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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3292, 21/3632)

dip / drucksache 14.01.2026 · WP 21 · 21/3633 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3292, 21/3632) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3633 21. Wahlperiode 14.01.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/3292, 21/3632 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Umbau der Tierhaltung ist ein zentrales Vorhaben für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland. Das Handeln der aktuellen Bundesregierung zeigt jedoch, dass dem Umbau der Tierhaltung keine ernsthafte politische Priorität eingeräumt wird. Notwendige Entscheidungen werden vertagt, zentrale Instrumente infrage gestellt und bereits begonnene Maßnahmen ohne tragfähige Alternativen beendet. Die nunmehr zweite Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) lässt Zweifel daran aufkommen, ob noch von bloßen Verzögerungen gesprochen werden kann oder ob bereits eine Blockade vorliegt. Dabei hatte die Union in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt erklärt, den Umbau der Tierhaltung tatkräftig unterstützen zu wollen, sogar unter Einsatz „erheblicher Finanzmittel“. Die Ampel-Koalition wurde kritisiert, weder bei Finanzierung noch „stimmigem Gesamtkonzept“ entschlossen genug voranzugehen. Die Arbeit des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (sog. Borchert- Kommission) wurde wiederholt gelobt und die Umsetzung der dort entwickelten Empfehlungen lautstark gefordert. Von dieser programmatischen Klarheit ist seit der erneuten Übernahme von Regierungsverantwortung jedoch wenig geblieben. Statt einer verlässlichen Weiterentwicklung wurden zentrale Bausteine der Finanzierung zurückgezogen und das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung soll vorzeitig beendet werden, ohne dass ein rechtssicheres und langfristig tragfähiges Nachfolgemodell vorgelegt wurde. Nachdem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat nicht in der Lage war, die von der Bundesregierung angekündigten Erweiterungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes rechtzeitig und unionsrechtskonform auszuarbeiten, wird das Gesetz nun zum zweiten Mal verschoben. Ob es erhalten bleibt, ist ungewiss. Die CSU fordert zum Abschluss ihrer diesjährigen Klausur im Kloster Seeon die Abschaffung, falls das Gesetz nicht in ihrem Sinne „entbürokratisiert“ wird. Solche Forderungen untergraben die Glaubwürdigkeit der angeblichen Reformbemühungen und sind das Gegenteil von Planungssicherheit. Vor diesem Hintergrund ist die übergeordnete Frage, ob diese Bundesregierung den Umbau der Tierhaltung nach wie vor überhaupt noch will, mehr als gerechtfertigt. Der Umbau der Tierhaltung ist erforderlich, um den Landwirten und Landwirtinnen eine Zukunftsperspektive zu geben. Laut Monopolkommission befanden sich die durchschnittlichen Profitraten im Jahr 2023 auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2006. Eine verlässliche, langfristige Finanzierung für den Stallumbau und eine verlässliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung sind zentrale Instrumente für einen erfolgreichen Umbau der Tierhaltung. Sie schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, setzt klare Marktanreize für höhere Haltungsstandards und sorgt für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen. Für Landwirtinnen und Landwirte ist sie Voraussetzung für Planungssicherheit, da Investitionen in bessere Haltungsbedingungen nur dann wirtschaftlich tragfähig sind, wenn diese Leistungen am Markt sichtbar und honoriert werden. Zugleich trägt eine verbindliche Kennzeichnung dazu bei, den Preisdruck auf Kosten der Tiere zu verringern und Verbesserungen in der Tierhaltung dauerhaft abzusichern. Die rückwärtsgewandte Landwirtschaftspolitik, die diese Bundesregierung von Tag eins an verfolgt, steht im Widerspruch zu den Erwartungen von Landwirtinnen und Landwirten, die in bessere Haltungsbedingungen investieren wollen, ebenso wie zu den berechtigten Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an Transparenz und verlässliche Kennzeichnung. Zugleich gefährdet sie die langfristige Verbesserung der Tierhaltung sowie den Schutz von Umwelt und Klima in Deutschland. Wir erleben, dass Standards infrage gestellt werden, die über Jahre hinweg erarbeitet wurden. Damit steht mehr auf dem Spiel als einzelne gesetzliche Regelungen: Es geht um den Schutz zentraler Gemeinwohlgüter – intakte Böden, sauberes Wasser, besser gehaltene Tiere und nicht zuletzt die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich zum Umbau der Tierhaltung zu bekennen und die erforderlichen Maßnahmen konsequent fortzuführen und weiterzuentwickeln; 2. unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorzulegen und weitere Verzögerungen zu vermeiden; 3. die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht im kommenden Gesetzentwurf unbedingt auf die Außer-Haus-Verpflegung, das heißt auf Restaurants, Betriebskantinen und Mensen in Krankenhäusern, Universitäten, Schulen und Kindertagesstätten auszuweiten, da ein substanzieller Anteil des Fleischabsatzes über diese Vermarktungskanäle erfolgt; 4. gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 24. Juni 2025 die Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die weiteren Tierarten Rind und Geflügel, den gesamten Lebenszyklus sowie verarbeitete Produkte bis spätestens Mitte der Legislaturperiode umzusetzen; 5. notifizierungspflichtige Erweiterungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in einem gesonderten Schritt vorzunehmen, um eine erneute Verzögerung des Inkrafttretens zu vermeiden; 6. sich auf europäischer Ebene für eine konsequente Kennzeichnung der Herkunft von tierischen Produkten einzusetzen; 7. das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung dauerhaft fortzuführen sowie ein Konzept mit bundeseinheitlichen Kriterien vorzulegen, das den Umbau der Tierhaltung langfristig, verlässlich und verursachergerecht ausgestaltet, um Investitionen in den Stallumbau zu ermöglichen, laufende Mehrkosten auszugleichen und dadurch die notwendige Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte sicherzustellen; 8. sich dafür einzusetzen, dass die Bundesländer bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ihre vorhandenen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung ergreifen und neben Appellaufrufen, falls erforderlich, fehlende Mitteilungen ahnden; 9. die Einführung des Tierhaltungskennzeichens von Anfang an mit einer Informations-Offensive zu begleiten; die Menschen haben ein Recht zu wissen, wie Tiere gehalten wurden – und zwar klar sichtbar. Berlin, den 13. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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