Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sorgt dafür, dass die Interessen der Verbraucher:innen bei Gesetzgebungsprozessen und im politisch-parlamentarischen Raum Gehör finden. Dazu werden direkte Anschreiben an politische Entscheidungsträger:innen des Bundestages, des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien sowie von Bundesbehörden gerichtet und mit ihnen Gespräche geführt, Stellungnahmen, Positionspapiere, Gutachten und Befragungsergebnisse eingebracht und veröffentlicht sowie als Sachverständige in Ausschusssitzungen teilgenommen. Außerdem werden Veranstaltungen wie parlamentarische Abende, Fachveranstaltungen und der Deutsche Verbrauchertag durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete und ihre Mitarbeiter:innen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien und von Bundesbehörden eingeladen werden. Zudem werden politische Positionierungen durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in die öffentliche Debatte eingebracht.
Ziel ist es, die Positionen, die für Verbraucher:innen wichtig sind, in den politischen Prozess einzubringen. Expertenwissen und empirische Erkenntnisse aus dem Verbraucheralltag aus unserer Marktbeobachtung und dem Beratungsangebot der Verbraucherzentralen sowie die Identifikation von Rechtsverstößen und Regelungslücken sind dabei von zentraler Bedeutung.
Interessenbereiche: Rechtspolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Werbung; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Wettbewerbsrecht; Personenverkehr; Cybersicherheit; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Tourismus; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Handel und Dienstleistungen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Energienetze; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Bank- und Finanzwesen; Schienenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Massenmedien; Gesundheitsförderung; Pflegeversicherung; E-Commerce; Digitalisierung; Luft- und Raumfahrt; Sonstiges im Bereich "Recht"; Gesundheitsversorgung; Straßenverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Krankenversicherung; Lebensmittelsicherheit; Internetpolitik; Erneuerbare Energien; Wohnen; Rente/Alterssicherung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Urheberrecht; Schulische Bildung; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz
Regelungsvorhaben:
- Pauschalreise-Richtlinie verbraucherfreundlich novellieren: Der vzbv setzt sich für die Erhaltung und eine teilweise Ausweitung des Schutzniveaus in Deutschland ein:
- weitere Definition des Begriffs "Pauschalreise" und Wegfall der Kategorie "verbundenen Reiseleistungen"
- ausdrückliche Besätigung der Buchung
- Anzahlung nicht über 20% des Reisepreises
- verpflichtende Teilnahme an Schlichtung
- KI verbraucherfreundlich regulieren: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass: - bei der künftigen zentralen nationalen Aufsichtsbehörde ein einfaches und leicht zu nutzendes System eingerichtet wird, mit dem Beschwerden angenommen werden. - der Gesetzgeber einen unabhängigen nationalen KI-Beirat einrichtet, damit zivilgesellschaftliche Interessen bei der KI-Aufsicht berücksichtigt werden. - ein bundesweites Kompetenzzentrum Algorithmische Systeme geschaffen wird, das die sektoral zuständigen Marktaufsichtsbehörden mit technischer Expertise unterstützt.
- Verbraucher(vertrags)rechte digital fair gestalten: Die EU-Kommission evaluiert derzeit, inwieweit das europäische Verbraucherrecht (UGP-RL, VRRL, AGB-RL) den Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet ist, und wird mit einem Digital Fair-ness Act (DFA) Veränderungen herbeiführen. Der vzbv setzt sich für eine verbraucherfreundliche Novellierung der betroffenen Richtlinien und ggf. Regulierung weiterer Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene ein.
- EU-Zollreform verbraucherfreundlich gestalten: Der vzbv unterstützt die Bestrebungen, Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung zu nehmen. Es sollte deutlicher formuliert werden, dass Marktplatzbetreiber zukünftig sicherstellen müssen, dass nur konforme Produkte in den Binnenmarkt gelangen. Der geplante Data Hub sollte schnellstmöglich umgesetzt werden und die Regeln Anwendung finden.
- ADR-Richtlinie (Schlichtung) verbraucherfreundlich novellieren: Das wichtigste Ziel für den vzbv ist die Gewährleistung des Zugangs zu Schlichtungsverfahren sowie deutliche Informationspflichten für Verbraucher:innen und ein ausgeglichenes Gesamtgefüge von Verbraucherberatung, Schlichtung und Rechtsdurchsetzung.
- Konsequente Umsetzung der neuen Regelungen des DSA sicherstellen: Für Verbraucher:innen soll das Netz ein sicherer Ort sein. Hierfür müssen die neuen Regelungen konsequent um- und durchgesetzt werden: Insbesondere die Regelungen zu Beschwerde- und Abhilfeverfahren, manipulative Geschäftspraktiken, Online-Werbung und der Schutz Minderjähriger gilt es praktisch wirksam werden zu lassen. Hierfür muss die Rolle der Nutzer:innen gestärkt werden und die Beteiligungsformen für die Zivilgesellschaft (z.B. Trusted Flagger, Datenzugang) genutzt werden.
- Sichere u. datenschutzfreundliche elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste einführen: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass eine datengeschützte und -sichere EUDI-Wallet Architektur etabliert wird. Dabei müssen Überforderung, Überidentifizierung und Nachverfolgbarkeit der Verbraucher:innen verhindert werden.
- Mehrwert für Verbraucher:innen beim Einsatz von Einwilligungsdiensten schaffen: Der vzbv setzt sich ein für:
-die Einführung von Regelungen für Einwilligungsdienste, die Datenschutzkonformität, Nutzerfreundlichkeit, Datensicherheit und Wettbewerb gewährleisten;
-die Verpflichtung digitaler Dienste, Entscheidungen von Nutzer:innen, die über Einwilligungsdienste getroffen werden, zu akzeptieren.
- Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sicherstellen: Der vzbv setzt sich für eine Ergänzung und Detaillierung der DSGVO im besonders sensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation ein, insbesondere durch strenge Regelungen für die Verarbeitung von Telekommunikationsdaten sowie für den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien.
- Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken einführen: Der vzbv setzt sich dafür ein, Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu untersagen, um Verbraucher:innen besser zu schützen und zu entlasten.
- Datenmaut verhindern, Netzneutralität schützen: Der vzbv fordert, dass
- keine Netzgebühren für Inhalteanbieter eingeführt werden. Dies würde dem Wettbewerb schaden und die Netzneutralität unterwandern.
- kein Streitbeilegungsmechanismus für den Internet-Zusammenschaltungsmarkt eingeführt wird.
