusammenarbeit aufzuzeigen.
Ein wesentliches Ziel der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20d Absatz 3 Satz 1 SGB V ist die
Verbesserung der nach gemeinsamen Zielen ausgerichteten Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger. Die
Bundesregierung hält deshalb an ihrer bereits mit der Stellungnahme zum ersten Präventionsbericht geäußerten
Auffassung fest, dass die Leistungen der jeweiligen Sozialversicherungsträger in den Lebenswelten der Menschen zu
wenig aufeinander abgestimmt sind und stärker als bislang ineinandergreifen sollten. Zur Förderung der
Zusammenarbeit sind die Bundesrahmenempfehlungen um konkrete Hilfestellungen zu ergänzen und hierzu
gemeinsame Modellvorhaben nach § 20g SGB V anzustreben.
Die von der Bundesregierung empfohlene Ergänzung der Bundesrahmenempfehlungen um den Aspekt der
Barrierefreiheit, um Menschen mit Behinderungen einen gleichwertigen Zugang zu Angeboten, Maßnahmen und
Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention zu ermöglichen, wurde aufgegriffen, indem die NPK-
Träger vereinbart haben, präventive sowie gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderliche Leistungen, für die sie
einen gesetzlichen Unterstützungsauftrag haben, im Sinne der Inklusion barrierefrei zu gestalten. Das
Bundesministerium für Gesundheit unterstützt in der von ihm initiierten Nationalen Präventions-Initiative die Entwicklung
von Ansätzen insbesondere für eine inklusive Gesundheitsförderung. Die Bundesregierung hält es darüber
hinausgehend für erforderlich, die Bundesrahmenempfehlungen um konkrete Umsetzungsempfehlungen zu
ergänzen, die die Akteurinnen und Akteure auf der Ebene der Länder und Kommunen dabei unterstützen, die
spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklung und
Umsetzung von lebensweltbezogenen Präventions-, Gesundheitsförderungs-, Sicherheits- bzw. Teilhabeangeboten
berücksichtigen zu können. Die Bundesregierung erneuert an dieser Stelle ihre Aufforderung, dass der „GKV-
Leitfaden Prävention“ verstärkt Menschen mit Behinderungen in den Blick zu nehmen hat und ihnen der barrierefreie
Zugang zu primärpräventiven Leistungen nach § 20 SGB V erleichtert wird.
Zudem sollte der „GKV-Leitfaden Prävention“ auch den Zugang für Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen
Häuslichkeit aufgreifen. Auch die von der Bundesregierung angemahnte Ergänzung des GKV-Leitfadens um
konkrete Kriterien für die an Schwangere und an Eltern von Kleinkindern gerichteten individuellen
verhaltensbezogenen Präventionsmaßnahmen und die Entwicklung entsprechender Leistungsangebote erfolgte bislang nicht.
Diese Lücke sollte so rasch wie möglich geschlossen werden, da die angesprochenen Lebensphasen mit starken
Umbrüchen und hoher Vulnerabilität einhergehen können.
Die an Lebensphasen orientierte Systematik der von den NPK-Trägern vereinbarten gemeinsamen Ziele ist wegen
ihres umfassenden Charakters grundsätzlich dazu geeignet, alle Menschen mit lebensweltbezogenen Präventions-,
Gesundheitsförderungs-, Sicherheits-bzw. Teilhabeangeboten zu erreichen. Auch sind die für bestimmte
Zielgruppen darüber hinaus formulierten Ziele geeignet, gesundheitsbezogene Belange der Zielgruppen zu
priorisieren. Einschränkend ist jedoch festzuhalten, dass die vereinbarten Ziele zwar dabei helfen, die den jeweiligen
Sozialversicherungsträgern zugeordneten Unterstützungsaufträge und Leistungen zu identifizieren. Sie sind deshalb
eine nützliche Hilfe für die beteiligten Akteurinnen und Akteure in den Lebenswelten, wenn es darum geht, die
zuständigen Partner und deren Unterstützungsleistungen zu finden. Die Ziele bieten allerdings keine Grundlage,
um die bei den Menschen eingetretene Wirkung der Maßnahmen und Leistungen beurteilen zu können. Die
Bundesregierung hält es für erforderlich, dass auf der Grundlage der in den Bundesrahmenempfehlungen formulierten
Ziele auch gemeinsame Maßnahmen zur Operationalisierung entwickelt werden. Wie schon in der Stellungnahme
zum ersten Präventionsbericht der NPK zum Ausdruck gebracht, ist die Bundesregierung unverändert der
Auffassung, dass die vereinbarten Ziele in eine Richtung weiterentwickelt werden müssen, die es ermöglicht, die bei
den Menschen eingetretene Wirkung der Maßnahmen und Leistungen beurteilen zu können. Der Erfolg einer
Präventionsstrategie muss sich auch daran messen lassen, ob und in welchem Maße Inzidenz und Prävalenz der
in den gemeinsamen Zielen festgelegten Erkrankungen vermindert worden sind und die Gesundheits- und
Ernährungskompetenz gesteigert werden konnte. Dies gilt auch für das verfolgte Ziel der Verbesserung von
gesundheitlicher Chancengleichheit. Auch dem zweiten Präventionsbericht lässt sich nicht entnehmen, inwieweit sich
Maßnahmen und Leistungen der Leistungsträger auf die gesundheitliche und geschlechtsbezogene
Chancengleichheit ausgewirkt haben. Die Reduzierung geschlechtsbezogener Ungleichheit wird im zweiten
Präventionsbericht gar nicht mehr adressiert. Die von der Bundesregierung bereits mit der Stellungnahme zum ersten
Präventionsbericht der NPK angemahnte routinemäßige Einführung von Kennzahlen als Grundlage für die
Berichterstattung wurde nicht umgesetzt.
Die Beratung der NPK durch die maßgeblichen Organisationen und Verbände im Präventionsforum erfolgte
themenspezifisch zu bedeutsamen Themen wie Pflege, psychische Gesundheit sowie zu Klimawandel und Gesundheit. Der,
auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. März 2021 (Bundesratsdrucksache 91/21 (Beschluss))
angemahnte, Ausbau des Präventionsforums zu einer ganzjährigen Arbeitsstruktur, die die maßgeblichen Organisationen
und Verbände in die das Präventionsforum vor- und nachbereitende Arbeitsgruppen einbindet, wurde nicht verfolgt.
Die in dem Präventionsbericht unterbreiteten Vorschläge zur verstärkten Einbindung der Zivilgesellschaft, der
kommunalen Ebene und weiterer Akteurinnen und Akteure sind grundsätzlich zu begrüßen und sollten auf dem Weg der
Fortentwicklung des Präventionsforums berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird hierzu
mit den Mitgliedern der NPK, der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung e. V. und weiteren
Vertretern der relevanten Verbände und Organisationen in einen gemeinsamen Austausch treten.
2. Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern durch
Rahmenvereinbarungen
Auf Landesebene hat sich die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger mit den Ländern und den weiteren
an den Landesrahmenvereinbarungen Beteiligten insbesondere durch die Schaffung von Strukturen zur Steuerung
und Koordination der Aktivitäten weiterentwickelt. Zudem wird die Kooperation auf Landesebene mit den durch
das Gesetz zur Änderung des SGB V – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung
weiterer Gesetze vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 123) fortentwickelten rechtlichen Grundlagen der Arbeit
des GKV-Bündnisses für Gesundheit (§ 20a Absatz 3 bis 7 SGB V) unterstützt. Die von den Landesverbänden
der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V gebildeten Arbeitsgemeinschaften
unterstützen die Krankenkassen mit ihren Leistungen bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarungen auf
Landesebene nach § 20f Absatz 1 SGB V (§ 20a Absatz 3 Satz 2 SGB V). Wünschenswert wäre es, wenn sich neben den
Krankenkassen und den Ländern auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung verstärkt in die gemeinsame Förderung von Projekten und Programmen einbringen.
Außerdem sollten die in den Ländern entwickelten Strukturen und Gremien auch zur verstärkten Zusammenarbeit
mit den Akteurinnen und Akteuren der betrieblichen Prävention genutzt werden. Auf diese Weise könnten die
Sozialversicherungsträger ihre jeweiligen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Unternehmen, wie z. B.
durch die gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen der Krankenkassen nach § 20b Absatz 3 SGB V und
durch den Unternehmensservice der gesetzlichen Rentenversicherung, besser aufeinander abstimmen und
Doppelstrukturen vermeiden.
Die Bundesregierung unterstützt ferner die von der NPK an die Kommunen und den Öffentlichen
Gesundheitsdienst ausgesprochene Einladung, sich verstärkt in die Zusammenarbeit unter dem Dach der
Landesrahmenvereinbarungen einzubringen. Die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit wurden auch mit dem im Jahr 2020
geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt, der vorsieht, den Öffentlichen
Gesundheitsdienst auf allen Ebenen personell zu stärken und ihn digital sowie strukturell zu modernisieren. Durch eine
Verstetigung der Paktergebnisse – bundesweit wurden über 5000 neue Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst
geschaffen und besetzt, über 500 Projekte im Bereich Digitalisierung gefördert und eine Vielzahl struktureller
Maßnahmen angestoßen – kann der Pakt gemäß einem Leitbild für einen modernen Öffentlichen
Gesundheitsdienst auch in den Bereichen Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Chancengleichheit
nachhaltig wirken. Der Transfer von Erkenntnissen der NPK auf die Praxisebene kann zugleich befördert werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst in gemeinsamer
Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen auch über das Jahr 2026 hinaus unterstützt werden kann.
III. Ausblick
Der zweite Präventionsbericht verdeutlicht wichtige Schritte in der Weiterentwicklung der nationalen
Präventionsstrategie. Die Grundlagen sind durch die Bundesrahmenempfehlungen und die Landesrahmenvereinbarungen
gelegt, Strukturen sind erprobt und erste Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Der Bericht verdeutlicht ferner
die zunehmende Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung über den Aufgabenbereich der
Sozialversicherung hinaus. Für die Zukunft gilt es, die auf Bundesebene und zur Umsetzung der Rahmenvereinbarungen
nach § 20f SGB V in den Ländern aufgebauten Strukturen nicht nur zu stabilisieren, sondern auch messbare
Wirkungen zu erzielen, digitale Potenziale zu nutzen und das Zusammenwirken weiter zu verbessern. Von
wesentlicher Bedeutung ist dabei auch die aktive Einbindung weiterer relevanter Akteure, wie der Länder, die Einfluss
auf die für die gesundheitlich bedeutsamen Bedingungen in den entsprechenden Lebenswelten haben.
Die Bundesregierung begrüßt das von den NPK-Trägern gesetzte Ziel der Förderung der gesamtgesellschaftlichen
Zusammenarbeit. Dies gilt auch für die Auswahl der Themen für die beiden zur modellhaften Erprobung
gewählten Vorhaben (Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege und Psychische Gesundheit im familiären
Kontext), mit denen die Empfehlungen der Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Präventionsbericht
aufgegriffen wurden. Die NPK gibt damit wichtige Impulse und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung
des von der Weltgesundheitsorganisation entwickelten und in der nationalen Präventionsstrategie bereits
angelegten Konzeptes „Health in All Policies“. Der Ansatz einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik beruht auf der
Erkenntnis, dass Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit von Faktoren abhängen, die nicht allein
durch den Gesundheitssektor beeinflusst werden können, z. B. Wohnverhältnisse, Umweltbedingungen, Zugang
zu Bildung, Arbeitsbedingungen und Einkommen.
Die Evaluation der modellhaften Vorhaben der NPK-Träger, mit der die für eine gesamtgesellschaftliche
Zusammenarbeit förderlichen und hemmenden Faktoren identifiziert werden sollen, bleibt abzuwarten. Eine konsequente
Evaluation ist Voraussetzung für eine evidenzbasierte Fortentwicklung von Prävention sowie Gesundheits-,
Sicherheits- und Teilhabeförderung.
Die Bemühungen der NPK-Träger machen schon jetzt deutlich, dass die Vorhaben auf die freiwillige Mitarbeit
jener Akteurinnen und Akteure angewiesen sind, die zwar Aufgaben und Verantwortung für Gesundheit tragen,
jedoch keinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Unterstützungsauftrag haben, wie insbesondere die Länder und
Kommunen. Tatsächlich hängt der Erfolg von Gesundheitsförderung und Prävention ganz wesentlich von der
Zusammenarbeit mit diesen Akteurinnen und Akteuren ab. Es bringen sich noch zu wenige relevante Akteurinnen
und Akteure mit Unterstützungsbeiträgen auf freiwilliger Basis in die Vorhaben zur Erprobung der
gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit ein. Dies ist ein wesentlicher hemmender Faktor auf dem Weg zu einer auch
national wirkenden Präventionsstrategie. Das Bundesministerium für Gesundheit wird mit den Trägern der NPK, den
Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, der Praxis und der Wissenschaft weiter der
Frage nachgehen, ob und welche Veränderungen in den Strukturen und den Arbeitsweisen erforderlich sind, damit
die nationale Präventionsstrategie tatsächlich national wirken kann.
Zur Unterstützung der Arbeit der NPK und der weiteren relevanten Akteurinnen und Akteure hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2023 eine Nationale Präventions-Initiative unter dem Motto „In Zukunft gesünder“7
gestartet. Mit der Nationalen Präventions-Initiative stößt das Bundesministerium für Gesundheit einen Dialog- und
Vernetzungsprozess an und bietet damit den relevanten Akteurinnen und Akteuren ein Forum für den Austausch und
die gemeinsame Fortentwicklung von wichtigen Hebeln und Zukunftsthemen für eine Stärkung der Prävention
und der gesundheitlichen Chancengleichheit. Darüber hinaus folgt die Bundesregierung dem Whole of
Government-Ansatz und fördert eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik durch die ressortübergreifende
Zusammenarbeit. Das Bundesministerium für Gesundheit wird – wie auch von den NPK-Trägern gefordert – ein Motor für
den Health in All Policies-Ansatz sein. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie8 erarbeitet eine
ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit Vorschläge für die
systematische Implementierung des Health in All Policies-Ansatzes. Auch in der Arbeit der Nationalen
Präventions-Initiative lässt sich das Bundesministerium für Gesundheit vom Health in All Policies-Ansatz leiten. Zur
Unterstützung einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik ist zu erwägen, über die bereits in der NPK
vertretenen Bundesministerien hinaus, weitere Ressorts einzubeziehen, wie etwa das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und das Robert Koch-Institut unterstützen die vielfältigen
Akteurinnen und Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung mit ihren Kompetenzen und Expertisen in den
Bereichen Forschung und Datenanalyse, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie und
Gesundheitskommunikation.
Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wird ein umfassender Rahmen für ein koordiniertes Handeln
auf den von der NPK adressierten Ebenen Bund, Land und Kommune geschaffen. Verschiedene
Anknüpfungspunkte für die Aktivitäten der NPK im Themenfeld „Klimawandel und Gesundheit“ bietet die „Deutsche
Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ der Bundesregierung sowohl mit dem Cluster „Menschliche
Gesundheit und Pflege“ als auch im Sinne des Health in All Policies-Ansatzes mit Bezug auf weitere Cluster bzw.
Teilcluster, wie z. B. „Bevölkerungsschutz“ oder „Raumplanung“. Ferner werden durch die Initiative
„Hitzeschutzplan Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit der gesundheitliche Schutz vor Hitze und die
Prävention hitzebedingter Gesundheitsrisiken durch das Zusammenwirken zahlreicher Akteurinnen und Akteuren
auch aus lebensweltlicher Perspektive (u. a. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kommunen) heraus gestärkt.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der NPK-Träger, dass der Klimawandel eine besonders bedeutsame
Bedrohung für die Gesundheit darstellt und begrüßt die damit einhergehende Erweiterung der nationalen
Präventionsstrategie. Die Bundesregierung hält es deshalb, auch zur Unterstützung des Health in All Policies-Gedankens,
für sachgerecht, das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit in den Kreis der in § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V genannten Bundesressorts aufzunehmen, um sicherzustellen,
dass die Trägerorganisationen der NPK auch mit diesem Ressort bei der Fortentwicklung der
Bundesrahmenempfehlungen das Benehmen herstellen. Angesicht der breiten Bedeutung des Klimawandels für die Gesundheit und
7 vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationale-praeventions-initiative.html.
8 Die Bundesregierung 2023: Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit. Heraus-forderungen und Wege der
Transformation. Online verfügbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Be-
richte/TT1_Transformationsbericht_bf.pdf [Stand: 21.05.2025].
der Vielzahl von weiteren Verantwortlichen hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass sich die in der NPK
vertretenen Mitglieder mit den relevanten Akteuren auf gemeinsame Ziele zum Schutz vor Hitze- und UV-
Belastung verständigen.
Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung durch vielfältige
spezifische Maßnahmen und Programme.
Hervorzuheben sind:
– Bewegungsförderung
Der im Jahr 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit initiierte Runde Tisch Bewegung und Gesundheit
verfolgte das Ziel, den in allen Bevölkerungsgruppen weit verbreiteten Bewegungsmangel als einen
zentralen Risikofaktor für nicht übertragbare Erkrankungen zu bekämpfen. Der ressortübergreifende Prozess hat
relevante Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren Interessensgruppen
zusammengebracht, um sich gemeinsam zu verständigen, wie Bewegung und ein aktiver Lebensstil bei allen Menschen
in Deutschland gestärkt werden kann. Als Ergebnis des Runden Tisches wurde ein Konsenspapier erstellt,
das die Handlungsbedarfe und konkrete Vereinbarungen zur Umsetzung erfolgsversprechender Ansätze
enthält9. Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Umsetzung der am Runden Tisch vereinbarten
Maßnahmen begleiten und plant, die erzielte Vernetzung zu verstetigen. Der Prozess und die eingeleiteten
Aktivitäten leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit in
Deutschland und sind ein Beispiel für die Bedeutung des Health in All Policies-Ansatzes. So ist aus diesem
Runden Tisch z. B. ein sektorenübergreifender Dialog zur Stärkung der aktiven Mobilität und Gesundheit
unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesministeriums für
Gesundheit entstanden, der Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Umwelt, Klima,
Bau und Stadtentwicklung zusammenbringt. Ziel ist es, neben Gesundheits- und Mobilitätsbildung auch die
Rahmenbedingungen und Strukturen in den Lebenswelten gesundheitsförderlich zu gestalten.
– Förderung einer gesunden Ernährung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatsetzt sich für eine gesundheitsfördernde
Ernährungsumgebung und eine verbesserte Ernährungskompetenz ein. Denn eine ausgewogene Ernährung
ist für die Gesundheit der Menschen in jeder Lebensphase von großer Bedeutung. Ein wichtiger Ansatzpunkt
für eine gute und ausgewogene Ernährung ist die Gemeinschaftsverpflegung. Mit den durch das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat angestoßenen und geförderten Qualitätsstandards für
die Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erhalten die Akteurinnen und
Akteure der Gemeinschaftsverpflegung ein wissenschaftlich fundiertes Instrument, um Qualität und Vielfalt zu
sichern. Aktuell arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung unter Einbeziehung von Praktikerinnen
und Praktikern daran, diese Standards einfacher und besser handhabbar zu machen. Des Weiteren werden
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung – Projekte gefördert, die die Ernährungsbildung stärken und die Ernährungskompetenz
verbessern. Dazu gehören auch Informationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen
Strategie zur Stillförderung.
– Krebsprävention
Die Primärprävention soll auch mit der Neuausrichtung des Nationalen Krebsplans (NKP) gestärkt werden.
Während im NKP bisher die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung (Sekundärprävention) im
Vordergrund stand, werden in der neu eingerichteten Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention vor allem Themenfelder
und Maßnahmen im Bereich der Primärprävention in den Blick genommen. In einem Experten-Workshop
unter dem Dach der Nationalen Präventions-Initiative wurden im Herbst 2024 als Themenschwerpunkte der
Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention Tabak- und Alkoholkonsum, HPV-Impfung, Bewegung und
Ernährung identifiziert. Darüber hinaus wird sich die Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention mit den Themen
Krebsfrüherkennung sowie Information und Aufklärung befassen. Angesichts gemeinsamer
lebensstilbedingter Risikofaktoren an Krebs zu erkranken sollen zudem Schnittstellen und Synergien mit der
Primärprävention anderer großer Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Demenz und Diabetes mellitus
Typ 2 in der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Krebsprävention berücksichtigt werden.
9 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/konsenspapier-runder-tisch-bewegung-und-gesundheit.html.
– Prävention von Diabetes mellitus
Zur Bekämpfung von Diabetes mellitus als einer der bevölkerungsmedizinisch wichtigsten nicht
übertragbaren Krankheiten, die gleichzeitig auch Risikoerkrankung für andere nicht-übertragbare Krankheiten ist
(insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen), wurde seit dem Jahr 2016 die Nationale Diabetes-Surveillance
am Robert Koch-Institut und die Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus
an der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die im Februar 2025 in das Bundesinstitut
für Öffentliche Gesundheit überführt wurde, aufgebaut. Diese Maßnahmen dienen den in den
Bundesrahmenempfehlungen formulierten Zielen der Gesundheit über die gesamte Lebensspanne und in den
Lebenswelten. Beide Maßnahmen werden gegenwärtig umgesetzt, weiterentwickelt und für weitere nicht-
übertragbare Krankheiten erweitert, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aufgrund vielfältiger
gemeinsamer Risiko- und Einflussfaktoren können so krankheitsübergreifende Herausforderungen adressiert und
Synergien für die gemeinsame Prävention und Versorgung der wichtigsten nicht-übertragbaren Krankheiten
geschaffen und genutzt werden. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Aufklärungs-
und Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zudem
die wesentlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich Diabetes in Deutschland unter dem Dach des
Diabetesnetz Deutschland zusammengebracht. Mit dem Netzwerk sollen u. a. Maßnahmen gebündelt und
koordiniert, Doppelstrukturen vermieden, Ressourcen effizienter genutzt und die Reichweite von
Präventionsmaßnahmen erhöht werden.
– Prävention des Konsums von Cannabis
Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2) wird die
Cannabisprävention auf allen Ebenen ausgebaut, um den Zielen des Gesetzes gerecht zu werden und zu
einem verbesserten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen. Dazu bedarf es Anstrengungen
aller Akteurinnen und Akteure im Bereich der Suchtprävention. Die Träger der NPK sollten Maßnahmen der
Cannabisprävention unterstützen und Möglichkeiten zur Finanzierung festlegen.
Bundesweit wurde eine einheitliche Plattform10 errichtet, die Informationen zu dem Gesetz und den
vorhandenen Angeboten der Suchtprävention, Suchtberatung und -behandlung sowie zu Wirkung, Risiken und
„Safer-Use“-Hinweisen bündelt. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit entwickelt gleichzeitig die
cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit weiter und stellt vielfältige Angebote zur
Cannabisprävention zur Verfügung, welche von den Ländern, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und auch direkt
von den Zielgruppen genutzt werden können. Für konsumierende Jugendliche sind niedrigschwellige
Frühinterventionsangebote zur Konsumreflektion auszubauen.
– Prävention der gesundheitlichen Folgen von Einsamkeit
Mit der Ende 2023 verabschiedeten Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird Einsamkeit
erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen.
Dazu zählt auch die Bearbeitung des Themas Einsamkeit im Bereich Gesundheit. Denn Einsamkeit kann der
Gesundheit schaden und gleichzeitig können Gesundheitseinschränkungen auch einsam machen. Die
Auswirkungen und die Bedeutung von sozialen Beziehungen auf die Gesundheit sollen verstärkt auch in der
Prävention und Gesundheitsförderung berücksichtigt werden. Entsprechend hat die Bundesregierung eine
stärkere Verankerung der Prävention von Einsamkeit und der damit einhergehenden Folgen in die
Bundesrahmenempfehlungen eingebracht.
– Suizidprävention
Mit der Nationalen Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung, die das Bundesministerium für
Gesundheit im Mai 2024 veröffentlicht hat, wird das wichtige Thema der Suizidprävention erstmalig in Deutschland
übergreifend in den Blick genommen und mit konkreten Maßnahmenvorschlägen der Bundesregierung
unterlegt. Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt, auf dieser Grundlage gemeinsam mit den
Ressorts und unter enger Beteiligung der Länder und der Fachverbände eine gesetzliche Regelung zur Stärkung
der Suizidprävention auszuarbeiten und umzusetzen. Zudem trägt das Bundesministerium für Gesundheit
über die Förderung von praxisnahen Projekten zu einer unmittelbaren Umsetzung von Zielen der Nationalen
Suizidpräventionsstrategie bei. Im Sommer 2025 sind die Projekte des aktuellen Förderschwerpunktes
„Suizidprävention stärken“ gestartet. Weitere Projekte – beispielsweise zur Entwicklung, Erprobung und
Evaluation eines E-Learning Programms „Grundkurs Suizidprävention im Gesundheitswesen“ – laufen bereits.
10 www.infos-cannabis.de.
Da Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es weiterer Initiativen aller
Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich Suizidprävention – auch auf regionaler Ebene. Der vertiefte fachliche
Austausch hierzu läuft derzeit.
Alle seitens der Bundesregierung in der Stellungnahme befürworteten Maßnahmen oder Prozesse zum
Präventionsbericht und zur Fortentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention stehen unter einem
Kompetenzvorbehalt und für den Bundeshaushalt unter dem Vorbehalt der Finanzierung und sind daher nur umsetzbar, soweit
für sie eine Finanzierungszuständigkeit des Bundes besteht und sie im jeweils fachlich betroffenen Einzelplan
beziehungsweise Politikbereich gegenfinanziert werden.
Zweiter
Präventionsbericht
nach § 20d Abs. 4 SGB V
Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK):
1
– 13 –
Impressum
Herausgeber
Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz:
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: 030 206288-0
E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de
Internet: www.gkv-spitzenverband.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Weißensteinstraße 70–72
34131 Kassel
Telefon: 0561 9359-0
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet: www.svlfg.de
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon: 030 865-0
E-Mail: drv@drv-bund.de
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de
sowie als stimmberechtigtes NPK-Mitglied:
Verband der Privaten Krankenversicherung
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon: 030 204589-0
E-Mail: kontakt@pkv.de
Internet: www.pkv.de
Stand: Juni 2023
Gestaltung
BBGK Berliner Botschaft
Gesellschaft für Kommunikation mbH
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde
mit dem am 25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur
Stärkung der Gesundheitsförderung und der
Prävention (Präventionsgesetz) eingeführt. Ihre Aufgabe ist
es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln
und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger
der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und
Rentenversicherung sowie die soziale
Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen:
GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der
Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung
Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach
§ 94 Absatz 1a SGB X.
Internet: www.npk-info.de
2
– 14 –
Zweiter
Präventionsbericht
nach § 20d Abs. 4 SGB V
3
– 15 –
Vorwort
Der zweite Präventionsbericht schafft Transparenz über
das Engagement der Mitglieder der Nationalen
Präventionskonferenz (NPK) zur Prävention und Förderung der
Gesundheit sowie der Sicherheit und Teilhabe in
Lebenswelten wie Kommunen, Betrieben, Bildungs- oder
Pflegeeinrichtungen.
Der Bericht illustriert, wie sich die stimmberechtigten
Mitglieder für eine
sozialversicherungsträgerübergreifende Zusammenarbeit und ein koordiniertes Vorgehen
an den Schnittstellen ihrer Leistungsbereiche einsetzen.
Zudem veranschaulicht er, dass mit den
Bundesrahmenempfehlungen die Grundlage für eine
qualitätsgesicherte und zielgerichtete Stärkung der soziallagenbezogenen
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
gelegt wurde. Die Bundesrahmenempfehlungen fördern
das Ausrichten von Aktivitäten auf gemeinsame Ziele,
tragen zu einer verbesserten Koordination und
Abstimmung bei und schaffen Synergien. Außerdem wurden
tragfähige Strukturen und Kooperationen auf
Landesebene unter dem Dach der
Landesrahmenvereinbarungen ausgeweitet. Es wird deutlich, dass sich diese
Strukturen unter den veränderten Rahmenbedingungen der
COVID-19-Pandemie bewährt haben. Im Zusammenspiel
mit dem großen Engagement der verantwortlichen
Akteure in den Lebens- und Arbeitswelten konnten
vielerorts praktikable und kreative Lösungen zur Fortsetzung
der Aktivitäten entwickelt werden.
Auf Initiative der stimmberechtigten NPK-Mitglieder
wurde der Bericht um ein wissenschaftliches Gastkapitel zur
lebenswelt- und soziallagenbezogenen
Gesundheitsförderung und Prävention während der COVID-19-Pandemie
ergänzt. Außerdem berichtet die NPK über ihr Vorhaben,
in den Jahren 2021 bis 2026 die gesamtgesellschaftliche
Zusammenarbeit bei den Themen
„Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege“ und „Psychische
Gesundheit im familiären Kontext“ im Rahmen der
nationalen Präventionsstrategie modellhaft zu erproben.
Im dritten Präventionsbericht sollen dann
Evaluationsergebnisse dieser Erprobung berichtet werden. Im
Ergebnis liegt mit dem zweiten Präventionsbericht erneut
ein umfangreiches Instrument vor, das als Grundlage zur
Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie
dient.
Was bereits bei der Einführung des Präventionsgesetzes
und im ersten Präventionsbericht betont worden ist, wird
im vorliegenden Bericht – insbesondere durch die
Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie – noch
nachdrücklicher formuliert: Zum einen sind Gesundheit und damit
auch Gesundheitsförderung und Prävention eng mit
sozialen Rahmenbedingungen wie Bildung,
Teilhabemöglichkeiten sowie einer gesunden,
bewegungsförderlichen Umwelt verknüpft. Für diese Rahmenbedingungen
tragen Bund, Länder und Kommunen die Verantwortung.
Zum anderen fallen Prävention sowie die Förderung von
Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe in den
Aufgabenbereich vieler unterschiedlicher Akteure über die
Sozialversicherungsträger hinaus und sind
gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Es ist eine aufgabengerechte und
gesicherte Finanzierung durch alle Zuständigen und
Verantwortlichen auf allen föderalen Ebenen erforderlich.
Die Ausgestaltung des auf Bundesebene von der NPK
gesteckten Rahmens für die lebensweltbezogene
Gesundheitsförderung und Prävention obliegt den Akteuren in
den Ländern und Kommunen. Gesundheitsförderung
und Prävention müssen daher als Pflichtaufgaben der
Kommunen und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
gesetzlich verankert und ausreichend durch Steuermittel
finanziert werden, um tragfähige Strukturen zu
ermöglichen, die auch in Krisen bedarfsbezogen und
verlässlich Aktivitäten der kommunalen Gesundheitsförderung
steuern und anbieten können.
Neben den weitreichenden Folgen der COVID-19-Pandemie
werden wir als Gesellschaft zukünftig weiteren
Herausforderungen für die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe
begegnen müssen. Unter diesen stellt der Klimawandel
eine besonders bedeutsame Bedrohung für die
Gesundheit dar. Die NPK möchte in den kommenden Jahren
mit ihrem Engagement dazu beitragen, den mit dem
Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken
durch lebensweltbezogene Aktivitäten der
Gesundheitsförderung und Prävention zu begegnen. Die
stimmberechtigten Mitglieder der NPK erwarten jedoch auch ein
gemeinsames Engagement von Bund, Ländern und
Kommunen, die maßgeblich Verantwortung für die
Gestaltung der Lebensbedingungen vor Ort tragen und damit
die Rahmenbedingungen für lebensweltbezogene
Aktivitäten unter Berücksichtigung des Klimawandels setzen.
An der Erstellung des Präventionsberichtes haben erneut
viele Akteure mitgewirkt, denen wir an dieser Stelle
ausdrücklich danken. Neben den in der NPK vertretenen
Organisationen einschließlich ihrer nachgeordneten
Stellen und Mitgliedsorganisationen war auch ein
wissenschaftlicher Beirat beteiligt. Die Beiträge der
unterschiedlichen Akteure, die gemeinsamen Beratungen und
schriftliche Hinweise haben es ermöglicht, im Bericht
viele verschiedene Perspektiven abzubilden. Das IGES
Institut unterstützte die NPK bei der Finalisierung des
Berichtskonzepts, setzte das Konzept um und erstellte
den Gesamtbericht.
4
– 16 –
Unser Dank gilt zudem den Autorinnen und Autoren des
Gastkapitels, deren Analysen und Schlussfolgerungen
den Präventionsbericht vervollständigen und für die
weitere Ausgestaltung der Aktivitäten vieler Akteure im
Bereich der Prävention sowie der Gesundheits-,
Sicherheits- und Teilhabeförderung von Relevanz sind.
Wir wünschen eine informative Lektüre.
