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Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V.

lobbyregister / register_entry 09.05.2022 · Original ↗

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Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Durch direkte Anschreiben und Fachinformationen, durch die Mitzeichnung von Positionspapieren und Verbändeappellen sowie durch gelegentliche Gespräche am Rande von Veranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit politischen Entscheider*innen, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertreter*innen von Bundesministerien, gesucht. Zudem werden gelegentlich Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und Vertreter*innen von Bundesministerien eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Wir befassen uns in unserer Interessenvertretung vornehmlich mit Tabak- und Nikotinprodukten, deren Lieferketten und deren gesundheitlichen Auswirkungen. Dazu informieren wir politische Entscheider*innen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Menschenrechte, Kinderrechte, Umweltschutz, Tabakkontrolle und Suchtprävention. Dies tun wir unter anderem im Rahmen der Initiative „Kinder ohne Alkohol und Nikotin“. Ziel unserer Interessenvertretung ist es, eine starke staatliche Regulierung der Tabak- bzw. Nikotin-Industrie zu erreichen und die Durchsetzung der Kinderrechte in Bezug auf Tabak-/Nikotinprodukte. Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Gesundheitsförderung; Kinder- und Jugendpolitik; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Werbung Regelungsvorhaben: - Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen: Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.

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