- der Grundsatz der Netzneutralität vollumfänglich erhalten bleibt
- Bargeld zukunftsfest machen: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Akzeptanz von (insbesondere in Einzelhandel und Gastronomie) und den Zugang zu (insbesondere durch Geldausgabeautomaten) Bargeld auch künftig gewährleistet ist.
- Bonitäts-Scoring fair und transparent gestalten: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben für Auskunfteien ein transparentes und faires Bonitäts-Scoring anhand von korrekten Daten und einem hilfreichen Kundenservice sicherstellen. Die Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Regelungen muss gesetzlich angenommen werden.
- Elementarschadenversicherung für alle Verbraucher:innen ermöglichen: Der vzbv setzt sich dafür ein, dassgesetzlich definiert wird, welche Risiken von allen Wohngebäudeversicherungen abzusichern sind.
- Einführung einer allgemeinen Kostenobergrenze für Basiskonten: Der vzbv setzt sich für eine allgemneine Obergrenze für Entgelte von Basiskonten und deren Leistungsbestandteilen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ein.
- Kostenfallen (Haustürgeschäfte, Bestätigungslösung) verbraucherfreundlich regulieren: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass folgende vebraucherfreundliche Regelungen gesetzlich festgeschrieben werden: Bestätigungspflicht; Vertragszusammenfassung im Ladengeschäft bei langfristigen Verträgen; Verlängerung Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften; Begrenzung Erstlaufzeit langfristiger Verträge auf ein Jahr
- Kleinanleger wirksam vor Fehlkäufen schützen: Der vzbv setzt sich vehement für ein Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzanlageprodukten ein.
- Verbrauchergerechte Reform der privaten Altersvorsorge: Der vzbv setzt sich für die Einführung eines zentralen Standardprodukts ein, zu dem Verbraucher:innen einfach und sicher Zugang erhalten, sowie für weitere verbrauchergerechte Änderungen an der Riester-Rente ein.
- Den kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der BaFin stärken: Die BaFin muss jederzeit in der Lage sein, verbraucherschützendes Zivilrecht sowie verbraucherschützende Urteile gegenüber Anbietern durchzusetzen, wenn die kollektiven Verbraucherinteressen betroffen sind. Um die Rechtssicherheit der BaFin in Zukunft zu erhöhen, setzt sich der vzbv für eine Reform des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel ein.
- Verbraucherfreundliche Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie: Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wird sich der vzbv für einen höheren Schutz von Verbraucher:innen vor Überschuldung und gegen ausufernden Datenverarbeitung einsetzen.
- Onlinehandel mit Drittstaatenhändlern verbraucherfreundlich und sicher gestalten: Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können die schiere Menge an Importen aus Drittstaaten nicht bewältigen. Um Verbraucher:innen in der EU besser vor unsicheren Produkten zu schützen, braucht verschiedene Maßnahmen. Produkte, die nicht den Regeln entsprechen, Verbraucher:innen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Nicht konforme Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen schnellstmöglich gefunden und entfernt werden. Handelnde Akteure müssen zur Verant-wortung gezogen werden können. Dazu bedarf es einer Stärkung des EU-Bevollmächtigten sowie weitere Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Es sollten klare Anforderungen festgelegt werden, die alle Mitgliedstaaten verpflichten, ausreichende Ressourcen für eine effektive Marktüberwachung bereitzustellen.
- Änderung der Fahr- u. Fluggastrechte bzgl. deren Durchsetzung u. Einführung Dokumentationspflichten: Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag die Durchsetzung der Fluggastrechte stärken und Regelungen verkehrsträgerübergreifend harmonisieren. Es soll Berichtspflichten für Luftfahrtun-ternehmen und nationalen Durchsetzungsstellen geben. Der vzbv fordert das Schutzniveau für Flug-reisende mindestens zu erhalten. Der vzbv fordert ein unabhängiges Qualitätsmonitoring, um Kun-denzufriedenheit und Qualität neutral zu messen. Der Ticketpreis sollte ein Handgepäck bis zu 115 cm Kantenmaß (Länge+Breite+Höhe) und 10 kg Gesamtgewicht enthalten. Airlines sollten verpflich-tet werden, eine Insolvenzabsicherung analog zum Pauschalreiserecht einzuführen. Die Vorkas-sepraxis bei Tickets soll so verändert werden, dass Verbraucher:innen nicht mehr das Insolvenzrisi-ko von Airlines tragen.
- Verbraucherfreundliche europäische Außenhandelspolitik: Der vzbv setzt sich für eine europäische Handelspolitik ein, die Verbraucherinteressen explizit berücksichtigt und die den regulatorischen Handlungsspielraum der EU nicht einschränkt.
- Elektronische Patientenakte an Bedürfnissen und Nutzen der Verbraucher:innen ausrichten: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachhaltig finanzieren: Der vzbv fordert eine solide, nachhaltige Finanzierung des GKV. Eine „Politik nach Kassenlage“, eine Einschränkung des Solidarprinzips und direkte wie indirekte Leistungskürzungen sind zu verhindern.
- Gesundheitsdaten transparent und verbraucherorientiert nutzen: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen informiert und souverän entscheiden, welche Gesundheitsdaten zu welchem Zweck von wem verwendet werden. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollte ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken dienen.
- Online-Terminvermittlung patientenfreundlich regulieren: Der vzbv setzt sich für eine patientenfreundliche Regulierung privater Terminvermittlungsplattformen ein. Der Buchungsprozess muss stärker an Patientenbedürfnissen ausgerichtet werden und Kassenpatient:innen dürfen nicht benachteiligt werden.
- Patientenrechte verbessern: Das Patientenrechtegesetzes muss verbessert werden, vor allem zum besseren Schutz der Verbraucher:innen vor dem Verkauf von Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL) und Stärkung der Position von Patient:innen bei Verdacht auf Behandlungsfehler.
- Qualitätstransparenz bei der Krankenhaussuche herstellen: Der vzbv setzt sich für die Einführung eines benutzerfreundlichen Online-Portals mit allen relevanten Informationen zur Auswahl eines passenden Krankenhauses ein. Verbraucher:innen müssen erkennen können, wie sich Krankenhäuser voneinander unterscheiden und welche Krankenhäuser für konkrete planbare Eingriffe gut und empfehlenswert sind.
- Mehr Transparenz in der Außer-Haus-Verpflegung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass kennzeichnungsrechtliche Regelungen auch in der Außer-Haus-Verpflegung gelten.