Gernot Kiefer Dr. Stefan Hussy Arnd Spahn Brigitte Gross Dr. Timm Genett
GKV-Spitzenverband DGUV SVLFG DRV Bund PKV-Verband
5
– 17 –
6
Mitwirkende
Gesetzliche Kranken- und
soziale Pflege versicherung
• GKV-Spitzenverband1,2
• Bundes- und Landesverbände der
Kranken- und Pflegekassen2,3
Bund
Ministerien für
• Gesundheit1,2,
• für Arbeit und Soziales1,2,
• für Ernährung und Landwirtschaft1,2,
• für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend1,2
Länder
• Gesundheitsministerkonferenz1,2
• Arbeits- und Sozialministerkonferenz1,2
• Zuständige Länderministerien und
Behörden3
Kommunen
• Dt. Städtetag1,2,3
• Dt. Landkreistag1,2,3
• Dt. Städte- und Gemeindebund1,2,3
Bundesagentur für Arbeit1,2,3
Sozialpartner
• Deutscher Gewerkschaftsbund1
• Bundesvereinigung der Arbeitgeber1,2
Patientenvertretung
• Sozialverband VdK Deutschland e. V.1,2
• BundesArbeitsGemeinschaft
PatientInnenstellen und -Initiativen1
Präventionsforum
• Bundesvereinigung Prävention und
Gesundheitsförderung e. V.1,2
Weitere
• Robert Koch-Institut2
• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin2
• Institut für Medizinische Soziologie,
Universitätsklinikum Düsseldorf,
Medizinische Fakultät, Heinrich-Heine-
Universität Düsseldorf2
• Leibniz-Institut für
Präventionsforschung und
Epidemiologie Bremen – BIPS GmbH,
Abt. Prävention und Evaluation2
• Lehrstuhl für Soziale Determinanten
der Gesundheit, TU München2
Gesetzliche
Rentenversicherung
• DRV Bund1,2,3 und DRV
Knappschaft-Bahn-See3
• Regionalträger der gesetzlichen
Rentenversicherung3
• Alterssicherung der Landwirte3
Gesetzliche
Unfallversicherung
• Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV)1,2 und
deren Landesverbände3
• Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau1,2,3
Private Kranken- und
Pflegeversicherung
• PKV-Verband1,2 und dessen
Mitgliedsunternehmen
Wissenschaftlicher Beirat
Beratende Unterstützung aus den
Bereichen Epidemiologie und Public Health
Prof. Dr. Nico Dragano
Prof. Dr. Gudrun Faller
Prof. Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin
Prof. Dr. Annett Horn
Prof. Dr. Thomas Kliche
Prof. Dr. Nadine Pieck
Prof. Dr. Hajo Zeeb
IGES Institut
Erstellung Bericht
Zweiter
Präventions bericht
der Nationalen
Präventionskonferenz
Art der
Mitwirkung
1 Mitglied in der
NPK
2 Erstellung
Berichtskapitel
3 Einladung zur
LRV-Erhebung
7
– 19 –
Inhalt
Vorwort ........................................................................................................................................................ 4
Mitwirkende ................................................................................................................................................ 7
1 Einleitung ..............................................................................................................................................10
1.1 Ausgangslage der Berichterstellung ............................................................................................................10
1.2 Ziele des zweiten
NPK‑Präventionsberichts .............................................................................................................................12
1.3 Berichtszeitraum und Bezugnahme auf die COVID‑19‑Pandemie ..............................................................13
1.4 Methodik der Berichterstellung ..................................................................................................................16
2 Stand der Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen ........................................................................22
2.1 Gesetzliche Sozialversicherung sowie private Kranken- und Pflegeversicherung .....................................23
2.2 Bund, Länder und Kommunen ....................................................................................................................70
2.3 Zivilgesellschaft und weitere Akteure .........................................................................................................92
2.4 Steuerungsstrukturen auf kommunaler Ebene ...........................................................................................99
3 Stand der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen ....................................................................106
3.1 Novellierungen und Änderungen der Zusammensetzung der Beteiligten ................................................107
3.2 Ziele und Handlungsfelder ........................................................................................................................108
3.3 Gremien zur Steuerung und Koordination ................................................................................................111
3.4 Zuständigkeiten und Schnittstellen ..........................................................................................................115
3.5 Aktivitäten unter dem Dach der LRV ........................................................................................................118
3.6 Kooperation mit kommunalen Akteuren und Akteuren der Arbeitswelt .................................................120
3.7 Erfolgsfaktoren und Handlungsbedarfe ....................................................................................................122
3.8 Auswirkungen der COVID‑19‑Pandemie ....................................................................................................124
4 NPK-Vorhaben zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit ............................................................126
4.1 Hintergrund und Ziele des NPK‑Vorhabens ..............................................................................................126
4.2 Gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zum Thema Gesundheitsförderung und Prävention in
der Pflege .............................................................................................................................................................135
4.3 Gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zum Thema Psychische Gesundheit im familiären
Kontext ......................................................................................................................................................146
4.4 Evaluationskonzept ...................................................................................................................................154
4.5 Weiteres Vorgehen ....................................................................................................................................160
5 Weitere Erfahrungen mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes ......................................................161
5.1 Weiterentwicklung des Leitfadens Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung ...........................161
5.2 Individuelle verhaltensbezogene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung .............................163
5.3 Ärztliche Präventionsempfehlungen .........................................................................................................165
5.4 Weiterentwicklung des SPV-Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen .........................167
6 Ausgaben .............................................................................................................................................169
6.1 Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes .............................................................169
6.2 Routinedaten der stimmberechtigten NPK‑Mitglieder ..............................................................................173
6.3 Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Ausgabenwerte der GKV ...............................................181
8
– 20 –
7 Lebenswelt- und soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in der
COVID-19-Pandemie .............................................................................................................................185
7.1 Gesundheitsförderung und Prävention in der Pandemie: Vorbemerkungen ...........................................185
7.2 Fragestellung .............................................................................................................................................187
7.3 Methoden ..................................................................................................................................................187
7.4 Lebenswelt‑ und soziallagen bezogene Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen/
Quartieren .................................................................................................................................................188
7.5 Lebenswelt‑ und soziallagen bezogene Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und
Jugendlichen ..............................................................................................................................................193
7.6 Digitale Gesundheitskompetenz ...............................................................................................................201
7.7 Diskussion ................................................................................................................................................ 204
8 Fazit und Ausblick ...............................................................................................................................211
8.1 Stand der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie .....................................................................211
8.2 Stand der Umsetzung von Strategien zur Verminderung der Ungleichheit von Gesundheitschancen ....213
8.3 COVID‑19‑Pandemie und Lehren aus der Krise ........................................................................................214
8.4 Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie ..........................................................................215
9 Literaturverzeichnis .............................................................................................................................221
Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................................................239
Anhang ......................................................................................................................................................241
1 Charakterisierung der Zielgruppen des NPK-Vorhabens zum Thema Pflege und Psychische
Gesundheit ................................................................................................................................................242
1.1 Charakterisierung der Zielgruppe beruflich Pflegende .................................................................... 242
1.2 Charakterisierung der Zielgruppe informell Pflegende (pflegende Angehörige) ............................. 251
1.3 Charakterisierung der Zielgruppe pflegebedürftige Menschen ....................................................... 261
1.4 Charakterisierung der Zielgruppe Kinder psychisch (einschließlich sucht-)belasteter Eltern ......... 273
2 Liste der Unterstützungsbeiträge ..............................................................................................................283
2.1 Unterstützungsbeiträge zum Thema Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege ........... 283
2.2 Unterstützungsbeiträge zum Thema Psychische Gesundheit im familiären Kontext .....................294
3 Methodisches Vorgehen zur Analyse der Unterstützungsbeiträge zum NPK‑Vorhaben .......................... 304
4 Ausgabenentwicklung bei den gesetzlichen Krankenkassen von 2015 bis 2022 .................................... 309
5 Lebenswelt‑ und soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in der
COVID‑19‑Pandemie ..................................................................................................................................310
5.1 Literaturrecherche ............................................................................................................................ 310
5.2 Interviewleitfaden ............................................................................................................................ 312
9
– 21 –
1 Einleitung
Das am 25.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung
der Gesundheitsförderung und der Prävention
(Präventionsgesetz) fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf,
gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen
Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung und den Pflegekassen eine nationale
Präventionsstrategie zu entwickeln sowie deren Umsetzung
und Fortschreibung durch die Nationale
Präventionskonferenz (NPK) zu gewährleisten (§ 20d SGB V). Der
alle vier Jahre vorzulegende Präventionsbericht der NPK
ist – neben den Bundesrahmenempfehlungen (BRE) – die
zweite Säule der nationalen Präventionsstrategie. In
Kapitel 1 werden die Ausgangslage, die Ziele und der
Berichtszeitraum sowie die Methodik der Berichterstellung
erläutert.
1.1 AUSGANGSLAGE DER
BERICHTERSTELLUNG
Am 18.06.2015 verabschiedete der Bundestag das
Präventionsgesetz und führte damit die NPK ein. Die NPK
konstituierte sich am 26.10.2015. Ihre Träger sind die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche
Rentenversicherung (GRV), die gesetzliche
Unfallversicherung (GUV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV),
vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-
Spitzenverband als Spitzenverband Bund der
Krankenkassen (zwei Sitze) und der Pflegekassen (zwei Sitze),
Deutsche Rentenversicherung Bund (zwei Sitze),
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (ein Sitz)
sowie Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau (SVLFG; ein Sitz). Sie bilden die NPK als
Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 1a SGB X. Seit dem
10.02.2017 nimmt der Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V. (PKV) gemäß der Kann-Regelung in
§ 20e Abs. 1 SGB V sein Stimmrecht in der NPK wahr. Als
beratende Mitglieder sind Bund (vier Sitze) und Länder
(vier Sitze), die kommunalen Spitzenverbände auf
Bundesebene (drei Sitze), die Bundesagentur für Arbeit (ein
Sitz), die Sozialpartner (zwei Sitze), die
Interessenvertretungen von Patientinnen und Patienten gemäß § 140f
Abs. 2 SGB V (zwei Sitze) und das Präventionsforum (ein
Sitz) in der NPK vertreten.
Aufgabe der NPK ist es, eine nationale
Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (Abbildung 1).
10
– 22 –
Abbildung 1: Übersicht über die nationale Präventionsstrategie gemäß § 20d SGB V
Nationale Präventionsstrategie
Bundes rahmen empfehlungen
Landesrahmen vereinbarungen
Gesetzliche Kranken-,
Unfall-, Renten- und
Pflegeversicherung
Zuständige Stellen
in den
Ländern
Präventionsbericht
umfasst
stimmberechtigt:
- NPK-Träger
- PKV-Verband
beratend:
- Bund
- Länder
- Kommunale
Spitzenverbände
- Bundesagentur für Arbeit
- Sozialpartner
- Patientenvertretung
- BVPG als Vertreterin des
Präventionsforums
Geschäftsstelle der NPK
bei der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung
Mitgliederberät
Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK):
- GKV-Spitzenverband
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Deutsche Rentenversicherung Bund
zu berücksichtigen in
unterstützt
schließen
entwickelt, schreibt fort
Präventionsforum
einmal jährlich
durchgeführt von
der
Bundesvereinigung
Prävention und
Gesundheitsförderung e. V.
(BVPG)
Quelle: Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (2019).
1 Gemäß der in § 20a SGB V eingeführten Legaldefinition sind Lebenswelten für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale
Systeme, insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, des Arbeitens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung,
der Freizeitgestaltung und des Sports.
2 Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Die nationale Präventionsstrategie umfasst zwei Säulen:
1. Vereinbarung bundeseinheitlicher,
trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur
Gesundheitsförderung und Prävention (BRE)
2. Erstellung eines Berichts über die Entwicklung der
Gesundheitsförderung und Prävention
(Präventionsbericht)
Die BRE dienen der „Sicherung und Weiterentwicklung
der Qualität von Gesundheitsförderung und
Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbringung
von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und
Betrieben zuständigen Träger und Stellen“ (§ 20d Abs. 3
SGB V).1 Sie werden im Benehmen mit fünf
Bundesministerien2 und den Bundesländern vereinbart. An ihrer
Vorbereitung werden die Bundesagentur für Arbeit, die
kommunalen Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende über ihre Spitzenverbände auf Bundesebene,
die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten
Landesbehörden sowie die Träger der örtlichen öffentlichen
Jugendhilfe über die obersten Landesjugendbehörden
beteiligt. Die NPK verabschiedete am 19.02.2016 erstmals
Bundesrahmenempfehlungen. Seit dem 29.08.2018 liegt
eine weiterentwickelte Fassung vor (NPK, 2018).
11
– 23 –
Der Präventionsbericht ist alle vier Jahre von der NPK zu
erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) zuzuleiten (§ 20d Abs. 4 SGB V). Das BMG fügt
dem Bericht eine Stellungnahme der Bundesregierung
bei und legt ihn den gesetzgebenden Körperschaften des
Bundes vor. Der erste Präventionsbericht der NPK wurde
dem BMG am 25.06.2019 vorgelegt. Bei dem hier
vorliegenden Bericht handelt es sich um den zweiten
Präventionsbericht der NPK. Laut der Gesetzesbegründung
dient der Bericht „der Dokumentation, der
Erfolgskontrolle und der Evaluation“ und soll den Akteuren „eine
Grundlage für die Verbesserung der Kooperation und
Koordination sowie für die Weiterentwicklung
gemeinsamer Ziele“ verschaffen (BT-Drs. 18/4282).
Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie
sieht das Präventionsgesetz den Abschluss von
Landesrahmenvereinbarungen (LRV) vor, die jeweils durch die
Landesverbände der Krankenkassen und die
Ersatzkassen, auch für die Pflegekassen, mit den Trägern der GRV,
den Landesverbänden der GUV und den in den Ländern
zuständigen Stellen geschlossen werden (§ 20f SGB V).
An der Vorbereitung der LRV sind die Bundesagentur für
Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten
Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände
auf Landesebene zu beteiligen; sie können den LRV auch
beitreten. Bis zum 11.07.2018 wurden in allen
Bundesländern LRV abgeschlossen.
1.2 ZIELE DES ZWEITEN
NPK‑PRÄVENTIONSBERICHTS
Dem ersten NPK-Präventionsbericht im Jahr 2019 kam
vor allem die Bedeutung einer Bestandsaufnahme zu.
Mit dem vorliegenden zweiten Bericht sollen erstmals
auch Entwicklungen und Verstetigungen abgebildet
werden.
Über Entwicklungen wird zum einen in Bezug auf die
Umsetzung der BRE nach § 20d Abs. 3 SGB V (Kapitel 2),
zum anderen in Bezug auf die Umsetzung der LRV nach
§ 20f SGB V (Kapitel 3) berichtet.
Ein weiteres Kapitel dokumentiert das Vorhaben der
NPK, im Zeitraum von 2021 bis 2026 anhand der
Themen Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege
(kurz Pflege) und Psychische Gesundheit im familiären
Kontext (kurz Psychische Gesundheit) eine
gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zu erproben (Kapitel 4).
Anschließend werden Erfahrungen mit weiteren Aspekten
des Präventionsgesetzes berichtet (Kapitel 5). Schließlich
wird die Darstellung der Ausgaben für
Gesundheitsförderung und Prävention, die im ersten NPK-
Präventionsbericht begonnen wurde, fortgeführt (Kapitel 6).
Einschneidende Entwicklungen brachte die COVID-19-Pandemie
mit sich (Abschnitt 1.3). Da sie vielfältige Auswirkungen
auf das Engagement zur Gesundheitsförderung und
Prävention hatte, wird sie an vielen Stellen des Berichts
thematisiert. Zudem enthält der Bericht einen Gastbeitrag,
der auf einer Literaturrecherche sowie Interviews basiert
und Probleme der Gesundheitsförderung und Prävention
während der COVID-19-Pandemie exemplarisch
betrachtet (Kapitel 7). Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
sozial bedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheit von
Gesundheitschancen zu reduzieren, wird an mehreren
Stellen des Berichts als Querschnittsthema aufgegriffen.
Um in der lebens- und arbeitsweltbezogenen
Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltige Effekte für
die Gesundheit der Menschen zu erzielen, ist ein
aufeinander abgestimmtes Agieren zahlreicher Akteure auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene notwendig.
Die NPK-Träger und die PKV verfolgen daher das Ziel,
in dem Bericht neben ihren eigenen
Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten auch die Aktivitäten
der beratenden NPK-Mitglieder bzw. deren
Mitgliedsorganisationen oder nachgeordneten Stellen abzubilden.
Die beratenden NPK-Mitglieder haben eigene Beiträge
erstellt (Abschnitt 2.1.7, Abschnitte 2.2–2.3) und sich im
12
– 24 –
Rahmen von Diskussionen zur Konzeption des zweiten
NPK-Präventionsberichts, der empirischen Ergebnisse
für den Bericht sowie des Berichtentwurfs eingebracht.
