Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel
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Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7273
21. Wahlperiode 22.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder
und der Fraktion der AfD
Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im
Lebensmitteleinzelhandel
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in
Deutschland hin zu höheren Tierwohlstandards umzubauen. Hierzu gehören
unter anderem die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, Förderprogramme für
Stallumbauten sowie politische Erwartungen an den Lebensmitteleinzelhandel,
Fleisch aus höheren Haltungsformen verlässlich zu vermarkten (www.bmle
h.de/DE/themen/tiere/umbau-tierhaltung/umbau-tierhaltung_node.html).
Investitionen in höhere Haltungsformen sind für landwirtschaftliche Betriebe
mit erheblichen finanziellen, baulichen und genehmigungsrechtlichen
Verpflichtungen verbunden. Sie setzen voraus, dass Abnahme-, Preis- und
Vermarktungszusagen über längere Zeiträume belastbar sind. Dies gilt
insbesondere in der Schweinehaltung, in der Stallumbauten oder Neubauten häufig nur auf
Grundlage mehrjähriger Finanzierungs- und Vermarktungskonzepte möglich
sind (www.landwirtschaft.de/wirtschaft/beruf-und-betrieb/landwirtschaft-als-be
ruf/schweinehaltung-warum-geben-immer-mehr-betriebe-auf).
Nach Medienberichten hat Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen bestehende
Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm
„Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf
neue Konditionen umgestellt. Während das Programm zuvor als langfristige
regionale Partnerschaft mit gesicherten Abnahmemengen und einer vom
Notierungspreis gelösten Bezahlung dargestellt worden sei, soll die Vergütung
künftig stärker an die Notierung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften
für Vieh und Fleisch angebunden und durch Zuschläge ergänzt werden (www.
wochenblatt-dlv.de/maerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaest
er-schlagen-alarm-585456).
Der Vorgang wirft bei den Fragestellern grundsätzliche Fragen zur
Verlässlichkeit privater Tierwohlprogramme, zur wirtschaftlichen Absicherung
investierender Tierhalter und zur Verantwortung der Bundesregierung für die
Rahmenbedingungen des politisch gewünschten Umbaus der Nutztierhaltung auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kündigung, Nichtverlängerung
oder wesentlichen Änderung bestehender Tierwohl-, Abnahme- oder
Vergütungsverträge zwischen Lebensmitteleinzelhandel,
Schlachtunternehmen, Vermarktern und landwirtschaftlichen Betrieben in der
Schweinehaltung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte gegebenenfalls jeweils
nach Unternehmen, Programm, Haltungsform, betroffener Region und Art
der Vertragsänderung darstellen, soweit der Bundesregierung
entsprechende Informationen vorliegen)?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in Medienberichten
dargestellten Vorgang, wonach Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen Verträge
mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“
beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue
Konditionen umgestellt haben soll (www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/ede
ka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaester-schlagen-alarm-58
5456)?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu Kontakt mit Edeka,
betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben, Erzeugergemeinschaften,
Bauernverbänden, Schlachtunternehmen oder Landesbehörden
aufgenommen, und wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Hat sich die Bundesregierung zu dem in Frage 2 genannten Vorgang mit
Blick auf die Investitionssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe, die im
Vertrauen auf höhere Haltungsformen, langfristige Abnahmezusagen oder
besondere Vergütungsmodelle investiert haben, eine eigene Auffassung
gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, wie
viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in den vergangenen
zehn Jahren in Stallumbauten, Erweiterungen oder Neubauten zur
Erreichung höherer Haltungsstandards investiert haben (bitte nach Jahren,
Tierarten, Haltungsformen und Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über das
durchschnittliche Investitionsvolumen landwirtschaftlicher Betriebe für
Stallumbauten oder Neubauten zur Erreichung höherer Haltungsformen in
der Schweinehaltung (bitte, soweit möglich, getrennt nach
Ferkelerzeugung, Schweinemast und Sauenhaltung darstellen)?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, welche Mehrkosten je Tier beziehungsweise je Kilogramm Fleisch
bei der Erzeugung nach höheren Haltungsformen gegenüber niedrigeren
Haltungsformen entstehen (bitte nach Tierarten und Haltungsformen
darstellen)?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, ob
und in welchem Umfang diese Mehrkosten derzeit über Marktpreise,
Zuschläge, Tierwohlprogramme oder staatliche Förderung gedeckt werden?