- Lieferkettengesetz verbraucherfreundlich umsetzen: Der vzbv setzt sich für eine verbraucherfreundliche Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes ein, so dass es Verbraucher:innen möglich ist, nachhaltig zu konsumieren.
- Innovations- und Reduktionsstrategie für Fertiglebensmittel ambitioniert fortführen: Der vzbv setzt sich für die ambitioniertere Fortführung der Reduktionsstrategie und Schaffung von wissenschaftlich fundierten und auf Zielgruppen abgestimmten Reduktionszielen für Zucker, Fett und Salz ein.
- Regelungen für die Werbung mit Regionalität einführen: Der vzbv setzt sich für verbindliche Mindeststandards für die Kennzeichnung und Bewerbung von regionaler Herkunft bei Lebensmitteln ein. Der vzbv fordert verbindliche Regelungen für die Nutzung von Werbebegriffen, die regionale Herkunft versprechen.
- An Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung regulieren: Der vzbv setzt sich für die Einführung einer gesetzlichen Regelung, um an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt zu beschränken, ein.
- Vorsorgeprinzip bei der Regulierung neuer gentechnischer Verfahren anwenden: Der vzbv setzt sich für die Beibehaltung des Gentechnikrechtes ein, das auch weiterhin für neue gentechnische Verfahren gelten muss. Damit erzeugte Pflanzen und Tiere müssen lückenlos zurückzuverfolgen sein und weiterhin gekennzeichnet werden. Sie müssen auf potenzielle Risiken für Umwelt und Gesundheit geprüft und in der Anwendung beobachtet werden.
- Maßnahmen gegen hohe Lebensmittelpreise ergreifen: Der vzbv setzt sich für mehr Transparenz in der Lebensmittelwertschöpfungskette durch Einführung einer Preisbeobachtungsstelle, die Möglichkeit zum Preisvergleich von Produkten sowie Kennzeichnungspflicht von Mogelpackungen ein.
- Umweltbezogene Werbeaussagen regulieren und Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen: Der vzbv setzt sich für die Regulierung von umweltbezogenen Werbeaussagen ein, um Verbraucher:innen nachhaltigen Konsum zu ermöglichen.
- Dritte Änderung des ElektroG: Der vzbv fordert die Erweiterung der verpflichtenden Information sowie Hinweisschilder zur Rückgabe und fachgerechten Entsorgung von Alt-Elektrogeräten in Handel und Online-Handel. Darüber hinaus bedarf es einer neuen rechtlichen Regelung zur Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten bei Verkaufsstellen.
- Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542: Der vzbv begrüßt die Integration ökologischer Kriterien in die Betragsbemessung, fordert die Sammelquote für alle Batteriearten bis zum Jahr 2032 stark zu erhöhen. Die Anforderungen an die Informationen für Verbraucher:innen müssen erhöht werden. Zudem sollten Information über die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung von Batterien an die Verbraucher:innen gespiegelt werden. Der Batteriepass muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden.
- Einführung der Grundlagen für Datentreuhänder u. Mobilitätsdatenwächter für Fahrzeugdaten: Der vzbv fordert die Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten und die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die Umsetzung des Modells des Mobilitätsdatenwächters und eines Datentreuhänders für Fahrzeugdaten.
- Einführung eines neuen Mobilitätsdatengesetzes: Der vzbv fordert, ein ambitioniertes Mobilitätsdatengesetz einzuführen, um Mobilitätsinformationen Verbraucher:innen leichter zugänglich zu machen. Neben der Bereitstellungspflicht , nach der Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen verschiedene statische und dynamische Mobilitäsdaten bereitstellen müssen, um Verbraucher:innen einen leichten Zugang zu diesen zu ermöglichen, soll die Erhebung von Daten angereizt werden. Regelungen zum Zugang zu Fahrzeugdaten sollen in das MDG aufgenommen werden. Sanktionsregelungen sollen an den jährlichen weltweiten Jahresumsatz angepasst werden.
- Rechte multimodal Reisender verbessern: Multimodal Reisende müssen während der Reise umfassende Rechte in Bezug auf Hilfeleistung und Unterstützung erhalten und im Falle von Verspätungen/Ausfällen gleiche Rechte auf Entschädigungen/Erstattungen wie monomodal Reisende haben.
- Leistungs- und Qualitätstransparenz der Krankenkassen herstellen: Der vzbv setzt sich für die Einführung eines unabhängigen, leicht verständlichen, aussagekräftigen Informationsportals im Internet mit geeigneten Kennzahlen und Informationen aller Kranken- und Pflegekassen ein.
- Straßenverkehrsrecht modernisieren: Der vzbv fordert, das Straßenverkehrsrecht zu modernisieren und dass die Belange des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie des Städtebaus gleichberechtigte Ziele im Gesetz werden, um Kommunen mehr Spielraum bei der Straßenraumgestaltung zu geben.
- Einführung und verbraucherfreundliche Ausgestaltung eines bundesweiten Wärmenetzregisters: Der vzbv fordert, dass das zukünftige Wärmenetzregister insbesondere auch mit dem Ziel eingerichtet werden muss, die Transparenz im Wärmemarkt zu verbessern und den Verbraucherschutz zu stärken. Dies bedeutet u.a., dass alle im Rahmen bestehender Transparenzpflichten sowie der
kommunalen Wärmeplanung erhobenen Daten gebündelt im Rahmen des zu
schaffenden deutschlandweiten Wärmenetzregisters zu veröffentlichen.
- Entbürokratisierung in der häuslichen Pflege: Der vzbv setzt sich für den Abbau komplizierter, bürokratischer Regelungen und die Etablierung transparenter, verbraucherschützender Maßnahmen in der häuslichen pflege ein, damit Betroffene von der pflegerischen Versorgung nicht ausgeschlossen werden.
- Fernwärme: Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Wärmelieferverträgen: Der vzbv fordert eine verbraucherfreundliche Novellierung der für das Verhältnis zwischen Kund:innen und dem Wärmeversorger maßgeblichen Verordnung Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Dies umfasst u.a. die Konkretisierung der Vorgaben zur Formulierung von Preisänderungsklauseln, die Verbesserung der Transparenzvorgaben, die Beibehaltung des Rechts auf Leistungsanpassung bei Senkung des Energiebedarfs, die Einführung eines deutschlandweiten Wämenetzregisters und einer Wärmenetzkarte sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht. Der Anschluss- und Benutzungszwang sollte vermieden werden.