Die Erkenntnisse aus dem Bericht werden die
stimmberechtigten NPK-Mitglieder und ihre
Mitgliedsorganisationen für die Weiterentwicklung ihres Engagements in
der lebens- und arbeitsweltbezogenen
Gesundheitsförderung und Prävention nutzen. Im Fokus stehen
insbesondere:
– die Fortschreibung der BRE einschließlich der
Weiterentwicklung der darin vereinbarten
gemeinsamen Ziele von GKV, GUV, GRV und SPV,
– die Weiterentwicklung der Leistungen zur
Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- bzw.
Teilhabeförderung in Lebenswelten und Betrieben,
– die weitere Verbesserung der Kooperation und
Koordination im Rahmen der nationalen
Präventionsstrategie sowie
– die Weiterentwicklung von Methoden zur
Qualitätssicherung.
Gleichzeitig soll der zweite NPK-Präventionsbericht
Ansatzpunkte liefern, wie das Gesundheitsförderungs- und
Präventionsengagement aller anderen in der NPK
vertretenen – und für die Gesundheitsförderung und
Prävention ebenfalls in der Verantwortung stehenden – Akteure
im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Agierens
weiterentwickelt werden kann.
3 Hiervon wird beim Bericht über die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen (Kapitel 3) und der Darstellung des NPK-
Vorhabens (Kapitel 4) abgewichen. Dort berücksichtigt die Darstellung den Stand bis ins Jahr 2022.
1.3 BERICHTSZEITRAUM UND BEZUGNAHME
AUF DIE COVID‑19‑PANDEMIE
Der NPK-Präventionsbericht ist alle vier Jahre jeweils bis
zum 01.07. dem BMG zuzuleiten (§ 20d Abs. 4 SGB V).
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Daten
und der Dauer für die Erstellung des Berichts erstreckt
sich der Berichtszeitraum für den zweiten NPK-
Präventionsbericht über die Kalenderjahre 2018 bis 2021.3 Um
den Anschluss zum ersten NPK-Präventionsbericht, der
sich überwiegend auf das Jahr 2017 bezog, herzustellen,
werden an gegebener Stelle auch Informationen aus
dem Jahr 2017 berücksichtigt (z. B. in Kapitel 6 [
Ausgaben]).
Prägend für etwa die Hälfte des Berichtszeitraums ist
die Anfang 2020 ausgebrochene COVID-19-Pandemie.
Der Berichtszeitraum umfasst somit die Jahre 2018 und
2019 vor und die Jahre 2020 und 2021 während der
COVID-19-Pandemie. Der Verlauf der COVID-19-Pandemie
wird basierend auf der vom Robert Koch-Institut
entwickelten retrospektiven Phaseneinteilung (Schilling et al.,
2022) dargestellt (Abbildung 2).
Abbildung 2: Berichtszeitraum für den zweiten NPK-Präventionsbericht
20202018 2019 2021
Quelle: Eigene Darstellung. Phaseneinteilung nach (Schilling et al., 2022).
COVID-19-Pandemie
KW 10–20
1. Welle
Phase 1
KW 21–39
Sommerplateau 2020
Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5 Phase 6 Phase 7
KW 40/20–8/21
2. Welle
KW 09–23
3. Welle
Alpha‑Variante
KW 31–51
4. Welle
Delta‑Variante
KW 52+
5. Welle
Omikron‑
Variante
KW 24–30
Sommer‑
plateau
2021
13
– 25 –
Als Kontext für die im vorliegenden Bericht wiederholt
auftauchenden Hinweise auf die Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie wird nachfolgend kurz der Verlauf
der Pandemie umrissen. Die COVID-19-Pandemie
beeinflusste das Leben der Menschen zum einen durch das
direkte Infektions- und Krankheitsgeschehen, zum
anderen durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.
Die Maßnahmen fokussierten zu Beginn auf die
Eindämmung von Infektionen (Allmendinger et al., 2022). Im
weiteren Verlauf traten Maßnahmen zur Abmilderung
der Folgen von Infektionen, zur Vermeidung einer
Überlastung des Gesundheitssystems, zur Abwehr von
Kollateralschäden sowie dem Schutz vulnerabler Gruppen in
den Vordergrund. Ab dem Jahr 2022 wurden
Maßnahmen relevant, die dem Schutz vulnerabler Gruppen und
der Vermeidung einer Überlastung des
Gesundheitssystems dienen (Allmendinger et al., 2022). Der Verlauf der
COVID-19-Pandemie kann anhand epidemiologischer
Parameter im Zeitraum 2020 bis 2021 in sieben Phasen
eingeteilt werden (Schilling et al., 2021; Schilling et al.,
2022; Tolksdorf et al., 2021):4
Die Phase 1 (erste COVID-19-Welle) begann in der
Kalenderwoche (KW) 10 im Jahr 2020 und endete in der
KW20/2020. Ihr voraus gingen der erste
laborbestätigte Fall einer SARS-CoV-2-Infektion in Deutschland am
27.01.2020 und eine zunehmende Dynamik des
Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit Eintragungen
durch Rückreisen aus Skigebieten sowie regionalen
Festen und Zusammenkünften. Die Phase 1 war geprägt
von einem hohen Transmissionsgeschehen zunächst
unter jüngeren, dann unter älteren Menschen. Mit ca.
zwei Wochen Verzug zum Anstieg der Infektionszahlen
stieg die Anzahl der hospitalisierten Fälle, insbesondere
bei über Sechzigjährigen. Am 23.03.2020 (KW13) wurde
ein bundesweiter Lockdown ausgerufen. Er beinhaltete
umfassende Kontaktbeschränkungen und weitreichende
Schließungen, z. B. in der Gastronomie. Bereits in KW11
waren Großveranstaltungen (> 1.000 Personen) abgesagt
sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen
geschlossen worden. Bis Mai 2021 waren Schulen in Deutschland
an 74 Tagen vollständig und an 109 Tagen teilweise
geschlossen (Freundl et al., 2021). Am 08.04.2020 (KW15)
wurde eine verpflichtende Quarantäne für Einreisende
eingeführt. Ab der zweiten Aprilhälfte (KW17) fand eine
sukzessive Lockerung der Lockdown-Maßnahmen statt.
Beispielsweise öffneten (zunächst kleine) Geschäfte,
4 Die Informationen in den nachfolgenden Abschnitten beruhen weiterhin auf dem Pandemieradar vom Robert Koch-Institut
(2022) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends.
html?__blob=publicationFile#/home und der Coronavirus-Chronik des Bundeministerium für Gesundheit (2022) https://www.
bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.html, es sei denn, andere Quellen sind genannt.
Spielplätze, Museen, Zoos, Gotteshäuser und zum Teil
Schulen wieder. Gleichzeitig wurde am 29.04.2020
(KW18) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in
bestimmten Situationen (z. B. in Geschäften, im
öffentlichen Nahverkehr) Pflicht. Unternehmen und Betriebe
entwickelten im März und April Konzepte und
Maßnahmen für betriebliche SARS-CoV-2-
Infektionsschutzmaßnahmen und setzten sie um.
Die Phase 2 (Sommerplateau 2020) begann in der
KW21/2020 und endete in der KW39/2020. Im ersten
Teil dieser Phase (Phase 2a, KW21 bis KW30) waren die
Infektionszahlen, Krankenhausfälle und auch die
Intensivfälle auf niedrigem Niveau. Im zweiten Teil dieser
Phase (Phase 2b, KW31 bis KW39) erfolgte ein
erneuter Anstieg der Inzidenz, überwiegend durch Exposition
im Ausland oder aufgrund regionaler Ausbrüche. Am
16.06.2020 (KW25) ging die vom Robert Koch-Institut
herausgegebene Corona-Warn-App live. Ab dem 01.08.2020
(KW31) gab es kostenlose Tests für Einreisende, ab dem
08.08.2020 (KW32) waren Tests für Einreisende aus
Risikogebieten verpflichtend. Das Angebot kostenloser
Tests für Einreisende aus Nichtrisikogebieten endete am
15.09.2020 (KW38).
Die Phase 3 (zweite COVID-19-Welle) begann in der
KW40/2020 und endete in der KW8/2021. Während
dieser Zeit stieg die Inzidenz sowie die Anzahl der
Krankenhaus- und Intensivfälle stark an. In KW51 bis KW53
spitzte sich die Situation in Krankenhäusern und auf
Intensivstationen zu. Beispielsweise erreichte die Anzahl
intensivpflichtiger COVID-19-Fälle mit 5.643 im
Wochenmittel in KW53 einen Höhepunkt. Im neuen Jahr ab KW4
sanken die Infektionszahlen wieder. Ab dem 01.10.2020
(KW40) galten differenzierte Reise- und
Sicherheitshinweise. Am 15.10.2020 (KW42) wurde die Nationale
Teststrategie angepasst und sah nun kostenlose
Antigen-Schnelltests in Altenheimen und Krankenhäusern
vor. Am 01.12.2020 (KW49) wurde der Testanspruch in
ausgewählten Settings und für Kontaktpersonen auf
asymptomatische Personen ausgeweitet. Aufgrund der
hohen Infektionszahlen trat am 02.11.2020 (KW45) ein
bundesweiter Teillockdown und am 16.12.2020 (KW51)
ein erneuter bundesweiter Lockdown in Kraft. Am
11.01.2021 (KW2) wurden die Kontaktbeschränkungen
weiter verschärft und am 20.01.2021 (KW3) der
bundesweite Lockdown ausgeweitet, unter anderem durch die
14
– 26 –
Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
Am 27.01.2021 (KW4) trat die Arbeitsschutzverordnung
zur Homeoffice-Pflicht in Kraft (Corona-ArbSchV, 2021).
Zum Jahresende (28.12.2020, KW53) war die
Impfkampagne gegen das Coronavirus gestartet.
Die Phase 4 (dritte COVID-19-Welle, Alpha-Variante)
begann in der KW9/2021 und endete in der KW23/2021.
Bis Anfang Mai kam es zu einem erneuten Anstieg der
Infektionszahlen sowie der Krankenhaus- und
Intensivfälle, verursacht durch die neue Variante Alpha des
Coronavirus. Sie war leichter übertragbar als die
ursprüngliche Variante. Um den Anstieg der Infektionszahlen zu
bremsen, standen ab dem 08.03.2021 (KW10) kostenfreie
Schnelltests in lokalen Testzentren zur Verfügung und es
galten landesspezifische Infektionsschutzmaßnahmen.
Vom 23.04.2021 (KW16) bis 30.06.2021 (KW26) galt die
sogenannte Bundesnotbremse: Bei Überschreiten eines
Schwellenwerts für die Inzidenz traten in betroffenen
Landkreisen oder kreisfreien Städten zusätzliche
bundeseinheitliche Maßnahmen in Kraft. Die
Impfkampagne schritt entsprechend der bis Juni 2021 geltenden
Impfreihenfolge fort, ab 01.04.2021 (KW13) auch in
Hausarztpraxen (zusätzlich zu den Impfzentren). Ab
der Woche vom 7. Juni 2021 (KW23) wurden auch die
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bundesweit in die
dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen. Mitte
Juni 2021 waren ca. 30 % der erwachsenen Bevölkerung
vollständig geimpft.
Die Phase 5 (Sommerplateau 2021) begann in der
KW24/2021 und endete in der KW30/2021. Während
dieser Zeit waren die Infektionszahlen, Krankenhaus- und
Intensivfälle vergleichsweise niedrig. Der Fokus der
Pandemiebekämpfung lag auf der Impfkampagne,
insbesondere weil sich ab Juni 2021 die besonders
ansteckende Virusvariante Delta schnell auszubreiten begann. Bis
Anfang August stieg die Impfquote (vollständig geimpft)
der erwachsenen Bevölkerung auf 50 %.
Die Phase 6 (vierte COVID-19-Welle, Delta- Variante)
begann in der KW31/2021 und endete in der KW51/
2021. Der Übergang zu Phase 6 war durch
einen Anstieg der Hospitalisierungen aufgrund von
COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen sowie 15- bis
59-Jährigen gekennzeichnet. Mit etwas Verzögerung
stiegen auch die Hospitalisierungen von älteren Personen.
Bis Mitte September (ca. KW36) stiegen die
Infektionszahlen und Krankenhausfälle an und gingen dann
wieder leicht zurück (Phase 6a, KW31 bis KW39). Anfang
Oktober setzte ein erneuter Anstieg ein, der bis Anfang
Dezember anhielt. Bis zum Jahresende sanken die
Fallzahlen wieder (Phase 6b, KW40 bis KW51). Insgesamt
war das Infektionsgeschehen durch die Virusvariante
Delta geprägt, die nochmals leichter übertragbar war
als die Alpha-Variante. Am 23.08.2021 (KW34) trat die
bundesweite 3G-Regel in Kraft (Die Bundesregierung,
2021). Sie besagte, dass nur geimpfte, genesene oder
(negativ) getestete Personen Zugang zu bestimmten
Räumlichkeiten wie Innengastronomie,
Veranstaltungen in Innenräumen oder Friseursalons, hatten. Ab dem
24.11.2021 (KW47) galt die 3G-Regel auch am
Arbeitsplatz. Auch wurde die am 01.07.2021 (KW26) zunächst
aufgehobene Homeoffice-Pflicht wiedereingeführt. Mitte
August sprach sich die Ständige Impfkommission für die
Impfung aller 12- bis 17-Jährigen aus. Ende November
folgte die Empfehlung, dass Personen ab 18 Jahren eine
COVID-19-Auffrischungsimpfung erhalten; zuvor galt eine
solche Empfehlung nur für ältere Personen. Ab
November 2021 war zunehmend der Zugang zu Einrichtungen
der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie des
Einzelhandels 2G-Regeln unterworfen (Zugang für Geimpfte und
Genesene). Ende 2021 waren ca. 70 % der erwachsenen
Bevölkerung vollständig geimpft. Die Impfquote bei den
Beschäftigten lag bereits im September bei 90 % und
damit deutlich höher.
Die Phase 7 (fünfte COVID-19-Welle, Omikron-Variante)
begann in der KW52/2021 und endete in der KW21/2022.
Sie fällt damit überwiegend in die Zeit nach dem
Berichtszeitraum für den zweiten NPK-Präventionsbericht.
Sie war geprägt durch Infektionen mit der
Virusvariante Omikron, die erneut eine höhere Übertragbarkeit als
vorherige Varianten aufwies.
Es ist davon auszugehen, dass sowohl das Infektions-
und Krankheitsgeschehen als auch die verschiedenen
Infektionsschutzmaßnahmen auf vielfältige Weise auf
die Bedingungen Einfluss nahmen, unter denen
Gesundheitsförderung und Prävention gestaltet worden
war. Insbesondere Angebote der Gesundheitsförderung
und Prävention konnten im von der COVID-19-Pandemie
geprägten Zeitraum nur eingeschränkt durchgeführt
werden. An verschiedenen Stellen im Bericht, z. B. in
Kapitel 3 zur Umsetzung der LRV und insbesondere im
Gastbeitrag (Kapitel 7), wird auf diese Auswirkungen
konkreter eingegangen.
15
– 27 –
1.4 METHODIK DER BERICHTERSTELLUNG
Ausgehend von der gesetzlichen Grundlage hat die NPK
ein Konzept für die Ziele, die Inhalte und die Methodik
des zweiten Präventionsberichts der NPK entwickelt. In
die Entwicklung war neben den NPK-Mitgliedern ein
wissenschaftlicher Beirat eingebunden. Im Rahmen
eines Vergabeverfahrens wurde das IGES Institut
beauftragt, das Konzept weiter zu detaillieren, es methodisch
umzusetzen und den Bericht zu erstellen.
Dem Konzept folgend beruhen die Inhalte des
Präventionsberichts vor allem auf vier Quellen:
– Analyse von Dokumenten, die von den
stimmberechtigten NPK-Mitgliedern zur Verfügung gestellt
wurden,
– mehreren Kapiteln und Abschnitten, die von
Mitgliedern der NPK und weiteren Institutionen
beigesteuert wurden,
– leitfadengestützten Interviews im Rahmen von
Fallstudien zum Stand der Umsetzung der LRV,
– einer standardisierten Online-Erhebung zum Stand
der Umsetzung der LRV.
Tabelle 1 gibt einen Überblick.
