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Die Handlungsempfehlungen des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" aufgreifen und umsetzen

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2537 · Antrag · Original ↗

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Die Handlungsempfehlungen des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" aufgreifen und umsetzen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2537 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Katalin Gennburg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Maren Kaminiski, Ferat Koçak, Jan Köstering, Caren Lay, Sonja Lemke, Sahra Mirow, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Die Handlungsempfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ aufgreifen und umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit der Einsetzung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ am 10. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag in der 20. Wahlperiode ein Element der partizipativen Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung an der politischen Willensbildung des demokratischen Systems sichtbar stärken wollen. Der Bürgerrat verabschiedete Ende 2023 ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen an das Parlament und überreichte es am 20. Februar 2024 der seinerzeitigen Bundestagspräsidentin (vgl. www.buergerrat.de/aktuelles/buergergutachten-zu- ernaehrung-uebergeben/). Die Handlungsempfehlungen sind datiert auf den 14. Januar 2024 (vgl. dazu www.bundestag.de/resource/blob/984354/39efba25c218ee935e26f786abbce81c/Em- pfehlungen_buergerrat.pdf). In ihnen spiegelt sich der konstruktive Beitrag des Bürgerrates „Ernährung im Wandel“ wider, den Einsetzungsauftrag des Bundestages ernst zu nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an das Parlament, sich fortgesetzt mit den Handlungsempfehlungen gesetzgeberisch zu beschäftigen. Nach diesem Auftrag hat das Parlament folgende Maßnahmen ergriffen: Einen Sachstandsbericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages (10. Ausschuss) vom 30. Januar 2025 (vgl. Ausschussdrucksache 20(10)184 neu neu) und einen Antrag der aktuellen Regierungskoalition vom 9. September 2025, Vorlagen aus der 20. Wahlperiode erneut zur Überweisung vorzuschlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1541, Punkt 34 auf S. 13). Die damalige Gruppe Die Linke im Bundestag hat dem genannten Sachstandsbericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft in der 20. Wahlperiode einen Entschließungsantrag beigefügt, der nun in der 21. Wahlperiode Ausgangspunkt und Grundlage für den parlamentarischen Umgang mit den Handlungsempfehlungen sein soll. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. zur Umsetzung von Empfehlung 1 „Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder“ bundesweit in allen Schulen und Kitas als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit umgehend eine bundesweite Studie zur Qualität der Schul- und Kitaverpflegung in Deutschland in Auftrag zu geben und die Grundlagen für die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt zu schaffen; 2. zur Umsetzung von Empfehlung 2 „Bewusstes Einkaufen leicht gemacht durch ein verpflichtendes staatliches Label“ für alle in Deutschland und der Europäischen Union verkauften Produkte sich auf EU-Ebene für die Einführung eines solches Labels einzusetzen und zu prüfen, auf welcher Grundlage ein solches einheitliches Label, das neben den Bereichen Klima, Tierwohl und Gesundheit auch den Bereich Soziales umfassen sollte und das vor Verbraucherbetrug schützt und kontrollierbar ist, eingeführt werden könnte; 3. zur Umsetzung von Empfehlung 3 „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ umgehend einen Gesetzentwurf gegen Lebensmittelverschwendung vorzulegen, der neben Supermärkten und Discounter auch große lebensmittelherstellende und -verarbeitende Unternehmen, Großmärkte, Großküchen, Großgastronomie und große landwirtschaftliche Erzeugerinnen und Erzeuger umfasst, verbindliche Reduktionsziele in der gesamten Wertschöpfungskette enthält und ein Wegwerfverbot von noch genießbaren Lebensmitteln einführt; 4. zur Umsetzung von Empfehlung 4 „Lebensbedingungen und Herkunft von Tieren transparent darstellen“ umgehend einen Gesetzentwurf zum Tierschutzgesetz vorzulegen, das das Wohl der Tiere wirklich verbessert (siehe Bundestagsdrucksache 21/139 „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“) und ein Tierwohllabel zu etablieren, das den gesamten Lebenszyklus von Geburt, Aufzucht, Haltung, Transport (Transportwege und Transportbedingungen) sowie die Schlachtung umfasst und für alle Tierarten gilt; 5. zur Umsetzung von Empfehlung 5 „Fördern statt Fordern – neuer Steuerkurs für Lebensmittel“ umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Grundnahrungsmittel von der Mehrwertsteuer befreit, sie zeitgemäß definiert und in die Liste für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch Milchersatz- und Fleischersatzprodukte, Babynahrung, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Tafel- und Mineralwasser aufnimmt; 6. zur Umsetzung von Empfehlung 6 „Gesunde, ausgewogene und angepasste Gemeinschaftsverpflegung in allen Pflegeeinrichtungen“ die bundespolitisch möglichen Voraussetzungen für Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser, Reha- und Senioreneinrichtungen dergestalt zu schaffen, dass a) sich Pflegeeinrichtungen verpflichtend an die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) halten und b) mithilfe der notwendigen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eine gesunde Ernährung nach den DGE-Qualitätsstandards in allen Pflegeeinrichtungen garantiert wird; 7. zur Umsetzung von Empfehlung 7 „Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls“ die Grundlagen für eine verlässliche Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung für bessere Tierschutzstandards zu schaffen, die aber nicht zu einer weiteren Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit geringen Einkommen führt; 8. zur Umsetzung von Empfehlung 8 „Altersgrenze für Energydrinks“ umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Altersgrenze für den Verkauf und Ausschank von Energydrinks und ähnlichen Produkten, wie z. B. Energybooster, von 18 Jahren einführt; 9. zur Umsetzung von Empfehlung 9 „Mehr Personal für Lebensmittelkontrollen“: a) eine bundesweite Studie zur Situation der Lebensmittelüberwachung in Deutschland in Auftrag zu geben, b) zu prüfen, wie die Lebensmittelüberwachung basierend auf den Vorschlägen des Bundesrechnungshofes von 2011 in seinem Gutachten „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel)“ neu organisiert werden kann und hierzu gegebenenfalls ein neues Gutachten zu beauftragen, c) die Zahl der vorgeschriebenen Betriebskontrollen (= Routine- bzw. Plankontrollen) in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen- Überwachung – AVV Rüb) so zu erhöhen, dass sie den Vorgaben der europäischen Lebensmittelsicherheit gerecht wird, d) einen Gesetzentwurf für eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage vorzulegen, damit deutschlandweit die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen vor Ort an der Ladentür und im Internet durch ein leicht verständliches Symbol wie z. B. einen Smiley informiert werden kann; 10. zur Umsetzung der Querschnittsempfehlung „Aufklärung und Bildung als Fundament für alle Empfehlungen des Bürgerrats“ Bildungs- und Verbraucherinformationskonzepte vorzulegen, die eine breite Medienlandschaft abdecken, leicht verständlich sind und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden und die in den Alltagssituationen der Menschen ansetzen, z. B. durch Kochen vor Ort in den Schulen und Kitas und Ausbau des Angebots von Kochkursen in Bildungseinrichtungen für Erwachsene. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, innerhalb von zwei Jahren (bis Mitte 2027) einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung und Beachtung der Empfehlungen des Bürgerrates vorzulegen, der auch weitere Handlungsschritte enthält. Berlin, den 4. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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