- Transformation der Gasverteilnetze verbraucherfreundlich ausgestalten: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Zukunft der Gasverteilernetze so gestaltet wird, dass die privaten Verbraucher:innen durch die im Rahmen der Transformation entstehenden Kosten nicht überfordert werden
- Energieverbraucherrechte stärken: Verbraucher:innen sollen bei Strom- und Gaslieferverträgen besser geschützt werden. Dies betrifft u.a. die Themen untergeschobene Verträge, Schutz vor Energiesperren und unseriösen Anbietern und die Verfügbarkeit eines unabhängigen Vergleichsinstruments.
Verbraucher:innen sollen besser vor hohen Preisen in der Grundversorgung geschützt werden. Hierfür muss das System der Grundversorgung reformiert und weiterentwickelt werden.
- Wasserstoffnutzung bei dezentralen Heizungssystemen: Verbraucher:innen vor Kostenfallen schützen: Im Zuge der Decarbonisierung des Wärmesektors brauchen Verbraucher:innen Planungs- und Investitionssicherheit. Verantwortliche Kommunen müssen daher zeitnah einen verbindlichen Fahrplan zur Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten vorlegen, in dem sie darlegt, wie diese Umstellung vonstattengehen soll.
- Herkunftskennzeichnung transparent und verbraucherfreundlich regeln: Der vzbv setzt sich für eine Reform des Kennzeichnungssystems von Herkunft und Regionalität auf nationaler und europäischer Ebene ein.
- Shrink- und Skimpflation verbraucherfreundlich regulieren: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass verstecke Preiserhöhungen in Form von Shrink- und Skimpflation (Mogelpackungen) für die Verbraucher:innen mit einem Warnhinweis für sechs Monate auf der Le-bensmittelverpackung gekennzeichnet werden. Die Bundesregierung muss sich um eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union bemühen. Für Verbraucher:innen sollte es eine Möglichkeit geben Mogelpackungen zu melden. Dafür könnte das Portal Lebensmittelklarheit dienen.
- Social Claims verbraucherfreundlich regulieren: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass für Werbeversprechen in Form von Werbeaussagen und Zertifikaten zu sozialverträglicher Produktion entlang der Wertschöpfungskette staatliche Mindestkriterien festgelegt werden. Auch die Zertifizierer sowie Akkreditierungsstellen für Zertifizierer müssen Mindestkriterien unterliegen, die durch die Europäische Union festgelegt werden.
- Auf etablierten Strukturen für Finanzbildung aufbauen: Der vzbv begrüßt ausdrücklich, dass Verbraucher:innen in ihrer finanziellen Kompetenz gestärkt werden sollen. Der vzbv fordert, dass
- Alternativen zum Ausbau der Stiftung „Geld und Währung“ geprüft werden.
- Aufgaben und Strukturen der Verbraucherzentralen und des vzbv für finanzielle Bildung eingebunden und gestärkt werden. Doppelstrukturen sind zu vermeiden.
- sich Finanzbildung an den Bedarfen der Menschen orientiert, nicht an Marktzielen
- die Verbraucherschutzperspektive bei der Umsetzung der Finanzbildungsstrategie strukturell eingebunden ist ebenso wie Expertise aus dem Bildungsbereich.
- eine unabhängige und auf Qualitätsstandards basierende Finanzbildung sichergestellt wird.
- etablierte unabhängige Angebote gefördert und weiterentwickelt werden.
- Datenmaut verhindern, Netzneutralität schützen: Der vzbv fordert, dass keine Netzgebühren für Inhalteanbieter eingeführt werden. Dies würde dem Wettbewerb schaden und die Netzneutralität unterwandern. Die Netzneutralität muss weiter gesichert bleiben.
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Schlichtung) verbraucherfreundlich gestalten: Der RefE sieht v.a. die teilweise Abschaffung von Informationspflichten für Unternehmer sowie Stärkung der Lotsenfunktion der Universalschlichtungsstelle und Kostenanreize für Unternehmer bei der Universalschlichtungsstelle vor. Der vzbv setzt sich für verpflichtende Schlichtung in den Sektoren mit den meisten Verbraucherbeschwerden, für den Erhalt von Informationen im konkreten Streitfall und für den Erhalt des Vorrangs branchenspezifischer Schlichtung gegenüber Auffang-Schlichtung, der sich auch bei den Kostenanreizen widerspiegeln muss.
- Effizienzkriterien für E-Autos: Der Gesamtenergieverbrauch im Vernkehr muss gesekt werden, da regenerativ erzeugter Strom auch perspekivisch begrenzt verfügbar bleiben wird. Die steigende Nachfrage des Stromverbrauchs durch Elektroautos muss deshalb so gering wie möglich sein. Der vzbv fordert deswegen Effizienzvorgaben für batteriebetriebene Fahrzeuge, unabhängig von deren Fahrzeuggewicht und eine verpflichtende Cradle-to-Grave-Lebenszyklusanalyse für alle Fahrzeuge, da auch die CO2-Emissionen und der Energiebedarf bei Herstellung/Recycling stärker berücksichtigt werden müssen.
- Qualitätsmonitor für den öffentlichen Verkehr einführen: Der vzbv fordert die Einführung eines Qualitätsmonitors im öffentlichen Verkehr, mit dessen Hilfe Nutzungshürden systematisch und unabhängig erhoben und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Zufriedenheit von Kund:innen und Nicht-Kund:innen des ÖV erarbeitet werden sollen. Der Qualiätsmonitor sollte im Rahmen einer fünfjährige Pilotphase bei der Deutschen Bahn (DB) als bundeseigenes Unternehmen im Verantwortungsbereich des BMDV erprobt werden. Wichtig für den Erfolg des Qualitätsmonitors sind eine entsprechende politische Legitimation, eine wissenschaftliche Unabhängigkeit, eine gesicherte und unabhängige Finanzierung sowie ein professioneller Auftritt nach innen und außen
- Neuordnung des Ladesäulenrechts: Bei der Umsetzung der nationalen Vorgaben zum Ladesäulenrecht an europäische Vorgaben (AFIR) sollen Verbraucherbelange möglichst weitgehend berücksichtigt werden. Die Vorgaben zu Blockiergebühren an Ladesäulen muss sich stärker an der Lebenswirklichkeit der E-Autofahrer:innen orientieren und zum Beispiel Nachts oder an Orten geringer Nachfrage nicht anfallen.