Tabelle 1: Übersicht der Quellen für die Kapitel 2 bis 7 des zweiten NPK-Präventionsberichts
Kapitel Quellen
2 Dokumentenanalyse zum Engagement der stimmberechtigten NPK-Mitglieder
Beiträge der beratenden NPK-Mitglieder zu ihrem Engagement
Beitrag der Kooperationsgemeinschaft der BGF-Koordinierungsstellen
Recherche zum Struktur- und Prozessziel aus den BRE
3 Inhaltsanalyse der LRV
Standardisierte Online-Befragung der LRV-Beteiligten
Fallstudien zu den LRV
4 Sichten von Vorarbeiten und Literatur zum NPK-Vorhaben
Beitrag des Robert Koch-Instituts in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Beitrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Kooperation mit IGES
Beitrag des Lehrstuhls für Soziale Determinanten der Gesundheit der TU München
Analyse der Unterstützungsbeiträge zum NPK-Vorhaben
Workshops mit den Beteiligten des NPK-Vorhabens
5 Beiträge des GKV-Spitzenverbandes
6 Auswertung von Daten zu den Ausgaben
Beitrag des GKV-Spitzenverbandes zur Weiterentwicklung der Ausgabenwerte
7 Expertise zur lebenswelt- und soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention vor
dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie in Kommunen/Quartieren unter Einbezug des Themas
digitale Gesundheitskompetenz
Expertise zur lebenswelt- und soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention vor
dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen
16
– 28 –
Literaturquellen, auf die bei der Berichterstellung
zurückgegriffen wurde, werden im Text zitiert und im
Literaturverzeichnis ausgewiesen.
1.4.1 DOKUMENTENANALYSE ZUM ENGAGEMENT
DER STIMMBERECHTIGTEN NPK‑MITGLIEDER
Für die Darstellung des Engagements der
stimmberechtigten NPK-Mitglieder im Sinne der BRE in
Kapitel 2 wurden sowohl veröffentlichte Dokumente (z. B.
Tätigkeits- und Evaluationsberichte) als auch
Datenzusammenstellungen und Texte ausgewertet, die von
den stimmberechtigten NPK-Mitgliedern für die
Erstellung des Berichts zur Verfügung gestellt worden waren.
Ziel der Dokumentenanalyse war es, das Engagement
der stimmberechtigten NPK-Mitglieder zur Prävention,
Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung im
Sinne der BRE zusammenfassend für den
Berichtszeitraum 2018 bis 2021 darzustellen. Die
Dokumentenanalyse arbeitete – wo möglich – die Weiterentwicklung
des Engagements durch die Zusammenarbeit in der
NPK sowie die Weiterentwicklung des Engagements
der einzelnen stimmberechtigten Mitglieder heraus. Die
Analyse der Dokumente erfolgte entlang von Leitfragen,
durch die die Darstellung zwischen den
stimmberechtigten NPK-Mitgliedern vergleichbar sein sollte. Zu den
Leitfragen gehörten beispielsweise die folgenden: Wie
ist das jeweilige Engagement in die nationale
Präventionsstrategie einzuordnen? Welche Leistungen wurden
erbracht? An welche Zielgruppen richteten sich die
Leistungen? Welche Reichweite hatte das Engagement?
Welche finanziellen und personellen Ressourcen
wurden eingesetzt? Welche Strategien wurden verfolgt, um
sozialbedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheit
von Gesundheitschancen zu verringern? Wie hat sich
das Engagement seit dem ersten NPK-Präventionsbericht
weiterentwickelt? Die Darstellung des Engagements der
SVLFG bildet hiervon eine Ausnahme: Sie wurde durch
die SVLFG verfasst.
1.4.2 RECHERCHE ZUM STRUKTUR‑
UND PROZESSZIEL AUS DEN
BUNDESRAHMENEMPFEHLUNGEN
In Kapitel 2 wird auch über eine von IGES
durchgeführte Recherche berichtet, die zum Ziel hatte, für die
ca. 400 Landkreise und kreisfreien Städte zu ermitteln,
5 Das Ziel lautet: „Die Träger der NPK unterstützen die für die unterschiedlichen Lebenswelten Verantwortlichen dabei, verstärkt
Steuerungsstrukturen für Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu etablieren. Dies gilt insbesondere auf
kommunaler Ebene (Städte, Landkreise und Gemeinden). Sie unterstützen dabei auch übergreifende Vernetzungsprozesse. Sie
wirken auf die Verankerung dieser Strukturen und Prozesse in den Landesrahmenvereinbarungen hin.“
ob eine kommunale Gesundheitskonferenz (ggf. unter
anderem Namen) existiert und aktiv ist. Das Ergebnis
dieser Recherche kann eine erste Orientierung zum
Erreichungsgrad des übergreifenden Struktur- und
Prozessziels für lebensweltbezogene Prävention, Gesundheits-,
Sicherheits- und Teilhabeförderung aus den BRE bieten5
(vgl. Abschnitt 2.4).
Für einige Bundesländer (z. B. Bayern, Baden-
Württemberg) konnte auf veröffentlichte Listen bzw.
Datenbanken zugegriffen werden. Für andere Bundesländer waren
Internetrecherchen notwendig. Zudem kontaktierte IGES
kommunale Verwaltungen telefonisch, um nach dem
Vorhandensein einer Gesundheitskonferenz zu fragen.
1.4.3 INHALTSANALYSE UND PRIMÄRERHEBUNGEN
ZUM STAND DER UMSETZUNG DER
LANDESRAHMENVEREINBARUNGEN
Um den Stand der Umsetzung der LRV zu untersuchen,
wurden eine Inhaltsanalyse sowie zwei
Primärerhebungen durchgeführt.
1.4.3.1 Inhaltsanalyse der
Landesrahmenvereinbarungen
In Kapitel 3 wird unter anderem die Inhaltsanalyse der
LRV aus dem ersten NPK-Präventionsbericht aktualisiert.
In die Analyse ist insbesondere die LRV Hessen
eingeflossen, die im Berichtszeitraum aktualisiert wurde. In
einigen LRV änderte sich im Berichtszeitraum die
Zusammensetzung der LRV-Beteiligten durch Beitritte, auch
dies wurde festgehalten.
1.4.3.2 Standardisierte Online-Befragung der LRV-
Beteiligten
Mit einer standardisierten Online-Befragung wurden
Einschätzungen der LRV-Beteiligten sowie Informationen zu
den folgenden Themen eingeholt:
– Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder,
– Arbeit der Gremien zur Steuerung und Koordination,
– Klärung von Zuständigkeiten,
– Kooperationen und
– Handlungsbedarfe.
17
– 29 –
Viele der abgefragten Aspekte waren bereits Gegenstand
der Befragung für den ersten Bericht der NPK und
ermöglichen nun einen Zeitvergleich und Aussagen zur
Entwicklung. Weiterer Gegenstand der Befragung war
die Bedeutung der COVID-19-Pandemie für die
Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV und für die
Aktivitäten der LRV-Beteiligten.
Die Grundgesamtheit, auf die sich die Ergebnisse der
Befragung beziehen, sind alle Beteiligten der LRV (sowohl
die Beteiligten im Sinne § 20f SGB V Abs. 1 als auch die
Beigetretenen nach Abs. 2). Die Befragung wurde als
Vollerhebung ausgeführt, es wurde also keine
Stichprobe gezogen. Sie fand zwischen dem 18.05.2022 und
15.07.2022 statt. Die Befragten sind Vertreterinnen und
Vertreter der LRV-Beteiligten, die über die jeweiligen
Spitzenorganisationen auf Bundesebene zur Teilnahme
an der Befragung eingeladen wurden. Vertretungen der
Länder wurden über die AG
Gesundheitsberichterstattung, Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin (AG
GPRS) sowie die Arbeits- und Sozialministerkonferenz
(ASMK) rekrutiert. Diese Grundgesamtheit besteht aus
N = 339 Vertreterinnen und Vertretern der LRV-
Beteiligten. Die Befragung wurde als Online-Fragebogen
umgesetzt.
Der unbereinigte Rücklauf betrug n = 184 ausgefüllte
Online-Fragebögen, was einer unbereinigten Rücklaufquote
von 54 % entsprach. Eine Rücklaufquote auf Basis dieser
Angaben anzugeben, ist jedoch aus zwei Gründen nicht
angemessen: Erstens kam es vor, dass Befragte in
Personalunion Vertreterin oder Vertreter von zwei LRV-
Beteiligten sind. Sie wurden eingeladen, je einen Fragebogen
für jeden LRV-Beteiligten auszufüllen, füllten aber häufig
nur einen Fragebogen aus und erklärten, dass dieser für
beide LRV-Beteiligten gelten sollte. In einem ersten
Bereinigungsschritt wurden diese Fragebögen doppelt
gezählt, als hätten diese Befragten je einen für beide durch
sie vertretenen Institutionen ausgefüllt, so dass sich der
Rücklauf auf n = 195 ausgefüllte Fragebögen erhöhte.
Zweitens gehören zu den Unterzeichnenden der LRV
auch Institutionen, die – wie sich im Rahmen der
Feldarbeit herausstellte – de facto nicht an der LRV
mitarbeiten und niemals am Steuerungsgremium teilgenommen
haben. Diese sollten daher nicht der Grundgesamtheit
zugeschlagen werden. In einem zweiten
Bereinigungsschritt wurde daher die Grundgesamtheit von 339 auf
318 reduziert. Die durch diese Schritte bereinigte
Rücklaufquote betrug 61 %. Die Größe der Grundgesamtheit
und den Rücklauf nach Akteursgruppen zeigt Tabelle 2.
Tabelle 2: Rücklauf der Online-Befragung nach Akteursgruppe
Akteursgruppe Zur Befragung
eingeladen
An Befragung
teilgenommen
Rücklaufquote Bereinigte
Rücklaufquote
GKV 97 60 61,9 % 68,0 %
SPV 97 55 56,7 % 57,7 %
GRV 52 11 21,2 % 30,6 %
GUV 34 16 47,1 % 52,9 %
Vertretung des Landes 16 13 81,3 % 81,3 %
Bundesagentur für Arbeit 16 16 100,0 % 100,0 %
Arbeitsschutz 10 7 70,0 % 90,0 %
Kommunale Spitzenverbände 17 6 35,3 % 46,2 %
Gesamt 339 184 54,3 % 61,3 %
1.4.3.3 Fallstudien zur Zusammenarbeit unter dem
Dach der Landesrahmenvereinbarungen
Zur Primärerhebung für Kapitel 3 gehören 16
Fallstudien – eine Fallstudie je Bundesland. Fallstudien sind als
qualitative Methodik geeignet, Fragen zu beantworten,
zu denen die Antwortmöglichkeiten noch unbekannt
sind. Jede Fallstudie hatte ein Schwerpunktthema, das
als Zugang für die Zusammenarbeit unter dem Dach der
LRV diente. Die Schwerpunktthemen wurden mit
Vertreterinnen und Vertretern der LRV abgestimmt.
Eine Fallstudie wurde in der Regel durch fünf Interviews
realisiert, denen ein Interviewleitfaden zugrunde lag.
Die Auswahl der Interviewpersonen richtete sich nach
dem jeweiligen Schwerpunktthema. Einige Interviews
18
– 30 –
wurden als Gruppeninterviews mit bis zu vier Personen
durchgeführt. Meist handelte es sich um
Interviewpartnerinnen und -partner, die in die Arbeit der LRV bzw.
das zugehörige Steuerungsgremium involviert sind, und
Einschätzungen und Erfahrungen aus erster Hand
abgeben können. Neben den LRV-Beteiligten waren auch
Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner
aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und der
Arbeitswelt einbezogen. Eine Vertretung des Landes und
der Kranken- bzw. Pflegekassen nahm an jeder
Fallstudie teil. Vertretungen der Unfallversicherung (UV) und
Rentenversicherung (RV) waren häufig unter den
Interviewpersonen, Vertretungen der Kommunen und der
Arbeitswelt nur in solchen Fallstudien, die ein auf eine
solche Zusammenarbeit hin fokussiertes
Schwerpunktthema hatten.
Jeder Fallstudie ging ein exploratives Gespräch voraus,
das mit den LRV-Beteiligten geführt wurde. Im Rahmen
dieses explorativen Gesprächs wurden die
Interviewpersonen für die jeweilige Fallstudie festgelegt. Zudem
wurden die LRV-Beteiligten gebeten, einen Basisfragebogen
auszufüllen, der bestimmte Sachinformationen zur LRV
und deren Gremium abfragte (z. B. zur
Zusammensetzung der Mitglieder des Steuerungsgremiums).
In der Regel führten zwei Interviewerinnen bzw.
Interviewer die Interviews durch. Im Vorfeld jedes Interviews
wurden Einverständniserklärungen eingeholt, um die
Interviews auf Basis einer informierten Einwilligung zu
führen. Die Gespräche wurden (bis auf eine Ausnahme)
aufgezeichnet und transkribiert, zudem wurde ein
Protokoll geführt. Sie waren auf eine Dauer von 30 Minuten
ausgelegt, für Gruppeninterviews waren 60 bis 90
Minuten vorgesehen. Die qualitative Auswertung basiert auf
den Transkriptionen, Protokollen sowie der LRV selbst.
Insgesamt wurden 64 Interviews mit 84 Personen
geführt. Die Auswertung erfolgte inhaltsanalytisch unter
Verwendung der Analysesoftware MAXQDA. Die
Kategorien der Analyse gingen aus den Fragestellungen hervor,
die gemäß dem Konzept für den zweiten
Präventionsbericht der NPK zu den LRV zu beantworten waren.
1.4.4 METHODEN ZUR ANALYSE UND
DARSTELLUNG DES NPK‑VORHABENS
In den Abschnitten 1.4.4.1–1.4.4.3 werden die Methoden
zur Analyse und Darstellung des NPK-Vorhabens zur
gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit beschrieben.
1.4.4.1 Sichten von Vorarbeiten und Literatur zum
NPK-Vorhaben
Für das Kapitel 4 zum Vorhaben der NPK anhand der
Themen Gesundheitsförderung und Prävention in der
Pflege und Psychische Gesundheit im familiären
Kontext eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zur
Gesundheitsförderung und Prävention zu erproben,
wurden verschiedene Vorarbeiten (z. B. Protokolle von
Workshops, Vorhabensbeschreibungen, Vorlagen für
Unterstützungsbeiträge) und Literatur (z. B.
Zwischenberichte der Konzertierten Aktion Pflege, Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe Kinder psychisch- und
suchterkrankter Eltern, Bestandsaufnahmen und Literaturrecherchen
des GKV-Bündnisses für Gesundheit) gesichtet.
1.4.4.2 Analyse der Unterstützungsbeiträge zum
NPK-Vorhaben
Zur Entwicklung eines Verständnisses des NPK-
Vorhabens wurden Unterstützungsbeiträge analysiert, die bis
zum 03.01.2022 von am NPK-Vorhaben beteiligten
Akteuren dokumentiert und an die NPK-Geschäftsstelle
übermittelt wurden. Der Auswertung lagen folgende
Analysefragen zugrunde: Welche Aktivitäten sind geplant oder
werden bereits durchgeführt und von wem? Welche
Kooperationen sind geplant, neu entstanden bzw.
bestehen bereits? Inwiefern sind die durchgeführten
Aktivitäten qualitätsgesichert? Welche (vorläufigen) Ergebnisse
wurden erzielt (z. B. im Hinblick auf erreichte Personen
oder etablierte Steuerungsstrukturen und
Vernetzungsprozesse)? Inwiefern wird durch die Kombination der
Unterstützungsbeiträge gewährleistet, dass
gesamtgesellschaftlich und politikfeldübergreifend vorgegangen
wird, verhältnis- und verhaltensbezogene Aktivitäten
umgesetzt werden und die Aspekte Partizipation sowie
Vielfalt/Diversität berücksichtigt werden?
1.4.4.3 Workshops mit den Beteiligten des
NPK-Vorhabens
Es wurden zwei Workshops durchgeführt, die das Ziel
hatten, das (Selbst-)Verständnis des NPK-Vorhabens zu
schärfen. Teil der Workshop-Methodik war die
Verwendung einer Programmtheorie, durch die Inputs und
Aktivitäten der stimmberechtigten NPK-Mitglieder, Outputs
dieser Aktivitäten sowie angestrebte Wirkungen
formuliert wurden. Die so gesammelten Informationen flossen
in die Darstellung der Notwendigkeit und des Nutzens
eines gesamtgesellschaftlichen Agierens sowie des
Hintergrunds und der Ziele des NPK-Vorhabens ein.