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Betriebe, die an
privaten Tierwohlprogrammen des Lebensmitteleinzelhandels teilnehmen,
in den vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln beim Stallumbau oder
Neubau gefördert wurden, und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies
(bitte gegebenenfalls jeweils nach Förderprogramm, Jahr, Tierart,
Haltungsform, Zahl der Betriebe und Fördersumme aufschlüsseln)?
9. Prüft die Bundesregierung bei der Förderung von Stallumbauten oder
Neubauten, ob für die geförderten Betriebe langfristig tragfähige
Abnahme- und Vergütungsmodelle bestehen?
a) Wenn ja, wie erfolgt diese Prüfung?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für die
Zielerreichung staatlicher Tierwohlpolitik, wenn landwirtschaftliche Betriebe
nach geförderten oder politisch angereizten Investitionen keine
auskömmliche Vergütung für höhere Haltungsstandards erzielen können?
11. Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für den
Fall, dass landwirtschaftliche Betriebe im Vertrauen in politisch
gewünschte höhere Haltungsformen investieren, sie die entstehenden
Mehrkosten anschließend aber nicht dauerhaft über den Markt erlösen können?
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um landwirtschaftliche Betriebe,
die in höhere Haltungsformen investiert haben, besser gegen nachträgliche
Änderungen von Abnahme-, Preis- oder Vergütungsbedingungen
abzusichern?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen
Handlungsbedarf?
13. Welche Erwartungen richtet die Bundesregierung gegebenenfalls an den
Lebensmitteleinzelhandel hinsichtlich der dauerhaften Vermarktung und
Finanzierung höherer Haltungsformen, damit höhere Tierwohlstandards
nicht einseitig zu wirtschaftlichen Risiken landwirtschaftlicher Betriebe
werden?
14. Hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode
Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels über die
Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen geführt (bitte Datum,
Teilnehmer, Thema und Ergebnis der Gespräche angeben)?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Fleisch aus den
Haltungsformen 3 und 4 im Lebensmitteleinzelhandel in ausreichendem Umfang
nachgefragt wird, um die dafür erforderlichen Mehrkosten der Erzeugung
dauerhaft zu decken?
16. Welche Schlussfolgerungen für ihre eigene Politik zieht die
Bundesregierung daraus, wenn private Tierwohlprogramme mit kostenorientierter
Vergütung wegen fehlender Rentabilität gekündigt, nicht verlängert oder auf
andere Vergütungsmodelle umgestellt werden?
17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche
Auswirkungen Vertragskündigungen oder Konditionsänderungen in privaten
Tierwohlprogrammen auf die Akzeptanz und praktische Wirkung der
staatlichen Tierhaltungskennzeichnung haben, wenn ja, wie lautet diese,
und wie will sie gegebenenfalls sicherstellen, dass diese Kennzeichnung
nicht lediglich Transparenz für Verbraucher schafft, sondern auch zu einer
verlässlichen Finanzierung höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene
beiträgt?
18. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass
die staatliche Tierhaltungskennzeichnung nicht lediglich Transparenz für
Verbraucher schafft, sondern auch zu einer verlässlichen Finanzierung
höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene beiträgt?
19. Plant die Bundesregierung Änderungen an der Tierhaltungskennzeichnung
oder an Förderprogrammen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit höherer
Haltungsformen für landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern?
20. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den beabsichtigten
weiteren Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland hin zu höheren
Tierwohlstandards bei Rindern, Schweinen und Geflügel, insbesondere mit
Blick auf Stallumbauten, Neubauten, Förderprogramme,
Genehmigungsverfahren und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für landwirtschaftliche
Betriebe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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