- Wahlfreiheit statt Digitalzwang im öffentlichen Verkehr: Der vzbv und 24 Mitgliedsverbände fordern, dass eine zunehmende Digitalisierung im öffentlichen Verkehr niemanden ausschließt und die Nutzung allen Verbraucher:innen weiterhin ermöglicht wird. Konkret fordert das Bündnis, dass beim Kauf von Fahrkarten persönlichen Daten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse nur freiwillig gegeben werden dürfen und keine zwingende Vorraussetzung sind. Rabattkarten, wie die BahnCard müssen auch rein analog und ohne den Zwang eines digitalen Kundenkontos, welches eine E-Mailadresse vorraussetzt, erwerbbar sein. Bestimmte, weniger digital affine Bevölkerungssgruppen, dürfen durch eine zunehmende Digitalisierung nicht von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen werde.
- Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern: Der vzbv sich für eine Erhöhung der Mindestbandbreite, eine Erleichterung des Zugangs und der Durchsetzung des Rechts für Verbraucher:innen ein. Auch muss die Mindestbandbreite im Haus gelten.
- Verbraucher vor Betrug im Zahlungsverkehr schützen: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher vor den Schäden durch Betrug geschützt werden, indem Zahlungsinstrumente sicher sind und Zahlungsdienstleister im Schadensfall haften.
- Finanzbildung muss frei von Werbung und Vertrieb sein: Es ist zu begrüßen, dass mit einer nationalen Finanzbildungsstrategie die finanzielle Kompetenz von Verbraucher:innen gestärkt werden soll.
Der vzbv fordert hierbei, dass
- die Unabhängigkeit der Bildung sichergestellt und Qualitätsstandards etabliert werden.
- die Finanzbildungsstrategie die Grenzen von Bildung anerkennt und benennt.
- die Finanzbildungsstrategie einen Schwerpunkt auf finanzielle Grundbildung legt.
- die Verbraucherschutzperspektive in die Finanzbildungsstrategie strukturell eingebunden ist.
- die Finanzkompetenzen junger Menschen gestärkt werden – insbesondere am Lernort Schule.
- etablierte unabhängige Angebote gefördert und weiterentwickelt werden.
- Praxisnahen Datenzugang für Forschende sichern: Der Zugang zu Daten großer Plattformen entsprechend des Digital Service Act soll Forscher:innen helfen, systemische Risiken zu identifizieren und deren Auswirkungen auf Verbraucher:innen zu verringern. Der vzbv setzt sich dafür ein diesen Zugang über eine delegierte Verordnung der Europäischen Kommission praxisnah auszugestalten. Dabei müssen die Interessen der Forschung mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer:innen in Einklang, etwa mit Blick auf Zugangsmöglichkeiten, den Schutz von Geschäftsgeheimnisse und den Datenschutz.
- Verbraucherinteressen in der europäischen Handelspolitik sichern: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Verbraucherinteressen und Nachhaltigkeitserwägungen in den Verhandlungen zu Freihandelsabkommen und der Ausgestaltung der Europäischen Außenhandelspolitik eine wichtigere Rolle spielen.
- Einführung eines digitalen Produktpass als Instrument zur Föderung von Nachhaltigem Konsum (ESPR): Der vzbv fordert die Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP) für (fast) jedes Produkt, der Verbraucher:innen umfassend über die Umweltauswirkungen eines Produkts informiert. Durch die spätere Festegung der Details zum DPP sieht der vzbv die Gefahr, dass beim Formulieren der Produktgruppenverordnung Entscheidungen getroffen werden, die das Potential der ESPR für Verbraucher:innen nicht voll ausschöpft.
Die DPP-Plattform muss einfach und verständlich gestaltet sein und für Verbraucher:innen kostenlos.
Ladengeschäfte müssen verpflichtet werden, die im DPP enthaltenen Informationen auch für Verbraucher:innen ohne Smartphone zur Verfügung zu stellen.
Die Marktüberwachung muss so gestärkt werden, dass die Richtigkeit der Daten geprüft und Fehler sanktioniert werden.
- Marktcheck zur Überprüfung der Einhaltung der Ökodesignverordnung (EU) 2019/2022: Der vzbv fordert Vorgaben zur konkreten Umsetzung für zukünftige Regulierungen:
- eindeutiger Link zur Ersatzteilsuche an prominenter Stelle
- eindeutige Bennenung und bildliche Darstellung des Ersatzteils sowie Zuordnung
- eindeutige Beschreibung des Umfangs der Ersatzteillieferung
- Schritt-für-Schritt-Anleitung oder Video für Reparatur
Darüber hinaus sollte die Lieferzeit verkürzt und eine Konkretisierung des Begriff der "angemessenen" Preise vorgenommen werden.
- Erstellung eines nationalen Klimasozialplans auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/955: Diese Pläne zur Vorbeugung und Abmilderung von Preisschocks durch stark steigende CO2-Preise sollen nicht nur gezielt soziale Ausgleichsinstrumente für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen vorsehen, sondern auch attraktive Alternativen für Verbraucher schaffen, um den Übergang zu klimafreundlicher Mobilität zu erleichtern.
- Evaluierung Legal Tech Gesetz: Der vzbv fordert Anpassungen (Nachschärfungen) im Rechtsdienstleistungsgesetz und die Schaffung eines eigenen Erlaubnistatbestands für Legal Tech mit der Einführung entsprechender berufsrechtlicher Pflichten.
- Vertrieb von Restschuldversicherungen verbraucherfreundlich gestalten: Die Restschuldversicherung ist teuer und leistet nur selten. Der vzbv beobachtet die Veränderungen, die die neue Gesetzgebung seit dem 2.1.2025 bewirkt und setzt sich ggf. für Anpassungen ein.
- Umbau der Tierhaltung im Sinne der Verbraucher:innen: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass das staatliche Tierhaltungskennzeichen soll auf die Außer-Haus-Verpflegung und andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Kennzeichnung muss leicht erkennbar und für Verbraucher:innen verständlich sein.
- Nahrungsergänzungsmittel sicher regulieren: Der vzbv setzt sich für europaweit verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmittel, eine verbindliche Positivliste für "sonstige Stoffe", die Bewertung und rechtliche Regelung sogenannter Botanicals und die Einrichtung einer Meldestelle zur Erfassung von Neben- und Wechselwirkungen ein.
- Novellierung der Fluggastrechte-VO (EG) Nr. 261/2004 u. a.: Der vzbv fordert den Erhalt des durch jahrelange Rechtsprechung konkretisierten Verbaucherschutzniveaus, insbesondere wird der Vorschlag der KOM, erst ab fünf, neun bzw. zwölf Stunden einen Ausgleichsanspruch zu gewähren, abgelehnt. Darüber hinaus sollten Airlines betroffene Reisende proaktiv darüber informieren müssen, warum ihr Flug nicht wie geplant stattfindet. "No-Show"-Klauseln sollten europaweit untersagt und eine einheitliche Regelung zur kostenlosen Mitnahme eines standardisierten Handgepäcks eingeführt werden.
- Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absenkung des Schutzniveaus: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO
-auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren;
-zielgerichtet erfolgen;
-nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden;
-die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen;
-sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften konzentrieren.
- Änderung der Luftverkehrsschlichtungs-VO zur Stärkung der Schlichtung: Der vzbv lehnt den konkreten Regelungsvorschlag zu § 13 Abs. 2 Luftverkehrsschlichtungs-VO ab, denn dieser birgt für Verbraucher:innen und das Schlichtungsverfahren das Risiko, dass die Verbraucherinteressen und das Schlichtungsverfahren insgesamt geschwächt werden. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen auch zukünftig immer einen Schlichtungsvorschlag erhalten. Dieser sollte nach einer Frist auch bindend sowie durchsetzbar sein. Etwaige wirtschaftliche Vorteile - etwa durch Gebühreneinsparungen - seitens der Airlines sollten zum Beispiel durch ein geeignetes Ordnungsgeld aufgehoben werden.
- Verbraucherbildung bundesweit stärken: Der Koalitionsvertrag benennt einen gestiegenen Bedarf nach Verbraucherbildung und erklärt eine umfassende Verbraucherbildung zum Ziel. Um dies zu erreichen, muss Verbraucherbildung verbindlich und strukturiert in den Lernraum Schule integriert werden. Dafür sind eine bundesweit systematische Stärkung schulischer Verbraucherbildung sowie dauerhafte, praktisch ausgerichtete Angebote notwendig. Der vzbv hat ein solches Angebot mit dem Netzwerk und der Auszeichnung Verbraucherschule etabliert. Es muss permanent im Portfolio des vzbv verankert werden.
- Kupfer-Glas-Migration verbraucherfreundlich gestalten: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass
- Versorgungskontinuität sichergestellt wird,
- die Umstellung nicht zu unangemessenen Preissteigerungen führt,
- eine forcierte Migration nicht stattfindet,
- der Abschaltprozess transparent erfolgt,
- die Verbraucher:innen umfassend informiert werden,
- die Kosten des Ausbaus nicht allein von den Mieter:innen getragen werden und
- die Anbieterwahlfreiheit auch auf der Glasfaserinfrastruktur sichergestellt wird.
- Öffentliche Ladepreise senken: Der vzbv fordert, Verbraucher:innen beim öffentlichen Laden von E-Autos vor überhöhten Preisen zu schützen. Die Kosten für Ladestrom bestimmen maßgeblich die Gesamthaltungskosten von Elektrofahrzeugen. Wer zu Hause günstig laden kann, profitiert von niedrigen Betriebskosten. Für Menschen ohne eigene Lademöglichkeit stellen die oftmals hohen Preise an öffentlichen Ladesäulen eine wachsende Belastung dar. Die Bundesregierung muss Maßnahmen für mehr Transparenz, faire Preise und bessere Wettbewerbsbedingungen ergreifen. Dazu gehören klare Regeln für Preisangaben, eine zentrale Erfassung von Tarifdaten und faire Vergabeverfahren für neue Ladepunkte. Ziel muss es sein, allen Verbraucher:innen den Zugang zu transparenten und bezahlbaren Ladeangeboten zu ermöglichen.
- Sicherstellung eines verbraucherfreundlichen Online-Zivilverfahrens inkl. Information zu Schlichtung: Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
- Strompreise senken: Der vzbv fordert die Stromsteuer für alle Verbraucher:innen zu senken.
Der vzbv fordert die Strompreisumlagen zu senken.
- Die europäische KI-Verordnung soll verbraucherfreundlich gestaltet werden: - Verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Leitlinien der Europäischen Kommission zur Europäischen KI-Verordnung (KI-VO)
- Effektive Rechtsdurchsetzung der KI-VO durch die Europäischen Kommission im Sinne der Ver-braucher:innen
- Regelmäßige Aktualisierungen der Verbotstatbestände in Art. 5 KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission.
- Regelmäßige Aktualisierungen der Liste mit Hochrisiko-KI-Anwendungen in Anhang III der KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission.
- Gesunde Ernährung erleichtern: Der vzbv setzt sich dafür ein, Fleisch- und Milchalternativen voranzubringen, um allen Menschen ein Angebot zu machen.
- Einführung einer verbrauchergerechten Frühstart-Rente: Der vzbv setzt sich für eine verbrauchergerechte Frühstart-Rente ein und hat Vorschläge zur Ausgestaltung von Kapitalanlage und Zugang gemacht.
- Regulierung von Supermarkt-Apps: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Supermarkt-Apps und dazugehörige Rabattprogramme digitale Ernährungsumgebungen fördern und für alle Verbraucher:innen ohne digitale Hürden und ohne Wei-tergabe der persönlichen Daten zur Profilbildung nutzbar sind.
- Mehrwertsteuer für pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten angleichen: Produkte aus tierischer Milch und pflanzliche Milchprodukt-Aternativen werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Der vzbv setzt sich für eine Angleichung der Mehrwertsteuer ein.
- Pflegebedürftigkeit finanzierbar machen, Lasten fair verteilen und häusliche Pflege verbraucherschützend ausgestalten: Der vzbv setzt sich für eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung (SPV) ein. Dafür müssen ua.
- die pflegebedingten Eigenanteile begrenzt,
- Gesamtkonzept zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit mit fairer Lastenverteilung erstellt;
- die häusliche Pflege gestärkt und
- spezialgesetzliche Regelung für ambulante Pflegeverträge eingeführt werden.
- Inkassoreform statt Lückenschluss: Der vzbv plädiert für eine grundlegende Reform beim Thema Inkasso und eine gesetzgeberische An-passung im Bereich Konzerninkasso. Den mit dem Gesetzentwurf verfolgte "Lückenschluss" erach-tet der vzbv als nicht ausreichend. Der vzbv setzt sich zudem für ein Umgehungsverbot durch Inkas-sounternehmen in Bezug auf die Vertretung durch Verbraucherzentralen sowie für eine wirksame Mitteilungspflicht für Legal Tech Dienstleister gegenüber Verbraucher:innen ein.