19
– 31 –
1.4.5 AUSWERTUNG VON DATEN ZU DEN
AUSGABEN
Für die Darstellung der Ausgaben in Kapitel 6 wurden
die Daten der Gesundheitsausgabenrechnung des
Bundes (Statistisches Bundesamt [Destatis], o. D.)
verwendet. Die Statistik „23611 Gesundheitsausgabenrechnung“
wurde als Datenquader für die Jahre 2017 bis 2020
exportiert.
Für Kapitel 6 stellten außerdem die stimmberechtigten
Mitglieder der NPK Angaben zu ihren Ausgaben für
Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung.
1.4.6 BEITRÄGE DER BERATENDEN
NPK‑MITGLIEDER ZU IHREM ENGAGEMENT IM
SINNE DER BUNDESRAHMENEMPFEHLUNGEN
Die beratenden NPK-Mitglieder wurden eingeladen, für
Kapitel 2 zum Stand der Umsetzung der BRE über ihr
Engagement im Sinne der BRE in Form eines Textbeitrags
zu berichten. Die Beiträge der beratenden Mitglieder, die
die Einladung annahmen, sind in Kapitel 2 integriert.
1.4.7 WEITERE BEITRÄGE
In Kapitel 5 wird unter anderem über GKV- und SPV-
spezifische Regelungen des Präventionsgesetzes berichtet.
Hierzu hat der GKV-Spitzenverband Unterkapitel zu
folgenden Themen beigetragen:
– Weiterentwicklung des GKV-Leitfadens Prävention
nach § 20 Abs. 2 SGB V,
– individuelle verhaltensbezogene Leistungen nach
§ 20 Abs. 5 SGB V,
– ärztliche Präventionsempfehlungen nach § 20
Abs. 5, § 25 Abs. 1 S. 2 und § 26 Abs. 1 S. 3 SGB V
sowie
– Weiterentwicklung des SPV-Leitfadens Prävention in
stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI.
Weiterhin hat der GKV-Spitzenverband den Abschnitt 6.3
verfasst, in dem Empfehlungen zur Weiterentwicklung
der Ausgabenwerte abgegeben werden.
Ein Beitrag der Kooperationsgemeinschaft der
Koordinierungsstellen der Betrieblichen
Gesundheitsförderung (BGF) berichtet über die Arbeit der regionalen
BGF-Koordinierungsstellen nach § 20b Abs. 3 SGB V
(Abschnitt 2.1.1).
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) in Kooperation mit IGES charakterisiert mit
ihrem Beitrag eine der Zielgruppen des NPK-Vorhabens:
die beruflich Pflegenden (Anhang 1.1).
Durch einen Beitrag des Robert Koch-Instituts (RKI) in
Kooperation mit der BAuA wird eine der weiteren
Zielgruppen des NPK-Vorhabens charakterisiert: die
pflegenden Angehörigen (auch: informell Pflegende; Anhang
1.2).
Für die Analyse zur gesundheitlichen Lage und zu den
Präventionsbedarfen und -potenzialen von Kindern
psychisch (einschließlich sucht-)belasteter Eltern
(Anhang 1.4) wurde eine wissenschaftliche Recherche und
Analyse beauftragt (Ausführung durch Laura Hoffmann
und Matthias Richter vom Lehrstuhl für Soziale
Determinanten der Gesundheit der Technischen Universität
München).
Die Folgen der COVID-19-Pandemie für die lebenswelt-
und soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und
Prävention werden im Rahmen zweier Expertisen
betrachtet, die als gemeinsamer Gastbeitrag (Kapitel 7)
vorgelegt wurden. Die Expertisen wurden von Hajo Zeeb
und Team (Leibniz Institut für Präventionsforschung und
Epidemiologie) sowie von Nico Dragano und Team
(Institut für Medizinische Soziologie an der Heinrich-
Heine-Universität Düsseldorf/Universitätsklinikum) erstellt.
1.4.8 STÄRKEN UND SCHWÄCHEN DER METHODIK
Ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des zweiten
NPK-Präventionsberichts lag darauf, das Engagement der
stimmberechtigten und beratenden Mitglieder im Sinne
der BRE zu berichten (Kapitel 2). Dieses Engagement
wird auf Basis von veröffentlichten Dokumenten sowie
Datenzusammenstellungen und Texten dargestellt, die
die stimmberechtigten NPK-Mitglieder zur Verfügung
gestellt hatten. Mit dieser Vorgehensweise wurde auf
methodische Schwächen reagiert, die der erste NPK-
Präventionsbericht konstatiert hatte. Im Rahmen des ersten
NPK-Präventionsberichts wurde eine Online-Erhebung
von Aktivitäten der Gesundheitsförderung und
Prävention durchgeführt, um eine große Zahl von
Organisationen mit ihren Sichtweisen und Erfahrungen zu
beteiligen und (neben anderen Inhalten) Aktivitäten auf Basis
der BRE zu erfassen. Bei einigen Akteursgruppen zeigte
sich ein geringer Rücklauf, der die Repräsentativität der
Ergebnisse einschränkte. Zudem wurde der
retrospektive Charakter der Erhebung als Einschränkung der
Aussagekraft der Ergebnisse bewertet, insofern manche Ak-
20
– 32 –
teure nicht mehr in der Lage waren, die Informationen
im Nachhinein zu ermitteln oder korrekt zu erinnern.
Besonderheiten des Einzelfalls konnten nicht oder nur
begrenzt berücksichtigt werden, sodass einzelne
Befragte möglicherweise nicht zu Aspekten Stellung nahmen,
die aus ihrer Sicht besonders relevant waren.
Um diese methodischen Schwächen einer Online-
Erhebung von Aktivitäten der Gesundheitsförderung
und Prävention zu vermeiden, wurde für den zweiten
NPK-Präventionsbericht eine alternative Vorgehensweise
gewählt, um das Engagement im Sinne der BRE zu
erfassen: Die stimmberechtigten sowie beratenden NPK-
Mitglieder können dieses gemäß ihrem jeweiligen
Verständnis von Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und
Teilhabeförderung darstellen. Es ist davon auszugehen,
dass der retrospektive Charakter der Darstellung
unproblematisch ist, weil die NPK-Mitglieder auf ihre
vorhandenen Dokumentationen und Daten zurückgreifen
können. Soweit quantitative Angaben gemacht werden,
entspricht deren Güte der der jeweiligen
Dokumentationssysteme. Vor dem Hintergrund der Erfahrung mit der
Erarbeitung von Kapitel 2 sowie dem erzielten Ergebnis
kann festgehalten werden, dass die hier gewählte
Methodik geeignet ist, das Engagement der
stimmberechtigten und beratenden NPK-Mitglieder darzustellen.
Ein zweiter Schwerpunkt des Berichts ist der Stand der
Umsetzung der LRV. Hierfür wurden zwei
Primärerhebungen durchgeführt (standardisierte Online-Befragung
und Fallstudien). Auch für die Konzeption und
Durchführung der Erhebungen zu den LRV wurde auf Erfahrungen
bei der Erarbeitung des ersten NPK-Präventionsberichts
aufgebaut. Die Inhaltsanalyse der LRV aus dem ersten
NPK-Präventionsbericht konnte aktualisiert und die
standardisierte Online-Befragung des ersten NPK-
Präventionsberichts in größeren Teilen fortgeschrieben werden.
Mit der qualitativen Fallstudienmethodik erweitert der
zweite NPK-Präventionsbericht den Blickwinkel des
ersten, insofern nicht nur die LRV, sondern auch die
Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV mit ihren formalen
und informalen Strukturen, Hemmnissen und
förderlichen Faktoren untersucht wurde. Der Vorteil der
qualitativen Methodik lag darin, dass durch sie detaillierte
Einblicke in die Praxis der Zusammenarbeit unter dem
Dach der LRV gewonnen werden konnten. Als Stärke
dieses Ansatzes ist zudem die Kombination qualitativer und
quantitativer Forschung hervorzuheben.
Eine methodische Schwäche bei der Untersuchung der
Zusammenarbeit unter dem Dach der LRV lag in der
Abfolge des Einsatzes beider Methoden. Durch den
zeitlichen Rahmen der Erarbeitung des zweiten NPK-
Präventionsberichts war es nicht möglich, zuerst die qualitativen
Erhebungen durchzuführen, um dann, auf Basis der
Ergebnisse dieser Erhebungen den Fragebogen für die
standardisierte Befragung zu entwickeln. Dies ist bei der
Kombination qualitativer und quantitativer Methoden
das übliche Vorgehen, weil es die Güte von
Erhebungsinstrumenten verbessert, wenn diese auf Basis eines
möglichst großen Gegenstandsvorwissens entwickelt
werden.
Weitere methodische Stärken und Schwächen
spezifischer Quellen und Methoden werden in den
jeweiligen Kapiteln dargelegt, wo sie für das Verständnis der
dort berichteten Inhalte benötigt werden. Dies gilt für
Abschnitt 2.4 und die dort dargelegte Recherche
kommunaler Gesundheitskonferenzen sowie für Kapitel 6,
wo einige Schwierigkeiten der Verwendung der
Gesundheitsausgabenrechnung des statistischen Bundesamtes
aufgezeigt werden. Auch der Gastbeitrag (Kapitel 7)
enthält Überlegungen zu methodischen Stärken und
Schwächen.
Die Abschnitte und Kapitel, die vom Robert Koch-
Institut, dem GKV-Spitzenverband, der
Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung
der BGF-Koordinierungsstellen, der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und IGES erstellt
wurden, sowie die universitären Beiträge bringen die
Expertisen unterschiedlicher Organisationen ein und tragen
zusätzlich dazu bei, ein breites Spektrum an Akteuren
an der Erstellung des Berichts zu beteiligen. Darüber
hinaus wurde durch die Einladung an die beratenden
Mitglieder die Möglichkeit geschaffen, das Engagement im
Sinne der Bundesrahmenempfehlungen möglichst vieler
Akteure darzustellen.
21
– 33 –
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat die
Aufgabe, trägerübergreifende, bundeseinheitliche
Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen, BRE) für
die lebens- und arbeitsweltbezogene
Gesundheitsförderung und Prävention zu entwickeln und fortzuschreiben.
Hierfür sind insbesondere gemeinsame Ziele, vorrangige
Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligende
Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations-
und Berichtspflichten festzulegen (§ 20d SGB V). Die
ersten BRE verabschiedete die NPK im Februar 2016; seit
August 2018 liegt eine weiterentwickelte Fassung vor. Die
Ergebnisse des zweiten NPK-Präventionsberichts sollen
genutzt werden, um – beginnend im Jahr 2023 – die BRE
erneut weiterzuentwickeln.
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Aktivitäten,
die die in der NPK vertretenen Akteure seit dem ersten
NPK-Präventionsbericht durchführten, um die in den
BRE formulierten Ziele und Zielgruppen (Tabelle 3)
sowie das übergreifende Struktur- und Prozessziel und die
speziellen Ziele für einzelne Zielgruppen zu erreichen.
Tabelle 3: Ziele und Zielgruppen der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung gemäß
den Bundesrahmempfehlungen
Ziel Zielgruppen
Gesund
aufwachsen
Werdende und junge Familien
Kinder und ihre Eltern in der Kita-Phase
Kinder und Jugendliche im Schulalter bzw. in der Ausbildung
Jugendliche und junge Erwachsene im Studium
Gesund leben
und arbeiten
Beschäftigte
Betriebe, insbesondere kleinste, kleine und mittlere Betriebe und ihre Beschäftigten
Arbeitslose Menschen
Ehrenamtlich Tätige
Gesund im
Alter
Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune
Personen in der Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung
Quelle: Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V, Fassung vom 29.08.2018.
Anmerkung: Beschäftigte sind bedarfsbezogen unterschiedlich definiert: alle, mit Gesundheitsgefährdungen Belastete, Beschäftigte
mit spezifischen Bedarfen, z. B. Frauen und Männer, Menschen mit Behinderungen, Ältere, Menschen mit
Migrationsgeschichte, Führungskräfte.
Die Darstellung erfolgt zum einen für die Träger der NPK:
gesetzliche Krankenversicherung (GKV), gesetzliche
Rentenversicherung (GRV), gesetzliche Unfallversicherung
(GUV), soziale Pflegeversicherung (SPV) sowie
Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG). Sie haben in den BRE festgelegt, welche
Leistungen zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und
Teilhabeförderung sie zur Erreichung der Ziele Gesund
aufwachsen, Gesund leben und arbeiten sowie Gesund
im Alter erbringen, wie sie bei der Leistungserbringung
einzeln und in Kooperation mit anderen vorgehen sowie
welche Instrumente der Qualitätssicherung und
Evaluation sie einsetzen. Es folgt eine Darstellung des
Engagements des Verbands der Privaten Krankenversicherung
e. V., der sich im Auftrag seiner Mitglieder, den
Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
(PKV), auf freiwilliger Basis verpflichtet hat, an der
Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie mitzuwirken
und als stimmberechtigtes Mitglied in der NPK vertreten
ist.
Zum anderen erfolgt eine Darstellung des Engagements
der beratenden NPK-Mitglieder, welche neben den
stimmberechtigen NPK-Mitgliedern sowie weiteren
Akteuren für das Gelingen einer gesamtgesellschaftlichen
Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsförderung
und Prävention ebenfalls in der Verantwortung sind.
Die in der NPK als beratende Mitglieder vertretenen
Organisationen wurden eingeladen, ihr Engagement zur
Gesundheitsförderung und Prävention vorzustellen. Für
diese Akteure enthalten die BRE keine spezifischen
Festlegungen zu den Aktivitäten, die sie unter dem Dach der
nationalen Präventionsstrategie umsetzen. Sie sind
jedoch entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit einge-
2 Stand der Umsetzung der
Bundesrahmenempfehlungen
22
– 34 –
laden, sich in die zielbezogenen Umsetzungsaktivitäten
einzubringen. Welche Aktivitäten im Sinne der BRE
erfolgen, unterliegt somit einem Interpretationsspielraum.
Die Beiträge zeigen auf, wie vielfältig das Engagement
ist und welche Möglichkeiten für gemeinsames und sich
gegenseitig ergänzendes Handeln bestehen.
Die Darstellung des Engagements der stimmberechtigten
NPK-Mitglieder basiert auf einer Dokumentenanalyse.
Die beratenden NPK-Mitglieder wurden eingeladen, über
ihr Engagement im Sinne der BRE zu berichten. Somit
unterscheidet sich die Grundlage der Darstellung vom
ersten NPK-Präventionsbericht, für den das Engagement
mittels einer Online-Erhebung abgefragt wurde. Weitere
Informationen zur Methodik sind in Abschnitt 1.4
enthalten.
Abschließend werden die Ergebnisse einer Recherche zu
in Deutschland etablierten Steuerungsstrukturen für
Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und
Teilhabeförderung auf kommunaler Ebene (Städte, Landkreise und
Gemeinden) berichtet. Die Etablierung solcher Strukturen
wurde 2018 als übergreifendes Struktur- und Prozessziel
in den BRE definiert: „Die Träger der NPK unterstützen
die für die unterschiedlichen Lebenswelten
Verantwortlichen dabei, verstärkt Steuerungsstrukturen für
Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung
zu etablieren. Dies gilt insbesondere auf kommunaler
Ebene (Städte, Landkreise und Gemeinden). Sie
unterstützen dabei auch übergreifende Vernetzungsprozesse.
Sie wirken auf die Verankerung dieser Strukturen und
Prozesse in den Landesrahmenvereinbarungen hin“.
Anhand der Ergebnisse erfolgt eine Einordnung, inwiefern
hier Fortschritte erzielt werden konnten.
6 Bei der Darstellung von Zeitreihen wird zudem das Jahr 2017 berücksichtigt, um an die Berichterstattung im Rahmen des ersten
Präventionsberichts der NPK anzuschließen.
2.1 GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG
SOWIE PRIVATE KRANKEN‑ UND
PFLEGEVERSICHERUNG
Nachfolgend wird das Engagement der
Sozialversicherungsträger (GKV, GRV, GUV, SPV, SVLFG, Bundesagentur
für Arbeit) sowie der PKV im Sinne der BRE dargestellt.
2.1.1 GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein breites
Spektrum von Leistungen zur Förderung der Gesundheit und
zum Schutz vor Krankheiten für ihre 73 Millionen
Versicherten (90 % der Bevölkerung). Mit diesen Leistungen
sollen zum einen das selbstbestimmte
gesundheitsorientierte Handeln gefördert (Gesundheitsförderung),
Krankheitsrisiken bei gesunden Versicherten verhindert
und vermindert (Primärprävention) und zum anderen
gesundheitsförderliche Strukturen in Lebenswelten und
Betrieben unterstützt (Gesundheitsförderung in
Lebenswelten und Betrieben) werden. Aber auch der Schutz
vor übertragbaren Erkrankungen (Schutzimpfungen),
die Früherkennung und -behandlung von
Krankheitsvor- und -frühstadien (Sekundärprävention) sowie die
Unterstützung bereits erkrankter Versicherter, um
Verschlechterungen oder Folgeerkrankungen zu vermeiden
(Tertiärprävention), gehören zu den Leistungen der GKV
im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Die
Leistungen der GKV tragen mittelbar oder unmittelbar
zur Erreichung der in den BRE formulierten Ziele bei.
