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Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

lobbyregister / register_entry 23.05.2022 · Original ↗

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Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) ist die Vertretung aller an der Geflügelwirtschaft Beteiligten und Interessierten. Er vertritt deshalb die Interessen der gesamten deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundesebene gegenüber politischen und amtlichen sowie berufsständischen Stellen, der Öffentlichkeit und dem Ausland und tritt als sachverständiger Berater und Gutachter auf. Austausch- und Informationsveranstaltungen werden durchgeführt, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von der Bedeutung der Geflügelwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu überzeugen. Interessenbereiche: Klimaschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Land- und Forstwirtschaft; Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; EU-Gesetzgebung; Tierschutz; Immissionsschutz; EU-Binnenmarkt; Lebensmittelsicherheit Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes: Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) steht zur Weiterentwicklung des Tierhaltungsstandorts Deutschland im Einklang mit gesellschaftlichen Anforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der ZDG setzt sich dafür ein, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die berechtigten Anliegen des Tierschutzes als auch die Realitäten und Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt. Weitreichende gesetzliche Veränderungen, wie sie im Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetz vorgesehen sind, für die praxistaugliche Lösungen fehlen, die einen angemessenen zeitlichen Rahmen vermissen lassen und über die EU-rechtlichen Vorgaben hinausgehen, lehnt der Verband ab. - Positionspapier zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Die Deutsche Geflügelwirtschaft lehnt die Einführung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ab. Dem etablierten privatwirtschaftlichen System mit nachweislich hoher Marktdurchdringung würde die Berechtigung entzogen, behördliche Verwaltungs- und Kontrollsysteme müssten mit Steuermitteln aufgebaut werden. Nach allgemeiner Auffassung stehen die EU-Vermarkungsnormen der Einführung eines staatlichen Tierhaltungskennzeichens für Geflügelfleisch entgegen. - Erhalt der permanenten Beköderung auf nationaler Ebene: Einschränkung bzw. Verbot der permanenten Beköderung mit Antikoagulanzien zugunsten chemischer und nicht-chemischer Alternativen weisen nicht die gleichwertige Wirksamkeit, sind arbeitsintensiver und bieten nicht denselben präventiven Schutz in der Praxis; zudem verursachen sie Probleme in Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz, Biosicherheit in sensiblen Bereichen wie Lebensmittelproduktion, -lagerung und -transport. Die Deutsche Geflügelwirtschaft fordert daher einen risikobasiertern verhältnismäßigen Ansatz, ggf. unter Auflagen. - Weiterentwicklung der nationalen Bekämpfungsstrategie gegen HPAI: Die Deutsche Geflügelwirtschaft strebt eine HPAI-Bekämpfungsstrategie zur Reduzierung der ganzjährigen Gefährdungslage an, die praktische Ausgestaltung von Tierseuchenbekämpfung und Tierseuchenrecht soll wirksame Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung und -eindämmung umfassen, die Abwägung von Chancen und Risiken einer Impfung gegen HPAI, einer Harmonisierung auf EU-Ebene, den Impuls einer Feldstudie setzen. - Unterzeichnung des chinesischen Protokolls für gegarte Hühnerfüße: Erzielt wird die Unterzeichnung eines Veterinärzertifikats durch die Bundesrepublik Deutschland und die VR China zum Import gegarter sowie sterilisierter Hühnerfüße nach China. Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, ist es für die Deutsche Geflügelwirtschaft von großer wirtschaftlicher Bedeutung, dass die deutsche Bescheinigung des mit den chinesischen Behörden ausgehandelten Protokolls sowie Veterinärbescheinigungen um das Segment der wärmebehandelten Füße („heat-treated paws“) erweitert wird. - Keine Einführung eines staatlichen Tierhaltungskennzeichens für Geflügelfleisch: Da sich die Systematik des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht ohne Weiteres auf Geflügelfleisch übertragen lässt, steht die deutsche Geflügelwirtschaft der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung kritisch gegenüber. Im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist die 5-stufige Haltungsformkennzeichnung etabliert, eine Notwendigkeit für eine staatliche Kennzeichnung gibt es daher nicht.

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