- Umfassende und verbraucherfreundliche Regelungen zur Produkthaftung schaffen: Der vzbv setzt sich für die Schaffung eines vorgerichtlichen Auskunftsanspruchs und die Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie ohne für Verbraucher:innen einschränkende Konkretisierungen ein. Haftungslücken darf es aus Sicht des vzbv nicht geben: Zeigen sich Vorkommnisse, die die Notwen-digkeit von Entschädigungssystemen nahelegen, sollte der Gesetzgeber darauf reagieren und einen Entschädigungsfonds einrichten.
- Einführung eines deutschen Recht auf Reparaturs: Ziel ist die 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie. Dabei werden vor allem Hersteller verpflichtet defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis und in einer angemessenen Dauer zu reparieren, wenn das Gerät bereits innerhalb der Ökodesign-Verordnung Reparaturanforderungen erfüllen muss. Zudem wird bei einer Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht konkrete Änderungsvorschläge für den Gesetzesentwurf ein und fordert weite-re Schritte sowohl auf europäischer Ebene als auch im Warenkaufrecht, um Reparieren für Verbrau-cher:innen im Alltag einfacher, schneller und bezahlbarer zu machen.
- Vereinfachung der Prozesse zum Energy Label: Die europäische Kommission diskutiert Vereinfachungen rund um die Verpflichtung der Hersteller zur Angabe des Energy Label auf der Packung bzw. auf dem Produkt und der Beilage des Produktin-formationsblattes diskutiert. Ziel einer möglichen Vereinfachung ist die Wirtschaft zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass das Energy Label wei-terhin am Produkt angebracht werden muss und das Produktinformationsblatt beigelegt werden muss. Vereinfachungen dürfen nicht auf Kosten der Verbraucherinformation gehen.
- Beibehaltung der aktuellen Regelungen zur telefonischen Krankschreibung: Der vzbv setzt sich für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung ein.
- Primärversorgungssystem patientenorientiert ausgestalten: Der vzbv setzt sich für eine patientenorientierte Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems ein: Eine bedarfsgerechte und zielgenaue Steuerung der Versorgung darf Patient:innen nicht bevormunden, sondern muss auf Freiwilligkeit basieren. Sie muss den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern statt ihn von Einkommen und Bildung abhängig zu machen.
- Insolvenzschutz bei Versicherungen verbessern: Der vzbv setzt sich für die Einführung eines Sicherungsfonds für Sachversicherungen und eines Abwicklungsfonds für den gesamten Versicherungsmarkt ein.
- Schutz und Teilhabe von Minderjährigen bei digitalen Anwendungen wie Social-Media verbessern: Der vzbv setzt sich für eine striktere Regulierung von Online-Plattformen und gegen pauschale Zugangsbeschränkungen ein, um Minderjährige besser zu schützen und ihre digitale Teilhabe zu gewährleisten.
- Herkunfts- und Regionalangaben bei Lebensmitteln verbindlich regeln: Der vzbv fordert ein transparentes, nachvollziehbares und verbindliches System der Kennzeichnung von Herkunfts- und Regionalangaben bei Lebensmitteln auf europäischer und nationaler Ebene. Insbesondere fordert der vzbv eine verbindliche Kennzeichnung des Herkunftslandes für alle Le-bensmittel (inkl. Primärzutaten bei verarbeiteten LM) sowie verbindliche Vorgaben für die Nutzung von Werbebegriffen, die regionale Herkunft versprechen.
- Starke Marktüberwachung für vernetzte Produkte: Der vzbv setzt sich für folgendes ein:
- Etablierung einer Marktaufsichtsstruktur, welche Verbraucher:innen
und ihre Interessen in den Blick nimmt und dementsprechend ausgestaltet ist.
- Ticket(zweit)markt verbraucherfreundlich regulieren: Der Ticket(zweit)markt soll zum Schutz von Verbraucher:innen strenger gesetzlich reguliert werden. Kernpunkte sind Transparenzpflichten, Begrenzung von Preisaufschlägen, Bekämpfung gewerblicher Aufkäufe, Haftung und Verantwortung der Plattformen und Schutz fairer privater Weitergaberegeln.
- Fachaufsicht für Reisesicherungsfonds im BMJV erhalten: Es gibt Bestrebungen, die Fachaufsicht über den Reisesicherungsfonds aus dem BMJV herauszulösen und einem anderen Bundesministerium zuzuschlagen. Diese würden sich besser mit der Bewertung von Anlagestrategien auskennen.
- verbraucherfreundliche Revision der europäischen Luftverkehrsdienste-Verordnung: Die Europäische Kommission unterbreitet dieses Jahr einen Vorschlag für die Revision der Luftver-kehrsdienste-Verordnung. Es bedarf aus Deutschland (Ministerien und Parlament) wichtiger Impulse für eine verbraucherfeundliche Revision. Es gibt aus Sicht des vzbv Bedarf für eine Insolvenzabsicherung. Die bestehende Vorkasse-Praxis bedarf ebenso einer Änderung und sollte ähnlich wie im Pauschalreiserecht gestaltet sein. Für das große Handgepäck braucht es einer praxisgerechten Re-gelung mit einheitlichem Gepäckstandard (bis 115 cm Kantenlänge und bis 10 kg) und der kostenlosen Mitnahmemöglichkeit. Schließlich fordert der vzbv, dass Kinder mit ihren Begleitpersonen ohne Aufpreis zusammensitzen können und dass es auch künftig keine technischen Hürden beim Reisen gibt (Digitalzwang).
- Datenschutzaufsicht wirksam reformieren: Der vzbv fordert eine gezielte Reform der Datenschutzaufsicht. Dazu zählen insbesondere:
-eine gesetzliche Stärkung der Datenschutzkonferenz durch eine dauerhafte Geschäftsstelle und verbindlichere Koordinierungsmechanismen,
-klar umrissene Zuständigkeitskonzentrationen für länderübergreifende Sachverhalte,
-ein Einer-für-alle-Prinzip für wiederkehrende bundesweit relevante Prüfgegenstände,
-eine zentrale, niedrigschwellige Anlaufstelle für Beschwerden, Anfragen und Meldungen,
-transparente und unionsrechtskonforme Auswahl- und Ernennungsverfahren für Leitungsämter der Datenschutzaufsicht.
Eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft lehnt der vzbv ab.
- Sicherung von Qualität und Verbraucherschutz bei Immobilienverwaltung: Angesichts der zunehmenden regulatorischen und technischen Anforderungen an Verwaltung, energetische Sanierung und Verbraucherschutz sind Weiterbildungen notwendig für die Sachkunde von Immobilienverwalter:innen und -makler:innen. Der vzbv fordert die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO als zentrale Standards für Qualität und Rechtssicherheit.