Entsprechend der gesetzlich definierten Berichtspflicht
gemäß § 20d Abs. 4 SGB V wird die folgende Darstellung
auf die Leistungen zur Gesundheitsförderung und
Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) und Leistungen
zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF, § 20b und
c SGB V) beschränkt. Die Ziele, Handlungsfelder und
Qualitätsanforderungen für diese Leistungen werden im
Leitfaden Prävention (GKV-Spitzenverband, 2022) unter
Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes definiert
(vgl. Abschnitt 5.1).
Die Leistungen in Lebenswelten adressieren alle drei
Zielbereiche der BRE – Gesund aufwachsen, Gesund
leben und arbeiten sowie Gesund im Alter. Die
Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören
zum Zielbereich Gesund leben und arbeiten. In diesem
Kapitel wird das präventive und gesundheitsfördernde
Engagement der GKV für die Berichtsperiode von 2018
bis 2021 dargestellt.6
23
– 35 –
2.1.1.1 Gesundheitsförderung und Prävention in
Lebenswelten
Die Leistungen der GKV gemäß § 20a SGB V zielen
darauf ab, die Verantwortlichen in den Lebenswelten
dabei zu unterstützen, gesundheitsförderliche Strukturen
auf- bzw. auszubauen, das Wissen zu Möglichkeiten der
strukturellen und individuellen Gesundheitsförderung
und ein kompetentes Gesundheitshandeln zu stärken
sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und
Prävention zu planen, umzusetzen und zu evaluieren. Das
Engagement der GKV ist darauf ausgerichtet, Gesundheit
nachhaltig in den Lebenswelten zu integrieren und jeden
Einzelnen darin zu befähigen, sich nach der zeitlich
befristeten Unterstützung durch die GKV eigenständig für
eine gesundheitsförderliche Gestaltung seiner
Lebenswelt einzusetzen (Empowerment-Ansatz; GKV-
Spitzenverband, 2022). Das Leistungsportfolio der gesetzlichen
Krankenkassen in der Gesundheitsförderung und
Prävention fußt auf zwei wesentlichen Säulen:
1. der Unterstützung bei der Gestaltung
gesundheitsförderlicher Verhältnisse in Lebenswelten und
2. der Etablierung niedrigschwelliger
verhaltensbezogener Angebote und Maßnahmen, für den Erwerb
von Kompetenzen für einen gesundheitsbewussten
Lebensstil (GKV-Spitzenverband, 2022).
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unter anderem
folgende Leistungen (GKV-Spitzenverband, 2022):
– Unterstützung bei Bedarfsermittlung und
Zielentwicklung,
– Moderation und Projektmanagement,
– Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung
gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen,
– Fortbildung von Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren (Fachkräfte sowie Personen aus der
Lebenswelt bzw. Zielgruppe im Sinne von Peer-Education)
zu Gesundheitsförderung und Prävention,
– Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver
Maßnahmen,
– Dokumentation, Evaluation, Qualitätssicherung,
– Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit sowie
– Förderung von Vernetzungsprozessen.
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die
Bereitschaft der für die Lebenswelt Verantwortlichen,
Vorschläge umzusetzen sowie eine angemessene
Eigenleistung zu erbringen (§ 20a Abs. 2 SGB V). Die
Aktivitäten der GKV werden durch eigene Fachkräfte der
Krankenkassen oder durch externe Fachkräfte erbracht.
7 Stand 01.01.2023.
Ferner können Fachkräfte oder andere Personen aus
einer Lebenswelt bzw. Zielgruppe mittels spezifischer
Schulungskonzepte zu Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren fortgebildet werden (Peer-Ansatz, Peer-
Education). Schließlich kann die Leistungserbringung auch in
Form der Bereitstellung qualitätsgesicherter Konzepte
und Programme oder einer finanziellen Unterstützung
erfolgen.
Die Leistungen der GKV zur Gesundheitsförderung und
Prävention in Lebenswelten werden durch mehrere
Krankenkassen gemeinsam oder durch einzelne
Krankenkassen erbracht. In beiden Fällen stehen die
Leistungen der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung
und Prävention allen GKV-Versicherten in der jeweiligen
Lebenswelt unabhängig von der Mitgliedschaft in einer
bestimmten Krankenkasse zur Verfügung.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach § 20a
Abs. 3 und 4 SGB V hat der GKV-Spitzenverband die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
seit 2016 damit beauftragt, die Krankenkassen bei der
Wahrnehmung ihrer Präventionsaufgaben in
Lebenswelten zu unterstützen. Die dafür gesetzlich
festgeschriebenen Finanzmittel aus dem Ausgabenbetrag der
Krankenkassen für die Gesundheitsförderung in
Lebenswelten wurden quartalsweise zur Verfügung gestellt. Die
gesetzlichen Krankenkassen haben 2016 das GKV-
Bündnis für Gesundheit als gemeinsame Initiative zur
Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung
und Prävention in Lebenswelten gegründet. Vor diesem
Hintergrund wurde die BZgA im Kontext der Umsetzung
des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit verschiedenen
Aufgabenpaketen beauftragt.
Parallel dazu hat der GKV-Spitzenverband die
Rechtmäßigkeit der Finanzierung der BZgA als staatliche
Behörde durch Beitragsmittel der gesetzlichen
Krankenversicherung überprüfen lassen. Vor dem Hintergrund
des Urteils des Bundessozialgerichts vom 18.05.2021 (B
1 A 2/20R) hat der GKV-Spitzenverband die Zahlungen
eingestellt und mit der BZgA und unter Beteiligung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine
Vereinbarung zu einer übergangsweisen Umsetzung von § 20a
Abs. 3 und 4 SGB V getroffen, die die Aktivitäten des
GKV-Bündnisses für Gesundheit mit den noch bei der
BZgA vorhandenen GKV-Mitteln gewährleistet. Darüber
hinaus haben sich die 96 gesetzlichen Krankenkassen7
auf Grundlage einer gemeinsamen Selbstverpflichtung
dafür eingesetzt, dass die etablierten Strukturen und
24
– 36 –
Projekte des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit dem
Schwerpunkt auf sozial und gesundheitlich
benachteiligten Menschen fortgeführt werden können. Die
Kooperation zur Fortführung des GKV-Bündnisses für Gesundheit
als Initiative der gesetzlichen Krankenkassen wird
umgesetzt, bis eine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt.
Der GKV-Spitzenverband, die Krankenkassen und deren
Verbände setzen sich für eine Fortentwicklung des § 20a
Abs. 3 und 4 SGB V ein8.
Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen
Im Folgenden wird über die Aktivitäten der
Krankenkassen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung
berichtet. Die zusammenfassende Darstellung der
Aktivitäten beruht auf ausgewählten Inhalten der jährlichen
GKV-Präventionsberichte der Jahre 2018 bis 2022
(Medizinischer Dienst Bund [MD Bund] & GKV-
Spitzenverband, 2022; Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen [MDS] & GKV-Spitzenverband,
2018, 2019, 2020, 2021). Ergänzend wird das
kassenartenübergreifende Engagement im Rahmen der
gemeinsamen Initiative GKV-Bündnis für Gesundheit anhand
ausgewählter Projekte dargestellt.
Erreichte Lebenswelten und Zielgruppen
Etwa ein Fünftel der deutschen Bevölkerung sind
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Destatis, 2022).
Die frühzeitige Stärkung der Gesundheitsressourcen ist
ein wesentliches Kriterium lebenslanger Prävention und
Gesundheitsförderung. Kinder und Jugendliche stellen
deshalb eine wesentliche Zielgruppe dar. Die
Krankenkassen haben in den Jahren 2017 bis 2021 gezielt mit
Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention
in Lebenswelten in Schulen und
Kindertageseinrichtungen unterstützt. Ein Beispiel für ein
kassenartenübergreifendes Projekt in Kindertageseinrichtungen ist der
„Anerkannte Bewegungskindergarten mit dem
Pluspunkt Ernährung“ in Nordrhein-Westfalen (MD Bund &
GKV-Spitzenverband, 2022). Die teilnehmenden
Kindertageseinrichtungen werden dabei unterstützt, Konzepte
zu den Themen Bewegung und Ernährung in den Alltag
der Kindertageseinrichtung zu integrieren. In jedem der
Jahre 2017, 2018 und 2019 wurden ca. 25.000 Schulen
8 Am 16.05.2023 ist eine gesetzliche Neuregelung von § 20a SGB V in Kraft getreten, mit der die verpflichtende Zusammenarbeit des
GKV-Spitzenverbandes mit der BZgA entfallen ist und die Grundlagen für eine Fortführung des GKV-Bündnisses für Gesundheit in
GKV-eigenen Strukturen geschaffen wurden.
9 Zur Einordnung der Zahlen: In Deutschland gibt es ca. 33.500 Schulen (Statistisches Bundesamt (2018) und
58.500 Kindertageseinrichtungen (Destatis (2021). Dieselbe Lebenswelt (Schule, Kindertageseinrichtung, Kommune, etc.) kann über
mehrere Jahre unterstützt werden und wird dann in jedem der Jahre erneut gezählt.
10 www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/kommunales-foerderprogramm/
(Grundschulen, Gesamt-/Sekundarschulen, Gymnasien
und weitere Schularten) unterstützt. Die Anzahl
erreichter Kindertageseinrichtungen stieg von ca. 11.000 im
Jahr 2017 auf 15.000 im Jahr 2019.9 In den Jahren 2020
und 2021 sank die Anzahl erreichter Schulen und
Kindertageseinrichtungen aufgrund der Auswirkungen sowie
der Beschränkungen während der COVID-19-Pandemie
(siehe unten). Die Anzahl der erreichten Kommunen
hat sich von 2017 bis 2021 in etwa verdreifacht (2017:
559, 2021: 1.650). Diese Entwicklung spiegelt die
Bedeutung wider, die die kommunale Gesundheitsförderung
in den vergangenen Jahren erlangt hat. Die Kommune
spielt als sogenanntes Dach-Setting, unter dem weitere
Lebenswelten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen
oder Familienzentren verortet sind, insbesondere in der
Steuerung von Gesundheitsförderung und Prävention
eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen unterstützen
Kommunen auch durch das Kommunale
Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit (siehe
unten).10
Die insgesamt durch Leistungen der GKV zur
Gesundheitsförderung und Prävention erreichte Anzahl an
Lebenswelten ist von ca. 40.000 im Jahr 2017 auf ca.
45.000 im Jahr 2019 gestiegen (vgl. Abbildung 3).
Aufgrund der erschwerten Bedingungen während der
COVID-19-Pandemie verringerte sich die Anzahl
erreichter Lebenswelten im Jahr 2020 auf etwa 36.000.
Kontaktbeschränkungen und andere Prioritäten der für die
Lebenswelten Verantwortlichen führten dazu, dass
weniger Aktivitäten umgesetzt werden konnten. Zwar
wurde die Mehrheit (69 %) der vor März 2020 begonnenen
Lebensweltprojekte weitergeführt, 27 % wurden jedoch
auf bestimmte oder unbestimmte Zeit ausgesetzt und
4 % wurden abgebrochen. 36 % der Aktivitäten fanden
in veränderter Form (etwa in einem digitalen Format
oder in Form einer Eins-zu-eins-Betreuung) oder mit
Einschränkungen (z. B. geringere Teilnehmerzahl,
Wegfall einzelner Bestandteile, On-off-Modus) statt. Nur
wenige Aktivitäten (7 %) konnten ohne Einschränkungen
fortgesetzt werden. 2021 stieg die Anzahl der erreichten
Lebenswelten auf 41.000 an und näherte sich damit
deutlich dem Niveau vor der COVID-19-Pandemie an,
wobei die Anzahl der erreichten Schulen,
Kindertageseinrichtungen und Kommunen jeweils nur geringfügig
25
– 37 –
vom Vorjahr abweicht. Der Anstieg im Jahr 2021 ist in
großen Teilen dadurch zu erklären, dass sich die Anzahl
11 Um welche Lebenswelten es sich dabei neben Einrichtungen der Kinder-/Jugendhilfe, Einrichtungen für Freizeitgestaltung,
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäusern handelt, ist unklar. Dies zeigt, dass das dem
Präventionsbericht zugrunde liegende Dokumentationsinstrument an dieser Stelle einer Erweiterung bedarf. In regelmäßigen
Abständen entwickeln der GKV-Spitzenverband und der MD Bund in Abstimmung mit den Krankenkassen die Dokumentation weiter.
12 In den Jahren zuvor wurde eine andere Erhebungsmethode verwendet, sodass keine vergleichbaren Angaben vorliegen.
der erreichten anderen Lebenswelten von 2020 (4.900)
auf 2021 (9.100) fast verdoppelte.11
Abbildung 3: Anzahl erreichter Lebenswelten im Zeitverlauf
2017
39.551
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
2018
42.191
2019
45.077
2020
36.311
2021
40.650
Quelle: MD Bund & GKV-Spitzenverband, 2022; MDS & GKV-Spitzenverband, 2018, 2019, 2020, 2021.
Durch die Leistungen der GKV zur Gesundheitsförderung
und Prävention in Lebenswelten wurden im Jahr 2019
ca. 6,8 Millionen Personen direkt erreicht.12 Im Jahr 2020
wurde die Anzahl erreichter Personen nicht
ausgewiesen, da die Erfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie
unsicher erschien. Es ist jedoch, trotz intensivierter
Bemühungen und Anpassungen z. B. hinsichtlich der
Ansprache und Umsetzung, von einem Rückgang der Anzahl
erreichter Personen auszugehen. Im Jahr 2021 wurden
ca. 6,0 Millionen Personen direkt erreicht. Auch hier
zeigt sich – wie bei den erreichten Lebenswelten – eine
Annäherung an das Niveau vor der COVID-19-Pandemie.
Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention in
Lebenswelten können je nach Bedarf und den
gegebenen Rahmenbedingungen so konzipiert sein, dass sie
sich an alle Personen in einer Lebenswelt richten oder
gezielt bestimmte Personengruppen ansprechen. Seit
2017 zeigt sich, dass der Anteil an Aktivitäten, die alle
Menschen (das heißt keine spezifischen Zielgruppen) in
der Lebenswelt adressieren, angestiegen ist (2017: 40 %,
2021: 59 %). Häufig richten sich die spezifischen
Aktivitäten an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z. B.
pädagogische Fachkräfte) sowie an Kinder und
Jugendliche. Z. B. erhalten im Rahmen des Hamburger Projekts
„Landungsbrücke 2“ pädagogische Fachkräfte an
berufsbildenden Schulen Kompetenzen zur Förderung der
Resilienz und Stärkung der psychosozialen Ressourcen
von Schülerinnen und Schülern. Das Projekt richtet sich
an junge Menschen in der vulnerablen Übergangsphase
von der Schule in die Ausbildung bzw. in den Beruf (MD
Bund & GKV-Spitzenverband, 2022).
26
– 38 –
Erreichte Lebenswelten in sozialen Brennpunkten
Das Engagement der GKV zur Gesundheitsförderung und
Prävention soll insbesondere zur Verminderung sozial
bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen
beitragen (§ 20 Abs. 1 S. 2 SGB V). Ein Ansatz dafür ist es,
Lebenswelten, in denen vornehmlich sozial benachteiligte
Menschen leben, gesundheitsförderlich zu gestalten. Vor
diesem Hintergrund dokumentieren die Krankenkassen,
ob eine Aktivität in einem sogenannten sozialen
Brennpunkt stattfand.13 Damit sind Wohngebiete gemeint, in
denen Bewohnerinnen und Bewohner stark von
Einkommensarmut, Integrationsproblemen und
Arbeitslosigkeit betroffen sind und deren soziales Netzwerk
eingeschränkt ist. In den Jahren 2017 bis 2021 befanden
sich schätzungsweise jeweils ca. 30 % aller erreichten
Lebenswelten in sogenannten sozialen Brennpunkten.
