Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3292, 21/3632)
Text
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3292, 21/3632)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3633
21. Wahlperiode 14.01.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/3292, 21/3632 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Umbau der Tierhaltung ist ein zentrales Vorhaben für eine zukunftsfähige
Landwirtschaft in Deutschland. Das Handeln der aktuellen Bundesregierung zeigt
jedoch, dass dem Umbau der Tierhaltung keine ernsthafte politische Priorität
eingeräumt wird. Notwendige Entscheidungen werden vertagt, zentrale Instrumente
infrage gestellt und bereits begonnene Maßnahmen ohne tragfähige Alternativen
beendet. Die nunmehr zweite Verschiebung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) lässt Zweifel daran aufkommen, ob noch von bloßen
Verzögerungen gesprochen werden kann oder ob bereits eine Blockade vorliegt.
Dabei hatte die Union in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt erklärt,
den Umbau der Tierhaltung tatkräftig unterstützen zu wollen, sogar unter Einsatz
„erheblicher Finanzmittel“. Die Ampel-Koalition wurde kritisiert, weder bei
Finanzierung noch „stimmigem Gesamtkonzept“ entschlossen genug
voranzugehen. Die Arbeit des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (sog. Borchert-
Kommission) wurde wiederholt gelobt und die Umsetzung der dort entwickelten
Empfehlungen lautstark gefordert. Von dieser programmatischen Klarheit ist seit der
erneuten Übernahme von Regierungsverantwortung jedoch wenig geblieben. Statt
einer verlässlichen Weiterentwicklung wurden zentrale Bausteine der
Finanzierung zurückgezogen und das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung soll
vorzeitig beendet werden, ohne dass ein rechtssicheres und langfristig tragfähiges
Nachfolgemodell vorgelegt wurde.
Nachdem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
nicht in der Lage war, die von der Bundesregierung angekündigten Erweiterungen
des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes rechtzeitig und unionsrechtskonform
auszuarbeiten, wird das Gesetz nun zum zweiten Mal verschoben. Ob es erhalten
bleibt, ist ungewiss. Die CSU fordert zum Abschluss ihrer diesjährigen Klausur
im Kloster Seeon die Abschaffung, falls das Gesetz nicht in ihrem Sinne
„entbürokratisiert“ wird. Solche Forderungen untergraben die Glaubwürdigkeit der
angeblichen Reformbemühungen und sind das Gegenteil von Planungssicherheit.
Vor diesem Hintergrund ist die übergeordnete Frage, ob diese Bundesregierung
den Umbau der Tierhaltung nach wie vor überhaupt noch will, mehr als
gerechtfertigt.
Der Umbau der Tierhaltung ist erforderlich, um den Landwirten und
Landwirtinnen eine Zukunftsperspektive zu geben. Laut Monopolkommission befanden sich
die durchschnittlichen Profitraten im Jahr 2023 auf dem gleichen Niveau wie im
Jahr 2006. Eine verlässliche, langfristige Finanzierung für den Stallumbau und
eine verlässliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung sind zentrale Instrumente
für einen erfolgreichen Umbau der Tierhaltung. Sie schafft Transparenz für
Verbraucherinnen und Verbraucher, setzt klare Marktanreize für höhere
Haltungsstandards und sorgt für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen. Für
Landwirtinnen und Landwirte ist sie Voraussetzung für Planungssicherheit, da Investitionen
in bessere Haltungsbedingungen nur dann wirtschaftlich tragfähig sind, wenn
diese Leistungen am Markt sichtbar und honoriert werden. Zugleich trägt eine
verbindliche Kennzeichnung dazu bei, den Preisdruck auf Kosten der Tiere zu
verringern und Verbesserungen in der Tierhaltung dauerhaft abzusichern.
Die rückwärtsgewandte Landwirtschaftspolitik, die diese Bundesregierung von
Tag eins an verfolgt, steht im Widerspruch zu den Erwartungen von
Landwirtinnen und Landwirten, die in bessere Haltungsbedingungen investieren wollen,
ebenso wie zu den berechtigten Erwartungen der Verbraucherinnen und
Verbraucher an Transparenz und verlässliche Kennzeichnung. Zugleich gefährdet sie die
langfristige Verbesserung der Tierhaltung sowie den Schutz von Umwelt und
Klima in Deutschland. Wir erleben, dass Standards infrage gestellt werden, die
über Jahre hinweg erarbeitet wurden. Damit steht mehr auf dem Spiel als einzelne
gesetzliche Regelungen: Es geht um den Schutz zentraler Gemeinwohlgüter –
intakte Böden, sauberes Wasser, besser gehaltene Tiere und nicht zuletzt die
Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich zum Umbau der Tierhaltung zu bekennen und die erforderlichen
Maßnahmen konsequent fortzuführen und weiterzuentwickeln;
2. unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorzulegen und weitere Verzögerungen zu vermeiden;
3. die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht im kommenden
Gesetzentwurf unbedingt auf die Außer-Haus-Verpflegung, das heißt auf Restaurants,
Betriebskantinen und Mensen in Krankenhäusern, Universitäten, Schulen
und Kindertagesstätten auszuweiten, da ein substanzieller Anteil des
Fleischabsatzes über diese Vermarktungskanäle erfolgt;
4. gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat vom 24. Juni 2025 die Erweiterung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die weiteren Tierarten Rind und Geflügel, den
gesamten Lebenszyklus sowie verarbeitete Produkte bis spätestens Mitte der
Legislaturperiode umzusetzen;
5. notifizierungspflichtige Erweiterungen des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in einem gesonderten Schritt vorzunehmen, um eine erneute
Verzögerung des Inkrafttretens zu vermeiden;
6. sich auf europäischer Ebene für eine konsequente Kennzeichnung der
Herkunft von tierischen Produkten einzusetzen;
7. das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung dauerhaft fortzuführen
sowie ein Konzept mit bundeseinheitlichen Kriterien vorzulegen, das den
Umbau der Tierhaltung langfristig, verlässlich und verursachergerecht
ausgestaltet, um Investitionen in den Stallumbau zu ermöglichen, laufende
Mehrkosten auszugleichen und dadurch die notwendige Planungssicherheit
für Landwirtinnen und Landwirte sicherzustellen;
8. sich dafür einzusetzen, dass die Bundesländer bei der Umsetzung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ihre vorhandenen Möglichkeiten zur
Rechtsdurchsetzung ergreifen und neben Appellaufrufen, falls erforderlich,
fehlende Mitteilungen ahnden;
9. die Einführung des Tierhaltungskennzeichens von Anfang an mit einer
Informations-Offensive zu begleiten; die Menschen haben ein Recht zu wissen,
wie Tiere gehalten wurden – und zwar klar sichtbar.
Berlin, den 13. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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