- Verbraucherschutz, Transparenz und Rechtssicherheit beim Gebäudetyp E: Der vzbv setzt sich dafür ein, die Kostentransparenz, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zu verbessern, um Qualitätsverluste zu vermeiden und tatsächliche Kostenersparnis für Verbraucher:innen und Mieter:innen zu ermöglichen.
- Zuckersteuer-Herstellerabgabe auf Süßgestränke: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung eine Süßgetränkesteuer einführt. Diese sollte von Umfang und Staffelung den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit entsprechen. Für die gesundheitliche Prävention und den Kinder- und Jugendschutz sollten Gelder in Höhe der Einnahmen in diese Bereiche zurückfließen.
- Gemeinschaftsverpflegung gesünder, klimafreundlicher, zugänglicher gestalten: Der vzbv fordert Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden, um die DGE-Qualitätsstandards an Schulen und Kitas flächendeckend umzusetzen. Ein gesundes, warmes Mittagessen sollte aus Gründen der Chancengleichheit für alle Kinder leicht zugänglich sein - beitragsfrei oder bezuschusst.
Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist das Potential für Gesundheitsförderung durch gesunde Ernährung groß.
- Zügiger und verbrauchergerechter Aufbau des staatlichen Standardprodukts: Der vzbv setzt sich für einen zügigen und verbrauchergerechten Aufbau des im Rahmen des pAV-Reformgesetzes beschlossenen staatlichen Standardprodukts ein.
- Abschaffung der Meldepflichten für Prüflabore nach § 44 LFGB verhindern: Der vzbv setzt sich für eine Beibehaltung der Labormeldepflichten nach § 44 Abs. 4a und 5a LFGB ein, um Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
- Postmodernisierungsgesetz verbraucherfreundlich novelieren.: Der vzbv setzt sich für eine verlässliche bezahlbare und flächendeckende Post- und Paketversorgung ein.
- Verbindliche Stellungnahmefristen: Der vzbv setzt sich als Interessenvertretung für verbindliche Stellungnahmefristen im Gesetzgebungsprozess ein, damit eine Beteilung vieler Interessen möglich ist und somit bessere Gesetze entstehen.
- Stärkung der Verbraucherrechte bei Bahnreisen: Der vzbv unterstützt das EU-Vorhaben zur Reform der Bahngastrechte und setzt sich für die Absenkung von Anforderungen einer "einzige Fahrkarte" ein. Es darf keine Ausnahmen beim Schutzumfang mit der "einzigen Fahrkarte" geben. Bei Problemen muss es für Reisende mehr Ansprechstellen zur Gel-tendmachung von Bahngastansprüchen geben.
- Schutz von Mieter:innen vor hohen Energie- und Wohnkosten: Der Schutz von Mieter:innen soll im Rahmen der Wärmewende wirksam gestärkt werden. Stei-gende Energie- und Wohnkosten werden durch eine ausgewogene Kombination aus einem starken Mietrecht und gezielten Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand begrenzt. Die Wärmewende im Gebäudesektor trägt dazu bei, Energiekosten für Mieter:innen dauerhaft zu senken, ohne Mieter:innen durch Wohnkostensteigerungen zu belasten.
- Verbraucherfreundliche Wärmewende im Gebäudebereich: Der vzbv setzt sich ein für klare und verbraucherfreundliche Leitplanken für die Wärmeversorgung, die Planungssicherheit schaffen, Fehlanreize zugunsten fossiler Heizungen vermeiden und Verbraucher:innen vor steigenden Energie- und Wohnkosten schützen
- Verbraucherfreundliche Förderkulisse für Heizung und Sanierung: Der vzbv setzt sich für mehr Unterstützung für einkommensschwache Haushalte, leichteren Förderzugang durch Vorabauszahlung und einfache Kredite sowie stärkere Förderung des Mietwohnungsbestands ein.
- Abbau bürokratischer Hürden im Gesundheits-/Pflegesystem für Verbraucher:innen: Der vzbv setzt sich dafür ein, Prozesse zu digitalisieren und zu automatisieren, Zuständigkeiten zu bündeln, einheitliche Standards und Prozesse in der ambulanten Pflege zu schaffen, Antragsverfahren transparent und verständlich zu machen, Hürden bei der Inanspruchnahme von Härtefallregelungen abzubauen und die Informationslage der Versicherten zu verbessern.
- Europäischen Binnenmarkt verbraucherfreundlich gestalten: Der im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission vorgesehene Citizens Omnibus soll den Binnenmarkt für Bürger:innen vereinfachen. Der vzbv setzt sich insbesondere für Vereinfachungen für Verbraucher:innen in unterschiedlichen Konsumbereichen ein.
- Informationspflicht der Krankenkassen: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Informationspflicht der Krankenkassen nach Beitragssatzerhöhung wieder gesetzlich eingeführt wird.
- Attestpflicht bei Arbeitsunfähigkeit: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die bisherige gesetzliche Regelung (Attestpflicht ab 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, vorbehaltlich einer abweichenden betrieblichen Regelung) erhalten bleibt.
- Aktive Teilhabe der Verbraucher:innen am Energiemarkt: Verbraucher:innen können sich aktiv an der dezentralen Energiewende beteiligen. Bürokratische Hürden für die Beteilgung müssen abgesenkt werden. Die zur Beteiligung notwendigen Stromzähler müssen kostengünstig und funktionsfähig sein. Die Netzbetreiber müssen die notwendigen energiewirtschaflichen Prozesse beherrschen.
- Proteinstrategie der Bundesregierung: Der vzbv setzt sich für eine nationale Strategie zur Förderung von Pflanzenproteinen ein mit Zielen und Regelungen in sechs zentralen Bereichen: Lebensmitteleinzelhandel, Verbraucher:innen, Hersteller, Gemeinschaftsverpflegung, Erzeugung und Verarbeitung, Forschungsförderung.
- Digitale Brieftasche d-you verbraucherfreundlich gestalten: Der vzbv fordert:
-Pseudonyme Nutzung und selektive Offenlegung als Standard
-Registrierung von Diensteanbietern besser regulieren
-Opt-Out für die Integration des biometrischen Lichtbilds
-Keine Umkehr der Beweislast zu Ungunsten von Nutzer:innen
-Prüf- und Sanktionsmöglichkeiten bei unverhältnismäßiger Datenabfrage
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