Inhalte der Aktivitäten
Die Lebensweltverantwortlichen legen anhand der
bestehenden und/oder erhobenen Bedarfe eigene
inhaltliche Schwerpunkte fest und planen darauf aufbauend
bedarfsbezogene Aktivitäten. Für die Erhebung der
Bedarfe nutzen die Krankenkassen qualitative und
quantitative Methoden und Instrumente, die bedarfsbezogen
singulär oder in Kombination eingesetzt werden.
Häufig werden verschiedene gesundheitsförderliche
Themen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes
miteinander kombiniert. Die häufigsten adressierten Bedarfe
und Leistungserbringungen im Jahr 2021 waren
Bewegung, Ernährung, Gesundheitskompetenz, Stärkung
psychischer Ressourcen, Stressreduktion/Entspannung und
gesundheitsgerechter Umgang miteinander (jeweils ca.
70 % der Aktivitäten). Bewegung und Ernährung
waren auch in den Jahren zuvor ähnlich häufig vertreten.
Der Anteil der Aktivitäten, der Stärkung psychischer
Ressourcen, Stressreduktion/Entspannung und/oder
gesundheitsgerechter Umgang miteinander adressiert, ist
seit 2017 um ca. 25 Prozentpunkte gestiegen. Besonders
stark zugenommen haben auch die Themen
Gesundheitskompetenz (16 % der Aktivitäten in 201814 auf 71 %
in 2021) und Schaffen gesundheitsförderlicher Lebens-
13 „Sozialer Brennpunkt“ ist kein scharf definierter Begriff. Es handelt sich um Wohngebiete, in denen Bewohnerinnen und Bewohner
stark von Einkommensarmut, Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind und deren soziales Netzwerk eingeschränkt
ist. Der Begriff wurde in der sozialwissenschaftlichen Literatur zunehmend durch Begriffe wie „benachteiligtes Quartier“ oder
„Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf“ abgelöst. Weil jedoch der Begriff „sozialer Brennpunkt“ allgemein verständlich ist,
verwendet ihn die GKV im Dokumentationsbogen, der den Präventionsberichten von GKV-Spitzenverband und MD Bund zu Grunde
liegt. Als Hinweis auf die Unschärfe der Terminologie ist der Begriff in Anführungszeichen gesetzt.
14 Im Jahr 2017 wurden die Themen Gesundheitskompetenz und Schaffen gesundheitsförderlicher Lebenswelten noch nicht erfasst.
15 Inhalt entsprechender Gesundheitsförderungsmaßnahme ist es, Individuen die Kompetenzen zu vermitteln, um sich qualifiziert für
verhältnispräventive Maßnahmen einsetzen zu können.
welten15 (ca. 12 % der Aktivitäten in 2018 auf 63 % in
2021). Ein Beispiel für Aktivitäten zum Thema
Gesundheitskompetenz ist das Projekt „BEWARE“
(Bewusstsein, Aufklärung und Resilienz) in Rheinland-Pfalz (MD
Bund & GKV-Spitzenverband, 2022). Es richtet sich an
Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10.
Klassenstufe. Letztere lernen im Rahmen des Projektes,
wie sie Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen
und ihr persönliches Wohlbefinden positiv beeinflussen
können.
Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention in
Lebenswelten können verhaltens- und/oder
verhältnisbezogene Inhalte umfassen (GKV-Spitzenverband, 2022).
Entsprechend der fachlichen Empfehlung, beide Ansätze
sinnvoll miteinander zu kombinieren, waren in den
Jahren 2017 bis 2019 etwa jeweils zwei Drittel aller
Aktivitäten sowohl verhaltens- als auch verhältnisbezogen. In
den Jahren 2020 und 2021 war der Anteil des
kombinierten Ansatzes sogar noch höher (76 % bzw. 78 %).
Kooperationspartner
In etwas mehr als der Hälfte der Aktivitäten zur
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wurden
Kooperationsstrukturen mit Krankenkassen und
Lebensweltverantwortlichen sowie mit weiteren Akteuren in
den Lebenswelten aufgebaut (2017: 52 %; 2021: 61 %).
Am häufigsten waren dies in den Jahren 2017 bis 2021
Vereine und Verbände, die öffentliche Verwaltung und
Ministerien sowie Gesundheits-, Sozial- und
Bildungseinrichtungen.
Qualitätssicherung
In den Jahren 2017 bis 2019 wurde für jeweils ca. 80 %
der Aktivitäten eine Erfolgskontrolle zur
Qualitätssicherung durchgeführt bzw. war dies geplant. In den Jahren
2020 und 2021 sank der Anteil der durchgeführten bzw.
geplanten Erfolgskontrollen auf ca. 70 %. Am
häufigsten wurde die Zufriedenheit der Zielgruppe mit der
Intervention (80 % der Aktivitäten mit Angaben zur Art
der Erfolgskontrolle) erhoben oder eine Erfassung der
Zugänglichkeit/Akzeptanz/Inanspruchnahme (58 %)
27
– 39 –
durchgeführt. Am seltensten wurden
gesundheitsökonomische Analysen durchgeführt oder die Steuerung der
Programme, Gesundheitsparameter oder Kooperation/
Netzwerkbildung betrachtet.
Ziele der GKV
Seit dem Berichtsjahr 2008 setzt sich die GKV auf
freiwilliger Basis regelmäßig Ziele für die
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Die
Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele der aktuellen
Zielperiode 2019 bis 2024 operationalisieren die
Zielstellungen der BRE für die gesetzliche
Krankenversicherung. Sie konzentrieren sich entsprechend auf die
Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in
Lebenswelten nach § 20a SGB V und die betriebliche
Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V und
konkretisieren den gesetzlichen Auftrag an die Krankenkassen
zur Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen und der
gesundheitlichen Chancengleichheit, der Verhinderung
und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie der
Förderung selbstbestimmten gesundheitsorientierten
Handelns. Sie sind zudem synergetisch auf die
Unterstützung abgestimmter und verzahnter Aktivitäten der
unterschiedlichen Verantwortlichen und Zuständigen
in den jeweiligen Lebenswelten bezogen. Die Ziele und
ihre Erreichung werden in den jährlichen GKV-
Präventionsberichten aufgegriffen (z. B. MD Bund & GKV-
Spitzenverband, 2022; MDS & GKV-Spitzenverband, 2018, 2019,
2020, 2021).
Aktivitäten des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Die gesetzlichen Krankenkassen engagieren sich
gemeinsam unter anderem im GKV-Bündnis für Gesundheit –
der Initiative zur Weiterentwicklung von
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Seit ihrer
Gründung im Jahr 2016 hat die gemeinsame Initiative
Strukturen etabliert und weiterentwickelt, ein Portfolio
von Aktivitäten aufgebaut sowie wichtige fachliche
Impulse gegeben. Die Aktivitäten ergänzen das
kassenindividuelle und kassenartenübergreifende Engagement in
den Bundesländern. Zu den Schwerpunkten zählen
unter anderem das Kommunale Förderprogramm und der
Aufbau der Programmbüros, eine Vielzahl landesweiter
Projekte, mehrere bundesweite Projekte, die anteilige
16 In Berlin, Bremen und Hamburg konnten die Bezirke eine Förderung erhalten.
17 Die Auswahl der Kommunen ist auf Basis des German Index of Socioeconomic Deprivation (GISD) des Robert Koch-Instituts erfolgt
(Stand: 25.01.2018). Insgesamt waren 185 Kommunen antragsberechtigt, also in etwa die Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte.
18 Einzelne Gruppen der Bevölkerung sind besonders von sozialbedingter gesundheitlicher Ungleichheit betroffen, z. B. aufgrund ihrer
physischen oder psychischen Konstitution oder infolge geringer materieller Verhältnisse. Solche Gruppen gelten als gesundheitlich
besonders verletzlich bzw. vulnerabel.
Förderung der Koordinierungsstellen Gesundheitliche
Chancengleichheit (KGC) sowie die Förderung von
anwendungsorientierter Forschung und der Aufbau der
Datenbank Wissen für gesunde Lebenswelten (Alayli et al.,
2021). Im Folgenden werden ausgewählte Schwerpunkte
des GKV-Bündnisses für Gesundheit vorgestellt.
Kommunales Förderprogramm
Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat im Jahr 2019 ein
Kommunales Förderprogramm für Landkreise und
kreisfreie Städte16 aufgelegt (GKV-Spitzenverband, 2019,
2021b). Im Rahmen des Programms zum Aufbau
gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen werden
59 Kommunen gefördert, deren Einwohnerschaft unter
Berücksichtigung der Indikatoren Bildung, Beruf und
Einkommen als sozial benachteiligt gilt.17 Die
Krankenkassen leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur
systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der
kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung
sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [BZgA],
2019). Eine weitere Fördervoraussetzung war, dass
Kommunen kaum bzw. nur gering ausgeprägte Strukturen
der Koordination und Steuerung für
Gesundheitsförderung und Prävention aufwiesen. Solche Strukturen sind
essenziell für die strategische und strukturelle
Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention in
der Kommune sowie für die Planung, Umsetzung und
Evaluation bedarfsgerechter Angebote. Über einen
Zeitraum von bis zu fünf Jahren erhalten die Kommunen
neben der finanziellen Förderung eine externe
Prozessbegleitung durch Expertinnen und Experten der
kommunalen Gesundheitsförderung sowie die Möglichkeit,
an Qualifizierungsangeboten teilzunehmen (MDS &
GKV-Spitzenverband, 2019).
Im Rahmen des ebenfalls 2019 gestarteten Programms
zur „Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen
in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und
Prävention“ werden insgesamt 46 kommunale
Projekte bundesweit gefördert (unabhängig von der sozialen
Lage der Einwohnerschaft). Die geförderten
Interventionen sollen auf vulnerable Zielgruppen18 ausgerichtet
sein und einen Beitrag zur Reduzierung gesundheitlicher
Ungleichheit leisten. Die Kommunen legen anhand der
28
– 40 –
bestehenden kommunalen Bedarfe (z. B. Daten aus
der Gesundheits- und Sozialberichterstattung) eigene
Schwerpunkte fest. Mehr als die Hälfte der geförderten
Vorhaben richtet sich an Kinder und Jugendliche aus
suchtbelasteten bzw. psychisch belasteten Familien.
Die in der Regel bei einer Krankenkasse oder einem
Krankenkassenverband angesiedelten Expertinnen
und Experten der Programmbüros des GKV-Bündnisses
für Gesundheit in den 16 Bundesländern begleiten die
Kommunen seit 2019. In der Startphase des
Förderprogramms haben die Programmbüros Antragstellende
insbesondere zur inhaltlichen Ausgestaltung ihrer
Vorhaben beraten; seit 2021 liegt der Fokus auf der fachlichen
Begleitung der laufenden Vorhaben.
Das Kommunale Förderprogramm wird begleitend
evaluiert durch die Prognos AG. Die Ergebnisse liegen
voraussichtlich Ende 2026 vor.
Landesweite Projekte
Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände
haben – unterstützt durch die Programmbüros (siehe
oben) – entsprechend der Schwerpunktlegungen in
den jeweiligen Ländern und den
Landesrahmenvereinbarungen (LRV) landesbezogene Vorhaben auf den
Weg gebracht. Seit 2019 werden unter dem Dach des
GKV-Bündnisses für Gesundheit von den Krankenkassen
insgesamt 40 Vorhaben bundesweit gefördert.
Bundesweite Projekte
(1) teamw()rk für Arbeit und Gesundheit
In dem Projekt „Verzahnung von Arbeits- und
Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ (ab
2023: „teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“) arbeiten
Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit und
Krankenkassen zusammen, um die gesundheitliche Lage von
arbeitslosen Menschen zu verbessern und dadurch deren
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern (vgl.
Abschnitt 2.1.7.1). Das Projekt wird seit 2016 inhaltlich
weiterentwickelt und ausgeweitet, sodass mit Stand
2022 etwa 230 Standorte teilnehmen. Von 2018 bis 2020
fand an 129 Standorten eine unabhängige Evaluation
statt (Marschall et al., 2021). Die Ergebnisse der
Struktur- und Prozessevaluation zeigen, dass das Vorhaben
bei der großen Mehrheit der Standorte systematisch
implementiert wurde. Von Oktober 2017 bis September
2019 wurde für ca. 16.000 arbeitslose Menschen die
19 www.kommunen-in-bewegung.de/verbund
Teilnahme an einem Angebot zur Gesundheitsförderung
und Prävention im Rahmen des Projekts dokumentiert.
Allerdings gehen die Evaluatorinnen und Evaluatoren
von einer Untererfassung aus und schätzen, dass bis
zu 42.000 arbeitslose Menschen erreicht wurden. Die
Ergebnisse der Wirkungsanalyse zeigen, dass unter
anderem die Lebensqualität, die sportliche Betätigung und
die Resilienz gesteigert werden konnten.
(2) KOMBINE und VERBUND – Verbreitung der
Nationalen Empfehlungen für Bewegung und
Bewegungsförderung
Mit den Ende 2016 veröffentlichten „Nationalen
Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“ ist
für die Bundesrepublik Deutschland erstmals eine
umfassende evidenzbasierte Grundlage für systematische
Bewegungsförderungsstrategien geschaffen worden. Das
Projekt „KOMmunale Bewegungsförderung zur
Implementierung der Nationalen Empfehlungen“ (KOMBINE)
widmete sich im Zeitraum 2018 bis 2021 der Frage, wie
evidenzbasierte Empfehlungen in die kommunale Praxis
transferiert werden können. Im Mittelpunkt stand die
modellhafte Umsetzung der Nationalen Empfehlungen
in sechs Kommunen (Landkreis Bad Kissingen, Landkreis
Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Segeberg, Marburg,
Solingen und Stuttgart) und die Entwicklung und
Erprobung innovativer Ansätze der Bewegungsförderung zur
Erreichbarkeit vulnerabler Zielgruppen. Die Ergebnisse
sind in ein Manual für die kommunale Praxis
gemündet, das von interessierten Kommunen als Schritt-für-
Schritt-Anleitung für eine strukturbildende
bewegungsbezogene Gesundheitsförderung genutzt werden kann
(Kohler et al., 2021). Das Folgeprojekt „VERBreitung UND
kooperative Umsetzung kommunaler
Bewegungsförderung“ (VERBUND) setzt auf den Erfahrungen aus dem
„KOMBINE“-Projekt auf. Im Mittelpunkt des seit Ende
2020 laufenden Vorhabens steht die Entwicklung eines
kooperativen Verbreitungs- und Umsetzungskonzepts
zur kommunalen Bewegungsförderung. In den acht
teilnehmenden Modellkommunen (Landkreis Havelland,
Landkreis Karlsruhe, Landkreis Vorpommern,
Greifswald, Erlangen, Flensburg, Herne und Trier) soll dieses
erprobt und begleitend evaluiert werden. Bis Ende 2024
soll daraus unter anderem ein Manual zur Verbreitung
und Umsetzung kommunaler Bewegungsförderung
einschließlich Konzepten und Curricula für
unterschiedliche Schulungsformate entstehen.19 Die Teilnahme an
beiden Modellvorhaben, die durch die Friedrich-
Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Department für
Sportwissenschaft und Sport geleitet werden, beinhaltet
29
– 41 –
neben der fachlichen Begleitung durch die FAU
flankierende Fördermöglichkeiten für die teilnehmenden
Kommunen im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms.
Auf diese Weise werden fachliche Impulse und
bestehende Fördermöglichkeiten in sinnvoller Weise
miteinander verknüpft, um kommunale Potenziale
bestmöglich zu fördern. Die im Rahmen des Projekts erzielten
Ergebnisse können relevante Erkenntnisse zum „Runden
Tisch Bewegung und Gesundheit“ beitragen, mit dem
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Impulse
für die Stärkung von Bewegung und
Bewegungsförderung für Menschen aller Altersgruppen geben möchte.
(3) BeuGe –
Bewegung und Gesundheit im Alltag stärken
Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher
Behinderung weisen im Vergleich zur durchschnittlichen
Bevölkerung einen schlechteren Gesundheitszustand auf.
Zudem werden Risikoverhaltensweisen wie ungesunde
Ernährung und zu wenig Bewegung häufiger beobachtet.
Der Bedarf für gesundheitsförderliche Angebote für
diese Menschen ist entsprechend groß, gleichzeitig besteht
die Herausforderung, sie zu erreichen, da sie in sehr
heterogenen Wohnformen zu Hause sind. Im Rahmen des
Projekts „Bewegung und Gesundheit im Alltag stärken“
(BeuGe) werden Präventions- und Bewegungsangebote
für die Zielgruppe in verschiedenen Wohnformen
angeboten und in Freizeitaktivitäten integriert. Die
Partizipation der Zielgruppe ist dab
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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- part_of_vorgang → Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Zweiter Präventionsbericht (Unterrichtung)