Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V.
Text
Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zum Zweck der Interessenvertretung wird das Gespräch zu Vertreterinnen und Vertretern des Bundestags und der Bundesministerien (konkret: Gesundheit und Ernährung/Landwirtschaft) gesucht, um 1. das Bewusstsein um die Autoimmunerkrankung Zöliakie und die damit verbundenen Problemstellungen Betroffener zu fördern und 2. ggf. in weiteren Schritten gesetzliche Änderungen dahingehend zu erreichen, dass glutenfreie Essensalternativen in öffentlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend werden.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung; Lebensmittelsicherheit
Regelungsvorhaben:
- Petition für sichere glutenfreie Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der die verlässliche Bereitstellung sicherer glutenfreier Mahlzeiten in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen (insbesondere Kita, Schulen, Krankenhäuser, Seniorenheimen) gewährleistet, um Art. 3 Abs. 3 GG zu erfüllen. Bundesweit müssen dabei Mindeststandards für Zubereitung, Schulung und Kontrolle festgelegt werden. Dies soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit der Autoimmunerkrankung Zöliakie sicherstellen, von der schätzungsweise ein Prozent der Bevölkerung betroffen ist. Einzige Therapie bei Zöliakie ist eine lebenslange strikt glutenfreie Ernährung ohne jede Ausnahme.
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